Verlage: Google-Snippets nach neuem Leistungsschutzrecht ohne Lizenz unzulässig

Nach Ansicht des Bun­des­ver­ban­des deut­scher Zei­tungs­ver­le­ger (BDZV) sind die Such­er­geb­nisse, wie sie Google und Google News der­zeit anzei­gen, nach dem neuen Leis­tungs­schutz­recht ohne Geneh­mi­gung nicht mehr zuläs­sig. Der Ver­band wider­spricht damit dem in der öffent­li­chen Dis­kus­sion ent­stan­de­nen Ein­druck, die Such­ma­schine sei von dem Gesetz in der Form, wie es jetzt beschlos­sen wurde, gar nicht mehr betroffen.

Die Koali­tion hatte den Geset­zes­text in letz­ter Minute an ver­meint­lich ent­schei­den­der Stelle geän­dert. Wäh­rend es vor­her aus­drück­lich hieß, dass auch kleinste Text­be­stand­teile nicht ohne Geneh­mi­gung ange­zeigt wer­den dürf­ten, sol­len laut der heute im Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Vari­ante »ein­zelne Wör­ter oder kleinste Text­aus­schnitte« zuläs­sig sein. Eine genaue Text­länge wurde nicht ange­ge­ben. In der Öffent­lich­keit war aber der Ein­druck ent­stan­den, dass damit genau die Vorschau-Schnipsel (»Snip­pets«) gemeint waren, wie sie Google und andere Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren anzei­gen, die damit geneh­mi­gungs­frei blie­ben. Aus der »Lex Google« sei eine »Lex Gar­nichts« gewor­den, hieß es wört­lich in der FAZ und sinn­ge­mäß an vie­len Stellen.

Auf meine Nach­frage wider­spricht der BDZV die­ser Interpretation:

Der Wille des Gesetz­ge­bers, wie er auch heute in der Bun­des­tags­de­batte aus­ge­drückt wurde, ist unver­kenn­bar dar­auf gerich­tet, kleinste Text­aus­schnitte wie zum Bei­spiel Über­schrif­ten und ein­zelne Wör­ter, nicht vom Leis­tungs­schutz­recht erfas­sen zu las­sen; die län­gen­mä­ßig dar­über hin­aus gehen­den Aus­züge jedoch schon. Die Äuße­run­gen der Koali­ti­ons­ver­tre­ter in der Bun­des­tags­de­batte dazu waren heute unmiss­ver­ständ­lich. Die Google-Suchergebnisse gehen über die nicht erfass­ten Län­gen hinaus.

Meine Frage, ob der BDZV die Art und Länge, in der Google und Google News gegen­wär­tig Snip­pets mit Inhal­ten von Ver­lags­sei­ten anzei­gen, nach dem neuen Gesetz für zuläs­sig hält, beant­wor­tete der Ver­le­ger­ver­band expli­zit mit: »Nein.«

Für die Ver­le­ger ist das Leis­tungs­schutz­recht im Gegen­satz zur Ansicht vie­ler Kom­men­ta­to­ren und Exper­ten inso­fern also kei­nes­wegs kas­triert oder ent­kernt. Es ist wei­ter­hin eine Grund­lage, auf der sich zum Bei­spiel von Google Lizenz­ge­büh­ren für die Anzeige von Ergeb­nis­sen wie in der gegen­wär­ti­gen Form ver­lan­gen ließen.

Dann reden wir mal über »Zensur«

Die Prä­si­den­ten der deut­schen Ver­le­ger­ver­bände haben einen gemein­sa­men Brief an die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten geschickt. Sie bekla­gen sich darin über die angeb­lich »irre­füh­ren­den Aus­sa­gen und unbe­grün­de­ten Behaup­tun­gen«, mit denen der Such­ma­schi­nen­an­bie­ter Google Stim­mung gegen das Leis­tungs­schutz­recht macht. Sie schreiben:

Jeder sollte wis­sen, Google ist noch zu viel mehr im Stande – ohne sich wie die deut­sche Presse der Wahr­heit ver­pflich­tet zu fühlen.

Die zweite Hälfte die­ses Sat­zes ist erstaun­lich. Die erste aber auch. Was wol­len Hubert Burda und Hel­mut Hei­nen mit die­sem Geraune andeu­ten? Wovor sol­len wir Angst und Panik haben?

Der Text, der gleich­zei­tig beklagt, dass Google »per­fide mit Angst und Panik arbeite«, lässt das bezeich­nen­der­weise offen. Aber einen Hin­weis, was gemeint sein könnte, lie­fert heute das »Han­dels­blatt«. Es schreibt:

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte wegen der Online­kam­pa­gne von Google indi­rekt zum Boy­kott des Such­ma­schi­nen­be­trei­bers auf­ge­ru­fen: »Es gibt noch andere Such­an­bie­ter als Google«, sagte sie dem Handelsblatt.

Google hat offen­bar dar­auf auf seine Weise rea­giert. Auf­fäl­lig war, dass ges­tern über Stun­den die aktu­elle Debatte über das Leis­tungs­schutz­recht und den Boy­kott­auf­ruf gegen Google der Jus­tiz­mi­nis­te­rin über eine Google-Suche nicht zu fin­den war. Bei Yahoo hin­ge­gen gab es bei glei­chen Stich­wor­ten sofort Tref­fer zur aktu­el­len Debatte. Manch einer im Jus­tiz­mi­nis­te­rium sprach darum ges­tern von »Zensur«.

Darin steckt ein unge­heu­rer Vor­wurf: Google soll Nach­rich­ten, die dem Unter­neh­men nicht genehm sind, ver­schwin­den las­sen. Das wäre in höchs­tem Maße alar­mie­rend. Falls das »Han­dels­blatt« die­sen Ver­dacht bele­gen kön­nen sollte, wäre es erstaun­lich, ihn nur eher unauf­fäl­lig am Ende eines Tex­tes zu brin­gen, der die unschein­bare Über­schrift »RTL for­dert kla­res Bekennt­nis zum Urhe­ber­recht« trägt.

Ein Google-Sprecher wies die »Handelsblatt«-Behauptung auf meine Anfrage zurück: »Ein sol­cher Vor­wurf ist durch nichts begrün­det und absurd.«

Aber dann reden wir doch mal über »Zen­sur«. Oder genauer: über das Ver­schwin­den­las­sen miss­lie­bi­ger Informationen.

Am Diens­tag­nach­mit­tag hat der geschäfts­füh­rende Direk­tor des Max-Planck-Institutes für Imma­te­ri­al­gü­ter– und Wett­be­werbs­recht eine Pres­se­mit­tei­lung ver­schickt. Sein Insti­tut, die Deut­sche Ver­ei­ni­gung für gewerb­li­chen Rechts­schutz und Urhe­ber­recht (GRUR) sowie meh­rere wei­tere Wis­sen­schaft­ler üben in einer Stel­lung­nahme ver­nich­tende Kri­tik an dem Gesetz­ent­wurf, der heute Nacht in ers­ter Lesung im Bun­des­tag bera­ten wer­den soll.

Die füh­ren­den deut­schen Zei­tun­gen haben ihren Lesern die Exis­tenz die­ser Kri­tik nam­haf­ter Fach­leute an dem geplan­ten Gesetz bis heute verschwiegen.

Es ist unwahr­schein­lich, dass sie ihnen nicht bekannt ist. Die Nach­rich­ten­agen­tur dpa hat erst­mals ges­tern Vor­mit­tag in einer Mel­dung dar­über berich­tet (»Wis­sen­schaft­ler: Leis­tungs­schutz­recht ›nicht durch­dacht‹«). In min­des­tens vier wei­te­ren dpa-Meldungen ist die Stel­lung­nahme erwähnt.

Trotz­dem steht kein Wort davon in der »Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung«, in der »Süd­deut­schen Zei­tung«, in der »Welt«, im »Han­dels­blatt« — alles Blät­ter, deren Ver­lage für ein Leis­tungs­schutz­recht kämp­fen und deren Redak­teure ges­tern und heute teil­weise wuch­tigst Google für seine ver­meint­li­che Des­in­for­ma­tion kri­ti­siert haben.

Es scheint nicht nur eine Platz­frage gewe­sen zu sein. Auch auf den Online-Seiten der »Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung«, der »Süd­deut­schen Zei­tung« und der »Welt« ist nichts von der Kri­tik zu lesen. (Nach­trag: Aus­nahme sind die auto­ma­ti­schen Newsti­cker, die auto­ma­tisch alle dpa-Meldungen über­neh­men.) Immer­hin bil­det das »Han­dels­blatt« hier eine über­ra­schende posi­tive Aus­nahme; auch »Spie­gel Online« hat über die Kri­tik berich­tet.

Aber in den über­re­gio­na­len Zei­tun­gen ist es, als gäbe es diese Stel­lung­nahme gar nicht. Als wäre die miss­lie­bige Infor­ma­tion »zen­siert« worden.

Das ist kein Einzelfall.

Als vor gut zwei Jah­ren in einem außer­ge­wöhn­li­chen Schritt 24 Wirt­schafts­ver­bände unter Feder­füh­rung des Bun­des­ver­ban­des der Indus­trie (BDI) eine »gemein­same Erklä­rung« her­aus­ga­ben, in der sie ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger »voll­stän­dig« ablehn­ten, berich­te­ten dar­über weder die »Frank­fur­ter All­ge­meine Zei­tung« noch die »Süd­deut­sche Zei­tung« noch die »Welt«.

Die Leser der FAZ erfuh­ren von der Exis­tenz die­ser Kri­tik nur indi­rekt zwei Monate spä­ter. In einem Inter­view wies der Ver­le­ger­prä­si­dent Hubert Burda die Vor­würfe des BDI zurück — Vor­würfe, über die die FAZ nie berich­tet hatte.

So ist das: Was den gro­ßen renom­mier­ten deut­schen Zei­tun­gen bei ihrem Kampf für ein Leis­tungs­schutz­recht im Weg steht, fin­det in den gro­ßen renom­mier­ten deut­schen Zei­tun­gen im Zwei­fel nicht statt. Eine unab­hän­gige, von Eigen-Interessen unbe­ein­flusste Bericht­er­stat­tung kann man von ihnen nach­weis­lich nicht erwar­ten. Manch einer irgendwo könnte da schon von »Zen­sur« sprechen.

PS: Ich habe heute beim Zei­tungs­ver­le­ger­ver­band BDZV nach­ge­fragt, wie man denn die furcht­ein­flö­ßende Äuße­rung zu ver­ste­hen hat, dass Google »noch zu viel mehr im Stande« ist als die aktu­elle Kam­pa­gne. Die Antwort:

Google hat in Deutsch­land unbe­strit­ten eine markt­be­herr­schende Stel­lung. Das ver­setzt das Unter­neh­men in die Lage, diese Kam­pa­gne im eige­nen wirt­schaft­li­chen Inter­esse mas­sen­wirk­sam zu fah­ren. Zugleich zeigt Google damit das Instru­men­ta­rium vor, das nötig ist, jede wie auch immer gear­tete Kam­pa­gne mit höchs­ter Auf­merk­sam­keits­wir­kung durch den digi­ta­len Fla­schen­hals zu lan­cie­ren.
 
Man kann das, sehr geehr­ter Herr Nig­ge­meier, völ­lig in Ord­nung fin­den, man kann das, wie die Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­le­ger, auf­grund der Vor­macht­stel­lung der Such­ma­schine im Inter­net aber auch für ein­sei­tig und des­halb bedenk­lich hal­ten. Unser Ziel ist es, eine ernst­hafte Debatte anzu­sto­ßen und die von Google gesetz­ten Bedin­gun­gen nicht ein­fach nach dem Prin­zip »Friss Vogel oder stirb« zu akzeptieren.

Ein Kartell nutzt seine Macht: Wie die Verlage für das Leistungsschutzrecht kämpfen

Es ist kein Spaß, sich mit dem Kar­tell aller gro­ßen Häu­ser anzu­le­gen. Wer will Sprin­ger, Burda, »Süd­deut­sche«, »FAZ«, DuMont und die »WAZ«-Gruppe gegen sich haben? Natür­lich sagen Mathias Döpf­ner, Frank Schirr­ma­cher oder Hubert Burda ihren Redak­teu­ren nicht, was sie schrei­ben sol­len. Das wis­sen die schon von allein.

(Jakob Augs­tein)

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Mor­gen Dem­nächst will das Bun­des­ka­bi­nett über ein Presse-Leistungsschutzrecht ent­schei­den. Wenn man den Ver­la­gen glaubt — wozu kein Anlass besteht — geht es um nichts weni­ger als um Leben und Tod der freien Presse in Deutschland.

Seit gut drei­ein­halb Jah­ren kämp­fen die Ver­lage öffent­lich für ein sol­ches Recht, mit dem die geschäft­li­che Nut­zung ihrer frei zugäng­li­chen Inhalte im Inter­net lizenz­pflich­tig gemacht wer­den soll. Ursprüng­lich sollte schon das Lesen von Online-Medien auf geschäft­li­chen Com­pu­tern Geld kos­ten; inzwi­schen ist nur noch eine Lex Google übrig geblie­ben, die Such­ma­schi­nen dafür zah­len las­sen will, dass sie kurze Anrisse aus Ver­lags­tex­ten zei­gen, um Nut­zer zu deren Sei­ten zu leiten.

Es sieht im Moment nicht so aus, als ob die Geschichte, wie die Ver­lage die Bun­des­re­gie­rung dazu brach­ten, ihre Rechte und poten­ti­ell ihre Ein­nah­men durch ein neues Gesetz deut­lich aus­zu­wei­ten, am Ende aus Ver­lags­sicht eine Erfolgs­ge­schichte sein wird. Sie ist trotz­dem ein Lehr­stück: Dafür, wie die füh­ren­den deut­schen Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­lage ein poli­ti­sches Klima her­stell­ten, in dem ein sol­ches Gesetz not­wen­dig erschien, und wie sie ihre publi­zis­ti­sche Macht dazu benutz­ten, ihre poli­ti­sche Lob­by­ar­beit zu unterstützen.

wei­ter­le­sen →

Leistungsschutzrecht: Eine Frage der Ehre?

Zurück­ru­dern ist noch nicht olym­pisch, aber Chris­toph Keese übt schon mal in der Dis­zi­plin Einer ohne Steu­er­mann. Der Außen­mi­nis­ter der Axel-Springer-AG behaup­tet in sei­nem pri­vat betrie­be­nen Dienst-Blog jetzt nicht mehr, dass das geplante Presse-Leistungsschutzrecht unpro­ble­ma­tisch sei, son­dern nur noch, dass es nicht unbe­dingt pro­ble­ma­tisch sein müsse, wenn die Rech­te­in­ha­ber ver­ant­wor­tungs­voll damit umgingen.

Am ver­gan­ge­nen Frei­tag hatte er noch geschrie­ben: »In Wahr­heit müs­sen Blog­ger das Leis­tungs­schutz­recht nicht fürch­ten (…).« Heute schreibt er unter der Über­schrift: »Keine Abmahn­wel­len, faire Preise! Wie das Leis­tungs­schutz­recht genutzt wer­den sollte« — was impli­zit wohl bedeu­tet, dass sol­che Abmahn­wel­len theo­re­tisch sehr wohl denk­bar wären.

Kee­ses neuer Text ist ein Appell:

Das Leis­tungs­scutz­recht (sic) für Pres­se­ver­lage sollte von Ver­la­gen und Blog­gern ver­ant­wor­tungs­voll genutzt wer­den. Dazu gehört, dass die Rechte schnell und unkom­pli­ziert geklärt wer­den kön­nen, dass harm­lose Nut­zer weder kri­mi­na­li­siert noch mit Abmahn­wel­len über­zo­gen wer­den und dass es attrak­tive Preise gibt. (…)

Harm­lose Blog­ger, die hin und wie­der Texte von Ver­la­gen über­neh­men, dabei manch­mal die Gren­zen des Zitie­rens über­schrei­ten und neben­bei ein biss­chen Wer­bung auf ihren Sei­ten ver­kau­fen – diese Krea­ti­ven soll­ten völ­lig angst­frei mit den Leis­tun­gen der Ver­lage umge­hen können. (…)

Wer keine Lust hat, eine Flat­rate abzu­schlie­ßen, aber trotz­dem wei­ter kopiert, wird nicht mit Abmahn­wel­len über­zo­gen, son­dern bekommt ab und zu neue Ver­trags­an­ge­bote. Er ist ein poten­ti­el­ler Kunde und sollte nett behan­delt wer­den. Über­haupt sollte das Leis­tungs­schutz­recht nicht mit Abmahn­wel­len durch­ge­setzt werden. (…)

Tweets und Links, auch Link­samm­lun­gen, bele­ben das Netz. Man sollte nicht den Leu­ten nach­stei­gen, die die­ses Leben ins Netz bringen.

Man sollte nicht, sagt Keese, aber er bestrei­tet nicht, dass man es mit­hilfe des neuen Leis­tungs­schutz­rech­tes könnte.

Der Text ist nicht nur ein unter­schwel­li­ges Ein­ge­ständ­nis, wie weit­rei­chend und poten­ti­ell zer­stö­re­risch die Fol­gen einer Mono­po­li­sie­rung der Spra­che ist, wie sie der Ent­wurf vor­sieht, der auch kleinste Teile eines Pres­se­er­zeug­nis­ses schützt. Er erfor­dert von den Lesern und Betrof­fe­nen auch, den Ver­la­gen Maß, guten Wil­len und Ver­läss­lich­keit zuzutrauen.

Dazu besteht kein Anlass.

Nicht nur wegen Fäl­len wie dem des Regis­seurs Rudolf Thome, dem der »Tages­spie­gel« nachs­tieg, weil er ohne Geneh­mi­gung zwei alte Kri­ti­ken über Filme von ihm auf seine Web­site gestellt hatte. Fast tau­send Euro kos­tete ihn die Abmah­nung der Zei­tung, für die er frü­her selbst geschrie­ben hat.

Son­dern zum Bei­spiel auch wegen der Sache mit den Gemein­sa­men Ver­gü­tungs­re­geln. Laut Urhe­ber­recht hat ein Urhe­ber einen Anspruch auf »ange­mes­sene Ver­gü­tung«. Um die zu bestim­men, gibt es im Gesetz seit 2002 das Mit­tel der »gemein­sa­men Ver­gü­tungs­re­geln«, auf die sich etwa Jour­na­lis­ten– und Ver­le­ger­ver­bände eini­gen müssen.

Acht Jahre haben danach die Ver­hand­lun­gen gedau­ert, bis beide Sei­ten sich end­lich auf einen zwei­fel­haf­ten Kom­pro­miss mit Min­dest­ho­no­ra­ren für Freie Zeitungs-Journalisten geei­nigt haben. 2010 tra­ten sie in Kraft. Doch laut dem Ver­band Frei­sch­rei­ber (bei dem ich Mit­glied bin) hält sich die Mehr­zahl der Ver­le­ger ein­fach nicht daran.

Freie Jour­na­lis­ten, die auf die Ein­hal­tung der Regeln pochen, bekom­men nicht sel­ten keine neuen Auf­träge mehr. Der Gang vor Gericht ist für den Ein­zel­nen nur mach­bar, wenn er dem Auf­trag­ge­ber ohne­hin den Rücken keh­ren will — eine Ver­bands­klage zur Durch­set­zung der Regeln ist nicht vorgesehen.

Ein Ver­le­ger­ver­band wies seine Mit­glie­der 2010 dar­auf hin, dass die Gemein­sa­men Ver­gü­tungs­re­geln »nicht zwin­gend von den Ver­la­gen ange­wen­det wer­den [müs­sen]. Die Ver­gü­tungs­re­geln nicht anzu­wen­den, kann nicht sank­tio­niert wer­den.« Und weiter:

Die Gemein­sa­men Ver­gü­tungs­re­geln besit­zen nicht die »Qua­li­tät« eines Tarif­ver­tra­ges. Zei­tungs­ver­lage kön­nen ihre haupt­be­ruf­lich freien Jour­na­lis­ten nach der Hono­rar­ta­belle bezah­len und gelan­gen dann in den »Genuss«, dass diese Ver­gü­tung für jour­na­lis­ti­sche Tätig­keit als ange­mes­sen im Sinne des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes gilt.

So kann man das also for­mu­lie­ren: Viele Zei­tungs­ver­lage ver­zich­ten auf die Mög­lich­keit, in den Genuss zu kom­men, ihre freien Jour­na­lis­ten ange­mes­sen zu bezahlen.

Auch die Nut­zungs­ver­träge und Geschäfts­be­din­gun­gen, die die Ver­lage den Urhe­bern dik­tie­ren, ver­sto­ßen viel­fach gegen gel­ten­des Recht.

Der »Jour­na­list«, das Ver­bands­or­gan des DJV, berich­tete im ver­gan­ge­nen Novem­ber:

Rund ein Dut­zend Ver­fah­ren füh­ren der Deut­sche Journalisten-Verband (DJV) und die Deut­sche Journalisten-Union (dju) in ver.di unter Füh­rung des DJV der­zeit. Die Ver­lage kas­sie­ren dabei eine Nie­der­lage nach der ande­ren, geben aber oft­mals nicht auf, son­dern zie­hen vor die nächst­hö­here Instanz. Würde Rea­li­tät, was Ver­le­ger durch­set­zen wol­len, wäre das das Ende des Urhe­ber­rechts, wie wir es hier­zu­lande kennen.

Die Schul­di­gen sind die ver­meint­lich renom­mier­tes­ten Ver­lage der Repu­blik. Sie kas­sie­ren für ihr Vor­ge­hen Urteile, in denen Sätze ste­hen wie: »Dass von zwin­gen­dem Recht nicht abge­wi­chen wer­den darf, bedarf eigent­lich kei­ner Erwäh­nung.« Es wirkt wie ein fast flä­chen­de­cken­der, sys­te­ma­ti­scher Ver­such des Rechtsbruchs.

Iro­ni­scher­weise sagen Ver­lage wie Sprin­ger, sie müss­ten die Urhe­ber (rechts­wid­rig) ent­eig­nen, weil es ja kein Leis­tungs­schutz­recht gibt. Auch Chris­toph Keese nennt als Argu­ment für das Leis­tungs­schutz­recht für Ver­lage, dass man dann den Urhe­bern nicht mehr so viele Rechte weg­neh­men müsste — eine Argu­men­ta­tion, die auf die Logik hin­aus­läuft: Gebt uns ein neues Recht, damit wir das Recht nicht mehr bre­chen müssen.

Im Ent­wurf für das neue Leis­tungs­schutz­recht steht übri­gens der Satz: »Der Urhe­ber ist an einer Ver­gü­tung ange­mes­sen zu betei­li­gen.« Was das Wort »ange­mes­sen« für Ver­le­ger bedeu­tet, wis­sen viele freie Journalisten.

Und damit zurück zu Chris­toph Keese und sei­nem dop­pel­ten Appell: An seine Kol­le­gen in den Ver­la­gen, maß­voll zu sein, und an die Betrof­fe­nen, von einem maß­vol­len Vor­ge­hen der Ver­lage auszugehen.

Wenn das Leis­tungs­schutz­recht nur unge­fähr­lich ist, solange die deut­schen Ver­lage sich gut­wil­lig, ver­nünf­tig, zurück­hal­tend und maß­voll ver­hal­ten, muss man die­ses Gesetz fürchten.

Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute

»Wir ver­spre­chen uns keine gro­ßen Ein­nah­men von die­sem Leis­tungs­schutz­recht. Das ist jetzt auch gar nicht unser Ziel. Uns geht es dabei darum: Das ist unser geis­ti­ges Eigen­tum und unser Anspruch. Und wir wol­len ein­fach gerne vor­her gefragt wer­den. Und wich­tig ist auch, dass große Martkteil­neh­mer wie Gug­gel nicht ein­sei­tig den Preis auf null fest­set­zen. Das wäre so, als wenn ich sel­ber in den Super­markt gehen würde und würde mir da was raus­ho­len. Da ist ja auch keine Schranke vor dem Super­markt. Da kann ich ja auch rein­ge­hen ein­fach. Da ist auch nicht alles aus­ge­zeich­net, das ver­gisst die Ver­käu­fe­rin ab und zu mal. Und trotz­dem würde ich nie auf die Idee kom­men, mir die Spree­wald­gur­ken umsonst raus­zu­neh­men. Son­dern ich würde dann hin­ge­hen und fra­gen: ›Was kos­ten die, bitte?‹, und dann würde ich das bezahlen.«

Diet­rich von Kla­eden, Lei­ter Regie­rungs­be­zie­hun­gen der Axel Sprin­ger AG, 12. April 2011.

Es geht den Ver­la­gen also, wenn man Diet­rich von Kla­eden glau­ben darf, wozu natür­lich kein Anlass besteht, bei ihrem Leis­tungs­schutz­recht gar nicht wirk­lich ums Geld. Es geht ihnen ums Prin­zip und darum, ihren hin­ken­den Ver­glei­chen die Holz­beine zu ver­sil­bern. Bloß des­halb kämp­fen sie seit Jah­ren mit größ­ter Ver­bis­sen­heit um ein neues Gesetz.

Wenn das stimmte, wäre noch viel weni­ger ein­sich­tig, warum der Deut­sche Bun­des­tag ein Gesetz ver­ab­schie­den sollte, das dafür selbst­ver­ständ­li­che, natür­li­che und legi­time For­men, Infor­ma­tio­nen und Inhalte im Netz zu tei­len, beschränkt. Das Rechts­un­si­cher­heit schafft und eine Flut von Abmah­nun­gen pro­vo­zie­ren könnte. Das Spra­che monopolisiert.

Eigent­lich müss­ten die deut­schen Zei­tungs– und Zei­tungs­ver­lage besof­fen sein vor Glück. »Wie Weih­nach­ten« müsste das für »man­che von ihnen« sein, schrieb Heri­bert Prantl in der »Süd­deut­schen Zei­tung«, dass das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium in die­ser Woche end­lich einen Ent­wurf für ihr Leis­tungs­schutz­recht vor­ge­legt hat.

Ich wette, die meis­ten von ihnen haben statt­des­sen fiese Kopf­schmer­zen, und nicht von einem Kater. Ich mag mich irren, aber mir kommt es so vor, als sei die Wahr­schein­lich­keit, dass die­ses Leis­tungs­schutz­recht kommt, para­do­xer­weise sel­ten so gering gewe­sen wie heute, da ein Text­vor­schlag vor­liegt. Das ist das Schlimmste, das die­sem Gesetz pas­sie­ren konnte, dass seine Fol­gen end­lich kon­kret greif­bar wer­den. Nun ist die Unmög­lich­keit und Untaug­lich­keit eines sol­chen Geset­zes unüber­seh­bar. Und der Wider­stand dage­gen ent­spre­chend breit und entschlossen.

Es gibt, ähn­lich wie in der Debatte um ACTA, hys­te­ri­sche Über­trei­bun­gen bei den Geg­nern. Ein Leis­tungs­schutz­recht, wie es die Bun­des­re­gie­rung jetzt dis­ku­tiert, ver­bie­tet es nicht, Aus­züge aus Online-Medien zu ver­wen­den. Das Zitat­recht, das es erlaubt, sol­che Aus­schnitte als Teil eines eige­nen Bei­tra­ges zu ver­wen­den, bleibt unangetastet.

Des­halb behaup­tet Axel-Springer-Außenminister Chris­toph Keese, nor­male Blog­ger müss­ten das Leis­tungs­schutz­recht nicht fürch­ten. Er unter­schlägt, dass ein gro­ßer Teil der Arten, wie im Inter­net auf inter­es­sante Inhalte ver­wie­sen wird, gar nicht durch das Zitat­recht geschützt ist. Tweets zum Bei­spiel, die nur die Über­schrift eines Bei­trags und den Link dort­hin ent­hal­ten. Links auf Face­book, die auto­ma­tisch Über­schrift und Beginn des ver­link­ten Tex­tes bekom­men. Und Lis­ten, wie sie zum Bei­spiel Felix Schwen­zel gerne ver­öf­fent­licht, die mit je einem Link und einem kur­zen Text­aus­schnitt, nicht immer aber einem zusätz­li­chen Kom­men­tar, auf lesens­werte Arti­kel verweisen.

Diese Nut­zun­gen sind nicht durch das Zitat­recht gedeckt, weil die eigene Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Zitier­ten fehlt. Sie sind aber nach gel­ten­dem Gesetz erlaubt, solange die Text­menge unter­halb der urhe­ber­recht­li­chen Schöp­fungs­höhe liegt.

Der Jurist Till Kreut­zer nennt auf iRights.info Bei­spiele für sol­che Nut­zun­gen. Zum Bei­spiel ein Tweet wie die­ser, der die Über­schrift eines ver­link­ten Bei­tra­ges nennt:

@zeitonline: »Schwarz-Gelb einigt sich auf Leis­tungs­schutz­recht« http://bit.ly/KtSSrf #lsr

Oder ein Blog­ein­trag wie dieser:

Habe gerade gese­hen, dass Kon­rad Lischka auf Spie­gel Online über das Leis­tungs­schutz­recht (http://bit.ly/OHvhB8) berich­tet. Er fol­gert: »Die Regie­rungs­ko­ali­tion hat es in den drei Jah­ren Debatte nicht geschafft, die Unklar­hei­ten bei dem Vor­ha­ben auch nur zu benen­nen. In dem Pro­to­koll des Koali­ti­ons­aus­schus­ses vom Sonn­tag fehlt jeder Hin­weis auf neue Ideen, wie ein Leis­tungs­schutz­recht aus­se­hen könnte, das die Zitat­frei­heit im Netz sichert und inno­va­tive Netz­an­ge­bote fördert.«

Wenn der­je­nige, der hier twit­tert oder bloggt, das in irgend­ei­ner Weise gewerb­lich tut — und die Gren­zen dafür sind in dem Ent­wurf extrem weit gesteckt — käme er in Zukunft mit dem neuen Leis­tungs­schutz­recht der Ver­le­ger in Kon­flikt. Er müsste eine Lizenz erwer­ben oder könnte abge­mahnt werden.

Sobald das Zitat­recht nicht greift, sind schon win­zigste Bestand­teile der Arti­kel durch das Leis­tungs­schutz­recht geschützt. Womög­lich reicht es schon, einen Link zu set­zen, wenn in die­sem Link der Wort­laut der Über­schrift ent­hal­ten ist, wie es inzwi­schen meis­tens üblich ist, etwa so:

http://irights.info/?q=content/referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-eine-erste-ausfuhrliche-analyse

Es mag schon sein, dass die Ver­lage diese Art der Nut­zung gar nicht ein­schrän­ken woll­ten. Es mag sein, dass das nur die Kol­la­te­ral­schä­den des Ver­suchs sind, von den benei­dens­wer­ten Ein­nah­men der Such­ma­schi­nen­be­trei­ber zu pro­fi­tie­ren. Auch die dür­fen bis­lang ihren Nut­zern Links und kurze Aus­risse (»Snip­pets«) aus den gefun­de­nen Sei­ten und Nach­rich­ten­ar­ti­keln anzei­gen, obwohl das nicht durch das Zitat­recht gedeckt ist. In Zukunft sol­len sie dafür zah­len. Doch beim Ver­such, Google zu tref­fen, wer­den auch alle ande­ren getrof­fen, die auf Inhalte im Inter­net mit kur­zen Aus­schnit­ten verweisen.

Am Ende wird es am meis­ten die Ver­lage selbst tref­fen. Das zeigt sich nicht nur an den (Über-)Reaktionen im Netz, wenn Blog­ger erklä­ren, nicht mehr auf Ver­lags­in­halte ver­lin­ken zu wol­len. Die Erkennt­nis teilt sogar das »Handelsblatt«:

»Die Ver­le­ger stel­len sich selbst ein Bein«, kom­men­tiert dort Ste­phan Dör­ner. Er kommt zu dem Schluss:

Das Leis­tungs­schutz­recht wird damit nicht für Ein­deu­tig­keit, son­dern für jede Menge Streit sor­gen. Froh kön­nen dar­über eigent­lich nur die sein, die vom Streit ande­rer gut leben: die Anwälte.

Wenn selbst die Redak­tion des »Han­dels­blatts«, die beim Urhe­ber­recht sonst eher mit der Tole­ranz und dem Prag­ma­tis­mus eines Tali­ban argu­men­tiert, zum Geg­ner des Leis­tungs­schutz­rech­tes in der dis­ku­tier­ten Form wird, würde ich mir als Ver­lags­lob­by­ist ernste Sor­gen machen. (Ande­rer­seit twit­tert der ehe­ma­lige »Handelsblatt«-Redakteur Tho­mas Knüwer, dass Ober­ta­li­ban und Chef­re­dak­teur Gabor Stein­gart nicht im Haus gewe­sen sei.)

Auch andere gehen auf Dis­tanz. »Spie­gel Online« been­det einen Arti­kel über das Leis­tungs­schutz­recht mit der Versicherung:

Sie kön­nen auch in Zukunft mit Über­schrift und Text­an­riss auf SPIEGEL ONLINE verlinken.

Frank Schirr­ma­cher, einer der Her­aus­ge­ber der »Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung«, schließt sich dem auf Twit­ter auf Nach­frage aus­drück­lich an. Außer­dem ver­linkt er mit den Wor­ten »Con­stanze Kurz hat alles vor­aus­ge­se­hen« auf einen »FAZ«-Artikel, in dem die Infor­ma­ti­ke­rin und Publi­zis­tin sich — bes­ten­falls halb sati­risch — aus­malt, wie düs­ter die Zukunft für Ver­lage wer­den könnte, »wenn Such­ma­schi­nen­be­trei­ber jour­na­lis­ti­sche Leis­tun­gen künf­tig ange­mes­sen ver­gü­ten müs­sen«. (Darin wird mein ein­gangs zitier­ter Springer-Freund Diet­rich von Kla­eden übri­gens 2014 Kulturstaatsminister.)

Unter ihrem Text steht der Satz: »In der Aus­ein­an­der­set­zung um das Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage, in der diese Zei­tung Par­tei ist, ver­tritt [Con­stanze Kurz] als Kolum­nis­tin eine andere Mei­nung als die der Ver­lage, auch unse­res Verlags.«

Von der Ein­heit »der Ver­lage«, die diese Dis­tan­zie­rung sug­ge­riert, scheint nicht mehr viel übrig zu sein. Vor drei Jah­ren hat­ten in einer beun­ru­hi­gen­den Alli­anz »füh­rende Ver­lage« von Bauer bis Spie­gel und »Zeit« eine »Ham­bur­ger Erklä­rung« unter­zeich­net, in der sie eine Ver­schär­fung des Urhe­ber­rechts und indi­rekt ein Leis­tungs­schutz­recht for­der­ten. In der Erkä­rung, die inner­halb weni­ger Wochen danach angeb­lich allein eine drei­stel­lige Zahl deutsch­spra­chi­ger Ver­lage unter­zeich­nete, heißt es unter ande­rem: »Unge­neh­migte Nut­zung frem­den geis­ti­gen Eigen­tums muss ver­bo­ten bleiben.«

Der jetzt bekannt gewor­dene Ent­wurf des Leis­tungs­schutz­rech­tes zeigt, dass mit »unge­neh­mig­ter Nut­zung« schon das bloße Twit­tern einer Zei­tungs­über­schrift gemeint sein kann und mit »muss ver­bo­ten blei­ben« »muss ver­bo­ten werden«.

Nun könnte man anneh­men, dass die Ver­le­ger aus dem Deba­kel um ACTA gelernt haben und sich um eine offene Debatte bemü­hen, in der sie den tat­säch­lich Betrof­fe­nen und den unnö­tig Ver­un­si­cher­ten erklä­ren, warum die geplan­ten Beschrän­kun­gen ihrer Mei­nung nach not­wen­dig und unpro­ble­ma­tisch sind. Man könnte sogar anneh­men, dass die Ver­lage als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men dazu beson­ders gut in der Lage wären.

Man läge dop­pelt falsch.

Die Ver­bände von Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­le­gern, BDZV und VDZ, gaben nur eine dürre gemein­same Erklä­rung her­aus, die sich liest, als seien ihre Spre­cher mit Waf­fen­ge­walt dazu gezwun­gen wor­den, sie zu for­mu­lie­ren, und hät­ten den Zugang zum Pres­se­ver­tei­ler nur im Tausch gegen meh­rere Kon­junk­tive herausgerückt.

Die Erklä­rung lau­tet:

BDZV und VDZ begrü­ßen die Vor­lage des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums zum Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage. Der Ent­wurf bringe den im digi­ta­len Zeit­al­ter not­wen­di­gen Schutz der gemein­sa­men Leis­tung von Ver­le­gern und Jour­na­lis­ten voran, auch wenn er nicht alle Erwar­tun­gen der Ver­le­ger erfülle. 

Außer­dem ver­weh­ren wir uns natür­lich gegen den Vor­wurf, dass das LSR die Kom­mu­ni­ka­ti­ons– und Mei­nungs­viel­falt ein­schrän­ken würde.

Die Ver­le­ger­ver­bände beton­ten, dass durch das Leis­tungs­schutz­recht kei­ner­lei Ein­schrän­kung für die Kom­mu­ni­ka­ti­ons– und Mei­nungs­frei­heit entstehe.

Mehr muss dazu offen­bar nicht gesagt wer­den — obwohl sich eine ein­drucks­volle Zahl von Juris­ten, Exper­ten und Kom­men­ta­to­ren gegen­tei­lig äußert. Womög­lich glau­ben die Ver­le­ger auch, dass ihre Zugänge zu den Regie­rungs­par­teien gut genug sind, um dar­auf ver­trauen zu kön­nen, dass der Ent­wurf Gesetz wird, und mei­nen des­halb, dar­auf ver­zich­ten zu kön­nen, die Öffent­lich­keit zu überzeugen.

Ich hielte das für eine mutige Annahme, nicht zuletzt weil sie unter enga­gier­ten Inter­net­be­woh­nern die Wahr­neh­mung der Ver­lage als zu bekämp­fende Geg­ner verstärkt.

Zwei aktu­elle Tweets von Diet­rich von Kla­eden bie­ten einen klei­nen, aber womög­lich auf­schluss­rei­chen Ein­blick, wie diese Springer-Leute, die den Kampf für das Leis­tungs­schutz­recht anfüh­ren, ticken:

So twit­tert nie­mand, der ent­spannt und an einer offe­nen Aus­ein­an­der­set­zung inter­es­siert ist.

Chris­toph Keese ist anschei­nend der ein­zige, der sich ins Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­tüm­mel stürzt und sich sogar aus sei­nem Blog (in dem er angeb­lich aus­schließ­lich pri­vat und in sei­ner Frei­zeit bloggt) in fremde Kom­men­tar­spal­ten traut.

Aber auch ihn bringt der jetzt bekannt gewor­dene Ent­wurf in Argu­men­ta­ti­ons­schwie­rig­kei­ten. Am Frei­tag noch hatte er sich im Wesent­li­chen zufrie­den gezeigt, viele Details gelobt und behaup­tet, der Geset­zes­text würde »faire recht­li­che Aus­gangs­be­din­gun­gen« schaf­fen und für Blog­ger aus­schließ­lich Vor­teile haben.

Inzwi­schen ist er mit ver­spro­che­nen Erläu­te­run­gen weit im Ver­zug und kün­digt an, nicht alle Ant­wor­ten »abschlie­ßend und ver­bind­lich« geben zu kön­nen. Denn: »Ich bin weder der Gesetz­ge­ber noch der Rich­ter. Dies gilt auch für die Axel Sprin­ger AG.«

Auf Twit­ter hat er ein­ge­räumt, dass zum Bei­spiel schon eine bloße »Mehr zum Thema«-Liste mit ver­link­ten Über­schrif­ten unter einem Arti­kel für jeden nicht völ­li­gen Frei­zeit­blog­ger gebüh­ren­pflich­tig würde. »Rech­te­in­ha­ber wer­den das aber wohl extrem bil­lig anbie­ten«, fügte er hinzu.

Als sei das Pro­blem die Höhe des Prei­ses. Und nicht eine Kon­struk­tion, in der man die­je­ni­gen, deren Bei­träge man mit einer Über­schrift und einem Link bewirbt, vor­her um Erlaub­nis fra­gen und eine Lizenz erwer­ben muss.

Wie die Ver­le­ger glau­ben kön­nen, dass es ihnen nüt­zen wird und nicht scha­den, Hin­weise auf ihre Arti­kel zu erschwe­ren, ist eines der zen­tra­len Rät­sel die­ser gan­zen Ange­le­gen­heit und Aus­weis des Irr­sinns, in den sich die Bran­che in ihrem Über­le­bens­kampf geflüch­tet hat.

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