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Call-TV-Ermittlungen: Formel-1-Firma entfernt Chef aus Impressum

Bei der Sport-Media-Group ist die Zahl der Köpfe pro Vision kürzlich abrupt um 25 20 Prozent gesunken.

Vorher:

Hinterher:

Dazwischen.

Auch aus den Impressen der Seiten formel1.de und motorsport-total.com, die die Sport-Media-Group betreibt, ist der Name Stephan Mayerbacher verschwunden. Die Inhalte der Seite seiner Münchner Mayerbacher-Medienbeteiligungs-GmbH („Zukunftspartner für die Medienbranche“) wurden gelöscht.

Die Sport-Media-Group konnte oder wollte mir auf Anfrage bisher nicht sagen, ob Mayerbacher wegen der Vorwürfe — die seine früheren Tätigkeiten betreffen — formell von seinen Aufgaben als CEO entbunden wurde und sich das Unternehmen von ihm getrennt hat.

Nach dem Österreichischen „Standard“ (1, 2) berichtete gestern auch das Schweizer TV-Magazin „Kassensturz“ über die Haftbefehle, die die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs bei den früheren Anrufsendungen erlassen hat:

Drahtzieher dieses betrügerischen Systems sei, laut Vorwurf der Justiz, der Deutsche Stephan Mayerbacher gewesen. An ihn seien mehr als 2,9 Mio. Euro an Scheingewinnen zurückgeflossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Schaden, den die Anrufer in den Warteschlaufen erlitten haben, wird durch einen Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Wien auf mehr als 24 Mio. Euro geschätzt.

Nachtrag, 17:30 Uhr. Die Sport-Media-Group bestätigt, dass Stephan Mayerbacher aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. In einer Erklärung des Unternehmens heißt es:

Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Ermittlungsverfahren, das gegen Stephan Mayerbacher in Österreich anhängig ist. Sämtliche Vorwürfe datieren aus der Vergangenheit und deutlich vor seinem Engagement bei der smg. Sie stehen mit unserem Unternehmen in keinerlei Zusammenhang. Obwohl die Vorwürfe gegen Stephan Mayerbacher schwer wiegen, vermuten wir seine Unschuld. Die smg verdankt auch ihm den Erfolg der vergangenen zwei Jahre. Er hat viel mit der smg bewegt und sowohl die Agentur als auch die Portale nach vorn gebracht. Wir danken ihm für die geleistete Arbeit und sein Engagement. Stephan Mayerbacher hat sich dennoch dazu entschlossen in jeder Funktion aus dem Unternehmen auszuscheiden, um eine weitere erfolgreiche Zukunft der sport media group zu ermöglichen. Zudem wird er als Gesellschafter aus dem Unternehmen ausscheiden.

Neben Armin Gastl wurde Volker Glaser als neuer Geschäftsführer der sport media group GmbH benannt. (…)

Betrugsverdacht bei Call-TV-Shows: Drei Verhaftungen

Jahrelang haben die Betreiber von dubiosen Anrufsendungen das Recht genutzt, um ihre Kritiker einzuschüchtern, mundtot zu machen und in den Ruin zu treiben. Vielleicht wendet sich jetzt endlich das Blatt. Der österreichische „Standard“ berichtet, dass drei Verdächtige verhaftet worden seien, zwei in Deutschland, einer in Österreich. Es geht um gewerbsmäßigen Betrug beziehungsweise die Beihilfe dazu.

Die Vorwürfe der Wiener Staatsanwaltschaft entsprechen demnach ziemlich genau dem, was Kritiker den Verantwortlichen detailliert vorgeworfen haben und wofür sie unter anderem von Leuten wie Stephan Mayerbacher, dem ehemaligen Chef der Firma Callactive, die Call-TV-Sendungen unter anderem für MTV produzierte, mit Prozessen überzogen wurden: Die Zuschauer, die kostenpflichtig anriefen, um die Rätsel auf dem Bildschirm zu lösen, hätten gar keine Chance gehabt, durchgestellt zu werden und die ausgelobten Gewinne zu kassieren. Stattdessen seien, so zitiert der „Standard“, „instruierte Fake-Anrufer organisiert und eingesetzt“ worden:

Eingefädelt haben soll das 2004 der nun verhaftete Deutsche S. M., der mit seiner Gesellschaft die erste Call-in-Show in Österreich produziert hat (für ATV). Er habe einem Mitarbeiter des TV-Studios Marx Media Vienna (MMV) erklärt, er brauche Leute, die sich „während der Sendung gegen Bezahlung zur Verfügung halten“, um, ins Studio geschaltet, vorab bekanntgegebene Antworten auf die Quizfragen zu geben.

Genau so sei es gelaufen, mit Leuten, die der MMV-Mitarbeiter organisiert habe. Sie mussten nach dem Gewinn „ihrer Freude … Ausdruck verleihen“, während „echte“ Anrufer nicht durchgestellt wurden.

Ziel der Dramaturgie“ sei es gewesen, die Anruferzahlen hochzuhalten. Die Gewinne wurden allerdings wieder eingesammelt – bis auf 500 Euro, die die Helfer behalten durften.

 
Kleine Auswahl aus dem Archiv:

[via Twipsy]

Gericht erlaubt Kritik an dubiosem Call-TV

Es ist eine krachende Niederlage für die Firma Mass Response und ihren Versuch, eine öffentliche Auseinandersetzung über die dubiosen Vorgänge in den von ihr produzierten Gewinnspielsendungen zu verhinden: Das Hamburger Landgericht hat eine Klage des Unternehmens gegen den Call-TV-Kritiker Marc Doehler in allen Punkten zurückgewiesen.

Es geht um ein Video, in dem Doehler Unregelmäßigkeiten in den Abläufen der Call-TV-Sendungen „Swiss Quiz“ und „Anrufen + Gewinnen“ dokumentiert und kommentiert hat. Zu sehen ist zum Beispiel:

  • wie Lösungs-Umschläge, deren Inhalt die Zuschauer erraten sollten, im Lauf der Sendung verschwanden und später an anderer Stelle wieder auftauchten.
  • wie Anrufer, die die richtige Lösung sagten, dennoch nicht den versprochenen Gewinn bekamen.
  • wie sehr sich die Stimmen vieler durchgestellter und angeblich unterschiedlicher Anrufer ähnelten.

Doehler hatte angesichts der Ausschnitte Zweifel daran formuliert, ob bei der Produktionsfirma alles „fair und transparent“ zugeht. Mass Response forderte ihn auf, zahlreiche Beschreibungen und Kommentierungen zu unterlassen und erwirkte zunächst eine umfassende einstweilige Verfügung gegen ihn. Doch im Hauptsacheverfahren wies das das Landgericht Hamburg jetzt alle Ansprüche zurück.

Die Firma Mass Response hatte beantragt, Doehlers Film schon deshalb zu verbieten, weil sie die umstrittenen Sendungen gar nicht produziert habe. In dem fraglichen Zeitraum soll das Münchner Unternehmen Primavera TV dafür verantwortlich gewesen sein. Doch Mass Response verwickelte sich in Widersprüche — das Gericht nahm dem Unternehmen seine Darstellung der Abläufe nicht ab. Und selbst wenn es den Auftrag zur Herstellung der Shows an Primavera TV als Subproduzenten übertragen habe, sei es zulässig, den Hauptproduzenten Mass Response als „Produzenten“ zu bezeichnen.

Auch inhaltlich erlaubte das Gericht sämtliche Formulierungen, die Mass Response untersagen wollte — teilweise, weil sie schlicht stimmten. Zum Beispiel, was den merkwürdigen Umgang mit den Lösungsumschlägen anging. Doehler hatte formulierte:

„Wenn bei Mass Response wirklich alles fair und transparent zugeht, wie kann es dann sein, dass Lösungsumschläge mitten in der Sendung plötzlich verschwinden, am Sendungsende wie von Zauberhand wieder auftauchen — nur leider eben nicht an dem Platz, an dem sie vorher von der diensthabenden Moderatorin abgelegt worden sind?“

Mass Reponse wollte das verbieten lassen, doch das Gericht stellte anhand der Sendungsmitschnitte, die Doehler vorlegte, fest: „Diese Behauptung ist zutreffend.“ Mass Response habe dem „nichts Substantielles entgegengesetzt“.

Primavera TV hatte in einem anderen Verfahren über denselben Sachverhalt folgende Erklärung abgegeben, warum die Umschläge während einer Sendung vorübergehend verschwinden und dann anderswo wieder auftauchen können [pdf]:

Es kann passieren, dass Lösungsumschläge von Mitarbeitern in die Hand genommen und überprüft werden. (…) [D]ass die Prüfung von Umschlägen nicht gefilmt wird, ist auch keine Merkwürdigkeit oder Unregelmäßigkeit, sondern liegt daran, dass dieser Vorgang nicht Teil des Spiels ist.

Derartige Prüfungen erfolgen nicht willkürlich, sondern dann wenn sie erforderlich sind. Bei einer Live-Sendung kann es trotz mehrfacher Checks passieren, dass Fehler gemacht werden (z.B. alter Umschläge mit anderen Lösungen, Verwechslung von Umschlägen, die zu verschiedenen Spielen gehören usw.) Wenn während der Sendung beim Producer die Vermutung aufkommt, dass es zu einem Fehler gekommen sein könnte, dann muss eine Überprüfung vorgenommen werden. (…)

Umschläge sind also nicht „verschwunden“, sondern waren nur nicht mehr dort abgelegt, wo sie ursprünglich hingelegt wurden.

Aus dieser Tatsache zu schließen, dass in den gezeigten Sendungen „Lösungsumschläge und/oder deren Inhalte ausgetauscht würden“, sei nicht nur „falsch“, sondern verstoße auch „gegen allgemeine logische Denkgesetze“, formulierten die Anwälte von Primavera (die auch die Anwälte von Mass Response sind) forsch.

Das Hamburger Gericht hingegen fand, dass für einen solchen Verdacht „hinreichende Anhaltspunkte“ vorlägen, ebenso wie für die Zweifel an einem ordnungsgemäßen Ablauf:

Denn wenn Lösungsumschläge „verschwinden“ bzw. den Platz wechseln, ohne dass der Zuschauer nachvollziehen kann, wie es dazu gekommen ist, so ist dies jedenfalls eine nichttransparente Spielgestaltung, und es darf im Hinblick darauf auch in Frage gestellt werden, ob die Spielgestaltung tatsächlich fair ist.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht in einem Kontext sogar die Verwendung des Begriffes „betrogen“ nicht untersagte — Doehler hat mehrere Verfahren verloren, in denen Call-TV-Produzenten sich vor allem gegen das Wort „Betrug“ wehrten. Für den damit angeblich verbundenen Vorwurf einer Straftat fehlten die Beweise.

Im aktuellen Fall geht es um eine Sequenz, in der ein Anrufer das richtige Lösungswort „Bratwurst“ nennt, die Moderatorin aber nur „Regenwurm“ versteht. Doehler formulierte, der Anrufer sei um seinen „rechtmäßigen Gewinn [regelrecht] betrogen“ worden. Das Gericht urteilte ungewohnt wirklichkeitsnah:

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB erfüllt sind, da die Begriffe „Abzocke“, „betrügen“ und „betrogen werden“ umgangssprachlich auch über die Bezeichnung eines Betruges im streng strafrechtlichen Sinne hinaus zur Wertung bzw. Kennzeichnung von Sachverhalten verwendet wird, in denen es um ein unredliches und/oder täuschendes Verhalten geht

Das Gericht weigerte sich auch, die Formulierung, bei Mass Response arbeite man mit „getürkten“ Anrufern, zu verbieten:

Auch diese Äußerung stellt sich im Hinblick auf die in dem Video enthaltenen Sequenzen aus „Swiss Quiz“ und „Anrufen & Gewinnen“, aus denen sich ergibt, dass Anrufer in die Sendung gelangen, deren Stimme und Sprachmuster immer gleich klingen, die sich aber mit den verschiedenen Namen melden, als zulässige Meinungsäußerung dar.

Das Gericht wies selbstverständlich auch die Forderung, dass Doehler Mass Response Schadensersatz zahlen solle, zurück.

Dass die Richter die Versuche von Mass Response, eine kritische Auseinandersetzung mit ihren früheren Sendungen zu kriminalisieren, so eindeutig zurückwiesen, ist überraschend. Denn dieselbe Zivilkammer 25 hatte noch im Dezember 2009 auf Antrag von Mass Repsonse zwei einstweilige Verfügungen gegen Doehler sowie Holger Kreymeier, den Betreiber der Internetseite fernsehkritik.tv, erlassen, die ihnen all diese Formulierungen untersagte. Nach der Darstellung von Kreymeier hatte das Gericht ihm in der mündlichen Verhandlung sogar bedeutet, es habe keinen Zweck, dagegen vorzugehen. Kreymeier begrüßt entsprechend das Urteil, schimpft aber über die „offensichtliche Willkür“ des Landgerichts Hamburg.

Gegen Kreymeier ist noch ein ganz ähnliches Verfahren in München anhängig — dort klagt nicht Mass Response, sondern Primavera TV.

Mass Response ist mit dem Call-TV-Geschäft übrigens offenbar nicht glücklich geworden. Der „Standard“ berichtet, das Unternehmen habe 2009 mehr als drei Millionen Euro Verlust gemacht. Mit den Anrufsendungen habe das Unternehmen zudem nicht so viel Umsatz erwirtschaften können, wie sich die Telekom Austria, die es vor drei Jahren kaufte, erhofft hätte.

[Offenlegung: Die Firma Primavera TV ist auch gegen mich juristisch vorgegangen. Mehr dazu in den nächsten Tagen in diesem Blog.]

Die geheimnisvolle Fionnghuala

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung

Seit Anrufsendern, die gutgläubige Zuschauer in die Irre führen, Bußgelder drohen, ist das Geschäft fairer geworden – und schlechter. Dabei hat noch keiner bezahlt.

Heute würde es Schlag auf Schlag gehen. Kein Gerede, keine Verzögerungen, garantiert zwanzig Gewinner in fünfzehn Minuten. Dirk Löbling, der Animateur, der an diesem späten Donnerstagabend Dienst hat bei 9Live, scheint angemessen aufgeregt. So ein „Gewinner-Countdown“, erklärt er, sei „sehr speziell“. Und weil er von der Regie vorgegeben werde, könne man sich darauf verlassen, dass das damit verbundene Versprechen eingehalten werde.

Vierzehneinhalb Minuten später ist ein Gewinner gefunden. Es stehen noch 25 Sekunden auf der Uhr, es fehlen noch 19 Gewinner, und Löbling macht Geräusche und Gesten, die seine Fassungslosigkeit ausdrücken sollen. Wie soll das zu schaffen sein?

Es ging dann doch recht entspannt. Es stellte sich nämlich heraus, dass der Anrufsender bei seinem „Gewinner-Countdown“ nur die Zeit zählt, die er zählt. Bis die nächsten zwanzig Sekunden Spielzeit abgelaufen waren, verging eine Dreiviertelstunde, in der der Moderator sich zeitweise mit einem Menschen in seinem Ohr über die Blumen in der Studiodekoration unterhielt. Nach endlosen Minuten erbarmte er sich, zählte einen Countdown runter, dann lief der „Gewinner-Countdown“ wieder weiter, jemand wurde durchgestellt, nannte einen Beruf, der auf „-er“ endet, und gewann einen zweistelligen Eurobetrag. Es schien, als müsse man sofort anrufen, weil das Spiel sofort vorbei sei. Aber 9Live könnte im Notfall einen solchen „Gewinner-Countdown“ von wenigen Sekunden über Jahre strecken.
Sie machen sich immer noch einen Spaß – und vor allem natürlich: ein Geschäft – daraus, die Zuschauer in die Irre zu führen. Aber die Hoch-Zeiten des Call-TV sind vorbei, im Guten wie im Schlechten. Die Tricks, die 9Live heute einsetzt, sind vergleichsweise harmlos. Aber auch die Erlöse sind nicht mehr, was sie mal waren. Der Marktanteil des Senders liegt bei nur noch 0,1 Prozent – bei jüngeren Zuschauern ist er nicht mehr messbar. Für die Schwestersender Sat.1, Pro Sieben und Kabel 1 produziert 9Live noch Anrufsendungen tief in der Nacht; eine Sendung wie „Quiz Night“ auf Sat.1 läuft regelmäßig vor immerhin ein- bis zweihunderttausend Zuschauern – aber wer weiß, wie viele von denen wach sind.

Auch der Spartenkanal Sport 1 bessert sein Einkommen mit den Telefongebühren dummer Zuschauer auf und lässt werktags nachmittags zum Beispiel weibliche Vornamen mit „A“ am Ende raten (gesucht waren am Freitag: „Notburga, Immacolata, Inmaculada, Fatoumata, Fearchara, Femmechina, Fionnghuala, Flordeliza, Rizalia, Boglarka“). Aber Sender wie Super-RTL, MTV, Viva, Nickelodeon, Tele 5 und Das Vierte haben sich inzwischen von dem zwielichtigen Geschäft verabschiedet; in der Schweiz sorgte ein Gerichtsurteil für das abrupte Ende der Branche.

Warum das Geschäft nicht mehr so läuft? Die einfachste Erklärung ist, dass die Teilnehmer im Laufe der Zeit entweder zu klug oder zu arm geworden sind, um noch mitzumachen. Pro-Sieben-Sat.1 nennt in seinem Geschäftsbericht als Grund für die sinkenden Anruferzahlen und Erlöse „die Einführung einer neuen Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten“. Neu daran waren weniger die Regeln, die Mindeststandards an Fairness und Transparenz sicherstellen sollen und in ähnlicher Form schon vorher galten; neu war die Möglichkeit, Bußgeld gegen Sender zu verhängen, die sich nicht an sie hielten.

Seit die Satzung vor eineinhalb Jahren in Kraft getreten ist, hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten 54 Beanstandungen ausgesprochen und Bußgeld in Höhe von 575 500 Euro verhängt, den größten Teil gegen 9Live. Die Mängel sind fast immer dieselben: Es sei unzulässig Zeitdruck aufgebaut, über die Auswahlverfahren und Einwahlchancen in die Irre geführt oder über den Schwierigkeitsgrad einer Aufgabe getäuscht worden.

Dem 9Live-Animateur Jürgen Milski, der als „Big Brother“-Kandidat und Kumpel des selig vergessenen Ztlatko aufgefallen war, wurde jetzt eine besondere Ehre zuteil: Erstmals sprach die ZAK ein Bußgeld nicht nur gegen den Sender, sondern auch den Moderator persönlich aus. Gesucht waren: „Tiere mit Doppelbedeutung“. Keine einzige der achtzehn 9Live-Lösungen (darunter Holzbohrer, Feuerwalze, Perlhuhn, Rammbock) wurde erraten. Inwiefern es sich zum Beispiel beim Rammbock überhaupt um ein Tier handele, ließ der Sender offen. Milski erweckte dafür wiederholt den Eindruck, es handle sich um ein leichtes Spiel. „Normalerweise halten wir uns an die Geschäftsführung und den Sender, weil es um strukturelle Probleme oder seine Aufsichtspflicht geht“, sagt Axel Dürr, Sprecher der in der ZAK geschäftsführenden baden-württembergischen Landesmedienanstalt LfK. In diesem Fall aber habe es den Eindruck gegeben, dass Milski besonders eigenmächtig die Regeln brach.

Jeder dieser Bußgeldbescheide ist ein kleines Wunder, denn er ist das Ergebnis eines bürokratischen Kraftaktes: Die zuständige Landesmedienanstalt stellt einen Verstoß fest, gibt dem Sender Gelegenheit zur Stellungnahme, wertet sie und gibt den Fall an die Prüfgruppe der ZAK, die ihn an die eigentliche Kommission aus den 14 Direktoren der Medienanstalten weiterleitet, die über den Bußgeldbescheid entscheidet, dessen Ausstellung dann wieder der zuständigen Medienanstalt obliegt. Gegen den Bescheid kann der Sender Beschwerde einlegen, womit sich wiederum die Medienanstalt beschäftigt und dann erneut die ZAK.

Am Ende, wenn die Sender das Bußgeld nicht akzeptieren, geht es vor Gericht. Und weil das dauert und die Sender bislang gegen jede Beanstandung Beschwerde eingelegt haben, ist nach Auskunft von Dürr bislang kein Cent tatsächlich bezahlt worden. Gegen verschiedene Pflichten, die Spiele transparent und fair zu veranstalten, wehrt sich 9Live zudem mit einer Klage und bestreitet die Rechtmäßigkeit der Satzung insgesamt. In einzelnen Punkten gab ihm das Verwaltungsgericht München im vergangenen Jahr Recht, beide Seiten sind in Revision gegangen.

Trotz des langen, schwierigen Prozesses meint Dürr, dass die Satzung und die Bußgelder Wirkung gezeigt hätten. Neben den drohenden Kosten schmerze die Sender vor allem, dass die ZAK ihre Beanstandungen konsequent öffentlich macht. „Es ist immer noch nicht alles Gold, und wir lehnen uns nicht zurück, aber es hat sich einiges getan. Ein Großteil der Beanstandungen ist abgestellt worden.“ Tatsächlich warnt 9Live zum Beispiel regelmäßig, dass die Zuschauer auf ihr „Telefonverhalten“ achten sollen. Es läuft sogar immer wieder der Hinweis durchs Bild, dass die Chance, durchgestellt zu werden, nicht von der Zahl der angeblich offenen „Telefonleitungen“ abhänge – diesen Eindruck haben die Produzenten sonst immer gerne erweckt.

Auch Marc Doehler meint, es gebe „definitiv Fortschritte“. Er verfolgt mit anderen Verrückten seit Jahren die Call-TV-Programme und protokolliert den Ablauf in einem Forum (citv.nl). Es sind ausführliche und erschütternde Dokumente der Täuschungen und Lügen, die wohl einen wesentlichen Beitrag geleistet haben, die schlimmsten Auswüchse abzustellen. Viel weniger Regelverstöße entdeckt Doehler heute im Programm, auch weil nur noch eine Handvoll einfacher Spiele immer wieder wiederholt werde. Teilweise würden die Zuschauer zwar mit ausgeklügelten Tricks noch in die Irre geführt. Aber wer auf die idiotischen Aussagen der Moderatorinnen hereinfalle, die die Aufgabe, eine deutsche Stadt mit A an zweiter Stelle zu finden, als „ziemlich schwer“ bezeichnen, sei schon selbst schuld. Warum er trotzdem noch guckt? „Der Unterhaltungsfaktor ist immer noch groß“, gibt Doehler zu. „Und ehe ich mir ‚Frauentausch‘ ansehe…“

9Live möchte sich zu alldem nicht äußern, weil man „derzeit konstruktive Gespräche mit der ZAK“ führe. Deren Sprecher Dürr bestätigt, dass geredet wird: „Da ist Bewegung drin.“ Im September werde die ZAK eine Bilanz der Gewinnspielsatzung vorlegen, womöglich gäbe es bis dahin auch eine Absprache mit 9Live, die die endlosen Verfahren unnötig mache. Das Ziel beider Seiten sei dasselbe: dass weniger Bußgelder verhängt werden müssen.

Eine andere Auseinandersetzung mit Call-TV-Veranstaltern eskaliert dagegen gerade: Es geht um die Firmen Mass Response und Primavera, die mit besonders dubiosen Methoden unter anderem im Schweizer Fernsehen auffielen. Zu den Unregelmäßigkeiten, die von Beobachtern wie Doehler und der Seite fernsehkritik.tv dokumentiert wurden, gehört, dass Umschläge mit den Lösungen in der Live-Sendung plötzlich verschwanden und an anderer Stelle wieder auftauchten, was den Verdacht von Manipulationen nährte. Die Firmen bestreiten dies und gehen juristisch gegen die Kritiker vor. Einiges deutet darauf hin, dass es in den anstehenden Prozessen endlich nicht mehr um Formalien geht oder sich die Firmen mit einem Verwirrspiel um die Verantwortlichkeiten herausreden können, sondern sich die Gerichte in der Sache mit den Betrugsvorwürfen auseinandersetzen werden. [Nachtrag, 26. September: Bislang sind gerichtliche Verfahren, die von Primavera gegen diese Vorwürfe eingeleitet hat, zu Gunsten der Call-TV-Firma ausgegangen oder noch nicht rechtskräftig beendet.] Als Zeugen sind auch viele Producer und Moderatoren benannt, die die unwahrscheinlich klingenden Erklärungen der Produktionsfirmen plausibel machen sollen.

Der Countdown läuft.

Wie ich in den „Spiegel“ kam

Ich stand am Donnerstag voriger Woche gerade im Nieselregen in der Hamburger Fußgängerzone, als mich Martin U. Müller vom „Spiegel“ auf dem Handy erreichte. Nach ein bisschen Small Talk wechselte er den Tonfall und klang plötzlich, als müsse er etwas sehr Unangenehmes mit mir besprechen. Ihm sei da nämlich eine Information zugespielt worden.

Es stellte sich heraus, dass es nicht um die Sache mit den Schafen im Keller und den missglückten Sex-Experimenten ging, sondern bloß um einen Beitrag, den ich für das Online-Magazin screen.tv geschrieben habe, das die Sendergruppe ProSiebenSat.1 herausgibt. Müller konfrontierte mich mit der Beobachtung, dass ich da sogar im Impressum stünde und wollte wissen: Ob ich kein Problem damit hätte, für ein Unternehmen zu arbeiten, das sonst Gegenstand meiner Berichterstattung sei. Ob ich in Zukunft regelmäßig für die arbeiten würde. Ob die Bezahlung im üblichen Rahmen gewesen sei oder es sich um einen dieser sagenumwobenen Aufträge handele, für die man ein halbes Reihenhaus bekomme. Ob mir bekannt sei, dass der Berufsverband Freischreiber, bei dem ich ja Mitglied sei, eine strikte Trennung von Journalismus und PR-Arbeit fordere.

Ich versuchte, dem „Spiegel“-Redakteur zu erklären, dass es sich nicht um PR handelt, sondern einen journalistischen Artikel, den ich ohne jede Einflussnahme oder inhaltliche Vorgabe geschrieben habe. Bei screen.tv handelt es sich nicht um eine Werbebroschüre, sondern ein journalistisches Magazin, das nur insofern möglicherweise PR für ProSiebenSat.1 darstellt, als damit vielleicht die Hoffnung auf einen Imagegewinn verbunden ist: Dass ein solches Unternehmen es sich in solchen Zeiten leistet, Geld für ein solches Magazin auszugeben.

Ich versuchte den Verdacht, dass ich hier PR für ProSiebenSat.1 betreibe, noch dadurch zu entkräften, dass ich ihn darauf hinwies, dass deren Töchter in meinem Stück keineswegs gut wegkommen, woraufhin er fragte, ob ich das extra gemacht hätte, quasi als Demonstration der Unabhängigkeit, und ich erwiderte: Nein, einfach weil die Streaming-Angebote der Gruppe so schlecht sind. Es war ein anstrengendes Gespräch, was sicher auch daran lag, dass ich nicht verstand, was er mir eigentlich vorwarf, und noch weniger, was daran ein Thema für den „Spiegel“ sein könnte.

Medienjournalismus. Schon das Wort belustigt Begriffsstutze wie Henryk M. Broder, weil sie so tun, als wäre es analog zu Zeitungs-, Fernseh- und Onlinejournalismus gebildet und stelle also eigentlich einen Pleonasmus dar. Dabei steht es in einer Reihe mit Sport-, Politik- oder Wirtschaftsjournalismus; der erste Wortteil bezeichnet nicht das Medium, sondern seinen Gegenstand.

Doch die scheinbare Doppeldeutigkeit des Wortes zeigt auch das Spezielle an der Arbeit als Medienjournalist, das Dilemma beim Schreiben in den Medien über die Medien. Fast jeder Text ist zwangsläufig ein Text über ehemalige oder potentielle zukünftige Auftrag- oder Arbeitgeber, über direkte Kollegen oder Konkurrenten. Fast jeder medienjournalistische Text steht somit unter dem Generalverdacht einer Interessenskollision, eines Kalküls jenseits journalistischer Kriterien.

Ich nehme an, dass diese Situation auch den Medienjournalisten beim „Spiegel“ nicht fremd ist. Was ihnen aber offenbar fremd ist: Dass ein journalistisches Leben außerhalb der „Spiegel“-Redaktion existiert. Dass es Journalisten gibt, sogar Medienjournalisten, die nicht angestellte Redakteure sind, mit festem Gehalt und Einbindung in eine Hierarchie, sondern frei arbeiten, und das sogar freiwillig, nicht aus Not. Und dass diese Freiheit auch eine Form von Unabhängigkeit ist.

Als freier Journalist arbeite ich für verschiedene Auftraggeber. Die Auftraggeber sind Medienunternehmen. Medienunternehmen sind Gegenstand meiner Berichterstattung. Fast jeder Text ist insofern angreifbar, und dagegen hilft nur eines: der Beweis der Unabhängigkeit in der täglichen Arbeit.

Und damit sind wir wieder beim „Spiegel“, der tatsächlich Platz fand in seiner Ausgabe vom vergangenen Montag für ein Stück über mich und meinen Artikel im von ihm anonymisierten „Online-Magazin der ProSiebenSat.1 AG“. Der „Spiegel“ wirft mir nicht vor, einen bestellten PR-Text für ProSiebenSat.1 geschrieben zu haben. Er findet ausdrücklich, dass mein Text sich „nicht wie eine Eloge auf die Sendergruppe“ lese. Warum es sonst verwerflich ist, als Medienjournalist für ein journalistisches Magazin zu schreiben, wenn es nicht von einem Verlag, sondern einem Fernsehsender herausgegeben wird, lässt der „Spiegel“ offen. Martin U. Müller raunt nur, ich nähme es „offenbar nicht ganz so genau, was die Distanz zum Gegenstand [meiner] Berichterstattung betrifft“.

„Kritiker in der Kritik“ steht übrigens als Überschrift über der „Spiegel“-Meldung, und das ist einerseits natürlich ein alter Journalisten-Trick, sich quasi unsichtbar zu machen, aber die Wirkung des eigenen Tuns vorwegzunehmen. Der Kommentator dot tilde dot beschreibt den Effekt so:

interessant an dieser kritik ist, dass sie nur „ist“ und gar nicht stattfindet – außer im spiegel-artikel, der über die kritik berichtet. die aber gar nicht stattfindet, außer im spiegel-artikel, der über sie berichtet. obwohl sie nicht stattfindet.

(mir wird schwindelig. ich habe das gefühl, abschweifen zu müssen, um beim thema zu bleiben.)

Andererseits gab es die „Kritik“ aber tatsächlich schon vor dem Artikel, und das ist womöglich die interessantere Geschichte als die Frage, warum der „Spiegel“ mich kritisiert. Martin U. Müller ist nämlich nicht über die offizielle Pressemitteilung auf meine Mitwirkung an dem Magazin aufmerksam geworden, oder über Google oder Turi2, sondern über eine anonyme Mail. Der Absender hat sie in ähnlicher Form auch als Kommentar an verschiedenen Orten abgegeben, unter anderem hier im Blog unter dem Namen „finanzbeamter“:

Seit Februar2009 gab es für Herrn Niggemeier im Bereich Call TV nichts mehr über 9live zu berichten.Dafür engagiert er sich aber gerne für die Unternehmenskommunikation der Gesellschafterin, zusammen mit seinem Spezi Peer Schader. Wenn das mal kein Gschmäckle hat.

Ich kenne den Absender nicht, der allem Anschein nach auch schon unter anderem Namen hier kommentiert hat; offenkundig ist aber, dass er aus dem Umfeld der Call-TV-Branche und ihrer besonders schwarzen Schafe kommt. Dieselbe E-Mail-Adresse wurde auch schon benutzt, um als Drohungen zu verstehende Nachrichten an Kritiker des dubiosen Treibens von Call-TV-Firmen wie Primavera.TV verschickt.

Dieser Unbekannte hatte also Lust, mir ein bisschen Ärger zu machen – und fand ausgerechnet beim „Spiegel“ tatsächlich ein offenes Ohr. Die lustige Verschwörungstheorie, wonach ich (wenn ich das richtig verstehe) von ProSiebenSat.1 gekauft worden sei und deshalb nicht mehr kritisch über 9live berichte, hat zwar explizit dann doch keinen Weg in den „Spiegel“ gefunden. Aber Martin U. Müller konfrontierte mich im Telefongespräch tatsächlich auch mit diesem Vorwurf.

Und das, obwohl der nicht einmal einer schlichten Überprüfung der Fakten standhält: Ich habe noch im August 2009 über 9live berichtet. (Kann natürlich sein, dass ich erst danach gekauft wurde.)

Das ist das einzig wirklich Ärgerliche an meinem unfreiwilligen Gastauftritt im „Spiegel“: Dass das Nachrichtenmagazin sich beim Versuch, mich ein bisschen zu ärgern, zum Erfüllungsgehilfen irgendeines dubiosen Dunkelmanns gemacht hat, der gerade versucht, Call-TV-Kritiker einzuschüchtern.

Abgesetzte Super-RTL-Abzockshow mit „M“

Mit etwas Glück geht das Geschäft mit teuren Telefongewinnspielen im Fernsehen allmählich zuende. In der vergangenen Woche hat Super-RTL abrupt seine mitternächtliche Anrufsendung „Master Quiz“ abgesetzt.

Seit Anfang 2009 hatten Animateure wie der Schauspieler und ehemalige Boygroup-Sänger Martin Scholz (Foto) gutgläubige Zuschauer täglich rund drei Stunden lang mit zweifelhaften Methoden zur kostenpflichtigen Teilnahme an kaum lösbaren Gewinnspielen verführt. In der Nacht auf Montag vergangener Woche schien noch alles ganz normal: Man verbrachte die kompletten drei Stunden Sendezeit mit einem einzigen Rätsel, in dem es darum ging, fünf weibliche Vornamen mit A an zweiter Stelle zu erraten (richtig gewesen wären: Kaveri, Taiwo, Nanon, Hadumod, Madlaina — also leicht!).

„Ich würd mich natürlich auch freuen, wenn Sie morgen wieder zuschauen“, sagte Scholz am Ende der Sendung. Doch am nächsten Tag zeigte Super-RTL statt des angekündigten „Master Quiz“ acht Folgen der „Didi-Show“, am Tag darauf vier Folgen von „Experimental — die verrückte Wissenschafts-Show“. Es scheint eine außerordentlich spontane Programmänderung gewesen sein, denn erst am Donnerstag gab Super-RTL den neuen Programmablauf bekannt: In Zukunft läuft statt der Call-TV-Sendung Teleshopping.

Auf Nachfrage kann oder will man bei Super-RTL nicht erklären, was dahinter steckt. Solche „spontanen“ Programmänderungen seien durchaus üblich, das Nachtprogramm werde immer mal wieder geändert, es habe jedenfalls keinen besonderen Vorfall oder Anlass gegeben — und es sei auch nicht ausgeschlossen, dass das „Master Quiz“ irgendwann wieder auf den Bildschirm zurückkehrt.

Das „Master Quiz“ wurde von der österreichischen Firma Mass Response produziert, die bei Call-TV-Kritikern keinen Ruf als besonders seriöses Unternehmen hat. Mass Response stand ursprünglich auch hinter dem „Swiss Quiz“, das auf mehreren Schweizer Sendern lief und dessen Methoden selbst nach den Maßstäben dieser Branche dubios erschienen. Unter merkwürdigen Umständen gab Mass Response den Produktionsauftrag für das „Swiss Quiz“ später an die Münchner Firma Primavera-TV weiter.

Doch auch das „Swiss Quiz“ ist Geschichte: Die letzte Sendung lief am 14. März, und als wollten die Produzenten alle Kritiker beim Abgang noch einmal richtig provozieren, warfen sie plötzlich mit Geld scheinbar nur um sich: Sensationellerweise wurde ein Jackpot geknackt, insgesamt wurden unerhörte rund 150.000 Franken (angeblich) ausgespielt. Doch das Aus der Sendung hängt nicht mit den Betrugsvorwürfen gegen die Sendung zusammen (die unbewiesen sind, aber von vielen Indizien gestützt werden). Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass die Call-In-Shows in der betriebenen Form illegal waren, weil es bei einem Gewinnspiel nach Schweizer Gesetz eine kostenlose Teilnahmemöglichkeit mit gleichen Chancen geben muss. Dieses Angebot sei aber nicht korrekt kommuniziert worden.

Betrug: 9Live entlässt Mitarbeiter

Im vergangenen November ist es bei 9Live zu einem massiven Betrugsvorfall gekommen. Nach meinen Informationen haben zwei Mitarbeiter versucht, einen Anrufer um seinen Gewinn zu bringen, indem sie die richtigen Antworten nachträglich manipuliert haben. 9Live hat sich von beiden getrennt, will sich aber nicht zu dem Fall äußern.

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18. November 2008, kurz nach Mitternacht. Auf 9Live läuft „Quizzo“. Es moderiert Max Schradin, der in dieser Nacht noch aufgekratzter und irrer wirkt als sonst. Er spielt ein Spiel, das er als „absolute Weltpremiere“ ankündigt: Erstmals sind 16 Begriffe gesucht, die auf „-licht“ enden.

Am Anfang ist es, wie immer, leicht: „BLAULICHT“, „BLITZLICHT“, „BREMSLICHT“, „ROTLICHT“ werden erraten.

Dann erhöht 9Live die Gewinnsumme. Ein Anrufer, der einen der verbliebenen Begriffe hinter den Abdeckungen errät, kann zehn-, zwanzig-, dreißigtausend Euro bekommen. Schradin ermuntert die Zuschauer, leichte Begriffe zu nennen. Als jemand „Seitenlicht“ sagt, erwidert er:

„Denken Sie sich mal bitte keine Begriffe aus. Seitenlicht. Was ist denn ein Seitenlicht, Leute? Klassische Begriffe! (…) Leute, denken Sie sich hier ja nichts aus. Sie kennen die Begriffe, die hier auch abgeklebt sind!“

Das ist natürlich nicht wahr. Die Begriffe, die 9Live später auflöst, lauten:

STACHELICHT, BÜCHSENLICHT, AUERLICHT, NACHSCHUSSPFLICHT, AUSGLEICHUNGSPFLICHT, SCHWINDLICHT, WIDERSTANDSPFLICHT, CHRONISTENPFLICHT, REPRÄSENTATIONSPFLICHT, ANDIENUNGSPFLICHT, LABORLICHT, NACHTHIMMELLICHT.

(Alle Linkversuche von mir.)

Erstaunlich, dass kein einziger davon erraten wird.

Mit der Irreführung der Zuschauer und vermutlich auch der Auswahl der Begriffe verstößt der Sender gegen die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten, aber das ist Betrugsalltag bei 9Live.

Dabei bleibt es aber in dieser Nacht nicht.

Gegen 0.30 Uhr kommt ein Anrufer namens Nils durch. Er sagt „STEARINLICHT“. Er hat eine der hohen „Gewinnleitungen“ getroffen, die zu dieser Zeit sogar doppelt zählen, hinzu kommt noch der Inhalt einer „Wanne“ mit Geldscheinen — insgesamt vermutlich über 20.000 Euro. Max Schradin bietet ihm bis zu 4000 Euro, wenn er auf seinen Begriff verzichtet. Nils lehnt ab und geht auf Risiko, doch der Begriff wird als falsch gegeben.

Ob er zu diesem Zeitpunkt wirklich nicht auf der Tafel steht, wird für die Zuschauer nicht nachzuvollziehen sein. Denn eine Stunde später reißt Max Schradin den Bogen mit den noch abgeklebten Lösungen von der Wand und schiebt ihn mit dem Fuß aus dem Bild. Erst kurz vor zwei Uhr morgens später ist er wieder zu sehen: als Schradin auf dem Boden auf ihm herumrutscht, um die Lösungen aufzudecken.


Doch der Bogen soll in der Zwischenzeit manipuliert worden sein. Der Producer der Sendung und der Executive Producer der 9Live-Abendformate, die in dieser Nacht Dienst hatten, sollen nach Angaben eines Insiders die halbe Stunde, in der er nicht zu sehen war, dazu genutzt haben, den Begriff „STEARINLICHT“ auf dem Papierbogen gegen einen anderen auszutauschen. Der Anrufer Nils sei von ihnen um seinen hohen Gewinn geprellt worden.

Im Nachhinein sollen Mitarbeiter den Betrug der Geschäftsleitung gemeldet haben. Nachdem der Justiziar des Senders, Michael Müller, die Sache recherchiert habe, sei den beiden Producern gekündigt worden; Moderator Schradin soll eine Abmahnung bekommen haben.

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Vor zwei Wochen veröffentlichte 9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit auf der Homepage seines Senders einen Brief „In eigener Sache“ an die „Zuschauerinnen und Zuschauer“. Neben dem üblichen Unsinn („Wie Sie wissen, stand und steht 9Live für Fairness, Transparenz und Chancengleichheit“) schrieb er:

[Es hat] Ende vergangenen Jahres einen Fall gegeben, bei dem es zu einem gravierenden Fehlverhalten gekommen ist. Von den beiden dafür verantwortlichen Mitarbeitern hat sich 9Live unverzüglich getrennt. Wir bedauern diesen Vorfall gegenüber unseren Zuschauern außerordentlich. Gleichwohl zeigt dies aber, dass wir unser Versprechen Ihnen gegenüber, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ernst nehmen. Für die Zuschauer ist durch den Vorfall kein Schaden entstanden. Er zeigt aber auch, dass unsere internen Kontrollmechanismen funktionieren.

Die „Transparenz“ von 9Live geht nicht soweit, den Zuschauern mitzuteilen, worin das „gravierende Fehlverhalten“ genau bestand. Auf meine Anfrage, ob es sich dabei um den oben beschriebenen Vorfall handelt, ob man mir erklären könne, warum sich der Moderator offenbar so bereitwillig an der Manipulation beteiligte, ob Max Schradin die richtigen Antworten wusste, ob 9Live auch gegen ihn Schritte eingeleitet hat und ob dem Anrufer der volle Betrag, den er gewonnen hätte, ausgezahlt wurde, erklärte der Sender nur, keine Stellungnahme abgeben zu wollen.

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Ich weiß nicht, ob es sich bei dem Betrugsfall um einen außerordentlichen Einzelfall handelte oder ob das Außerordentliche nur war, dass das Handeln des Producers intern auffiel und von der Studiocrew nicht gedeckt wurde. Eine Motivation für das Handeln des Producers könnte sein, dass er budgetverantwortlich ist, das heißt, es muss mit einem vorgegebenen Budget eine bestimmte Zahl an Anrufen generieren. Gerät seine Kalkulation dadurch aus den Fugen, dass ein Zuschauer einen teuren, eigentlich unmöglich zu erratenden Begriff errät, hat er ein Problem.

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Medienanstalten outen Beschwerdeführer

Auf der Seite programmbeschwerde.de der Landesmedienanstalten, die Zuschauer dazu einlädt, „Programmverstöße“ zu melden, schreibt die zuständige Landesmedienanstalt Saarland:

Die Sicherheit Ihrer Daten im Internet ist uns ein großes Anliegen. Selbstverständlich befolgen wir streng die Bestimmungen der Datenschutzgesetze (BDSG, SDSG) und verwenden Ihre Daten nur für solche Zwecke, zu denen Sie uns berechtigt haben. Der Schutz der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wird durch die Verwendung moderner Sicherheitssysteme bestmöglich gewährleistet. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Das heißt: Es ist für Dritte nicht ersichtlich, welche Beschwerden, von wem abgegeben werden.

Schön wär’s.

Bereits im vergangenen Jahr staunte ein Zuschauer, der sich bei der Bayerischen Landesmedienanstalt über eine Call-TV-Sendung beschwert hatte, dass die Behörde offenbar seine persönlichen Daten an den damaligen Geschäftsführer der Produktionsfirma weitergeleitet hatte.

In dieser Woche entdeckte ein Mitglied des Forums call-in-tv.net, dass die Beschwerden von vermutlich Hunderten Beschwerdeführern im Wortlaut, zusammen mit sämtlichen Angaben wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern auf www.programmbeschwerde.de offen unter dem Logo der Landesmedienanstalten zu lesen waren. Dies ist nur ein winziger Ausschnitt der Übersichtsseite:


(Unkenntlichmachung von mir)

Das ganze bunte Bild der Beschwerden ließ sich nachlesen: Klagen über verschobene Werbeblöcke in der RTL-Seifenoper „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ und das Niveau der „sogenannten Telenovellas“; Empörung über die „widerwärtige“ „übermäßige Verwendung englischer Sprachfetzen“ in der Werbung und den Nachrichten; Beschwerden über die Schleichwerbung in „Wetten dass“, und detaillierte Beschreibungen der systematischen Irreführung der Hörer in der Call-In-Show „Lars Vegas“ des Radiosenders RPR1.

Erst nach dem Hinweis eines Users von call-in-tv.net hat jemand die Daten am Mittwoch von der Seite entfernt.

Die saarländische Landesmedienanstalt hatte das Projekt programmbeschwerde.de vor vier Jahren gestartet und anfangs ununterbrochen Erfolgsmeldungen dazu herausgegeben. Inzwischen würde ich annehmen, dass bis zum Datenschutz-Skandal dieser Woche die Medienwächter vergessen hatten, dass es die Seite überhaupt noch gibt.

So, wie die Seite im Moment vor sich hinrottet, ist es erstaunlich, dass sich dort überhaupt jemand über das Programm beschwert. Aber das sollte man vielleicht eh niemandem empfehlen.

[via Twipsy]

Gibt 9Live sich die Kugel?

Ich habe für die heutige Ausgabe der „taz“ über die neuen Gewinnspielregeln geschrieben, die vermutlich vom kommenden Frühjahr an die Rechtsgrundlage für die teuren Anrufspiele von 9Live, DSF, Tele 5 und die anderen bilden werden. Einige ursprünglich im Entwurf vorgesehene Punkte, die tatsächlich für Transparenz hätten sorgen und Spielsüchtige schützen können, konnten die Privatsender zwar verhindern. Aber die neue Satzung, das neue Aufsichtsgremium der Landesmedienanstalten („ZAK“) und die Tatsache, dass Verstöße erstmals eine Ordnungswidrigkeit sind und mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können, werden das Leben für 9Live & Co. erheblich erschweren. (Mehr dazu auf taz.de.)

9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit hat im E-Mail-Interview auf die Verschärfung der Bedingungen mit süßlichen Nebelkerzen reagiert:

Ist 9Live mit dem jetzt vorliegenden Entwurf zufrieden?

Nun, der vorliegende Entwurf ist noch nicht abschließend in Kraft getreten. Zunächst müssen die Gremien der einzelnen Landesmedienanstalt das Papier prüfen und absegnen. Was unser Programm angeht, sehen wir für uns keine grundlegenden Änderungen. Seit Jahren verpflichten wir uns freiwillig einem strengen Regelwerk und gehen bereits heute mit gezielten Verbraucherhinweisen über die Forderungen der Landesmedienanstalten hinaus.

Halten Sie diese Regeln für praktikabel?

Grundsätzlich ist es doch so: Durch klare Regeln schafft man Transparenz und damit Vertrauen. Deshalb war und ist 9Live auch ein Treiber und Befürworter in dieser Sache. Natürlich kann man sich darüber streiten, ob die deutlich gestiegene Zahl der Hinweispflichten einem Live-Programm zuträglich ist. Aber ein klares Règlement stellt auch einen fairen Wettbewerb sicher, von dem auch der Zuschauer profitiert. Wir setzen uns seit jeher dafür ein, das Geschäftsmodell langfristig und nachhaltig abzusichern.

Die jetzige Fassung ist gegenüber einem früheren Entwurf weniger streng — weggefallen ist zum Beispiel die Pflicht, die Zahl der Teilnehmer an einem Spiel ins laufende Programm einzublenden und eine Obergrenze für die Teilnahme pro Tag. Ist das im Sinne von 9Live?

Wir nehmen die Verantwortung gegenüber unseren Zuschauern ernst. So weisen wir zum Beispiel im laufenden Programm stets darauf hin, dass die Zuschauer ihr Anrufverhalten kontrollieren sollen.

Was wird 9Live am Programm und der konkreten Gestaltung der Spiele ändern müssen, um den neuen Regeln gerecht zu werden?

Wie bereits erwähnt, ist der vorliegende Entwurf noch nicht in Kraft. 9Live praktizierte aber bereits vor der neuen Gewinnspielsatzung die meisten der angekündigten Maßnahmen. Beispielsweise stellte 9Live schon immer sicher, dass für jeden Teilnehmer zu jeder Zeit des Spiels eine Chance besteht, ausgewählt zu werden und zu gewinnen. Die Teilnahme an den Gewinnspielen kostet seit jeher 50 Cent und Grundbedingung für eine Spielteilnahme bei Call-In Sendungen ist ein Mindestalter von 18 Jahren.

Besonders offensichtlich ist der Versuch der Irreführung bei Bartholeits letztem Satz: Denn zu der Begrenzung der Kosten und dem Ausschluss Jugendlicher ist 9Live auch schon „seit jeher“ gezwungen. Das hat mit den „angekündigten Maßnahmen“ nichts zu tun.

Unterdessen versucht auch der einschlägig bekannte 9Live-Moderator Max Schradin, den Kritikern „den Segel aus dem Wind“ zu nehmen. Die unermüdlichen Protokollanten von „Call-in-TV“ haben seine Aussagen mit dem Sendealltag von 9Live kontrastiert — das Video ist auch eine schöne Übersetzung dafür, was Ralf Bartholeit mit „Transparenz“ und „Vertrauen“ meinen muss:

(Über das merkwürdige Verhalten der „schwarzen Kugeln“ bei 9Live gibt es auch eine eigene ausführliche Video-Dokumentation. Mag sein, dass es sich nur um eine abwegige Verschwörungstheorie handelt. Aber warum sollte 9Live nicht auf diese Weise seine Ausgaben zu senken und die Ziehung zu manipulieren versuchen?)

Was heißt Stirnlappenbasilisk auf Suaheli?

Mathis Danelzik schreibt mir, dass er dieses Blog von Tansania aus lese. Mit der dortigen Medienrealität hätten meine Beobachtungen aus Deutschland allerdings nicht viel zu tun.

Hier sind die Medien völlig anders. Fernsehen sieht hier zum Beispiel so aus:

(Die Frage lautete übrigens: Wie oft steht da MALI, und die richtige Antwort überraschenderweise nicht „sieben“.)

Jede SMS, schreibt der freundliche Leser, koste 1000 tansanische Schillinge, das sei rund ein US-Dollar. 60 Prozent der Tansanier lebten von 2 Dollar oder weniger am Tag. Dieser Preis und die Tatsache, dass nicht so viele Tansanier einen Fernseher haben, machten tansanisches Call-TV vermutlich zum Oberschichtenfernsehen.