Gericht erlaubt Kritik an dubiosem Call-TV

Es ist eine kra­chende Nie­der­lage für die Firma Mass Response und ihren Ver­such, eine öffent­li­che Aus­ein­an­der­set­zung über die dubio­sen Vor­gänge in den von ihr pro­du­zier­ten Gewinn­spiel­sen­dun­gen zu ver­hin­den: Das Ham­bur­ger Land­ge­richt hat eine Klage des Unter­neh­mens gegen den Call-TV-Kritiker Marc Doeh­ler in allen Punk­ten zurückgewiesen.

Es geht um ein Video, in dem Doeh­ler Unre­gel­mä­ßig­kei­ten in den Abläu­fen der Call-TV-Sendungen »Swiss Quiz« und »Anru­fen + Gewin­nen« doku­men­tiert und kom­men­tiert hat. Zu sehen ist zum Beispiel:

  • wie Lösungs-Umschläge, deren Inhalt die Zuschauer erra­ten soll­ten, im Lauf der Sen­dung ver­schwan­den und spä­ter an ande­rer Stelle wie­der auftauchten.
  • wie Anru­fer, die die rich­tige Lösung sag­ten, den­noch nicht den ver­spro­che­nen Gewinn bekamen.
  • wie sehr sich die Stim­men vie­ler durch­ge­stell­ter und angeb­lich unter­schied­li­cher Anru­fer ähnelten.

Doeh­ler hatte ange­sichts der Aus­schnitte Zwei­fel daran for­mu­liert, ob bei der Pro­duk­ti­ons­firma alles »fair und trans­pa­rent« zugeht. Mass Response for­derte ihn auf, zahl­rei­che Beschrei­bun­gen und Kom­men­tie­run­gen zu unter­las­sen und erwirkte zunächst eine umfas­sende einst­wei­lige Ver­fü­gung gegen ihn. Doch im Haupt­sa­che­ver­fah­ren wies das das Land­ge­richt Ham­burg jetzt alle Ansprü­che zurück.

Die Firma Mass Response hatte bean­tragt, Doeh­lers Film schon des­halb zu ver­bie­ten, weil sie die umstrit­te­nen Sen­dun­gen gar nicht pro­du­ziert habe. In dem frag­li­chen Zeit­raum soll das Münch­ner Unter­neh­men Pri­ma­vera TV dafür ver­ant­wort­lich gewe­sen sein. Doch Mass Response ver­wi­ckelte sich in Wider­sprü­che — das Gericht nahm dem Unter­neh­men seine Dar­stel­lung der Abläufe nicht ab. Und selbst wenn es den Auf­trag zur Her­stel­lung der Shows an Pri­ma­vera TV als Sub­pro­du­zen­ten über­tra­gen habe, sei es zuläs­sig, den Haupt­pro­du­zen­ten Mass Response als »Pro­du­zen­ten« zu bezeichnen.

Auch inhalt­lich erlaubte das Gericht sämt­li­che For­mu­lie­run­gen, die Mass Response unter­sa­gen wollte — teil­weise, weil sie schlicht stimm­ten. Zum Bei­spiel, was den merk­wür­di­gen Umgang mit den Lösungs­um­schlä­gen anging. Doeh­ler hatte formulierte:

»Wenn bei Mass Response wirk­lich alles fair und trans­pa­rent zugeht, wie kann es dann sein, dass Lösungs­um­schläge mit­ten in der Sen­dung plötz­lich ver­schwin­den, am Sen­dungs­ende wie von Zau­ber­hand wie­der auf­tau­chen — nur lei­der eben nicht an dem Platz, an dem sie vor­her von der dienst­ha­ben­den Mode­ra­to­rin abge­legt wor­den sind?«

Mass Reponse wollte das ver­bie­ten las­sen, doch das Gericht stellte anhand der Sen­dungs­mit­schnitte, die Doeh­ler vor­legte, fest: »Diese Behaup­tung ist zutref­fend.« Mass Response habe dem »nichts Sub­stan­ti­el­les entgegengesetzt«.

Pri­ma­vera TV hatte in einem ande­ren Ver­fah­ren über den­sel­ben Sach­ver­halt fol­gende Erklä­rung abge­ge­ben, warum die Umschläge wäh­rend einer Sen­dung vor­über­ge­hend ver­schwin­den und dann anderswo wie­der auf­tau­chen kön­nen [pdf]:

Es kann pas­sie­ren, dass Lösungs­um­schläge von Mit­ar­bei­tern in die Hand genom­men und über­prüft wer­den. (…) [D]ass die Prü­fung von Umschlä­gen nicht gefilmt wird, ist auch keine Merk­wür­dig­keit oder Unre­gel­mä­ßig­keit, son­dern liegt daran, dass die­ser Vor­gang nicht Teil des Spiels ist.

Der­ar­tige Prü­fun­gen erfol­gen nicht will­kür­lich, son­dern dann wenn sie erfor­der­lich sind. Bei einer Live-Sendung kann es trotz mehr­fa­cher Checks pas­sie­ren, dass Feh­ler gemacht wer­den (z.B. alter Umschläge mit ande­ren Lösun­gen, Ver­wechs­lung von Umschlä­gen, die zu ver­schie­de­nen Spie­len gehö­ren usw.) Wenn wäh­rend der Sen­dung beim Pro­du­cer die Ver­mu­tung auf­kommt, dass es zu einem Feh­ler gekom­men sein könnte, dann muss eine Über­prü­fung vor­ge­nom­men werden. (…)

Umschläge sind also nicht »ver­schwun­den«, son­dern waren nur nicht mehr dort abge­legt, wo sie ursprüng­lich hin­ge­legt wurden.

Aus die­ser Tat­sa­che zu schlie­ßen, dass in den gezeig­ten Sen­dun­gen »Lösungs­um­schläge und/oder deren Inhalte aus­ge­tauscht wür­den«, sei nicht nur »falsch«, son­dern ver­stoße auch »gegen all­ge­meine logi­sche Denk­ge­setze«, for­mu­lier­ten die Anwälte von Pri­ma­vera (die auch die Anwälte von Mass Response sind) forsch.

Das Ham­bur­ger Gericht hin­ge­gen fand, dass für einen sol­chen Ver­dacht »hin­rei­chende Anhalts­punkte« vor­lä­gen, ebenso wie für die Zwei­fel an einem ord­nungs­ge­mä­ßen Ablauf:

Denn wenn Lösungs­um­schläge »ver­schwin­den« bzw. den Platz wech­seln, ohne dass der Zuschauer nach­voll­zie­hen kann, wie es dazu gekom­men ist, so ist dies jeden­falls eine nicht­trans­pa­rente Spiel­ge­stal­tung, und es darf im Hin­blick dar­auf auch in Frage gestellt wer­den, ob die Spiel­ge­stal­tung tat­säch­lich fair ist.

Bemer­kens­wert ist, dass das Gericht in einem Kon­text sogar die Ver­wen­dung des Begrif­fes »betro­gen« nicht unter­sagte — Doeh­ler hat meh­rere Ver­fah­ren ver­lo­ren, in denen Call-TV-Produzenten sich vor allem gegen das Wort »Betrug« wehr­ten. Für den damit angeb­lich ver­bun­de­nen Vor­wurf einer Straf­tat fehl­ten die Beweise.

Im aktu­el­len Fall geht es um eine Sequenz, in der ein Anru­fer das rich­tige Lösungs­wort »Brat­wurst« nennt, die Mode­ra­to­rin aber nur »Regen­wurm« ver­steht. Doeh­ler for­mu­lierte, der Anru­fer sei um sei­nen »recht­mä­ßi­gen Gewinn [regel­recht] betro­gen« wor­den. Das Gericht urteilte unge­wohnt wirklichkeitsnah:

Dabei kommt es nicht dar­auf an, ob die Tat­be­stands­merk­male des § 263 StGB erfüllt sind, da die Begriffe »Abzo­cke«, »betrü­gen« und »betro­gen wer­den« umgangs­sprach­lich auch über die Bezeich­nung eines Betru­ges im streng straf­recht­li­chen Sinne hin­aus zur Wer­tung bzw. Kenn­zeich­nung von Sach­ver­hal­ten ver­wen­det wird, in denen es um ein unred­li­ches und/oder täu­schen­des Ver­hal­ten geht

Das Gericht wei­gerte sich auch, die For­mu­lie­rung, bei Mass Response arbeite man mit »getürk­ten« Anru­fern, zu verbieten:

Auch diese Äuße­rung stellt sich im Hin­blick auf die in dem Video ent­hal­te­nen Sequen­zen aus »Swiss Quiz« und »Anru­fen & Gewin­nen«, aus denen sich ergibt, dass Anru­fer in die Sen­dung gelan­gen, deren Stimme und Sprach­mus­ter immer gleich klin­gen, die sich aber mit den ver­schie­de­nen Namen mel­den, als zuläs­sige Mei­nungs­äu­ße­rung dar.

Das Gericht wies selbst­ver­ständ­lich auch die For­de­rung, dass Doeh­ler Mass Response Scha­dens­er­satz zah­len solle, zurück.

Dass die Rich­ter die Ver­su­che von Mass Response, eine kri­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mit ihren frü­he­ren Sen­dun­gen zu kri­mi­na­li­sie­ren, so ein­deu­tig zurück­wie­sen, ist über­ra­schend. Denn die­selbe Zivil­kam­mer 25 hatte noch im Dezem­ber 2009 auf Antrag von Mass Rep­sonse zwei einst­wei­lige Ver­fü­gun­gen gegen Doeh­ler sowie Hol­ger Krey­meier, den Betrei­ber der Inter­net­seite fernsehkritik.tv, erlas­sen, die ihnen all diese For­mu­lie­run­gen unter­sagte. Nach der Dar­stel­lung von Krey­meier hatte das Gericht ihm in der münd­li­chen Ver­hand­lung sogar bedeu­tet, es habe kei­nen Zweck, dage­gen vor­zu­ge­hen. Krey­meier begrüßt ent­spre­chend das Urteil, schimpft aber über die »offen­sicht­li­che Will­kür« des Land­ge­richts Hamburg.

Gegen Krey­meier ist noch ein ganz ähn­li­ches Ver­fah­ren in Mün­chen anhän­gig — dort klagt nicht Mass Response, son­dern Pri­ma­vera TV.

Mass Response ist mit dem Call-TV-Geschäft übri­gens offen­bar nicht glück­lich gewor­den. Der »Stan­dard« berich­tet, das Unter­neh­men habe 2009 mehr als drei Mil­lio­nen Euro Ver­lust gemacht. Mit den Anrufsen­dun­gen habe das Unter­neh­men zudem nicht so viel Umsatz erwirt­schaf­ten kön­nen, wie sich die Tele­kom Aus­tria, die es vor drei Jah­ren kaufte, erhofft hätte.

[Offen­le­gung: Die Firma Pri­ma­vera TV ist auch gegen mich juris­tisch vor­ge­gan­gen. Mehr dazu in den nächs­ten Tagen in die­sem Blog.]

Die geheimnisvolle Fionnghuala

Seit Anrufsen­dern, die gut­gläu­bige Zuschauer in die Irre füh­ren, Buß­gel­der dro­hen, ist das Geschäft fai­rer gewor­den — und schlech­ter. Dabei hat noch kei­ner bezahlt.

Heute würde es Schlag auf Schlag gehen. Kein Gerede, keine Ver­zö­ge­run­gen, garan­tiert zwan­zig Gewin­ner in fünf­zehn Minu­ten. Dirk Löb­ling, der Ani­ma­teur, der an die­sem spä­ten Don­ners­tag­abend Dienst hat bei 9Live, scheint ange­mes­sen auf­ge­regt. So ein »Gewinner-Countdown«, erklärt er, sei »sehr spe­zi­ell«. Und weil er von der Regie vor­ge­ge­ben werde, könne man sich dar­auf ver­las­sen, dass das damit ver­bun­dene Ver­spre­chen ein­ge­hal­ten werde.

Vier­zehn­ein­halb Minu­ten spä­ter ist ein Gewin­ner gefun­den. Es ste­hen noch 25 Sekun­den auf der Uhr, es feh­len noch 19 Gewin­ner, und Löb­ling macht Geräu­sche und Ges­ten, die seine Fas­sungs­lo­sig­keit aus­drü­cken sol­len. Wie soll das zu schaf­fen sein?

Es ging dann doch recht ent­spannt. Es stellte sich näm­lich her­aus, dass der Anrufsen­der bei sei­nem »Gewinner-Countdown« nur die Zeit zählt, die er zählt. Bis die nächs­ten zwan­zig Sekun­den Spiel­zeit abge­lau­fen waren, ver­ging eine Drei­vier­tel­stunde, in der der Mode­ra­tor sich zeit­weise mit einem Men­schen in sei­nem Ohr über die Blu­men in der Stu­di­ode­ko­ra­tion unter­hielt. Nach end­lo­sen Minu­ten erbarmte er sich, zählte einen Count­down run­ter, dann lief der »Gewinner-Countdown« wie­der wei­ter, jemand wurde durch­ge­stellt, nannte einen Beruf, der auf »-er« endet, und gewann einen zwei­stel­li­gen Euro­be­trag. Es schien, als müsse man sofort anru­fen, weil das Spiel sofort vor­bei sei. Aber 9Live könnte im Not­fall einen sol­chen »Gewinner-Countdown« von weni­gen Sekun­den über Jahre stre­cken.
Sie machen sich immer noch einen Spaß — und vor allem natür­lich: ein Geschäft — dar­aus, die Zuschauer in die Irre zu füh­ren. Aber die Hoch-Zeiten des Call-TV sind vor­bei, im Guten wie im Schlech­ten. Die Tricks, die 9Live heute ein­setzt, sind ver­gleichs­weise harm­los. Aber auch die Erlöse sind nicht mehr, was sie mal waren. Der Markt­an­teil des Sen­ders liegt bei nur noch 0,1 Pro­zent — bei jün­ge­ren Zuschau­ern ist er nicht mehr mess­bar. Für die Schwes­ter­sen­der Sat.1, Pro Sie­ben und Kabel 1 pro­du­ziert 9Live noch Anrufsen­dun­gen tief in der Nacht; eine Sen­dung wie »Quiz Night« auf Sat.1 läuft regel­mä­ßig vor immer­hin ein– bis zwei­hun­dert­tau­send Zuschau­ern — aber wer weiß, wie viele von denen wach sind.

Auch der Spar­ten­ka­nal Sport 1 bes­sert sein Ein­kom­men mit den Tele­fon­ge­büh­ren dum­mer Zuschauer auf und lässt werk­tags nach­mit­tags zum Bei­spiel weib­li­che Vor­na­men mit »A« am Ende raten (gesucht waren am Frei­tag: »Not­burga, Imma­co­lata, Inma­cu­lada, Fato­u­mata, Fear­chara, Femme­china, Fionn­g­huala, Flor­de­liza, Riza­lia, Boglarka«). Aber Sen­der wie Super-RTL, MTV, Viva, Nicke­lo­deon, Tele 5 und Das Vierte haben sich inzwi­schen von dem zwie­lich­ti­gen Geschäft ver­ab­schie­det; in der Schweiz sorgte ein Gerichts­ur­teil für das abrupte Ende der Branche.

Warum das Geschäft nicht mehr so läuft? Die ein­fachste Erklä­rung ist, dass die Teil­neh­mer im Laufe der Zeit ent­we­der zu klug oder zu arm gewor­den sind, um noch mit­zu­ma­chen. Pro-Sieben-Sat.1 nennt in sei­nem Geschäfts­be­richt als Grund für die sin­ken­den Anru­fer­zah­len und Erlöse »die Ein­füh­rung einer neuen Gewinn­spiel­sat­zung der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten«. Neu daran waren weni­ger die Regeln, die Min­dest­stan­dards an Fair­ness und Trans­pa­renz sicher­stel­len sol­len und in ähn­li­cher Form schon vor­her gal­ten; neu war die Mög­lich­keit, Buß­geld gegen Sen­der zu ver­hän­gen, die sich nicht an sie hielten.

Seit die Sat­zung vor ein­ein­halb Jah­ren in Kraft getre­ten ist, hat die Kom­mis­sion für Zulas­sung und Auf­sicht (ZAK) der Medi­en­an­stal­ten 54 Bean­stan­dun­gen aus­ge­spro­chen und Buß­geld in Höhe von 575 500 Euro ver­hängt, den größ­ten Teil gegen 9Live. Die Män­gel sind fast immer die­sel­ben: Es sei unzu­läs­sig Zeit­druck auf­ge­baut, über die Aus­wahl­ver­fah­ren und Ein­wahl­chan­cen in die Irre geführt oder über den Schwie­rig­keits­grad einer Auf­gabe getäuscht worden.

Dem 9Live-Animateur Jür­gen Mil­ski, der als »Big Brother«-Kandidat und Kum­pel des selig ver­ges­se­nen Ztlatko auf­ge­fal­len war, wurde jetzt eine beson­dere Ehre zuteil: Erst­mals sprach die ZAK ein Buß­geld nicht nur gegen den Sen­der, son­dern auch den Mode­ra­tor per­sön­lich aus. Gesucht waren: »Tiere mit Dop­pelb­e­deu­tung«. Keine ein­zige der acht­zehn 9Live-Lösungen (dar­un­ter Holz­boh­rer, Feu­er­walze, Perl­huhn, Ramm­bock) wurde erra­ten. Inwie­fern es sich zum Bei­spiel beim Ramm­bock über­haupt um ein Tier han­dele, ließ der Sen­der offen. Mil­ski erweckte dafür wie­der­holt den Ein­druck, es handle sich um ein leich­tes Spiel. »Nor­ma­ler­weise hal­ten wir uns an die Geschäfts­füh­rung und den Sen­der, weil es um struk­tu­relle Pro­bleme oder seine Auf­sichts­pflicht geht«, sagt Axel Dürr, Spre­cher der in der ZAK geschäfts­füh­ren­den baden-württembergischen Lan­des­me­di­en­an­stalt LfK. In die­sem Fall aber habe es den Ein­druck gege­ben, dass Mil­ski beson­ders eigen­mäch­tig die Regeln brach.

Jeder die­ser Buß­geld­be­scheide ist ein klei­nes Wun­der, denn er ist das Ergeb­nis eines büro­kra­ti­schen Kraft­ak­tes: Die zustän­dige Lan­des­me­di­en­an­stalt stellt einen Ver­stoß fest, gibt dem Sen­der Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme, wer­tet sie und gibt den Fall an die Prüf­gruppe der ZAK, die ihn an die eigent­li­che Kom­mis­sion aus den 14 Direk­to­ren der Medi­en­an­stal­ten wei­ter­lei­tet, die über den Buß­geld­be­scheid ent­schei­det, des­sen Aus­stel­lung dann wie­der der zustän­di­gen Medi­en­an­stalt obliegt. Gegen den Bescheid kann der Sen­der Beschwerde ein­le­gen, womit sich wie­derum die Medi­en­an­stalt beschäf­tigt und dann erneut die ZAK.

Am Ende, wenn die Sen­der das Buß­geld nicht akzep­tie­ren, geht es vor Gericht. Und weil das dau­ert und die Sen­der bis­lang gegen jede Bean­stan­dung Beschwerde ein­ge­legt haben, ist nach Aus­kunft von Dürr bis­lang kein Cent tat­säch­lich bezahlt wor­den. Gegen ver­schie­dene Pflich­ten, die Spiele trans­pa­rent und fair zu ver­an­stal­ten, wehrt sich 9Live zudem mit einer Klage und bestrei­tet die Recht­mä­ßig­keit der Sat­zung ins­ge­samt. In ein­zel­nen Punk­ten gab ihm das Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen im ver­gan­ge­nen Jahr Recht, beide Sei­ten sind in Revi­sion gegangen.

Trotz des lan­gen, schwie­ri­gen Pro­zes­ses meint Dürr, dass die Sat­zung und die Buß­gel­der Wir­kung gezeigt hät­ten. Neben den dro­hen­den Kos­ten schmerze die Sen­der vor allem, dass die ZAK ihre Bean­stan­dun­gen kon­se­quent öffent­lich macht. »Es ist immer noch nicht alles Gold, und wir leh­nen uns nicht zurück, aber es hat sich eini­ges getan. Ein Groß­teil der Bean­stan­dun­gen ist abge­stellt wor­den.« Tat­säch­lich warnt 9Live zum Bei­spiel regel­mä­ßig, dass die Zuschauer auf ihr »Tele­fon­ver­hal­ten« ach­ten sol­len. Es läuft sogar immer wie­der der Hin­weis durchs Bild, dass die Chance, durch­ge­stellt zu wer­den, nicht von der Zahl der angeb­lich offe­nen »Tele­fon­lei­tun­gen« abhänge — die­sen Ein­druck haben die Pro­du­zen­ten sonst immer gerne erweckt.

Auch Marc Doeh­ler meint, es gebe »defi­ni­tiv Fort­schritte«. Er ver­folgt mit ande­ren Ver­rück­ten seit Jah­ren die Call-TV-Programme und pro­to­kol­liert den Ablauf in einem Forum (citv.nl). Es sind aus­führ­li­che und erschüt­ternde Doku­mente der Täu­schun­gen und Lügen, die wohl einen wesent­li­chen Bei­trag geleis­tet haben, die schlimms­ten Aus­wüchse abzu­stel­len. Viel weni­ger Regel­ver­stöße ent­deckt Doeh­ler heute im Pro­gramm, auch weil nur noch eine Hand­voll ein­fa­cher Spiele immer wie­der wie­der­holt werde. Teil­weise wür­den die Zuschauer zwar mit aus­ge­klü­gel­ten Tricks noch in die Irre geführt. Aber wer auf die idio­ti­schen Aus­sa­gen der Mode­ra­to­rin­nen her­ein­falle, die die Auf­gabe, eine deut­sche Stadt mit A an zwei­ter Stelle zu fin­den, als »ziem­lich schwer« bezeich­nen, sei schon selbst schuld. Warum er trotz­dem noch guckt? »Der Unter­hal­tungs­fak­tor ist immer noch groß«, gibt Doeh­ler zu. »Und ehe ich mir ›Frau­en­tausch‹ ansehe…«

9Live möchte sich zu all­dem nicht äußern, weil man »der­zeit kon­struk­tive Gesprä­che mit der ZAK« führe. Deren Spre­cher Dürr bestä­tigt, dass gere­det wird: »Da ist Bewe­gung drin.« Im Sep­tem­ber werde die ZAK eine Bilanz der Gewinn­spiel­sat­zung vor­le­gen, womög­lich gäbe es bis dahin auch eine Abspra­che mit 9Live, die die end­lo­sen Ver­fah­ren unnö­tig mache. Das Ziel bei­der Sei­ten sei das­selbe: dass weni­ger Buß­gel­der ver­hängt wer­den müssen.

Eine andere Aus­ein­an­der­set­zung mit Call-TV-Veranstaltern eska­liert dage­gen gerade: Es geht um die Fir­men Mass Response und Pri­ma­vera, die mit beson­ders dubio­sen Metho­den unter ande­rem im Schwei­zer Fern­se­hen auf­fie­len. Zu den Unre­gel­mä­ßig­kei­ten, die von Beob­ach­tern wie Doeh­ler und der Seite fernsehkritik.tv doku­men­tiert wur­den, gehört, dass Umschläge mit den Lösun­gen in der Live-Sendung plötz­lich ver­schwan­den und an ande­rer Stelle wie­der auf­tauch­ten, was den Ver­dacht von Mani­pu­la­tio­nen nährte. Die Fir­men bestrei­ten dies und gehen juris­tisch gegen die Kri­ti­ker vor. Eini­ges deu­tet dar­auf hin, dass es in den anste­hen­den Pro­zes­sen end­lich nicht mehr um For­ma­lien geht oder sich die Fir­men mit einem Ver­wirr­spiel um die Ver­ant­wort­lich­kei­ten her­aus­re­den kön­nen, son­dern sich die Gerichte in der Sache mit den Betrugs­vor­wür­fen aus­ein­an­der­set­zen wer­den. [Nach­trag, 26. Sep­tem­ber: Bis­lang sind gericht­li­che Ver­fah­ren, die von Pri­ma­vera gegen diese Vor­würfe ein­ge­lei­tet hat, zu Guns­ten der Call-TV-Firma aus­ge­gan­gen oder noch nicht rechts­kräf­tig been­det.] Als Zeu­gen sind auch viele Pro­du­cer und Mode­ra­to­ren benannt, die die unwahr­schein­lich klin­gen­den Erklä­run­gen der Pro­duk­ti­ons­fir­men plau­si­bel machen sollen.

Der Count­down läuft.

Wie ich in den »Spiegel« kam

Ich stand am Don­ners­tag vori­ger Woche gerade im Nie­sel­re­gen in der Ham­bur­ger Fuß­gän­ger­zone, als mich Mar­tin U. Mül­ler vom »Spie­gel« auf dem Handy erreichte. Nach ein biss­chen Small Talk wech­selte er den Ton­fall und klang plötz­lich, als müsse er etwas sehr Unan­ge­neh­mes mit mir bespre­chen. Ihm sei da näm­lich eine Infor­ma­tion zuge­spielt worden.

Es stellte sich her­aus, dass es nicht um die Sache mit den Scha­fen im Kel­ler und den miss­glück­ten Sex-Experimenten ging, son­dern bloß um einen Bei­trag, den ich für das Online-Magazin screen.tv geschrie­ben habe, das die Sen­der­gruppe ProSiebenSat.1 her­aus­gibt. Mül­ler kon­fron­tierte mich mit der Beob­ach­tung, dass ich da sogar im Impres­sum stünde und wollte wis­sen: Ob ich kein Pro­blem damit hätte, für ein Unter­neh­men zu arbei­ten, das sonst Gegen­stand mei­ner Bericht­er­stat­tung sei. Ob ich in Zukunft regel­mä­ßig für die arbei­ten würde. Ob die Bezah­lung im übli­chen Rah­men gewe­sen sei oder es sich um einen die­ser sagen­um­wo­be­nen Auf­träge han­dele, für die man ein hal­bes Rei­hen­haus bekomme. Ob mir bekannt sei, dass der Berufs­ver­band Frei­sch­rei­ber, bei dem ich ja Mit­glied sei, eine strikte Tren­nung von Jour­na­lis­mus und PR-Arbeit for­dere.

Ich ver­suchte, dem »Spiegel«-Redakteur zu erklä­ren, dass es sich nicht um PR han­delt, son­dern einen jour­na­lis­ti­schen Arti­kel, den ich ohne jede Ein­fluss­nahme oder inhalt­li­che Vor­gabe geschrie­ben habe. Bei screen.tv han­delt es sich nicht um eine Wer­be­bro­schüre, son­dern ein jour­na­lis­ti­sches Maga­zin, das nur inso­fern mög­li­cher­weise PR für ProSiebenSat.1 dar­stellt, als damit viel­leicht die Hoff­nung auf einen Image­ge­winn ver­bun­den ist: Dass ein sol­ches Unter­neh­men es sich in sol­chen Zei­ten leis­tet, Geld für ein sol­ches Maga­zin auszugeben.

Ich ver­suchte den Ver­dacht, dass ich hier PR für ProSiebenSat.1 betreibe, noch dadurch zu ent­kräf­ten, dass ich ihn dar­auf hin­wies, dass deren Töch­ter in mei­nem Stück kei­nes­wegs gut weg­kom­men, wor­auf­hin er fragte, ob ich das extra gemacht hätte, quasi als Demons­tra­tion der Unab­hän­gig­keit, und ich erwi­derte: Nein, ein­fach weil die Streaming-Angebote der Gruppe so schlecht sind. Es war ein anstren­gen­des Gespräch, was sicher auch daran lag, dass ich nicht ver­stand, was er mir eigent­lich vor­warf, und noch weni­ger, was daran ein Thema für den »Spie­gel« sein könnte.

Medi­en­jour­na­lis­mus. Schon das Wort belus­tigt Begriffs­stutze wie Hen­ryk M. Bro­der, weil sie so tun, als wäre es ana­log zu Zeitungs-, Fern­seh– und Online­jour­na­lis­mus gebil­det und stelle also eigent­lich einen Pleo­nas­mus dar. Dabei steht es in einer Reihe mit Sport-, Poli­tik– oder Wirt­schafts­jour­na­lis­mus; der erste Wort­teil bezeich­net nicht das Medium, son­dern sei­nen Gegenstand.

Doch die schein­bare Dop­pel­deu­tig­keit des Wor­tes zeigt auch das Spe­zi­elle an der Arbeit als Medi­en­jour­na­list, das Dilemma beim Schrei­ben in den Medien über die Medien. Fast jeder Text ist zwangs­läu­fig ein Text über ehe­ma­lige oder poten­ti­elle zukünf­tige Auf­trag– oder Arbeit­ge­ber, über direkte Kol­le­gen oder Kon­kur­ren­ten. Fast jeder medi­en­jour­na­lis­ti­sche Text steht somit unter dem Gene­ral­ver­dacht einer Inter­es­sens­kol­li­sion, eines Kal­küls jen­seits jour­na­lis­ti­scher Kriterien.

Ich nehme an, dass diese Situa­tion auch den Medi­en­jour­na­lis­ten beim »Spie­gel« nicht fremd ist. Was ihnen aber offen­bar fremd ist: Dass ein jour­na­lis­ti­sches Leben außer­halb der »Spiegel«-Redaktion exis­tiert. Dass es Jour­na­lis­ten gibt, sogar Medi­en­jour­na­lis­ten, die nicht ange­stellte Redak­teure sind, mit fes­tem Gehalt und Ein­bin­dung in eine Hier­ar­chie, son­dern frei arbei­ten, und das sogar frei­wil­lig, nicht aus Not. Und dass diese Frei­heit auch eine Form von Unab­hän­gig­keit ist.

Als freier Jour­na­list arbeite ich für ver­schie­dene Auf­trag­ge­ber. Die Auf­trag­ge­ber sind Medi­en­un­ter­neh­men. Medi­en­un­ter­neh­men sind Gegen­stand mei­ner Bericht­er­stat­tung. Fast jeder Text ist inso­fern angreif­bar, und dage­gen hilft nur eines: der Beweis der Unab­hän­gig­keit in der täg­li­chen Arbeit.

Und damit sind wir wie­der beim »Spie­gel«, der tat­säch­lich Platz fand in sei­ner Aus­gabe vom ver­gan­ge­nen Mon­tag für ein Stück über mich und mei­nen Arti­kel im von ihm anony­mi­sier­ten »Online-Magazin der ProSiebenSat.1 AG«. Der »Spie­gel« wirft mir nicht vor, einen bestell­ten PR-Text für ProSiebenSat.1 geschrie­ben zu haben. Er fin­det aus­drück­lich, dass mein Text sich »nicht wie eine Eloge auf die Sen­der­gruppe« lese. Warum es sonst ver­werf­lich ist, als Medi­en­jour­na­list für ein jour­na­lis­ti­sches Maga­zin zu schrei­ben, wenn es nicht von einem Ver­lag, son­dern einem Fern­seh­sen­der her­aus­ge­ge­ben wird, lässt der »Spie­gel« offen. Mar­tin U. Mül­ler raunt nur, ich nähme es »offen­bar nicht ganz so genau, was die Dis­tanz zum Gegen­stand [mei­ner] Bericht­er­stat­tung betrifft«.

»Kri­ti­ker in der Kri­tik« steht übri­gens als Über­schrift über der »Spiegel«-Meldung, und das ist einer­seits natür­lich ein alter Journalisten-Trick, sich quasi unsicht­bar zu machen, aber die Wir­kung des eige­nen Tuns vor­weg­zu­neh­men. Der Kom­men­ta­tor dot tilde dot beschreibt den Effekt so:

inter­es­sant an die­ser kri­tik ist, dass sie nur »ist« und gar nicht statt­fin­det – außer im spiegel-artikel, der über die kri­tik berich­tet. die aber gar nicht statt­fin­det, außer im spiegel-artikel, der über sie berich­tet. obwohl sie nicht stattfindet.

(mir wird schwin­de­lig. ich habe das gefühl, abschwei­fen zu müs­sen, um beim thema zu bleiben.)

Ande­rer­seits gab es die »Kri­tik« aber tat­säch­lich schon vor dem Arti­kel, und das ist womög­lich die inter­es­san­tere Geschichte als die Frage, warum der »Spie­gel« mich kri­ti­siert. Mar­tin U. Mül­ler ist näm­lich nicht über die offi­zi­elle Pres­se­mit­tei­lung auf meine Mit­wir­kung an dem Maga­zin auf­merk­sam gewor­den, oder über Google oder Turi2, son­dern über eine anonyme Mail. Der Absen­der hat sie in ähn­li­cher Form auch als Kom­men­tar an ver­schie­de­nen Orten abge­ge­ben, unter ande­rem hier im Blog unter dem Namen »finanzbeamter«:

Seit Februar2009 gab es für Herrn Nig­ge­meier im Bereich Call TV nichts mehr über 9live zu berichten.Dafür enga­giert er sich aber gerne für die Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­tion der Gesell­schaf­te­rin, zusam­men mit sei­nem Spezi Peer Scha­der. Wenn das mal kein Gschmäckle hat.

Ich kenne den Absen­der nicht, der allem Anschein nach auch schon unter ande­rem Namen hier kom­men­tiert hat; offen­kun­dig ist aber, dass er aus dem Umfeld der Call-TV-Branche und ihrer beson­ders schwar­zen Schafe kommt. Die­selbe E-Mail-Adresse wurde auch schon benutzt, um als Dro­hun­gen zu ver­ste­hende Nach­rich­ten an Kri­ti­ker des dubio­sen Trei­bens von Call-TV-Firmen wie Primavera.TV verschickt.

Die­ser Unbe­kannte hatte also Lust, mir ein biss­chen Ärger zu machen — und fand aus­ge­rech­net beim »Spie­gel« tat­säch­lich ein offe­nes Ohr. Die lus­tige Ver­schwö­rungs­theo­rie, wonach ich (wenn ich das rich­tig ver­stehe) von ProSiebenSat.1 gekauft wor­den sei und des­halb nicht mehr kri­tisch über 9live berichte, hat zwar expli­zit dann doch kei­nen Weg in den »Spie­gel« gefun­den. Aber Mar­tin U. Mül­ler kon­fron­tierte mich im Tele­fon­ge­spräch tat­säch­lich auch mit die­sem Vorwurf.

Und das, obwohl der nicht ein­mal einer schlich­ten Über­prü­fung der Fak­ten stand­hält: Ich habe noch im August 2009 über 9live berich­tet. (Kann natür­lich sein, dass ich erst danach gekauft wurde.)

Das ist das ein­zig wirk­lich Ärger­li­che an mei­nem unfrei­wil­li­gen Gast­auf­tritt im »Spie­gel«: Dass das Nach­rich­ten­ma­ga­zin sich beim Ver­such, mich ein biss­chen zu ärgern, zum Erfül­lungs­ge­hil­fen irgend­ei­nes dubio­sen Dun­kel­manns gemacht hat, der gerade ver­sucht, Call-TV-Kritiker einzuschüchtern.

Abgesetzte Super-RTL-Abzockshow mit »M«

Mit etwas Glück geht das Geschäft mit teu­ren Tele­fon­ge­winn­spie­len im Fern­se­hen all­mäh­lich zuende. In der ver­gan­ge­nen Woche hat Super-RTL abrupt seine mit­ter­nächt­li­che Anrufsen­dung »Mas­ter Quiz« abgesetzt.

Seit Anfang 2009 hat­ten Ani­ma­teure wie der Schau­spie­ler und ehe­ma­lige Boygroup-Sänger Mar­tin Scholz (Foto) gut­gläu­bige Zuschauer täg­lich rund drei Stun­den lang mit zwei­fel­haf­ten Metho­den zur kos­ten­pflich­ti­gen Teil­nahme an kaum lös­ba­ren Gewinn­spie­len ver­führt. In der Nacht auf Mon­tag ver­gan­ge­ner Woche schien noch alles ganz nor­mal: Man ver­brachte die kom­plet­ten drei Stun­den Sen­de­zeit mit einem ein­zi­gen Rät­sel, in dem es darum ging, fünf weib­li­che Vor­na­men mit A an zwei­ter Stelle zu erra­ten (rich­tig gewe­sen wären: Kaveri, Taiwo, Nanon, Hadu­mod, Madlaina — also leicht!).

»Ich würd mich natür­lich auch freuen, wenn Sie mor­gen wie­der zuschauen«, sagte Scholz am Ende der Sen­dung. Doch am nächs­ten Tag zeigte Super-RTL statt des ange­kün­dig­ten »Mas­ter Quiz« acht Fol­gen der »Didi-Show«, am Tag dar­auf vier Fol­gen von »Expe­ri­men­tal — die ver­rückte Wissenschafts-Show«. Es scheint eine außer­or­dent­lich spon­tane Pro­gramm­än­de­rung gewe­sen sein, denn erst am Don­ners­tag gab Super-RTL den neuen Pro­gramm­ab­lauf bekannt: In Zukunft läuft statt der Call-TV-Sendung Teleshopping.

Auf Nach­frage kann oder will man bei Super-RTL nicht erklä­ren, was dahin­ter steckt. Sol­che »spon­ta­nen« Pro­gramm­än­de­run­gen seien durch­aus üblich, das Nacht­pro­gramm werde immer mal wie­der geän­dert, es habe jeden­falls kei­nen beson­de­ren Vor­fall oder Anlass gege­ben — und es sei auch nicht aus­ge­schlos­sen, dass das »Mas­ter Quiz« irgend­wann wie­der auf den Bild­schirm zurückkehrt.

Das »Mas­ter Quiz« wurde von der öster­rei­chi­schen Firma Mass Response pro­du­ziert, die bei Call-TV-Kritikern kei­nen Ruf als beson­ders seriö­ses Unter­neh­men hat. Mass Response stand ursprüng­lich auch hin­ter dem »Swiss Quiz«, das auf meh­re­ren Schwei­zer Sen­dern lief und des­sen Metho­den selbst nach den Maß­stä­ben die­ser Bran­che dubios erschie­nen. Unter merk­wür­di­gen Umstän­den gab Mass Response den Pro­duk­ti­ons­auf­trag für das »Swiss Quiz« spä­ter an die Münch­ner Firma Primavera-TV weiter.

Doch auch das »Swiss Quiz« ist Geschichte: Die letzte Sen­dung lief am 14. März, und als woll­ten die Pro­du­zen­ten alle Kri­ti­ker beim Abgang noch ein­mal rich­tig pro­vo­zie­ren, war­fen sie plötz­lich mit Geld schein­bar nur um sich: Sen­sa­tio­nel­ler­weise wurde ein Jack­pot geknackt, ins­ge­samt wur­den uner­hörte rund 150.000 Fran­ken (angeb­lich) aus­ge­spielt. Doch das Aus der Sen­dung hängt nicht mit den Betrugs­vor­wür­fen gegen die Sen­dung zusam­men (die unbe­wie­sen sind, aber von vie­len Indi­zien gestützt wer­den). Das Schwei­zer Bun­des­ge­richt hat ent­schie­den, dass die Call-In-Shows in der betrie­be­nen Form ille­gal waren, weil es bei einem Gewinn­spiel nach Schwei­zer Gesetz eine kos­ten­lose Teil­nah­me­mög­lich­keit mit glei­chen Chan­cen geben muss. Die­ses Ange­bot sei aber nicht kor­rekt kom­mu­ni­ziert worden.

Betrug: 9Live entlässt Mitarbeiter

Im ver­gan­ge­nen Novem­ber ist es bei 9Live zu einem mas­si­ven Betrugs­vor­fall gekom­men. Nach mei­nen Infor­ma­tio­nen haben zwei Mit­ar­bei­ter ver­sucht, einen Anru­fer um sei­nen Gewinn zu brin­gen, indem sie die rich­ti­gen Ant­wor­ten nach­träg­lich mani­pu­liert haben. 9Live hat sich von bei­den getrennt, will sich aber nicht zu dem Fall äußern.

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18. Novem­ber 2008, kurz nach Mit­ter­nacht. Auf 9Live läuft »Quizzo«. Es mode­riert Max Schra­din, der in die­ser Nacht noch auf­ge­kratz­ter und irrer wirkt als sonst. Er spielt ein Spiel, das er als »abso­lute Welt­pre­miere« ankün­digt: Erst­mals sind 16 Begriffe gesucht, die auf »-licht« enden.

Am Anfang ist es, wie immer, leicht: »BLAULICHT«, »BLITZLICHT«, »BREMSLICHT«, »ROTLICHT« wer­den erraten.

Dann erhöht 9Live die Gewinn­summe. Ein Anru­fer, der einen der ver­blie­be­nen Begriffe hin­ter den Abde­ckun­gen errät, kann zehn-, zwanzig-, drei­ßig­tau­send Euro bekom­men. Schra­din ermun­tert die Zuschauer, leichte Begriffe zu nen­nen. Als jemand »Sei­ten­licht« sagt, erwi­dert er:

»Den­ken Sie sich mal bitte keine Begriffe aus. Sei­ten­licht. Was ist denn ein Sei­ten­licht, Leute? Klas­si­sche Begriffe! (…) Leute, den­ken Sie sich hier ja nichts aus. Sie ken­nen die Begriffe, die hier auch abge­klebt sind!«

Das ist natür­lich nicht wahr. Die Begriffe, die 9Live spä­ter auf­löst, lauten:

STACHELICHT, BÜCHSENLICHT, AUERLICHT, NACHSCHUSSPFLICHT, AUSGLEICHUNGSPFLICHT, SCHWINDLICHT, WIDERSTANDSPFLICHT, CHRONISTENPFLICHT, REPRÄSENTATIONSPFLICHT, ANDIENUNGSPFLICHT, LABORLICHT, NACHTHIMMELLICHT.

(Alle Link­ver­su­che von mir.)

Erstaun­lich, dass kein ein­zi­ger davon erra­ten wird.

Mit der Irre­füh­rung der Zuschauer und ver­mut­lich auch der Aus­wahl der Begriffe ver­stößt der Sen­der gegen die Gewinn­spiel­re­geln der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten, aber das ist Betrug­s­all­tag bei 9Live.

Dabei bleibt es aber in die­ser Nacht nicht.

Gegen 0.30 Uhr kommt ein Anru­fer namens Nils durch. Er sagt »STEARINLICHT«. Er hat eine der hohen »Gewinn­lei­tun­gen« getrof­fen, die zu die­ser Zeit sogar dop­pelt zäh­len, hinzu kommt noch der Inhalt einer »Wanne« mit Geld­schei­nen — ins­ge­samt ver­mut­lich über 20.000 Euro. Max Schra­din bie­tet ihm bis zu 4000 Euro, wenn er auf sei­nen Begriff ver­zich­tet. Nils lehnt ab und geht auf Risiko, doch der Begriff wird als falsch gegeben.

Ob er zu die­sem Zeit­punkt wirk­lich nicht auf der Tafel steht, wird für die Zuschauer nicht nach­zu­voll­zie­hen sein. Denn eine Stunde spä­ter reißt Max Schra­din den Bogen mit den noch abge­kleb­ten Lösun­gen von der Wand und schiebt ihn mit dem Fuß aus dem Bild. Erst kurz vor zwei Uhr mor­gens spä­ter ist er wie­der zu sehen: als Schra­din auf dem Boden auf ihm her­um­rutscht, um die Lösun­gen aufzudecken.


Doch der Bogen soll in der Zwi­schen­zeit mani­pu­liert wor­den sein. Der Pro­du­cer der Sen­dung und der Exe­cu­tive Pro­du­cer der 9Live-Abendformate, die in die­ser Nacht Dienst hat­ten, sol­len nach Anga­ben eines Insi­ders die halbe Stunde, in der er nicht zu sehen war, dazu genutzt haben, den Begriff »STEARINLICHT« auf dem Papier­bo­gen gegen einen ande­ren aus­zu­tau­schen. Der Anru­fer Nils sei von ihnen um sei­nen hohen Gewinn geprellt worden.

Im Nach­hin­ein sol­len Mit­ar­bei­ter den Betrug der Geschäfts­lei­tung gemel­det haben. Nach­dem der Jus­ti­ziar des Sen­ders, Michael Mül­ler, die Sache recher­chiert habe, sei den bei­den Pro­du­cern gekün­digt wor­den; Mode­ra­tor Schra­din soll eine Abmah­nung bekom­men haben.

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Vor zwei Wochen ver­öf­fent­lichte 9Live-Geschäftsführer Ralf Bar­to­leit auf der Home­page sei­nes Sen­ders einen Brief »In eige­ner Sache« an die »Zuschaue­rin­nen und Zuschauer«. Neben dem übli­chen Unsinn (»Wie Sie wis­sen, stand und steht 9Live für Fair­ness, Trans­pa­renz und Chan­cen­gleich­heit«) schrieb er:

[Es hat] Ende ver­gan­ge­nen Jah­res einen Fall gege­ben, bei dem es zu einem gra­vie­ren­den Fehl­ver­hal­ten gekom­men ist. Von den bei­den dafür ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­tern hat sich 9Live unver­züg­lich getrennt. Wir bedau­ern die­sen Vor­fall gegen­über unse­ren Zuschau­ern außer­or­dent­lich. Gleich­wohl zeigt dies aber, dass wir unser Ver­spre­chen Ihnen gegen­über, liebe Zuschaue­rin­nen und Zuschauer, ernst neh­men. Für die Zuschauer ist durch den Vor­fall kein Scha­den ent­stan­den. Er zeigt aber auch, dass unsere inter­nen Kon­troll­me­cha­nis­men funktionieren.

Die »Trans­pa­renz« von 9Live geht nicht soweit, den Zuschau­ern mit­zu­tei­len, worin das »gra­vie­rende Fehl­ver­hal­ten« genau bestand. Auf meine Anfrage, ob es sich dabei um den oben beschrie­be­nen Vor­fall han­delt, ob man mir erklä­ren könne, warum sich der Mode­ra­tor offen­bar so bereit­wil­lig an der Mani­pu­la­tion betei­ligte, ob Max Schra­din die rich­ti­gen Ant­wor­ten wusste, ob 9Live auch gegen ihn Schritte ein­ge­lei­tet hat und ob dem Anru­fer der volle Betrag, den er gewon­nen hätte, aus­ge­zahlt wurde, erklärte der Sen­der nur, keine Stel­lung­nahme abge­ben zu wollen.

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Ich weiß nicht, ob es sich bei dem Betrugs­fall um einen außer­or­dent­li­chen Ein­zel­fall han­delte oder ob das Außer­or­dent­li­che nur war, dass das Han­deln des Pro­du­cers intern auf­fiel und von der Stu­dio­crew nicht gedeckt wurde. Eine Moti­va­tion für das Han­deln des Pro­du­cers könnte sein, dass er bud­get­ver­ant­wort­lich ist, das heißt, es muss mit einem vor­ge­ge­be­nen Bud­get eine bestimmte Zahl an Anru­fen gene­rie­ren. Gerät seine Kal­ku­la­tion dadurch aus den Fugen, dass ein Zuschauer einen teu­ren, eigent­lich unmög­lich zu erra­ten­den Begriff errät, hat er ein Problem.

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