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Medienanstalten outen Beschwerdeführer

Auf der Seite programmbeschwerde.de der Landesmedienanstalten, die Zuschauer dazu einlädt, »Programmverstöße« zu melden, schreibt die zuständige Landesmedienanstalt Saarland:

Die Sicherheit Ihrer Daten im Internet ist uns ein großes Anliegen. Selbstverständlich befolgen wir streng die Bestimmungen der Datenschutzgesetze (BDSG, SDSG) und verwenden Ihre Daten nur für solche Zwecke, zu denen Sie uns berechtigt haben. Der Schutz der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wird durch die Verwendung moderner Sicherheitssysteme bestmöglich gewährleistet. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Das heißt: Es ist für Dritte nicht ersichtlich, welche Beschwerden, von wem abgegeben werden.

Schön wär’s.

Bereits im vergangenen Jahr staunte ein Zuschauer, der sich bei der Bayerischen Landesmedienanstalt über eine Call-TV-Sendung beschwert hatte, dass die Behörde offenbar seine persönlichen Daten an den damaligen Geschäftsführer der Produktionsfirma weitergeleitet hatte.

In dieser Woche entdeckte ein Mitglied des Forums call-in-tv.net, dass die Beschwerden von vermutlich Hunderten Beschwerdeführern im Wortlaut, zusammen mit sämtlichen Angaben wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern auf www.programmbeschwerde.de offen unter dem Logo der Landesmedienanstalten zu lesen waren. Dies ist nur ein winziger Ausschnitt der Übersichtsseite:


(Unkenntlichmachung von mir)

Das ganze bunte Bild der Beschwerden ließ sich nachlesen: Klagen über verschobene Werbeblöcke in der RTL-Seifenoper »Gute Zeiten, schlechte Zeiten« und das Niveau der »sogenannten Telenovellas«; Empörung über die »widerwärtige« »übermäßige Verwendung englischer Sprachfetzen« in der Werbung und den Nachrichten; Beschwerden über die Schleichwerbung in »Wetten dass«, und detaillierte Beschreibungen der systematischen Irreführung der Hörer in der Call-In-Show »Lars Vegas« des Radiosenders RPR1.

Erst nach dem Hinweis eines Users von call-in-tv.net hat jemand die Daten am Mittwoch von der Seite entfernt.

Die saarländische Landesmedienanstalt hatte das Projekt programmbeschwerde.de vor vier Jahren gestartet und anfangs ununterbrochen Erfolgsmeldungen dazu herausgegeben. Inzwischen würde ich annehmen, dass bis zum Datenschutz-Skandal dieser Woche die Medienwächter vergessen hatten, dass es die Seite überhaupt noch gibt.

So, wie die Seite im Moment vor sich hinrottet, ist es erstaunlich, dass sich dort überhaupt jemand über das Programm beschwert. Aber das sollte man vielleicht eh niemandem empfehlen.

[via Twipsy]

 
— 29. November 2008, 20:31 — 59 Kommentare

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Gibt 9Live sich die Kugel?

Ich habe für die heutige Ausgabe der »taz« über die neuen Gewinnspielregeln geschrieben, die vermutlich vom kommenden Frühjahr an die Rechtsgrundlage für die teuren Anrufspiele von 9Live, DSF, Tele 5 und die anderen bilden werden. Einige ursprünglich im Entwurf vorgesehene Punkte, die tatsächlich für Transparenz hätten sorgen und Spielsüchtige schützen können, konnten die Privatsender zwar verhindern. Aber die neue Satzung, das neue Aufsichtsgremium der Landesmedienanstalten (»ZAK«) und die Tatsache, dass Verstöße erstmals eine Ordnungswidrigkeit sind und mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können, werden das Leben für 9Live & Co. erheblich erschweren. (Mehr dazu auf taz.de.)

9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit hat im E-Mail-Interview auf die Verschärfung der Bedingungen mit süßlichen Nebelkerzen reagiert:

Ist 9Live mit dem jetzt vorliegenden Entwurf zufrieden?

Nun, der vorliegende Entwurf ist noch nicht abschließend in Kraft getreten. Zunächst müssen die Gremien der einzelnen Landesmedienanstalt das Papier prüfen und absegnen. Was unser Programm angeht, sehen wir für uns keine grundlegenden Änderungen. Seit Jahren verpflichten wir uns freiwillig einem strengen Regelwerk und gehen bereits heute mit gezielten Verbraucherhinweisen über die Forderungen der Landesmedienanstalten hinaus.

Halten Sie diese Regeln für praktikabel?

Grundsätzlich ist es doch so: Durch klare Regeln schafft man Transparenz und damit Vertrauen. Deshalb war und ist 9Live auch ein Treiber und Befürworter in dieser Sache. Natürlich kann man sich darüber streiten, ob die deutlich gestiegene Zahl der Hinweispflichten einem Live-Programm zuträglich ist. Aber ein klares Règlement stellt auch einen fairen Wettbewerb sicher, von dem auch der Zuschauer profitiert. Wir setzen uns seit jeher dafür ein, das Geschäftsmodell langfristig und nachhaltig abzusichern.

Die jetzige Fassung ist gegenüber einem früheren Entwurf weniger streng — weggefallen ist zum Beispiel die Pflicht, die Zahl der Teilnehmer an einem Spiel ins laufende Programm einzublenden und eine Obergrenze für die Teilnahme pro Tag. Ist das im Sinne von 9Live?

Wir nehmen die Verantwortung gegenüber unseren Zuschauern ernst. So weisen wir zum Beispiel im laufenden Programm stets darauf hin, dass die Zuschauer ihr Anrufverhalten kontrollieren sollen.

Was wird 9Live am Programm und der konkreten Gestaltung der Spiele ändern müssen, um den neuen Regeln gerecht zu werden?

Wie bereits erwähnt, ist der vorliegende Entwurf noch nicht in Kraft. 9Live praktizierte aber bereits vor der neuen Gewinnspielsatzung die meisten der angekündigten Maßnahmen. Beispielsweise stellte 9Live schon immer sicher, dass für jeden Teilnehmer zu jeder Zeit des Spiels eine Chance besteht, ausgewählt zu werden und zu gewinnen. Die Teilnahme an den Gewinnspielen kostet seit jeher 50 Cent und Grundbedingung für eine Spielteilnahme bei Call-In Sendungen ist ein Mindestalter von 18 Jahren.

Besonders offensichtlich ist der Versuch der Irreführung bei Bartholeits letztem Satz: Denn zu der Begrenzung der Kosten und dem Ausschluss Jugendlicher ist 9Live auch schon »seit jeher« gezwungen. Das hat mit den »angekündigten Maßnahmen« nichts zu tun.

Unterdessen versucht auch der einschlägig bekannte 9Live-Moderator Max Schradin, den Kritikern »den Segel aus dem Wind« zu nehmen. Die unermüdlichen Protokollanten von »Call-in-TV« haben seine Aussagen mit dem Sendealltag von 9Live kontrastiert — das Video ist auch eine schöne Übersetzung dafür, was Ralf Bartholeit mit »Transparenz« und »Vertrauen« meinen muss:

(Über das merkwürdige Verhalten der »schwarzen Kugeln« bei 9Live gibt es auch eine eigene ausführliche Video-Dokumentation. Mag sein, dass es sich nur um eine abwegige Verschwörungstheorie handelt. Aber warum sollte 9Live nicht auf diese Weise seine Ausgaben zu senken und die Ziehung zu manipulieren versuchen?)

 
— 19. November 2008, 17:53 — 46 Kommentare

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Was heißt Stirnlappenbasilisk auf Suaheli?

Mathis Danelzik schreibt mir, dass er dieses Blog von Tansania aus lese. Mit der dortigen Medienrealität hätten meine Beobachtungen aus Deutschland allerdings nicht viel zu tun.

Hier sind die Medien völlig anders. Fernsehen sieht hier zum Beispiel so aus:

(Die Frage lautete übrigens: Wie oft steht da MALI, und die richtige Antwort überraschenderweise nicht »sieben«.)

Jede SMS, schreibt der freundliche Leser, koste 1000 tansanische Schillinge, das sei rund ein US-Dollar. 60 Prozent der Tansanier lebten von 2 Dollar oder weniger am Tag. Dieser Preis und die Tatsache, dass nicht so viele Tansanier einen Fernseher haben, machten tansanisches Call-TV vermutlich zum Oberschichtenfernsehen.

 
— 24. September 2008, 18:50 — 72 Kommentare

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Nachruf aufs Abzockfernsehen verfrüht

Die Sache ist nicht so aufregend wie sie scheint, oder genauer: wie sie die »Süddeutsche« scheinen lassen will. Die Zeitung hatte am Wochenende in einem Artikel den Eindruck erweckt, dass das Geschäft mit teuren Gewinnspielen im Fernsehen, wie es 9Live, das DSF und andere betreiben, schon sehr bald von den Landesmedienanstalten »drastisch« eingeschränkt werde.

Aber die meisten Auflagen, die Klaus Ott in seinem Artikel beschreibt, gelten für die Call-TV-Anbieter heute schon. Und ihre konkrete Umwandlung in eine Satzung, die die Grundlage bildet, um Verstöße auch mit Bußgeldern ahnden zu können, ist noch nicht halb so weit, wie er suggeriert.

»Die Landesmedienanstalten, die das Privatfernsehen beaufsichtigen, haben eine zwölfseitige Satzung für Gewinnspiele ausgearbeitet, die strenge Vorschriften enthält«, schreibt die SZ. Die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt LfM erklärt dagegen, weder gebe es bislang eine Satzung, noch einen Entwurf. Und den Vorentwurf, auf den sich die SZ beziehe, würden noch nicht einmal alle Landesmedienanstalten kennen.

Die SZ schreibt, in Zukunft dürfe ein Anruf bei einer Call-TV-Sendung nicht mehr als 50 Cent kosten; Anreize zum wiederholten Mitspielen und das Aufbauen nicht vorhandenen Zeitdrucks seien unzulässig. Offenbar ist der SZ nicht bewusst, dass all das längst gilt [pdf] und nur nicht mit Bußgeldern gehandet werden kann, weil ein entsprechender Passus im Rundfunkstaatsvertrag fehlt. Das holt der zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag [pdf] nach, der am 1. September 2008 in Kraft tritt.

In der neuen Fassung des Staatsvertrags, der bereits im vergangenen Jahr von den Ländern ratifiziert wurde, gibt es einen § 8 a, in dem es heißt:

Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden (…).

Eine Satzung soll diese allgemeinen Vorgaben um konkrete Richtlinien und Vorgaben ergänzen, was genau als Ordnungswidrigkeit gilt. Doch wie der Text lauten werde, steht noch längst nicht fest — mit Sicherheit anders als der jetzige Vorentwurf, sagt Peter Widlok, Sprecher der LfM, der »substanziellere« Änderungen gegenüber den heute geltenden Gewinnspielregeln erwartet.

Unklar ist auch, ob diese Satzung überhaupt rechtzeitig zum Inkrafttreten des neuen Rundfunkstaatsvertrages fertig wird; das ist sogar eher unwahrscheinlich. Zu dem aufwändigen Abstimmungsverfahren gehört nämlich nicht nur, dass die Gremien jeder einzelnen der 14 Landesmedienanstalten der Satzung zustimmen müssen; auch die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender müssen vorher angehört werden. Bislang gibt es nach den Worten Widloks noch nicht einmal einen Termin für diese Anhörungen.

Es ist noch ein weiter Weg, bis die Anrufsender in Deutschland tatsächlich dazu gezwungen werden, ihre Spiele fair und transparent zu veranstalten. Wenn überhaupt.

 
— 13. Juli 2008, 23:11 — 35 Kommentare

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MTV-Kritiker leben gefährlich

Das Unternehmen MTV sieht keine Notwendigkeit, die Kritiker seiner Sendungen davor zu schützen, von seinen Geschäftspartnern eventuell mundtot gemacht zu werden. Auf eine Anfrage, ob MTV das radikale Vorgehen der Firma Callactive gegen ein kritisches Forum billige, erklärte eine Sprecherin, sie könne »Handlungen unserer Dienstleister, die über die zwischen uns vereinbarte Produktion eines Format hinausgehen, nicht kommentieren«.

Die Firma Callactive hat (wie berichtet) vorletzte Woche die Domain call-in-tv.de unter merkwürdigen Umständen übernommen und nutzt sie nun, um anstelle des kritischen Forums für ihre im Auftrag von MTV produzierte Anrufsendung »Money Express« zu werben, die nachts auf Viva, Comedy Central und dem Kindersender Nick läuft. Frank Metzing, der Anwalt des Forumbetreibers Marc Doehler, hält es für sehr wahrscheinlich, dass Callactive als nächstes versuchen wird, Doehler auch die Ersatzadresse call-in-tv.net und überhaupt den Namens »Call-in-TV« streitig zu machen. Bereits am 19. Februar 2008 hat die Firma Callactive den Namen »Call-in-TV«, den das Forum seit über zwei Jahren nutzt, als eigene Marke registrieren lassen. Das Logo (rechts oben), das sich die Firma hat schützen lassen, wirkt nicht so, als hätte jemand viel Zeit, Geld oder Mühe investiert. Es verwendet auch ähnliche Farben wie das »Call-in-TV«-Logo der Kritiker (rechts unten).

Metzing schätzt die Chancen von Callactive, aufgrund der neu eingetragenen Marke erfolgreich gegen das Forum vorzugehen, allerdings als gering ein. Der Begriff »Call-in-TV« bezeichne eine ganze Gattung von Fernsehprogrammen — und sei als Wortmarke daher zu allgemein. Deshalb habe die Firma markenrechtlichen Schutz beim Patent– und Markenamt überhaupt nur über den »Umweg« erreicht, eine Wort-/Bildmarke registrieren zu lassen. Die Nutzung des Begriffes »Call-in-TV« im Internet könne man nach der bisherigen Rechtssprechung jedenfalls auf diese Weise nicht verbieten lassen. Metzing geht aber davon aus, dass Callactive es dennoch versuchen werde.

Im Februar hatte die Produktionsfirma in einer Pressemitteilung erklärt, die Unterstellung, »Callactive wolle das Forum durch übertriebene Zahlungsforderungen zerstören«, sei unrichtig. Das Vorgehen der vergangenen Wochen lässt allerdings wenig andere Interpretationen zu, als die, dass Callactive das Forum zerstören will — wenn nicht durch übertriebene Zahlungsforderungen, dann womöglich anders.

Mayerbacher sagte gegenüber der Internetseite »TV Matrix«, sein Unternehmen habe die Domain call-in-tv.de »nicht gepfändet, sondern im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Domaininhaber […] eine Übertragung auf uns erreichen können«. Das ist nur die halbe Wahrheit. Denn Callactive hatte zuvor sehr wohl einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss gegen Doehler erwirkt: Der Wert der Domain wurde in dem Pfändungsantrag auf 2000 Euro geschätzt. Doehler kam der drohenden Einziehung jedoch zuvor, indem er die Domain auf einen anderen Inhaber übertragen ließ. Richtig ist, dass Callactive die Adresse von diesem dann nicht pfändete; das Unternehmen soll es aber nach Darstellung Doehlers geschafft zu haben, den neuen Besitzer durch massiven Druck zur Übertragung der Adresse zu bewegen. Der zwischenzeitliche Domaininhaber selbst sagt, er dürfe sich zu den Vorgängen nicht äußern.

Das ist der Stand der Dinge. Und bei MTV Networks wollte man nicht einmal meine Frage »Gehört es zu den Geschäftspraktiken des Unternehmens MTV, Kritiker seiner Sendungen mundtot zu machen oder machen zu lassen?« mit »Nein« beantworten.

Eine ausführliche Darstellung der Vorgänge der vergangenen Wochen aus Doehlers Sicht auf gulli.com

[Disclosure: Callactive führt auch gegen mich mehrere Rechtsstreite.]

 
— 4. Juni 2008, 22:22 — 3 Kommentare

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