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Kurz verlinkt (9)

Manche Sachen sind ja doch eindrucksvoller, wenn man sie mit eigenen Augen sieht, als wenn man nur Beschreibungen, Zusammenfassungen und Protokolle liest. Wer verstehen will, warum so viele Leute auf den Gedanken kommen, die Call-TV-Show »Money Express«, die die Firma Callactive im Auftrag von MTV produziert, animiere die Menschen Nacht für Nacht möglicherweise mit betrügerischen Mitteln zum teuren Anrufen, sollte sich deshalb unbedingt die aktuelle Ausgabe des Magazins »Fernsehkritik-TV« ansehen.

Darin auch: Die zehn unglaublichsten Gewinnspiel-Lösungen im deutschen Fernsehen. Sehr lustig. Und traurig. Und lustig.

 
— 25. Juli 2007, 23:21 — 52 Kommentare

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Call-TV-Mimeusen gewinnen vor Gericht

Miriam Wimmer scheint eine interessante Frau zu sein.

Sie hat kein Problem damit, Fernsehsendungen wie »Money Express« zu moderieren, die die Mitspieler systematisch über Gewinnchancen und Spielregeln täuschen, gegen die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten verstoßen und in denen sich Unregelmäßigkeiten häufen, die viele Beobachter auf den naheliegenden, aber unbewiesenen Gedanken bringen, die Zuschauer würden mit betrügerischen Methoden zum teuren Anrufen verleitet. (Mehr über die »Money Express«-Produktionsfirma Callactive und ihre Methoden hier.)

Sie hat aber ein Problem damit, wenn Männer Messer ablecken oder ihre Tätigkeit bei »Money Express« als »Animöse« bezeichnet wird.

Im ersten Fall droht sie mit Liebesentzug, im zweiten mit dem Anwalt.

Das Hamburger Landgericht hat ihr am Freitag Recht gegeben (was die Animöse angeht, nicht das Messerablecken). Es bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des Forums call-in-tv.de, die auch Wimmers Kolleginnen Daniela Aschenbach und Anneke Dürkopp erwirkt hatten. (Mehr zur Vorgeschichte hier.)

Das Gericht berief sich auf die »Stolpe-Entscheidung« des Bundesverfassungsgerichtes: Wenn eine Äußerung über jemanden mehrdeutig ist, genügt es, wenn nur eine mögliche Interpretation dieser Äußerung seine Persönlichkeitsrechte verletzt, um eine Wiederholung dieser Äußerung verbieten zu lassen. Der Rechtsanwalt Jony Eisenberg nannte das Urteil damals in der »taz«, die er regelmäßig vertritt, einen »wahrhaft schwarzen Tag für die Presse– und Meinungsäußerungsfreiheit«.

Weil sich das Hamburger Landgericht auf dieses Urteil berief und offenbar der Meinung war, es sei nicht völlig auszuschließen, dass das Wort »Animöse« auch als Beleidigung zu verstehen sei, beschäftigte es sich gar nicht erst mit der Frage, was die tatsächliche Intention des Gebrauchs gewesen sei. Und auch nicht mit einem Gutachten, das der renommierte Soziolinguist Norbert Dittmar für den Anwalt von call-in-tv.de-Betreiber Marc Doehler erstellt hat. Dabei ist das eine wunderbare Lektüre:

Das Wort [Animeuse] ist eine spontane Entlehnung aus dem Französischen ins Deutsche. Dabei wird der Verbstamm {anim-} des französischen Verbs animer (»beleben«) mit dem das Femininum markierenden Suffix {-euse} zur Substantivderivation {Animeuse} (»Beleberin«) amalgamiert. (…)

Animeuse wird analog zu (beispielsweise) Friseuse gebildet. Es handelt sich um eine spontane (sprechsprachliche) Entlehnung (Derivation), in der durch graphische Assimilation ans Deutsche daneben die Variante [Animöse] entstanden ist (so wie bureau > Büro und meuble > Möbel wurde). Die sprechsprachliche Ambiguität (»Homonymie«) kann in der Schriftsprache durch eine ›frankophone‹ oder eine ›germanophone‹ Schreibweise ({-euse} vs.{-öse}) aufgelöst werden.

Dass das Suffix {-euse} in [Anim-euse] einerseits Entlehnungssufix in »eingedeutschter« Schreibweise existiert ({-öse}) und andererseits als Grundmorphem ({möse} : wertnegativ belegter Begriff für ›Vagina‹), ist dem Zufall geschuldet. Eine intentionale — pejorative — Entlehnungshandlung lässt sich nicht nur nicht nachweisen, sondern ist auf der Grundlage der Entlehnungsforschung unwahrscheinlich. Viele solche ambivalenten Entlehnungen sind kreativer Arbitrarität geschuldet.

Wie sich für Worte wie »geil« mühelos nachweisen lässt, macht gerade diese »zufällig entstandene« Ambivalenz die Beliebtheit der Wahl solcher Ausdrücke aus. Somit macht die Ambivalenz das grosse »Scherzpotenzial« solcher Worte aus und steigert besonders in jugendlichen Kreisen die Beliebtheit des Wortes. (…)

Ein beleidigender negativer Wert ist der reinen Wortform denotativ nicht nachzuweisen. (…) Insbesondere bei Diskussionsforen im Internet beobachten wir ein breitgefächertes, zwischen Spass und Provokation schillerndes Bedeutungsspektrum, das in der Regel als »ungeschminkte freie Meinungsäusserung« zu verstehen ist und gerade wegen der Situationsentbindung den illokutiven Charakter von Beleidigungen nicht aufweist. (…)

Hach. Möchte man da nicht sofort anfangen zu philosophieren, ob die Existenz von 9Live und ihren Nachahmern letztlich nicht auch kreativer Arbitrarität geschuldet sind?

Für das Hamburger Landgericht indes war das Gutachten bedeutungslos. Frank Metzing, der Anwalt von call-in-tv.de, will seinem Mandanten empfehlen, in Berufung zu gehen.

 
— 22. Juli 2007, 17:26 — 69 Kommentare

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Es gibt Sachen, die gibt es gar nicht (2)

Ich hatte sie schon eine Weile, die Excel-Dateien mit den höchst detaillierten Programmbeobachtungen, die die Firma Callactive von ihrem Konkurrenten 9Live angefertigt hat. (Callactive produziert im Auftrag von MTV zweifelhafte Call-TV-Sendungen.) Ich fand diese Akribie bemerkenswert, aber natürlich an sich nicht verwerflich. Geschrieben habe ich über diese Auswertungen erst, als ich las, dass die Anwälte von Callactive ihre Existenz angeblich bestreiten.

Inzwischen hat Frank Metzing, der Anwalt des Forums call-in-tv.de, einen Einblick in die Listen gegeben, die ihm vorliegen und die direkt von Callactive-Geschäftsführer Stephan Mayerbacher stammen sollen. Es handele sich um eine Tagesauswertung des 1. April 2007 und eine vollständige Auswertung Auswertung des Monats Mai 2006 — inklusive einer Zusammenfassung der gravierendsten Regelverstöße von 9Live und dem Hinweis auf entsprechendes »Beweis«-Material.

Einen Tag, bevor ich die Auszüge aus den mir vorliegenden Listen veröffentlichte, habe ich bei Herrn Mayerbacher nachgefragt, ob er die Aussage seiner Anwälte bestätige, dass solche Listen nicht existieren. Ich habe keine Antwort von ihm bekommen.

Stattdessen wurde der Eintrag von jemandem, der sich »Journalist« nennt, erstaunliche 41-mal kommentiert. Vieles spricht dafür, dass es sich bei dem Absender um Stephan Mayerbacher selbst handelt. Der »Journalist« bestreitet dies. Und derjenige, der die Kommentare abgegeben hat, war schlau genug, seine IP-Adresse (die automatisch festgehalten wird und anhand man der man erkennen kann, von welchem Rechner ein Kommentar abgegeben wurde) jedesmal zu anonymisieren.

Äh, halt: fast jedesmal. Einer der Kommentare von »Journalist« hat die gleiche (nicht öffentliche) E-Mail-Adresse, aber eine andere IP: 62.245.…

Es handelt sich… richtig: um eine IP-Adresse der Firma Callactive.

Aber vermutlich bereiten die Anwälte von Herrn Mayerbacher in diesen Minuten schon ein Schreiben vor, in dem sie bestreiten, dass die Firma Callactive überhaupt existiert.

 
— 1. Juli 2007, 21:46 — 163 Kommentare

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Es gibt Sachen, die gibt es gar nicht

Man stellt sich das so einfach vor, das Geschäft mit den Anrufsendungen. Einfach ein Rätsel aus dem Archiv holen, drei Stunden niemanden durchstellen, 700 Countdowns starten, doch noch jemanden durchstellen und ihm einen Bruchteil der Einnahmen plus Plasmafernseher geben.

So einfach ist das nicht. Die Firma Callactive jedenfalls, die für drei MTV-Sender täglich den »Money Express« produziert, gibt sich da schon ein bisschen mehr Mühe. Sie beschäftigt nicht nur Anwälte, die sich um nervige Kritiker kümmern, sondern offenbar auch Menschen, die sich intensiv mit der Konkurrenz auseinandersetzen. Mutmaßlich, um von ihr zu lernen. Vielleicht auch, um Material gegen sie in der Hand zu haben. Man weiß es nicht.

Es sind eindrucksvolle Excel-Tabellen, die auf diese Weise entstehen. Oben angegeben sind darauf jeweils zwei »Watcher« — vermutlich die beiden bemitleidenswerten Menschen, die das 9Live-Programm des jeweiligen Tages genau verfolgen mussten, um es minutiös zu dokumentieren. Interessant ist anscheinend ungefähr alles. Es gibt eine Tabelle, in der notiert ist, wann genau 9Live auf die Mitmachregeln oder den Ausschluss Minderjähriger hingewiesen hat:

Es gibt eine Aufstellung der Gewinnsummen, die 9Live pro Tag, pro Woche, pro Monat ausgespielt hat, Sachpreise inklusive:

Notiert wird, wer von wann bis wann moderiert, welche Fragen gestellt werden, wie die Antworten lauten, in welchem Modus gespielt wird, ob es Trostpreise gab. Da stehen die Namen derjenigen, die gewonnen haben, mitsamt ihres Gewinns — und die Namen derjenigen, die nicht gewonnen haben:

Jede Erhöhung der Gewinnsumme ist mit genauer Sendezeit protokolliert, und wenn »ein Pflegeset zusätzlich zum Fixpreis« ausgelobt wird oder Moderator Max »tanz und turneinlagen einlegt«, wird auch das vermerkt. Anscheinend hat am 15. April um 11.40 Uhr ein »Hr. Foss (Arzthelfer)« angerufen und von Jürgen 20 Euro Trostpreis bekommen, weil er das Spiel nicht verstanden hat. Am 20. April um 18.09 Uhr notierten die »Watcher« aufgeregt: »Countdowns onhe Evetn!!!! unerlaubter Zeitdruck Trommelwirbel/Ticken/ Sirene« (als sei das nicht Alltag bei ihrem eigenen Sender). Und am 24. April um 20.46 Uhr stöhnen sie über »ewige stressalarme«.

»Verstöße/Besonderheiten« werden in einer eigenen Spalte erfasst, und schlimme Dinge scheinen noch einmal rot oder kursiv hervorgehoben zu werden:

Als Autorin ist in den Excel-Dateien Nadine Rumpf angegeben, die Leiterin der Callactive-Redaktion, die selbst von 9Live kommt und laut Callactive »als eine der erfahrensten Führungskräfte in der Produktion von interaktiven Formaten in Europa gilt«.

Vielleicht sind solch detaillierte Konkurrenzbeobachtungen üblich in dieser Branche, ich weiß es nicht. Verboten oder irgendwie schlimm sind sie sicher nicht. Aber die Excel-Dateien von Callactive mit den Auswertungen des Programms und / oder der Gewinnsummen sind etwas ganz besonderes. Es sind Zauber-Dateien. Man kann sie zwar ansehen, kopieren, bearbeiten, ausdrucken, weiterschicken. Aber es gibt sie gar nicht. Die Rechtsanwälte von Callactive teilten dem Rechtsanwalt des kritischen Call-TV-Forums call-in-tv.de jedenfalls nach dessen Darstellung auf Nachfrage mit:

»(…) eine Auswertung des Programms und / oder der Gewinnsummen bei 9live hat die Callactive GmbH nicht.«

 
— 29. Juni 2007, 2:09 — 158 Kommentare

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Blindgänger bei Callactive

Die Firma Callactive, die für MTV täglich eine Sendung mit dubiosen Anrufspielen produziert, ist vorläufig mit dem Versuch gescheitert, einem kritischen Internetforum zu untersagen, die erstaunlich vielen verwirrten Anrufer »verwirrte Anrufer« zu nennen. Das Landgericht München wies am vergangenen Montag einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück.

Die Sendungen »Money Express«, die nachts auf Viva, Comedy Central und Nick laufen, zeichnen sich dadurch aus, dass auffallend häufig Anrufer durchgestellt werden, die bei hohen Gewinnsummen sehr abwegige Antworten geben, nichts sagen oder gleich wieder auflegen. Der Verdacht, dass es sich dabei um »Fake-« oder »Schein-Anrufer« handelt, liegt nahe, ist aber unbewiesen. Marc Doehler, der Betreiber des Forums call-in-tv.de, hat deshalb eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtet, solche Behauptungen nicht mehr aufzustellen. Er richtete im Forum eine Sperre ein, die die Begriffe »Fake-Anrufer« oder »Schein-Anrufer« automatisch durch »verwirrte Anrufer« ersetzt.

Callactive beklagt nun, dass auf call-in-tv.de der Begriff »verwirrte Anrufer« als Synonym für »Fake-Anrufer« verwendet werde und somit der verbotene Vorwurf weiter erhoben werde: Die »unwahre Behauptung«, es gäbe in Callactive-Sendungen Fake-Anrufe, werde weiterhin aufgestellt, »jedoch auf eine viel hintersinnigere, ›codierte‹ Art und Weise«.

Die Anwälte argumentierten:

Dass [Callactive] jederzeit damit rechnen muss, dass die »wahre Bedeutung« dieses Begriffs weitere Kreise zieht, zeigt sich schon an der Reaktion auf ihr Abmahnschreiben, das in einschlägigen Foren hämisch diskutiert wird. Die Behauptung, in ihren Sendungen würden Fake-Anrufe platziert, ist aber für [Callactive] existenzbedrohend.

Das Gericht widersprach:

Unter der Formulierung »verwirrte Anrufer« sind nach objektivem Verständnis solche Anrufer zu verstehen, die sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbingen. Dies kommt gerichtsbekannt im Rahmen der Sendungen der Antragstellerin auch vor. (…) Es handelt sich lediglich um eine objektive Beschreibung der Tatsache, dass zahllose Anrufer sich als Blindgänger entpuppen. (…)

Dass ein »eingeschworener Kreis von Forumsbesuchern« die Formulierung »verwirrter Anrufer« in dem Sinne »Schein-« bzw. »Fake«-Anrufer verstehe, mache keinen Unterschied, so das Gericht. Die würden die Änderung auch durchschauen, wenn call-in-tv.de den Begriff »FAke-Anrufer« beispielsweise durch »Ehrenmänner« ersetzen würde.

[call-in-tv.de] muss es möglich sein, ein kritisches weblog aufrechtzuerhalten. Dies wäre ihm jedoch verwehrt, wenn man ihm jede Formulierung untersagen würde, aus der Nutzer, die seine Seite schon vorher kannten, möglicherweise den Schluss ziehen könnten, er wolle damit sagen, bei den Sendungen der Klägerin gebe es unter Umständen »Fake«–Anrufer.

Nachtrag, 1. August. In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht München den Beschluss kassiert.

Alle Einträge zum Thema Callactive.

 
— 28. Juni 2007, 13:43 — 42 Kommentare

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