Der Berliner Medienanwalt Christian Schertz kämpft weiter für und gegen seinen vermeintlich guten Ruf. Beim Landgericht Frankfurt hat er beantragt, die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« zur Zahlung eines »empfindliches Zwangsgeldes« zu verurteilen, weil sie die von ihm gerichtlich durchgesetzte Gegendarstellung nicht wie vorgeschrieben abgedruckt habe.
Schertz‹ Anwältin bemängelt unter anderem, dass die Überschrift nicht gefettet und der Text über zwei Spalten verteilt gewesen sei, die Gegendarstellung nicht am Beginn einer neuen Spalte begonnen und anstelle von Absätzen lediglich »Zahlenumbrüche« [sic] enthalten habe. Außerdem habe die FAZ die Gegendarstellung durch die längere Anmerkung der Redaktion entwertet. Dass das von der Redaktion so beabsichtigt gewesen sei und auch vom Leser so verstanden werde, könne man auch an meiner Kommentierung hier im Blog erkennen.
Schertz …
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