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Der Zaubertrick mit dem scheinbar geänderten Leistungsschutzrecht

„Misdirection“ nennen Zauberer die Kunst, die Aufmerksamkeit des Beobachters wegzulenken von dem, was er nicht sehen soll. Wer sie beherrscht, kann selbst das Offensichtliche unsichtbar machen.

Es war ein großer Trick, den die Regierungskoalition in der vergangenen Woche im Dienste der Verleger vorgeführt hat. Sie ließ es so aussehen, als hätte sie ihren umstrittenen Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht in letzter Minute an zentraler Stelle entschärft. Als seien Snippets — die kurzen Anrisse, die Suchmaschinen und Aggregatoren von Artikeln anzeigen — davon gar nicht mehr betroffen, weil plötzlich „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ erlaubt wurden.

Die Magie bestand darin, dass ihre Leute nicht einmal die Unwahrheit sagen mussten, weil das Publikum ihnen ohnehin nicht glauben würde. Dass Koalitionspolitiker wie Günter Krings (CDU) beteuerten, die Änderungen am Gesetzestext seien nur marginaler Natur und an dessen inhaltlichem Kern habe sich gar nichts geändert, wurde als bloße Schutzbehauptung gesehen: um das Gesicht zu wahren. Und um zu verhindern, dass der Entwurf wegen der Änderungen noch eine weitere, verzögernde Schleife durch die Ausschüsse drehen muss.

Wie bei einem guten Zauberer starrte das Publikum auf falsche Hand und verpasste so den eigentlichen Trick.

Tatsächlich entsprach das, was Krings und Co. sagten, unwahrscheinlicherweise der Wahrheit. Die Änderung, die wie eine Kehrtwende wirkte, sollte den Kern des Gesetzes intakt lassen. Es soll den Verlagen, wie zuvor, die Möglichkeit geben, gegen Google und jeden kleinen Aggregator vorzugehen, der nichts weiter tut, als eineinhalb Sätze eines Suchergebnisses als Vorschau anzuzeigen.

Ich glaube: Das Ablenkungsmanöver war nicht die Beteuerung, das Gesetz habe sich nicht verändert. Das Ablenkungsmanöver war der Eindruck, man habe das Gesetz fundamental geändert.

Es erscheint mir im Nachhinein verblüffend, wie schnell und einmütig sich in der vergangenen Woche die Interpretation verbreitete, der Gesetzgeber wolle mit der neuen Formulierung Snippets nicht mehr lizenzpflichtig machen. Es gab zwar Wortmeldungen von Politikern, die diesen Eindruck schürten, und auch die Begründung des neuen Gesetzestextes konnte man in dieser Richtung lesen: Plötzlich waren kleinste Textteile, die zuvor ausdrücklich mitbetroffen sein sollten, ausdrücklich ausgenommen, und der Verweis auf die Rechtmäßigkeit der Google-Bildersuche konnte ebenfalls als Absicht gedeutet werden, Vorschauen wie sie die Snippets darstellen, genehmigungsfrei zuzulassen.

Aber der Gesetzestext selbst spricht eine andere Sprache. Nicht von kleinen, sondern von „kleinsten“ Textausschnitten ist da die Rede, die erlaubt seien — ein Superlativ, der sich so interpretieren lässt, dass nur das Allernötigste überhaupt angezeigt werden darf.

In der Debatte im Bundestag war es natürlich keineswegs so, wie Verlagsanführer Christoph Keese behauptet, dass die Äußerungen der Koalitionsvertreter unmissverständlich klarmachten, dass handelsübliche Snippets unter das neue Gesetz fallen und genehmigungspflichtig werden sollen. Aber tatsächlich fällt auf, dass die Beispiele, die sie nannten, darauf abzielen, dass mit „kleinsten“ Textteilen nur einzelne Wörter gemeint sind, anhand derer der Suchende erkennt, ob die gefundenen Artikel überhaupt grob dem Wunsch-Thema entsprechen.

Insofern ist die Interpretation der Zeitungsverleger, dass die gegenwärtige Art der Suchergebnisse bei Google nach dem neuen Gesetz nicht mehr frei zulässig wären, nicht abwegig. Ich kann nicht beurteilen, ob sie am Ende eines langen Rechtsweges in einem höchstrichterlichen Urteil Bestand hätte. Aber ich bin mir sicher, dass sie in dieser Form von den VolksVerlagsvertretern im Bundestag beabsichtigt ist.

Und wenn die Gerichte am Ende diese Interpretation nicht teilen und kurze Snippets für zulässig erklären, wird es ein Anlass sein für die Verleger, vom Gesetzgeber Änderungen an diesem Gesetz zu fordern, damit dieses Ziel doch erreicht wird.

Der Gedanke, dass mit der Verabschiedung dieses Gesetzes der Endpunkt einer unseligen Diskussion erreicht wäre, ist abwegig. Es geht gerade erst los.

Und ich würde mich sehr wundern, wenn in diesen Tagen Landesregierungen wie die in Hamburg, von denen eine Mehrheit im Bundesrat gegen das Gesetz mit immerhin verzögernder Wirkung abhängt, nicht von Verlegerlobbyisten deutlich darauf aufmerksam gemacht werden würden, welch unangenehme publizistische Wirkungen so ein Handeln gegen die Verlegerinteressen haben könnte.