Schlagwort: DJV

Die scheinheilige Empörung über Schumachers gestohlene Krankenakte

Was wäre so schlimm daran, wenn jemand die medizinischen Informationen über Michael Schumacher veröffentlicht würde? Ich frage für Michael Konken, den Vorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbandes, der am Dienstag vorsorglich an die Medien appellierte, die gestohlenen Daten keinesfalls zu veröffentlichen, dem dafür aber kein guter Grund einfiel: Das sei „Sensationsjournalismus ohne Substanz und Relevanz“, formulierte er hilflos; der Inhalt der Akte habe „weder politische noch gesellschaftliche Bedeutung“.

Dass ein Inhalt weder politische noch gesellschaftliche Bedeutung hat, kann nicht im Ernst ein Grund sein, seine Veröffentlichung zu untersagen. Und genau genommen wäre es Sensationsjournalismus ohne Relevanz, aber mit Substanz: Er würde ja zur Abwechslung mal nicht auf Spekulationen und Hörensagen, sondern auf gesicherten Informationen eines behandelnden Arztes beruhen.

Im Original fuhr Konken noch fort: „Die Veröffentlichung wäre ein vollkommen inakzeptabler und äußerst schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Michael Schumacher.“ Ich kann nur erahnen, wie lange sie in der DJV-Pressestelle überlegt haben, ob sie ihn nicht vielleicht sogar „total super übervollkommen inakzeptabel“ sagen lassen sollen, damit niemand daran zweifelt, wie unglaublich inakzeptabel der Chef das findet, und niemand darauf kommt, ihn zu fragen, warum eigentlich.

Die Antwort liegt natürlich einerseits auf der Hand: Man muss schon moralisch sehr verkommen sein, solche Unterlagen zu stehlen, sie zum Verkauf anzubieten oder zu veröffentlichen. Aber daran gibt es doch gar keinen Zweifel. Dafür brauchen wir doch keine Pressemitteilung des DJV, um das zu sehen.

Interessant würde es doch, andererseits, dort, wo Konken erklären müsste, warum gerade diese potentielle Veröffentlichung so ein viel äußersterer schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Schumachers wäre als all die tatsächlichen Veröffentlichungen, die es in den vergangenen Monaten über seinen Gesundheitszustand gegeben hat.

All die Spekulationen und Gerüchte, all die Fantastereien und Behauptungen unter Bezug auf wissende Quellen. Wie die „Bunte“, die vor knapp zwei Wochen schrieb, was „aus Klinikkreisen zu erfahren“ sei und was sie „aus dem medizinischen Umfeld der Klinik in Grenoble“ erfahren habe: Dass zum Beispiel möglicherweise das Gehirn Schumachers stärkere Schäden davongetragen habe als bisher in der Öffentlichkeit bekannt. Oder dass „man“ in der Klinik nicht mehr an eine vollständige Genesung Schumachers glaube.

Keine Ahnung, ob die Illustrierte da einfach wild vor sich hinspekulierte oder über beste Drähte verfügte — womöglich zu jemandem, der Einblick in Schumachers Krankenakte hat? Und was von beidem wäre schlimmer, ekliger, eine größere Persönlichkeitsrechtsverletzung?

Das ist ein interessantes ethisches Labyrinth: Die Veröffentlichung der Krankenakte wäre gerade deshalb auch so empörend, weil ihr Inhalt wahr wäre. Im Gegensatz zu all dem unzuverlässigen Geraune, mit dem die Medien ihre Schumacher-Berichterstattung füllen. Und wenn sie doch, wie sie suggerieren, bestens informiert sind: Woher? Wer hat da aus dem Krankenhaus berichtet und für wieviel Geld?

Es wird ja vermutlich nicht reichen, einfach — wie anscheinend der „Focus“ — treuherzig in Richtung Krankenzimmer Schumachers zu spazieren und sich als „unerwünschter Besucher“ wieder herauswerfen zu lassen.

Die Schweizer Boulevardzeitung „Blick“ „wusste“ nach der Verlegung Schumachers von Grenoble nach Lausanne, was im Inneren des Krankentransporters vor sich ging: „Schumacher soll zwar nicht gesprochen haben. Aber er habe mit der Transportbesatzung per Kopf­nicken kommuniziert. Während der über 200 Kilometer langen Fahrt von Grenoble nach Lausanne habe er über weite Strecken die Augen geöffnet gehabt.“ Angeblich weiß „Blick“ auch, dass Schumacher viel Gewicht verloren hat.

Die „Bild“-Zeitung hatte da sogar konkrete Kilo-Angaben, sowohl was den Verlust angeht als auch den aktuellen Stand. Sie erzählte nicht nur von den Operationen, die an Schumachers Kopf durchgeführt wurden, sondern wusste auch, wann „Schumis Wille am stärksten“ war. Und sie berichtete ohne Quellenangabe, wie er atmet, ob er sprechen kann und dass er mit den Augen kommuniziere: „Sie reagieren auf Corinna deutlich stärker als auf andere Menschen“.

All das scheint den Chefsprecher der deutschen Journalisten nicht zu einem Appell herausgefordert zu haben. Vielleicht waren ihm die Türen da einfach nicht offen genug zum Einrennen.

Und man weiß ja auch gar nicht, woher „Bild“ und „Blick“ und „Bunte“ ihre Informationen hatten und ob sie überhaupt zutrafen. Nur dass sich die Medien sonst (wenn sie nicht gerade damit beschäftigt waren, Gerüchte zu kolportieren) einig waren, dass zuverlässige Informationen ausschließlich von der Managerin Schumachers zu haben sind. Und dass diese Managerin dringend darum bat, die Privatsphäre Schumachers zu achten.

Die Aufregung um die gestohlenen medizinischen Unterlagen ist heuchlerisch. Für die Boulevardmedien ist der Fall ein Traum, weil sie so tun können, als würden sie anständig und verantwortungsvoll mit Michael Schumacher umgehen. Undenkbar, dass sie solche geheimen, gestohlenen Informationen kaufen und veröffentlichen würden – also, undenkbar in diesem einen Fall.

Aber ich bin gespannt, was passiert, wenn irgendein, sagen wir, ausländisches Medium die Akte doch noch veröffentlicht. Werden „Bild“ und „Bunte“ — und „Focus Online“ in seinem ewigen Schumacher-Live-Ticker — dann nicht berichten, was darin an Fakten stand?

Sondern stattdessen auf ihre anderen, dubiosen Quellen zurückgreifen, um gegen den Willen der Familie über Schumachers Gesundheitszustand zu spekulieren?

„Bild“ und Co. haben den Markt erst geschaffen, der Menschen glauben lässt, dass eine Kranken-Akte Schumachers viel Geld wert ist. Die einzige zulässige Berichterstattung über seinen Gesundheitszustand jenseits der offiziellen Statements der Managerin wäre: keine.

Funktionäre, die unverhohlen gegen die Interessen der Urheber agieren

Martin Vogel kämpft seit vielen Jahren gegen die Praxis der Verwertunggesellschaft VG Wort, pauschal einen erheblichen Teil der Tantiemen, die sie einnimmt, nicht an die Urheber der Werke auszuschütten, sondern an Verlage. Die Autoren würden dadurch in rechtswidriger Weise um Geld gebracht, das ihnen zusteht, argumentierte Vogel, der sich mit dem Thema auskennt. Er wurde dafür von allen Seiten angefeindet und diffamiert, nicht zuletzt auch von den Journalistenverbänden DJV und ver.di. Die Auseinandersetzung bekam eine neue Qualität, als Vogel gegen die VG Wort und ihre Verteilungspläne klagte.

Als ein Gericht im Mai 2012 seine Rechtsposition weitgehend bestätigte, stellte die VG Wort das zunächst noch als „Einzelfall“ dar. Inzwischen hat auch die zweite Instanz die Praxis der VG Wort, pauschal Geld an Verlage auszuschütten, für rechtswidrig erklärt — und nun muss auch die VG Wort einräumen, dass der Prozess ihre seit Jahren praktizierte Arbeitsweise fundamental in Frage stellt.

Die VG Wort wird wohl Revision einlegen und vor den Bundesgerichtshof ziehen. Sie fordert aber nun auch den Gesetzgeber auf, die illegalen Ausschüttungen für die Verlage durch eine Gesetzesänderung zu legitimieren.

Das Urteil wirft insbesondere auch Fragen nach der Rolle der Journalistenverbände DJV und Ver.di auf.

Ein Gastkommentar von Martin Vogel.

Soeben hat das Oberlandesgericht München das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I bestätigt, mit dem die Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaft Wort für rechtswidrig erklärt worden sind, weil sie gegen das Willkürverbot verstoßen. In meinem Rechtsstreit ging es um die Verteilung des Aufkommens der VG Wort aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Autoren, die gesetzlich allein dem Urheber zustehen. Das hat der Gesetzgeber 2002 noch einmal unterstrichen, als er in Paragraph 63a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) bestimmt hat, dass Vergütungsansprüche unverzichtbar sind und im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden können.

Obwohl sie Treuhänderin der Autoren ist, hat die VG Wort sich um diese Gesetzesänderung nicht geschert. Sie hat, obwohl sie die jetzt gerichtlich bestätigte Rechtslage kannte, weiter nach ihrer hergebrachten Verteilungspraxis die Hälfte der Vergütungen u.a. für die private Vervielfältigung von Werken (insgesamt rund 60 Millionen Euro jährlich) den Autoren vorenthalten und an die Verleger dieser Werke überwiesen. Dabei müssen die Verleger nicht einmal behaupten, durch Abtretung des Autors Vergütungsansprüche an den von ihnen verlegten Werke erworben zu haben. Das wäre im Übrigen auch nur zu einem sehr geringen Teil der Fall.

Doch auf vermeintliche Abtretungen kommt es gar nicht mehr an. Denn seit Ende 2002 sind auch nach vorrangigem EU-Recht Vergütungsansprüche des Urhebers unverzichtbar und unabtretbar. Denn der Europäische Gerichthof hat entschieden, dass die gesetzlichen Vergütungen „unbedingt“ beim Urheber ankommen müssen. Eine Abtretung derartiger Ansprüche an Verleger scheidet damit definitiv aus.

Trotz der eindeutigen Rechtslage konnte sich der Vorstand der VG Wort, der bestrebt war, alles beim Alten zu belassen, auf die Berufsverbände und die Gewerkschaften der Urheber verlassen. Denn als es darum ging, die Verteilungspläne der Gesetzesänderung von 2002 anzupassen, stimmten die Mitglieder von ver.di und dem Deutschen Journalistenverband — entsprechend angeleitet von ihren Rechtsberatern — einstimmig dafür, nicht entsprechend der geänderten Rechtslage zu verteilen. Die Mitglieder der Verbände der wissenschaftlichen Autoren taten es ihnen gleich. Einmal ging die Abstimmung über die Beibehaltung der alten Verteilungspläne 120:1 aus, ein anderes Mal 80:1 aus. Toll, haben sich der Vorstand der VG Wort und die Berufsverbände der Autoren gesagt.

Alles blieb also wie bisher, das heißt, der Vorstand hat seine Ruhe, die Verleger bekommen ihren Anteil, die Berufsverbände der wissenschaftlichen Autoren wie der Deutsche Hochschulverband erhalten weiterhin erhebliche unberechtigte Zahlungen aus der Kasse der VG Wort und der Deutsche Journalistenverband und ver.di samt ihrer Unterverbände sehen sich in ihrer Bedeutung gestärkt. Zudem wurde unter wortgewaltigem Einsatz des Vorsitzenden des Deutschen Schriftstellerverbandes in ver.di eine Bestimmung in die VG-Wort-Satzung eingefügt, nach der dem Verleger für seine verlegerische Leistung ein entsprechender Anteil am Ertrag der VG Wort zusteht. Grotesk! Als könnten treuhänderisch gebundene Vereine kurzerhand durch Satzungsbeschluss den Berechtigten die Hälfte ihrer Vergütung wegnehmen und an Nichtberechtigte ausschütten. Dabei haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof keinen Zweifel daran gelassen, dass nur derjenige etwas erhalten kann, der auch Rechte in die Verwertungsgesellschaft einbringt, und dass sich die Verteilung nicht nach Satzungsbestimmungen richtet, sondern allein nach dem Wahrnehmungsvertrag.

Ende 2007 kam es auf Betreiben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu einer Änderung des Paragrafen 63a des Urhebergesesetzes. An den vorausgehenden Anhörungen des Justizministeriums nahmen selbstverständlich auch die Vertreter von VG Wort, GEMA und VG Bild-Kunst sowie Repräsentanten von DJV und ver.di teil. Alle waren mit der Gesetzesänderung einverstanden, nach der Urheber — entgegen dem bereits geltenden EU-Recht — wieder eine Abtretung an Verleger vornehmen und damit die Verwertungsgesellschaften weiterhin an Verleger ohne Rechtsnachweis verteilen können sollten. So unterbreitete ver.di in seiner Stellungnahme zur geplanten, 2007 endlich beschlossenen Gesetzesänderung folgenden Vorschlag:

„Verwertungsgesellschaften, in denen Urheber und Verwerter gemeinsam vertreten sind, können beschließen, dass die Verwerter im Hinblick auf ihre Leistung angemessen beteiligt werden.“

Dieser Vorschlag bezieht sich klar auf die Situation in der VG Wort, in die eben die Verleger keine eigenen Rechte, insbesondere keine Leistungsschutzrechte, sondern nur abgeleitete Rechte einbringen.

Es war also Absicht, dass damit alles so bleiben würde wie bisher und die Urheber das verlieren sollten, was ihnen der Gesetzgeber von 2002 gewährt hat und das EU-Recht bekräftigt. Neben ver.di hat auch der DJV hinter den Kulissen für die Beibehaltung des Status quo gearbeitet und mir als Mitglied bei meiner Klage gegen die VG Wort den üblichen Verbandsrechtsschutz versagt, weil dies nicht den Interessen des DJV entspreche.

Nach dem Urteil des OLG München haben die Gewerkschaften und Berufsverbände der Urheber Erklärungsbedarf. Warum haben sie seit 2002 trotz der für ihre Mitglieder positiven Auswirkungen des Paragrafen 63a Urhebergesetz darauf hingearbeitet, gesetzlich zu legitimieren, dass den Urhebern weiterhin nur die Hälfte des auf ihre Werke entfallenden Vergütungsanteils ausgeschüttet wird, diese also massiv geschädigt werden? Immerhin geht es um mindestens 500 Mio Euro, die den Kreativen in GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst seit 2002 durch die rechtswidrigen Verteilungen ihrer Gesellschaften entgangen sind.

Der DJV beklagt, dass die VG Wort bei einem Erfolg der Klage nicht mehr weiterexistieren könne wie bisher. Andere Funktionäre, die die Schädigung der Autoren zu verantworten haben, äußern sich ähnlich. Als hätte sich das Gesetz nach den Statuten der VG Wort zu richten — und nicht umgekehrt!

Am 2.10.2013 hat die Gewerkschaft ver.di eine merkwürdige Pressemitteilung veröffentlicht. Darin heißt es:

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verwahrt sich gegen falsche Behauptungen, wonach sie „zusammen mit der VG Wort“ und anderen Beteiligten „2007 eine Änderung des Paragrafen 63a Urhebergesetz durchgesetzt“ habe, die das Abtreten von Vergütungsansprüchen an Verlage wieder erlaubte.

Und weiter:

Behauptungen, die diese Tatsachen in ihr Gegenteil verkehren, akzeptieren wir nicht und behalten uns im Wiederholungsfall ausdrücklich vor, auch juristisch gegen entsprechende Falsch-Berichterstattung vorzugehen.

Es ist nicht zum ersten Mal, dass ver.di versucht, durch Klageandrohungen die öffentliche Diskussion ihr unangenehmer Tatsachen und Meinungen im Zusammenhang mit dem Paragraphen 63a zu unterbinden. Offenbar ist dies ihr letztes Mittel, die Öffentlichkeit darüber hinwegzutäuschen, dass es maßgeblich die Verbände der Urheber waren, die dafür verantwortlich zeichnen, dass die Urheber auch weiterhin nur die Hälfte der ihnen kraft Gesetzes zustehenden Vergütung erhalten. Was freilich den Funktionären der Verbände und Gewerkschaften passt, nützt noch lange nicht deren Mitgliedern. Ver.di schürt zur Rechtfertigung ihrer Mitwirkung an der Schädigung der Autoren, die durch die Entscheidung des OLG München offenbar geworden ist, nun Zweifel:

Ob ein letztinstanzlicher Erfolg dieser Klage am Ende „mehr Geld für die Autoren“ bedeute, wie in einem Teil der
Berichterstattung prognostiziert, oder doch nur neuen Streit, sei derzeit völlig offen.

heißt es in ihrer Pressemitteilung, als könnten die Autoren nicht eins und eins zusammenzählen und als käme es auf die Einhaltung des Treuhandgrundsatzes gar nicht an.

In diesem Kontext lohnt ein Blick auf die Website der „Initiative Urheberrecht“, in der sich die meisten Urheberverbände zusammengeschlossen haben und die jährlich einen beträchtlichen Betrag von der VG Bild-Kunst erhält. Ein Teil der Funktionäre der in der Initiative zusammengeschlossenen Verbände wird sich nun in ihrer Eigenschaft als frühere Vorstände oder Verwaltungsratsmitglieder der einschlägigen Verwertungsgesellschaften für die unrechtmäßige Verteilung verantworten müssen.

Dort agiert der frühere Vorstand der VG Bild-Kunst als Sprecher und fordert im Namen der angeschlossenen Verbände, dass die Urheber von ihrer Kunst leben können müssen (wie das bei solchen freischaffenden Urhebern gehen soll, deren Werke nicht nachgefragt werden, verrät er nicht). Was freilich ist von solchen Funktionären zu halten, die eine derart großspurige Forderung erheben, aber den Urhebern bereits jetzt das vorenthalten, was ihnen von Gesetzes wegen zusteht, ja die sogar jetzt unverhohlen gegen die Interessen und mit dem Geld ihrer Wahrnehmungsberechtigten vom Gesetzgeber fordern, ihre bisherigen Veruntreuungen zu legitimieren?

Einer gegen die VG Wort: Martin Vogel und die zweifelhaften Ansprüche der Verlage

Medium Magazin

Es ist ein ungleicher Kampf. Auf der einen Seite die deutschen Verlage, die großen Journalistenverbände und -gewerkschaften, die Verwertungsgesellschaften sowie womöglich sogar zigtausend Journalisten, die in diesem Sommer keinen Scheck von der VG Wort bekamen. Und auf der anderen Seite Martin Vogel, 65 Jahre alt, Urheberrechtsexperte und Patentrichter in München.

Die einen warnen davor, das bestehende System der Verwertungsgesellschaften zu gefährden, verweisen auf Tradition und Gewohnheit und darauf, dass doch alle irgendwie ganz gut damit fahren, so wie es ist. Und der andere sagt: So wie es ist, widerspricht es aber dem Gesetz.

Es geht um das Geld, das die VG Wort von Kopiergeräteherstellern und Copy-Shops einsammelt, um die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werken zu vergüten: die Reprographieabgabe. Diese Einnahmen schüttet sie nämlich nicht nur an die Urheber aus, sondern beteiligt daran mit 30 bis 50 Prozent auch die Verlage. Die Verlage haben die VG Wort mit begründet; die Gemeinsamkeit sollte sie auch stark machen.

Doch sie haben nach Ansicht von Vogel gar keinen Anspruch, der eine Beteiligung rechtfertigen würde. Das Geld, zig Millionen Euro jährlich, stünde allein den Urhebern zu.

Die Materie ist kompliziert, und es macht die Sache nicht leichter, dass viele Beteiligte schon seit vielen Jahren an dem Streit beteiligt sind. Die juristischen Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen verschiedener Interessen werden überlagert von persönlichen Verletzungen. Vogel ist in der Rolle eines einsamen Querulanten — oder wird, je nach Standpunkt, in sie gedrängt. Aber er gehört zu den renommiertesten deutschen Urheberrechtlern, und seine Positionen und Interpretationen sind keineswegs die exotischen Minderheitenmeinungen, als die seine Gegner sie darstellen.

Es ist ein bisschen anstrengend, mit ihm zu reden. Fast jede Frage, die auf die Gegenwart zielt, beantwortet er mit einem Exkurs in die Vergangenheit. Für ihn ist es so etwas wie seine Lebensaufgabe geworden. „Ich habe einen Großteil meiner Freizeit in diese Arbeit gesteckt, um für die rechtliche Besserstellung der Urheber zu kämpfen.“

Er hat für die damalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin am sogenannten „Stärkungsgesetz“ mitgewirkt, mit dem die rot-grüne Koalition 2002 die Position der Kreativen gegenüber den Verwertern verbessern wollte. In einem neuen Paragraph 63a wurde darin festgehalten, dass Urheber auf ihre Ansprüche aus der Reprographie-Vergütung nicht verzichten und sie nur an eine Verwertungsgesellschaft abtreten können. Damit konnten Verlage sich diese Rechte nicht mehr von den Autoren übertragen lassen und bei der VG Wort geltend machen. Als Folge wurde in einem Kompromiss — ebenfalls erst nach Druck von Martin Vogel — beschlossen, den Verlegeranteil an den Ausschüttungen zögernd und schrittweise zu reduzieren.

Doch die Verlagsvertreter erreichten es, dass der Paragraph 63a revidiert wurde. In einer Neufassung, die 2008 in Kraft trat, wurde ausdrücklich erlaubt, dass Urheber ihre Verwertungsrechte an Verleger abtreten können, wenn diese wiederum sie in die VG Wort einbringen. Dadurch sollte die langjährige Praxis der VG Wort, die Verlage nach vorgegebenen Pauschalanteilen an den Erlösen zu beteiligen, wieder legitimiert werden.

Martin Vogel kritisiert die Neufassung als Schwächung der Position der Urheber — meint aber, dass diese Neufassung es der VG Wort trotzdem nicht erlaubt, einfach zu ihrer alten Praxis zurückzukehren. Viele Urheber hätten einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen, was die spätere Abtretung ihrer Vergütungsansprüche an einen Verlag ausschließe. Deshalb könne die VG Wort nicht einen Teil der Zahlungen, die den Autoren zustehen, einfach an die Verlage weiterreichen.

Nach mehreren Versuchen, eine außergerichtliche Regelung zu finden, klagte er. Der DJV, bei dem er Mitglied ist, lehnte es ab, ihm Rechtsschutz zu gewähren, aber Vogel fand einen Weg, den Streitwert und damit seine Kosten gering zu halten: Er klagte nur wegen acht Artikeln, die er selbst verfasst hatte, gegen die VG Wort. Im Mai gab ihm Landgericht München I in erster Instanz recht.

Die VG Wort scheint das Urteil völlig unerwartet getroffen zu haben — „obwohl ihr die Klage seit Dezember vorlag“, wie Vogel sagt. Die Entscheidung stellt ihre Praxis — obwohl es sich nicht um einen Musterprozess handelt — fundamental in Frage. Die VG Wort kündigte daraufhin an, bis nach einer genauen Prüfung zunächst gar kein Geld auszuschütten, was den Nebeneffekt hatte, dass Martin Vogel nun für viele Autoren nicht derjenige war, der für ihre Rechte stritt, sondern derjenige, der Schuld war, dass sie erst einmal kein Geld bekamen.

Interessensvertreter wie Gerhard Pfennig, bis Ende 2011 Vorsitzender der VG Bild-Kunst, versuchten, Stimmung gegen Vogel zu machen: „Dass die von vielen nicht beamteten, sondern freiberuflichen Urhebern dringend benötigten Zahlungen der VG Wort und der VG Bild-Kunst jetzt erst einmal auf längere Zeit ausbleiben werden, muss einen Patentrichter, für den die Zahlungen bestenfalls die Weihnachtsgans finanzieren, nicht weiter stören, sofern es nur der Wahrheitsfindung dient“, schrieb Pfennig im Mai in einem Leserbrief an die „Süddeutsche Zeitung“. Er versuchte darin, Vogels Kampf gegen die Verteilungspraxis der VG Wort als einen persönlichen Rachefeldzug darzustellen, weil ihm der „gewünschte Aufstieg in die Verwaltungsgremien versagt blieb“.

Auch Vertreter des Deutschen Journalistenverbandes schürten öffentlich die Wut auf Vogel. Michael Hirschler, Referent für Freie Journalisten, nannte das Urteil eine „Katastrophe für die freien Journalisten“ und spielte deren angenommene chronische Geldknappheit gegen das vermutete Auskommen des Patentrichters Vogel aus. „Wohlbestallter Richter kippt die Autorenzahlungen der VG Wort“, polterte Hirschler in einem DJV-Blogeintrag, nannte Vogel „mutmaßlich wohlversorgt“ und schimpfte, er dürfe „wohl weniger finanzielle Sorgen haben“ als die Urheber, die er um ihr Geld bringe — „und spielt zugleich den Unschuldigen“.

Es ist erstaunlich, in welchem Maß die Gewerkschaften für die Interessen der Verleger zu kämpfen scheinen. DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann aber bestreitet das und sagt, der Verband kämpfe bloß für den Erhalt der VG Wort in der jetzigen Form. „Es geht uns dabei um die Interessen der Autoren. Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, könnte die VG Wort so nicht weiter existieren.“ Bis ein Ersatz etabliert sei, könnte es Jahre dauern „und die ganze Ausschüttung zum Stillstand kommen.“

Zunächst läuft sie wieder. Ende August hat die VG Wort schließlich doch das Geld an Urheber (und Verlage) ausgezahlt — unter Vorbehalt und „unter Hinweis auf mögliche Rückforderungen“, falls die Entscheidung des Gerichtes Bestand hat. Tatsächlich kann es sein, dass in diesem Fall nicht nur die Verlage, sondern auch die Autoren Geld zurückzahlen müssen. Dann nämlich, wenn sie die ihnen eigentlich zustehenden Wahrnehmungsrechte schon an die Verlage abgetreten haben — was aber nach Meinung Vogels auch gegen geltendes Recht verstoßen kann.

Das Urteil, das Martin Vogel erstritten hat, kann also dafür sorgen, dass einige Urheber nicht mehr Geld von der VG Wort bekommen, sondern gar keins. Auch dafür wird er von Gewerkschaftsvertretern verantwortlich gemacht, dabei wäre das eine Folge der Neufassung des Paragraphen 63a, an der sie mitgearbeitet haben. „Ich bin der Sündenbock dafür, dass die diesen Mist gemacht haben und ich das aufgedeckt habe“, sagt Vogel.

Von „zivil- und urheberrechtlichem Formalismus“ spricht ver.di-Justiziar Wolfgang Schimmel. Martin Vogel sagt: „Die VG Wort muss ihre Strukturen dem Gesetz anpassen, nicht umgekehrt.“

Bestätigt sieht Vogel seine Position auch durch das sogenannte „Luksan“-Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach die Zahlungen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen originär dem Urheber zustehen. Die Praxis der VG Wort, die Verleger daran pauschal zu beteiligen, wäre nach Vogels Ansicht demnach auch nach europäischem Urheberrecht unzulässig.

Gegenwind bekommen die Verwertungsgesellschaften auch aus Brüssel: Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der von ihnen viel größere Transparenz fordert.

Die VG Wort hat gegen das Münchner Urteil Berufung eingelegt. Für „zigtausend Euro“ habe sie dafür Gutachten eingeholt, sagt Vogel — Geld, das wiederum eigentlich den Urhebern zustehe. „Warum sollten die Urheber das mitfinanzieren“, fragt er, „wenn es doch nach der Lukas-Entscheidung und nach nationalem Urheberrecht allein um die vermeintlichen Rechte der Verleger geht.“

Der DJV kennt Google News nicht

In dieser Woche schrieb Michael Konken, der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), in der „FAZ“:

Der Nachrichtenaggregator Google News ist dagegen bisher weitgehend unbeschadet von Ansprüchen Dritter geblieben. Dabei ist hier die fast vollautomatische Zeitung schon heute Realität. Einerseits sorgt die Präsenz auf dieser Seite für mehr „Traffic“ bei den dort verlinkten Internetseiten, andererseits übernehmen diese und vergleichbare Angebote einen wichtigen Teil des Anzeigengeschäfts, das die Produktion dieser Inhalte erst möglich macht.

Das konnte man noch für den Irrtum eines schlechtinformierten Lobbyisten halten, der es mit der Wahrheit eh nicht immer so genau nimmt. Aber es ist schlimmer.

In der offiziellen Stellungnahme des DJV zu Änderungen der Urheberrechtes [pdf], die der Verband dem Bundesjustizministerium zukommen ließ, formuliert der Justiziar Benno H. Pöppelmann:

Es ist einerseits ärgerlich, wenn Google Geld mit Werbung verdient, die neben Hinweisen auf von Verlagen finanzierte Veröffentlichungen34 platziert wird. Andererseits kann nicht übersehen werden, dass die Anzeigen durch die Suchmaschine zu Zugriffen auf das Angebot der Verlage führen und damit für die Werbeeinnahmen der Verlage förderlich sind.

Und die Fußnote auf derselben Seite lautet unmissverständlich:

34 http://news.google.de

Weil die Sache so unübersichtlich ist, habe ich sie einmal in einem Schaubild verdeutlicht — als kleinen Service für Herrn Konken, Herrn Pöppelmann und die anderen. Das hier links ist eine verkleinerte Darstellung der aktuellen deutschen Google-News-Seite. Und auf der rechten Seite ist die komplette Werbung zu sehen, die Google darauf platziert hat, sämtliche Anzeigen, mit denen Google News auf der Grundlage der Inhalte der Verlage Geld verdient, das dem Anzeigengeschäft der Medien fehlt:

Ich kann’s aber auch sicherheitshalber noch einmal hinschreiben: Auf news.google.de ist keine Werbung. Google News ist zur Zeit in Deutschland ein kostenloser, werbefreier Service von Google, von dem Leser und Online-Medien profitieren.

Das Schlimme ist: Die differenzierte Position des DJV zur Forderung der Verlage nach einem Leistungsschutzrecht, wie sie in dem Papier formuliert wurde, ist gar nicht dumm; sie ist auch sehr in meinem Interesse als (freier) Journalist. Aber würden Sie diese Leute ernst nehmen?

„Nordkurier“: Ein Sieg für freie Journalisten

Freie Journalisten müssen bei fast allen Zeitungen inzwischen Klauseln unterschreiben, mit denen sie die Nutzungsrechte an ihrer Arbeit weitgehend abtreten. Aber so sehr es sich die Verlage vermutlich wünschen würden: alle Rechte können sie ihren Mitarbeitern nicht nehmen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann nach deutschem Gesetz nicht verkauft oder übertragen werden — es verbleibt beim Urheber.

Der „Nordkurier“ hat sich für seine neuen Rahmenbedingungen, die die freien Mitarbeiter vor einigen Monaten unterschreiben mussten, deshalb eine besondere originelle Formulierung ausgedacht:

„Der freie Mitarbeiter wird seine Urheberpersönlichkeitsrechte nicht in einer Weise geltend machen, die einen Konflikt mit den der Gesellschaft überlassenen Befugnissen und den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft herbeiführen kann.“

Das Urheberpersönlichkeitsrecht verbleibt also beim Journalisten — der verpflichtet sich aber, davon keinen Gebrauch zu machen. So verzweifelt sind sie schon, die deutschen Verleger (hinter dem „Nordkurier“ stecken die „Kieler Nachrichten“, die „Schwäbische Zeitung“ und die „Augsburger Allgemeine“).

Das Landgericht Rostock hat heute auf Antrag des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) eine einstweilige Verfügung gegen die Verlagsgesellschaft des „Nordkurier“ erlassen und diesen Punkt sowie zahlreiche weitere für unwirksam und unzulässig erklärt. Dazu gehört auch die Vereinbarung, dass „das Eigentum an Manuskripten, Illustrationen und Bildern, einschließlich der Negative mit Ablieferung an die Gesellschaft über[geht]“. Die Kammer erklärte, dass die Klauseln „mit wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen, insbesondere des Urhebergesetzes nicht im Einklang stünden und eine unangenehme Benachteiligung der freien Mitarbeiter nach sich zögen“.

Nach Angaben des DJV hat das Gericht alle von ihm monierten Absätze des Vertrages für unwirksam erklärt.

Untersagt wurde auch ein Passus, mit dem die Mitarbeiter dem Unternehmen ein „ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen Leistungen (Text, Fotos oder Illustrationen) und den damit zusammenhängenden Urheber- und Leistungsschutzrechten für alle Nutzungsarten“ einräumen.

Kurz verlinkt (39)

Langsam und sehr, sehr würdevoll schwebte die Fee aus dem Pressehaus am Schiffbauerdamm in den Berliner Abendhimmel. „Ein bisschen wie Mary Poppins“, flüsterte einer der Herren, die eben noch rund um den DJV-Konferenztisch versammelt saßen und jetzt aus dem offenen Fenster starrten. Es dauerte einen Moment, bis sich einer an den Laptop setzte und „news.google.de“ eintippte — Server nicht gefunden. Die Fee hatte es tatsächlich getan: Google News war verschwunden.

Weiterlesen bei Alexander Svensson im „Wortfeld“.

Verkonkt (1)

Michael Konken ist der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV). Ich bin ihm hier schon einmal begegnet. Vergangene Nacht äußerte er sich im ARD-„Nachtmagazin“ zum Thema der neuen Leserreporter-Kamera, die „Bild“ mit Lidl anbietet:

Fast überall wird der Bürger inzwischen in die Medien eingebunden. Vor allem in der Internet-Welt. Bringt das die Berichterstattung nicht nach vorne?

Konken: Nein, denn das ist die Aufforderung, wirklich hier die Privatsphäre zu missbrauchen. Denn diejenigen, die dann die Berichte liefern, die die Videoaufnahmen machen, die wissen nicht, wo die Privatsphäre anfängt. Sie werden zur Hetzjagd gezwungen auf Prominente, die nicht mehr sicher sein können. Sie werden Katastrophen filmen wollen. Sie werden damit Hilfskräfte dann auch in ihrer Arbeit behindern. Sie werden Polizeikräfte auf der Autobahn behindern. Das sind Auswüchse, glaube ich, die wir nicht gutheißen können, und die auf jeden Fall den Journalismus gefährden. Denn diejenigen, die ihn hauptberuflich ausüben, die werden Nachteile dadurch haben.

Der letzte Satz ist wichtig: Konken kämpft nicht für den Journalismus. Er kämpft für Journalisten. Es gibt schließlich Menschen, die davon leben, dass sie zu Unfällen fahren, die Rettungskräfte, Wracks, Verletzten und die zugedeckten Leichen filmen und die Aufnahmen an Privatsender und „Hallo Deutschland“ im ZDF schicken. Was soll aus denen werden, wenn plötzlich nicht mehr Profis, sondern Amateure unseren Voyeurismus bedienen? Wer gerade mit dem Rücken auf dem Asphalt einer deutschen Autobahn eine Herz-Lungen-Massage bekommt, soll wenigstens die Gewissheit haben, dass der Kameramann, der ihn dabei filmt, das hauptberuflich macht und weiß, wo seine Privatsphäre angefangen hätte.

Aber der andere Satz, den Konken über potentielle Leserreporter sagt, ist natürlich noch viel besser: Sie werden zur Hetzjagd auf Prominente gezwungen?

Ich habe eine Weile überlegt. Mir ist dazu nichts mehr eingefallen.

Das Schweigen des DJV

Wieder ein Tag, an dem ich froh bin, nicht Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband (DJV) zu sein, weil es mir die Zeit spart, aus ihm auszutreten.

Der „Kölner Stadtanzeiger“ berichtet über die Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Fußballbund und dem Journalisten Jens Weinreich:

Die Berufsverbände halten sich zurück. Der Präsident des Verbands Deutscher Sportjournalisten, Erich Laaser, lehnt jeden Kommentar ab, und beim Deutschen Journalistenverband nennt man die Pressemitteilung des DFB zwar „unglücklich“, aber es handele sich doch nur um eine Privatfehde.

Die European Federation of Journalists (EFJ) hat sich dagegen in einer Pressemitteilung auf die Seite Weinreichs gestellt und spricht von einem „schockierenden Beispiel für die Einschüchterung eines Journalisten“.

Nachdem Theo Zwanziger Jens Weinreich in der juristischen Auseinandersetzung mit 0:2 unterlag, liegt er im publizistischen Kampf aktuell schätzungsweise 1:37 zurück.

[via Jens Weinreich]

Nachtrag, 16:40 Uhr. Die Lämmer schweigen nicht mehr:

(…) Es gehe nicht an, dass der Sportjournalist Weinreich öffentlich so angeprangert werde, betonten DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken und der Präsident des Verbands Deutscher Sportjournalisten, Erich Laaser. Es sei an der Zeit, die Schärfe aus der Auseinandersetzung zu nehmen. (…)

Böcke in die Gartenbaujurys!

Der Verein Berliner Journalisten im Deutschen Journalistenverband hat die Nominierten für seinen Preis „Der lange Atem“ bekannt gegeben. Er soll Journalisten würdigen, die sich „mit Mut, Sorgfalt und Beharrlichkeit über lange Zeit hinweg einem gesellschaftlich relevanten Thema gewidmet und es engagiert in die Öffentlichkeit getragen haben“.

Bei der Besetzung der Jury scheint Originalität ein Kriterium gewesen zu sein:

Stephan-Andreas Casdorff (Tagesspiegel), Josef Depenbrock (Berliner Zeitung), Dagmar Engel (Deutsche Welle TV), Hans-Ulrich Jörges (Stern), Christoph Keese (Axel-Springer-Verlag), Bascha Mika (taz), Dr. Hansjürgen Rosenbauer (Medienrat Berlin-Brandenburg, ehem. ORB), Dr. Torsten Rossmann (N24 / Sat.1), Andreas Wertz (Inforadio rbb).

(Oder direkt und humorlos gefragt: Ist es wirklich zuviel verlangt, Menschen, die wie Herr Depenbrock handeln, nicht in solche Jurys einzuladen? Schon als kleines Zeichen der Solidarität mit den Journalisten, die unter ihm arbeiten müssen (oder bald nicht mehr)? Und wie schafft man es, in dieser Juryrunde zusammen zu sitzen und zu hören, was Herr Depenbrock zum Thema „Qualitätsjournalismus“ und „langer Atem“ zu sagen hat, ohne sich wegzuwerfen vor Lachen oder ihm ein Glas Wasser über die Hose zu kippen?)

Von den Regeln in die Traufe

Am Ende des Abends gab es sogar so etwas Ähnliches wie eine Nachricht: Der Pressekodex soll in Zukunft auch für die Online-Angebote von Zeitungen und Zeitschriften gelten. Bislang ist der Presserat ausdrücklich nur für gedruckte Medien zuständig — und für „digitale Beiträge“ ausschließlich dann, wenn sie „zeitungs- oder zeitschriftenidentisch“ sind. Schon vor über einem Jahr hatte Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner in einem bizarren öffentlichkeitswirksamen Appell bei einem Festakt zum 50. Geburstag des Gremiums das Ausklammern des Internet als „gespenstisch“ bezeichnet und die Ausweitung der Freiwilligen Selbstkontrolle gefordert.

Nun scheinen sich die Verlegerverbände und die Journalistengewerkschaften, die den Presserat tragen, endlich darauf verständigt zu haben, und als dessen Geschäftsführer Lutz Tillmanns bei der Diskussion des Deutschen Journalistenverbandes über „Regeln oder Anarchie? — Journalismus im www“ stolz diesen Durchbruch bekannt gab, bin ich geplatzt.

Denn der Deutsche Presserat ist kein Gremium, das für die Einhaltung journalistischer Mindeststandards sorgt. Der Deutsche Presserat ist ein Gremium, das dazu dient, den Eindruck zu erwecken, es gebe ein Gremium, das für die Einhaltung journalistischer Mindeststandards sorgt.

Würde man das Beste annehmen und unterstellen, dass der Presserat die Printmedien tatsächlich kontrollieren will, müsste man feststellen, dass er mit dieser Aufgabe hoffnungslos überfordert ist. Es ist ein Organ von erschütternder Anspruchs- und Wirkungslosigkeit, und wenn sich der Geschäftsführer nun hinstellt und bedeutungsschwanger bekannt gibt, dass man jetzt auch für Online zuständig wird, heißt das nur: Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir in Zukunft in einem noch größeren Bereich als bisher scheitern werden.

Keine Frage: Es ist absurd, dass der Pressekodex bislang für „Spiegel Online“ und sueddeutsche.de, faz.net und Bild.de nicht gilt. Und richtig ist auch, dass Regeln selbst dann sinnvoll sein können, wenn sie nicht eingehalten werden. Es ist zum Beispiel auch dann gut, dass es die Genfer Menschenrechtskonvention gibt, wenn die Vereinigten Staaten sich nicht an sie halten — immerhin bietet sie eine Richtschnur, mit der es möglich ist, die Abweichung von diesen Regeln überhaupt zu messen. In diesem Sinne benutzen wir den Pressekodex gelegentlich auch bei BILDblog: Als Maß, um zu zeigen, wie weit sich die „Bild“-Zeitung in ihrer Berichterstattung außerhalb dieser fixierten Standards bewegt, obwohl jeder weiß, dass diese Standards für „Bild“ ohnehin keinerlei praktische Relevanz haben.

So gesehen ist es also schön, wenn man also in Zukunft sagen kann, dass die Formen der Schleichwerbung, wie sie sich zum Beispiel auf sueddeutsche.de finden lassen, gegen einen Kodex verstoßen, der auch für sueddeutsche.de gilt. Davon geht aber die Schleichwerbung auf sueddeutsche.de noch nicht weg. Denn warum sollte sueddeutsche.de die Gültigkeit eines Kodex brauchen, um auf die Idee zu kommen, dass redaktionelle und werbliche Inhalte klar voneinander getrennt werden müssen?

Ich unterstelle: Es geht den Verlagen und Journalistenverbänden, die den Presserat tragen, nicht darum, dass die Online-Medien besser werden, sondern darum, behaupten zu können, besser zu sein. Mathias Döpfner sorgt zwar nicht dafür, dass die in seinem Verlag erscheinende „Bild“-Zeitung sich an ethische Mindeststandards hält, will aber, dass sie in Zukunft auch für Bild.de gelten. Das ist nur scheinbar paradox. Döpfner will sagen können: Bild.de ist ein Qualitätsmedium, weil für uns (anders als für web.de oder ein Nachrichtenportal von AOL oder wen auch immer) der Pressekodex gilt.

Weite Teile der Angriffe von Vertretern etablierter Medien auf Blogger folgen einer ähnlichen Prämisse: Sie seien besser, weil für sie Regeln gälten, während im Internet jeder (vermeintlich) tun könne, was er wolle. Die Behauptung der qualitativen Überlegenheit klassischer Medien beruht darauf, dass Regeln existieren — nicht dass sie eingehalten werden. Die Debatte ist entsprechend fruchtlos: „Für uns gelten Regeln!“ — „Aber ihr haltet Euch nicht dran!“ — „Aber ihr habt nicht mal welche!“ — „Na und?“

Die klassischen Medien haben in den vergangenen Jahren nicht nur das Monopol darauf verloren, die Bevölkerung zu informieren. Sie haben auch das Monopol darauf verloren, vor einem breiten Publikum Lügen zu verbreiten, Menschen zu verunglimpfen und Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Manchmal kommt es mir so vor, als kämpften sie gerade verzweifelt darum, beide Monopole zu verteidigen. Voller Abscheu zeigen sie mit dem Finger auf den Dreck im Internet, fordern, das wegzumachen, und ignorieren dabei, dass es noch lange dauern wird, bis das deutschsprachige Internet die „Bild“-Zeitung als größter Verbreiter von Schmutz jeder Art eingeholt hat. Jahrelang gab eine Tochter des Heinrich-Bauer-Verlages das Lügenwichsblatt „Coupé“ heraus. Das hat offenbar die Journalisten- und Verlegerelite nicht groß gestört, sie fanden nicht einmal etwas dabei, sich von diesem Verlag mit einem Preis auszeichnen zu lassen. Und sie hatten ja recht: Wenn da etwas Schlimmes drinstünde, in Heinrich Bauers „Coupé“, dann würde sich ja der Presserat schon drum kümmern und in aller Härte womöglich sogar eine Pressemitteilung herausgeben.

Eine der grundlegendsten und selbstverständlichsten Forderungen des Pressekodex ist nach meiner Erfahrung im deutschen Journalismus weitgehend bedeutungslos: Die Pflicht, Fehler zu korrigieren. Das macht man in Deutschland nicht. Auch in seriösen Blättern sind die dominierenden Gedanken, wenn ein Fehler passiert ist: Wie können wir das verschleiern? Und: Wie können wir den Geschädigten beruhigen, ohne uns korrigieren zu müssen? Das klare Eingeständnis: War falsch, tut uns leid, ist immer noch die Ausnahme.

Ein feines Beispiel dafür hat mir Michael Konken, der Bundesvorsitzende des DJV, bei der Diskussion gestern geliefert. Konken äußert sich quasi ununterbrochen öffentlich zu irgendeinem Thema aus der weiten Welt der Medien. Qualifiziert ist er dazu durch sein Amt; Sachkenntnisse sind optional.

Im vergangenen Sommer gab der DJV eine Pressemitteilung über den Stellenabbau bei ProSiebenSat.1 heraus, in der es hieß:

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken bezeichnete es als medienpolitischen Skandal, dass die Senderkette offensichtlich ihr komplettes Informationsangebot streichen und auf diese Weise rund 250 Arbeitsplätze im Bereich des Fernsehjournalismus vernichten wolle.

Der DJV beharrte damals auch auf Nachfrage darauf, dass das stimme.

Ich habe Konken gestern damit konfrontiert, dass seine von vielen Medien verbreitete Aussage, die gesamte Sendergruppe ProSiebenSat.1 wolle alle Informationssendungen einstellen, falsch war und ist. Und er antwortete zuerst:

Wir haben nicht gesagt „alle“. Die wollen das reduzieren, haben wir gesagt.

Und dann:

Das ist jetzt auch nicht der Punkt.

Und schließlich:

Aber es kam zum rechten Zeitpunkt, weil dann doch nicht alles eingestellt wurde. Vielleicht wäre es ja alles eingestellt worden…

Und das ist der Mann, der eine Qualitätsdebatte über Online-Journalismus führen und quasi amtlich „Müll von Qualität trennen“ lassen will?

Wir können gerne lange darüber diskutieren, welche Qualitätsstandards wünschenswert sind, aber es gibt nur einen Weg, sie durchzusetzen, und der gilt für kleine Blogger wie für große Medien: sich selbst dran halten.

[Die gestrige Diskussion kann man sich hier anschauen, einen Überblick über andere Beiträge zum Thema gibt onlinejournalismus.de.]