Die erste Frage, die sich stellt, wenn man den Beschluss des Kölner Oberlandesgerichtes liest, ist die, ob die deutsche Sprache dagegen klagen könnte. Oder wenigstens die Verben, wegen Diskriminierung:
Die gemäß §§ 99 Abs. 2, 567 ff ZPO statthafte und auch den sonstigen Voraussetzungen nach zulässige sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen die in dem nach Anerkenntnis zu dem geltend gemachten Unterlassungspetitum durch das angefochtene Schlussurteil getroffene gesonderte Kostenentscheidung ist in der Sache erfolgreich.
Ist das nicht sensationell, was die Richter alles zwischen den Artikel »die« und das dazugehörige Substantiv »Kostenentscheidung« gepackt haben? Und das ist nur der erste Satz. Der nächste lautet:
Allerdings gilt das nicht, soweit die sofortige Beschwerde sich im Hauptantrag dagegen wendet, dass das Landgericht die Kostenverteilung anhand der sich aus dem bisherigen Sach– und Streitstand ergebenden Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens der Verfügungsklägerin vorgenommen hat, anstatt — wie die Verfügungsbeklagte das vertritt und mit der sofortigen Beschwerde in erster Linie zu erreichen sucht — den sich aus § 98 ZPO im Falle des Vergleichsschlusses formulierten gesetzlichen Verteilungsmaßstab der Kostenaufhebung als maßgeblich zu erachten.
So geht das viele Absätze weiter, und als sei der Beschluss durch diesen Sprachbeton nicht schon undurchdringlich genug, handelt es sich bei dem Verfahren auch noch um die Beschwerde gegen ein Urteil wegen einer einstweiligen Verfügung, weshalb die Verfügungsbeklagte gleichzeitig die Beschwerdeführerin ist und die Verfügungsklägerin die Beschwerdegegnerin. Logisch.
Jedenfalls hat Eva Herman gegen die Nachrichtenagentur dpa verloren. Es geht immer noch darum, dass dpa die frühere Fernsehmoderatorin am Abend der berüchtigten »Johannes B. Kerner«-Sendung im vergangenen Oktober sinnentstellend wiedergegeben hatte (Vorgeschichte Teil 1, Teil 2). Eva Herman mahnte die Agentur zwei Monate später ab und beantragte im Januar schließlich eine einstweilige Verfügung. Beide Seiten verglichen sich, umstritten blieb aber, wer die Kosten für das Verfahren tragen soll.
Das Kölner Oberlandesgericht gab jetzt einer Beschwerde von dpa statt und widersprach dem Urteil der Vorinstanz. Eva Herman muss die Kosten ganz allein tragen. Ihr Antrag auf eine einstweilige Verfügung hätte keine Chance gehabt. Es habe — mehrere Monate nach der Veröffentlichung der Meldung — keine dafür erforderliche Eilbedürftigkeit gegeben. Daran ändere auch nichts, dass Eva Herman eidesstattlich versicherte, erst am 10. Dezember von der dpa-Meldung vom 10. Oktober erfahren zu haben. Das Gericht zweifelte auch daran, dass eine Wiederholungsgefahr bestand.
Ein Bericht der evangelikalen Nachrichtenagentur Idea über einen Anfangserfolg Hermans endete im Februar mit den Sätzen:
Nach dem Sieg der Fernsehmoderatorin gegen die größte deutsche Nachrichtenagentur könnten bald weitere Medien zur Rechenschaft gezogen werden. Herman: »Es wurde Zeit, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Das war erst der Anfang. Nun geht es weiter.«
Über ihre Niederlage haben Herman und ihre publizistischen Verbündeten bislang nicht berichtet. Offenbar würde das ihrer Wahrheitsfindung nicht dienen.
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Eva Herman hat einen klaren juristischen Sieg gegen die Nachrichtenagentur dpa erzielt. Es geht um eine Meldung über die berüchtigte Sendung von Johannes B. Kerner am 9. Oktober 2007. dpa hatte exklusiv noch vor der Ausstrahlung berichtet:
Zuvor hatte Kerner fast 50 Minuten lang die 48-Jährige immer wieder gefragt, ob sie ihre Äußerungen zu den familiären Werten im Nationalsozialismus heute so wiederholen würde. Doch Herman wich mehrfach aus und ergänzte: Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.
Das hat Eva Herman nicht gesagt, weder wörtlich noch sinngemäß. Es ging in ihrem Autobahn-Vergleich nicht um die Familienwerte der Nazis, sondern darum, ob man auf die heutige Bundesrepublik bezogen von einer »gleichgeschalteten Presse« sprechen darf, wie sie es tat.
Nach dem Urteil des Landgerichtes Köln (Aktenzeichen 28 O 10/08) war die Art, wie dpa sie zitierte, unzulässig. Zwar bestehe »gegen vergröbernde Darstellungen, die im Kern wahr sind, in aller Regel kein Abwehranspruch«. »Vergröberungen, Einseitigkeiten und Übertreibungen« müssten »in gewissem Umfang von dem Betroffenen hingenommen werden«, denn Sachverhalte ließen sich »auf dem beschränkten Raum, der für einen Pressebericht meist nur zur Verfügung steht, nicht derart vollständig darstellen lassen, dass unterschiedliche Eindrücke der Leserschaft ausgeschlossen werden«. Nachrichtenagenturen seien wegen der Kürze von Meldungen in besonderem Maße auf »griffige und eingängige Formulierungen angewiesen«.
All diese Zugeständnisse gälten aber nicht für Zitate, auch nicht in indirekter Rede:
Das ergibt sich daraus, dass Zitate des Betroffenen in ungleich größerer Weise geeignet sind, dessen Persönlichkeitsrecht zu verletzen, als dies bei der allgemeinen Berichterstattung der Fall ist. Denn der Betroffene wird als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt. (…) demjenigen, der eine Äußerung wiedergibt, werden keine wesentlichen oder gar unzumutbaren Erschwerungen oder Risiken auferlegt, wenn er verpflichtet wird, konkret und zutreffend zu zitieren (…).
Dass der Zusammenhang, den dpa herstellte, nicht stimmte, hätte die Agentur trotz des Aktualitätsdrucks leicht erkennen können und müssen, so das Gericht.
Eva Herman und dpa hatten sich, wie berichtet, im Grundsatz bereits vor Wochen geeinigt: Die Nachrichtenagentur verpflichtete sich, nicht wieder zu verbreiten, dass Herman gesagt habe: »Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.« Ursprünglich hatte Herman allerdings gefordert, die Meldung komplett zu untersagen. Deshalb sah der Vergleich vor, dass beide Seiten sich die Kosten für das Verfahren teilen.
Die Zustimmung zum Kostenvergleich widerrief Herman aber nachträglich, deshalb urteilte darüber das Gericht. Die Entscheidung ist eindeutig: 91 Prozent der Kosten soll dpa tragen, 9 Prozent Eva Herman.
Die Agentur will sich damit aber nicht abfinden. Ihr Anwalt argumentiert, dass der Kostenvergleich Teil eines Gesamtpakets war, um eine gütliche Einigung zu ermöglichen — eigentlich sei dpa nicht der Auffassung, dass Eva Herman einen Anspruch auf Unterlassung hatte. Es sei unzulässig, einerseits das Verbot der Äußerung aufrecht zu erhalten, andererseits aber die Kostenfrage drastisch zu verändern.
Der dpa-Vertreter verweist auch darauf, dass Herman erst mit großer Verzögerung aufgefallen sei, dass ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde: Sie will erst zwei Monate später von der Existenz dieser Meldung erfahren haben. Warum dann noch die Eilbedürftigkeit herrschte, die eine einstweilige Verfügung erforderlich machte, sei nicht einsichtig — insbesondere, da dpa vom Tag nach der Kerner-Sendung an differenzierter berichtete und Herman nicht mehr falsch zitiert hatte.
dpa hat deshalb Beschwerde gegen das Urteil eingelegt.
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Erinnern Sie sich an die Geschichte von der Falschmeldung über eine Demonstration in Rostock gegen den G8-Gipfel? Die Nachrichtenagentur dpa hatte fälschlicherweise behauptet, der Globalisierungsgegner Walden Bello hätte von der Bühne zur Gewalt aufgerufen. Viele Online– und Print-Medien übernahmen den Fehler, manche schmückten ihn aus, kaum einer korrigierte ihn (die »WAZ« schon gar nicht) — und die »Neue Zürcher Zeitung« verbreitet ihn trotz diverser Nachfragen und Hinweise unbeirrt bis heute.
Diese Geschichte also dreht gerade eine überraschende kleine Ehrenrunde auf der Meta-Ebene. Der »Journalist«, das Verbandsorgan des Deutschen Journalistenverbandes, berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über Pläne, den Pressekodex auf Online-Medien auszuweiten, und über die Schwachstellen des Online-Journalismus. In dem Artikel heißt es:
Bekannt wurde [Jens] Bergers Blog www.spiegelfechter.com während des G8-Gipfels in Heilgendamm. Berger (…) wies dem reichweitenstärksten deutschen Nachrichtenportal einen dicken Patzer nach. Spiegel Online hatte bei einer Anti-G8-Demo den philippinischen Globalisierungskritiker Walden Bello nach einer Rede falsch und sinnentstellend zitiert. Das Onlineleitmedium legte ihm die Worte in den Mund: »Wir müssen den Krieg in diese Verstaltung tragen.« Tatsächlich hatte Bello sich bei seiner Aussage auf den Irak-Krieg bezogen und sinngemäß gefordert, das Thema Irak-Krieg mit in die Veranstaltung zu bringen. Auch dpa und im Gefolge etliche andere Medien hatten die reißerische Schlagzeile verbreitet.
(…) Der Hamburger Onlineprimus musste sich später öffentlich entschuldigen.
Das trifft es nicht.
Nicht Spiegel Online hatte Bello die falschen Worte »in den Mund gelegt«, sondern dpa. Und nicht dpa hatte die reißerische Spiegel-Online-Schlagzeile weiter verbreitet, sondern umgekehrt. Der »Hamburger Onlineprimus« hatte sich hinterher vorbildlich verhalten, den Fehler frühzeitig korrigiert, die Korrektur deutlich gemacht, seine Genese erklärt.
Im Gegensatz zu Spiegel Online bis heute nicht entschuldigt hat sich der »Spiegelfechter« Jens Berger, von dessen ersten Darstellungen der »Journalist« offenkundig die falschen Abläufe übernommen hat. Berger war zwar damals einer der ersten, die auf die Diskrepanz zwischen verbreitetem und tatsächlichem Zitat hinwies. Er entwickelte daraus aber eine haltlose Verschwörungstheorie gegenüber Spiegel Online:
SPON [Spiegel Online] hat sein sinistres Ziel erreicht — mit rund 2 Millionen Besuchern, die mit dieser gefälschten Meldung gefüttert werden, wird erfolgreich Meinungsmache betrieben (…).
Er ging so weit, Spiegel Online eine »absichtliche Fälschung« zu unterstellen.
Was für eine schöne Pointe bei einem Artikel über die Fehleranfälligkeit von Online-Medien wegen des Aktualitätsdrucks, unter dem sie im Gegensatz zu Print-Medien leiden, und des Kommerzialisierungs– und Boulevardisierungsdrucks, unter dem sie im Gegensatz zu Bloggern leiden: Dass ausgerechnet eine Monatszeitschrift im Zusammenspiel mit einem Blogger so einen Fehler produziert.
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Eva Herman erzielt gegen das deutsche Meinungskartell einen juristischen Sieg nach dem nächsten, aber weil die Medien gleichgeschaltet sind, berichtet keiner darüber. Kann das sein? Es sieht so aus. Auf ihrer Homepage hat die frühere Fernsehmoderatorin und »Tagesschau«-Sprecherin vor zwei Wochen eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach sie erfolgreich gegen das ZDF und die Nachrichtenagentur dpa vorgegangen sei. Widerhall fand diese Meldung aber fast nur in, sagen wir: speziellen Medien – bei der rechten Wochenzeitung »Junge Freiheit«, der evangelikalen Agentur »Idea« und dem erzkatholischen Verein »Kath.net«.
Warum steht das sonst nirgends? Hatte Eva Herman vielleicht Recht mit ihrer Rede von der »Gleichschaltung« der deutschen Medien?
Nicht ganz. Je genauer man sich die vermeintlichen juristischen Erfolge von Frau Herman ansieht, umso weniger spektakulär sind sie. Deshalb wird es jetzt ein wenig fisselig.
In der Auseinandersetzung mit dpa geht es um eine Formulierung, die die Nachrichtenagentur verwandte, als sie über Hermans Auftritt bei Johannes B. Kerner berichtete:
Zuvor hatte Kerner fast 50 Minuten lang die 48-Jährige immer wieder gefragt, ob sie ihre Äußerungen zu den familiären Werten im Nationalsozialismus heute so wiederholen würde. Doch Herman wich mehrfach aus und ergänzte: Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.
Es ist kein Zufall, dass der letzte Satz nicht in Anführungszeichen steht, denn Eva Herman hat ihn nicht gesagt, auch nicht ungefähr. Tatsächlich ging es bei ihrem inzwischen berüchtigten Autobahn-Vergleich nicht um die Familienwerte der Nazis, sondern darum, dass sie auch auf mehrfache Nachfrage nicht davon lassen wollte, von einer »gleichgeschalteten Presse« in der heutigen Bundesrepublik zu sprechen. Auf die Vorhaltung, es handele sich um einen Begriff aus dem Dritten Reich, sagte sie:
Natürlich ist er da benutzt worden. Aber es sind auch Autobahnen damals gebaut worden und wir fahren heute drauf.
Die irreführende Formulierung aus der dpa-Meldung verbreitete sich besonders rasch, weil dpa exklusiv aus der Aufzeichnung der Sendung berichtete. Die Meldung lief schon um 20.09 Uhr, also mehr als zwei Stunden, bevor die Show ausgestrahlt wurde. dpa wiederholte die Darstellung um 20:41 Uhr und noch einmal spät in der Nacht. Vom Mittag des folgenden Tages an zitierte dpa Herman wörtlich, korrekt und im richtigen Zusammenhang, korrigierte die vorherige Darstellung aber nie ausdrücklich.
Frau Herman verlangte von dpa nun unter anderem, die Meldungen zurückzuziehen, was die Agentur ablehnte. Das Landgericht Köln schlug einen Vergleich vor. Danach muss dpa die damaligen Meldungen nicht nachträglich zurückziehen oder korrigieren, verpflichtet sich aber, in Zukunft nicht wieder zu verbreiten, dass Eva Herman gesagt habe: »Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.« Das Gericht erließ ein entsprechendes »Teilanerkenntnisurteil«.
Dieser Vergleich ist zwar ein Erfolg für Eva Herman, bleibt aber hinter ihren ursprünglichen Forderungen zurück. Im Protokoll der Gerichtsverhandlung formuliert die Kammer es nur als Frage, ob die dpa-Meldung »im Kern wahr, aber vergröbernd« war oder es sich um ein unzulässiges Zitat handelte. Bezeichnend ist auch, dass dpa nach diesem Vergleich nicht für die Anwaltskosten Eva Hermans aufkommen müsse, sondern beide Seiten ihre eigenen Auslagen tragen und sich die Gerichtskosten teilen würden.
Mit dieser Aufteilung ist Frau Herman aber nicht einverstanden. Sie hat deshalb, wie ihr Anwalt Gerrit Schohe erklärt, jetzt nachträglich ihre Zustimmung zu dem Vergleich im Bezug auf die Kosten zurückgezogen. Nun muss das Gericht diesen Punkt entscheiden. (Ich hatte Sie ja gewarnt, dass es fisselig werden würde.)
Im Streit mit dem ZDF geht es um einen offenbar satirisch gemeinten Jahresrückblick in der Sendung »Aspekte« vom 14. Dezember 2007. Wolfgang Herles hatte darin Hermans Äußerungen so zusammengefasst, »bei den Nazis sei nicht alles schlecht gewesen, ja sogar manches gut« und: »Das sind Werte, das sind Kinder, Mütter, Familien, das ist Zusammenhalt.« Wie das ZDF bestätigt, hat der Sender tatsächlich nach Aufforderung durch die Anwälte Hermans eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Allerdings, und das ist nicht unwesentlich: ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das bedeutet im Grunde, dass das ZDF der Meinung ist, freiwillig auf eine Wiederholung der Formulierungen zu verzichten (was dem Sender leicht fällt, da es sich ja um einen Jahresrückblick 2007 handelt), sie aber im Grunde insbesondere im Rahmen einer satirischen Darstellung für zulässig zu halten. Um die Übernahme der Anwaltskosten streiten sich Herman und das ZDF noch — womöglich bald auch vor Gericht. Einen großen »juristischen Erfolg« Hermans zu verkünden, wäre also mindestens voreilig.
Eva Herman aber sagt:
»Es wurde Zeit, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Das war erst der Anfang. Nun geht es weiter.«
— 22. Februar 2008, 19:08 — 88 Kommentare
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Die Sache mit den drei Medizin-Nobelpreisträgern ist unübersichtlich:
Oliver Smithies lehrt und forscht an der Universität von North Carolina at Chapel Hill in den USA, Mario Capecchi an der Universität von Utah in den USA und Martin J. Evans an der Universität Cardiff in Großbritannien. Der 70-jährige Capecchi stammt aus Italien und ließ sich in den USA einbürgern. Smithies, 82 Jahre alt, hat ebenfalls einen US-Pass, stammt aber aus Großbritannien. Der Brite Evans ist 66 Jahre alt.
So, und wenn Sie jetzt einmal versuchen, auswendig aufzusagen: Welche Nationalität haben die Preisträger? Aus welchen Ländern stammen sie ursprünglich? Und in welchen Staaten lehren und forschen sie?
Agenturen und Online-Medien haben eine Weile gebraucht, um die Antworten korrekt zu sortieren. Nehmen wir tagesschau.de. Erster Versuch:

Das mit der Nationalität ist natürlich falsch. Zweiter Versuch:

Öhm, nein. Dritter Versuch, immer noch bei tagesschau.de:

Nein, tun sie nicht nicht.
Lustig ist, dass die verschiedenen Agenturen sich aus der Fülle möglicher falscher Kombinationen von Nationalität, Herkunft und Namen jeweils eigene Fehler-Varianten herausgepickt haben. dpa meldet um 11.37 Uhr:
Stockholm (dpa) — Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an den US-Bürger Mario Cappecchi, sowie die Briten Martin Evans and Oliver Smithies.
Und berichtigt um 11:57 Uhr:
Stockholm (dpa) — Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an die US-Bürger Mario Capecchi und Oliver Smithies sowie den Briten Martin Evans.
AP nähert sich der Sache um 11:38 Uhr so:
Stockholm (AP) Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an den Italiener Mario R. Capecchi, den Briten Martin J. Evans und den Amerikaner Oliver Smithies.
Das ist in der Mischung aus Herkunftsländern und Nationalitäten Quatsch, geht aber noch schlimmer. Um 12:19 Uhr schafft es AP, sich in einer Meldung selbst zu widersprechen:
Stockholm (AP) Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an die beiden Amerikaner Mario R. Capecchi und Oliver Smithies sowie an den Briten Martin J. Evans. (…)
Der 66 Jahre alte Amerikaner Evans habe Modelle entwickelt, um das das Gen-Targeting bei Mäusen einzusetzen (…). Der 82-jährige Brite Smithies wendete die Technik vor allem auf die Untersuchung erblicher Krankheiten an.
Um 13:02 Uhr wiederholt AP dieselben Fehler einfach noch einmal. Erst um 13:17 hat AP die Nationalitäten und Herkunftsländer richtig sortiert.
Und bei Reuters setzt man konsequent auf die (korrekte) Angabe der Herkunftsländer anstelle der Nationalitäten (wobei es geholfen hätte, das auch dazu zu schreiben):
Stockholm, 08. Okt (Reuters) — Der aus Italien stammende Wissenschaftler Mario Capecchi sowie seine britischen Kollegen Oliver Smithies und Martin Evans werden mit dem diesjährigen Nobelpreis für Medizin ausgzeichnet.
Ich wüsste gerne, wieviele Online– und Agenturjournalisten heute wegen der Medizin-Nobelpreise Schreikrämpfe bekommen haben.
— 8. Oktober 2007, 17:34 — 21 Kommentare
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