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Wer hat Angst vor Eva Herman?

Vergangene Woche Freitag ist bei BILDblog einmal kurz Hektik ausgebrochen. Wir hatten erfahren, dass Eva Herman zwei Prozesse gegen Axel Springer gewonnen hat, und wollten möglichst schnell einen Eintrag produzieren, damit uns nicht alle anderen zuvorkommen. Das war großer Quatsch.

Denn über die juristischen Erfolge der früheren Fernsehmoderatorin berichtet ungefähr niemand.

Das Landgericht Köln hat Herman in gleich zwei Fällen Recht gegeben und je 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der eine Fall ist eher banal, aber lustig und absolut Vermischtenseiten-tauglich: „Bild“ darf Eva Herman nicht mehr eine „dumme Kuh“ nennen, wie es der feinsinnige Franz Josef Wagner in seiner Kolumne getan hatte.

Der andere Fall ist komplexer und heikler, betrifft aber nichts weniger als den Auslöser des Skandals um Eva Herman, an dessen Ende ihr Ausschluss aus dem Kreis medial akzeptabler Personen stand. Es geht um eine Buchvorstellung, bei der Eva Herman wörtlich gesagt hatte:

„Und wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen lernen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles, das alles [abgeschafft], was wir an Werten hatten. Es war eine grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter, hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle. Aber es ist damals eben auch das, was gut war, und das sind Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft.“

Das „Hamburger Abendblatt“ fasste Hermans Aussagen über das Dritte Reich so zusammen:

Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter.

Ich halte das für eine zulässige Zusammenfassung von Hermans wirren Sätzen und Gedanken. Das Kölner Landgericht findet das nicht und hat sie untersagt.

Der NDR beendete die Zusammenarbeit mit Herman erst, nachdem sie gegenüber der „Bild am Sonntag“ ihr Lob für die Förderung der „Werte“ wie „Familie, Kinder und das Mutterdasein“ im Dritten Reich wiederholt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war auch der Wortlaut von Hermans Äußerungen bei der Buchvorstellung bekannt.

Die umstrittene Formulierung im „Abendblatt“ ist also nicht Ursache für ihre Kündigung, aber sie war Auslöser der ganzen Aufregung. Wenn also ein Gericht diese Formulierung für unzulässig erklärt und Herman ein Schmerzensgeld zuspricht — dann ist das kein Thema für deutsche Medien? Die Meldung stammt von der evangelikalen Nachrichtenagentur idea.de vom vergangenen Freitag. Aufgenommen wurde sie vom Online-Auftritt der rechtskonservativen Zeitung „Junge Freiheit“ und von BILDblog, wo sie der Mediendienst „Meedia“ abschrieb. [Nachtrag: epd Medien hat auch berichtet.]

Das war’s.

Wenn ich es richtig sehe, hat keine Zeitung und kein größeres Online-Medium über Hermans Erfolge berichtet (die deutsche Nachrichtenagentur dpa meldet grundsätzlich nichts, was „Bild“ nicht gefallen könnte). Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, Springer kann in Berufung gehen. Aber in einer Medienwelt, in der jeder Schluckauf zur Aufmacher-Meldung taugt, war für ausgerechnet diese Nachricht kein Platz mehr?

Wohlgemerkt: Ich finde es angesichts der Unfähigkeit von Eva Herman, ihre Thesen so zu formulieren, dass man sie nicht als Lob des Nationalsozialismus verstehen kann, zulässig, sie aus dem Kreis der Leute auszuschließen, die man in irgendwelche Talkshows einlädt, um über ihr neues Buch zu plaudern oder Kochrezepte zu tauschen. Ich finde es richtig, wenn die etablierten Medien ihr deshalb kein Podium mehr geben wollen.

Gerade dann muss man aber so fair sein, darüber zu berichten, wenn Eva Herman sich erfolgreich gegen diese Medien wehrt. Schon deshalb, weil mit jeder Meldung, die die etablierten Medien auf diese Weise totzuschweigen scheinen, die Gruppe derjeniger wächst, die glaubt, dass diese Medien ohnehin ein Meinungskartell bilden, das gemeinsam unerwünschte Informationen unterdrückt. Und es den Anhängern von Herman leichter gemacht wird, sie zur Märtyerin zu stilisieren.

Bei „Spiegel Online“ heißt es, es sei eine „rein journalistische Entscheidung“ gewesen, nicht über Eva Herman zu berichten: Man habe „zu der Zeit Anderes, Besseres zu vermelden“ gehabt. Das stimmt natürlich, der Freitag vergangener Woche war schließlich der Tag, an dem der Papst seinen eigenen YouTube-Kanal startete, ein Wachmann am Buckingham Palace einen Touristen beim Kragen packte, Berlusconis Frau ihre Schwäche für Obama offenbarte und Giulia Siegel exklusiv gegenüber „Spiegel Online“ enthüllte, Ingrid van Bergen im RTL-Dschungelcamp zweimal den Bauch massiert zu haben.

Gibt es womöglich wirklich einen Konsens, Eva Herman und ihre Erfolge totzuschweigen? Oder graut es den Medien nur davor, dass sie ihre Leserkommentare und E-Mail-Fächer wieder feucht durchwischen müssen, wenn Eva Hermans wutschäumende Anhänger dort durchgetrabt sind?

Vielleicht ist die Antwort aber auch ganz einfach die, dass eine Meldung, die weder von dpa noch von der „Bild“-Zeitung verbreitet wird, für 98 Prozent der deutschen Medien gar nicht existiert.

Wie die „WAZ“ ohne dpa auskommt

Auf die Nachrichtenagentur dpa könne man super verzichten, hat Ulrich Reitz, Chefredakteur der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, gesagt. Im Sparwahn hat er dafür gesorgt, dass die „WAZ“ und ihre Schwesterblätter sowie der Online-Ableger DerWesten dpa gekündigt haben. Im Zweifelsfall könne man dpa-Informationen ja einfach irgendwo anders im Netz abschreiben, deutete Reitz relativ unverhohlen an und fügte hinzu: „Vielleicht ist das ein Stück weit die neue Welt.“

Wie das konkret geht, kann man an diesem Abend bei der Nachricht sehen, dass das Kaufhaus Hertie 19 Filialen schließen will. dpa meldete das um 18.10 Uhr und nannte wenige Minuten später bereits die betroffenen Städte, von denen die meisten im Einzugsbereich der „WAZ“ liegen.

Wer den Fehler machte, sich darüber bei DerWesten informieren zu wollen, fand dort aber zunächst nur eine dürre Meldung ohne Details, die die französische Nachrichtenagentur AFP um 18.39 Uhr herausgegeben hatte. Um 19.27 Uhr schob AFP eine längere Fassung nach, die aber immer noch nicht die für Lokal- und Regionalmedien entscheidende Information enthielt, um welche Städte es geht.

DerWesten veröffentlichte nun um kurz vor acht einen Artikel, der wie folgt beginnt:

Die Essener Warenhauskette Hertie will 19 ihrer 73 Filialen in Deutschland schließen. Zudem sollen Stellen in der Unternehmenszentrale in Essen gestrichen werden, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Insgesamt seien etwa 520 Arbeitsplätze betroffen. In NRW sollen nach Medienberichten folgende Filialen aufgegeben werden: Bocholt, Duisburg-Walsum, Erkrath, Eschweiler, Essen-Altenessen, Essen-Borbeck, Herdecke, Herne, Köln-Chorweiler, Lünen, Marl und Mettmann. Die Filialen sollten geschlossen werden, sobald mit dem Betriebsrat ein Interessenausgleich erreicht worden sei, sagte ein Unternehmenssprecher. Nach Angaben des Unternehmens befinden sich zwölf der 19 von der Schließung betroffenen Kaufhäuser in Nordrhein-Westfalen. Die Mitarbeiter und die Belegschaftsvertreter wurden am Dienstag informiert. (...)

Es handelt sich wörtlich um die AFP-Meldung — mit Ausnahme des von mir markierten zweiten Absatzes. Der fehlt bei AFP; DerWesten hat ihn eingefügt. „Nach Medienberichten“ ist dabei die Formulierung, die verbrämen soll, dass man diesen Teil bei dpa geklaut hat, beziehungsweise bei anderen Medien, die dpa für ihre Meldungen noch bezahlen.

So einfach funktioniert das neue Sparmodell von Ulrich Reitz. Er nennt es „Qualitätsjournalismus“.

PS: Mit der dpa-Kündigung hat DerWesten auch nachträglich sein Archiv kastriert. Eine Suche nach „dpa“ fördert hunderte, wenn nicht Tausende Artikel zutage, die nachträglich gelöscht wurden: Fast jeder Klick führt auf eine Seite, die es nicht mehr gibt.

Die Blogger von DerWesten wurden derweil aufgefordert, „umgehend alle dpa-Photos und alle dpa-Texte“ aus ihren Texten zu entfernen. Vermutlich würde es allerdings im Zweifelsfall reichen, die Quelle zu verschleiern. So genau nimmt’s der Herr Reitz da ja nicht.

Nachtrag, 0:35 Uhr. DerWesten-Chefin Katharina Borchert weist den Vorwurf des Contentklaus in den Kommentaren zurück.

Nachtrag, 28. Januar. Daniel Bouhs hat das grundsätzliche Problem der dpa-Kündigung in der „Frankfurter Rundschau“ beschrieben.

Falschparker auf Hermans Autobahn (3)

Die erste Frage, die sich stellt, wenn man den Beschluss des Kölner Oberlandesgerichtes liest, ist die, ob die deutsche Sprache dagegen klagen könnte. Oder wenigstens die Verben, wegen Diskriminierung:

Die gemäß §§ 99 Abs. 2, 567 ff ZPO statthafte und auch den sonstigen Voraussetzungen nach zulässige sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen die in dem nach Anerkenntnis zu dem geltend gemachten Unterlassungspetitum durch das angefochtene Schlussurteil getroffene gesonderte Kostenentscheidung ist in der Sache erfolgreich.

Ist das nicht sensationell, was die Richter alles zwischen den Artikel „die“ und das dazugehörige Substantiv „Kostenentscheidung“ gepackt haben? Und das ist nur der erste Satz. Der nächste lautet:

Allerdings gilt das nicht, soweit die sofortige Beschwerde sich im Hauptantrag dagegen wendet, dass das Landgericht die Kostenverteilung anhand der sich aus dem bisherigen Sach- und Streitstand ergebenden Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens der Verfügungsklägerin vorgenommen hat, anstatt — wie die Verfügungsbeklagte das vertritt und mit der sofortigen Beschwerde in erster Linie zu erreichen sucht — den sich aus § 98 ZPO im Falle des Vergleichsschlusses formulierten gesetzlichen Verteilungsmaßstab der Kostenaufhebung als maßgeblich zu erachten.

So geht das viele Absätze weiter, und als sei der Beschluss durch diesen Sprachbeton nicht schon undurchdringlich genug, handelt es sich bei dem Verfahren auch noch um die Beschwerde gegen ein Urteil wegen einer einstweiligen Verfügung, weshalb die Verfügungsbeklagte gleichzeitig die Beschwerdeführerin ist und die Verfügungsklägerin die Beschwerdegegnerin. Logisch.

Jedenfalls hat Eva Herman gegen die Nachrichtenagentur dpa verloren. Es geht immer noch darum, dass dpa die frühere Fernsehmoderatorin am Abend der berüchtigten „Johannes B. Kerner“-Sendung im vergangenen Oktober sinnentstellend wiedergegeben hatte (Vorgeschichte Teil 1, Teil 2). Eva Herman mahnte die Agentur zwei Monate später ab und beantragte im Januar schließlich eine einstweilige Verfügung. Beide Seiten verglichen sich, umstritten blieb aber, wer die Kosten für das Verfahren tragen soll.

Das Kölner Oberlandesgericht gab jetzt einer Beschwerde von dpa statt und widersprach dem Urteil der Vorinstanz. Eva Herman muss die Kosten ganz allein tragen. Ihr Antrag auf eine einstweilige Verfügung hätte keine Chance gehabt. Es habe — mehrere Monate nach der Veröffentlichung der Meldung — keine dafür erforderliche Eilbedürftigkeit gegeben. Daran ändere auch nichts, dass Eva Herman eidesstattlich versicherte, erst am 10. Dezember von der dpa-Meldung vom 10. Oktober erfahren zu haben. Das Gericht zweifelte auch daran, dass eine Wiederholungsgefahr bestand.

Ein Bericht der evangelikalen Nachrichtenagentur Idea über einen Anfangserfolg Hermans endete im Februar mit den Sätzen:

Nach dem Sieg der Fernsehmoderatorin gegen die größte deutsche Nachrichtenagentur könnten bald weitere Medien zur Rechenschaft gezogen werden. Herman: „Es wurde Zeit, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Das war erst der Anfang. Nun geht es weiter.“

Über ihre Niederlage haben Herman und ihre publizistischen Verbündeten bislang nicht berichtet. Offenbar würde das ihrer Wahrheitsfindung nicht dienen.

Falschparker auf Hermans Autobahn (2)

Eva Herman hat einen klaren juristischen Sieg gegen die Nachrichtenagentur dpa erzielt. Es geht um eine Meldung über die berüchtigte Sendung von Johannes B. Kerner am 9. Oktober 2007. dpa hatte exklusiv noch vor der Ausstrahlung berichtet:

Zuvor hatte Kerner fast 50 Minuten lang die 48-Jährige immer wieder gefragt, ob sie ihre Äußerungen zu den familiären Werten im Nationalsozialismus heute so wiederholen würde. Doch Herman wich mehrfach aus und ergänzte: Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.

Das hat Eva Herman nicht gesagt, weder wörtlich noch sinngemäß. Es ging in ihrem Autobahn-Vergleich nicht um die Familienwerte der Nazis, sondern darum, ob man auf die heutige Bundesrepublik bezogen von einer „gleichgeschalteten Presse“ sprechen darf, wie sie es tat.

Nach dem Urteil des Landgerichtes Köln (Aktenzeichen 28 O 10/08) war die Art, wie dpa sie zitierte, unzulässig. Zwar bestehe „gegen vergröbernde Darstellungen, die im Kern wahr sind, in aller Regel kein Abwehranspruch“. „Vergröberungen, Einseitigkeiten und Übertreibungen“ müssten „in gewissem Umfang von dem Betroffenen hingenommen werden“, denn Sachverhalte ließen sich „auf dem beschränkten Raum, der für einen Pressebericht meist nur zur Verfügung steht, nicht derart vollständig darstellen lassen, dass unterschiedliche Eindrücke der Leserschaft ausgeschlossen werden“. Nachrichtenagenturen seien wegen der Kürze von Meldungen in besonderem Maße auf „griffige und eingängige Formulierungen angewiesen“.

All diese Zugeständnisse gälten aber nicht für Zitate, auch nicht in indirekter Rede:

Das ergibt sich daraus, dass Zitate des Betroffenen in ungleich größerer Weise geeignet sind, dessen Persönlichkeitsrecht zu verletzen, als dies bei der allgemeinen Berichterstattung der Fall ist. Denn der Betroffene wird als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt. (…) demjenigen, der eine Äußerung wiedergibt, werden keine wesentlichen oder gar unzumutbaren Erschwerungen oder Risiken auferlegt, wenn er verpflichtet wird, konkret und zutreffend zu zitieren (…).

Dass der Zusammenhang, den dpa herstellte, nicht stimmte, hätte die Agentur trotz des Aktualitätsdrucks leicht erkennen können und müssen, so das Gericht.

Eva Herman und dpa hatten sich, wie berichtet, im Grundsatz bereits vor Wochen geeinigt: Die Nachrichtenagentur verpflichtete sich, nicht wieder zu verbreiten, dass Herman gesagt habe: „Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.“ Ursprünglich hatte Herman allerdings gefordert, die Meldung komplett zu untersagen. Deshalb sah der Vergleich vor, dass beide Seiten sich die Kosten für das Verfahren teilen.

Die Zustimmung zum Kostenvergleich widerrief Herman aber nachträglich, deshalb urteilte darüber das Gericht. Die Entscheidung ist eindeutig: 91 Prozent der Kosten soll dpa tragen, 9 Prozent Eva Herman.

Die Agentur will sich damit aber nicht abfinden. Ihr Anwalt argumentiert, dass der Kostenvergleich Teil eines Gesamtpakets war, um eine gütliche Einigung zu ermöglichen — eigentlich sei dpa nicht der Auffassung, dass Eva Herman einen Anspruch auf Unterlassung hatte. Es sei unzulässig, einerseits das Verbot der Äußerung aufrecht zu erhalten, andererseits aber die Kostenfrage drastisch zu verändern.

Der dpa-Vertreter verweist auch darauf, dass Herman erst mit großer Verzögerung aufgefallen sei, dass ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde: Sie will erst zwei Monate später von der Existenz dieser Meldung erfahren haben. Warum dann noch die Eilbedürftigkeit herrschte, die eine einstweilige Verfügung erforderlich machte, sei nicht einsichtig — insbesondere, da dpa vom Tag nach der Kerner-Sendung an differenzierter berichtete und Herman nicht mehr falsch zitiert hatte.

dpa hat deshalb Beschwerde gegen das Urteil eingelegt.

Chronologie einer Falschmeldung V

Erinnern Sie sich an die Geschichte von der Falschmeldung über eine Demonstration in Rostock gegen den G8-Gipfel? Die Nachrichtenagentur dpa hatte fälschlicherweise behauptet, der Globalisierungsgegner Walden Bello hätte von der Bühne zur Gewalt aufgerufen. Viele Online- und Print-Medien übernahmen den Fehler, manche schmückten ihn aus, kaum einer korrigierte ihn (die „WAZ“ schon gar nicht) — und die „Neue Zürcher Zeitung“ verbreitet ihn trotz diverser Nachfragen und Hinweise unbeirrt bis heute.

Diese Geschichte also dreht gerade eine überraschende kleine Ehrenrunde auf der Meta-Ebene. Der „Journalist“, das Verbandsorgan des Deutschen Journalistenverbandes, berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über Pläne, den Pressekodex auf Online-Medien auszuweiten, und über die Schwachstellen des Online-Journalismus. In dem Artikel heißt es:

Bekannt wurde [Jens] Bergers Blog www.spiegelfechter.com während des G8-Gipfels in Heilgendamm. Berger (…) wies dem reichweitenstärksten deutschen Nachrichtenportal einen dicken Patzer nach. Spiegel Online hatte bei einer Anti-G8-Demo den philippinischen Globalisierungskritiker Walden Bello nach einer Rede falsch und sinnentstellend zitiert. Das Onlineleitmedium legte ihm die Worte in den Mund: „Wir müssen den Krieg in diese Verstaltung tragen.“ Tatsächlich hatte Bello sich bei seiner Aussage auf den Irak-Krieg bezogen und sinngemäß gefordert, das Thema Irak-Krieg mit in die Veranstaltung zu bringen. Auch dpa und im Gefolge etliche andere Medien hatten die reißerische Schlagzeile verbreitet.

(…) Der Hamburger Onlineprimus musste sich später öffentlich entschuldigen.

Das trifft es nicht.

Nicht Spiegel Online hatte Bello die falschen Worte „in den Mund gelegt“, sondern dpa. Und nicht dpa hatte die reißerische Spiegel-Online-Schlagzeile weiter verbreitet, sondern umgekehrt. Der „Hamburger Onlineprimus“ hatte sich hinterher vorbildlich verhalten, den Fehler frühzeitig korrigiert, die Korrektur deutlich gemacht, seine Genese erklärt.

Im Gegensatz zu Spiegel Online bis heute nicht entschuldigt hat sich der „Spiegelfechter“ Jens Berger, von dessen ersten Darstellungen der „Journalist“ offenkundig die falschen Abläufe übernommen hat. Berger war zwar damals einer der ersten, die auf die Diskrepanz zwischen verbreitetem und tatsächlichem Zitat hinwies. Er entwickelte daraus aber eine haltlose Verschwörungstheorie gegenüber Spiegel Online:

SPON [Spiegel Online] hat sein sinistres Ziel erreicht – mit rund 2 Millionen Besuchern, die mit dieser gefälschten Meldung gefüttert werden, wird erfolgreich Meinungsmache betrieben (…).

Er ging so weit, Spiegel Online eine „absichtliche Fälschung“ zu unterstellen.

Was für eine schöne Pointe bei einem Artikel über die Fehleranfälligkeit von Online-Medien wegen des Aktualitätsdrucks, unter dem sie im Gegensatz zu Print-Medien leiden, und des Kommerzialisierungs- und Boulevardisierungsdrucks, unter dem sie im Gegensatz zu Bloggern leiden: Dass ausgerechnet eine Monatszeitschrift im Zusammenspiel mit einem Blogger so einen Fehler produziert.

Falschparker auf Eva Hermans Autobahn

Eva Herman erzielt gegen das deutsche Meinungskartell einen juristischen Sieg nach dem nächsten, aber weil die Medien gleichgeschaltet sind, berichtet keiner darüber. Kann das sein? Es sieht so aus. Auf ihrer Homepage hat die frühere Fernsehmoderatorin und „Tagesschau“-Sprecherin vor zwei Wochen eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach sie erfolgreich gegen das ZDF und die Nachrichtenagentur dpa vorgegangen sei. Widerhall fand diese Meldung aber fast nur in, sagen wir: speziellen Medien – bei der rechten Wochenzeitung „Junge Freiheit“, der evangelikalen Agentur „Idea“ und dem erzkatholischen Verein „Kath.net“.

Warum steht das sonst nirgends? Hatte Eva Herman vielleicht Recht mit ihrer Rede von der „Gleichschaltung“ der deutschen Medien?

Nicht ganz. Je genauer man sich die vermeintlichen juristischen Erfolge von Frau Herman ansieht, umso weniger spektakulär sind sie. Deshalb wird es jetzt ein wenig fisselig.

In der Auseinandersetzung mit dpa geht es um eine Formulierung, die die Nachrichtenagentur verwandte, als sie über Hermans Auftritt bei Johannes B. Kerner berichtete:

Zuvor hatte Kerner fast 50 Minuten lang die 48-Jährige immer wieder gefragt, ob sie ihre Äußerungen zu den familiären Werten im Nationalsozialismus heute so wiederholen würde. Doch Herman wich mehrfach aus und ergänzte: Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.

Es ist kein Zufall, dass der letzte Satz nicht in Anführungszeichen steht, denn Eva Herman hat ihn nicht gesagt, auch nicht ungefähr. Tatsächlich ging es bei ihrem inzwischen berüchtigten Autobahn-Vergleich nicht um die Familienwerte der Nazis, sondern darum, dass sie auch auf mehrfache Nachfrage nicht davon lassen wollte, von einer „gleichgeschalteten Presse“ in der heutigen Bundesrepublik zu sprechen. Auf die Vorhaltung, es handele sich um einen Begriff aus dem Dritten Reich, sagte sie:

Natürlich ist er da benutzt worden. Aber es sind auch Autobahnen damals gebaut worden und wir fahren heute drauf.

Die irreführende Formulierung aus der dpa-Meldung verbreitete sich besonders rasch, weil dpa exklusiv aus der Aufzeichnung der Sendung berichtete. Die Meldung lief schon um 20.09 Uhr, also mehr als zwei Stunden, bevor die Show ausgestrahlt wurde. dpa wiederholte die Darstellung um 20:41 Uhr und noch einmal spät in der Nacht. Vom Mittag des folgenden Tages an zitierte dpa Herman wörtlich, korrekt und im richtigen Zusammenhang, korrigierte die vorherige Darstellung aber nie ausdrücklich.

Frau Herman verlangte von dpa nun unter anderem, die Meldungen zurückzuziehen, was die Agentur ablehnte. Das Landgericht Köln schlug einen Vergleich vor. Danach muss dpa die damaligen Meldungen nicht nachträglich zurückziehen oder korrigieren, verpflichtet sich aber, in Zukunft nicht wieder zu verbreiten, dass Eva Herman gesagt habe: „Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.“ Das Gericht erließ ein entsprechendes „Teilanerkenntnisurteil“.

Dieser Vergleich ist zwar ein Erfolg für Eva Herman, bleibt aber hinter ihren ursprünglichen Forderungen zurück. Im Protokoll der Gerichtsverhandlung formuliert die Kammer es nur als Frage, ob die dpa-Meldung „im Kern wahr, aber vergröbernd“ war oder es sich um ein unzulässiges Zitat handelte. Bezeichnend ist auch, dass dpa nach diesem Vergleich nicht für die Anwaltskosten Eva Hermans aufkommen müsse, sondern beide Seiten ihre eigenen Auslagen tragen und sich die Gerichtskosten teilen würden.

Mit dieser Aufteilung ist Frau Herman aber nicht einverstanden. Sie hat deshalb, wie ihr Anwalt Gerrit Schohe erklärt, jetzt nachträglich ihre Zustimmung zu dem Vergleich im Bezug auf die Kosten zurückgezogen. Nun muss das Gericht diesen Punkt entscheiden. (Ich hatte Sie ja gewarnt, dass es fisselig werden würde.)

Im Streit mit dem ZDF geht es um einen offenbar satirisch gemeinten Jahresrückblick in der Sendung „Aspekte“ vom 14. Dezember 2007. Wolfgang Herles hatte darin Hermans Äußerungen so zusammengefasst, „bei den Nazis sei nicht alles schlecht gewesen, ja sogar manches gut“ und: „Das sind Werte, das sind Kinder, Mütter, Familien, das ist Zusammenhalt.“ Wie das ZDF bestätigt, hat der Sender tatsächlich nach Aufforderung durch die Anwälte Hermans eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Allerdings, und das ist nicht unwesentlich: ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das bedeutet im Grunde, dass das ZDF der Meinung ist, freiwillig auf eine Wiederholung der Formulierungen zu verzichten (was dem Sender leicht fällt, da es sich ja um einen Jahresrückblick 2007 handelt), sie aber im Grunde insbesondere im Rahmen einer satirischen Darstellung für zulässig zu halten. Um die Übernahme der Anwaltskosten streiten sich Herman und das ZDF noch — womöglich bald auch vor Gericht. Einen großen „juristischen Erfolg“ Hermans zu verkünden, wäre also mindestens voreilig.

Eva Herman aber sagt:

„Es wurde Zeit, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Das war erst der Anfang. Nun geht es weiter.“

Medizin-Nobelpreisträger-Memory

Die Sache mit den drei Medizin-Nobelpreisträgern ist unübersichtlich:

Oliver Smithies lehrt und forscht an der Universität von North Carolina at Chapel Hill in den USA, Mario Capecchi an der Universität von Utah in den USA und Martin J. Evans an der Universität Cardiff in Großbritannien. Der 70-jährige Capecchi stammt aus Italien und ließ sich in den USA einbürgern. Smithies, 82 Jahre alt, hat ebenfalls einen US-Pass, stammt aber aus Großbritannien. Der Brite Evans ist 66 Jahre alt.

So, und wenn Sie jetzt einmal versuchen, auswendig aufzusagen: Welche Nationalität haben die Preisträger? Aus welchen Ländern stammen sie ursprünglich? Und in welchen Staaten lehren und forschen sie?

Agenturen und Online-Medien haben eine Weile gebraucht, um die Antworten korrekt zu sortieren. Nehmen wir tagesschau.de. Erster Versuch:

Das mit der Nationalität ist natürlich falsch. Zweiter Versuch:

Öhm, nein. Dritter Versuch, immer noch bei tagesschau.de:

Nein, tun sie nicht nicht.

Lustig ist, dass die verschiedenen Agenturen sich aus der Fülle möglicher falscher Kombinationen von Nationalität, Herkunft und Namen jeweils eigene Fehler-Varianten herausgepickt haben. dpa meldet um 11.37 Uhr:

Stockholm (dpa) – Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an den US-Bürger Mario Cappecchi, sowie die Briten Martin Evans and Oliver Smithies.

Und berichtigt um 11:57 Uhr:

Stockholm (dpa) – Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an die US-Bürger Mario Capecchi und Oliver Smithies sowie den Briten Martin Evans.

AP nähert sich der Sache um 11:38 Uhr so:

Stockholm (AP) Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an den Italiener Mario R. Capecchi, den Briten Martin J. Evans und den Amerikaner Oliver Smithies.

Das ist in der Mischung aus Herkunftsländern und Nationalitäten Quatsch, geht aber noch schlimmer. Um 12:19 Uhr schafft es AP, sich in einer Meldung selbst zu widersprechen:

Stockholm (AP) Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an die beiden Amerikaner Mario R. Capecchi und Oliver Smithies sowie an den Briten Martin J. Evans. (…)

Der 66 Jahre alte Amerikaner Evans habe Modelle entwickelt, um das das Gen-Targeting bei Mäusen einzusetzen (…). Der 82-jährige Brite Smithies wendete die Technik vor allem auf die Untersuchung erblicher Krankheiten an.

Um 13:02 Uhr wiederholt AP dieselben Fehler einfach noch einmal. Erst um 13:17 hat AP die Nationalitäten und Herkunftsländer richtig sortiert.

Und bei Reuters setzt man konsequent auf die (korrekte) Angabe der Herkunftsländer anstelle der Nationalitäten (wobei es geholfen hätte, das auch dazu zu schreiben):

Stockholm, 08. Okt (Reuters) – Der aus Italien stammende Wissenschaftler Mario Capecchi sowie seine britischen Kollegen Oliver Smithies und Martin Evans werden mit dem diesjährigen Nobelpreis für Medizin ausgzeichnet.

Ich wüsste gerne, wieviele Online- und Agenturjournalisten heute wegen der Medizin-Nobelpreise Schreikrämpfe bekommen haben.

Alles dpa — die Illusion der Medienvielfalt

Das „Begleitschreiben“-Blog hat noch ein Beispiel dafür, wie nachhaltig sich falsche Agenturmeldungen verbreiten — und in welchem Maße die Vielfalt der Online-Medien eine Illusion ist.

Es geht um den Bachmann-Preis, den Lutz Seiler am vergangenen Sonntag gewann – im ersten Wahlgang, mit sechs von neun Stimmen der Juroren. Die Agentur dpa berichtete ab 11.36 Uhr in mehreren kurzen Meldungen über die Wahl. Um 13.44 Uhr lieferte die dpa-Korrespondentin einen längeren Bericht mit den Worten:

Die Spannung hielt bis zur Kür der Preisträger zum Schluss am Sonntag. Mehrere Stichwahlen waren nötig, bis mit dem Berliner Lutz Seiler der Haupt-Preisträger feststand, der 25 000 Euro Preisgeld erhält.

Um 14.35 schickte dpa noch ein Portrait des Preisträgers hinterher, das die Korrespondentin verfasst hatte und in dem es hieß:

Auch als die Spannung bei der Wahl zum Haupt-Preisträger in Klagenfurt stetig stieg, weil immer neue Stichwahlen nötig waren, blieb der gebürtige Thüringer nach außen ruhig.

Das war natürlich Unfug — Stichwahlen waren nur bei den weiteren Plätzen nötig gewesen. In einer Agenturmeldung von AP von 13.26 Uhr stand es unter Verweis auf die österreichische Agentur APA richtig: „…überzeugte die Jury so sehr, dass er gleich im ersten Wahlgang sechs von neun möglichen Stimmen erhielt und damit unangefochten den Sieg davontrug…“. Und wenn man wollte, hätte man sich die Entscheidung live auf 3sat ansehen können.

Doch selbst die Homepage von 3sat verließ sich nicht auf das Programm von 3sat, sondern lieber auf die falsche dpa-Meldung. Als Gregor Keuschnig, der „Begleitschreiben“-Blogger, bei der Redaktion nachfragte, bekam er zur Antwort, es sei „in solchen Momenten einfach unabdingbar“, sich auf die Agentur zu verlassen.

Die „taz“ übernahm den Fehler sogar in ihre Druckausgabe. Und wer sich heute über den diesjährigen Bachmann-Preisträger im Internet zu informiert versucht, der wird fast zwangsläufig glauben, Seiler erst nach vielen Stichwahlen gekürt worden. Die falschen und bis heute nicht korrigierten dpa-Meldungen wurden und werden nach wie vor u.a. von „Spiegel Online“, tagesspiegel.de und orf.at und der „Netzeitung“ verbreitet — auf sueddeutsche.de sogar als Überschrift:

Anatomie eines Schlüsselerlebnisses

Am 30. Juni endete nach 16 Jahren der Vertrag von Volker Finke als Trainer beim SC Freiburg, und die letzten Wochen waren einigermaßen turbulent.

Aber das ist hier keine Sport-Geschichte, sondern eine Medien-Geschichte. Sie beginnt, wie so viele, in der „Bild“-Zeitung. Sie berichtet am Dienstag, Finke habe „trotz mehrfacher Aufforderung seine Schlüssel nicht abgegeben“. Der Verein habe deshalb die Schlösser ausgetauscht, schreibt „Bild“ und zitiert den neuen Sportdirektor Dirk Dufner mit dem Satz: „Ja – wir wollten einfach unsere Ruhe und keinen Ärger haben!“

Schöne Geschichte. In einer Meldung des Sport-Informationsdienstes (sid) von 11.45 Uhr am Dienstag liest sie sich dann so:

Finke gibt Schlüssel nicht ab
SC Freiburg tauscht Schlösser aus

Freiburg (sid) (…) Nach SC-Angaben hat Finke (…) trotz mehrfacher Aufforderung seine Schlüssel für den Management-Raum nicht abgegeben.

Aus diesem Grund tauschten die Freiburger in der vergangenen Woche vor der Abreise der SC-Profis in das Trainingslager nach Schruns sicherheitshalber die Schlösser aus. „Wir wollten einfach unsere Ruhe und kein Ärger haben“, sagte Sportdirektor Dirk Dufner der Bild-Zeitung.

Die Formulierung „nach SC-Angaben“ ist interessant. Bedeutet sie, dass der sid beim Verein selbst nachgefragt hat? Oder nur, dass der sid die angeblichen „SC-Angaben“ der „Bild“-Zeitung entnommen hat? Der sid will das auf Nachfrage nicht beantworten. Es könne beides bedeuten, sagt der diensthabende Chef vom Dienst, das gehe niemanden etwas an. Auf die Idee, in jedem Fall auch eine Stellungnahme Volker Finkes zu den Vorwürfen einzuholen, ist der sid jedenfalls nicht gekommen.

Auch nicht die Nachrichtenagentur dpa, wo die Geschichte am Dienstag um kurz nach 12 Uhr auftaucht. Hier scheint wenigstens die Quellenlage eindeutig:

Fußball-Trainer Volker Finke hat nach seinem Abschied vom SC Freiburg seine Schlüssel nicht abgegeben. (…) Der neue SC-Sportdirektor Dirk Dufner ließ daher in der vergangenen Woche die Schlösser zu den Management-Büros austauschen. „Ich habe keine andere Möglichkeit gesehen. Wir wollten ganz sicher gehen“, sagte Dufner am Dienstag und bestätigte einen Bericht der „Bild“-Zeitung.

Es scheint also keinen Grund zu geben, am Wahrheitsgehalt der Geschichte zu zweifeln — bis der Online-Auftritt der „Badischen Zeitung“ am Dienstagnachmittag mit einem Dementi überrascht:

(…) Ex-Trainer Volker Finke soll (…) — und seinen Schlüssel bei Vertragsende am 30. Juni nicht abgegeben haben, trotz mehrmaliger Aufforderung. Doch das ist falsch.

Gegenüber der Badischen Zeitung erklärte SC-Sportdirektor Dirk Dufner, dass Finke seinen Schlüssel sehr wohl abgegeben habe – und das fristgerecht. Warum er von der Nachrichtenagentur dpa im gegenteiligen Sinn zitiert wurde, ist Dufner ein Rätsel. (…)

Der Tausch der Schlösser sei nur eine „präventive Maßnahme“ gewesen. Am Tag darauf in der gedruckten Ausgabe der „Badischen Zeitung“ macht Dufner das „Rätsel“ noch konkreter: „Von denen“, sagt er auf dpa gemünzt, „hat keiner mit mir gesprochen.“

Das ist, wie so vieles in dieser Geschichte, nicht ganz falsch, aber noch lange nicht richtig. Und wir müssen kurz die Chronologie verlassen und zum Freitag vergangener Woche zurückgehen und zu einem Treffen, mit dem das ganze Drama begann. Am Rande des Trainingslagers des SC Freiburg stand Dufner offenbar mit ein paar Journalisten zusammen, ein Mann von dpa war dabei und der Kollege von der „Bild“-Zeitung, und man redete über Volker Finke. Und anscheinend erzählte Dufner bei dieser Gelegenheit auch von möglicherweise fehlenden Schlüsseln und der Schloss-Austauschaktion — vielleicht unter der Maßgabe, die Journalisten sollten darüber nicht berichten, vielleicht nur in der Annahme, sie täten es nicht.

Als „Bild“ dann die vermeintliche Schlüsselaffäre publik machte, erinnerte sich der dpa-Mann, dass er ja dabei war, als Dufner davon erzählt hatte. Er verzichtete deshalb darauf, bei Dufner noch einmal nachzufragen, und lieferte stattdessen ein Zitat Dufners, das er selbst am Freitag vor Ort notiert hatte. Die Agenturmeldung datierte dieses Zitat jedoch auf den Dienstag — und erweckte den falschen Eindruck, Dufner habe den „Bild“-Bericht nach dessen Erscheinen bestätigt. Was besonders verheerend war, denn ob Dufner sich tatsächlich so über Finke geäußert hat, ist die eine Frage; ob er diese Äußerung im Nachhinein „bestätigt“ hätte, eine ganz andere. Gegenüber der „Badischen Zeitung“ (die offenbar beim kleinen Journalistentreffen am Rande des Trainingslagers nicht dabei war), ruderte er jedenfalls heftig zurück.

Zu spät. Am Mittwochmorgen, als in der „Badischen Zeitung“ das Dementi steht, steht die Meldung von Finkes Schlüssel-Affäre in vielen Tageszeitungen, zum Beispiel in „SZ“, „Welt“, „taz“ und „Tagesspiegel“. Erst am Mittwochnachmittag schwenkt dpa, wo man sich intern inzwischen intensiv um eine Aufklärung der Vorgänge bemüht, auf eine offenbar sehr sorgfältig formulierte Version um, auf die sich alle Beteiligten inzwischen verständigt zu haben scheinen:

Freiburgs Ex-Coach Finke wehrt sich: «Habe Schlüssel abgeliefert»

Freiburg (dpa) – Die «Schlüsselaffäre» beim Fußball-Zweitligisten SC Freiburg um Ex-Trainer Volker Finke hat sich in Wohlgefallen aufgelöst. «Ich habe meinen Schlüssel am 29. Juni abgeliefert», teilte der 59-Jährige, dessen Vertrag am 30. Juni ausgelaufen ist, der Deutschen Presseagentur dpa mit. Er reagierte damit auf einen Medienbericht, in dem es unter Berufung auf SC-Sportdirektor Dirk Dufner geheißen hatte, der Sportclub habe die Schlösser ausgetauscht, weil die Schlüssel nicht vollzählig seien.

Dufner hatte zuvor vor Medienvertretern erklärt, dass Schlösser an Gebäuden auf dem Freiburger Trainingsgelände ausgewechselt worden waren. «Vor der Abreise ins Trainingslager wurde vorsorglich das Schloss im Management-Büro ausgetauscht, weil bei einer Bestandsaufnahme festgestellt worden war, dass nicht alle Schlüssel da waren. Dort lagern schließlich wichtige Papiere. Volker Finke hat seinen Schlüssel aber inzwischen fristgerechtigt abgegeben», sagte Dufner am Mittwoch.

Auf Aufforderung, den Schlüssel abzugeben, sei zunächst aber keine Reaktion Finkes erfolgt, hatte unter anderem die dpa aus einem Gespräch mit Dufner berichtet.

Bei dpa hofft man, dass sich mit dieser Meldung auch eine juristische Auseinandersetzung erledigt hat: Der empörte Volker Finke fordert über seinen Anwalt nämlich von dpa Richtigstellung und Widerruf der ursprünglichen Behauptungen. Die „Bild“-Zeitung hat ihre Version bis heute nicht korrigiert; ihr Sprecher will auf Anfrage nicht sagen, ob Finke auch gegen „Bild“ vorgeht, was logisch wäre.

Und beim sid verbittet der Chef vom Dienst alle Fragen nach Quellen, Wahrheitsgehalt und juristischen Folgen seiner Meldungen. Dort ringt man sich erst am Donnerstagnachmittag, 24 Stunden nach dpa, zu einer Korrektur durch — die allerdings auf jede noch so leise Andeutung verzichtet, dass es sich um eine Korrektur einer eigenen Meldung handelt:

Freiburg (sid) Ex-Trainer Volker Finke hat vor Ablauf seines Vertrages am 30. Juni seinen Schlüssel für den Managementraum des Fußball-Zweitligisten SC Freiburg zurückgegeben. Dies bestätigte SC-Manager Dirk Dufner der Badischen Zeitung: „Wir haben — übrigens in sehr angenehmer Atmosphäre — natürlich über dieses Thema gesprochen. Er hat seinen Schlüssel am 29. Juni abgegeben, also vor dem offiziellen Ende seines Vertrages.“ (…)

Das ist die Geschichte von der Schlüsselaffäre des SC Freiburg. Ein Lehrstück über den Umgang mit Quellen und verschiedene Varianten des Stille-Post-Spiels im modernen „Nachrichten“-Journalismus.

Und das letzte Wort soll der „Tagesspiegel“ haben, dessen Mitarbeiter Claus Vetter von der kleinen, irreführenden dpa-Meldung zu einem großen Meisterwerk der Fantasie angeregt wurde:

Mal heimlich nachts in die alte Trainerkabine schleichen und kiebitzen, was der neue Trainer taktisch so vorhat? Oder nach Geschäftsschluss in der Geschäftsstelle einen Gratiskaffee trinken? So muss sich Volker Finke das vorgestellt haben, als er die Schlüssel von seinem alten Arbeitgeber, dem SC Freiburg, eingesteckt und trotz mehrfacher Aufforderung nicht herausgerückt hat. Finke hat wohl gedacht, der Klub lasse ihn schalten und walten wie die 16 Jahre zuvor. (…)

Volker Finke, eine traurige Freiburger Schlüsselfigur? Ja, das ist der 59 Jahre alte Fußballlehrer wohl. (…) Zu Hochzeiten wollte sogar mal der FC Bayern etwas von Finke. Doch der konnte nie loslassen in Freiburg – bis heute. Nun muss er draußen bleiben. Der traurige Trainer, der seinen Klub verloren hat und darüber nicht hinwegkommt.

Lemminge Online

Heute Nacht um kurz vor 2 Uhr veröffentlichte die Nachrichtenagentur dpa eine kurze Meldung, in der sie die Titelgeschichte der heutigen „Bild“-Zeitung zusammenzufassen glaubte — gleichzeitig aber auch der Onlinemedienwelt die Gelegenheit gab, sich mal wieder ein Armutszeugnis auszustellen.

Unter der Meldung stand „(Der Beitrag lag dpa in redaktioneller Fassung vor)“ und in der Meldung hieß es:

Knapp vier Jahre nach dem tödlichen Fallschirmabsturz des früheren FDP-Politikers Jürgen W. Möllemann am 5. Juni 2003 sorgt jetzt ein weiteres Amateur-Video für Diskussionen. Die „Bild“-Zeitung berichtet am Freitag erstmals über die Aufnahmen, von denen bisher nur bekannt war, dass sie Teil der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft waren.

Selbst einem unbedarften Leser hätte bei der Lektüre auffallen können, dass da was nicht stimmt: Ein „weiteres“ Video, das „Teil der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft“ war?!

Zum Glück aber war ja, als dpa seine Meldung veröffentlichte, der „Bild“-Artikel (der dpa in redaktioneller Fassung vorlag) bereits seit mehreren Stunden auf der Internetseite von „Bild“ mühelos aufzufinden und kostenlos nachzulesen gewesen. Und dort hätte der unbedarfte Leser feststellen können, dass „Bild“ gar nicht behauptet, es sei ein „weiteres“ Video aufgetaucht. Im Gegenteil: „Bild“ behauptet bloß, ein Video, „das auch Bestandteil der Ermittlungsakte war“, sei „jetzt bekannt geworden“ und „liegt BILD vor“…

Offensichtlich sitzen in den Online-Redaktionen der großen Nachrichtenportale jedoch keine unbedarften Leser, sondern Online-Redakteure.

Und ohne mit der Wimper zu zucken, haben die sich bei „Spiegel Online“, bei sueddeutsche.de, bei „Focus Online“*, bei Netzeitung.de, bei FAZ.net und bei „Welt Online“ entschieden, die dpa-Meldung über den (ohnehin völlig erkenntnisfreien) „Bild“-Aufmacher ohne weitere Recherche zu übernehmen:

Besonders peinlich ist das natürlich für „Focus Online“. Denn der gedruckte „Focus“ selbst hatte vor vier Jahren erstmals und sehr ausführlich über das Video berichtet, das laut „Focus Online“ nun „aufgetaucht“ sei.

Aber auch in den Archiven der „Süddeutschen Zeitung“, „FAZ“ und „Welt“ finden sich aufschlussreiche Artikel aus dem Jahr 2003, in denen das Möllemann-Video bereits Gegenstand der Berichterstattung war — und aus denen eindeutig hervorgeht, dass „Bild“ gar nicht „erstmals“ über die Aufnahmen berichtet und von denen weit mehr bekannt ist, als dass sie „Teil der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft waren“. Die Artikel sind zum Teil bis heute online — und bei FAZ.net beispielsweise sogar direkt neben dem dpa-Unsinn in einem „Zum Thema“-Kasten verlinkt. Sueddeutsche.de behauptet sogar (mit Link auf einen eigenen Archivtext) ahnungslos: „Die Existenz des Videos war (…) schon lange bekannt, die Details sind neu.“

Aber natürlich bringt es viel mehr Klicks, einfach nachzubeten, was „Bild“ (mit freundlicher Unterstützung von dpa) als Neuigkeit verkauft, als selbst mit zwei drei Klicks festzustellen, dass es gar keine Neuigkeit ist.

*) Bei „Focus Online“ ist das Armutszeugnis inzwischen samt Kommentaren aus dem Angebot entfernt worden bzw. „leider nicht vorhanden“. Dafür gibt es dort einen neuen Text (Überschrift: „Neuer Wirbel um altes Video“) der sich vom ursprünglichen „Bild“-Bericht deutlich distanziert, dafür aber vermutet, es handele sich um Aufnahmen „von zwei Amateurfilmern“. Das jedoch behauptet nicht nur niemand sonst, sondern nicht mal „Bild“.

Christoph Schultheis ist einer der Betreiber von BILDblog.de