Eva Herman vermutet Gott hinter Massenpanik

Wenn es noch eines Sym­bols für die Radi­ka­li­sie­rung der frü­he­ren Nach­rich­ten­spre­che­rin Eva Her­man bedurft hätte, hat sie es heute mit ihrem Kom­men­tar zur Kata­stro­phe auf der Love Parade selbst gelie­fert. Eva Her­man ver­mu­tet, dass viel­leicht ein Akt Got­tes dafür gesorgt hat, dass es zu der töd­li­chen Mas­sen­pa­nik kam, um auf diese Weise die sün­dige Ver­an­stal­tung, das »Sodom und Gomor­rha«, für immer zu been­den. Sie for­mu­liert es so:

(…) das amt­li­che Ende der »geils­ten Party der Welt«, der Love­pa­rade, dürfte mit dem gest­ri­gen Tag besie­gelt wor­den sein! Even­tu­ell haben hier ja auch ganz andere Mächte mit ein­ge­grif­fen, um dem scham­lo­sen Trei­ben end­lich ein Ende zu setzen.

Ursprüng­lich war an die­ser Stelle in ihrem Arti­kel ein Foto von zwei knut­schen­den Frauen zu sehen. Viel­leicht war das kein Zufall. Viel­leicht hat der grau­same Gott, an den Eva Her­man glaubt, nicht nur etwas gegen Zügel­lo­sig­keit, Dro­gen­miss­brauch und schlechte Musik, son­dern ganz spe­zi­ell auch gegen Homo­se­xua­li­tät. Unwahr­schein­lich erscheint mir das nicht.

Schuld an den Toten sind nach Ansicht von Eva Her­man letzt­lich die Achtundsechziger.

Die unheil­vol­len Aus­wüchse der Jetzt­zeit sind, bei Licht betrach­tet, vor allem das Ergeb­nis der Acht­und­sech­zi­ger, die die Gesell­schaft »befreit« haben von allen Zwän­gen und Regeln, wel­che das »Indi­vi­duum doch nur ein­en­gen«. Wer sich betrun­ken und mit Dro­gen voll­ge­dröhnt die Klei­der vom Leib reißt, wer die letz­ten Anstandsrnor­men fei­ernd und tan­zend ein­stür­zen lässt, und wer dafür auch noch von den Trä­gern der Gesell­schaft unter­stützt wird, der ist nicht weit vom Abgrund ent­fernt. Die Acht­und­sech­zi­ger haben ganze Arbeit geleistet!

Eva Her­man meint, am Tag nach dem Tag, an dem 19 Men­schen unter furcht­ba­ren und letzt­lich noch unge­klär­ten Umstän­den ums Leben gekom­men sind und Hun­derte ver­letzt wur­den, müsse man die Frage stel­len nach der Ver­dor­ben­heit der Ver­an­stal­tung an sich, die für sie auch als Ursa­che für das Unglück fest­zu­ste­hen scheint. Eva Her­man glaubt, dass man in die­sem Land quasi gezwun­gen war, die Love Parade gut­fin­den zu müssen:

Kri­tik an die­ser Ver­an­stal­tung war schließ­lich auch schon in den letz­ten Jah­ren poli­tisch unkorrekt.

Eva Her­man lie­fert für diese erstaun­li­che These keine­lei Beleg, aber den braucht sie auch nicht. Eva Her­man wird, wenn sie nun von vie­len Men­schen für ihren dum­men und unan­stän­di­gen Text ange­grif­fen wird, das als wei­te­ren Beweis dafür sehen, dass es in die­sem Land Denk– und Sprech­ver­bote gibt.

Dabei darf sie das alles den­ken und sagen. Und ich darf sie dafür verachten.

Eva Herman über diesen, na, Dingens

Ich habe mir Eva Her­mans Abrech­nungs­buch »Die Wahr­heit und ihr Preis — Mei­nung, Macht und Medien« gekauft. Ich habe bis­lang nur flüch­tig drin geblät­tert und es an einer zufäl­li­gen Stelle auf­ge­schla­gen. Da steht:

Die Sen­dung, die der WDR in Köln aus­strahlte, hieß Köl­ner Runde, mit Bet­tina Böt­tin­ger als Mode­ra­to­rin und einem wei­te­ren, kor­pu­len­ten und recht kahl­köp­fi­gen Kol­le­gen, des­sen Name mir inzwi­schen wie­der ent­fal­len ist.

Mal abge­se­hen davon, dass das schon erstaun­li­cher Wille zur Nicht-Recherche ist für eine Frau, die ande­ren Schlam­pig­keit und Unwahr­haf­tig­keit vorwirft …

… hieß die Sen­dung »Köl­ner Treff« (und der »kor­pu­lente und recht kahl­köp­fige« Mode­ra­tor Achim Win­ter).

Womög­lich werde ich das Buch noch lesen und auch etwas drü­ber schrei­ben. Aber bis­lang, muss ich sagen, hat es meine Erwar­tun­gen voll erfüllt.

Wer hat Angst vor Eva Herman?

Ver­gan­gene Woche Frei­tag ist bei BILD­blog ein­mal kurz Hek­tik aus­ge­bro­chen. Wir hat­ten erfah­ren, dass Eva Her­man zwei Pro­zesse gegen Axel Sprin­ger gewon­nen hat, und woll­ten mög­lichst schnell einen Ein­trag pro­du­zie­ren, damit uns nicht alle ande­ren zuvor­kom­men. Das war gro­ßer Quatsch.

Denn über die juris­ti­schen Erfolge der frü­he­ren Fern­seh­mo­de­ra­to­rin berich­tet unge­fähr niemand.

Das Land­ge­richt Köln hat Her­man in gleich zwei Fäl­len Recht gege­ben und je 10.000 Euro Schmer­zens­geld zuge­spro­chen. Der eine Fall ist eher banal, aber lus­tig und abso­lut Vermischtenseiten-tauglich: »Bild« darf Eva Her­man nicht mehr eine »dumme Kuh« nen­nen, wie es der fein­sin­nige Franz Josef Wag­ner in sei­ner Kolumne getan hatte.

Der andere Fall ist kom­ple­xer und heik­ler, betrifft aber nichts weni­ger als den Aus­lö­ser des Skan­dals um Eva Her­man, an des­sen Ende ihr Aus­schluss aus dem Kreis medial akzep­ta­bler Per­so­nen stand. Es geht um eine Buch­vor­stel­lung, bei der Eva Her­man wört­lich gesagt hatte:

»Und wir müs­sen vor allem das Bild der Mut­ter in Deutsch­land auch wie­der wert­schät­zen ler­nen, das lei­der ja mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus und der dar­auf fol­gen­den 68er-Bewegung abge­schafft wurde. Mit den 68ern wurde damals prak­tisch alles, das alles [abge­schafft], was wir an Wer­ten hat­ten. Es war eine grau­same Zeit, das war ein völ­lig durch­ge­knall­ter, hoch­ge­fähr­li­cher Poli­ti­ker, der das deut­sche Volk ins Ver­der­ben geführt hat, das wis­sen wir alle. Aber es ist damals eben auch das, was gut war, und das sind Werte, das sind Kin­der, das sind Müt­ter, das sind Fami­lien, das ist Zusam­men­halt — das wurde abgeschafft.«

Das »Ham­bur­ger Abend­blatt« fasste Her­mans Aus­sa­gen über das Dritte Reich so zusam­men:

Da sei vie­les sehr schlecht gewe­sen, zum Bei­spiel Adolf Hit­ler, aber eini­ges eben auch sehr gut. Zum Bei­spiel die Wert­schät­zung der Mutter.

Ich halte das für eine zuläs­sige Zusam­men­fas­sung von Her­mans wir­ren Sät­zen und Gedan­ken. Das Köl­ner Land­ge­richt fin­det das nicht und hat sie untersagt.

Der NDR been­dete die Zusam­men­ar­beit mit Her­man erst, nach­dem sie gegen­über der »Bild am Sonn­tag« ihr Lob für die För­de­rung der »Werte« wie »Fami­lie, Kin­der und das Mut­ter­da­sein« im Drit­ten Reich wie­der­holt hatte. Zu die­sem Zeit­punkt war auch der Wort­laut von Her­mans Äuße­run­gen bei der Buch­vor­stel­lung bekannt.

Die umstrit­tene For­mu­lie­rung im »Abend­blatt« ist also nicht Ursa­che für ihre Kün­di­gung, aber sie war Aus­lö­ser der gan­zen Auf­re­gung. Wenn also ein Gericht diese For­mu­lie­rung für unzu­läs­sig erklärt und Her­man ein Schmer­zens­geld zuspricht — dann ist das kein Thema für deut­sche Medien? Die Mel­dung stammt von der evan­ge­li­ka­len Nach­rich­ten­agen­tur idea.de vom ver­gan­ge­nen Frei­tag. Auf­ge­nom­men wurde sie vom Online-Auftritt der rechts­kon­ser­va­ti­ven Zei­tung »Junge Frei­heit« und von BILD­blog, wo sie der Medi­en­dienst »Mee­dia« abschrieb. [Nach­trag: epd Medien hat auch berich­tet.]

Das war’s.

Wenn ich es rich­tig sehe, hat keine Zei­tung und kein grö­ße­res Online-Medium über Her­mans Erfolge berich­tet (die deut­sche Nach­rich­ten­agen­tur dpa mel­det grund­sätz­lich nichts, was »Bild« nicht gefal­len könnte). Die Urteile sind zwar noch nicht rechts­kräf­tig, Sprin­ger kann in Beru­fung gehen. Aber in einer Medi­en­welt, in der jeder Schluck­auf zur Aufmacher-Meldung taugt, war für aus­ge­rech­net diese Nach­richt kein Platz mehr?

Wohl­ge­merkt: Ich finde es ange­sichts der Unfä­hig­keit von Eva Her­man, ihre The­sen so zu for­mu­lie­ren, dass man sie nicht als Lob des Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­ste­hen kann, zuläs­sig, sie aus dem Kreis der Leute aus­zu­schlie­ßen, die man in irgend­wel­che Talk­shows ein­lädt, um über ihr neues Buch zu plau­dern oder Koch­re­zepte zu tau­schen. Ich finde es rich­tig, wenn die eta­blier­ten Medien ihr des­halb kein Podium mehr geben wollen.

Gerade dann muss man aber so fair sein, dar­über zu berich­ten, wenn Eva Her­man sich erfolg­reich gegen diese Medien wehrt. Schon des­halb, weil mit jeder Mel­dung, die die eta­blier­ten Medien auf diese Weise tot­zu­schwei­gen schei­nen, die Gruppe der­je­ni­ger wächst, die glaubt, dass diese Medien ohne­hin ein Mei­nungs­kar­tell bil­den, das gemein­sam uner­wünschte Infor­ma­tio­nen unter­drückt. Und es den Anhän­gern von Her­man leich­ter gemacht wird, sie zur Mär­tye­rin zu stilisieren.

Bei »Spie­gel Online« heißt es, es sei eine »rein jour­na­lis­ti­sche Ent­schei­dung« gewe­sen, nicht über Eva Her­man zu berich­ten: Man habe »zu der Zeit Ande­res, Bes­se­res zu ver­mel­den« gehabt. Das stimmt natür­lich, der Frei­tag ver­gan­ge­ner Woche war schließ­lich der Tag, an dem der Papst sei­nen eige­nen YouTube-Kanal star­tete, ein Wach­mann am Bucking­ham Palace einen Tou­ris­ten beim Kra­gen packte, Ber­lus­co­nis Frau ihre Schwä­che für Obama offen­barte und Giulia Sie­gel exklu­siv gegen­über »Spie­gel Online« ent­hüllte, Ingrid van Ber­gen im RTL-Dschungelcamp zwei­mal den Bauch mas­siert zu haben.

Gibt es womög­lich wirk­lich einen Kon­sens, Eva Her­man und ihre Erfolge tot­zu­schwei­gen? Oder graut es den Medien nur davor, dass sie ihre Leser­kom­men­tare und E-Mail-Fächer wie­der feucht durch­wi­schen müs­sen, wenn Eva Her­mans wut­schäu­mende Anhän­ger dort durch­ge­trabt sind?

Viel­leicht ist die Ant­wort aber auch ganz ein­fach die, dass eine Mel­dung, die weder von dpa noch von der »Bild«-Zeitung ver­brei­tet wird, für 98 Pro­zent der deut­schen Medien gar nicht existiert.

Falschparker auf Hermans Autobahn (3)

Die erste Frage, die sich stellt, wenn man den Beschluss des Köl­ner Ober­lan­des­ge­rich­tes liest, ist die, ob die deut­sche Spra­che dage­gen kla­gen könnte. Oder wenigs­tens die Ver­ben, wegen Diskriminierung:

Die gemäß §§ 99 Abs. 2, 567 ff ZPO statt­hafte und auch den sons­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen nach zuläs­sige sofor­tige Beschwerde der Ver­fü­gungs­be­klag­ten gegen die in dem nach Aner­kennt­nis zu dem gel­tend gemach­ten Unter­las­sungs­pe­ti­tum durch das ange­foch­tene Schlus­s­ur­teil getrof­fene geson­derte Kos­ten­ent­schei­dung ist in der Sache erfolgreich.

Ist das nicht sen­sa­tio­nell, was die Rich­ter alles zwi­schen den Arti­kel »die« und das dazu­ge­hö­rige Sub­stan­tiv »Kos­ten­ent­schei­dung« gepackt haben? Und das ist nur der erste Satz. Der nächste lautet:

Aller­dings gilt das nicht, soweit die sofor­tige Beschwerde sich im Haupt­an­trag dage­gen wen­det, dass das Land­ge­richt die Kos­ten­ver­tei­lung anhand der sich aus dem bis­he­ri­gen Sach– und Streit­stand erge­ben­den Erfolgs­aus­sich­ten des Rechts­schutz­be­geh­rens der Ver­fü­gungs­klä­ge­rin vor­ge­nom­men hat, anstatt — wie die Ver­fü­gungs­be­klagte das ver­tritt und mit der sofor­ti­gen Beschwerde in ers­ter Linie zu errei­chen sucht — den sich aus § 98 ZPO im Falle des Ver­gleichs­schlus­ses for­mu­lier­ten gesetz­li­chen Ver­tei­lungs­maß­stab der Kos­ten­auf­he­bung als maß­geb­lich zu erachten.

So geht das viele Absätze wei­ter, und als sei der Beschluss durch die­sen Sprach­be­ton nicht schon undurch­dring­lich genug, han­delt es sich bei dem Ver­fah­ren auch noch um die Beschwerde gegen ein Urteil wegen einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung, wes­halb die Ver­fü­gungs­be­klagte gleich­zei­tig die Beschwer­de­füh­re­rin ist und die Ver­fü­gungs­klä­ge­rin die Beschwer­de­geg­ne­rin. Logisch.

Jeden­falls hat Eva Her­man gegen die Nach­rich­ten­agen­tur dpa ver­lo­ren. Es geht immer noch darum, dass dpa die frü­here Fern­seh­mo­de­ra­to­rin am Abend der berüch­tig­ten »Johan­nes B. Kerner«-Sendung im ver­gan­ge­nen Okto­ber sinn­ent­stel­lend wie­der­ge­ge­ben hatte (Vor­ge­schichte Teil 1, Teil 2). Eva Her­man mahnte die Agen­tur zwei Monate spä­ter ab und bean­tragte im Januar schließ­lich eine einst­wei­lige Ver­fü­gung. Beide Sei­ten ver­gli­chen sich, umstrit­ten blieb aber, wer die Kos­ten für das Ver­fah­ren tra­gen soll.

Das Köl­ner Ober­lan­des­ge­richt gab jetzt einer Beschwerde von dpa statt und wider­sprach dem Urteil der Vor­in­stanz. Eva Her­man muss die Kos­ten ganz allein tra­gen. Ihr Antrag auf eine einst­wei­lige Ver­fü­gung hätte keine Chance gehabt. Es habe — meh­rere Monate nach der Ver­öf­fent­li­chung der Mel­dung — keine dafür erfor­der­li­che Eil­be­dürf­tig­keit gege­ben. Daran ändere auch nichts, dass Eva Her­man eides­statt­lich ver­si­cherte, erst am 10. Dezem­ber von der dpa-Meldung vom 10. Okto­ber erfah­ren zu haben. Das Gericht zwei­felte auch daran, dass eine Wie­der­ho­lungs­ge­fahr bestand.

Ein Bericht der evan­ge­li­ka­len Nach­rich­ten­agen­tur Idea über einen Anfangs­er­folg Her­mans endete im Februar mit den Sätzen:

Nach dem Sieg der Fern­seh­mo­de­ra­to­rin gegen die größte deut­sche Nach­rich­ten­agen­tur könn­ten bald wei­tere Medien zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den. Her­man: »Es wurde Zeit, dass die Wahr­heit ans Licht kommt. Das war erst der Anfang. Nun geht es weiter.«

Über ihre Nie­der­lage haben Her­man und ihre publi­zis­ti­schen Ver­bün­de­ten bis­lang nicht berich­tet. Offen­bar würde das ihrer Wahr­heits­fin­dung nicht dienen.

Falschparker auf Hermans Autobahn (2)

Eva Her­man hat einen kla­ren juris­ti­schen Sieg gegen die Nach­rich­ten­agen­tur dpa erzielt. Es geht um eine Mel­dung über die berüch­tigte Sen­dung von Johan­nes B. Ker­ner am 9. Okto­ber 2007. dpa hatte exklu­siv noch vor der Aus­strah­lung berichtet:

Zuvor hatte Ker­ner fast 50 Minu­ten lang die 48-Jährige immer wie­der gefragt, ob sie ihre Äuße­run­gen zu den fami­liä­ren Wer­ten im Natio­nal­so­zia­lis­mus heute so wie­der­ho­len würde. Doch Her­man wich mehr­fach aus und ergänzte: Wenn man nicht über Fami­li­en­werte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Auto­bah­nen spre­chen, die damals gebaut wurden.

Das hat Eva Her­man nicht gesagt, weder wört­lich noch sinn­ge­mäß. Es ging in ihrem Autobahn-Vergleich nicht um die Fami­li­en­werte der Nazis, son­dern darum, ob man auf die heu­tige Bun­des­re­pu­blik bezo­gen von einer »gleich­ge­schal­te­ten Presse« spre­chen darf, wie sie es tat.

Nach dem Urteil des Land­ge­rich­tes Köln (Akten­zei­chen 28 O 10/08) war die Art, wie dpa sie zitierte, unzu­läs­sig. Zwar bestehe »gegen ver­grö­bernde Dar­stel­lun­gen, die im Kern wahr sind, in aller Regel kein Abwehran­spruch«. »Ver­grö­be­run­gen, Ein­sei­tig­kei­ten und Über­trei­bun­gen« müss­ten »in gewis­sem Umfang von dem Betrof­fe­nen hin­ge­nom­men wer­den«, denn Sach­ver­halte lie­ßen sich »auf dem beschränk­ten Raum, der für einen Pres­se­be­richt meist nur zur Ver­fü­gung steht, nicht der­art voll­stän­dig dar­stel­len las­sen, dass unter­schied­li­che Ein­drü­cke der Leser­schaft aus­ge­schlos­sen wer­den«. Nach­rich­ten­agen­tu­ren seien wegen der Kürze von Mel­dun­gen in beson­de­rem Maße auf »grif­fige und ein­gän­gige For­mu­lie­run­gen angewiesen«.

All diese Zuge­ständ­nisse gäl­ten aber nicht für Zitate, auch nicht in indi­rek­ter Rede:

Das ergibt sich dar­aus, dass Zitate des Betrof­fe­nen in ungleich grö­ße­rer Weise geeig­net sind, des­sen Per­sön­lich­keits­recht zu ver­let­zen, als dies bei der all­ge­mei­nen Bericht­er­stat­tung der Fall ist. Denn der Betrof­fene wird als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt. (…) dem­je­ni­gen, der eine Äuße­rung wie­der­gibt, wer­den keine wesent­li­chen oder gar unzu­mut­ba­ren Erschwe­run­gen oder Risi­ken auf­er­legt, wenn er ver­pflich­tet wird, kon­kret und zutref­fend zu zitieren (…).

Dass der Zusam­men­hang, den dpa her­stellte, nicht stimmte, hätte die Agen­tur trotz des Aktua­li­täts­drucks leicht erken­nen kön­nen und müs­sen, so das Gericht.

Eva Her­man und dpa hat­ten sich, wie berich­tet, im Grund­satz bereits vor Wochen geei­nigt: Die Nach­rich­ten­agen­tur ver­pflich­tete sich, nicht wie­der zu ver­brei­ten, dass Her­man gesagt habe: »Wenn man nicht über Fami­li­en­werte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Auto­bah­nen spre­chen, die damals gebaut wur­den.« Ursprüng­lich hatte Her­man aller­dings gefor­dert, die Mel­dung kom­plett zu unter­sa­gen. Des­halb sah der Ver­gleich vor, dass beide Sei­ten sich die Kos­ten für das Ver­fah­ren teilen.

Die Zustim­mung zum Kos­ten­ver­gleich wider­rief Her­man aber nach­träg­lich, des­halb urteilte dar­über das Gericht. Die Ent­schei­dung ist ein­deu­tig: 91 Pro­zent der Kos­ten soll dpa tra­gen, 9 Pro­zent Eva Herman.

Die Agen­tur will sich damit aber nicht abfin­den. Ihr Anwalt argu­men­tiert, dass der Kos­ten­ver­gleich Teil eines Gesamt­pa­kets war, um eine güt­li­che Eini­gung zu ermög­li­chen — eigent­lich sei dpa nicht der Auf­fas­sung, dass Eva Her­man einen Anspruch auf Unter­las­sung hatte. Es sei unzu­läs­sig, einer­seits das Ver­bot der Äuße­rung auf­recht zu erhal­ten, ande­rer­seits aber die Kos­ten­frage dras­tisch zu verändern.

Der dpa-Vertreter ver­weist auch dar­auf, dass Her­man erst mit gro­ßer Ver­zö­ge­rung auf­ge­fal­len sei, dass ihr Per­sön­lich­keits­recht ver­letzt wurde: Sie will erst zwei Monate spä­ter von der Exis­tenz die­ser Mel­dung erfah­ren haben. Warum dann noch die Eil­be­dürf­tig­keit herrschte, die eine einst­wei­lige Ver­fü­gung erfor­der­lich machte, sei nicht ein­sich­tig — ins­be­son­dere, da dpa vom Tag nach der Kerner-Sendung an dif­fe­ren­zier­ter berich­tete und Her­man nicht mehr falsch zitiert hatte.

dpa hat des­halb Beschwerde gegen das Urteil eingelegt.

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