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Eva Herman vermutet Gott hinter Massenpanik

Wenn es noch eines Symbols für die Radikalisierung der früheren Nachrichtensprecherin Eva Herman bedurft hätte, hat sie es heute mit ihrem Kommentar zur Katastrophe auf der Love Parade selbst geliefert. Eva Herman vermutet, dass vielleicht ein Akt Gottes dafür gesorgt hat, dass es zu der tödlichen Massenpanik kam, um auf diese Weise die sündige Veranstaltung, das „Sodom und Gomorrha“, für immer zu beenden. Sie formuliert es so:

(…) das amtliche Ende der „geilsten Party der Welt“, der Loveparade, dürfte mit dem gestrigen Tag besiegelt worden sein! Eventuell haben hier ja auch ganz andere Mächte mit eingegriffen, um dem schamlosen Treiben endlich ein Ende zu setzen.

Ursprünglich war an dieser Stelle in ihrem Artikel ein Foto von zwei knutschenden Frauen zu sehen. Vielleicht war das kein Zufall. Vielleicht hat der grausame Gott, an den Eva Herman glaubt, nicht nur etwas gegen Zügellosigkeit, Drogenmissbrauch und schlechte Musik, sondern ganz speziell auch gegen Homosexualität. Unwahrscheinlich erscheint mir das nicht.

Schuld an den Toten sind nach Ansicht von Eva Herman letztlich die Achtundsechziger.

Die unheilvollen Auswüchse der Jetztzeit sind, bei Licht betrachtet, vor allem das Ergebnis der Achtundsechziger, die die Gesellschaft „befreit“ haben von allen Zwängen und Regeln, welche das „Individuum doch nur einengen“. Wer sich betrunken und mit Drogen vollgedröhnt die Kleider vom Leib reißt, wer die letzten Anstandsrnormen feiernd und tanzend einstürzen lässt, und wer dafür auch noch von den Trägern der Gesellschaft unterstützt wird, der ist nicht weit vom Abgrund entfernt. Die Achtundsechziger haben ganze Arbeit geleistet!

Eva Herman meint, am Tag nach dem Tag, an dem 19 Menschen unter furchtbaren und letztlich noch ungeklärten Umständen ums Leben gekommen sind und Hunderte verletzt wurden, müsse man die Frage stellen nach der Verdorbenheit der Veranstaltung an sich, die für sie auch als Ursache für das Unglück festzustehen scheint. Eva Herman glaubt, dass man in diesem Land quasi gezwungen war, die Love Parade gutfinden zu müssen:

Kritik an dieser Veranstaltung war schließlich auch schon in den letzten Jahren politisch unkorrekt.

Eva Herman liefert für diese erstaunliche These keinelei Beleg, aber den braucht sie auch nicht. Eva Herman wird, wenn sie nun von vielen Menschen für ihren dummen und unanständigen Text angegriffen wird, das als weiteren Beweis dafür sehen, dass es in diesem Land Denk- und Sprechverbote gibt.

Dabei darf sie das alles denken und sagen. Und ich darf sie dafür verachten.

Eva Herman über diesen, na, Dingens

Ich habe mir Eva Hermans Abrechnungsbuch „Die Wahrheit und ihr Preis — Meinung, Macht und Medien“ gekauft. Ich habe bislang nur flüchtig drin geblättert und es an einer zufälligen Stelle aufgeschlagen. Da steht:

Die Sendung, die der WDR in Köln ausstrahlte, hieß Kölner Runde, mit Bettina Böttinger als Moderatorin und einem weiteren, korpulenten und recht kahlköpfigen Kollegen, dessen Name mir inzwischen wieder entfallen ist.

Mal abgesehen davon, dass das schon erstaunlicher Wille zur Nicht-Recherche ist für eine Frau, die anderen Schlampigkeit und Unwahrhaftigkeit vorwirft …

… hieß die Sendung „Kölner Treff“ (und der „korpulente und recht kahlköpfige“ Moderator Achim Winter).

Womöglich werde ich das Buch noch lesen und auch etwas drüber schreiben. Aber bislang, muss ich sagen, hat es meine Erwartungen voll erfüllt.

Wer hat Angst vor Eva Herman?

Vergangene Woche Freitag ist bei BILDblog einmal kurz Hektik ausgebrochen. Wir hatten erfahren, dass Eva Herman zwei Prozesse gegen Axel Springer gewonnen hat, und wollten möglichst schnell einen Eintrag produzieren, damit uns nicht alle anderen zuvorkommen. Das war großer Quatsch.

Denn über die juristischen Erfolge der früheren Fernsehmoderatorin berichtet ungefähr niemand.

Das Landgericht Köln hat Herman in gleich zwei Fällen Recht gegeben und je 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der eine Fall ist eher banal, aber lustig und absolut Vermischtenseiten-tauglich: „Bild“ darf Eva Herman nicht mehr eine „dumme Kuh“ nennen, wie es der feinsinnige Franz Josef Wagner in seiner Kolumne getan hatte.

Der andere Fall ist komplexer und heikler, betrifft aber nichts weniger als den Auslöser des Skandals um Eva Herman, an dessen Ende ihr Ausschluss aus dem Kreis medial akzeptabler Personen stand. Es geht um eine Buchvorstellung, bei der Eva Herman wörtlich gesagt hatte:

„Und wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen lernen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles, das alles [abgeschafft], was wir an Werten hatten. Es war eine grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter, hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle. Aber es ist damals eben auch das, was gut war, und das sind Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft.“

Das „Hamburger Abendblatt“ fasste Hermans Aussagen über das Dritte Reich so zusammen:

Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter.

Ich halte das für eine zulässige Zusammenfassung von Hermans wirren Sätzen und Gedanken. Das Kölner Landgericht findet das nicht und hat sie untersagt.

Der NDR beendete die Zusammenarbeit mit Herman erst, nachdem sie gegenüber der „Bild am Sonntag“ ihr Lob für die Förderung der „Werte“ wie „Familie, Kinder und das Mutterdasein“ im Dritten Reich wiederholt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war auch der Wortlaut von Hermans Äußerungen bei der Buchvorstellung bekannt.

Die umstrittene Formulierung im „Abendblatt“ ist also nicht Ursache für ihre Kündigung, aber sie war Auslöser der ganzen Aufregung. Wenn also ein Gericht diese Formulierung für unzulässig erklärt und Herman ein Schmerzensgeld zuspricht — dann ist das kein Thema für deutsche Medien? Die Meldung stammt von der evangelikalen Nachrichtenagentur idea.de vom vergangenen Freitag. Aufgenommen wurde sie vom Online-Auftritt der rechtskonservativen Zeitung „Junge Freiheit“ und von BILDblog, wo sie der Mediendienst „Meedia“ abschrieb. [Nachtrag: epd Medien hat auch berichtet.]

Das war’s.

Wenn ich es richtig sehe, hat keine Zeitung und kein größeres Online-Medium über Hermans Erfolge berichtet (die deutsche Nachrichtenagentur dpa meldet grundsätzlich nichts, was „Bild“ nicht gefallen könnte). Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, Springer kann in Berufung gehen. Aber in einer Medienwelt, in der jeder Schluckauf zur Aufmacher-Meldung taugt, war für ausgerechnet diese Nachricht kein Platz mehr?

Wohlgemerkt: Ich finde es angesichts der Unfähigkeit von Eva Herman, ihre Thesen so zu formulieren, dass man sie nicht als Lob des Nationalsozialismus verstehen kann, zulässig, sie aus dem Kreis der Leute auszuschließen, die man in irgendwelche Talkshows einlädt, um über ihr neues Buch zu plaudern oder Kochrezepte zu tauschen. Ich finde es richtig, wenn die etablierten Medien ihr deshalb kein Podium mehr geben wollen.

Gerade dann muss man aber so fair sein, darüber zu berichten, wenn Eva Herman sich erfolgreich gegen diese Medien wehrt. Schon deshalb, weil mit jeder Meldung, die die etablierten Medien auf diese Weise totzuschweigen scheinen, die Gruppe derjeniger wächst, die glaubt, dass diese Medien ohnehin ein Meinungskartell bilden, das gemeinsam unerwünschte Informationen unterdrückt. Und es den Anhängern von Herman leichter gemacht wird, sie zur Märtyerin zu stilisieren.

Bei „Spiegel Online“ heißt es, es sei eine „rein journalistische Entscheidung“ gewesen, nicht über Eva Herman zu berichten: Man habe „zu der Zeit Anderes, Besseres zu vermelden“ gehabt. Das stimmt natürlich, der Freitag vergangener Woche war schließlich der Tag, an dem der Papst seinen eigenen YouTube-Kanal startete, ein Wachmann am Buckingham Palace einen Touristen beim Kragen packte, Berlusconis Frau ihre Schwäche für Obama offenbarte und Giulia Siegel exklusiv gegenüber „Spiegel Online“ enthüllte, Ingrid van Bergen im RTL-Dschungelcamp zweimal den Bauch massiert zu haben.

Gibt es womöglich wirklich einen Konsens, Eva Herman und ihre Erfolge totzuschweigen? Oder graut es den Medien nur davor, dass sie ihre Leserkommentare und E-Mail-Fächer wieder feucht durchwischen müssen, wenn Eva Hermans wutschäumende Anhänger dort durchgetrabt sind?

Vielleicht ist die Antwort aber auch ganz einfach die, dass eine Meldung, die weder von dpa noch von der „Bild“-Zeitung verbreitet wird, für 98 Prozent der deutschen Medien gar nicht existiert.

Falschparker auf Hermans Autobahn (3)

Die erste Frage, die sich stellt, wenn man den Beschluss des Kölner Oberlandesgerichtes liest, ist die, ob die deutsche Sprache dagegen klagen könnte. Oder wenigstens die Verben, wegen Diskriminierung:

Die gemäß §§ 99 Abs. 2, 567 ff ZPO statthafte und auch den sonstigen Voraussetzungen nach zulässige sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen die in dem nach Anerkenntnis zu dem geltend gemachten Unterlassungspetitum durch das angefochtene Schlussurteil getroffene gesonderte Kostenentscheidung ist in der Sache erfolgreich.

Ist das nicht sensationell, was die Richter alles zwischen den Artikel „die“ und das dazugehörige Substantiv „Kostenentscheidung“ gepackt haben? Und das ist nur der erste Satz. Der nächste lautet:

Allerdings gilt das nicht, soweit die sofortige Beschwerde sich im Hauptantrag dagegen wendet, dass das Landgericht die Kostenverteilung anhand der sich aus dem bisherigen Sach- und Streitstand ergebenden Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens der Verfügungsklägerin vorgenommen hat, anstatt — wie die Verfügungsbeklagte das vertritt und mit der sofortigen Beschwerde in erster Linie zu erreichen sucht — den sich aus § 98 ZPO im Falle des Vergleichsschlusses formulierten gesetzlichen Verteilungsmaßstab der Kostenaufhebung als maßgeblich zu erachten.

So geht das viele Absätze weiter, und als sei der Beschluss durch diesen Sprachbeton nicht schon undurchdringlich genug, handelt es sich bei dem Verfahren auch noch um die Beschwerde gegen ein Urteil wegen einer einstweiligen Verfügung, weshalb die Verfügungsbeklagte gleichzeitig die Beschwerdeführerin ist und die Verfügungsklägerin die Beschwerdegegnerin. Logisch.

Jedenfalls hat Eva Herman gegen die Nachrichtenagentur dpa verloren. Es geht immer noch darum, dass dpa die frühere Fernsehmoderatorin am Abend der berüchtigten „Johannes B. Kerner“-Sendung im vergangenen Oktober sinnentstellend wiedergegeben hatte (Vorgeschichte Teil 1, Teil 2). Eva Herman mahnte die Agentur zwei Monate später ab und beantragte im Januar schließlich eine einstweilige Verfügung. Beide Seiten verglichen sich, umstritten blieb aber, wer die Kosten für das Verfahren tragen soll.

Das Kölner Oberlandesgericht gab jetzt einer Beschwerde von dpa statt und widersprach dem Urteil der Vorinstanz. Eva Herman muss die Kosten ganz allein tragen. Ihr Antrag auf eine einstweilige Verfügung hätte keine Chance gehabt. Es habe — mehrere Monate nach der Veröffentlichung der Meldung — keine dafür erforderliche Eilbedürftigkeit gegeben. Daran ändere auch nichts, dass Eva Herman eidesstattlich versicherte, erst am 10. Dezember von der dpa-Meldung vom 10. Oktober erfahren zu haben. Das Gericht zweifelte auch daran, dass eine Wiederholungsgefahr bestand.

Ein Bericht der evangelikalen Nachrichtenagentur Idea über einen Anfangserfolg Hermans endete im Februar mit den Sätzen:

Nach dem Sieg der Fernsehmoderatorin gegen die größte deutsche Nachrichtenagentur könnten bald weitere Medien zur Rechenschaft gezogen werden. Herman: „Es wurde Zeit, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Das war erst der Anfang. Nun geht es weiter.“

Über ihre Niederlage haben Herman und ihre publizistischen Verbündeten bislang nicht berichtet. Offenbar würde das ihrer Wahrheitsfindung nicht dienen.

Falschparker auf Hermans Autobahn (2)

Eva Herman hat einen klaren juristischen Sieg gegen die Nachrichtenagentur dpa erzielt. Es geht um eine Meldung über die berüchtigte Sendung von Johannes B. Kerner am 9. Oktober 2007. dpa hatte exklusiv noch vor der Ausstrahlung berichtet:

Zuvor hatte Kerner fast 50 Minuten lang die 48-Jährige immer wieder gefragt, ob sie ihre Äußerungen zu den familiären Werten im Nationalsozialismus heute so wiederholen würde. Doch Herman wich mehrfach aus und ergänzte: Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.

Das hat Eva Herman nicht gesagt, weder wörtlich noch sinngemäß. Es ging in ihrem Autobahn-Vergleich nicht um die Familienwerte der Nazis, sondern darum, ob man auf die heutige Bundesrepublik bezogen von einer „gleichgeschalteten Presse“ sprechen darf, wie sie es tat.

Nach dem Urteil des Landgerichtes Köln (Aktenzeichen 28 O 10/08) war die Art, wie dpa sie zitierte, unzulässig. Zwar bestehe „gegen vergröbernde Darstellungen, die im Kern wahr sind, in aller Regel kein Abwehranspruch“. „Vergröberungen, Einseitigkeiten und Übertreibungen“ müssten „in gewissem Umfang von dem Betroffenen hingenommen werden“, denn Sachverhalte ließen sich „auf dem beschränkten Raum, der für einen Pressebericht meist nur zur Verfügung steht, nicht derart vollständig darstellen lassen, dass unterschiedliche Eindrücke der Leserschaft ausgeschlossen werden“. Nachrichtenagenturen seien wegen der Kürze von Meldungen in besonderem Maße auf „griffige und eingängige Formulierungen angewiesen“.

All diese Zugeständnisse gälten aber nicht für Zitate, auch nicht in indirekter Rede:

Das ergibt sich daraus, dass Zitate des Betroffenen in ungleich größerer Weise geeignet sind, dessen Persönlichkeitsrecht zu verletzen, als dies bei der allgemeinen Berichterstattung der Fall ist. Denn der Betroffene wird als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt. (…) demjenigen, der eine Äußerung wiedergibt, werden keine wesentlichen oder gar unzumutbaren Erschwerungen oder Risiken auferlegt, wenn er verpflichtet wird, konkret und zutreffend zu zitieren (…).

Dass der Zusammenhang, den dpa herstellte, nicht stimmte, hätte die Agentur trotz des Aktualitätsdrucks leicht erkennen können und müssen, so das Gericht.

Eva Herman und dpa hatten sich, wie berichtet, im Grundsatz bereits vor Wochen geeinigt: Die Nachrichtenagentur verpflichtete sich, nicht wieder zu verbreiten, dass Herman gesagt habe: „Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.“ Ursprünglich hatte Herman allerdings gefordert, die Meldung komplett zu untersagen. Deshalb sah der Vergleich vor, dass beide Seiten sich die Kosten für das Verfahren teilen.

Die Zustimmung zum Kostenvergleich widerrief Herman aber nachträglich, deshalb urteilte darüber das Gericht. Die Entscheidung ist eindeutig: 91 Prozent der Kosten soll dpa tragen, 9 Prozent Eva Herman.

Die Agentur will sich damit aber nicht abfinden. Ihr Anwalt argumentiert, dass der Kostenvergleich Teil eines Gesamtpakets war, um eine gütliche Einigung zu ermöglichen — eigentlich sei dpa nicht der Auffassung, dass Eva Herman einen Anspruch auf Unterlassung hatte. Es sei unzulässig, einerseits das Verbot der Äußerung aufrecht zu erhalten, andererseits aber die Kostenfrage drastisch zu verändern.

Der dpa-Vertreter verweist auch darauf, dass Herman erst mit großer Verzögerung aufgefallen sei, dass ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde: Sie will erst zwei Monate später von der Existenz dieser Meldung erfahren haben. Warum dann noch die Eilbedürftigkeit herrschte, die eine einstweilige Verfügung erforderlich machte, sei nicht einsichtig — insbesondere, da dpa vom Tag nach der Kerner-Sendung an differenzierter berichtete und Herman nicht mehr falsch zitiert hatte.

dpa hat deshalb Beschwerde gegen das Urteil eingelegt.

Falschparker auf Eva Hermans Autobahn

Eva Herman erzielt gegen das deutsche Meinungskartell einen juristischen Sieg nach dem nächsten, aber weil die Medien gleichgeschaltet sind, berichtet keiner darüber. Kann das sein? Es sieht so aus. Auf ihrer Homepage hat die frühere Fernsehmoderatorin und „Tagesschau“-Sprecherin vor zwei Wochen eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach sie erfolgreich gegen das ZDF und die Nachrichtenagentur dpa vorgegangen sei. Widerhall fand diese Meldung aber fast nur in, sagen wir: speziellen Medien – bei der rechten Wochenzeitung „Junge Freiheit“, der evangelikalen Agentur „Idea“ und dem erzkatholischen Verein „Kath.net“.

Warum steht das sonst nirgends? Hatte Eva Herman vielleicht Recht mit ihrer Rede von der „Gleichschaltung“ der deutschen Medien?

Nicht ganz. Je genauer man sich die vermeintlichen juristischen Erfolge von Frau Herman ansieht, umso weniger spektakulär sind sie. Deshalb wird es jetzt ein wenig fisselig.

In der Auseinandersetzung mit dpa geht es um eine Formulierung, die die Nachrichtenagentur verwandte, als sie über Hermans Auftritt bei Johannes B. Kerner berichtete:

Zuvor hatte Kerner fast 50 Minuten lang die 48-Jährige immer wieder gefragt, ob sie ihre Äußerungen zu den familiären Werten im Nationalsozialismus heute so wiederholen würde. Doch Herman wich mehrfach aus und ergänzte: Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.

Es ist kein Zufall, dass der letzte Satz nicht in Anführungszeichen steht, denn Eva Herman hat ihn nicht gesagt, auch nicht ungefähr. Tatsächlich ging es bei ihrem inzwischen berüchtigten Autobahn-Vergleich nicht um die Familienwerte der Nazis, sondern darum, dass sie auch auf mehrfache Nachfrage nicht davon lassen wollte, von einer „gleichgeschalteten Presse“ in der heutigen Bundesrepublik zu sprechen. Auf die Vorhaltung, es handele sich um einen Begriff aus dem Dritten Reich, sagte sie:

Natürlich ist er da benutzt worden. Aber es sind auch Autobahnen damals gebaut worden und wir fahren heute drauf.

Die irreführende Formulierung aus der dpa-Meldung verbreitete sich besonders rasch, weil dpa exklusiv aus der Aufzeichnung der Sendung berichtete. Die Meldung lief schon um 20.09 Uhr, also mehr als zwei Stunden, bevor die Show ausgestrahlt wurde. dpa wiederholte die Darstellung um 20:41 Uhr und noch einmal spät in der Nacht. Vom Mittag des folgenden Tages an zitierte dpa Herman wörtlich, korrekt und im richtigen Zusammenhang, korrigierte die vorherige Darstellung aber nie ausdrücklich.

Frau Herman verlangte von dpa nun unter anderem, die Meldungen zurückzuziehen, was die Agentur ablehnte. Das Landgericht Köln schlug einen Vergleich vor. Danach muss dpa die damaligen Meldungen nicht nachträglich zurückziehen oder korrigieren, verpflichtet sich aber, in Zukunft nicht wieder zu verbreiten, dass Eva Herman gesagt habe: „Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.“ Das Gericht erließ ein entsprechendes „Teilanerkenntnisurteil“.

Dieser Vergleich ist zwar ein Erfolg für Eva Herman, bleibt aber hinter ihren ursprünglichen Forderungen zurück. Im Protokoll der Gerichtsverhandlung formuliert die Kammer es nur als Frage, ob die dpa-Meldung „im Kern wahr, aber vergröbernd“ war oder es sich um ein unzulässiges Zitat handelte. Bezeichnend ist auch, dass dpa nach diesem Vergleich nicht für die Anwaltskosten Eva Hermans aufkommen müsse, sondern beide Seiten ihre eigenen Auslagen tragen und sich die Gerichtskosten teilen würden.

Mit dieser Aufteilung ist Frau Herman aber nicht einverstanden. Sie hat deshalb, wie ihr Anwalt Gerrit Schohe erklärt, jetzt nachträglich ihre Zustimmung zu dem Vergleich im Bezug auf die Kosten zurückgezogen. Nun muss das Gericht diesen Punkt entscheiden. (Ich hatte Sie ja gewarnt, dass es fisselig werden würde.)

Im Streit mit dem ZDF geht es um einen offenbar satirisch gemeinten Jahresrückblick in der Sendung „Aspekte“ vom 14. Dezember 2007. Wolfgang Herles hatte darin Hermans Äußerungen so zusammengefasst, „bei den Nazis sei nicht alles schlecht gewesen, ja sogar manches gut“ und: „Das sind Werte, das sind Kinder, Mütter, Familien, das ist Zusammenhalt.“ Wie das ZDF bestätigt, hat der Sender tatsächlich nach Aufforderung durch die Anwälte Hermans eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Allerdings, und das ist nicht unwesentlich: ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das bedeutet im Grunde, dass das ZDF der Meinung ist, freiwillig auf eine Wiederholung der Formulierungen zu verzichten (was dem Sender leicht fällt, da es sich ja um einen Jahresrückblick 2007 handelt), sie aber im Grunde insbesondere im Rahmen einer satirischen Darstellung für zulässig zu halten. Um die Übernahme der Anwaltskosten streiten sich Herman und das ZDF noch — womöglich bald auch vor Gericht. Einen großen „juristischen Erfolg“ Hermans zu verkünden, wäre also mindestens voreilig.

Eva Herman aber sagt:

„Es wurde Zeit, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Das war erst der Anfang. Nun geht es weiter.“

Eva Hermans Stechschrittmuster

Schon erstaunlich, wie viele Kommentatoren hier und an anderer Stelle zu glauben scheinen, dass Eva Herman bewusst missverstanden und Opfer einer Medienverschwörung wurde.

Ich würde all denen empfehlen, sich den Mitschnitt von Hermans Rede beim „Forum Deutscher Katholiken“ anzuhören. Lukas hat ihn auf osthessen-news.de entdeckt und nimmt drüben bei „Coffee and TV“ die sprachlichen Unfälle im Detail auseinander. Ich möchte nur zwei Punkte aus der Rede herausgreifen.

Eva Herman zitiert als erstes eine Studie, deren Ergebnis sie so zusammenfasst:

„78 Länder wurden untersucht auf Familienfreundlichkeit; Deutschland liegt auf Platz 77.

Die gleiche Behauptung hat sie bei Kerner auch schon aufgestellt. Sie ist falsch. Die Studie des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) (pdf) hat nicht die „Familienfreundlichkeit“ verschiedener Länder verglichen, sondern die Bedeutung von Familien und ihren Zusammenhalt.

Gefragt wurde also nicht danach, wie willkommen zum Beispiel Kinder in einer Gesellschaft sind, wie viele Familienabteile es in Zügen gibt, ob Familien steuerlich geförder werden o.ä. Gefragt wurde danach, wie wichtig einem die eigene Familie ist, ob man die eigenen Eltern bedingungslos, unabhängig von ihren Fehlern, lieben muss, und ob es die Pflicht von Eltern ist, sich für die Kinder auzuopfern, oder ob sie auch ein eigenes Leben führen dürfen. Die Antworten der Befragten auf diese drei Fragen fassten die Autoren Alberto Alesina und Paola Giuliano als Grad der Familienbindung zusammen.

Dass diese Familienbande in Afrika und Asien besonders ausgeprägt sind, schon weil Familien einander unterstützen müssen, weil es sonst keiner tut, während Deutsche sich in Krisen zum Beispiel auf staatliche Hilfe verlassen können, überrascht da nicht sehr. Aber richtig ist: In Deutschland ist der Familienzusammenhalt schwächer ausgeprägt als in fast allen anderen Ländern. (Deutschland fällt übrigens aus dem Rahmen: Das traditionelle Familienrolle schwindet zwar, aber trotzdem gehen vergleichsweise wenige Frauen arbeiten.)

Wenn Herman den Eindruck erweckt, die Studie habe die „Familienfreundlichkeit“ gemessen, also wie sehr Familien gesellschaftlich oder staatlich gefördert werden, und Deutschland liege fast ganz hinten, sagt sie die Unwahrheit.

Herman sagt vor den sie bejubelnden Katholiken:

Ich machte schon damals auch eine ganz neue Erfahrung, nämlich alles, was nach Familie, nach Glück mit Ehepartnern, mit Kindern, nach dem Weiblichen, nach dem Männlichen und dem Muttersein klingt, das wird in unserem Land leider auffallend schnell mit Naziparolen in Zusammenhang gebracht. Der Mechanismus ist inzwischen vollkommen klar. Sofern jemand das Wort erhebt und sich für diese Werte einsetzt, wird er bombardiert, es wird Nazilob in ihn projeziert [sic!] und gleichzeitig wird er als Sympathisant dieser Ideologie öffentlich verurteilt.

Das ist in einem Maße Unsinn, dass einem die Worte fehlen. Was man dann immerhin mit Eva Herman gemein hätte, die sagt:

Wir marschieren im Stechschritt durch einen anstrengenden Alltag voller Widersprüche.

Nachtrag. Ebenfalls bei Lukas: Eva Herman — Der Film.

Ach, Süddeutsche

10 Uhr morgens. Die Menschen sitzen im Büro, und der ein oder andere würde bestimmt in den Online-Medien nachlesen wollen, was da gestern passiert ist bei Johannes B. Kerner mit Eva Herman. Bei stern.de und auf faz.net findet er kluge und gut geschriebene Texte, die nicht nur berichten, sondern auch analysieren.

Und sueddeutsche.de macht immer noch mit dem irreführenden dpa-Vorabtext auf, die Redaktion hat die Zeit aber genutzt, schon mal eine Bildergalerie zu bauen.

Der letzte Auftritt von Eva Herman

Davon stand natürlich nichts in den aufgeregten Vorabmeldungen von dpa: Dass sich in der „Kerner“-Sendung kurz vor Schluss noch so eine Romy-Schneider-Burkhard-Driest’sche Romanze zwischen Senta Berger und Mario Barth andeuten würde. Er erzählte von der Städtereise nach Amsterdam, die er seinem Freund und dessen neuer Freundin geschenkt habe, und sagte bedeutungsschwanger, Amsterdam, das sei ja keine normale Städtereise. Und als Kerner das natürlich nicht so stehen lassen konnte und nachfragen musste, was denn so besonders sei an Amsterdam, antwortete Senta Berger blitzschnell für Mario Barth: „Die Tulpen“, und er lachte, und sie lachte, und wenn sie in diesem Moment die Hand auf seinen Arm gelegt hätte, wer weiß.

Eva Herman war da längst gegangen. „Rausschmiss“, wie dpa das nannte*, in werblicher Mission für Kerner und das ZDF, trifft es gar nicht. Kerner bat sie freundlich zu gehen, vor allem wohl, um das Platzen der Halsschlagader von Margarethe Schreinemakers zu verhindern, und Eva Herman, das sah man ihr an, war ohnehin längst fertig mit allen Anwesenden und ließ sich nicht lange bitten, und Kerner dankte ihr vielmals – keine Frage: fürs Kommen und fürs Gehen.

Das war in einer an bizarren Momenten reichen Sendung einer der bizarrsten: Berger, Schreinemakers und Barth hatten deutlich gemacht, dass es ihnen unmöglich ist, ernsthaft weiterzudiskutieren, solange noch diese Nazitante dabei sitzt. Und im selben Moment, in dem die Nazitante weg ist, köpfen sie einen Prosecco, vergessen die nervigen Diskussionen über Mütter, Kinder und Krippenplätze und machen Party. (Das mit dem Prosecco stimmt nicht, wäre aber in der aufgeräumten Stimmung auch nicht weiter aufgefallen.) Es war eine Reaktion, die Eva Hermans Selbstüberschätzung, sie werde stigmatisiert, damit man über ihre unbequemen Wahrheiten nicht diskutieren muss, auf eine unangenehme Weise zu bestätigen schien. Ohne die Nazitante, schien die Runde zu sagen, kann man nicht nur besser über gesellschaftliche Fragen diskutieren, sondern noch besser nicht über gesellschaftliche Fragen diskutieren.

Und so sprach man stattdessen über die Freundin von Mario Barth und sein Bühnenprogramm und seine Platin-DVD, und es war eine heitere Stimmung, und alles war sehr egal.

Für Johannes B. Kerner hatte diese Sendung mit Eva Herman natürlich eine ähnliche Funktion wie Reinhold Beckmanns demonstrativer Versuch, sich an Jan Ullrich als kritischer Nachfrager zu profilieren. Aber Kerner hatte es nicht auf den Eklat angelegt. Im Gegenteil: Mit jeder der vielen demonstrativ-scharfen Nachfragen trieb er Herman eigentlich nicht in die Ecke, sondern baute ihr eine Brücke nach der nächsten. Kerner weiß, wie das läuft in den Medien: Herman hat etwas gesagt, das sie nicht hätte sagen dürfen, über das Dritte Reich noch dazu. Sie ist zur Paria geworden, und ihre einzige Chance, wieder dazu zu gehören, auch in Zukunft wenigstens als Diskussionspartnerin zugelassen zu werden, ist es, Abbitte zu leisten. Es geht bei diesem Ritual nicht um die Frage, ob Eva Herman in irgendeiner Form nationalsozialistischem Gedankengut anhängt, es geht überhaupt eigentlich nicht um Inhalte. Es geht darum, dass sie sich entschuldigt und zugibt, Fehler gemacht zu haben.

Und dann, danach, kann man über alles reden, auch über ihre merkwürdigen Thesen über Frauen und Mütter und die bösen 68er, und man kann sich darauf einigen, anderer Meinung zu sein, aber dass sie in ihrem Kreuzzugs-Wahn die Familienwerte der Nazis lobt, das muss vorher aus der Welt. (Und sie hat, was gerne vergessen wird, ihren NDR-Job nicht verloren nach der wirren und teilweise falsch wiedergegebenen Buchvorstellungsrede; sondern erst, nachdem sie gegenüber der „Bild am Sonntag“ noch einmal ausdrücklich von den „Werten, die auch im Dritten Reich gefördert wurden“ gesprochen hat.)

Kerner weiß, dass das so ist, dass das die Spielregeln sind, nach denen unsere Medienwelt funktioniert; Spielregeln, die er nicht gemacht hat, denen er aber strikt folgt in seiner Sendung und die er dadurch verstärkt. Er hat Eva Herman in seiner schrecklich teflonhaften Art immer wieder die Möglichkeit gegeben, zu sagen: „Das hätte ich nicht sagen sollen, es tut mir leid“, und damit den einen, kleinen, entscheidenden Schritt zu tun von außerhalb des Kernerschen „Darüber können wir reden“ in diesen Kreis hinein.

Eva Herman hat jede Chance ausgeschlagen, ob aus Trotz oder aus Überzeugung, wer kann es sagen, aber: Wen interessiert es auch? Sie hat sich so vollkommen eingekuschelt in ihrer Opferrolle, in die sie auch von außen getrieben wurde, dass da kein Zentimeter Platz ist für eigenes Fehlverhalten. Das eigentlich Erschreckende an ihrem Auftritt bei Kerner und ihren Auftritten der vergangenen Wochen und Monate, ist weniger die Möglichkeit, dass Eva Herman in ihrem Hass auf die gesellschaftlichen Veränderungen durch die 68er, der auch ein Selbsthass sein muss, sogar im Dritten Reich vergleichsweise positive Zustände sehen könnte. Das eigentlich Erschreckende ist, wie dumm jemand sein kann, wie ahnungslos, wie dilettantisch und laienhaft in einer Medienwelt, in der sie sich seit vielen Jahren professionell bewegt.

Wäre sie kein Profi, es wäre fast mitleiderregend gewesen, mitanzusehen, wie sich Eva Herman immer weiter um Kopf und Kragen redete. Wie sie sich bei jeder Frage für die Antwort entschied, die alles noch schlimmer machte. Wie sie noch den Historiker angriff. Wie sie selbst Mario Barth gegen sich aufbrachte. Und wie sie, innerhalb der Sendung ebenso wie im Laufe des ganzen Konflikts, dadurch, dass sie sich in die Enge getrieben fühlte, sich immer weiter fanatisierte. Sie sah nicht ein, dass ihr ursprüngliches Zitat mindestens missverständlich war. Sie sah nicht ein, dass es, gelinde gesagt, unfassbar idiotisch war, in ihrem Fall ausgerechnet von einer „Gleichschaltung“ der Medien zu reden. Sie bestritt, dass „Gleichschaltung“ ein Wort der Nazis ist. Sie verglich das mit den Autobahnen, über die wir ja heute auch fahren, obwohl sie von den Nazis gebaut wurden. Und am Ende sagte sie zwar, sie würde sich heute nicht wieder so äußern über die Familienpolitik der Nationalsozialisten, begründete das aber nicht mit der Einsicht in eigene Fehler, sondern so:

Ich muss einfach lernen, dass man über den Verlauf unserer Geschichte nicht sprechen kann, ohne in Gefahr zu geraten.

An dieser Stelle befand Margarethe Schreinemakers, zu Recht, aber auch in Kenntnis der Gesetze solcher Sendungen und unserer Medienlandschaft überhaupt, dass der Unsinn, den Eva Herman erzählte, so groß und gefährlich war, dass es nicht mehr reichte, sich von ihr zu distanzieren. Sie drohte damit, die Sendung zu verlassen. Und Kerner entschied sich, nach einer kurzen Weile, für sie, die Empörte, und Berger, die 68erin, und Barth, den Komiker, und gegen Herman.

Und auch wenn das Wort „Eklat“ irgendwie unpassend wirkt angesichts des vergleichsweise freiwilligen Abgangs von Eva Herman aus der Sendung — ich bin mir ziemlich sicher: Dies war der letzte größere Auftritt Eva Hermans im deutschen Fernsehen. Mit der Art, wie sie sich selbst zum Opfer stilisierte, weil sie angeblich nur über die deutsche Geschichte „gesprochen“ hat, hat sie sich mit einer Entschiedenheit selbst ins rechte Abseits gestellt, wie es kein fahrlässig oder böswillig verkürztes Zitat je geschafft hätte.

Sie hat nichts verstanden.

*) Korrektur: dpa hat in seiner Vorabmeldung nicht von einem „Rausschmiss“ gesprochen, sondern davon, dass Kerner Herman „ausgeschlossen“ hat.