Schlagwort: Evelyn Hecht-Galinski

Broder stolpert über seine Sexfixiertheit

Das Gute an und für Henryk M. Broder ist, dass er wenigstens kein Amt hat, von dem er zurücktreten könnte, wenn sich herausstellt, dass er in einem Land lebt, das es verfassungsrechtlich erlaubt, ihn „Pornoverfasser“ zu nennen. Und im Moment sieht es danach aus. Das Berliner Landgericht hat Broders Klage gegen Evelyn Hecht-Galinski abgewiesen. Sie hatte in einem Brief, der im „Palästina-Portal“ veröffentlicht wurde, von

„Falschaussagen des ehemaligen ‚St. Pauli Nachrichten‘-Redakteurs, Pornoverfassers und heutigen ‚Spiegel‘-Redakteurs, Ausputzers der Israel-Lobby und Großinquisitors, Henryk M. Broder“

gesprochen. Broder, den man aufgrund seiner eigenen Rhetorik leicht mit jemandem verwechseln könnte, der für das Recht auch auf scharfe Polemik kämpft, ließ daraufhin sowohl Hecht-Galinski als auch den Betreiber der Internetseite, Erhard Arendt, abmahnen. Als sich Hecht-Galinski weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, klagte Broder — und unterlag nun in erster Instanz.

Hecht-Galinski wies auf Broders „pornografisches Vokabular“ hin und zitierte unter anderem den Satz „Jetzt wichst zusammen, was zusammen gehört“, den die „Welt“ bei ihrem Abdruck von Broders kleiner BILDblog-Beschimpfung im vergangenen Jahr sicherheitshalber gestrichen hatte.

Broder argumentierte vor Gericht, er schreibe polemisch, aber nicht pornografsch. Während seiner Tätigkeit für die „St. Pauli Nachrichten“ habe er lediglich Artikel mit politischen, gesellschaftlichen, unterhaltsamen oder wirtschaftlichen Themen verfasst. Und sein Buch „Wer hat Angst vor der Pornografie“ sei nur ein Werk über Pornographie, aber nicht selbst pornografisch.

Das Gericht widersprach:

Liest man das Vorwort zu diesem Buch, so überrascht es bereits, dass der Kläger sich durch die Bezeichnung als ‚Pornoverfasser‘ herabgesetzt und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, schreibt er dort doch über die gesellschaftlich befreiende Wirkung von Pornografie und tut kund, dass er Pornografie für emanzipatorisch halte. Er definiert in dem Buch Pornografie als „die optische, textliche oder akustische Vermittlung der Teilnahme am Sexualleben der dargestellten Personen“ (S. 14). Dass dies in dem Buch zumindest auch stattfindet, erscheint der Kammer unbestreitbar. In dem Buch finden sich an verschiedenen Stellen Fotos von kopulierenden Paaren (S. 14 ,29, 31, 33, 38).

Werden solche Bilder und die zugehörigen Texte aber veröffentlicht, so liegt es im Bereich der Wertung, ob der Verfasser als „Pornoverfasser“ bezeichnet wird.

Somit handle es sich bei dem Wort, das Broder verboten wissen will, nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung — und zwar eine zulässige. Das Gericht stellt fest:

dass der Kläger [Broder] sich in der Vergangenheit sowohl über die Beklagte als auch über andere Personen, die andere Auffassungen vertreten als er, in unflätiger und unsachlicher, z. T. auch grob verletzender Weise geäußert [hat], wie sich aus den gewechselten Schriftsätzen samt Anlagen eindrucksvoll ergibt. So hat er z. B. gesagt, die Auftritte der Beklagten seien hysterisch, ihre Leserbriefe wirr. Zeitlich nach der hier streitgegenständlichen Äußerung hat er die Beklagte als „hysterische, geltungssüchtige Hausfrau“ bezeichnet, was noch zu den harmloseren Äußerungen des Klägers über andere Menschen gehört.

Auch daran wird aber deutlich, dass der Kläger sich nicht scheut, in Auseinandersetzungen, auch wenn sie in erster Linie politische Themen betreffen, zu persönlich diffamierenden Mitteln und Bezeichnungen zu greifen. Dies schränkt seinen eigenen Persönlichkeitsschutz gegenüber potentiell unsachlichen und herabsetzenden Äußerungen deutlich herab. Wer das Recht der freien Meinungsäußerung in der Weise benutzt wie der Kläger, muss sich auch selbst deutliche Kritik an seiner Person gefallen lassen.

Lustig, die Argumentation musste sich auch schon „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann anhören. Aber weiter zu Broder:

Hinzu kommt, dass der Kläger eine besondere Vorliebe für eine Ausdrucksweise mit sexuell drastischen und dem Genitalbereich entstammenden Begriffen hat, die er auch benutzt, wenn es gar nicht um sexuelle oder verwandte Themen geht, so dass auch politische und andere Diskussionen immer wieder mit sexuellen Konnotationen aufgeladen werden.

Broder hat angekündigt, in Berufung zu gehen.