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Das griechische Renteneintrittsalter liegt nicht bei 56 Jahren

Bei „Günther Jauch“ diskutieren sie gerade mal wieder über Griechenland und den „Grexit“. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach sagt, Griechenland lebe auf Kosten anderer Staaten, und illustriert das mit zwei besonders eindrucksvollen Zahlen:

„Der Griechische Ministerpräsident hat jetzt angeboten, das reale Renteneintrittsalter in Griechenland, das bei uns bei fast 64 Jahren liegt, auf 56 Jahre anzuheben.“

Das ist falsch, aber das ist vermutlich nie wieder aus der Welt zu kriegen.

Die Zahl 56,3 steht, um es noch einmal so knapp wie möglich zu erklären, tatsächlich in einem Papier der griechischen Regierung, und sie steht in einer Tabelle, in der es um das reale Renteneintrittsalter geht. Aber die Spalte, in der sie steht, bezieht sich auf den öffentlichen Dienst, nicht auf alle Griechen.

Wenige Zentimeter rechts davon steht schon eine deutlich höhere Zahl. Sie bezieht sich auf einen der wichtigsten Rententräger für Privatangestellte. Wenn man Äpfel mit Äpfel vergleicht, unterscheiden sich die Renteneintrittsalter in Griechenland und Deutschland vermutlich nicht sehr. (Die Zahl 64 gibt nämlich auch nicht das reale Renteneintrittsalter der Deutschen an, sondern berücksichtigt ausschließlich Personen, die wegen ihres Alters in Rente gegangen sind.)

Die Zahl macht gerade Karriere. Sie stand am Dienstag in der FAZ. Am Donnerstag – zum ersten Mal in der Kombination mit der 64 – in „Bild“, dort sogar in einer Überschrift. Am Freitag, diesmal in derselben attraktiven Kombination, noch einmal in der FAZ. Und nun nennt sie Wolfgang Bosbach vor einem Millionenpublikum als Beleg für das Schmarotzertum der Griechen.

Noch einmal: Die Quelle für die Zahl ist bekannt. Aus ihr geht eindeutig hervor, dass sie nicht so zu interpretieren ist, wie es FAZ, „Bild“ und Bosbach tun.

Spricht man den „Bild“-Mann Dirk Hoeren auf die Zahl an, verweist der u.a. höhnisch auf die FAZ. Ich habe auch bei der FAZ nachgefragt, auch in Mails an mehrere Wirtschaftsredakteure. Ich habe nicht den Eindruck, dass sie das korrigieren wird – mei, die griechische Regierung, die ist eh chronisch unzuverlässig. Und Bosbach, naja. Hätte etwa Jauch ihm widersprechen sollen? Jauch?

Nein, die Zahl ist vermutlich nie wieder aus der Welt zu kriegen. Muss man sich eigentlich auch Don Quichotte als glücklichen Menschen vorstellen?

[mit Dank an Twipsy!]

„Ebenso lächerlich wie böswillig“: FAZ-Außenpolitikchef weist Ulfkotte-Vorwürfe zurück

Als „falsch“ und „ehrabschneidend“ hat Klaus-Dieter Frankenberger, der Außenpolitikchef der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, den Vorwurf zurückgewiesen, er habe sich vom Sultan von Oman kaufen lassen und Gefälligkeitsberichterstattung betrieben.

Erhoben hat diesen Vorwurf der frühere FAZ-Redakteur Udo Ulfkotte. Ulfkotte profiliert sich seit einigen Jahren als „Gegner von Qualitätsmedien“ und schreibt Bücher wie „So lügen Journalisten“, „SOS Abendland“, „Vorsicht Bürgerkrieg!“ und „Albtraum Zuwanderung“. Im Kopp-Verlag („UFOs — Generäle, Piloten und Regierungsvertreter brechen ihr Schweigen“) hat er das Buch „Gekaufte Journalisten“ veröffentlicht. Darin enthüllt er, dass es in Deutschland keine Meinungsfreiheit mehr gibt und Pressefreiheit „nur eine gut gespielte Illusion“ ist. Das Werk wird in der kommenden Woche Platz 13 der „Spiegel“-Bestsellerliste erreichen.

Ulfkotte, der sich nach eigenen Aussagen als Journalist von Shell „schmieren“ ließ und als Lobbyist des BND diente, beschreibt darin unter anderem, wie er sich in den neunziger Jahren vom Sultan von Oman korrumpieren ließ: Auf Kosten des autoritären Staatschefs sei er zu Besuchen eingeladen und mit bezahlten Luxus-Angeboten verwöhnt worden. Unter anderem habe der Sultan sogar seine „Ausbildung zum Padi-zertifizierten Rettungstaucher mit Jason Erodottu als privatem Tauchlehrer“ bezahlt. Er habe den kostenlosen Luxus als „Jackpot“ empfunden und entsprechend geschönt über das Land und seinen Diktator berichtet.

Wie er habe sich auch sein damaliger Kollege Frankenberger kaufen lassen, behauptet Ulfkotte, der suggeriert, dass die ganze Branche und insbesondere die FAZ so korrumpierbar und korrupt ist, wie er es war.

Gegenüber dem neuen Online-Magazin „Krautreporter“ widerspricht Frankenberger:

Tauchkurse hat vielleicht Herr Ulfkotte auf Kosten anderer gemacht, ich nicht. Der Vorwurf Herrn Ulfkottes, „wir“ seien korrupt gewesen, trifft jedenfalls für mich nicht zu.

Bei den Reisen nach Oman handelte es sich zum Teil um privatfinanzierte Reisen (z.B. 1995 und 1996), zum Teil um Einladungen des omanischen Informationsministeriums. Der von Herrn Ulfkotte erweckte Eindruck, hierdurch sei eine Gefälligkeitsberichterstattung meinerseits erfolgt, ist nicht nur falsch, sondern auch ehrabschneidend. Ich weise diesen Vorwurf entschieden zurück.

In jener Zeit konnte man als Journalist bestimmte Länder, zum Beispiel Oman, nur bereisen, wenn man von offizieller Seite eingeladen wurde. In den neunziger Jahren gab es in Oman nur ein einziges internationales Hotel, in dem sich Journalisten aufhalten konnten.

Den Eindruck zu erwecken, man könne mich mit einer finanzierten Reise „kaufen“ oder eine positive Berichterstattung erreichen (wie das Herr Ulfkotte in diesem und in anderen Fällen sich zuschreibt), ist ebenso lächerlich wie böswillig. Dies gilt für mich und im Übrigen für alle seriösen Journalisten.

Frankenberger weist auch den Vorwurf zurück, er sei ein „Lobbyist“, weil er Mitglied etwa im Beirat der Trilateralen Kommission, in der Atlantischen Initiative und im Institut für Europäische Politik war oder ist:

Die Mitgliedschaft ermöglicht Zugang zu Inhalten und Informationen, die notwendige Grundlage sind für eine seriöse und umfassende Berichterstattung. Dabei geht es gerade darum, über Dinge zu berichten, die ansonsten nicht den Weg in die Öffentlichkeit finden würden.

Auch hier scheint Herr Ulfkotte ein Verständnis von Journalismus zu haben, aus dem eine merkwürdige Anmaßung spricht und das obendrein den Geist der Verschwörung atmet.

Journalistische Unabhängigkeit ist ein für mich unabdingbarer Grundsatz meiner professionellen Tätigkeit. Weil das so ist, bin ich auch seit vielen Jahren für eine Redaktion tätig, die nach diesen Grundsätzen arbeitet und diese selbstverständlich auch immer wieder anhand von Einzelsituationen kritisch diskutiert und hinterfragt. Wenn das für Einzelne nicht immer gegolten hat, ist es aus meiner Sicht mehr als unlauter und journalistisch nicht besonders seriös, dies zu verallgemeinern, um aus dem daraus erhofften öffentlichen Skandalwert persönlichen Profit zu schlagen.

Ulfkotte sieht mit seinem Buch den „Armaggedon der Leitmedien“ gekommen. Die meisten seiner „Enthüllungen“ im Buch sind entweder bekannt oder falsch. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit einigen seiner Behauptungen erscheint in Kürze ist jetzt auf krautreporter.de zu lesen:

[Offenlegung: Ich schreibe regelmäßig für die FAZ.]

Red Bull verleiht Flügel und Zeitunglesen macht klug

Die spinnen doch, die Amis! Jetzt muss das österreichische Unternehmen Red Bull 13 Millionen Dollar an US-Amerikaner auszahlen, die sich die vermeintliche Energie-Limo seit Jahren eintrichtern, aber vergeblich darauf warten, dass ihnen so depperte Flügel an den Schultern wachsen, wie es Red Bull in der Werbung verspricht. Wächst aber gar nix! Echt jetzt! Und nun steht also fast überall, dass der Getränkehersteller die Trinker entschädigen muss.

Illustration von web.de

Überschrift "Passauer Neue Presse"

Überschrift bild.de

Überschrift welt.de

Überschrift n24.de

Der Hammer, oder? Verleiht gar keine Flügel, die Plörre. Und die Klage passt so gut ins europäische Bild von diesen freakigen US-Amerikanern, die andauernd alle verklagen, weil irgendwas passiert, was man nun wirklich nicht ahnen konnte: Dass zum Beispiel der zur Legende gewordene Hamster explodiert, wenn man ihn bloß mal kurz zum Trocknen in die Mikrowelle gibt, was aber so nicht in der Gebrauchsanweisung stand, weder in der für die Mikro, noch für den Hamster.

Liest sich also gut, das mit Red Bull und den Flügeln, ist aber Unsinn. Den Slogan „Red Bull verleiht Flügel“ haben die Initiatoren der Sammelklage durchaus so metaphorisch verstanden, wie er gemeint ist: als Bild für die Leistungssteigerung, die Red Bull in der Werbung und mit Hilfe von Studien suggeriert. Den Klägern geht es also um die versprochene Wirkung, um den Effekt des Getränks.

Das Unternehmen verspreche, Red Bull steigere die Leistung, Konzentration und Reaktion, argumentieren die Kläger, dabei wirke es nicht viel mehr als eine Tasse Kaffee. Als Beleg halten sie ihrerseits eine Studie dagegen. Einer der Kläger behauptet außerdem, er trinke seit zwölf Jahren den Energy-Drink, seither habe sich aber nicht viel verbessert. Die Kläger vermissen also die in der Werbung versprochene Leistungssteigerung, nicht die Flügel.

13 Millionen Euro in einen Fonds zu zahlen, ist der Vergleich, den Red Bull bereits im Sommer einging, was aber jetzt erst zu uns rüber geschwappt ist. So kann man das auf US-amerikanischen Blogs und Websites nachlesen, auf die sich auch einige Nachrichtenseiten hierzulande beziehen. Doch meistens wird die Geschichte hier verknappt dargestellt; verknappt auf den leicht übergeschnappten US-Amerikaner, der ständig klagt – und dann auch noch Recht bekommt.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat den Klägern deshalb erst mal – in dieser Logik folgerichtig – jeden Humor aberkannt: „Humorlose Kläger in Amerika“ titelt sie in ihrem Wirtschaftsteil, um dann bierernst aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus zu kommen:

So etwas gibt es auch nur in den Vereinigten Staaten: Weil der österreichische Energydrink-Hersteller Red Bull für seine angeblich leistungssteigernde Brause mit dem Slogan „Red Bull verleiht Flügel“ wirbt, haben amerikanische Verbraucher diese Losung nun wörtlich genommen. Vor einem Bundesgericht in New York strengten sie eine Sammelklage gegen Red Bull an – weil ein normaler Mensch auch nach dem Genuss einer kompletten Dose des klebrigen Süßgetränks tatsächlich immer noch nicht fliegen könne.

Genau: Nach einer Dose! Nicht fliegen! Diese Amerikaner, Mann!

In der Wirtschaftsredaktion der „Welt“ ist man auch ganz fassungslos. „Deutschland amüsiert sich“, schreibt die Zeitung gleich im Vorspann ihres länglichen Online-Textes, weil bei twitter ein paar Leute jetzt Gags über Red Bull reißen, also: ganz Deutschland. Während die „Welt“ den Amerikanern weiter unten nicht den Humor abspricht, sondern gleich die Vernunft:

Kein vernünftiger Mensch würde nach dem Genuss einer Dose des Energydrinks auf einen Felsen klettern und in die Tiefe springen, blind darauf vertrauend, dass ihm schon Flügel wachsen werden. Weiter könnte man auch argumentieren, dass kein vernünftiger Mensch auf den Gedanken käme, wegen des Ausbleibens der Flügel vor Gericht zu ziehen.

Nö, stimmt. Und kein vernünftiger Mensch käme, wenn er sich ein bisschen eingelesen hätte, auf die Idee, dass es so war. Nur eben etliche Zeitschriften und Zeitungen wie die „Welt“, die noch ein bisschen höhnt über das amerikanische Rechtssystem, wo „immer wieder Großkonzerne mit zweifelhaften Klagen“ überzogen würden, „die wider den natürlichen Menschenverstand sind“.

Kein Wunder also, dass auch das „Manager Magazin“ staunt: „Es ist einer der Fälle, die eigentlich nur in den USA passieren können“, steht dort. Und im Vorspann: „Wer seit 2002 eine Dose Red Bull in den USA gekauft und sich gewundert hat, dass ihm keine Flügel wachsen, könne nun eine Entschädigung beantragen.“

Auch schön. Richtig ist: Wer nach 2002 in den USA eine Dose gekauft hat und die suggerierte Wirkung bei sich nicht feststellen konnte, kann das (hier) beantragen und bekommt dann vielleicht etwas aus dem Fonds. Auf den Vergleich hat sich Red Bull übrigens eingelassen, um nach eigenen Angaben einen potenziell langen und teuren Prozess zu vermeiden, wie das Unternehmen der Nachrichtenagentur APA sagte. Grundsätzlich widerspricht das Unternehmen aber: „Der Red Bull Marketingansatz war immer humorvoll, wahrheitsgemäß und korrekt.“

Mit Dank an Stanz.

Nachtrag 14.10.2014, 17:48 Uhr. Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht: Das „Manager Magazin“ hat seinen Artikel noch mal überarbeitet. Ursprünglich stand da in der Überschrift: „Red Bull kommen seine Flügel teuer zu stehen“. Und im Vorspann:

Red Bull verleiht Flügel – diesen Spruch hätte sich der Brausevermarkter in den USA vielleicht sparen sollen. Um eine Massenklage abzuwenden, stimmte Red Bull laut einem US-Blog einem Vergleich zu: Wer seit 2002 eine Dose Red Bull in den USA gekauft und sich gewundert hat, dass ihm keine Flügel wachsen, könne nun eine Entschädigung beantragen.

Da musste man natürlich noch mal ran. Die Überschrift: okay. Der erste Satz, joah: so halbrichtig. Der zweite stimmt – bis zum Doppelpunkt. Danach, die Sache mit den Flügeln: Unsinn. Und damit zur schlechten Nachricht. Das steht da jetzt in der Überschrift: „Red Bull verleiht doch keine Flügel“. Und im Vorspann:

So etwas funktioniert nur in den USA: Wer dort eine Dose Red Bull gekauft und sich gewundert hat, dass ihm keine Flügel wachsen, kann eine Entschädigung beantragen.

Naja, gut: In der Bildunterzeile steht ja auch immer noch:

Red Bull: Achtung Achtung – man kann nach dem Trinken gar nicht fliegen

Muss man nicht verstehen. Aber vielleicht kann es das „Manager Magazin“ erklären.

Nachtrag 18.10.2014. Sven Clausen, der stellvertretende Chefredakteur des „Manager Magazins“, hat mir gestern geantwortet. Er schreibt:

Wir halten unsere Formulierungen in Überschrift und Vorspann für zulässig und nicht irreführend. Wir bleiben damit im Formulierungskosmos von Red Bull, knüpfen damit also direkt an die ironische Figur des Werbespruchs an. Im Text steigen wir dann aus dieser rhetorischen Figur aus und schildern sauber und sachlich, wie der Stand der Dinge ist. Ironie ist im Nachrichten- und Analyse-Journalismus bekanntermaßen immer gefährlich, weil die Leser und User das tendenziell nicht erwarten. Im Fall von Red Bull ging das aber aus unserer Sicht, weil der Werbespruch – und damit seine ironische Aussage – so bekannt ist. Glücklicherweise hat uns die Reaktion unserer Leser bestätigt: Der Beitrag wurde gern (hohe Leserzahl) und gut (die für mm.de übliche, sehr geringe Bounce-Rate) gelesen. Beschwerden haben mich bislang nicht erreicht.

Milchmädchen im Einsatz gegen ARD und ZDF: Der Unsinn der Steuerzahler-„Studie“

Heute erkläre ich Ihnen, wie ARD und ZDF eine halbe Milliarde Euro jährlich einsparen können. Achtung: Indem sie das Geld einfach nicht ausgeben. Ta-daa!

Und jetzt sagen Sie nicht, das sei eine Rechnung, für die man nicht einmal ein Milchmädchen wecken müsste. Der Steuerzahlerbund, ein natürlicher Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, hat es mit dieser Rechnung heute in die „Welt“, die „Rheinische Post“, die „FAZ“ und diverse Online-Medien geschafft.

Er hat sie natürlich besser verpackt. Er hat sie als „Sonderinformation 1“ seines „Deutschen Steuerzahlerinstituts“ (DSi) herausgegeben und mit diversen Fußnoten, Quellenangaben und volkswirtschaftlichen Erläuterungen den Eindruck erweckt, es handele sich hier um eine seriöse wissenschaftliche Forschungsarbeit. Die Medien nennen das Papier „Studie“.

Angeblich weist es den öffentlich-rechtlichen Sendern nach, dass sie jährlich 650 Millionen Euro verschwenden.

Der größte Batzen dieses Betrages kommt aus den Sportrechte-Etats der Sender. Die ließen sich, laut der „Studie“, von jährlich 335 Millionen Euro auf 185 Millionen Euro senken. Auf die Zahl von 185 Millionen Euro kommt die „Studie“ nicht durch irgendein akribisches Nachrechnen, sondern durch den „Vorschlag“, es würde doch völlig genügen, wenn ARD und ZDF die Ausgaben für Sportgroßereignisse „generell auf z.B. fünf Prozent des Programmaufwands begrenzen“.

Hätte die „Studie“ ohne weitere Erklärung eine Begrenzung auf „z.B. vier Prozent“ oder „z.B. drei Prozent“ vorgeschlagen, hätten ARD und ZDF nach dieser Logik also noch viel mehr Geld verschwendet.

Darüber hinaus könnten ZDF, arte und Deutschlandradio laut der „Studie“ jährlich 50 Millionen Euro bei den Programmaufwendungen sparen. Diese Zahl ist nicht selbst ausgedacht, sondern stammt aus einer guten Quelle: Dem Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die habe ein solche Kürzungspotenzial bei den Sendern festgestellt.

Das ist richtig. Und sie hat es nicht nur festgestellt, sondern diese Summe den Sendern auch gleich abgezogen. Die KEF hat die Etats, die sie ZDF, arte und Deutschlandradio bewilligt, für die aktuelle Gebührenperiode bereits um dieses Kürzungspotenzial reduziert. Anders gesagt: Die Sender mussten bzw. müssen dieses Geld ohnehin sparen und können es nicht mehr „verschwenden“. Denselben Logikfehler macht die „Studie“ auch beim von der KEF gekürzten Personalaufwand der Sender.

Ein erheblicher Anteil der 650 Millionen Euro, die ARD und ZDF angeblich verschwenden, ist Geld, das ARD und ZDF gar nicht bekommen: Das DSi schlägt vor, die 14 Landesmedienanstalten zusammenzulegen. Die bekommen jährlich 142 Millionen Euro von den Rundfunkbeiträgen. Was man auf diese Weise sparen könnte? Die „Studie“ weiß es — wie so oft — auch nicht, glaubt aber einfach mal — wie so oft — dem ausgewiesenen Medienexperten Hans-Peter Siebenhaar vom „Handelsblatt“. Weil der einmal von einer Ersparnis „im dreistelligen Millionen Euro-Bereich“ schrieb, zählt die „Studie“ einfach mal grob 100 Millionen auf die Gesamtverschwendungssumme — wohlgemerkt: von ARD und ZDF, die damit nichts zu tun haben.

Wie seriös die „Studie“ ist, zeigt sich auch in den Fußnoten. An einer Stelle heißt es:

Der Vorwurf, Politik und Rundfunk unterlägen gegenseitiger Einflussnahme kommt nicht von ungefähr. (…) Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt gelegentlich sein Machtpotenzial gegenüber der Politik aus. So wurde den Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags z.B. gedroht, wenn diese gegen den neuen Rundfunkbeitrag stimmten, würde das im WDR eine negative Berichterstattung zur Folge haben.

Urheber dieser Behauptung ist Christian Nienhaus, der Geschäftsführer der WAZ-Gruppe (heute Funke-Gruppe), der das 2011 in einem FAZ-Interview gesagt hatte. Die Passage sorgte — verständlicherweise — für einigen Wirbel; der WDR drohte Nienhaus mit rechtlichen Schritten. Eine Woche später nahm er seine Äußerungen zurück:

„Ich stelle ausdrücklich klar, das ich mit meiner Äußerung nicht die Behauptung aufstellen wollte, der WDR habe unmittelbar oder mittelbar Abgeordneten im Landtag von Nordrhein-Westfalen in Zusammenhang mit deren Abstimmungsverhalten über die Mediengebühr mit einer negativen Berichterstattung im WDR gedroht“.

Die Verfasser der „Studie“ haben das praktischerweise nicht mitgekriegt, was natürlich auch daran liegen kann, dass sie womöglich eher fachfremd sind. Autoren sind im Papier nicht angegeben, am Ende steht nur: „Bearbeitung: Karolin Herrmann“. Karolin Hermann ist Diplom-Volkswirtin und beim DSi eigentlich zuständig für Haushaltspolitik und Haushaltsrecht.

Als Positionspapier und Sammlung von Argumenten gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der bestehenden Form aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Veröffentlichung natürlich völlig legitim. Es lässt sich aus ihr nur nicht seriös ablesen, wieviel Geld ARD und ZDF jährlich „verschwenden“.

Aber was ist „seriös“ schon für ein Kriterium, wenn es gegen ARD und ZDF geht?

[Offenlegung: Ich habe im Sommer mein Geld hauptsächlich damit verdient, für eine WDR-Sendung zu arbeiten. Persönlich unterstütze ich die Forderungen nach einer Deckelung des Sportrechte-Etats und einer Zusammenlegung der Medienanstalten, aber das ist ja nicht der Punkt.]

FAZ: Was wissen Professoren schon vom Geldverdienen?

Die deutsche Presse setzt ihre Desinformations- und Diffamierungskampagne fort. Im publizistischen Kampf für ihr eigenes Leistungsschutzrecht setzt heute Reinhard Müller auf der Titelseite der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ einen drauf drunter.

Zunächst überrascht er mit der Feststellung, dass Google „kein internationaler Wohlfahrtsverband“ sei, „sondern auch mächtiger Arm der amerikanischen Regierung“. Das war mir tatsächlich neu.

Dann erwähnt Müller immerhin, dass es noch andere Kritiker an dem Gesetzesvorhaben gibt:

Aber sind nicht auch die Jugendorganisationen aller Parteien dagegen? Erklärt uns nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die Verlage müssten eben mehr investieren? Weisen nicht Professoren auf das angeblich überholte „Geschäftsmodell Zeitung“ hin? Gewiss: Wer sein Geld nicht selbst verdienen muss oder vom Staat bezahlt wird (also von allen Steuerzahlern unabhängig von seiner Leistung getragen wird), der kann leicht den Marktliberalen spielen. Es kostet ja nichts.

Das ist ja praktisch. Die FAZ muss sich nicht inhaltlich mit der Kritik auseinandersetzen, weil sie eh nur von Schnorrern und Soziale-Hängematten-Bewohnern kommt. Weil in den Jugendorganisationen von CDU/CSU, FDP, SPD, Grünen und Piraten, die gemeinsam vor dem Leistungsschutzrecht warnen, auch Schülerinnen und Schüler sind, die möglicherweise noch keine Zeitung austragen, kann man ihre Äußerungen getrost ignorieren. Und Professoren sollen erst mal schön in der privaten Wirtschaft ihr Geld verdienen, ehe sie uns mit ihrem Expertentum belästigen.

Die FAZ hat — ebenso wie die „Süddeutsche Zeitung“ — ihre Leser bis heute nicht darüber informiert, dass es eine gemeinsame Erklärung namhafter Urheber- und Medienrechtler gibt, in der sie vor „unabsehbaren negativen Folgen für die Volkswirtschaft und die Informationsfreiheit in Deutschland“ warnen, wenn das Leistungsschutzrecht kommt. In dieser Erklärung ist übrigens in keiner Weise von einem angeblich überholten „Geschäftsmodell Zeitung“ die Rede.

Die FAZ verschweigt ihren Lesern relevante Kritik und diffamiert pauschal die Kritiker. Ausgerechnet die FAZ, die bei diesem Thema seit Jahren beweist, dass sie zu einer unabhängigen, ausgewogenen, fairen Berichterstattung nicht willens oder fähig ist, spricht den Professoren ab, vernünftig urteilen zu können, weil sie ja vom Staat bezahlt werden.

Reinhard Müller verantwortet bei der FAZ die Seite „Staat und Recht“, auf der vor drei Jahren Jan Hegemann, ein bezahlter Interessensvertreter von Axel Springer, als scheinbar unabhängiger Experte für das Leistungsschutzrecht werben durfte. An gleicher Stelle erschien in diesem Jahr erneut versteckte Eigenpropaganda: ein weiterer Gastkommentar pro Leistungsschutzrecht von einem vermeintlich unabhängigen Experten, der in Wahrheit ein Verlagsvertreter ist.

Laut Reinhard Müller diskreditiert es Teilnehmer an der Debatte, wenn sie möglicherweise vom Staat (oder von ihren Eltern) bezahlt werden. Es diskreditiert sie nicht, wenn sie von den Verlagen bezahlt werden.

Frederic Schneider hat vor drei Tagen sein FAZ-Abo gekündigt, weil deren einseitige Berichterstattung über Google und das Leistungsschutzrecht „der journalistischen Institution FAZ nicht würdig“ sei. Aber Schneider ist ja bloß Kreisvorsitzender der Jungen Union Main-Taunus. Auf solche Leute, die womöglich nicht einmal ihr eigenes Geld verdienen, können die FAZ und Reinhard Müller gut verzichten.

Anwalt Schertz verliert gegen „Stalker“ (2)

[Vorbemerkung: Die Kanzlei von Christian Schertz hat mich in mehreren rechtlichen Auseinandersetzungen vertreten; er hat mich und BILDblog unterstützt. Ich habe mich jedoch vor einiger Zeit aus Gründen entschlossen, seine Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen. 2. Vorbemerkung: Ich bin freier Mitarbeiter der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Dieser Eintrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder.]

Es sieht nicht so aus, als ob der klagefreudige Medienanwalt Christian Schertz gegen meinen Blog-Eintrag über ihn und seine Niederlage vor dem Landgericht Berlin vorgehen würde. Er tut es aber gegen einen kurzen Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zum gleichen Thema. Der Kollege Joachim Jahn schrieb darin:

Kein „Cyberstalking“
Niederlage für Berliner Anwalt

Der Prominentenanwalt Christian Schertz ist mit dem Versuch gescheitert, einen Kritiker mit den Vorschriften des Gewaltschutzgesetzes außer Gefecht zu setzen. Das Landgericht Berlin lehnte eine Berufung von Schertz gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg ab, das eine von ihm beantragte Verfügung gegen den Internetpublizisten Rolf Schälike aufgehoben hatte. (…) Das Landgericht hielt die Berufung von Schertz für verspätet und damit unzulässig. Auch räumte die Mitarbeiterin, die er zur Verhandlung geschickt hatte, einen Fehler in ihrem Schriftsatz ein. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass Schertz sein Anliegen im Hauptsacheverfahren klären solle. Schälike bestreitet den Vorwurf, er sei ein „Cyberstalker“.

Schertz fordert nun von der FAZ und ihrem Online-Ableger FAZ.net Unterlassung, Widerruf und Gegendarstellung. Er stört sich im Grunde an einem einzigen Wort: der Formulierung, das Landgericht habe seine Berufung für „verspätet“ gehalten. Er stellt fest: Die Berufung sei fristgerecht eingelegt worden, und das Landgericht habe das in der mündlichen Verhandlung auch ausdrücklich betont.

Das stimmt. Aber das, was die „FAZ“ schrieb, stimmt auch.

In Jahns Artikel ist nicht die Rede davon, ob die Berufung „fristgerecht eingelegt“ wurde. Verspätet war Schertz‘ Berufung nach Ansicht des Gerichtes insofern, als der Zeitraum längst abgelaufen ist, in dem die Einstweilige Verfügung gegen den vermeintlichen „Stalker“ gegolten hätte, die Schertz wieder in Kraft gesetzt sehen wollte. Die Richterin sagte es im Juristendeutsch: „Die Beschwer ist weggefallen, die Zeit ist abgelaufen.“ In diesem Sinne hielt das Gericht Schertz‘ Berufung zweifellos für verspätet. Es erklärte seiner Anwältin in der mündlichen Verhandlung (bei der ich Zuhörer war), er müsse, wenn er in dieser Sache weiter gegen Schälike vorgehen wolle, in der Hauptsache klagen.

(Auch von dem Internetdienst „Meedia“, der die Formulierung aus der FAZ übernommen hatte, fordert Schertz Unterlassung. Der entsprechende Artikel ist deshalb nicht mehr online. Nachtrag, 22. März: Jetzt ist er wieder online; nur die beanstandete Formulierung fehlt.)

Es geht also in der Auseinandersetzung scheinbar um komplizierte juristische Verfahrensdetails oder, wenn man mag, schlicht um Wortklauberei. Deshalb liegt die Frage nah, warum Schertz so viel daran liegt, dieses seiner Meinung nach falsche Detail zu korrigieren, und warum er dabei sofort mit einer gewaltigen Keule angerannt kommt.

Meine Frage an Schertz, warum ein solches juristischen Vorgehen notwendig ist, beantwortete er nicht. Andere Antworten von ihm auf meine Fragen darf ich nicht zitieren.

Aber angesichts der Häufigkeit und Heftigkeit, mit der Schertz immer wieder auch in eigener Sache vorgeht, liegt der Verdacht nahe, dass dahinter eine Abschreckungsstrategie steht. Die Botschaft an die Journalisten scheint zu lauten: Überlegt euch zweimal, ob ihr wirklich über mich und meine Fälle schreiben wollt. Denn auch wenn Schertz eine solche juristische Auseinandersetzung um ein Wort oder einen Satz am Ende nicht gewinnen sollte: Der Kampf ist für den betroffenen Journalisten ungemein zeitaufreibend.

Entsprechend verführerisch ist es, ihn dadurch zu vermeiden, dass man gar nicht erst etwas schreibt, was Herrn Dr. Schertz nicht gefallen könnte. Zum Glück gibt es auch den gegenteiligen journalistischen Reflex: sich gerade wegen dieser unterstellten Abschreckungsstrategie nicht einschüchtern zu lassen.

Die FAZ hat die von Schertz geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Schertz interpretiert das fälschlicherweise als Beweis dafür, dass die Meldung falsch war. In Wahrheit ist es wohl eher Folge der verhängnisvollen „Stolpe-Enscheidung“ des Bundesverfassungsgerichtes: Danach kann ein Unterlassungsanspruch schon dann begründet sein, wenn man eine Formulierung auf mehrere Arten deuten kann, von denen eine unzulässig ist.

Schertz‘ Forderung nach Gegendarstellung und Widerruf hat die FAZ hingegen noch nicht nachgegeben.

Elende Twitzbolde

Ist es nicht immer wieder rührend zu sehen, wie sehr sich die Leute von „Bild“ freuen, wenn mal einer anderen Zeitung ein Fehler passiert und nicht immer nur ihnen?

Gestern ist mein „FAZ“-Kollege Michael Hanfeld in einer kleinen Randnotiz auf den falschen „Harald Schmidt“ auf Twitter reingefallen, und wenn ich die „Verlierer des Tages“-Meldung in der „Bild“-Zeitung heute richtig interpretiere, hätte ihr das schon deshalb nicht passieren können, weil sie an der Existenz von Twitter insgesamt zweifelt.

Es ist aber auch ein Elend mit diesem „vermeintlichen Blogging-Dienst“ („Bild“). Nehmen wir nur den Scherzbold, der sich da als Peter Sloterdijk ausgibt. Nach der Premiere der ZDF-Sendung „Die Vorleser“ twitterte er über den neuen Moderator und „Zeit“-Redakteur Ijoma Mangold:

Minusvisionen (!)

Die Authentizität dieser Wortmeldung zu überprüfen, ist eine nur mittelanspruchsvolle Aufgabe. Man hätte zum Beispiel diesen Tweet finden können, in dem der Account als Fake bezeichnet wird, hätte sich dann aber möglicherweise in dem logischen Labyrinth verlaufen, ob man mit Hilfe eines Tweets beweisen kann, dass man Tweets nicht trauen darf (vgl. Kreta). Alternativ hätte eine kurze Nachfrage bei der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe geholfen, deren Pressestelle innerhalb von Minuten bestätigt: Nein, hinter @PeterSloterdijk steckt nicht der bekannte Philosoph Peter Sloterdijk.

„Welt am Sonntag“-Mitarbeiter Joachim Bessing jedoch nutzte die Woche Recherchezeit, die ihm theoretisch zur Verfügung stand, für keine dieser Möglichkeiten, sondern konfrontierte stattdessen den echten Mangold mit der vermeintlichen Kritik des falschen Sloterdijk, und brachte also folgende Meldung:

Peter Sloterdijk sieht schwarz für „Die Vorleser“

(…) Peter Sloterdijk äußerte sich unumwunden auf Twitter: „Minusvisionen (!) „Die Vorleser“ im ZDF: Gebe Herrn Mangold noch max. 2 Sendungen …“ schrieb er. Twitter ist nicht die Welt des Moderators und „Zeit“-Feuilletonisten Ijoma Mangold und so bekam er auch nichts von der harschen Kritik des Philosophen mit: „Herr Sloterdijk hat ja selber eine Sendung beim ZDF. Insofern hat er bestimmt einen guten Blick dafür, wie Sendungen verfolgt werden und wann sie wie funktionieren.“

Damit ist zwar nebenbei auch die Frage beantwortet, ob Twitter die Welt des Joachim Bessing ist, aber man muss ihm mildernde Umstände zugestehen. Zu denjenigen, die den falschen Sloterdijk für den echten halten, gehört nämlich auch: Sloterdijks Verlag. Auf der entsprechenden Autoren-Seite von Diederichs (Random House) ist der falsche Account fröhlich verlinkt unter der Zeile: „Aktuelles von Peter Sloterdijk“.

Nachtrag, 30. Juli. Der Verlag hat den Link entfernt.

Koch & ich

Ich habe heute meinen ersten Ministerpräsidenten interviewt.

Und zum ersten Mal die erste Seite des F.A.Z.-Feuilletons vollgeschrieben.

Jetzt bin ich ein bisschen erschöpft.

Nun würde eigentlich gerne ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern, mit was für Aufregung eine solche Geschichte verbunden ist — insbesondere, weil Roland Koch (der eigentlich gerade im Urlaub ist) sich bis zu diesem Interview nicht zu der von ihm betriebenen Demontage des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender geäußert hatte. Aber erstens weiß ich nicht, wie die F.A.Z. das fände, und zweitens fehlt mir die Zeit.

Interessant wäre aber die Frage, ob das eigentlich journalistisch in Ordnung (oder schlichter: nett) ist, die Aussagen eines Interviewpartners in derselben Ausgabe gleich kritisch zu kommentieren.

Und dank der Prozesshanselei des angeblich ersten Journalisten von Burda, Helmut Markwort (der ebenso wie sein früherer „Spiegel“-Kollegen Stefan Aust gerade effektiv für Einschränkungen der Pressefreiheit in Deutschland kämpft), ist da auch noch eine andere Frage: Wenn ich als Interviewer nach Ansicht von Markwort, Aust und Gerichten auch dafür verantwortlich bin, keine falschen Tatsachenbehauptungen des Interviewten zu veröffentlichen — wie gehe ich dann damit um, dass Koch behauptet, dass die „Heute“-Sendung 2008 von weniger Menschen gesehen wurde als „RTL aktuell“ (was nicht stimmt, ich aber erst hinterher nachschlagen konnte). Oder damit, dass er Claus Kleber als den Rädelsführer hinter dem Offenen Brief so vieler leitender und prominenter ZDF-Mitarbeiter darstellt (was anscheinend auch nicht der Wahrheit entspricht)?

Kurz verlinkt (17)

Aus der Tibet-Krise ist ein Kommunikationszusammenbruch zwischen chinesischer und westlicher Öffentlichkeit entstanden, den man fast schon einen Kulturkampf nennen muss. Im Westen herrscht die Meinung vor, bei den unkorrekten, zum Teil manipulativen Darstellungen der tibetischen Ereignisse durch einige Medien handele es sich bloß um handwerkliche Fehler, die aber an der Gesamteinschätzung nichts ändern könnten. Die Chinesen, die sich in Medienkritik üben, werden in Internetdiskussionen, auch in Deutschland, als „Regierungsclaqueure“ oder gar als „gehirngewaschen“ beschimpft, da sie nicht zugleich auf die chinesische Zensur und Medienabschottung hinwiesen und auch über die Unterdrückung der Tibeter kein Wort verlören.

Mark Siemons, FAZ-Feuilleton-Korrespondent in China: „Wie man einen Feind erzeugt“.

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Mehr als 2000 DVDs mit Livemitschnitten hat Doehler in seiner Wohnung gelagert. Bevor er jedoch seine Nächte wieder zum Schlafen nutzt, wird er die Müdigkeit noch so manche Nacht mit Kaffee aus seinem Körper prügeln – denn irgendwann will Marc Doehler diese DVD-Sammlung einem Staatsanwalt auf den Tisch knallen. Er hofft, dass die Justiz mit Callactive dann richtig viel Arbeit bekommt – und Callactive richtig viel Ärger mit der Justiz.

Spiegel Online verbringt eine Nacht mit call-in-tv.de-Macher Marc Doehler.

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So ist es also gekommen, dass Thomas Gottschalk, der ewige Optimist, der Amerikaner im Herzen, in die Defensive geraten ist. Er ist nervös, unsicher, und er versteckt das nicht. Er tut gar nicht erst so, als laufe alles rund. Manchmal bricht ein Zynismus durch, den man nicht von ihm kennt. Bei den Proben fragt er schon mal laut in die Runde, ob hier irgendjemand außer ihm gerade aufpasse. Und beim letzten Durchlauf am Samstagmittag sagt er gegen Ende: „Die Sendung wird besser, als wir alle glauben.“

Christoph Amend hat für das „Zeit Magazin“ einen Tag lang Thomas Gottschalk begleitet.

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Markus Kavka ist einer von fünf Protagonisten der neuen Kampagne „Vergiss Aids nicht“ von Regenbogen e.V. Er bekennt sich öffentlich zu seiner Krankheit. Genauso wie die Moderatorin und Schauspielerin Nova Meierhenrich, Handball-Weltmeister Pascal Hens, Schauspieler Herbert Knaus und „Super-Nanny“ Katia Saalfrank.

Bei max.de hielt man die Idee der aktuellen Anti-Aids-Kampagne für „schlicht und eindrücklich“, hat sie aber im zentralen Punkt dramatisch missverstanden — wie Alfred Lohmann notierte.

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Da draußen in der Kohlenstoffwelt würde es mich keineswegs freuen, wenn mich jemand statt mit „Hallo, wie geht’s“ mit „Ich habe dich gesehen und freue mich durchschnittlich darüber“ begrüßen würde — auch wenn die gewohnte Begrüßung im Grunde dieses ausdrückt. Aber hier in Digitalien sind wir ja unter uns und können neue Sachen ausprobieren.

Die Kaltmamsell erfindet den KOMMENTAROMAT [via Anke Gröner, natürlich].