Lügen fürs Leistungsschutzrecht (6)

Bleibt noch die Ein­schät­zung von Burda-Rechtsvorstand Robert Schwei­zer nach­zu­tra­gen. In sei­ner Hau­sil­lus­trier­ten »Focus« wird seine Mei­nung zum neuen Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage wie folgt zusammengefasst:

»Die Zeit des kos­ten­lo­sen Abge­bens ist vor­bei«, betont der Jurist. Mit dem Gesetz, das einen Rechts­an­spruch von Ver­la­gen gegen Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren schaffe, nehme Deutsch­land eine »echte Vor­rei­ter­rolle« ein. »Vor­her war die Leis­tung der Auto­ren und Ver­lage für die Katz«, hebt Schwei­zer hervor.

Prof. Dr. Robert Schwei­zer ist für alle Zeit­schrif­ten­ver­lage der feder­füh­rend Ver­ant­wort­li­che zur Durch­set­zung des Leistungsschutzrechts.

Ich schreibe das sicher­heits­hal­ber noch­mal hin: Prof. Dr. Robert Schwei­zer ist für alle Zeit­schrif­ten­ver­lage der feder­füh­rend Ver­ant­wort­li­che zur Durch­set­zung des Leis­tungs­schutz­rechts. Er meint also, dass die Leis­tung der Auto­ren und Ver­lage »für die Katz« war, solange die Ver­lage nicht glaub­ten, ein Recht zu haben, die unge­neh­migte Anzeige von kur­zen Vor­schauen in Such­er­geb­nis­sen zu verhindern.

Mir fällt dazu keine Kom­men­tie­rung mehr ein, die dem Aus­maß der Beklopptheit ange­mes­sen wäre.

Den Inhalt des vom Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Geset­zes gibt Daniel Gof­fart, der Lei­ter der Haupt­stadt­re­dak­tion des »Focus«, im sel­ben Arti­kel wie folgt wieder:

Nach einem zähen Rin­gen zwi­schen dem Internet-Giganten Google und den Pres­se­häu­sern stimmte die Koali­tion schließ­lich einem Kom­pro­miss zu. Danach dür­fen Internet-Suchmaschinen und andere Dienste wie etwa Aggre­ga­to­ren künf­tig nur noch »ein­zelne Wör­ter oder kleinste Text­aus­schnitte« von Pres­se­er­zeug­nis­sen unent­gelt­lich anzei­gen, wie es im neuen Gesetz heißt. Für die voll­stän­dige Nut­zung eines Arti­kels hin­ge­gen sol­len Google & Co. in Zukunft bezahlen.

An wel­cher Stelle Google Arti­kel voll­stän­dig anzeigt und inwie­fern eine sol­che Nut­zung erst »in Zukunft« kos­ten­pflich­tig wird und es nicht längst ist, lässt Gof­fart offen. Er liegt damit aber natür­lich ganz auf der Des­in­for­ma­ti­ons­li­nie sei­nes Chef­re­dak­teurs Jörg Quoos.

Gof­fart weiter:

Die ursprüng­li­che For­de­rung der Medi­en­kon­zerne nach einer noch umfas­sen­de­ren Leis­tungs­pflicht war vor allem am Pro­test der jün­ge­ren Koali­ti­ons­ab­ge­ord­ne­ten geschei­tert. Die muss­ten hef­ti­gen Gegen­wind aus der Internet-Wirtschaft und den sozia­len Netz­wer­ken ertragen.

Zuge­ge­ben: Ich weiß nicht, ob das nun auch Aus­druck der »Focus«-Propaganda ist, um den gut begrün­de­ten Pro­test der Netz­po­li­ti­ker der Koali­ti­ons­par­teien klein­zu­re­den. Oder doch nur die Unfä­hig­keit der lei­ten­den »Focus«-Redakteure, zwei Sätze anein­an­der­zu­rei­hen, ohne einen fal­schen inhalt­li­chen Bezug her­zu­stel­len. Gut, dass auch diese Fehl­leis­tun­gen in Zukunft noch stär­ker durch ein eige­nes Gesetz geschützt werden.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (5)

Was sind das für Leute, die ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage ablehnen?

Als Rein­hard Mül­ler, ver­ant­wort­li­cher Redak­teur für »Zeit­ge­sche­hen«, das geplante Gesetz im Dezem­ber in der FAZ kom­men­tierte, fand er eine ein­fa­che For­mel: Es sind Leute, die sich ihr Geld »nicht selbst ver­die­nen« müs­sen oder vom Staat bezahlt wer­den. Pro­fes­so­ren zum Beispiel.

Ges­tern schrieb Mül­ler wie­der in der FAZ zum Thema, und dies­mal hat er eine andere Erklä­rung, warum es so viele öffent­li­che Kri­ti­ker an dem Gesetz gibt: Sie wer­den von Google bezahlt.

Es ist für all die vie­len gehei­men und die weni­gen beken­nen­den Google-Lohnschreiber offen­bar nur schwer zu ver­ste­hen, dass nicht nur der Such­ma­schi­nen­mo­no­po­list Inter­es­sen hat und sie ver­tritt, son­dern auch die­je­ni­gen, die sich vom ame­ri­ka­ni­schen Welt­kon­zern in ihren Rech­ten beschnit­ten sehen.

Ich habe Mül­ler gefragt, ob er mir sagen kann, wen er kon­kret mit den »vie­len gehei­men« und »weni­gen beken­nen­den Google-Lohnschreibern« meint. Seine Ant­wort lautet:

Es gibt die­je­ni­gen, die offen für das Unter­neh­men spre­chen. Und es gibt Ein­rich­tun­gen und (damit) Per­so­nen, die vom dem Kon­zern getra­gen wer­den, ohne dass das ohne wei­te­res erkenn­bar ist.

Wir haben offen­bar unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen von der Bedeu­tung des Wor­tes »konkret«.

Ande­rer­seits ist das natür­lich eine bequeme Art, sich mit Kri­tik (nicht) aus­ein­an­der­zu­set­zen: indem man die Kri­ti­ker durch sub­stanz­lo­ses Geraune pau­schal diskreditiert.

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»Handelsblatt«-Medienredakteur Hans-Peter Sie­ben­haar ist unglück­lich über die Ände­run­gen, die die Koali­tion in letz­ter Sekunde am Geset­zes­ent­wurf vor­ge­nom­men hat. Kurze Text­aus­schnitte sol­len nun nicht mehr lizenz­pflich­tig wer­den — ver­mut­lich sind die Anrisse wie sie Such­ma­schi­nen zei­gen, damit auch in Zukunft frei.

Immer­hin, etwas Posi­ti­ves sieht Sie­ben­haar auch in dem Rumpfgesetz:

Zum ers­ten Mal wird Ver­la­gen ein grund­sätz­li­ches Leis­tungs­recht zuge­stan­den. Das hat Vor­bild­cha­rak­ter für ganz Europa. Denn damit wird die Kos­ten­frei­heit für die Nut­zung von Pres­se­er­zeug­nis­sen im Inter­net beseitigt.

Ja, das steht da. Durch das Leis­tungs­schutz­recht, glaubt der Medi­en­re­dak­teur des »Han­dels­blat­tes« oder behaup­tet es wenigs­tens, wird die Kos­ten­frei­heit für die Nut­zung von Pres­se­er­zeug­nis­sen im Inter­net beseitigt.

Das ist atem­be­rau­bend falsch. An der »Kos­ten­frei­heit« der Inhalte, die die Ver­lage ins Netz stel­len, ändert sich durch das Gesetz nichts. Wenn sie sie kos­ten­los anbie­ten, darf man sie kos­ten­los nut­zen. Wenn nicht nicht.

Kom­plette Zei­tun­gen und Texte oder grö­ßere Teile dar­aus durf­ten auch bis­lang schon nicht kopiert wer­den — dank des Urheberrechtes.

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Ich weiß nicht, warum Hans-Peter Sie­ben­haar das nicht weiß. Womög­lich hat er zuviele deut­sche Ver­lags­me­dien gelesen.

Das Edi­to­rial von Jörg Quoos zum Bei­spiel, den neuen Chef­re­dak­teur des »Focus«. Der schrieb vor zwei Wochen:

Der Suchmaschinen-Riese Google hat allein im ver­gan­ge­nen Jahr acht Mil­li­ar­den Dol­lar Gewinn ein­ge­fah­ren. Ein Teil die­ser stol­zen Summe wurde mit Inhal­ten erwirt­schaf­tet, die Google nicht gehö­ren. Es sind Texte, die Ver­lage von ihren Redak­tio­nen und Auto­ren teuer erstel­len las­sen und die Google zum eige­nen Vor­teil kos­ten­los an seine Nut­zer verteilt.

Google ver­teilt fremde Texte kos­ten­los an seine Nut­zer? Ich hoffe, dass Quoos das nicht selbst glaubt, son­dern wenigs­tens nur bewusst falsch darstellt.

Das sind also die Leis­tun­gen, die durch ein Leis­tungs­schutz­recht geschützt wer­den sol­len. Und die Metho­den, mit denen es her­bei­ge­schrie­ben wer­den soll.

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Ich habe mich sel­ten so unwohl gefühlt, Mit­glied die­ser Bran­che zu sein.

Das habe ich vor drei Mona­ten schon mal geschrie­ben, und auch wenn seit­dem immer­hin spo­ra­disch Gegen­po­si­tio­nen zur Ver­lags­li­nie zum Bei­spiel auf den Sei­ten der FAZ auf­tau­chen durf­ten, hat sich an die­sem Gefühl nichts geändert.

Die deut­schen Zei­tun­gen haben ihre eige­nen Leser ver­ra­ten, als wür­den sie die nicht mehr brau­chen, wenn sie nur Google besie­gen könnten.

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Immer­hin, und das ist ein Trost, sind sie damit nicht ganz durch­ge­kom­men. Der Deut­sche Bun­des­tag wird mor­gen zwar ver­mut­lich ein Leis­tungschutz­recht für Pres­se­ver­lage ver­ab­schie­den. Das wird aber weit ent­fernt sein von dem, was die Anfüh­rer Mathias Döpf­ner und Chris­toph Keese sich und den Ver­la­gen ver­spro­chen hatten.

Die ursprüng­li­che Idee war näm­lich tat­säch­lich etwa das, was Sie­ben­haar heute beschreibt: Ein Sys­tem, das es den Ver­lage erlaubt, ihre Inhalte kos­ten­los anzu­bie­ten und trotz­dem von den Lesern dafür bezahlt zu wer­den. Jeder, der dienst­lich ihre (frei zugäng­li­chen) Internet-Medien nutzt, der »Welt Online« im Büro liest oder als Rechts­an­walt oder freier Jour­na­list auf »Spie­gel Online« recher­chiert, sollte dafür zah­len müssen.

»Der Copy­preis der Zukunft ist das Copy­right«, pro­kla­mierte Mathias Döpf­ner, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Axel Sprin­ger AG, im Früh­jahr 2009. Ein »Mil­li­ar­den­ge­schäft« erwar­tete sein Chef­lob­by­ist Chris­toph Keese im Juni 2010.

Es blieb — trotz mas­si­ver Lob­by­ar­beit und der redak­tio­nel­len Unter­stüt­zung in den eige­nen Blät­tern — ein Traum. Nach und nach wurde der Umfang des­sen, was das von der Koali­tion im Prin­zip beschlos­sene Leis­tungs­schutz­recht umfas­sen sollte, immer kleiner.

Zuletzt umfasste es nur noch Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren, die selbst kleinste Aus­schnitte aus den gefun­de­nen Inhal­ten nicht ohne Lizenz anzei­gen dür­fen soll­ten, nun sind plötz­lich die kleins­ten Aus­schnitte aus­drück­lich erlaubt, so dass es sein kann, dass das Gesetz den ursprüng­li­chen gro­ßen Adres­sa­ten gar nicht betrifft: Google.

Was bleibt, ist nun im Wesent­li­chen ein Recht, mit dem die Ver­lage leich­ter gegen das vor­ge­hen kön­nen, was sie »Raub­ko­pien« nen­nen wür­den — vor­aus­ge­setzt, die ent­spre­chen­den Anbie­ter sind über­haupt von der deut­schen Jus­tiz erreich­bar. Dage­gen wäre im Grunde nichts zu sagen, wenn es nicht ver­bun­den wäre mit einer offen­bar gewoll­ten Rechtsunsicherheit.

Gewin­nen wer­den die Ver­lage am Ende die­ses Kamp­fes unge­fähr nichts. Und sie ahnen noch nicht ein­mal, was sie durch die Art, wie sie ihn geführt haben, ver­lo­ren haben.

Ausgewogenheit, wie sie Hubert Burda meint

»Kri­tisch und aus­ge­wo­gen« hät­ten sich die Jour­na­lis­ten und Redak­teure der deut­schen Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten zum Thema Leis­tungs­schutz­recht geäu­ßert, schrieb Ver­le­ger­prä­si­dent Hubert Burda den Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten. Das ist ein guter Anlass, aus­nahms­weise in den »Focus« zu schauen, den er herausgibt.

Auch der hat sich in die­ser Woche mit dem Leis­tungs­schutz­recht befasst. Der Arti­kel trägt die Über­schrift: »Bald Fair­ness im Netz?« Er ist mit einer Kari­ka­tur illus­triert, die Google als Spinne in einem Netz zeigt, in dem schon meh­rere Flie­gen mit Euro-Zeichen und ein Schmet­ter­ling mit Dollar-Zeichen fest­hän­gen. Die Google-Spinne trägt ein Pro­test­schild mit der Auf­schrift »FÜR DIE FREIHEIT IM NETZ!«

»Focus«-Medienredakteur Robert Ver­nier berich­tet unter die­ser Zeich­nung, dass das geplante Leis­tungs­schutz­recht »unge­ach­tet der mas­si­ven Kam­pa­gne des Internet-Riesen Google die erste par­la­men­ta­ri­sche Hürde« genom­men hätte. Das Gesetz solle Ver­lage vor dem »unbe­rech­tig­ten und unbe­zahl­ten Zugriff« auf ihre Inhalte schüt­zen, behaup­tet er und fasst seine Bedeu­tung so zusammen:

Es hätte Vor­bild­cha­rak­ter für viele Län­der, in denen sich Ver­lage — wie etwa in Frank­reich und Bra­si­lien — gegen die unge­nierte Selbst­be­die­nung von Google & Co. bei Zeit­schrif­ten– und Zei­tungs­in­hal­ten wehren. (…)

Per Internet-Kampagne und Zei­tungs­an­zei­gen schürte der US-Konzern ver­gan­gene Woche mit unwah­ren Behaup­tun­gen und bizar­ren Andeu­tun­gen Ängste. Google erklärte die Frei­heit des Inter­nets für bedroht und for­derte des­sen Nut­zer auf, Bun­des­tags­ab­ge­ord­nete mit einer Flut von E-Mails auf Kon­zern­kurs zu zwingen.

Ver­nier zitiert dann aus der Bun­des­tags­de­batte jeweils meh­rere Äuße­run­gen von Max Stad­ler (FDP) und Ans­gar Heve­ling (CDU). Beide sind Befür­wor­ter des neuen Gesetzes.

Argu­mente gegen das Leis­tungs­schutz­recht aus der Debatte wer­den im »Focus« nicht erwähnt. Ein Geg­ner des Geset­zes kommt im »Focus« nicht zu Wort. Von der Kri­tik nam­haf­ter Wis­sen­schaft­ler an dem Gesetz erfährt der »Focus«-Leser nichts.

Diese, äh, nach­richt­li­che Bericht­er­stat­tung wird durch einen Kom­men­tar hin­ten im Heft ergänzt. In der Rubrik »Mon­tag ist Zeug­nis­tag« gibt »Focus« Google eine 6.

Lügen wie nicht gedruckt

In sei­nem »Tage­buch« (das ist so etwas wie ein Blog auf Papier) im aktu­el­len »Focus« schreibt Hel­mut Markwort:

Das über dubiose Internet-Quellen ver­brei­tete Gerücht, an geheim gehal­te­nen Orten in Groß­bri­tan­nien werde schon die neue D-Mark gedruckt, ist blü­hen­der Unsinn. Ver­blüf­fen­der­weise gibt es eine Menge Men­schen, die sol­chen Quatsch glau­ben und wei­ter­er­zäh­len mit der Begrün­dung, es habe ja im Inter­net gestanden.

Sie sagen das mit der glei­chen Wich­tig­keit wie den Satz: Es hat ja in der Zei­tung gestan­den. Fak­ten in Zei­tun­gen wer­den im All­ge­mei­nen ver­ant­wor­tungs­be­wusst und seriös geprüft. Im Inter­net hin­ge­gen gibt es nicht nur bekannte und zuver­läs­sige Anbie­ter. Jeder Narr, Des­in­for­mant oder Denun­zi­ant kann dort jeden Blöd­sinn oder auch jede Gemein­heit in die Welt setzen.

Der letzte Satz ist zwei­fel­los rich­tig. In Zei­tun­gen kann nicht jeder jeden Blöd­sinn oder auch jede Gemein­heit in die Welt set­zen, son­dern nur die Nar­ren, Des­in­for­man­ten oder Denun­zi­an­ten, die es in die Redak­tion geschafft haben.

Aus Daffke habe ich mir mal die Mühe gemacht, nach­zu­se­hen, wer den »blü­hen­den Unsinn« ver­brei­tet, dass in Groß­bri­tan­nien schon wie­der die D-Mark gedruckt werde.

wei­ter­le­sen →

Michael Verhoevens Sohn ist arm dran

»Schuhe gibt’s auch nicht gra­tis«, steht über dem Arti­kel des Regis­seurs Michael Ver­hoeven über ACTA im aktu­el­len »Focus«, und genau genom­men könnte man natür­lich an die­ser Stelle auf­hö­ren zu lesen. Es ist die »Ihr seid alle Diebe«-Nummer, und selbst wenn sie nicht falsch wäre, wäre sie alt.

Tat­säch­lich lohnt es sich aber, den Text trotz­dem zu lesen, weil er die Dis­kus­sion noch viel wei­ter zurück­wirft, als die Über­schrift befürch­ten lässt.

In der Welt die­ses »Focus«-Artikels, in der Welt des Michael Ver­hoeven gibt es kei­nen lega­len Han­del mit digi­ta­len Inhal­ten im Netz.

Ver­hoevens Text beginnt so:

Ein Kunde geht in ein Musik­ge­schäft und ent­deckt dort eine tolle CD. Am Aus­gang wird er fest­ge­hal­ten. Er hat näm­lich etwas ver­ges­sen: Er hat nicht bezahlt.

Das Netz ist wie ein Super­markt. Hier ent­deckt der Kunde eben­falls tolle Musik und lädt sie her­un­ter. Und auch er hat etwas ver­ges­sen. Er hat nicht bezahlt — doch nie­mand hält ihn auf.

Die Mög­lich­keit, dass der Kunde die tolle Musik im Netz ent­deckt, her­un­ter­ge­la­den und bezahlt hat — sie kommt nicht vor.

Ver­hoeven:

Mein Sohn Simon ist Kom­po­nist. Über die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft GEMA ist er betei­ligt, wenn seine Musik (z. B. in dem Film »Män­ner­her­zen«) im Kino, im Radio oder Fern­se­hen auf­ge­führt wird.

Was aber über das Netz ver­brei­tet wird, wird nicht abge­rech­net. Da geht er leer aus, und seine Musi­ker und alle am Her­stel­lungs­pro­zess Betei­lig­ten sind eben­falls betrogen.

Das ist strunz­falsch. Was über das Netz ver­brei­tet wird, wird auch abge­rech­net. Im Dezem­ber erst hat die GEMA sich mit dem Inter­net­ver­band Bit­kom über Vergütungs-Regeln geei­nigt. Und auch im end­lo­sen Streit zwi­schen GEMA und YouTube geht es um die Frage, wie hoch die Ver­gü­tung sein soll — nicht um die Ver­gü­tung an sich.

Ver­hoeven wen­det sich dann an die Diebe direkt und ver­sucht es damit, sie als Kin­der­gar­ten­kin­der zu behandeln:

Sie ver­ste­hen doch, lie­ber User, dass ein Dreh­buch­au­tor, ein Regis­seur, ein Pro­du­zent, ein Sän­ger für die Ver­brei­tung sei­ner Arbeit ein Hono­rar bekom­men muss. Wenn Sie in einen Laden gehen, wis­sen Sie, dass Sie die Ware bezah­len müs­sen. Wieso erwar­ten Sie nicht das Glei­che, wenn Sie im Netz eine Ware beziehen?

Viele erwar­ten es. Viele tun es.

Eines der Pro­bleme ist, dass sich für viele »Waren«, die Men­schen gerne im Inter­net »bezie­hen« wür­den, gar keine Bezahl­mög­lich­kei­ten ange­bo­ten wer­den. Dass quasi die Kas­sen fehlen.

Lus­ti­ger­weise hat Ver­hoeven den­sel­ben Gedan­ken erblickt. Aber er hat lei­der die fal­sche Auf­fahrt genom­men und lan­det dort als Geisterfahrer:

Sie haben ja die Frei­heit, das Lied oder den Film herunterzuladen.

Nie­mand ver­bie­tet es Ihnen. Aber bitte nicht, ohne an der Kasse das Geld hin­zu­le­gen.
Ent­spre­chende Kas­sen gibt es, den­ken Sie an die Schuhe, die Sie im Inter­net gekauft haben. Aber im Fall von Musik oder Spiel­fil­men sind die Kas­sen nicht besetzt. Noch nicht.

Es ist merk­wür­dig, das im März 2012 noch irgend­wo­hin zu schrei­ben, aber gut: Doch, es gibt auch im Fall von Musik oder Spiel­fil­men schon Kas­sen, die besetzt sind, und in man­chen ste­cken schon gewal­tige Einnahmen.

Es kommt aber schlim­mer. Ver­hoeven hält ACTA tat­säch­lich für ein Kas­sen­auf­stellab­kom­men, nicht für ein Kaufhausdetektivabkommen.

Aber im Fall von Musik oder Spiel­fil­men sind die Kas­sen nicht besetzt. Noch nicht. Jetzt, wo das gesche­hen soll, wird geschrien: »Das ist Zen­sur!« Wie bitte? Ist es Zen­sur, dass Sie die Schuhe bezah­len müs­sen, die Sie im Inter­net gekauft haben?

Was fehlt noch? Rich­tig: Netz­sper­ren. Und Kinderpornographie.

Ich bin gegen Zen­sur. Aber im Netz bin ich zum Bei­spiel dafür, dass der Kon­su­ment von Kin­der­por­no­gra­fie nicht etwa bestraft wird, son­dern dass er sich den Dreck gar nicht erst anse­hen kann, weil eine »Zen­sur« ihn schon her­aus­ge­fil­tert hat. Wenn jemand zu bestra­fen wäre, dann der, der diese Dinge ins Netz stellt. Und mit­schul­dig ist auch der Anbie­ter, der Pro­vi­der, der Öff­ner des Por­tals, der laut Leutheusser-Schnarrenberger nicht Hilfs­she­riff spie­len soll.

Ich habe nicht die Kraft, all das, was daran falsch und schlimm ist, auf­zu­drös­eln. Ich würde mich aller­dings Ver­hoevens nächs­tem Satz anschließen:

Hier sind viele Fehl­ein­schät­zun­gen im Umlauf.

Ich fürchte, dass die­ser Arti­kel nicht nur etwas über die Ahnungs­lo­sig­keit von Michael Ver­hoeven aus­sagt, der glaubt, dass man im Inter­net Filme nur steh­len kann, bis end­lich die ACTA-Kassen auf­ge­stellt sind. Ich fürchte, dass das Stück und die Tat­sa­che, dass der »Focus« das so gedruckt hat, auch etwas dar­über aus­sagt, in wel­chem Maß die ACTA-Lobby bereit ist, mit Unred­lich­keit und Bos­haf­tig­keit für ihre Inter­es­sen zu kämp­fen. Sie scheint aus ihren Feh­lern nur exakt eine Lek­tion gelernt zu haben: Dass sie die Urhe­ber vor­schi­cken muss.

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