Fakten sind nicht der GEMA liebstes Kind

Die GEMA hat eine Pres­se­mit­tei­lung ver­öf­fent­licht. Sie trägt den Titel: »Umfrage bestä­tigt: Musik ist der Deut­schen liebs­tes Kind«, und natür­lich könnte man hier schon wegen Beklopptheit auf­hö­ren zu lesen. Aber die Art, wie die GEMA dann die Ergeb­nisse einer Mei­nungs­um­frage, die sie bei TNS Infra­test in Auf­trag gege­ben hat, mani­pu­liert, ist durch­aus sub­til und perfide.

Die GEMA fasst die Ergeb­nisse so zusammen:

Eine Umfrage von TNS Infra­test im Auf­trag der GEMA bestä­tigt, dass Musik in Deutsch­land einen hohen Stel­len­wert genießt. Für 38 Pro­zent der Befrag­ten steht Musik an ers­ter Stelle der Kul­tur­be­rei­che. Auch der Wert der Musik wird aner­kannt: 90 Pro­zent hal­ten es für wich­tig, dass Musik­schaf­fende ange­mes­sen für ihre schöp­fe­ri­sche Leis­tung bezahlt wer­den. Als ange­mes­sene Ver­gü­tung bei Ver­an­stal­tun­gen nen­nen die Deut­schen im Durch­schnitt 30 Pro­zent der Ein­nah­men aus Eintrittskarten.

Auf die »liebs­tes Kind«-Formulierung kommt die GEMA, weil sie den »per­sön­li­chen Stel­len­wert« von »Musik« im Ver­gleich zu »Lite­ra­tur«, »Film« und »Bil­den­der Kunst« ver­gli­chen hat. Dass sich 90 Pro­zent der Deut­schen für eine »ange­mes­sene« Ver­gü­tung der »Musik­schaf­fen­den« aus­ge­spro­chen haben, stimmt genau genom­men übri­gens nicht. Sie haben bloß gesagt, dass sie es »ange­mes­sen« fin­den, dass Kom­po­nis­ten und Tex­ter eine Ver­gü­tung bekom­men. Aber darum soll es hier gar nicht gehen.

Um sich ihre umstrit­tene Tarif­re­form schein­le­gi­ti­mie­ren zu las­sen, hat die GEMA die Men­schen gefragt:

Wenn Sie eine Musik­ver­an­stal­tung besu­chen, wel­cher pro­zen­tuale Anteil am Ein­tritts­geld sollte für die Kom­po­nis­ten und Text­dich­ter bestimmt sein?

Die angeb­li­chen Ant­wor­ten fasst die GEMA wie folgt zusammen:

30,1 Pro­zent des Ein­tritts­gel­des hal­ten die Befrag­ten für eine ange­mes­sene Ver­gü­tung der krea­ti­ven Leis­tung der Urhe­ber. Auch hier mes­sen die Jün­ge­ren der Musik den höhe­ren Stel­len­wert bei: Die 14– bis 29-Jährigen for­dern mit 33,7 Pro­zent mehr als der Durch­schnitt aller Befragten.

Diese Sätze sind falsch. Die Pro­zent­an­ga­ben bezie­hen sich näm­lich nicht auf die Gesamt­heit der Befrag­ten, son­dern nur auf die­je­ni­gen, die eine Frage zuvor ange­ge­ben hat­ten, dass sie es grund­sätz­lich für ange­mes­sen hal­ten, dass Kom­po­nis­ten und Tex­ter für ihre Arbeit ent­lohnt werden.

Die 9 Pro­zent der Befrag­ten, die gar nicht der Mei­nung waren, dass Kom­po­nis­ten und Tex­ter ent­lohnt wer­den müss­ten, sind prak­ti­scher­weise in der Berech­nung des durch­schnitt­lich für »ange­mes­sen« gehal­te­nen Anteils vom Ein­tritts­geld gar nicht mehr ent­hal­ten. Mit ande­ren Wor­ten: Die GEMA gibt einen Durch­schnitts­wert an, der all jene, die die von ihr uner­wünschte Ant­wort »null« gege­ben haben, gar nicht berück­sich­tigt. Bei den 14– bis 29-jährigen, die der Musik angeb­lich einen ganz beson­de­ren Stel­len­wert bei­mes­sen, sind das sogar 12 Pro­zent der Befragten.

Schaut man sich die Anga­ben im Detail an, wird die Behaup­tung, es gebe eine Art Kon­sens unter den Deut­schen, dass gut 30 Pro­zent des Ein­tritts­gel­des bei einer Musik­ver­an­stal­tung an die Urhe­ber gehen sollte, noch weni­ger trag­fä­hig. Immer­hin 56 Pro­zent der Befrag­ten haben näm­lich Anteile von weni­ger als 31 Pro­zent genannt. 15 Pro­zent mach­ten gar keine Anga­ben. Dem ste­hen gerade ein­mal 29 Pro­zent der Befrag­ten gegen­über, die für eine Betei­li­gung von mehr als 30 Pro­zent plädierten.

Hinzu kommt natür­lich die fun­da­men­tale Frage, wie viele Befragte über­haupt ver­stan­den haben, worum es geht und wie fun­diert sie dar­über Aus­kunft geben kön­nen. Wuss­ten die rela­tiv große Zahl, die offen­bar pau­schal »50 Pro­zent« als ange­mes­se­ner Anteil für Kom­po­nis­ten und Tex­ter genannt und damit den Durch­schnitts­wert in die Höhe gezo­gen hat, dass damit nicht der Anteil für die Inter­pre­ten gemeint ist? Und wie sinn­voll ist es über­haupt, alle Arten von »Musik­ver­an­stal­tun­gen«, Kon­zerte wie Club-Veranstaltungen, über einen Kamm zu scheren?

Wie viele Befragte wür­den auf die Frage: »Fin­den Sie, dass die GEMA die Ein­nah­men aus Musik­ver­an­stal­tun­gen lie­ber an die Kom­po­nis­ten und Tex­ter aus­schüt­ten sollte anstatt sie für Mei­nungs­um­fra­gen aus­zu­ge­ben« wohl mit Ja antworten?

Okay, das war bil­lig. Aber fest steht: Die Zah­len, die die GEMA in ihrer Pres­se­mit­tei­lung ver­öf­fent­licht hat, erge­ben sich nicht aus ihrer eige­nen Umfrage. Ich würde wet­ten, dass sie trotz­dem von den Medien so wei­ter­ge­tra­gen werden.

Medienlexikon: Imagekampagne

Image­kam­pa­gne, die: Ver­zweif­lung in Reklameform

Die GEMA hat ein Image­pro­blem. An guten Tagen ist sie fast so beliebt wie Wan­der­war­zen, Dau­er­bau­stel­len und Darm­spie­ge­lun­gen. Ver­mut­lich wer­den nur Krebs, Hit­ler und die GEZ in Deutsch­land mehr gehasst als die GEMA.

Aktu­ell sorgt eine neue Gebüh­ren­ord­nung, die vom kom­men­den Jahr an gel­ten soll, für Schlag­zei­len, in denen nichts weni­ger als die »Exis­tenz der deut­schen Club­land­schaft« in Frage gestellt wird. Die »Säch­si­sche Zei­tung« fragt: »Müs­sen die Par­tys sterben?«

Vor ein­ein­halb Jah­ren ent­stand der Ein­druck, dass die GEMA das gemein­same Sin­gen von Lie­dern im Kin­der­gar­ten ver­bie­ten wollte. Das stimmte zwar nicht, war aber unge­mein plau­si­bel. Wenn mor­gen das Gerücht auf­käme, dass man in Zukunft für Musik­ti­tel, die man nicht mehr aus dem Kopf bekommt, eine zusätz­li­che GEMA-Pauschale bezah­len müsste – jeder würde es glauben.

Inso­fern ist es nach­voll­zieh­bar, dass die GEMA jetzt »Image-Maßnahmen« ergrif­fen hat. Gemeint ist damit aber natür­lich nicht, mög­li­che Ursa­chen für ein schlech­tes Image zu besei­ti­gen, son­dern bloß eine Wer­be­kam­pa­gne.

Ein Slo­gan lau­tet: »Ohne Kom­po­nis­ten gäbe es sonn­tags nicht 8.420.000 Tat­orte.« Dar­un­ter steht klein, dass Klaus Dol­din­ger, von dem die »Tatort«-Titelmusik stammt, GEMA-Mitglied sei. Rät­sel­haft. Ein ande­res Motiv zeigt eine ältere Frau glück­lich in ihrer Küche neben einem Glas Was­ser und dem Satz: »Ohne Text­dich­ter hätte mein Leben nicht mit 66 ange­fan­gen.« Das bezieht sich auf Wolf­gang Hofer, von dem der Text zu dem Udo-Jürgens-Hit stammt.

Fast könnte man in der Kam­pa­gne den Ver­such sehen, die emo­tio­nale Bezie­hung, die Men­schen zu Musik haben, durch spröde Büro­kra­ten­be­griffe wie »Text­dich­ter« zu kon­ter­ka­rie­ren. Laut Pres­se­mit­tei­lung zei­gen die Motive den Men­schen, »dass es ihre per­sön­li­chen musi­ka­li­schen Stern­stun­den ohne die krea­ti­ven Leis­tun­gen von Text­dich­tern und Kom­po­nis­ten nicht gäbe.« Die Bot­schaft lau­tet also unge­fähr: Ohne Musik gäbe es keine Musik.
Nun hat Musik aber eigent­lich im Gegen­satz zur GEMA gar kein Image­pro­blem. Es ist, als würde die Ver­ei­ni­gung der Tsu­na­mis eine Image­kam­pa­gne star­ten, die für die Nütz­lich­keit von Was­ser wirbt.

Unten in den Anzei­gen steht: »Musik ist uns was wert. GEMA.« Das »uns« ist natür­lich etwas ver­wir­rend. Aber die tref­fen­dere Vari­ante wäre wohl nicht hilf­reich gewe­sen: »Wir las­sen Euch Musik was kosten.«

Der Kindergarten als rechtsfreier Raum (2)

»Die GEMA ist unver­schämt und bekannt als Musik­ver­hin­de­rer und als Quäl­geist der Ver­eine und Kon­zert­ver­an­stal­ter. Aber dass jetzt sogar Kin­der­ta­ges­stät­ten zur Kasse gebe­ten wer­den für das Sin­gen von Kin­der­lie­dern, ist der Gip­fel der Frechheit.«

Julia Klöck­ner, CDU-Wahlkämpferin in Rheinland-Pfalz

Die Empö­rungs­ka­ra­wane ist inzwi­schen wei­ter gezo­gen, und auch Frau Klöck­ner wird trotz ihres ver­lo­ge­nen State­ments wohl nicht auf einer Welle des Gema-Volkszorns ins Amt des Rheinland-Pfälzischen Minis­ter­prä­si­den­ten gespült wer­den. Aber ich möchte noch ein­mal zurück­kom­men auf die Briefe, die die Gema im Auf­trag der VG Musi­ke­di­tion an meh­rere zehn­tau­send Kin­der­gär­ten und Kin­der­ta­ges­stät­ten geschrie­ben hat.

Zahl­rei­che Medien hat­ten ja nicht nur — wie Frau Klöck­ner — den Ein­druck erweckt, es gehe ums Sin­gen der Lie­der, obwohl es um das Kopie­ren von Noten­blät­tern geht (die Nach­rich­ten­agen­tur dpa erfand sogar den Begriff der »Kinderlieder-Gebühr«). Sei­ten wie »Welt Online« und Stern.de behaup­ten auch, die Gema habe Kin­der­gär­ten »abge­mahnt«; die »Ber­li­ner Mor­gen­post« spricht von »bösen Brie­fen«, ein Blog­ger empört sich, hier wür­den »Kitas mit den Metho­den von Abmahn­an­wäl­ten unter Druck« gesetzt.

Nun. Dies ist nach Anga­ben der Gema das Schrei­ben, das die Kin­der­gär­ten von ihr bekom­men haben:

Kopie­ren von Noten und Lied­tex­ten in Kin­der­gär­ten, Kin­der­ta­ges­stät­ten und vor­schu­li­schen Einrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vor­schu­li­sche Unter­richt, und damit ver­bun­den auch das Musi­zie­ren und Sin­gen zu den ver­schie­dens­ten Anläs­sen, gewinnt in Kin­der­gär­ten, Kin­der­ta­ges­stät­ten und sons­ti­gen Vor­schul­ein­rich­tun­gen mehr und mehr an Bedeu­tung. Die Beschaf­fung von Lie­der­bü­chern oder Noten­aus­ga­ben für diese Ein­rich­tun­gen hat in der Ver­gan­gen­heit einen erheb­li­chen Kos­ten­fak­tor dar­ge­stellt. Wie schön wäre es daher, auf einem ein­fa­chen und zudem lega­len Weg Kopien der benö­tig­ten Lie­der anzufertigen.

Sie haben nun erst­ma­lig die Wahl, wie Sie an Noten­blät­ter und Lied­texte in aus­rei­chen­der Stück­zahl kom­men: Ent­we­der Sie kau­fen wie bis­lang meh­rere Exem­plare einer Publi­ka­tion oder fer­ti­gen mit einer jähr­lich erneu­er­ba­ren GEMA-Lizenz Kopien selbst an, sobald Bedarf entsteht.

Gemäß § 53 Abs. 4a UrhG (Urhe­ber­rechts­ge­setz) ist die Ver­viel­fäl­ti­gung gra­fi­scher Auf­zeich­nun­gen von Wer­ken der Musik – so wer­den Noten juris­tisch bezeich­net – stets nur mit Ein­wil­li­gung des Berech­tig­ten zuläs­sig. Es sei denn, die Noten wür­den von Hand abge­schrie­ben oder wären seit mehr als 2 Jah­ren vergriffen.

Vor die­sem Hin­ter­grund wurde die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft (VG) Musi­ke­di­tion von ihren Mit­glie­dern, sprich den Ver­le­gern der Lie­der­bü­cher oder Noten­aus­ga­ben, beauf­tragt, Kin­der­gär­ten den Abschluss eines kos­ten­güns­ti­gen Lizenz­ver­tra­ges anzu­bie­ten. Die­ser ermög­licht, legale Kopien von Noten oder Lie­dern für den vor­schu­li­schen Unter­richt, aber zum Bei­spiel auch für Musik­pro­jekte oder das Sin­gen in der Gruppe anzufertigen.

Hier­für haben wir der GEMA das Inkas­so­man­dat über­tra­gen. Somit liegt die gesamte Admi­nis­tra­tion der Lizen­zie­rung bzw. dem Abschluss von ent­spre­chen­den Lizenz­ver­trä­gen für das Kopie­ren von Noten– oder Lied­ko­pien in Kin­der­gär­ten ab dem 1. Sep­tem­ber 2009 in den Hän­den der GEMA (Gesell­schaft für musi­ka­li­sche Auf­füh­rungs– und mecha­ni­sche Vervielfältigungsrechte).

Bitte sen­den Sie den beige­füg­ten Lizenz­an­trag direkt an Ihre GEMA-Bezirksdirektion. Den für Sie zustän­di­gen Bezirk fin­den Sie unter http://www.gema.de/plz-suche. Tele­fo­nisch ste­hen Ihre Ansprech­part­ner jeder­zeit unter der Service-Hotline 01805–500810 zur Ver­fü­gung (14 ct/Minute aus dem dt. Fest­netz, Mobil­funk­preise kön­nen abweichen).

Mit freund­li­chen Grü­ßen
Ihre VG Musikedition

Der Kindergarten als rechtsfreier Raum

Dass die Gema böse ist, weiß jedes Kind. Und wenn nicht, erfährt es in die­sen Tagen davon, wenn ihm seine Zei­tung lesen­den Eltern die Geschichte erzäh­len, wie diese fie­sen Büro­kra­ten aus Mün­chen jetzt auch noch dem gemein­sa­men Sin­gen von Kin­der­lie­dern den Gar­aus machen wol­len. Die Kin­der­gär­ten sol­len dafür zah­len, dass sie Noten­blät­ter kopieren.

Das Land ist erschüt­tert. Aber nicht über­rascht. Die Gema halt.

Die Geschichte ist nicht neu. Das sonst sehens­werte BR-Magazin »Quer« hatte schon Mitte Okto­ber unter dem Titel »Gema kas­siert bei Kin­der­gär­ten« auf die Trä­nen­drü­sen gedrückt. Pas­send zu den Mar­tins­um­zü­gen im Novem­ber drehte das Thema erneut eine kleine Runde durch die Medien. »Gema will bei Kitas abkas­sie­ren«, titelte der »Ber­li­ner Kurier« und sprach vom »Behörden-Irrsinn«. Und nun, in der kusche­li­gen, nach­rich­ten­ar­men Weih­nachts­zeit, ist die Stim­mung genau rich­tig, um den Volks­zorn noch ein­mal rich­tig anzu­hei­zen. Die gro­ßen Bou­le­vard­me­dien wie »Bild« und »Spie­gel Online« sind in das Thema ein­ge­stie­gen. »Bürokratie-Irrsinn in deut­schen Kitas«, schreit »Bild«: »Die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft GEMA for­dert eine Kinderlieder-Gebühr!«

Das ist natür­lich Unsinn. Zunächst ein­mal steckt hin­ter den For­de­run­gen nicht die Gema, son­dern die VG Musi­ke­di­tion. Sie ver­tritt Kom­po­nis­ten, Tex­ter und Ver­lage und nimmt deren Rechte in Bezug auf die Ver­viel­fäl­ti­gung ihrer Werke vor allem in Form von Noten wahr. Die VG Musi­ke­di­tion hat nur das Inkasso an die ungleich grö­ßere Gema abge­ge­ben. Von einer »Gema-Gebühr« zu schrei­ben, wie es auch halb­se­riöse Mee­di­en­dienste tun, ist falsch.

Die Gema hat im Auf­trag der VG Musi­ke­di­tion meh­rere zehn­tau­send Kin­der­gär­ten ange­schrie­ben und auf die Geset­zes­lage hin­ge­wie­sen: Das Kopie­ren von Noten ist in Deutsch­land streng ver­bo­ten. Es gibt dafür nur wenige Aus­nah­men, und es gibt — anders als beim Ver­viel­fäl­ti­gen von Ton­trä­gern — auch kein Recht auf eine Privatkopie.

Viele Kin­der­gär­ten haben die Post der Gema als Mah­nung emp­fun­den. Von der Gema war sie dage­gen als Ange­bot gemeint, eine recht­lich zwei­fel­los unzu­läs­sige Pra­xis zu lega­li­sie­ren: Für 56 Euro jähr­lich kön­nen die Kin­der­gär­ten eine Lizenz erwer­ben, die es ihnen erlaubt, bis zu 500 Kopien anzu­fer­ti­gen. Die Gema meint, das sei ein Fort­schritt, weil bis­lang nur der Kauf einer ent­spre­chen­den Zahl von Noten­bü­chern eine legale Lösung gewe­sen sei.

Das Thema betrifft nur vor­schu­li­sche Ein­rich­tun­gen und zum Bei­spiel keine all­ge­mein­bil­den­den Schu­len, weil die über die Bun­des­län­der einen Pau­schal­ver­trag mit der VG Musi­ke­di­tion abge­schlos­sen haben, durch den das Kopie­ren von Noten — in einem engen Rah­men — ver­gü­tet wird. Ver­hand­lun­gen über einen ähn­li­chen Ver­trag auch für die Kin­der­gär­ten sol­len geführt wer­den, sind aber wegen der Viel­zahl unter­schied­li­cher Trä­ger schwierig.

Man kann das Vor­ge­hen der Gema oder der VG Musi­ke­di­tion unsen­si­bel oder unge­schickt fin­den. Aber schuld an den For­de­run­gen sind nicht sie, son­dern ein 25 Jahre altes Gesetz. Viel­leicht könnte das jemand den Poli­ti­kern sagen, die sich gerade drän­geln, noch einen Platz zum Fah­ne­schwen­ken auf dem Kinderlieder-Rettungszug zu ergattern.

Sibylle Lau­rischk (FDP), die Vor­sit­zende des Fami­li­en­aus­schus­ses im Bun­des­tag, lässt sich von »Bild« mit dem Satz zitie­ren: »Sin­gen in Kitas gehört zur Grund­bil­dung!« — als wollte die Gema den Kin­dern das Sin­gen ver­bie­ten. Das Fami­li­en­mi­nis­te­rium soll laut »Bild« gefor­dert haben, die Pro­bleme mit der Gema so schnell wie mög­lich zu klä­ren. Die Pro­bleme mit der Gema? Und der saar­län­di­sche SPD-Vorsitzende Heiko Maas brachte seine Exis­tenz in Erin­ne­rung mit der For­mu­lie­rung, es han­dele sich um »Abzo­cke im Kin­der­gar­ten«. Gerade das gemein­same Sin­gen im Kin­der­gar­ten sei ein Aus­druck unbe­schwer­ter Kind­heit, sagte er ohne offen­kun­di­gen Zusam­men­hang. Jahr­zen­te­lang habe dies pro­blem­los funktioniert.

Noch ein­mal: Viel­leicht könnte jemand die­sen Poli­ti­kern sagen, dass das deut­sche Urhe­ber­recht das Kopie­ren von Noten ver­bie­tet, auch in Schu­len und Vor­schu­len. Und viel­leicht könn­ten es Jour­na­lis­ten sein, die diese Auf­gabe übernehmen?

Natür­lich nicht. Denn sie sind damit beschäf­tigt, der ahnungs– und atem­lo­sen Erschüt­te­rung der Kita-Mitarbeiter Aus­druck zu ver­lei­hen. Offen­bar bedeu­ten 56 Euro Mehr­kos­ten jähr­lich für die meis­ten von ihnen den siche­ren Ruin. Über­haupt ist es erstaun­lich, wie viele Kin­der im Vor­schul­al­ter anschei­nend schon lesen kön­nen. »Wir müs­sen mit den Kin­dern jetzt (…) mehr pro­ben als frü­her«, zitie­ren die »Elms­hor­ner Nach­rich­ten« die Lei­te­rin der Tages­stätte Krück­au­park. »Diese Zeit fehlt für andere Dinge.« Auch an der Hi-Ha-Hermann-Kita heißt es, neben Erzie­hern und Eltern müss­ten auch die Kin­der wegen des Kopier­ver­bo­tes mehr aus­wen­dig ler­nen als frü­her. Ste­fan Raab kann keine Noten lesen, aber die ver­sam­mel­ten Drei– bis Sechs­jäh­ri­gen Elms­horns haben die Lie­der bis­lang vom Blatt gesungen?

Das »Ham­bur­ger Abend­blatt« schließ­lich lässt die Vor­sit­zende des Ver­eins Dago Kin­der­lobby mit der ori­gi­nel­len Ein­schät­zung zu Wort kom­men: »Alles, was Kin­der nicht ver­ste­hen, ist auch sozial nicht ver­träg­lich.« Offen­bar ist keine Mei­nung zu bekloppt.

Die Posi­tion der meis­ten deut­schen Medien lässt sich schon aus Über­schrif­ten wie »Süßer die Kas­sen nie klin­geln« und dem regel­mä­ßig benutz­ten Wort »abkas­sie­ren« leicht erraten.

Bei Stern.de hat man gar nicht ver­stan­den, worum es geht, und schreibt: »Als hät­ten deut­sche Kin­der­gär­ten nicht schon genug Sor­gen. Die Gema for­dert Gebüh­ren fürs öffent­li­che Sin­gen.« (Es geht, um es noch ein­mal zu sagen, ums Kopie­ren von Notenblättern.)

Das »Ham­bur­ger Abend­blatt« sieht in einer Glosse gleich das Ende des Gesangs gekommen:

Die Gema schal­tet die Kin­der stumm. Stille Nacht — end­lich ein­mal wirk­lich. Gema sei Dank.

Die »Frank­fur­ter All­ge­meine Zei­tung« macht sich mit bei­ßen­der Iro­nie über das Vor­ge­hen der Gema lus­tig (der eigent­lich ent­schei­dende Name »VG Musi­ke­di­tion« fällt auch hier nicht):

Kin­der kön­nen ja gar nicht früh genug ler­nen, dass es im Leben nun ein­mal nichts umsonst gibt, nicht ein­mal Kin­der­lie­der. (…) Natür­lich müsste regel­mä­ßig über­prüft wer­den, ob all diese Lis­ten kor­rekt geführt wer­den. Außer­dem ist unbe­dingt sicher­zu­stel­len, dass die in den Kin­der­gär­ten erstell­ten Kopien von Lied­tex­ten ihrer­seits kopier­ge­schützt sind, sonst sin­gen sich die klei­nen Ver­bre­cher am Ende noch zu Hause vom raub­ko­pier­ten Blatt was ins Fäust­chen, weil sie glau­ben, das käme sie billiger.

Die­ser Spott ist eine erstaun­li­che Posi­tion für eine Zei­tung, die — wie die meis­ten ande­ren — bis­lang mit gro­ßem Ernst und gro­ßer Ein­sei­tig­keit dem radi­ka­len Schutz ihres eige­nen soge­nann­ten geis­ti­gen Eigen­tums das Wort gere­det hat.

Noten­ver­lage sol­len es also — anders als Zei­tungs­ver­lage — hin­neh­men müs­sen, dass ihre teuer her­ge­stell­ten Werke unein­ge­schränkt und ohne jede Ent­loh­nung ver­viel­fäl­tigt werden?

Es lohnt sich, einen Blick in die Kampf­schrif­ten der VG Musi­ke­di­tion zu wer­fen. Unter der Über­schrift »Täter im Frack« schreibt der Rechts­an­walt Tho­mas Tietze für die Verwertungsgesellschaft:

Man muss sich (…) vor Augen hal­ten, dass das uner­laubte Kopie­ren nichts ande­res ist als Dieb­stahl. Immer­hin hat der Urhe­ber eine Arbeits­leis­tung erbracht und damit so genann­tes geis­ti­ges Eigen­tum geschaf­fen. Die­ses geis­tige Eigen­tum kann genauso wie das mate­ri­elle Eigen­tum — ein Auto bei­spiels­weise — gestoh­len, der Urhe­ber und die sons­ti­gen Rechts­in­ha­ber (Ver­lage) so um ihren gesetz­lich zuge­si­cher­ten Lohn gebracht wer­den. Und die­ser Lohn ist die not­wen­dige Grund­lage für wei­tere Arbeit, also die Kom­po­si­tio­nen und deren Publi­ka­tion. Der gesamte Kreis­lauf des Musik­le­bens wird gestört (…). Mit dem ille­ga­len Kopie­ren wird dem gesam­ten Musik­le­ben nach­hal­tig geschadet.

Die VG Musi­ke­di­tion fügt dem Text ein gro­ßes Stopp-Schild hinzu und erklärt:

Noten-Piraterie ist kein Kava­liers­de­likt, son­dern eine Straftat.

Die Argu­men­ta­tion mit dem »geis­ti­gem Eigen­tum«, um das Urhe­ber und Ver­lage gebracht wer­den, so dass sie nicht mehr in Lage sind, neue Inhalte her­zu­stel­len — das ist die Argu­men­ta­tion der Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­lage in ihrem Kampf für ein eige­nes Leis­tungs­schutz­recht. Es gibt aller­dings einen gra­vie­ren­den Unter­schied: das Kopier­ver­bot für Noten besteht bereits; Gema und VG Musi­ke­di­tion nut­zen es nur aus. Die Ver­lage wol­len ein neues Gesetz, das bis­her zuläs­sige, kos­ten­lose Nut­zungs­for­men ihrer Inhalte dras­tisch einschränkt.

Das ist der zweite Grund, wes­halb Jour­na­lis­ten nicht auf die Heu­che­lei der Poli­ti­ker auf­merk­sam machen kön­nen: Sie sind selbst zu sehr mit Heu­cheln beschäftigt.

Wenn es um die eige­nen Pro­dukte geht, ist der schärfste Schutz gerade gut genug. Wenn es um die Werke ande­rer geht, han­delt es sich bei sol­chem Schutz plötz­lich um »Behörden-Irrsinn«, »Bürokratie-Wahnsinn« und eine Bedro­hung deut­schen Kul­tur­gu­tes. Jour­na­lis­mus kann nur dann ent­ste­hen, wenn die Werke nicht kos­ten­los ver­brei­tet wer­den, eine Gesangs­kul­tur aber nur dann, wenn die Werke kos­ten­los ver­brei­tet werden?

Nach den Maß­stä­ben der Ver­le­ger for­dern die Jour­na­lis­ten, die sich über Gema und VG Musi­ke­di­tion empö­ren, nichts weni­ger als die Eta­blie­rung einer Gra­tis­kul­tur und die Vor­schu­len als rechts­freien Raum.

(Die »Rhein-Zeitung« immer­hin hat eine kon­se­quente, in sich stim­mige Hal­tung und kom­men­tiert: »Das Urhe­ber­recht gilt natür­lich auch im Kindergarten«.)

Natür­lich ist es nicht abwe­gig, dass Kom­po­nis­ten, Tex­ter und Ver­lage für ihre Arbeit eine Ver­gü­tung erwar­ten. Das gel­tende Recht ist aller­dings extrem: Schon wer zum Bei­spiel in einer Musik­schule eine Seite aus einem Noten­buch kopiert, um sie nicht wäh­rend des Spie­les umblät­tern zu müs­sen, braucht dafür recht­lich gese­hen eine kos­ten­pflich­tige Lizenz von der VG Musikedition.

Eigent­lich ist die Geset­zes­lage bei Musik­no­ten ein gutes abschre­cken­des Bei­spiel, wohin ein Recht, das sich radi­kal ein­sei­tig nur an den Inter­es­sen der Urhe­ber ori­en­tiert und kei­nen Aus­gleich mit denen der All­ge­mein­heit sucht, füh­ren kann. Und sowas wol­len wir für die Inhalte der Zei­tungs– und Zei­tungs­ver­lage auch?

Lasse zahln

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch ein gelun­ge­ner Inter­net­auf­tritt ist Ihre Visitenkarte.

Das klingt schwer nach der Spra­che, die die Auto­ren von Spam-Mails für deutsch hal­ten. Aber der Brief, der so beginnt und BILD­blog vor drei Wochen erreicht hat, kommt nicht aus Nige­ria oder Russ­land, son­dern aus Ber­lin, von der hie­si­gen Bezirks­di­rek­tion der GEMA. Und er geht weiter:

Aus die­sem Grunde haben Sie sich sicher­lich dafür ent­schie­den, Ihre Inter­net­seite mit Trai­lern, die geschütz­tes Musik­re­per­toire ent­hal­ten (z.B. »Lasse redn« K+T: Farin Urlaub), auszustatten.

Ja, sicher­lich. Die nied­li­che und womög­lich sogar nett gemeinte For­mu­lie­rung ist wohl eine Art GEMA-Euphemismus für »Sie haben unsere Musik geklaut«. In den nächs­ten Absät­zen wird das Schrei­ben dann aber ange­nehm konkret:

Bitte beach­ten Sie aber, dass diese Nut­zung von Musik ein urhe­ber­recht­lich rele­van­ter Vor­gang ist, für den Sie die not­wen­di­gen Nut­zungs­rechte erwer­ben und eine Ver­gü­tung ent­rich­ten müs­sen. Die GEMA als Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft der Urhe­ber­rechte der Musikur­he­ber räumt Ihnen die Rechte ein und erhebt im Namen der Musikur­he­ber die Vergütung.

Die ein­fachste und kos­ten­güns­tigste Art die Rechte zu erlan­gen, ist der Abschluss eines Lizenzvertrages.

Bitte sen­den Sie uns bei­li­gen­den Fra­ge­bo­gen inner­halb der nächs­ten 14 Tage aus­ge­füllt zurück, damit wir Ihnen ein ent­spre­chen­des Ange­bot unter­brei­ten können.

Im bei­li­gen­den Fra­ge­bo­gen kann man dann tat­säch­lich auch gleich die ver­wen­de­ten Titel ein­tra­gen (»Pot­pour­ris bitte mit ›P‹, Werk­frag­mente bitte mit ›F‹ kennzeichnen«).

Womög­lich hat die GEMA über­se­hen, dass es weni­ger deko­ra­tive als jour­na­lis­ti­sche Gründe waren, die uns auf die Idee brach­ten, in die­sen Ein­trag über die Antenne-Bayern-Version des Songs »Lasse redn« von den Ärz­ten fol­gen­den 30-sekündigen Aus­schnitt der Antenne-Bayern-Version des Songs »Lasse redn« von den Ärz­ten einzubauen:

[Aus­schnitt entfernt]

Wir tei­len dies also der GEMA mit und fra­gen, ob ein sol­cher Gebrauch von Aus­schnit­ten urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Werke nicht durch das Zitat­recht gedeckt und daher frei sei.

Und die GEMA sieht das in ihrem nächs­ten Schrei­ben sogar ein. Also, fast:

Unsere Juris­ten hal­ten — in gebo­te­ner Kürze zusam­men­ge­fasst — die Zugäng­lich­ma­chung des Werks auf bildblog.de für durch den § 50 UrhG. pri­vi­le­giert und daher lizenz­frei durchführbar.

Dies gelte jedoch nicht zeit­lich unbe­grenzt, son­dern nur, solange die Aktua­li­tät des Tages­er­eig­nis­ses gege­ben ist. Bei Hör­funk, Fern­se­hen und Tages­zei­tun­gen ende diese in der Regel eine Woche nach dem Ereig­nis. Ähn­li­ches darf wohl für digi­tale Zei­tungspor­tale und Web­blogs [sic] ange­nom­men werden.

Sobald die Aktua­li­tät nach Ablauf der oben genann­ten Zeit­spanne ent­fällt, müsste der Bei­trag daher ent­we­der gelöscht oder die Rechte für die Werk­nut­zung bei der GEMA lizen­siert werden.

Auf Nach­frage macht uns die GEMA sogar ein kon­kre­tes Ange­bot: Für 7 Euro im Monat könn­ten wir den Antenne-Bayern-Remix von »Lasse redn« wei­ter­hin in gebo­te­ner Kürze, aber legal dokumentieren.

Wir haben trotz­dem der Ein­fach­heit hal­ber den Aus­schnitt gelöscht und geben die 7 Euro lie­ber für bil­li­ges Via­gra aus.