„Geo“ macht ein großes Fass auf. Wenn gute Zeitschriften nicht das Recht hätten, Texte ihrer Autoren auch gegen deren Willen komplett umzuschreiben, keinen Satzbaustein auf dem anderen zu lassen, selbst wörtliche Zitate von Gesprächspartnern zu ändern, dann könnten sie gar nicht existieren.
So argumentieren sinngemäß die Anwälte des Gruner+Jahr-Blattes in einem Prozess, der in dieser Woche in die zweite Runde geht. Christian Jungblut, ein altgedienter Reporter und langjähriger „Geo“-Mitarbeiter, hatte gegen die Zeitschrift geklagt, weil sie sich nicht davon abbringen ließ, einen Artikel von ihm in Heft 12/2009 in einer grundlegend veränderten und für ihn nicht akzeptablen Fassung unter seinem Namen zu veröffentlichen. In der ersten Instanz hatte ihm das Landgericht Hamburg (wie berichtet) Recht gegeben.
„Geo“ hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. In der Begründung schreiben die Anwälte:
Dieser Rechtsstreit ist von wesentlicher Bedeutung für die Verlagsbranche. Hätte das Urteil des Landgerichts Hamburg Bestand, führte das zu massiven Eingriffen in die für die Publikation von Zeitschriften unerlässliche redaktionelle Autonomie. Redaktionen von Qualitätstiteln wie GEO bedürfen eines gewissen Freiraums in der Überarbeitung und Anpassung von Texten, die von freien Journalisten, aber auch eigenen Redakteuren zugeliefert werden, um den Qualitätsanspruch der Zeitschrift zu wahren und so die dauerhafte Wertschätzung des Publikums zu sichern. (…) [N]ahezu jeder Zeitungs- und Zeitschriftentitel ist darauf angewiesen, dass die Redaktion in die Lage versetzt wird, ihr zugelieferte Texte so zu redigieren, dass sie der jeweiligen Eigenart des Titels gerecht werden.
Unzulässig seien allein „gröbliche Entstellungen“, schreiben die „Geo“-Anwälte und bescheinigen dem Urteil, es sei „von bemerkenswerter Realitätsferne“.
Sie berufen sich bei der „Bestimmung der Grenzen der Änderungsbefugnis“ sogar auf das „hohe Gut der Pressefreiheit“, das Presseverlagen besondere Rechte zubillige. Verlage müsse deshalb auch im Urheberrecht „die Möglichkeit gegeben werden, [zugelieferte] Texte weitgehend und bis zur Grenze der Unzumutbarkeit abzuändern“.
Die „Geo“-Redaktion, die den Artikel komplett umgekrempelt hat, habe keineswegs den „geistig-ästhetischen Gesamteindruck des Originalmanuskripts verändert“, behaupten die Anwälte des Verlages. Es sei zum Beispiel auch keineswegs „‚reißerischer‘ Stil“, dass die Redaktion aus einem Hydrologen einen „Katastrophen-Seher“ machte.
Es geht bei diesem Rechtsstreit um viele konkrete Vertragsdetails und Redigierabläufe, aber im Kern um die Frage: Kann ein Autor die Veröffentlichung seines Werkes nach massiver Abänderung untersagen? Die Antwort von „Geo“ lautet: Nein. Die Anwälte der Zeitschrift fügen sinngemäß hinzu: Und wenn er es könnte, müssten wir den Laden dicht machen.
Die Diskussion um das Urteil lieferte einen erhellenden Blick in die erstaunlichen Umgangsformen hinter den Kulissen der Zeitschrift, die in den vergangenen Jahren rasant Käufer verloren hat und es gerade mit der „Focus“-haften (und inhaltlich komplett irreführenden) Titelzeile „Was Sie über Tiere wirklich wissen sollten“ versucht. Anders als es „Geo“-Chefredakteur Peter-Matthias Gaede behauptete, ist Jungblut nicht der einzige, der über den Umgang der Redaktion mit Texten klagt.
In der Berufungsbegründung versuchen die Anwälte nun den Eindruck zu erwecken, der Artikel, den Jungblut abgegeben hatte, sei stilistisch unbrauchbar gewesen und habe vor Fehlern gestrotzt — und schrecken dabei auch vor dem Auflisten kleinster Petitessen und imaginierter Unrichtigkeiten nicht zurück. Darunter diese:
- Die „fehlerhafte Gleichsetzung einer schlechten Angewohnheit (‚Laster‘) mit dem im Text eigentlich gemeinten Lastwagen“.
- „Das umgangssprachliche ‚Holland‘, das korrekterweise ‚Niederlande‘ heißen muss.“
- „Die falsche geographische Zuordnung von Gouda in der ‚Mitte Hollands‘ (korrekt: im Süden des Landes).“
- „Die falsche geographische Zuordnung von Nijmegen an den Rhein (korrekt: an der Waal)“.
- „Die falsche Angabe zur Bevölkerungsdichte in den Niederlanden mit 393/qkm (korrekt: 394/qkm).“
- „Des Weiteren hat GEO aus dem Manuskript des Autors eine Reihe von Rechtschreib- und Grammatikfehlern getilgt. Beispiel: „Sysiphusarbeit“ (korrekt: Sisyphos).“
(Solche Anwaltsschreiben sind ja selten würdevoll, aber dieses gibt doch eine Ahnung davon, wie gerne man für dieses Blatt arbeiten möchte.)
Die „Geo“-Anwälte suggerieren, dass das Urteil gegen „Geo“ die normale Arbeit des Redigierens und Fact-Checkens unmöglich mache. Darum geht es aber in diesem Prozess gar nicht. Es geht darum, ob ein Journalist es hinnehmen muss, dass ein Text, der nicht mehr sein Text ist, gegen seinen Willen und unter seinem Namen veröffentlicht wird.
Die Verhandlung findet am kommenden Mittwoch, 10 Uhr, am Oberlandesgericht Hamburg statt.
Nachtrag, 10. Mai. In der Verhandlung machte das Oberlandesgericht deutlich, dass es die Sache nicht so eindeutig sieht wie die erste Instanz. Grundlage dafür ist vor allem der konkrete Vertrag, den Jungblut mit „Geo“ hatte und der „zumutbare“ inhaltliche Änderungen an den Texten erlaubte. Das Gericht schlug einen Vergleich vor: „Geo“ soll sich verpflichten, den Artikel nicht mehr zu verbreiten und drei Fünftel der Kosten des Rechtsstreits tragen. Beide Seiten haben zwei Wochen Zeit, diesen Vergleich noch abzulehnen — dann würde das Gericht entscheiden.