Schlagwort: Jens Weinreich

Wenn der Abmahner zweimal klingelt

Claudia Pechstein vermutet, dass Jens Weinreich gedopt war, als er über sie schrieb, dass vieles dafür spricht, dass sie gedopt hat, aber das hier wird kein Text über Leute, die Dinge sportlich nehmen. Im Gegenteil.

Jens Weinreich (die Älteren werden sich noch an seine Auseinandersetzung mit DFB-Präsident Theo Zwanziger erinnern) ist einer von den Kollegen, nach denen auf irgendwelchen Podien über Qualität im Journalismus dauernd gerufen wird. Er ist einer der wenigen investigativen Sportjournalisten, kritisch und unabhängig, er recherchiert statt abzuschreiben, er verbeißt sich in Themen, auch wenn sie gerade keine Konjunktur haben. In seinem Blog zapft er das Wissen seiner Leser an und veröffentlicht Original-Dokumente, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann. Und wenn er etwas nicht weiß, schreibt er das ebenso auf, wie wenn er etwas falsch gemacht hat.

Er ist, mit anderen Worten, eine unfassbare journalistische Nervensäge, und es gibt sicher eine erhebliche Zahl von Leuten, die nur darauf warten, dass sie ihm an den Karren fahren können.

Am vergangenen Donnerstag berichtete er über die Blutdoping-Fernsehshow der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein und machte einen Fehler. Er schrieb zum Beispiel in der Online-Ausgabe der „Frankfurter Rundschau“:

Inhaltliche Schwer- und Reizpunkte setzten die beiden von der Verteidigung beauftragten und bezahlten Gutachter: Holger Kiesewetter aus Berlin und Rolf Kruse vom Referenz-Institut für Bio-Analytik in Bonn.

Weinreich selbst hatte in der Pressekonferenz nach der Bezahlung gefragt, aber die Antwort teilweise falsch verstanden. Kiesewetter bekam Geld für sein Gutachten, Kruse nicht.

Nun hätte es vermutlich ausgereicht, Weinreich eine kurze Mail mit der Bitte um Korrektur zu schreiben, und alles spricht dafür, dass er dieser Bitte auch dann sofort nachgekommen wäre. Aber Weinreich erhielt keine Bitte um Korrektur, sondern noch am selben Abend per Fax eine Abmahnung von Simon Bergmann, dem Anwalt von Claudia Pechstein. Er wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

So eine richtige Abmahnung hat gegenüber einer bloßen Aufforderung zur Richtigstellung einen schönen Nebeneffekt: Sie kostet den Abgemahnten Geld, sogar dann, wenn er der Forderung sofort nachkommt. Im konkreten Fall sind es Abmahngebühren in Höhe von 775,64 Euro inklusive Mehrwertsteuer für die Arbeitszeit des Anwalts.

Das kann man natürlich machen. Womöglich ist es im besten Interesse von Claudia Pechstein, wenn ihr Anwalt gleich mit großer Wucht gegen falsche Darstellungen ihrer Verteidigungsstrategie vorgeht, vielleicht war das auch ein Anliegen von Frau Pechstein selbst, die „Weinrich“ für den „naivsten Sportjournalisten“ hält, von dem sie „bislang je etwas lesen durfte“. Und natürlich muss ein Journalist für seine Fehler geradestehen — auch wenn er in diesem Fall einen unverhältnismäßig hohen Preis für ein offenkundiges Missverständnis zahlt.

So weit, so alltäglich.

Am nächsten Tag bekam Jens Weinreich eine weitere Abmahnung. Er sollte sich noch einmal verpflichten, den bereits einmal abgemahnten Satz nicht mehr zu wiederholen. Diesmal trat Simon Bergmann allerdings nicht als Anwalt, sondern als Klient auf. Absender des Schreibens war sein Sozius Christian Schertz.

Das ist ein lustiger Trick. Man behauptet, dass die falsche Aussage über Rolf Kruse und die „Verteidigung“ von Pechstein nicht nur die Rechte von Pechstein verletze, sondern auch die ihres Anwalts. Und verdoppelt so die Zahl der Abmahnungen. Und die Höhe der geforderten Abmahngebühren: auf schlappe 1551,28 Euro.

Hier ist Simon Bergmann nicht mehr für Claudia Pechstein im Einsatz. Hier handeln er und Christian Schertz quasi auf eigene Rechnung. Und womöglich hatten sie davon noch eine offen. Denn Weinreich und Schertz kennen sich persönlich — von der Auseinandersetzung zwischen dem Journalisten und Theo Zwanziger. Schertz vertrat dabei den DFB und seinen Präsidenten und musste eine Reihe peinlicher juristischer Niederlagen hinnehmen.

Die Frage, ob Schertz im Recht ist und Bergmann einen Anspruch gegenüber Jens Weinreich jenseits der (längst erfolgten) Korrektur des Fehlers hat, überlasse ich gerne Juristen. Aber was die Motivation des Vorgehens angeht, spekuliere ich gerne: Es könnte ein persönlicher Akt der Revanche sein. Oder der Versuch, einen kritischen, lästigen Journalisten einzuschüchtern. Es geht nicht um Gerechtigkeit (und um die Wahrheit schon gar nicht); es geht um Schadensmaximierung. Wer es wagt, kritisch über Pechstein und ihre Fernsehshow zu berichten, wer sich traut, kritisch über Simon Bergmann und seine PR- und Verteidigungsstrategie zu berichten, wer hartnäckig nervt, soll gewarnt sein: Schon ein blöder Fehler kann richtig teuer werden.

Christian Schertz hat uns bei BILDblog und mich bei den juristischen Auseinandersetzungen um dieses Blog sehr unterstützt. Aber ich habe mich (auch weil es schon früher Anlass für Zweifel gab) entschieden, mich in Zukunft nicht mehr von der Kanzlei Schertz-Bergmann vertreten zu lassen.

DFB zwingt Jens Weinreich in die Knie

Jens Weinreich und der Deutsche Fußball-Bund haben ihren Rechtsstreit beigelegt.

Der Sportjournalist Weinreich erklärt, dass er DFB-Präsident Theo Zwanziger nicht in die Nähe eines Volksverhetzers rücken wollte, als er ihn einen „unglaublichen Demagogen“ nannte. Der DFB erklärt, dass er Weinreich nicht in seiner Arbeit behindern wollte, als er Lügen über ihn verbreitete (das mit den Lügen erklärt der DFB natürlich nicht).

Der DFB wird sein bislang erfolgloses Unterlassungsverfahren gegen Weinreich nicht weiter verfolgen. Und Weinreich wird nicht darauf beharren, dass der DFB die Gegendarstellung veröffentlichen muss, die er gerichtlich bereits durchgesetzt hatte.

Ich verstehe sehr gut, dass Jens sich auf diesen Vergleich eingelassen hat. Aber er bedeutet aus meiner Sicht, dass der DFB, der sowohl juristisch als auch publizistisch in dieser Auseinandersetzung bislang der klare Verlierer war, nun als Sieger vom Platz geht. Dass der Verband nicht einmal dazu gebracht werden konnte, eine Gegendarstellung gegen seine verleumderische Pressemitteilung über Weinreich abzudrucken, spricht Bände.

Die Zermürbungstaktik des DFB und seines Anwaltes (dessen Kanzlei in anderen Fällen auch mich vertritt) ist voll aufgegangen. In den vier Verfahren, die das ehemalige Call-TV-Unternehmen Callactive und ihr Geschäftsführer Stephan Mayerbacher gegen mich angestrengt haben (der mir neuerdings unaufgefordert Mails mit möglicherweise brisanten Dokumenten über angebliche Mauscheleien zwischen 9Live und der Bayerischen Landesmedienanstalt schickt), habe ich erlebt, wieviel Kraft, Zeit und Geld eine solche Auseinandersetzung kostet. Während ein Mann wie Theo Zwanziger einen ganzen Stab von Juristen und PR-Leuten kommandieren kann, um mit allen Mitteln seine Ehre und seinen Stolz zu verteidigen, ist für einen Freien Journalisten wie Jens Weinreich jede Verhandlung nicht nur mit Kosten, sondern auch mit Einnahmeverlusten und einer erheblichen psychischen Belastung verbunden.

Jens Weinreichs Bitte um Spenden hat eine verdiente und, wie ich finde, sensationelle Resonanz gefunden: Rund 860 verschiedene Menschen gaben insgesamt knapp 22.000 Euro. Das ist nicht nur, aber auch ein Beweis dafür, wieviel Solidarität im regelmäßig verfluchten Internet zu finden ist und ich bin ein bisschen stolz darauf, einen kleinen Beitrag dazu geleistet zu haben.

Aber letztlich ist es mit all dem Geld nicht getan. Es geht darum, immer wieder die Kraft aufzubringen, die Zumutungen und Drohungen der Gegenseite auszuhalten. Und es geht darum, für sich die Entscheidung zu treffen, ob man wirklich einen erheblichen Teil des eigenen Lebens mit einer so unproduktiven Auseinandersetzung verschwenden will, die man letztlich nicht gewinnen kann, egal wie sie formal ausgeht: Weil jeder Sieg so teuer mit eigener Energie erkauft ist, während die Gegenseite gelassen den Einsatz immer weiter erhöhen kann.

Wie gesagt: Ich verstehe die Entscheidung von Jens sehr gut, und vermutlich ist es sogar die richtige Entscheidung. Aber machen wir uns nichts vor: Der DFB hat durch den Vergleich klar gewonnen. Jedem Kritiker, der es wagen könnte, von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen und den DFB-Präsidenten in einer Form zu kritisieren, die ihm nicht passt, wird es eine Warnung sein.

Nachtrag. Auch lesenswert: Alexander Svenssons Interpretation des Vergleichs, die sich eigentlich nicht so sehr von meiner unterscheidet, aber einen deutlich positiveren Tenor hat.

Zwanziger gegen Zwanziger

Wenig Stoff hier im Moment, tut mir leid, und die nächste Zeit wird es nicht besser. Ich fahre morgen ein paar Tage weg und muss dann auch wieder die Kommentarbürgersteige hochklappen.

Aber vorher muss ich noch über die Sache mit Jens Weinreich geschrieben haben. Das ist der sehr geschätzte Kollege, der es wagte, sich in einem Blog-Kommentar kritisch über den Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes, Theo Zwanziger, zu äußern — was der mit juristischen Schritten und einer Diffamierungskampagne beantwortete (meine Blog-Beiträge zum Thema). Die Gerichte haben Jens Weinreich zwar in diversen Entscheidungen Recht gegeben. Trotzdem ist die Auseinandersetzung für ihn nicht nur extrem zeitraubend und anstrengend, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden. Ein fünfstelliger Betrag ist inzwischen zusammengekommen. Für einen freien Journalisten (mit Familie) ist das sehr viel Geld.

Nach langem Zögern hat er sich jetzt entschlossen, um Spenden zu bitten, und ich möchte mich dem gerne anschließen. Das hat nicht nur Jens verdient. Das haben auch Theo Zwanziger und seine Leute verdient.

Ich finde es empörend, wie Zwanziger es ausnutzt, dass er es sich leisten kann, die Auseinandersetzung in die Länge zu ziehen und das finanzielle Risiko immer größer werden zu lassen. Ich finde es eklig, wie Zwanziger noch damit kokettiert, dass er im Falle einer Niederlage Geld für einen guten Zweck spendet (aber natürlich nicht für Weinreich, den er bis dahin in den Ruin getrieben haben könnte). Ich finde es widerlich, dass der DFB sich immer noch weigert, seine Lügen zuzugeben, richtig zu stellen und sich dafür zu entschuldigen. Ich finde es skandalös, dass der DFB-Kommunikationsdirektor Harald Stenger noch im Amt ist, obwohl ihm inzwischen Gerichte bescheinigt haben, dass er Unwahrheiten über Weinreich verbreitet hat, und dass der DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach noch im Amt ist, der Stengers Lügen stolz an eine dreistellige Zahl wichtiger Menschen verschickt hat, mit der Aufforderung, sie zu verbreiten.

Wenn man verfolgt hat, wie ungeschickt, dumm und entlarvend der DFB agierte, und wie groß die Sympathiewelle war, die Jens Weinreich (nicht nur) im Internet trug, kann man leicht zu dem Schluss kommen, dass der David in diesem Spiel nur gewinnen und der Goliath nur verlieren kann. Aber der David kämpft gerade ums Überleben, und Goliath und seine Apparatschiks sitzen, mit ein paar blaue Flecken, bräsig und ohne Existenzangst auf ihren Positionen.

Daran werden wir nichts ändern können. Aber wir können verhindern, dass ihre Gegner sogar beim Rechthaben und Rechtbekommen noch auf der Strecke bleiben. Deshalb: Zwanziger gegen Zwanziger! (Über kleinere und größere Beiträge freut er sich aber bestimmt auch.)

DFB findet Wundermittel gegen Internet

DFB-Präsident Theo Zwanziger will nun doch nicht mehr wie ursprünglich versprochen zurücktreten, falls ihm ein Gericht abschließend bestätigt, dass er sich unter bestimmten Bedingungen „unglaublicher Demagoge“ nennen lassen muss. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“:

In der Präsidiumssitzung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am vergangenen Freitag seien die Voraussetzungen geschaffen worden, [sagte Zwanziger,] um sich im Internet künftig „besser gegen ungerechtfertigte Angriffe wehren zu können. Das ist der Schutz, den ich erwarte und der in erster Linie durch aktive und verbesserte Internet-Kommunikation gewährleistet werden muss und kann. Wenn dies geschieht, dann hat das Amt des DFB-Präsidenten weiter die Faszination, die es immer für mich hatte.“

Im Kampf, den Theo Zwanziger gegen den unbequemen freien Journalisten Jens Weinreich führt, hat der DFB unterdessen eine weitere Niederlage erlitten: Das Landgericht Berlin lehnte seinen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ab, die Weinreich gegen eine mit Halb- und Unwahrheiten gespickte Pressemitteilung des DFB erwirkt hatte.

[via Jens Weinreich]

Nachtrag, 31. Januar. Jens Weinreich hat in seinem Blog die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichtes veröffentlicht. Über die Pressemitteilung, mit der der DFB Weinreich diffamierte, heißt es darin, der DFB schildere „den Hergang und die Entwicklung der Unstimmigkeiten bewusst einseitig und verfälschend unter Verschweigen essentieller Umstände“. Die Presseerklärung sei „bewusst unvollständig“. Der Leser müsse die Aussagen in einer Weise verstehen, die „nicht der Wahrheit entspricht“.

Das Gericht urteilt also, dass der DFB in der Presseerklärung, für die DFB-Kommunikationsdirektor Harald Stenger verantwortlich zeigt und die von DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach stolz an Hunderte prominente Empfänger verschickt wurde, bewusst gelogen hat. Das ist aber bestimmt bei einem so ehrenwerten Verein wie dem DFB kein Rücktritts- oder Entlassungsgrund.

Zwanziger droht Gericht mit Rücktritt

Woher kommt eigentlich der Glaube, dass ein guter Ruf vor allem durch anderer Leute Meinungsäußerungen gefährdet wird und nicht durch das eigene Handeln? Nichts hätte der Journalist Jens Weinreich über den DFB-Präsidenten Theo Zwanziger sagen können, was diesem auch nur halb so viel geschadet hätte wie seine eigene Reaktion darauf — die Lügen seines Verbandes, die Klage gegen Weinreich, die immer neuen Demonstrationen von Unbelehrbarkeit und Starrsinn.

Was kaum möglich schien, hat Zwanziger heute geschafft: Die Auseinandersetzung noch weiter zu eskalieren. Am Rande einer DFB-Pressekonferenz drohte er mit dem Rücktritt von seinem Amt, falls er vor Gericht gegen Weinreich unterliegen sollte. Der hatte ihn bekanntlich im Sommer im Zusammenhang mit einem Auftritt einen „unglaublichen Demagogen“ genannt. Die Nachrichtenagentur dpa zitiert Zwanziger mit den Worten:

„Wenn das verfassungsrechtlich zulässig ist, werde ich sehr ernsthaft erwägen, ob ich dieses Amt weiterführe. Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen. Es wird ein Urteil geben. Ich werde meine persönliche Ehre nicht auf dem Altar des Amtes opfern.“

Hinter dieser Aussage steht eine erneute Erhöhung des Einsatzes. Die Logik ist offensichtlich: All die vielen Leute, die ihn für den besten DFB-Präsidenten aller Zeiten halten, sollen auf Linie gebracht und gegen Weinreich eingeschworen werden. Denn der riskiert mit seiner Renitenz und dem Beharren auf das Recht der freien Meinungsäußerung, dass unser Land vielleicht auf diesen fantastischen DFB-Präsidenten verzichten müsste.

In einem Land, in dem es gesetzlich erlaubt ist, ihn unter bestimmten Umständen einen „unglaublichen Demagogen“ zu nennen, möchte Theo Zwanziger nicht DFB-Präsident sein.

Aber dass keiner der grauen Männer in seiner Umgebung es schafft, ihn beiseite zu nehmen und zu sagen: „Theo, das ist gerade ein bisschen kontraproduktiv, was Du hier machst. Wir hatten so viele andere schöne Themen auf unserer Pressekonferenz, und nun beginnt eine Meldung nach der anderen mit diesem Weinreich-Scheiß…“?!

Nachtrag, 18:25 Uhr. Die F.A.Z. kommentiert:

[Zwanziger] macht seine unversöhnliche Sicht in dieser Causa zu einer derart öffentlichen Angelegenheit, dass er damit auch Schaden für sein Amt billigend in Kauf nimmt. Denn nicht jeder muss am Ende so beinhart wie Zwanziger eine Äußerung verurteilen, die zweifellos unangemessen anmutet.

Mit ähnlichen, für Zwanziger unerträglichen Situationen werden auch andere Amts- und Würdenträger immer wieder konfrontiert. Die meisten Politiker, Wirtschaftsbosse oder Sportfunktionäre gehen damit allerdings professioneller und gelassener um. Zwanziger kann und will das nicht. Deshalb ist die Frage erlaubt, ob dieser Präsident bei all seinen Verdiensten dauerhaft für eine Aufgabe geeignet ist, in der manchmal auch die Fähigkeit gefragt ist, souverän zu bleiben, selbst wenn es persönlich weh tut.

Und die „Süddeutsche Zeitung“ urteilt:

DFB-Chef Theo Zwanziger lähmt mit seinem Vorgehen den ganzen DFB, gibt ein weiteres Beispiel für Funktionärshybris und legt ein bedenkliches Rechtsverständnis an den Tag.

Nachtrag, 19:40 Uhr. Die „Frankfurter Rundschau“ hat noch mehr Zitate von Zwanziger:

Es handele sich um eine „klassische Schmähkritik“, so der aufgebrachte Präsident, der sich auch von Medienchef Harald Stenger nicht stoppen ließ: „Demnächst heißt es, ich sei ein Massenmörder, nur hat es keine Leichen gegeben.“

Seine Rücktrittsankündigung für den Fall der Niederlage vor Gericht, ergänzte Zwanziger auf FR-Nachfrage, habe „nichts mit einer Drohung oder einer Einschüchterung“ zu tun, er sei überzeugt, dass der Richter unabhängig vom öffentlichen Scharmützel objektiv entscheiden werde.

Nachtrag, 0:52 Uhr. Das wird ein harter Tag für die Leute, die den DFB-Pressespiegel zusammenstellen. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ kommentiert:

Der Jurist Theo Zwanziger offenbart ein schräges Rechtsverständnis: Die Ankündigung des DFB-Präsidenten, von seinem Amt zurück zu treten, falls ein Gerichtsbeschluss nicht nach seinem Gusto ausfällt, ist unfassbar.

Und — nach meiner Wahrnehmung als erster — schafft es der Kommentar, eine direkte Linie von Zwanzigers Verhalten jetzt zum Ausgang des ganzen Streits zu ziehen:

Das Selbstverständnis des DFB und seines Präsidenten offenbaren sich am krassesten in dem Fall, von dem alles ausgeht. Der Verband und die Deutsche Fußball-Liga waren vom Kartellamt wegen des Verdachts auf Absprachen durchsucht worden. Der Verdacht bestätigte sich zwar nicht, aber der DFB ist bis heute zutiefst gekränkt und lässt nicht nach in seinem Bemühen, das Vorgehen des Kartellamtes zu geißeln. In diesem Zusammenhang hat Weinreich gegen Theo Zwanziger die strittige Bezeichnung „unglaublicher Demagoge“ verwendet.

Prüfungen staatlicher Organe muss jeder über sich ergehen lassen, sei es in Steuerfragen, Straßenverkehr oder sonst wo. Wer würde es wagen, sich einer PKW-Kontrolle zu entziehen mit den Worten: „Sie wissen wohl nicht, wen sie vor sich haben? Wie können Sie es wagen, mein Fahrzeug auf Verkehrstauglichkeit und meinen Atem auf Genuss von Alkohol zu untersuchen?“ Wer so etwas tut, macht sich hochgradig lächerlich und zeigt, dass er nicht verstanden hat, für wen Recht gelten muss: für jeden.

Die „Stuttgarter Zeitung“ meint:

Der Vorgang offenbart aber einmal mehr das seltsame Gebahren des Verbands, und vor allem seines Präsidenten, der viel Gutes für den Fußball getan hat, hier allerdings nach Gutsherrenmanier agiert.

Die von Zwanziger so gerne postulierte „Kommunikationsherrschaft“ hat der Verband längst verloren, und mit ihr auch die Kontrolle über einen bislang einmaligen Vorgang im deutschen Sport, der immer stärker Züge einer Posse annimmt.

Im „Tagesspiegel“ heißt es unter der Überschrift „Sein Fehler“:

Unabhängig davon, dass Zwanziger alles andere als ein Demagoge ist, wirft der juristisch-öffentliche Furor, den er in dieser nebensächlichen Frage an den Tag legt, eine viel gewichtigere Frage auf: Ist Theo Zwanziger wirklich ein guter DFB-Präsident?

Bisher fiel als Antwort ein Ja nicht schwer. Bisher.

Zwanziger ./. Zwanziger

DFB-Präsident Theo Zwanziger, 21. November 2008:

Zwanziger: Ich sehe die Äußerung des Journalisten als ehrverletzend an, also mache ich Gebrauch von den rechtsstaatlichen Möglichkeiten, die Angelegenheit zu klären. Wenn Weinreich nun den Begriff „Demagoge“ anders wertet als ich . . .

SZ: Wie haben Sie es gewertet?

Zwanziger: Mit Demagoge ist Volksverhetzer verbunden und damit auch eine Nähe zum Nationalsozialismus.

SZ: Aber den Zusammenhang kann man wirklich nicht herstellen, wenn man den Blog-Eintrag liest.

Zwanziger: Deshalb habe ich auch sofort gesagt, die Sache hat sich erledigt, als mich unser Vizepräsident Rainer Koch auf eine Internetdarstellung von Herrn Weinreich aufmerksam machte, aus der hervorging, dass er mit dem Begriff „Demagoge“ nicht das gleiche Verständnis wie ich hatte. Und dies hat dann sein Anwalt uns gegenüber nochmals klargestellt. Damit war für mich der Vorgang beendet, deshalb haben wir auch keine Unterlassungsklage erhoben.

DFB-Pressemitteilung, 26. November 2008:

DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger wird gegen den Journalisten Jens Weinreich, der ihn als „unglaublichen Demagogen“ diffamiert hat, Klage erheben.

Nachdem Herr Weinreich am 25. November 2008 eine einstweilige Verfügung gegen eine DFB-Pressemitteilung vom 14. November 2008 erwirkt hat, ist aus Sicht des DFB auch der letzte Versuch gescheitert, auf eine gütliche Beilegung des Verfahrens hinzuwirken. Somit muss nunmehr im Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob der Journalist im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit einen berechtigten Grund hatte, Dr. Zwanziger als „unglaublichen Demagogen“ zu diffamieren oder ob er damit die persönliche Ehre des DFB-Präsidenten verletzt hat.

Vielleicht kann mir ein Rechtsanwalt erklären, welche Chancen jemand mit der Klage gegen eine Äußerung hat, der vorher öffentlich erklärt hat, dass sie nun, da er wisse, wie sie gemeint war, kein Grund mehr zur Klage sei? (Meinen eigenen Anwalt kann ich ja schlecht fragen.)

Zwanziger — Weinreich 0:3

Das ist vorläufig alles, was aktuell von der mit Halb- und Unwahrheiten gespickten Pressemitteilung übrig geblieben ist, die der Deutsche Fußballbund (DFB) vor zwei Wochen an zig Politiker, Funktionäre und andere Prominente mit der Bitte um Verbreitung geschickt hat:

Jens Weinreich hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Verband verbietet zu behaupten:

  • er habe seinen Präsidenten Theo Zwanziger „ohne Anlass“ einen „unglaublichen Demagogen“ genannt,
  • er habe zur Vermeidung einer Klage eine entschuldigende Erklärung abgegeben,
  • er habe durch die Formulierung „die Grenzen der Meinungsfreiheit eindeutig überschritten“, ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass das Kammer- und das Landgericht Berlin in den Äußerungen zulässige Meinungsäußerungen sah.

Mehr natürlich in Jens Weinreichs Blog.

Nachtrag, 17:40 Uhr. Der DFB zeigt sich als schlechter Verlierer, macht erneut eine Kehrtwende und kündigt an, nun Klage gegen Jens Weinreich zu erheben. Nach Ansicht des DFB hätte der Journalist offenbar die über ihn vom DFB verbreiteten Unwahrheiten als Versuch einer „gütlichen Beilegung des Verfahrens“ akzeptieren sollen.

Nachtrag, 19:40 Uhr. Der DFB hat seine alte Pressemitteilung umgeschrieben, um der Einstweiligen Verfügung gerecht zu werden. Vorher und nachher kann man hier vergleichen [via Lobservateur in den Kommentaren].

Neues vom DFB in Sachen Weinreich

(Alles zur Vorgeschichte der Auseinandersetzung zwischen DFB-Präsident Theo Zwanziger und dem freien Journalisten Jens Weinreich hier im Blog und bei Weinreich selbst; eine gute Zusammenfassung bietet der „Direkte Freistoß“.)

Am Montag dieser Woche habe ich Harald Stenger, dem Pressesprecher des Deutschen Fußball-Bundes, eine E-Mail mit Fragen zu der erstaunlichen Presseerklärung seines Verbandes geschickt, in der er Weinreich angriff. Heute hat mir DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch geantwortet. Ich veröffentliche seine Antworten, wie vom DFB gewünscht, ungekürzt. (Alle Links von mir.)

Herr Niersbach schreibt von einer grundlosen Diffamierung „in – mehr oder weniger anonymen – Internetblogs“. Können Sie mir ein Blog nennen, das Niersbach damit meint?

Koch: Natürlich soll damit nicht gesagt werden, dass Jens Weinreich anonym bloggen würde. Vielmehr ist damit abstrakt gemeint, dass in Internetblogs zahllose User und vielfach unter Pseudonymen sich an Debatten beteiligen, deren Verfasser nicht mehr direkt, sondern nur noch durch Teilnahme an der Blogdiskussion ansprechbar sind.

Sie schreiben, Weinreich habe „über seinen Anwalt am 11. November 2008 dem DFB eine Erklärung zukommen lassen“. Handelt es sich bei dieser Erklärung um das von Jens Weinreich in seinem Blog veröffentlichte Schreiben vom 14. November 2008?

Koch: Nein, es handelt sich nicht um eine Erklärung vom 14. November, sondern um eine Erklärung vom 12. November. Wir haben dies auch in unserem Schreiben zur gemeinsamen Presseerklärung von VDS und DFB [gemeint ist DJV] richtig gestellt (siehe auch nächste Antwort).

Sie schreiben, Weinreich habe am 6. November in einem Blogeintrag klargestellt, dass er den Begriff „Demagoge“ nicht im Sinne von „Volksverhetzer“ gemeint habe. Warum hat Herr Dr. Schertz dann noch vier Tage später, am 10. November, von Weinreich genau diese Klarstellung gefordert?

Koch: Der DFB war bemüht, die Auseinandersetzung in einer beide Seiten zufriedenstellenden Weise zu beenden. Das sollte aus Sicht des DFB aber nicht durch ergänzende oder klarstellende Blogeinträge, sondern durch ein persönliches Schreiben von Herrn Weinreich erfolgen. In der Sache selbst, die zwischenzeitlich leider fast vollständig in den Hintergrund gestellt wird, geht es nämlich weiterhin darum, dass Dr. Zwanziger mit der Bezeichnung „unglaublicher Demagoge“ persönlich verunglimpft worden ist. Als Dr. Theo Zwanziger von mir kurz vor Einreichen der auf Unterlassung und Widerruf abzielenden Klageschrift davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass Herr Weinreich erstmals am 12. November (also nicht am 11. November, wie irrtümlich in unserer Pressemitteilung angegeben) uns gegenüber schriftlich erklärt hatte, eine andere Deutung des Begriffs „unglaublicher Demagoge“ für sich in Anspruch zu nehmen und somit durch ein Schreiben seines Anwalts zum Ausdruck brachte, dass er Dr. Theo Zwanziger nicht in die Nähe nationalsozialistischer Propaganda rücken will, war aus Sicht des DFB der Kern des Streits erledigt und unser Anwalt wurde beauftragt, alles Weitere auf dieser Ebene abzuwickeln. Zuvor hatte Herr Weinreich diese Erklärung lediglich in seinem Internet-Blog abgegeben, was für uns allerdings nicht ausreichend war..

Sie schreiben, Weinreich habe diese Klarstellung am 6. November „nach dem Verfassen der Klageschrift“ veröffentlicht. Sie stellen Weinreichs Klarstellung als eine Reaktion auf die Androhung einer Klage dar. Wie kann Weinreich schon am 6. November auf eine Drohung vom 10. November reagieren?

Koch: Die juristische Auseinandersetzung zwischen Dr. Zwanziger und Herrn Weinreich lief bekanntlich bereits seit vielen Wochen und war nicht abgeschlossen. Nachdem das Amtsgericht und das Kammergericht Berlin Herrn Dr. Zwanziger einstweiligen Rechtsschutz verweigert hatten, war – wie bei solchen Verfahren üblich – durch Herrn Dr. Zwanziger und den DFB zu entscheiden, ob ein Hauptsacheverfahren durchgeführt werden soll oder nicht. Dies war Herrn Weinreich bestens bekannt und wir haben am Morgen des 6. November entschieden, vor Einreichen der Klage über die Anwälte nochmals Herrn Weinreich eine letzte Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Herr Weinreich hat in seinen Blog am 6. November um 11.53 Uhr, also nach unserer Entscheidung am Morgen, die Klage einzureichen, eine Erklärung gestellt, die wir als Basis für eine außergerichtliche Einigung gesehen haben. Dies wurde dann in einem Schreiben seines Anwalts vom 12. November erstmals uns gegenüber schriftlich zum Ausdruck gebracht.

Sie schreiben, Weinreich habe sich der Rufschädigung schuldig gemacht und zitieren Herrn Dr. Koch mit den Worten, Weinreich habe Herrn Zwanziger indirekt als Volksverhetzer bezeichnet. Ist Ihnen bekannt, dass zwei Berliner Gerichte Weinreichs Äußerung für zulässig erklärt haben und der Deutung von Herrn Dr. Koch widersprochen haben?

Koch: Die beiden Berliner Gerichte haben einstweiligen Rechtsschutz verweigert und keine Entscheidung in der Sache selbst, d.h. in der Hauptsache getroffen. Dies wäre erst im Rahmen einer mündlichen Verhandlung juristisch zu klären gewesen.

Sie zitieren Herrn Dr. Koch mit den Worten, Weinreich habe „nun erstmals in angemessener Form gegenüber Theo Zwanziger versichert, diese Deutung [des Wortes ‚Demagoge‘ als ‚Volksverhetzer‘] sei nicht von ihm beabsichtigt gewesen“. Warum waren die früheren öffentlichen Erklärungen von Weinreich, zum Beispiel am 22. Oktober in seinem Blog nicht ausreichend? Damals schrieb Weinreich über diese Deutung: „Ich weiß nicht, wie man darauf kommt, so etwas zu behaupten. Dass ich dem kolossal widerspreche, wiederhole ich gern noch einmal.“

Koch: Blogeinträge mögen für die Internetcommunity ausreichende Erklärungen sei. Für den DFB stellen sie keine zufriedenstellende Reaktion auf missverständliche, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens attackierende und verunglimpfende Äußerungen dar. Deshalb waren die Blog-Einträge von Herrn Weinreich am 22. Oktober und 6. November für uns nicht ausreichend.

Soweit die Antworten des DFB.

Mir ist bewusst, dass kaum ein Außenstehender mehr dieses Gewirr von Terminen und Erklärungen durchschauen und auch nur annähernd rekonstruieren kann, was Wahrheit und was Lüge ist. Und dass sich die Diskussion längst wegentwickelt hat von diesen Detailfragen, die mir noch am Montag relevant schienen.

Aber als ein Indiz dafür, wie heillos sich der DFB bei seinem Versuch, Weinreich zu diffamieren, in seinen eigenen Halb- und Unwahrheiten verstrickt hat, kann man die Widersprüche festhalten, was Blogs angeht: Wenn jemand in einem Blog etwas äußert, das Herr Zwanziger als ehrenrühig ansieht, handelt es sich also um eine öffentliche Stellungnahme, gegen die man mit aller Härte vorgehen muss. Wenn jemand in einem Blog mögliche Missverständnisse ausräumt, handelt es sich aber um nicht ernst zu nehmendes Zeug, das jenseits einer „Internetcommunity“ niemand zur Kenntnis nimmt?

(Der DFB hat mich zwar darum gebeten, seine Antworten komplett zu veröffentlichen. Ich habe aber davon abgesehen, hier auch die Änderungen eines teils deutlich abweichenden Entwurfes zu dokumentieren, die in dem Word-Dokument mit den Antworten noch sichtbar waren. Ich hoffe, der DFB ist mir nicht böse.)

Nachtrag, 19:15 Uhr. Auf sueddeutsche.de kann man Theo Zwanziger über viele Zeilen bei der Selbstdemontage zusehen.

Das Schweigen des DJV

Wieder ein Tag, an dem ich froh bin, nicht Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband (DJV) zu sein, weil es mir die Zeit spart, aus ihm auszutreten.

Der „Kölner Stadtanzeiger“ berichtet über die Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Fußballbund und dem Journalisten Jens Weinreich:

Die Berufsverbände halten sich zurück. Der Präsident des Verbands Deutscher Sportjournalisten, Erich Laaser, lehnt jeden Kommentar ab, und beim Deutschen Journalistenverband nennt man die Pressemitteilung des DFB zwar „unglücklich“, aber es handele sich doch nur um eine Privatfehde.

Die European Federation of Journalists (EFJ) hat sich dagegen in einer Pressemitteilung auf die Seite Weinreichs gestellt und spricht von einem „schockierenden Beispiel für die Einschüchterung eines Journalisten“.

Nachdem Theo Zwanziger Jens Weinreich in der juristischen Auseinandersetzung mit 0:2 unterlag, liegt er im publizistischen Kampf aktuell schätzungsweise 1:37 zurück.

[via Jens Weinreich]

Nachtrag, 16:40 Uhr. Die Lämmer schweigen nicht mehr:

(…) Es gehe nicht an, dass der Sportjournalist Weinreich öffentlich so angeprangert werde, betonten DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken und der Präsident des Verbands Deutscher Sportjournalisten, Erich Laaser. Es sei an der Zeit, die Schärfe aus der Auseinandersetzung zu nehmen. (…)

Die Lügen des DFB (2)

Der „Gießener Anzeiger“ ist eher versehentlich in die eskalierende Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und dem freien Sportjournalisten Jens Weinreich geraten. Die Zeitung war Mitveranstalterin einer Podiumsdiskussion am 6. November in Gießen, an der DFB-Präsident Theo Zwanziger teilnahm. Am 8. November berichtete das Blatt über den Verlauf des Abends und schrieb, Zwanziger habe dem Moderator Herbert Fischer-Solms „demagogische Fragen“ vorgeworfen.

Das hatte eine gewisse Brisanz, denn der Rechtsstreit, den Zwanziger gegen Weinreich zuvor angestrengt hatte, beruhte vor allem auf Zwanzigers Behauptung, das Wort „Demagoge“ sei untrennbar mit dem Nationalsozialismus und dem Begriff der Volksverhetzung verbunden.

Während Fischer-Solms die Formulierung bestätigte und weitere Zeugen benannte, bestritt Zwanziger laut seinem Anwalt die Darstellung des „Gießener Anzeigers“.

In der Presseerklärung, die der DFB am vergangenen Freitag über die Auseinandersetzung mit Weinreich verbreitet hat, erweckt Verbandssprecher Harald Stenger nun den Eindruck, der „Gießener Anzeiger“ habe seine Darstellung zurückgenommen:

Hinzu kommt, dass am 12. November auch der Chefredakteur des Gießener Anzeigers gegenüber Dr. Zwanziger die Berichterstattung des Blattes über die Teilnahme des DFB-Präsidenten an einer Podiumsdiskussion bedauert hat, die seitens Weinreich erneut benutzt wurde, um den DFB-Präsidenten zu diskreditieren.

Ich habe Chefredakteur Wolfgang Maaß daraufhin gefragt, welchen Teil der Berichterstattung er bedaure und ob die Darstellung des Sachverhaltes in seiner Zeitung falsch gewesen sei. Seine Antwort lautet:

in aller Kürze: Ich habe nicht unsere Berichterstattung bedauert, sondern dass durch diese ein unzutreffender Eindruck über den Besuch von Herrn Dr. Zwanziger bei unserer gelungenen Podiumsdiskussion entstehen konnte. Insofern sind wir mit dem DFB im Reinen. Für uns ist damit die Angelegenheit erledigt.

Die konkrete Frage ist vermutlich in der ganzen Geschichte ein eher unwesentliches Detail, aber das ist doch bemerkenswert: Nicht einmal die Position des Chefredakteurs des „Gießener Anzeigers“ scheint der DFB in seiner Pressemitteilung wahrheitsgemäß wiedergegeben zu haben.