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Zwanziger ./. Zwanziger

DFB-Präsident Theo Zwanziger, 21. November 2008:

Zwanziger: Ich sehe die Äußerung des Journalisten als ehrverletzend an, also mache ich Gebrauch von den rechtsstaatlichen Möglichkeiten, die Angelegenheit zu klären. Wenn Weinreich nun den Begriff „Demagoge” anders wertet als ich . . .

SZ: Wie haben Sie es gewertet?

Zwanziger: Mit Demagoge ist Volksverhetzer verbunden und damit auch eine Nähe zum Nationalsozialismus.

SZ: Aber den Zusammenhang kann man wirklich nicht herstellen, wenn man den Blog-Eintrag liest.

Zwanziger: Deshalb habe ich auch sofort gesagt, die Sache hat sich erledigt, als mich unser Vizepräsident Rainer Koch auf eine Internetdarstellung von Herrn Weinreich aufmerksam machte, aus der hervorging, dass er mit dem Begriff „Demagoge” nicht das gleiche Verständnis wie ich hatte. Und dies hat dann sein Anwalt uns gegenüber nochmals klargestellt. Damit war für mich der Vorgang beendet, deshalb haben wir auch keine Unterlassungsklage erhoben.

DFB-Pressemitteilung, 26. November 2008:

DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger wird gegen den Journalisten Jens Weinreich, der ihn als „unglaublichen Demagogen” diffamiert hat, Klage erheben.

Nachdem Herr Weinreich am 25. November 2008 eine einstweilige Verfügung gegen eine DFB-Pressemitteilung vom 14. November 2008 erwirkt hat, ist aus Sicht des DFB auch der letzte Versuch gescheitert, auf eine gütliche Beilegung des Verfahrens hinzuwirken. Somit muss nunmehr im Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob der Journalist im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit einen berechtigten Grund hatte, Dr. Zwanziger als „unglaublichen Demagogen” zu diffamieren oder ob er damit die persönliche Ehre des DFB-Präsidenten verletzt hat.

Vielleicht kann mir ein Rechtsanwalt erklären, welche Chancen jemand mit der Klage gegen eine Äußerung hat, der vorher öffentlich erklärt hat, dass sie nun, da er wisse, wie sie gemeint war, kein Grund mehr zur Klage sei? (Meinen eigenen Anwalt kann ich ja schlecht fragen.)

— 26. November 2008, 20:02 — 80 Kommentare

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Zwanziger — Weinreich 0:3

Das ist vorläufig alles, was aktuell von der mit Halb- und Unwahrheiten gespickten Pressemitteilung übrig geblieben ist, die der Deutsche Fußballbund (DFB) vor zwei Wochen an zig Politiker, Funktionäre und andere Prominente mit der Bitte um Verbreitung geschickt hat:

Jens Weinreich hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Verband verbietet zu behaupten:

  • er habe seinen Präsidenten Theo Zwanziger „ohne Anlass” einen „unglaublichen Demagogen” genannt,
  • er habe zur Vermeidung einer Klage eine entschuldigende Erklärung abgegeben,
  • er habe durch die Formulierung „die Grenzen der Meinungsfreiheit eindeutig überschritten”, ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass das Kammer- und das Landgericht Berlin in den Äußerungen zulässige Meinungsäußerungen sah.

Mehr natürlich in Jens Weinreichs Blog.

Nachtrag, 17:40 Uhr. Der DFB zeigt sich als schlechter Verlierer, macht erneut eine Kehrtwende und kündigt an, nun Klage gegen Jens Weinreich zu erheben. Nach Ansicht des DFB hätte der Journalist offenbar die über ihn vom DFB verbreiteten Unwahrheiten als Versuch einer „gütlichen Beilegung des Verfahrens” akzeptieren sollen.

Nachtrag, 19:40 Uhr. Der DFB hat seine alte Pressemitteilung umgeschrieben, um der Einstweiligen Verfügung gerecht zu werden. Vorher und nachher kann man hier vergleichen [via Lobservateur in den Kommentaren].

— 26. November 2008, 15:03 — 68 Kommentare

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Neues vom DFB in Sachen Weinreich

(Alles zur Vorgeschichte der Auseinandersetzung zwischen DFB-Präsident Theo Zwanziger und dem freien Journalisten Jens Weinreich hier im Blog und bei Weinreich selbst; eine gute Zusammenfassung bietet der „Direkte Freistoß”.)

Am Montag dieser Woche habe ich Harald Stenger, dem Pressesprecher des Deutschen Fußball-Bundes, eine E-Mail mit Fragen zu der erstaunlichen Presseerklärung seines Verbandes geschickt, in der er Weinreich angriff. Heute hat mir DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch geantwortet. Ich veröffentliche seine Antworten, wie vom DFB gewünscht, ungekürzt. (Alle Links von mir.)

Herr Niersbach schreibt von einer grundlosen Diffamierung „in – mehr oder weniger anonymen – Internetblogs”. Können Sie mir ein Blog nennen, das Niersbach damit meint?

Koch: Natürlich soll damit nicht gesagt werden, dass Jens Weinreich anonym bloggen würde. Vielmehr ist damit abstrakt gemeint, dass in Internetblogs zahllose User und vielfach unter Pseudonymen sich an Debatten beteiligen, deren Verfasser nicht mehr direkt, sondern nur noch durch Teilnahme an der Blogdiskussion ansprechbar sind.

Sie schreiben, Weinreich habe „über seinen Anwalt am 11. November 2008 dem DFB eine Erklärung zukommen lassen”. Handelt es sich bei dieser Erklärung um das von Jens Weinreich in seinem Blog veröffentlichte Schreiben vom 14. November 2008?

Koch: Nein, es handelt sich nicht um eine Erklärung vom 14. November, sondern um eine Erklärung vom 12. November. Wir haben dies auch in unserem Schreiben zur gemeinsamen Presseerklärung von VDS und DFB [gemeint ist DJV] richtig gestellt (siehe auch nächste Antwort).

Sie schreiben, Weinreich habe am 6. November in einem Blogeintrag klargestellt, dass er den Begriff „Demagoge” nicht im Sinne von „Volksverhetzer” gemeint habe. Warum hat Herr Dr. Schertz dann noch vier Tage später, am 10. November, von Weinreich genau diese Klarstellung gefordert?

Koch: Der DFB war bemüht, die Auseinandersetzung in einer beide Seiten zufriedenstellenden Weise zu beenden. Das sollte aus Sicht des DFB aber nicht durch ergänzende oder klarstellende Blogeinträge, sondern durch ein persönliches Schreiben von Herrn Weinreich erfolgen. In der Sache selbst, die zwischenzeitlich leider fast vollständig in den Hintergrund gestellt wird, geht es nämlich weiterhin darum, dass Dr. Zwanziger mit der Bezeichnung „unglaublicher Demagoge” persönlich verunglimpft worden ist. Als Dr. Theo Zwanziger von mir kurz vor Einreichen der auf Unterlassung und Widerruf abzielenden Klageschrift davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass Herr Weinreich erstmals am 12. November (also nicht am 11. November, wie irrtümlich in unserer Pressemitteilung angegeben) uns gegenüber schriftlich erklärt hatte, eine andere Deutung des Begriffs „unglaublicher Demagoge” für sich in Anspruch zu nehmen und somit durch ein Schreiben seines Anwalts zum Ausdruck brachte, dass er Dr. Theo Zwanziger nicht in die Nähe nationalsozialistischer Propaganda rücken will, war aus Sicht des DFB der Kern des Streits erledigt und unser Anwalt wurde beauftragt, alles Weitere auf dieser Ebene abzuwickeln. Zuvor hatte Herr Weinreich diese Erklärung lediglich in seinem Internet-Blog abgegeben, was für uns allerdings nicht ausreichend war..

Sie schreiben, Weinreich habe diese Klarstellung am 6. November „nach dem Verfassen der Klageschrift” veröffentlicht. Sie stellen Weinreichs Klarstellung als eine Reaktion auf die Androhung einer Klage dar. Wie kann Weinreich schon am 6. November auf eine Drohung vom 10. November reagieren?

Koch: Die juristische Auseinandersetzung zwischen Dr. Zwanziger und Herrn Weinreich lief bekanntlich bereits seit vielen Wochen und war nicht abgeschlossen. Nachdem das Amtsgericht und das Kammergericht Berlin Herrn Dr. Zwanziger einstweiligen Rechtsschutz verweigert hatten, war – wie bei solchen Verfahren üblich – durch Herrn Dr. Zwanziger und den DFB zu entscheiden, ob ein Hauptsacheverfahren durchgeführt werden soll oder nicht. Dies war Herrn Weinreich bestens bekannt und wir haben am Morgen des 6. November entschieden, vor Einreichen der Klage über die Anwälte nochmals Herrn Weinreich eine letzte Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Herr Weinreich hat in seinen Blog am 6. November um 11.53 Uhr, also nach unserer Entscheidung am Morgen, die Klage einzureichen, eine Erklärung gestellt, die wir als Basis für eine außergerichtliche Einigung gesehen haben. Dies wurde dann in einem Schreiben seines Anwalts vom 12. November erstmals uns gegenüber schriftlich zum Ausdruck gebracht.

Sie schreiben, Weinreich habe sich der Rufschädigung schuldig gemacht und zitieren Herrn Dr. Koch mit den Worten, Weinreich habe Herrn Zwanziger indirekt als Volksverhetzer bezeichnet. Ist Ihnen bekannt, dass zwei Berliner Gerichte Weinreichs Äußerung für zulässig erklärt haben und der Deutung von Herrn Dr. Koch widersprochen haben?

Koch: Die beiden Berliner Gerichte haben einstweiligen Rechtsschutz verweigert und keine Entscheidung in der Sache selbst, d.h. in der Hauptsache getroffen. Dies wäre erst im Rahmen einer mündlichen Verhandlung juristisch zu klären gewesen.

Sie zitieren Herrn Dr. Koch mit den Worten, Weinreich habe „nun erstmals in angemessener Form gegenüber Theo Zwanziger versichert, diese Deutung [des Wortes 'Demagoge' als 'Volksverhetzer'] sei nicht von ihm beabsichtigt gewesen”. Warum waren die früheren öffentlichen Erklärungen von Weinreich, zum Beispiel am 22. Oktober in seinem Blog nicht ausreichend? Damals schrieb Weinreich über diese Deutung: „Ich weiß nicht, wie man darauf kommt, so etwas zu behaupten. Dass ich dem kolossal widerspreche, wiederhole ich gern noch einmal.”

Koch: Blogeinträge mögen für die Internetcommunity ausreichende Erklärungen sei. Für den DFB stellen sie keine zufriedenstellende Reaktion auf missverständliche, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens attackierende und verunglimpfende Äußerungen dar. Deshalb waren die Blog-Einträge von Herrn Weinreich am 22. Oktober und 6. November für uns nicht ausreichend.

Soweit die Antworten des DFB.

Mir ist bewusst, dass kaum ein Außenstehender mehr dieses Gewirr von Terminen und Erklärungen durchschauen und auch nur annähernd rekonstruieren kann, was Wahrheit und was Lüge ist. Und dass sich die Diskussion längst wegentwickelt hat von diesen Detailfragen, die mir noch am Montag relevant schienen.

Aber als ein Indiz dafür, wie heillos sich der DFB bei seinem Versuch, Weinreich zu diffamieren, in seinen eigenen Halb- und Unwahrheiten verstrickt hat, kann man die Widersprüche festhalten, was Blogs angeht: Wenn jemand in einem Blog etwas äußert, das Herr Zwanziger als ehrenrühig ansieht, handelt es sich also um eine öffentliche Stellungnahme, gegen die man mit aller Härte vorgehen muss. Wenn jemand in einem Blog mögliche Missverständnisse ausräumt, handelt es sich aber um nicht ernst zu nehmendes Zeug, das jenseits einer „Internetcommunity” niemand zur Kenntnis nimmt?

(Der DFB hat mich zwar darum gebeten, seine Antworten komplett zu veröffentlichen. Ich habe aber davon abgesehen, hier auch die Änderungen eines teils deutlich abweichenden Entwurfes zu dokumentieren, die in dem Word-Dokument mit den Antworten noch sichtbar waren. Ich hoffe, der DFB ist mir nicht böse.)

Nachtrag, 19:15 Uhr. Auf sueddeutsche.de kann man Theo Zwanziger über viele Zeilen bei der Selbstdemontage zusehen.

— 21. November 2008, 18:28 — 101 Kommentare

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Das Schweigen des DJV

Wieder ein Tag, an dem ich froh bin, nicht Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband (DJV) zu sein, weil es mir die Zeit spart, aus ihm auszutreten.

Der „Kölner Stadtanzeiger” berichtet über die Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Fußballbund und dem Journalisten Jens Weinreich:

Die Berufsverbände halten sich zurück. Der Präsident des Verbands Deutscher Sportjournalisten, Erich Laaser, lehnt jeden Kommentar ab, und beim Deutschen Journalistenverband nennt man die Pressemitteilung des DFB zwar „unglücklich”, aber es handele sich doch nur um eine Privatfehde.

Die European Federation of Journalists (EFJ) hat sich dagegen in einer Pressemitteilung auf die Seite Weinreichs gestellt und spricht von einem „schockierenden Beispiel für die Einschüchterung eines Journalisten”.

Nachdem Theo Zwanziger Jens Weinreich in der juristischen Auseinandersetzung mit 0:2 unterlag, liegt er im publizistischen Kampf aktuell schätzungsweise 1:37 zurück.

[via Jens Weinreich]

Nachtrag, 16:40 Uhr. Die Lämmer schweigen nicht mehr:

(…) Es gehe nicht an, dass der Sportjournalist Weinreich öffentlich so angeprangert werde, betonten DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken und der Präsident des Verbands Deutscher Sportjournalisten, Erich Laaser. Es sei an der Zeit, die Schärfe aus der Auseinandersetzung zu nehmen. (…)

— 19. November 2008, 12:25 — 21 Kommentare

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Die Lügen des DFB (2)

Der „Gießener Anzeiger” ist eher versehentlich in die eskalierende Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und dem freien Sportjournalisten Jens Weinreich geraten. Die Zeitung war Mitveranstalterin einer Podiumsdiskussion am 6. November in Gießen, an der DFB-Präsident Theo Zwanziger teilnahm. Am 8. November berichtete das Blatt über den Verlauf des Abends und schrieb, Zwanziger habe dem Moderator Herbert Fischer-Solms „demagogische Fragen” vorgeworfen.

Das hatte eine gewisse Brisanz, denn der Rechtsstreit, den Zwanziger gegen Weinreich zuvor angestrengt hatte, beruhte vor allem auf Zwanzigers Behauptung, das Wort „Demagoge” sei untrennbar mit dem Nationalsozialismus und dem Begriff der Volksverhetzung verbunden.

Während Fischer-Solms die Formulierung bestätigte und weitere Zeugen benannte, bestritt Zwanziger laut seinem Anwalt die Darstellung des „Gießener Anzeigers”.

In der Presseerklärung, die der DFB am vergangenen Freitag über die Auseinandersetzung mit Weinreich verbreitet hat, erweckt Verbandssprecher Harald Stenger nun den Eindruck, der „Gießener Anzeiger” habe seine Darstellung zurückgenommen:

Hinzu kommt, dass am 12. November auch der Chefredakteur des Gießener Anzeigers gegenüber Dr. Zwanziger die Berichterstattung des Blattes über die Teilnahme des DFB-Präsidenten an einer Podiumsdiskussion bedauert hat, die seitens Weinreich erneut benutzt wurde, um den DFB-Präsidenten zu diskreditieren.

Ich habe Chefredakteur Wolfgang Maaß daraufhin gefragt, welchen Teil der Berichterstattung er bedaure und ob die Darstellung des Sachverhaltes in seiner Zeitung falsch gewesen sei. Seine Antwort lautet:

in aller Kürze: Ich habe nicht unsere Berichterstattung bedauert, sondern dass durch diese ein unzutreffender Eindruck über den Besuch von Herrn Dr. Zwanziger bei unserer gelungenen Podiumsdiskussion entstehen konnte. Insofern sind wir mit dem DFB im Reinen. Für uns ist damit die Angelegenheit erledigt.

Die konkrete Frage ist vermutlich in der ganzen Geschichte ein eher unwesentliches Detail, aber das ist doch bemerkenswert: Nicht einmal die Position des Chefredakteurs des „Gießener Anzeigers” scheint der DFB in seiner Pressemitteilung wahrheitsgemäß wiedergegeben zu haben.

— 17. November 2008, 17:56 — 146 Kommentare

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