Schlagwort: Kanal Telemedial

Das Hornauer Schießen

Sehr geehrter Herr Niggemeier, wir vertreten Herrn Thomas Hornauer. In Ihrem Medienblock "Stefan Niggemeier" führen Sie unter der Überschrift "Thomas Hornauer" unter anderem folgendes aus: "Herr Thomas Hornauer ist am ehesten wohl mit den traurigen wirren Monologisierern, die entweder in der Mitte der Fußgängerzone zur Welt predigen oder am Rand der Fußgängerzone zu ihrem Bier. [...] Lesen ist nicht seine Stärke, aber Reden, Gucken, Charisma ausstrahlen auch nicht. Richtig gut ist er nur im peinliche Momente entstehen lassen und Geld verdienen."

So fängt das Schreiben an, das ich im vergangenen Oktober bekommen habe. Und lustig ist — neben allem anderen — schon mal, dass es sich bei dem kursiven Text zwischen den Anführungszeichen nicht, wie man annehmen sollte, um ein wörtliches Zitat handelt.

Herr Thomas Hornauer hatte über einen eigenen, „bewusstseinserweiternden“ Fernsehsender unter anderem dazu aufgerufen, ihm per kostenpflichtigem Anruf Geld als „Energieausgleich“ zukommen zu lassen. Seine Anwälte wiesen mich nun darauf hin, dass ich ihren Mandanten als „Scharlatan“ bezeichnet hätte. Dies stelle eine unzulässige Schmähkritik dar. Unzulässig sei auch, dass ich schrieb:

„Herr Thomas Hornauer fällt durch Verbindungen zu sektenähnlichen Gruppen auf.“

(Satz auch eher aus dem Gedächtnis zitiert.)

Dies sei jedenfalls unwahr. Ich sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und insgesamt 1.196,43 Euro Rechtsanwaltsgebühren zahlen.

(Immerhin sollte ich diesmal nicht für das Wort „Fisselhaare“ blechen.)

Mein Anwalt antwortete:

Erstens scheine Herrn Hornauer die Sache „nicht sonderlich dringlich“ zu sein. Der Text (der ursprünglich aus der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ stammt) sei über dreieinhalb Jahre alt, und Hornauer habe aus meinem Blog sogar schon vor Jahren im Fernsehen vorgelesen.

Zweitens enthalte der Text keine Schmähkritik — der „erforderliche Sachbezug“ sei das teils justiziable Geschäftsgebaren Hornauers und die Art, wie er sich öffentlich präsentiere.

Drittens enthalte der Text keine unwahren Tatsachenbehauptungen.

Ich hatte gedacht, die Sache wäre damit erledigt. Aber Hornauer verklagte mich. Ich bekam eine Vorladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart.

Es ging nun nicht mehr um die Fußgängerzone, das Bier, das Lesen und das Charisma. Es ging nur noch um die sektenähnlichen Gruppen („Der Kläger hat keinerlei Verbindungen zu sektenähnlichen Gruppen“) und den „Scharlatan“ („Es ist nicht erkennbar, inwiefern mit der Bezeichnung ‚Scharlatan‘ eine Auseinandersetzung in der Sache geführt werden soll“).

Die Erwiderung wurde dann etwas länger. Auf insgesamt 15 Seiten (ohne Anlagen) erklärte mein Anwalt, warum die Klage fehlerhaft beantragt, ein möglicher Anspruch verwirkt und die Formulierung als Meinungsäußerung zulässig sei.

Ich glaube aber, er hatte besonderen Spaß daran, die Absätze zu formulieren, in denen es um den „hinreichenden sachlichen Bezug“ meiner Formulierung geht, Hornauer habe Verbindungen zu sektenähnlichen Gruppen:

Bei der „Wankmiller-Sekte“, die sich auch selbst als „Stamm der Likatier“ bezeichnet, handelt es sich um eine kommunenähnliche Lebensgemeinschaft, die 1974 von dem ehemaligen Hausmeister Wolfgang Wankmiller gegründet worden ist.

Wankmiller fungiert bis heute als ihr Oberhaupt und hält sich für eine Reinkarnation von Jesus, Einstein und Ludwig II.
Diese Gruppierung wird von Kritikern und Medien als „Sekte“ bezeichnet, denn die Mitglieder hängen einer eigenen esoterischen Weltanschauung an, haben sich eine eigene Zeitrechnung gegeben und eine eigene Währung. (…)

Zu dieser Sekte hat der Kläger auch nachweisliche Verbindungen, die er selbst eingeräumt hat.

Zudem habe das Verwaltungsgericht Stuttgart 2007 in seinem Urteil über die Zwangseinstellung von Hornauers Fernsehsender festgestellt:

Es sollten „Heilungsgottesdienste“ gesendet werden, wohingegen Polizeireporte aus dem Programm entfernt werden sollten, weil diese zu viel „negative Energie“ verbreiteten.

Der Sender sollte zum „Lichtsender“ werden, zum „Sprachrohr Gottes“. „Es sollten jeden Tag 1.500 Leute ins Studio kommen, um dort geheilt zu werden; er [Hornauer] habe die besten Heiler an der Hand.“ Zudem habe der Sender „auch drei Tage lang (von Donnerstag bis Samstag) Heilungsgottesdienste vom ‚G.-Forum‘ in Stuttgart mit einem Wunderheiler aus W. aufgezeichnet…“

Mein Anwalt folgerte:

Angesichts all dieser feststehenden Fakten hat die Meinungsäußerung, er [Hornauer] unterhalte Kontakte zu sektenähnlichen Gruppen, jedenfalls einen ausreichenden Tatsachenbezug und stellt damit keine Schmähkritik dar.

Und was den „Scharlatan“ angeht, schrieb mein Anwalt nach längerer Hinführung:

Wer aber gegen Geld Wahrsagerei anbietet und sich überdies als „Herrscher“ und „Retter“ bezeichnen lässt, muss es auch hinnehmen, wenn man ihn einen Scharlatan nennt.“

Ich weiß nicht, was dieses Schreiben bei der Gegenseite ausgelöst hat. Man möchte einem Menschen wie Hornauer ja auch nicht grundlos etwas wie Einsicht unterstellen. Aber kurz vor dem Gerichtstermin hat er die Klage zurückgezogen.

[Mit Dank an Thorsten Feldmann und Ansgar Koreng von JBB Rechtsanwälte.]

Österreich entzieht Hornauer die Lizenz

Die österreichische Kommunikationbehörde (KommAustria) hat dem Kanal Telemedial von Thomas Hornauer heute die Sendelizenz entzogen. Diese Lizenz war auch die rechtliche Grundlage für die Ausstrahlung des Programms in deutschen Kabelnetzen und über Satellit. Nach Recherchen der Aufsichtsbehörde sei der Kanal Telemedial nicht von Österreich aus betrieben worden, was Voraussetzung für die Lizenz war. Der „Standard“ berichtet, dass es in Wien, wohin Hornauer eigentlich mit dem Sender von Ludwigsburg aus umziehen wollte, kein technisches Personal gebe, das für den Sender arbeite. Telemedial kann gegen den Bescheid Berufung einlegen.

Im März schon hatte KommAustria festgestellt, dass Kanal Telemedial gegen das Privatfernsehgesetz verstoßen habe, weil der Sender den Eindruck erweckt habe, „dass eine telefonische Beratung und Behandlung mithilfe von ‚Engelenergien‘ eine schulmedizinische Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt ersetzen kann, und damit Verhaltensweisen gefördert hat, die die Gesundheit gefährden.“ In einer Sendung mit Berater Walter von Berg habe der Moderator einer Anruferin erklärt, seine „Engel“ würden einen „Darmaustausch“ an ihr vornehmen. Die „Engel“ habe er mit den Worten zitiert: „Wir sind im Darm und arbeiten den neuen Darm ein.“

Die deutschen Landesmedienanstalten hatten wegen der österreichischen Lizenz keine Handhabe gegen Hornauers Kanal. Norbert Schneider, Chef der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt LfM, hatte gesagt: „Geld dafür zu nehmen, dass Energien über den Bildschirm übertragen werden, stellt alles in den Schatten, was es bisher gegeben hat.“

[via The Aufsichtsbehördle]

Kanal Telemedial: Das ist strafrechtlich!

Heute machen wir mal etwas Besonderes: Wir gründen eine kriminelle Vereinigung.

Keine Sorge, das ist nicht mit größerem Aufwand verbunden, lässt sich problemlos von zuhause und sogar in der Kaffeepause am Arbeitsplatz erledigen, man braucht nicht einmal wasserfeste Kleidung. Wenn ich Thomas Hornauer, den Betreiber des Fernsehsenders „Kanal Telemedial“, richtig verstehe, müssen wir nur gemeinsam dazu aufrufen, seinem Sender das Licht auszumachen — und schon kommen wir in den Genuss des vollen staatlichen Mafia-Betreuungsprogramms.

Herr Hornauer hat sich freundlicherweise zur Verfügung gestellt, uns das genauer zu erklären.

(Ach so, es lassen sich übrigens ganz tolle Partyspiele mit den Ansprachen von Thomas Hornauer veranstalten. Zum Beispiel kann man in den regelmäßig auftretenden langen Pausen kurz vor Satzende gemeinsam raten, welches Verb er wählen wird. Aber Achtung: Manchmal nutzt er die Pause auch dazu, nachträglich unhörbar die Kommata im bisher Gesagten zu verrücken.)

Aber jetzt. Herr Hornauer, bitte:

Zu den angenehmen Eigenschaften Hornauers gehört es, dass man seine wörtliche Rede gut mitschreiben kann — allerdings natürlich um den Preis, dass das Mitgeschriebene keinen Sinn ergibt. Jedenfalls habe ich für alle, die beim Betrachten des Videos unter schmerzhaften Nackenhaaraufstell- oder Fußnagelaufrollungen leiden, die, äh, zentralen Aussagen des Ausschnitts zu protokollieren versucht:

Keine verzerrende Meinungmache und keine politischen Verlinkungen auf irgendwelchen Behördeen oder Hinweise auf verzerrte Sachen! Wenn ihr das alleine tut, ist das schon kriminell. (…) Kanal Telemedial ist ein immaterieller Teleshop und kein öffentlich-meinungsmachender Rundfunksender wie die anderen. Sondern wir sind ein Teleshop, und ich bin der Verkäufer. (…)
Und jeder, der mich zu unrecht in Frage stellt, verunglimpft mein Produkt zu unrecht. Und das ist strafrechtlich. Wenn das mehrere Menschen miteinander tun, dann ist das eine kriminelle Vereinigung. Und da können Euch dann auch schon die Telefone und alles abgehört werden. Für kriminelle Vereinigungen wie Terroristen oder wie kriminelle Vereinigungen wie die Mafia gibt es in Deutschland Sondergesetze. (…)

Auch der Aufruf, Kanal Telemedial das Licht auszumachen (…), sind unlauter und kriminell und ich empfehle Euch dringend, das zu lassen. Wenn ihr über Kanal Telemedial tatsächlich sachlich und in Echtzeit darüber… oder ganz genau dokumentiert, das ist in Ordnung. Aber dann müssen wir darüber reden. (…) Ihr dürft nicht mit meiner Marke und mit meinem Namen und mit meinem Fernsehsender uns die Kraft abnehmen, indem ihr Euch über Suchmaschinen bei Google positioniert und so weiter, ist auch wieder eine Schwächung unseres Senders. (…) Tut nicht ordentliche Unternehmungen in dieser Art und Weise… verunglimpfen. (…) Selbstverständlich hat jeder, der sich mit Kanal Telemedial identifiziert, jeden Abend Kanal Medial studiert, 15 Euro und die Grundgebühren auszurichten, und die müsst Ihr jetzt bezahlen. (…) Also, wer uns zu einer Studie verwendet, kostet das mindestens, wenn es in dieser Art ist, 500 Euro Grundgebühr. Und die Nutzung des Namen Telemedial erlaube ich auch nicht. Ja? So. Das muss von uns genehmigt werden, dann vergeben wir die Lizenz.

Mit der Amtsanmaßung, von der er im Video auch spricht, meint er übrigens vermutlich „The Aufsichtsbehördle“, eine ihm gewidmete Internetseite. Und mit den Grundgebühren meint er wohl das Geld, das man seiner Meinung nach über eine kostenpflichtige Nummer bezahlen muss, wenn man Kanal Medial guckt — zum Energie- oder Impulsausgleich, ist ja klar.

Nachtrag: Nilz Bokelberg hat das Grauen vor drei Monaten auch schon einmal zu dokumentieren versucht.