Lügen fürs Leistungsschutzrecht (6)

Bleibt noch die Ein­schät­zung von Burda-Rechtsvorstand Robert Schwei­zer nach­zu­tra­gen. In sei­ner Hau­sil­lus­trier­ten »Focus« wird seine Mei­nung zum neuen Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage wie folgt zusammengefasst:

»Die Zeit des kos­ten­lo­sen Abge­bens ist vor­bei«, betont der Jurist. Mit dem Gesetz, das einen Rechts­an­spruch von Ver­la­gen gegen Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren schaffe, nehme Deutsch­land eine »echte Vor­rei­ter­rolle« ein. »Vor­her war die Leis­tung der Auto­ren und Ver­lage für die Katz«, hebt Schwei­zer hervor.

Prof. Dr. Robert Schwei­zer ist für alle Zeit­schrif­ten­ver­lage der feder­füh­rend Ver­ant­wort­li­che zur Durch­set­zung des Leistungsschutzrechts.

Ich schreibe das sicher­heits­hal­ber noch­mal hin: Prof. Dr. Robert Schwei­zer ist für alle Zeit­schrif­ten­ver­lage der feder­füh­rend Ver­ant­wort­li­che zur Durch­set­zung des Leis­tungs­schutz­rechts. Er meint also, dass die Leis­tung der Auto­ren und Ver­lage »für die Katz« war, solange die Ver­lage nicht glaub­ten, ein Recht zu haben, die unge­neh­migte Anzeige von kur­zen Vor­schauen in Such­er­geb­nis­sen zu verhindern.

Mir fällt dazu keine Kom­men­tie­rung mehr ein, die dem Aus­maß der Beklopptheit ange­mes­sen wäre.

Den Inhalt des vom Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Geset­zes gibt Daniel Gof­fart, der Lei­ter der Haupt­stadt­re­dak­tion des »Focus«, im sel­ben Arti­kel wie folgt wieder:

Nach einem zähen Rin­gen zwi­schen dem Internet-Giganten Google und den Pres­se­häu­sern stimmte die Koali­tion schließ­lich einem Kom­pro­miss zu. Danach dür­fen Internet-Suchmaschinen und andere Dienste wie etwa Aggre­ga­to­ren künf­tig nur noch »ein­zelne Wör­ter oder kleinste Text­aus­schnitte« von Pres­se­er­zeug­nis­sen unent­gelt­lich anzei­gen, wie es im neuen Gesetz heißt. Für die voll­stän­dige Nut­zung eines Arti­kels hin­ge­gen sol­len Google & Co. in Zukunft bezahlen.

An wel­cher Stelle Google Arti­kel voll­stän­dig anzeigt und inwie­fern eine sol­che Nut­zung erst »in Zukunft« kos­ten­pflich­tig wird und es nicht längst ist, lässt Gof­fart offen. Er liegt damit aber natür­lich ganz auf der Des­in­for­ma­ti­ons­li­nie sei­nes Chef­re­dak­teurs Jörg Quoos.

Gof­fart weiter:

Die ursprüng­li­che For­de­rung der Medi­en­kon­zerne nach einer noch umfas­sen­de­ren Leis­tungs­pflicht war vor allem am Pro­test der jün­ge­ren Koali­ti­ons­ab­ge­ord­ne­ten geschei­tert. Die muss­ten hef­ti­gen Gegen­wind aus der Internet-Wirtschaft und den sozia­len Netz­wer­ken ertragen.

Zuge­ge­ben: Ich weiß nicht, ob das nun auch Aus­druck der »Focus«-Propaganda ist, um den gut begrün­de­ten Pro­test der Netz­po­li­ti­ker der Koali­ti­ons­par­teien klein­zu­re­den. Oder doch nur die Unfä­hig­keit der lei­ten­den »Focus«-Redakteure, zwei Sätze anein­an­der­zu­rei­hen, ohne einen fal­schen inhalt­li­chen Bezug her­zu­stel­len. Gut, dass auch diese Fehl­leis­tun­gen in Zukunft noch stär­ker durch ein eige­nes Gesetz geschützt werden.

Der Zaubertrick mit dem scheinbar geänderten Leistungsschutzrecht

»Mis­di­rec­tion« nen­nen Zau­be­rer die Kunst, die Auf­merk­sam­keit des Beob­ach­ters weg­zu­len­ken von dem, was er nicht sehen soll. Wer sie beherrscht, kann selbst das Offen­sicht­li­che unsicht­bar machen.

Es war ein gro­ßer Trick, den die Regie­rungs­ko­ali­tion in der ver­gan­ge­nen Woche im Dienste der Ver­le­ger vor­ge­führt hat. Sie ließ es so aus­se­hen, als hätte sie ihren umstrit­te­nen Gesetz­ent­wurf für ein Leis­tungs­schutz­recht in letz­ter Minute an zen­tra­ler Stelle ent­schärft. Als seien Snip­pets — die kur­zen Anrisse, die Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren von Arti­keln anzei­gen — davon gar nicht mehr betrof­fen, weil plötz­lich »ein­zelne Wör­ter und kleinste Text­aus­schnitte« erlaubt wurden.

Die Magie bestand darin, dass ihre Leute nicht ein­mal die Unwahr­heit sagen muss­ten, weil das Publi­kum ihnen ohne­hin nicht glau­ben würde. Dass Koali­ti­ons­po­li­ti­ker wie Gün­ter Krings (CDU) beteu­er­ten, die Ände­run­gen am Geset­zes­text seien nur mar­gi­na­ler Natur und an des­sen inhalt­li­chem Kern habe sich gar nichts geän­dert, wurde als bloße Schutz­be­haup­tung gese­hen: um das Gesicht zu wah­ren. Und um zu ver­hin­dern, dass der Ent­wurf wegen der Ände­run­gen noch eine wei­tere, ver­zö­gernde Schleife durch die Aus­schüsse dre­hen muss.

Wie bei einem guten Zau­be­rer starrte das Publi­kum auf fal­sche Hand und ver­passte so den eigent­li­chen Trick.

Tat­säch­lich ent­sprach das, was Krings und Co. sag­ten, unwahr­schein­li­cher­weise der Wahr­heit. Die Ände­rung, die wie eine Kehrt­wende wirkte, sollte den Kern des Geset­zes intakt las­sen. Es soll den Ver­la­gen, wie zuvor, die Mög­lich­keit geben, gegen Google und jeden klei­nen Aggre­ga­tor vor­zu­ge­hen, der nichts wei­ter tut, als ein­ein­halb Sätze eines Such­er­geb­nis­ses als Vor­schau anzuzeigen.

Ich glaube: Das Ablen­kungs­ma­nö­ver war nicht die Beteue­rung, das Gesetz habe sich nicht ver­än­dert. Das Ablen­kungs­ma­nö­ver war der Ein­druck, man habe das Gesetz fun­da­men­tal geändert.

Es erscheint mir im Nach­hin­ein ver­blüf­fend, wie schnell und ein­mü­tig sich in der ver­gan­ge­nen Woche die Inter­pre­ta­tion ver­brei­tete, der Gesetz­ge­ber wolle mit der neuen For­mu­lie­rung Snip­pets nicht mehr lizenz­pflich­tig machen. Es gab zwar Wort­mel­dun­gen von Poli­ti­kern, die die­sen Ein­druck schür­ten, und auch die Begrün­dung des neuen Geset­zes­tex­tes konnte man in die­ser Rich­tung lesen: Plötz­lich waren kleinste Text­teile, die zuvor aus­drück­lich mit­be­trof­fen sein soll­ten, aus­drück­lich aus­ge­nom­men, und der Ver­weis auf die Recht­mä­ßig­keit der Google-Bildersuche konnte eben­falls als Absicht gedeu­tet wer­den, Vor­schauen wie sie die Snip­pets dar­stel­len, geneh­mi­gungs­frei zuzulassen.

Aber der Geset­zes­text selbst spricht eine andere Spra­che. Nicht von klei­nen, son­dern von »kleins­ten« Text­aus­schnit­ten ist da die Rede, die erlaubt seien — ein Super­la­tiv, der sich so inter­pre­tie­ren lässt, dass nur das Aller­nö­tigste über­haupt ange­zeigt wer­den darf.

In der Debatte im Bun­des­tag war es natür­lich kei­nes­wegs so, wie Ver­lags­an­füh­rer Chris­toph Keese behaup­tet, dass die Äuße­run­gen der Koali­ti­ons­ver­tre­ter unmiss­ver­ständ­lich klar­mach­ten, dass han­dels­üb­li­che Snip­pets unter das neue Gesetz fal­len und geneh­mi­gungs­pflich­tig wer­den sol­len. Aber tat­säch­lich fällt auf, dass die Bei­spiele, die sie nann­ten, dar­auf abzie­len, dass mit »kleins­ten« Text­tei­len nur ein­zelne Wör­ter gemeint sind, anhand derer der Suchende erkennt, ob die gefun­de­nen Arti­kel über­haupt grob dem Wunsch-Thema entsprechen.

Inso­fern ist die Inter­pre­ta­tion der Zei­tungs­ver­le­ger, dass die gegen­wär­tige Art der Such­er­geb­nisse bei Google nach dem neuen Gesetz nicht mehr frei zuläs­sig wären, nicht abwe­gig. Ich kann nicht beur­tei­len, ob sie am Ende eines lan­gen Rechts­we­ges in einem höchst­rich­ter­li­chen Urteil Bestand hätte. Aber ich bin mir sicher, dass sie in die­ser Form von den VolksVer­lags­ver­tre­tern im Bun­des­tag beab­sich­tigt ist.

Und wenn die Gerichte am Ende diese Inter­pre­ta­tion nicht tei­len und kurze Snip­pets für zuläs­sig erklä­ren, wird es ein Anlass sein für die Ver­le­ger, vom Gesetz­ge­ber Ände­run­gen an die­sem Gesetz zu for­dern, damit die­ses Ziel doch erreicht wird.

Der Gedanke, dass mit der Ver­ab­schie­dung die­ses Geset­zes der End­punkt einer unse­li­gen Dis­kus­sion erreicht wäre, ist abwe­gig. Es geht gerade erst los.

Und ich würde mich sehr wun­dern, wenn in die­sen Tagen Lan­des­re­gie­run­gen wie die in Ham­burg, von denen eine Mehr­heit im Bun­des­rat gegen das Gesetz mit immer­hin ver­zö­gern­der Wir­kung abhängt, nicht von Ver­le­ger­lob­by­is­ten deut­lich dar­auf auf­merk­sam gemacht wer­den wür­den, welch unan­ge­nehme publi­zis­ti­sche Wir­kun­gen so ein Han­deln gegen die Ver­le­ger­in­ter­es­sen haben könnte.

dpa macht Bock zum unabhängigen Gartenexperten

Am Frei­tag­nach­mit­tag gab die Nach­rich­ten­agen­tur dpa Ent­war­nung:

Wach­sende Unsi­cher­heit für Auto­ren, Ver­lage und Betrei­ber von Such­ma­schi­nen? Diese Fol­gen des neuen Leis­tungs­schutz­rechts schließt der Urheberrechts-Anwalt Ole Jani aus. Er begrüßt mehr recht­li­che Klar­heit durch die Novelle.

Der Experte, mit dem dpa »zur juris­ti­schen Ein­schät­zung« des gerade vom Bun­des­tag beschlos­se­nen Geset­zes gespro­chen hatte, hatte dar­über aus­schließ­lich Posi­ti­ves zu sagen:

Das Gesetz schaffe recht­lich Klar­heit, sagte Jani im Gespräch mit der Nach­rich­ten­agen­tur dpa. Auch die im Gesetz nicht näher defi­nier­ten »ein­zel­nen Wör­ter oder kleinste Text­aus­schnitte«, die auch künf­tig von der Lizenz­pflicht aus­ge­nom­men sein sol­len, seien hin­rei­chend bestimmbar. (…)

»Dass das eine oder andere auch noch aus­ge­legt wer­den muss, und not­falls am Ende des Tages auch noch mal durch ein Gericht, das ist nicht etwa ein Sün­den­fall oder ein Skan­dal, son­dern das liegt in der Natur der Sache«, sagte Jani. (…)

Jani sagte, der Gesetz­ge­ber sei gut bera­ten gewe­sen, die Länge der soge­nann­ten »Snip­pets« nicht auf eine bestimmte Zei­chen­zahl zu beschrän­ken, wie in einem Ent­wurf angedacht. (…)

Jani lobte das Gesetz als Schritt zur Gestal­tung der Rechts­lage im Inter­net. Deutsch­land habe sich aus der Rolle des »retro­spek­ti­ven Gesetz­ge­bers« befreit.

Es mag ange­sichts der von vie­len Sei­ten geäu­ßer­ten Kri­tik über­ra­schend wir­ken, wie unein­ge­schränkt das Lob von Ole Jani für das Gesetz aus­fällt. Es ist aber gar nicht über­ra­schend, wenn man weiß, wer Ole Jani ist.

Ole Jani ist — in den Wor­ten des Anwal­tes und SPD-Politikers Jan Möni­kes — einer der »Väter des Leistungsschutzrechtes«.

Robin Meyer-Lucht schrieb vor zwei Jah­ren, Jani gelte als »einer der wich­tigs­ten Bera­ter« der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin zum Thema Urhe­ber­recht. Er sei »par­la­men­ta­ri­scher Bera­ter für Urhe­ber­rechts­fra­gen« der FDP-Bundestagsfraktion.

In der ver­gan­ge­nen Legis­la­tur­pe­riode wurde er auf der Inter­net­seite der FDP– Frak­tion als »Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter in der Arbeits­gruppe Rechts­po­li­tik im Arbeits­kreis IV (Innen und Recht)« mit­samt einer E-Mail-Adresse @fdp-bundestag.de auf­ge­führt. Auf den Sei­ten der Kanz­lei CMS Hasche Sigle, für die er arbei­tet, gibt er vage an, er sei »seit 2001 par­la­men­ta­ri­scher Bera­ter für Urhe­ber­rechts­po­li­tik im Deut­schen Bundestag«.

Dabei soll sein Ein­fluss gerade im kon­kre­ten Fall sehr hand­fest gewe­sen sein: »Ole Jani hat das Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage in den Koali­ti­ons­ver­trag geschrie­ben«, sagt ein Beob­ach­ter. Außer zur FDP und zur Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin habe Jani enge Ver­bin­dun­gen zur Axel Sprin­ger AG.

Die dpa-Leser und –Kun­den ahnen davon nichts. Jani wird als schein­bar unab­hän­gi­ger Experte den »Kri­ti­kern« des Geset­zes gegen­über gestellt, seine Ver­bin­dung zur FDP mit kei­nem Wort erwähnt.

Ich habe dpa-Chefredakteur Wolf­gang Büch­ner gefragt, ob die Agen­tur das nicht hätte erwäh­nen müs­sen und ob die Ver­bin­dung Jani nicht als unab­hän­gi­gen Exper­ten dis­qua­li­fi­ziere. Seine Antwort:

In der dpa-Berichterstattung sind zahl­rei­che Geg­ner und Befür­wor­ter des LSR aus­gie­big zu Wort gekommen.

Aha. Schön. Nur war das gar nicht die Frage.

Nach­trag, 12:15 Uhr. Herr Jani teilt mir mit,

dass ich nicht Bera­ter der FDP-Bundestagsfraktion bin und auch kei­nen Bera­tungs­auf­trag der FDP oder des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums habe. Dass ich meh­rere Jahre lang als wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Refe­rent mich für die FDP-Bundestagsfraktion mit dem Urhe­ber­recht befasst habe, wird Ihnen bekannt sein. Diese Bera­tungs­tä­tig­keit habe ich aber schon vor län­ge­rem beendet.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (5)

Was sind das für Leute, die ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage ablehnen?

Als Rein­hard Mül­ler, ver­ant­wort­li­cher Redak­teur für »Zeit­ge­sche­hen«, das geplante Gesetz im Dezem­ber in der FAZ kom­men­tierte, fand er eine ein­fa­che For­mel: Es sind Leute, die sich ihr Geld »nicht selbst ver­die­nen« müs­sen oder vom Staat bezahlt wer­den. Pro­fes­so­ren zum Beispiel.

Ges­tern schrieb Mül­ler wie­der in der FAZ zum Thema, und dies­mal hat er eine andere Erklä­rung, warum es so viele öffent­li­che Kri­ti­ker an dem Gesetz gibt: Sie wer­den von Google bezahlt.

Es ist für all die vie­len gehei­men und die weni­gen beken­nen­den Google-Lohnschreiber offen­bar nur schwer zu ver­ste­hen, dass nicht nur der Such­ma­schi­nen­mo­no­po­list Inter­es­sen hat und sie ver­tritt, son­dern auch die­je­ni­gen, die sich vom ame­ri­ka­ni­schen Welt­kon­zern in ihren Rech­ten beschnit­ten sehen.

Ich habe Mül­ler gefragt, ob er mir sagen kann, wen er kon­kret mit den »vie­len gehei­men« und »weni­gen beken­nen­den Google-Lohnschreibern« meint. Seine Ant­wort lautet:

Es gibt die­je­ni­gen, die offen für das Unter­neh­men spre­chen. Und es gibt Ein­rich­tun­gen und (damit) Per­so­nen, die vom dem Kon­zern getra­gen wer­den, ohne dass das ohne wei­te­res erkenn­bar ist.

Wir haben offen­bar unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen von der Bedeu­tung des Wor­tes »konkret«.

Ande­rer­seits ist das natür­lich eine bequeme Art, sich mit Kri­tik (nicht) aus­ein­an­der­zu­set­zen: indem man die Kri­ti­ker durch sub­stanz­lo­ses Geraune pau­schal diskreditiert.

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»Handelsblatt«-Medienredakteur Hans-Peter Sie­ben­haar ist unglück­lich über die Ände­run­gen, die die Koali­tion in letz­ter Sekunde am Geset­zes­ent­wurf vor­ge­nom­men hat. Kurze Text­aus­schnitte sol­len nun nicht mehr lizenz­pflich­tig wer­den — ver­mut­lich sind die Anrisse wie sie Such­ma­schi­nen zei­gen, damit auch in Zukunft frei.

Immer­hin, etwas Posi­ti­ves sieht Sie­ben­haar auch in dem Rumpfgesetz:

Zum ers­ten Mal wird Ver­la­gen ein grund­sätz­li­ches Leis­tungs­recht zuge­stan­den. Das hat Vor­bild­cha­rak­ter für ganz Europa. Denn damit wird die Kos­ten­frei­heit für die Nut­zung von Pres­se­er­zeug­nis­sen im Inter­net beseitigt.

Ja, das steht da. Durch das Leis­tungs­schutz­recht, glaubt der Medi­en­re­dak­teur des »Han­dels­blat­tes« oder behaup­tet es wenigs­tens, wird die Kos­ten­frei­heit für die Nut­zung von Pres­se­er­zeug­nis­sen im Inter­net beseitigt.

Das ist atem­be­rau­bend falsch. An der »Kos­ten­frei­heit« der Inhalte, die die Ver­lage ins Netz stel­len, ändert sich durch das Gesetz nichts. Wenn sie sie kos­ten­los anbie­ten, darf man sie kos­ten­los nut­zen. Wenn nicht nicht.

Kom­plette Zei­tun­gen und Texte oder grö­ßere Teile dar­aus durf­ten auch bis­lang schon nicht kopiert wer­den — dank des Urheberrechtes.

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Ich weiß nicht, warum Hans-Peter Sie­ben­haar das nicht weiß. Womög­lich hat er zuviele deut­sche Ver­lags­me­dien gelesen.

Das Edi­to­rial von Jörg Quoos zum Bei­spiel, den neuen Chef­re­dak­teur des »Focus«. Der schrieb vor zwei Wochen:

Der Suchmaschinen-Riese Google hat allein im ver­gan­ge­nen Jahr acht Mil­li­ar­den Dol­lar Gewinn ein­ge­fah­ren. Ein Teil die­ser stol­zen Summe wurde mit Inhal­ten erwirt­schaf­tet, die Google nicht gehö­ren. Es sind Texte, die Ver­lage von ihren Redak­tio­nen und Auto­ren teuer erstel­len las­sen und die Google zum eige­nen Vor­teil kos­ten­los an seine Nut­zer verteilt.

Google ver­teilt fremde Texte kos­ten­los an seine Nut­zer? Ich hoffe, dass Quoos das nicht selbst glaubt, son­dern wenigs­tens nur bewusst falsch darstellt.

Das sind also die Leis­tun­gen, die durch ein Leis­tungs­schutz­recht geschützt wer­den sol­len. Und die Metho­den, mit denen es her­bei­ge­schrie­ben wer­den soll.

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Ich habe mich sel­ten so unwohl gefühlt, Mit­glied die­ser Bran­che zu sein.

Das habe ich vor drei Mona­ten schon mal geschrie­ben, und auch wenn seit­dem immer­hin spo­ra­disch Gegen­po­si­tio­nen zur Ver­lags­li­nie zum Bei­spiel auf den Sei­ten der FAZ auf­tau­chen durf­ten, hat sich an die­sem Gefühl nichts geändert.

Die deut­schen Zei­tun­gen haben ihre eige­nen Leser ver­ra­ten, als wür­den sie die nicht mehr brau­chen, wenn sie nur Google besie­gen könnten.

· · ·

Immer­hin, und das ist ein Trost, sind sie damit nicht ganz durch­ge­kom­men. Der Deut­sche Bun­des­tag wird mor­gen zwar ver­mut­lich ein Leis­tungschutz­recht für Pres­se­ver­lage ver­ab­schie­den. Das wird aber weit ent­fernt sein von dem, was die Anfüh­rer Mathias Döpf­ner und Chris­toph Keese sich und den Ver­la­gen ver­spro­chen hatten.

Die ursprüng­li­che Idee war näm­lich tat­säch­lich etwa das, was Sie­ben­haar heute beschreibt: Ein Sys­tem, das es den Ver­lage erlaubt, ihre Inhalte kos­ten­los anzu­bie­ten und trotz­dem von den Lesern dafür bezahlt zu wer­den. Jeder, der dienst­lich ihre (frei zugäng­li­chen) Internet-Medien nutzt, der »Welt Online« im Büro liest oder als Rechts­an­walt oder freier Jour­na­list auf »Spie­gel Online« recher­chiert, sollte dafür zah­len müssen.

»Der Copy­preis der Zukunft ist das Copy­right«, pro­kla­mierte Mathias Döpf­ner, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Axel Sprin­ger AG, im Früh­jahr 2009. Ein »Mil­li­ar­den­ge­schäft« erwar­tete sein Chef­lob­by­ist Chris­toph Keese im Juni 2010.

Es blieb — trotz mas­si­ver Lob­by­ar­beit und der redak­tio­nel­len Unter­stüt­zung in den eige­nen Blät­tern — ein Traum. Nach und nach wurde der Umfang des­sen, was das von der Koali­tion im Prin­zip beschlos­sene Leis­tungs­schutz­recht umfas­sen sollte, immer kleiner.

Zuletzt umfasste es nur noch Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren, die selbst kleinste Aus­schnitte aus den gefun­de­nen Inhal­ten nicht ohne Lizenz anzei­gen dür­fen soll­ten, nun sind plötz­lich die kleins­ten Aus­schnitte aus­drück­lich erlaubt, so dass es sein kann, dass das Gesetz den ursprüng­li­chen gro­ßen Adres­sa­ten gar nicht betrifft: Google.

Was bleibt, ist nun im Wesent­li­chen ein Recht, mit dem die Ver­lage leich­ter gegen das vor­ge­hen kön­nen, was sie »Raub­ko­pien« nen­nen wür­den — vor­aus­ge­setzt, die ent­spre­chen­den Anbie­ter sind über­haupt von der deut­schen Jus­tiz erreich­bar. Dage­gen wäre im Grunde nichts zu sagen, wenn es nicht ver­bun­den wäre mit einer offen­bar gewoll­ten Rechtsunsicherheit.

Gewin­nen wer­den die Ver­lage am Ende die­ses Kamp­fes unge­fähr nichts. Und sie ahnen noch nicht ein­mal, was sie durch die Art, wie sie ihn geführt haben, ver­lo­ren haben.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (4)

Anfang des Monats for­mu­lierte Chris­toph Keese, der Chef­lob­by­ist der Axel-Springer-AG, in einem schrift­li­chen Inter­view einen bemer­kens­wer­ten Satz. »Die Spit­zen­ver­bände der Gesamt­wirt­schaft«, schrieb er, näh­men zum geplan­ten Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage »eine neu­trale bis auf­ge­schlos­sene Hal­tung an«.

Die Nach­frage eines Lesers in sei­nem Blog, ob er da kon­krete Namen nen­nen könnte, igno­rierte Keese. Er wird wis­sen, warum.

Im Sep­tem­ber 2010 ver­öf­fent­lich­ten 25 Wirt­schafts­ver­bände, dar­un­ter die Spit­zen­ver­bände des Hand­werks (ZDH), des Han­dels (HDE) und der Indus­trie (BDI) eine ver­nich­tende Stel­lung­nahme zu Kee­ses Geset­zes­plä­nen: »Ein ›Leis­tungs­schutz­recht‹ für Online-Presseverlage ist (…) in kei­ner Weise geeig­net, den digi­ta­len Her­aus­for­de­run­gen Rech­nung zu tra­gen.« Es werde von ihnen »voll­stän­dig abgelehnt«.

Der BDI musste sich dafür von pro­mi­nen­ten Ver­lags­ver­tre­tern als dumm beschimp­fen las­sen. Der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpf­ner sagte, es könne sich da »nur um Miss­ver­ständ­nisse han­deln, die wir schnellst­mög­lich klären«.

Von wegen. Im Som­mer ver­gan­ge­nen Jah­res wie­der­holte der BDI seine Kri­tik und for­derte die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin auf, auf das Gesetz zu ver­zich­ten. Die Zei­tun­gen des Ver­la­ges, für den Keese arbei­tet, haben ihren Lesern das sicher­heits­hal­ber verschwiegen.

Auch aktu­ell äußert sich der BDI extrem dis­tan­ziert zu dem Vor­ha­ben und ver­weist auf ein Gut­ach­ten, das er beim Düs­sel­dor­fer Insti­tut für Wett­be­werbs­öko­no­mie in Auf­trag gege­ben hat. Die Wis­sen­schaft­ler Ralf Dewen­ter und Jus­tus Hau­cap kom­men darin zu einem ver­nich­ten­den Urteil. Das Leis­tungs­schutz­recht sei »öko­no­misch weder erfor­der­lich, um die Pro­duk­tion von hoch­qua­li­ta­ti­ven Inhal­ten anzu­rei­zen, noch ist es geeig­net, den Qua­li­täts­jour­na­lis­mus zu befördern«:

Es behin­dert den Struk­tur­wan­del in der Pres­se­land­schaft und kon­ter­ka­riert die Ein­füh­rung markt­kon­for­mer Bezahl­mo­delle, von denen dann posi­tive Effekte für die Viel­falt und die Qua­li­tät der Ange­bote zu erwar­ten sind. Alles in allem ist das geplante Leis­tungs­schutz­recht nicht nur über­flüs­sig, son­dern schäd­lich für Inno­va­tion, Mei­nungs­viel­falt und Qualitätsjournalismus.

Man sollte anneh­men, dass das eine berich­tens­werte Wort­mel­dung ist: Hau­cap ist pro­mi­nen­tes Mit­glied der Mono­pol­kom­mis­sion, die die Bun­des­re­gie­rung in Fra­gen der Wett­be­werbs­po­li­tik berät; bis Mitte 2012 war er sogar ihr Vor­sit­zen­der. Doch nicht nur bei Sprin­ger, auch in der sons­ti­gen Ver­le­ger­presse fand das Gut­ach­ten kei­ner­lei Erwähnung.

Bis heute. Heute hat es Jus­tus Hau­cap mit sei­ner ableh­nen­den Posi­tion zum Leis­tungs­schutz­recht zum ers­ten Mal ins »Han­dels­blatt« geschafft.

Näm­lich so:

Justus Haucap Ein Professor auf Abwegen. Der Regierungsberater taucht in einer Google-Anzeige auf.

Er gei­ßelte die Ökostrom-Förderung mit ihren staat­lich fest­ge­setz­ten Prei­sen. Er brand­markte das Vor­ha­ben Ham­burgs, drei­stel­lige Mil­lio­nen­be­träge in die Ree­de­rei Hapag-Lloyd zu pum­pen, als Wett­be­werbs­ver­zer­rung. Er plä­dierte bei der Bahn für die Tren­nung der Spar­ten Infra­struk­tur und Trans­port, um Wett­be­werbs­de­fi­zite abzu­bauen. Jus­tus Hau­cap, Mit­glied der Mono­pol­kom­mis­sion, gerierte sich stets als Kämp­fer für den Markt­li­be­ra­lis­mus — und ver­ga­lop­pierte sich dabei selten.

Doch nun sorgt der 43-jährige Direk­tor des Insti­tuts für Wett­be­werbs­öko­no­mie als Unter­stüt­zer für Google für Auf­se­hen. »Das geplante Leis­tungs­schutz­recht ist nicht nur über­flüs­sig, son­dern schäd­lich für Inno­va­tion, Mei­nungs­viel­falt und Qua­li­täts­jour­na­lis­mus«, lässt sich Hau­cap in einer ganz­sei­ti­gen Anzeige von Google zitieren. (…)

Hau­cap sieht in dem Anzei­gen­auf­tritt kein Pro­blem. Das Zitat stamme aus einem Gut­ach­ten von ihm, Geld sei kei­nes geflos­sen. »Ich unter­stüt­zen [sic] nicht Google bei einer Kampagne.«

Den­noch herrschte ges­tern in Ber­lin Ver­wir­rung. Kri­ti­ker Hau­caps monier­ten, so ver­liere die Mono­pol­kom­mis­sion als bera­ten­des Gre­mium der Bun­des­re­gie­rung ihre Überparteilichkeit.

Bei wem ges­tern »in Ber­lin« Ver­wir­rung herrschte, lässt das »Han­dels­blatt« viel­sa­gend offen. Aber um anonyme »Kri­ti­ker Hau­caps« zu fin­den, die sein Enga­ge­ment kri­ti­sie­ren, musste die Auto­rin ver­mut­lich nicht ein­mal die Redak­tion ver­las­sen oder zum Tele­fon­hö­rer greifen.

Das pas­siert also, wenn ein von dem Blatt sonst geschätz­ter Fach­mann zu einem Urteil kommt, das der Ver­lags­li­nie wider­spricht: Man igno­riert ihn erst und dis­kre­di­tiert ihn dann, er sei auf »Abwege« gera­ten und habe sich »vergaloppiert«.

Welch bit­tere Iro­nie: Das »Han­dels­blatt« wirft Hau­cap vor, Google erlaubt zu haben, sein Zitat aus dem BDI-Gutachten zu ver­wen­den, dabei waren die Zei­tungs­an­zei­gen offen­kun­dig die ein­zige Chance, dass diese von den Ver­la­gen uner­wünschte Posi­tion über­haupt in den Zei­tun­gen erscheint.

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