Am kommenden Mittwoch steht im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs– und Zeitschriftenverleger auf der Tagesordnung. Zu der öffentlichen Anhörung sind neun Sachverständige geladen: Vier Juristen von Universitäten, zwei Anwälte, zwei Verlagsvertreter und ein Journalistenvertreter.
Ein Vertreter von Google ist nicht dabei.
Dabei ist Google der Hauptbetroffene des neuen Gesetzes. Es ist kein Zufall, dass es den Spitznamen »Lex Google« bekommen hat. Auch die Verlegerverbände machen kein Geheimnis daraus, dass es ihnen mit diesem von ihnen geforderten Gesetz vor allem um den Suchmaschinenkonzern geht. In einer Broschüre pro Leistungsschutzrecht, die sie gerade an die Bundestagsabgeordneten verschickt haben, findet sich die erklärte Absicht, den Marktanteil von Google mithilfe des Gesetzes zu reduzieren.
Es geht um ein Gesetz, das — nüchtern und neutral formuliert — vor allem das rechtliche Verhältnis zwischen Google und den Verlagen neu regeln soll. Und der Bundestagsausschuss, der darüber berät, lädt von den betroffenen Parteien nur eine ein? Beruft als Sachverständige zwei Verlagsvertreter, einen verlegerfreundlichen Journalistenvertreter und niemanden von Google?
Warum?
Ich habe Burkhard Lischka gefragt, den SPD-Obmann im Rechtsausschuss. Sein Sprecher antwortete mir:
Es ist richtig, dass der Regierungsentwurf in erster Linie auf Dienste wie Google News abzielt. Daher sehen wir primär die Bundesregierung in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Hauptbetroffenen dieser Gesetzgebung Gelegenheit bekommen, im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Den Koalitionsfraktionen, die insgesamt fünf Sachverständige benennen können, wäre es möglich gewesen, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Wenn die Bundesregierung (auf Druck der Verleger) ein Gesetz will, das sich vor allem gegen Google richtet, soll die Bundesregierung auch gefälligst Google als Sachverständigen benennen? Das klingt für mich eher nach einer Kindertrotzargumentation, aber gut: Warum also hat zum Beispiel die Union niemanden von Google als Sachverständigen nominiert?
Die Antwort von CDU/CSU-Obmann Thomas Silberhorn lautet,
dass selbstverständlich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag jeweils Sachverständige für eine öffentliche Anhörung benennen können. Im Übrigen gab es bereits vielfältig Gelegenheit, um die Stellungnahmen von Google in hinreichender Weise zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus wird Herr Silberhorn am kommenden Montag an einem Gesprächstermin mit Kent Walker, Senior Vice President & General Counsel der Google Inc, zum Thema Urheberrecht teilnehmen.
Ich möchte nicht wissen, an wieviel Gesprächsterminen mit Verlegervertretern Herr Silberhorn schon teilgenommen hat, ohne das Gefühl zu bekommen, dass es »bereits vielfältig Gelegenheit gab«, deren Positionen »in hinreichender Weise zur Kenntnis zu nehmen«. Aber deren Positionen kann man anscheinend gar nicht genug zur Kenntnis nehmen. Neben Springer-Außenminister Christoph Keese ist deshalb noch ein zweiter Verlegervertreter als Experte geladen: Holger Paesler, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ebner. Paesler war früher Leiter Medienpolitik beim Zeitungsverlegerverband und bis 2008 Geschäftsführer des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger.
Von Google hingegen ist niemand geladen.
(Um gleich einen möglichen Einwand der Keeses vorwegzunehmen: Auch der Rechtsanwalt Till Kreutzer, der als Sachverständiger geladen ist, spricht vor dem Ausschuss nicht für Google. Kreutzer hat die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht IGEL ins Leben gerufen, mit der ich offen sympathisiere. IGEL wird von Google finanziell unterstützt, hat aber nach Kreutzers Angaben völlige redaktionelle Freiheit garantiert, was eine Voraussetzung gewesen sei, die Unterstützung anzunehmen.)
Der Suchmaschinenkonzern ist nicht zur Anhörung geladen, obwohl ihn das Gesetz erheblich betrifft. Das macht man eigentlich nur mit bösen Kindern und nicht, wenn man einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen schaffen will. Aber das entspricht ja vielleicht nicht zufällig der Art, wie die Verleger den Konflikt darstellen, mit Google als Dieb und Räuber.