Die »Lex Google« wird ohne Google beraten

Am kom­men­den Mitt­woch steht im Rechts­aus­schuss des deut­schen Bun­des­ta­ges das geplante Leis­tungs­schutz­recht für Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­le­ger auf der Tages­ord­nung. Zu der öffent­li­chen Anhö­rung sind neun Sach­ver­stän­dige gela­den: Vier Juris­ten von Uni­ver­si­tä­ten, zwei Anwälte, zwei Ver­lags­ver­tre­ter und ein Journalistenvertreter.

Ein Ver­tre­ter von Google ist nicht dabei.

Dabei ist Google der Haupt­be­trof­fene des neuen Geset­zes. Es ist kein Zufall, dass es den Spitz­na­men »Lex Google« bekom­men hat. Auch die Ver­le­ger­ver­bände machen kein Geheim­nis dar­aus, dass es ihnen mit die­sem von ihnen gefor­der­ten Gesetz vor allem um den Such­ma­schi­nen­kon­zern geht. In einer Bro­schüre pro Leis­tungs­schutz­recht, die sie gerade an die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten ver­schickt haben, fin­det sich die erklärte Absicht, den Markt­an­teil von Google mit­hilfe des Geset­zes zu reduzieren.

Es geht um ein Gesetz, das — nüch­tern und neu­tral for­mu­liert — vor allem das recht­li­che Ver­hält­nis zwi­schen Google und den Ver­la­gen neu regeln soll. Und der Bun­des­tags­aus­schuss, der dar­über berät, lädt von den betrof­fe­nen Par­teien nur eine ein? Beruft als Sach­ver­stän­dige zwei Ver­lags­ver­tre­ter, einen ver­le­ger­freund­li­chen Jour­na­lis­ten­ver­tre­ter und nie­man­den von Google?

Warum?

Ich habe Burk­hard Lischka gefragt, den SPD-Obmann im Rechts­aus­schuss. Sein Spre­cher ant­wor­tete mir:

Es ist rich­tig, dass der Regie­rungs­ent­wurf in ers­ter Linie auf Dienste wie Google News abzielt. Daher sehen wir pri­mär die Bun­des­re­gie­rung in der Pflicht, dafür Sorge zu tra­gen, dass die Haupt­be­trof­fe­nen die­ser Gesetz­ge­bung Gele­gen­heit bekom­men, im Rah­men der Anhö­rung zum Gesetz­ent­wurf Stel­lung zu neh­men. Den Koali­ti­ons­frak­tio­nen, die ins­ge­samt fünf Sach­ver­stän­dige benen­nen kön­nen, wäre es mög­lich gewe­sen, die­sem Umstand Rech­nung zu tragen.

Wenn die Bun­des­re­gie­rung (auf Druck der Ver­le­ger) ein Gesetz will, das sich vor allem gegen Google rich­tet, soll die Bun­des­re­gie­rung auch gefäl­ligst Google als Sach­ver­stän­di­gen benen­nen? Das klingt für mich eher nach einer Kin­der­trotz­ar­gu­men­ta­tion, aber gut: Warum also hat zum Bei­spiel die Union nie­man­den von Google als Sach­ver­stän­di­gen nominiert?

Die Ant­wort von CDU/CSU-Obmann Tho­mas Sil­ber­horn lautet,

dass selbst­ver­ständ­lich alle Frak­tio­nen im Deut­schen Bun­des­tag jeweils Sach­ver­stän­dige für eine öffent­li­che Anhö­rung benen­nen kön­nen. Im Übri­gen gab es bereits viel­fäl­tig Gele­gen­heit, um die Stel­lung­nah­men von Google in hin­rei­chen­der Weise zur Kennt­nis zu neh­men. Dar­über hin­aus wird Herr Sil­ber­horn am kom­men­den Mon­tag an einem Gesprächs­ter­min mit Kent Wal­ker, Senior Vice Pre­si­dent & Gene­ral Coun­sel der Google Inc, zum Thema Urhe­ber­recht teilnehmen.

Ich möchte nicht wis­sen, an wie­viel Gesprächs­ter­mi­nen mit Ver­le­ger­ver­tre­tern Herr Sil­ber­horn schon teil­ge­nom­men hat, ohne das Gefühl zu bekom­men, dass es »bereits viel­fäl­tig Gele­gen­heit gab«, deren Posi­tio­nen »in hin­rei­chen­der Weise zur Kennt­nis zu neh­men«. Aber deren Posi­tio­nen kann man anschei­nend gar nicht genug zur Kennt­nis neh­men. Neben Springer-Außenminister Chris­toph Keese ist des­halb noch ein zwei­ter Ver­le­ger­ver­tre­ter als Experte gela­den: Hol­ger Paes­ler, Geschäfts­füh­rer der Ver­lags­gruppe Ebner. Paes­ler war frü­her Lei­ter Medi­en­po­li­tik beim Zei­tungs­ver­le­ger­ver­band und bis 2008 Geschäfts­füh­rer des Ver­ban­des Baye­ri­scher Zeitungsverleger.

Von Google hin­ge­gen ist nie­mand geladen.

(Um gleich einen mög­li­chen Ein­wand der Kee­ses vor­weg­zu­neh­men: Auch der Rechts­an­walt Till Kreut­zer, der als Sach­ver­stän­di­ger gela­den ist, spricht vor dem Aus­schuss nicht für Google. Kreut­zer hat die Initia­tive gegen ein Leis­tungs­schutz­recht IGEL ins Leben geru­fen, mit der ich offen sym­pa­thi­siere. IGEL wird von Google finan­zi­ell unter­stützt, hat aber nach Kreut­zers Anga­ben völ­lige redak­tio­nelle Frei­heit garan­tiert, was eine Vor­aus­set­zung gewe­sen sei, die Unter­stüt­zung anzunehmen.)

Der Such­ma­schi­nen­kon­zern ist nicht zur Anhö­rung gela­den, obwohl ihn das Gesetz erheb­lich betrifft. Das macht man eigent­lich nur mit bösen Kin­dern und nicht, wenn man einen Aus­gleich zwi­schen ver­schie­de­nen Inter­es­sen schaf­fen will. Aber das ent­spricht ja viel­leicht nicht zufäl­lig der Art, wie die Ver­le­ger den Kon­flikt dar­stel­len, mit Google als Dieb und Räuber.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (3)

Unter dem Namen »Ver­tei­dige dein Netz« hat Google vor eini­gen Wochen eine große Kam­pa­gne gegen das geplante Leis­tungs­schutz­recht für Zei­tungs– und Zeitschriften-Verlage begon­nen. Vor eini­gen Tagen ver­öf­fent­lichte der Ver­band der Zeit­schrif­ten­ver­le­ger unter dem Titel »Ver­tei­dige deine Presse« eine Ant­wort. Punkt für Punkt wer­den darin die Behaup­tun­gen von Google »dekonstruiert«.

Zum Bei­spiel die Aus­sage: »Das geplante Leis­tungs­schutz­recht wird auch inner­halb der schwarz-gelben Koali­tion in Ber­lin kri­tisch gese­hen.« Das ist zwar zwei­fel­los wahr. Aber der VDZ erwidert:

Letzt­end­lich über­steigt die Zahl der Befür­wor­ter die Zahl der Kri­ti­ker. Sowieso wäre ohne Kri­tik eine poli­ti­sche Debatte nicht mög­lich. Dank der Pro– und Con­tra– Mei­nun­gen im poli­ti­schen Feld wurde letzt­end­lich ein Kon­sens erzielt, der sich im befür­wor­ten­den Votum des Bun­des­tags für das Leis­tungs­schutz­recht aus­spricht. Wer, wenn nicht die Abge­ord­ne­ten, ist reprä­sen­ta­ti­ver dafür?

Moment: Es gibt ein »befür­wor­ten­des Votum des Bun­des­ta­ges« für das geplante Leistungsschutzrecht?

Der VDZ scheint davon über­zeugt, denn er wie­der­holt das spä­ter noch ein­mal in ande­rer, aber ähn­lich pathe­ti­scher Form, näm­lich um der Google-Aussage zu wider­spre­chen, dass das Leis­tungs­schutz­recht »von wei­ten Tei­len der deut­schen Gesell­schaft abge­lehnt« werde:

Wenn Google die ange­führ­ten Bei­spiele für reprä­sen­ta­ti­ver hält, als der vom deut­schen Volk gewählte Bun­des­tag, der sich für das Leis­tungs­schutz­recht in einem Votum aus­ge­spro­chen hat, dann weist der Such­mo­no­po­list hier eine gehö­rige Ver­zer­rung bezüg­lich sei­nes Gesell­schafts­bild aus.

Die Ver­le­ger sug­ge­rie­ren, dass Google unde­mo­kra­tisch han­delt, weil der Kon­zern einen Beschluss des deut­schen Par­la­ments igno­riere, nur: Wel­chen Par­la­ments­be­schluss? Wann hat der vom deut­schen Volk gewählte Bun­des­tag sich in einem Votum für das Leis­tungs­schutz­recht ausgesprochen?

Auf meine ent­spre­chende Frage ant­wor­tet mir der Spre­cher des VDZ:

Der Bun­des­tag hat sich in der ers­ten Lesung mit dem Gesetz­ent­wurf beschäf­tigt und dann in die Aus­schüsse über­wie­sen. Bei der Debatte in der ers­ten Lesung über­wo­gen posi­tive Bewertungen.

Mit ande­ren Wor­ten: Es gibt kein Votum. Der Deut­sche Bun­des­tag hat über das geplante Leis­tungs­schutz­recht noch nicht abge­stimmt. Er hat es nur, wie vor­ge­se­hen in unse­rem Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren, in die Aus­schüsse über­wie­sen. Dabei hat keine Abstim­mung statt­ge­fun­den, schon gar nicht in der Sache.

Und selbst wenn die über­wie­gende Zahl von Bewer­tun­gen in der Aus­spra­che zur ers­ten Lesung schon gleich­be­deu­tend wäre mit einem »Votum« (was sie nicht ist), hätte der VDZ unrecht. Für das Leis­tungs­schutz­recht spra­chen sich drei Red­ner aus (Max Stad­ler, Ans­gar Heve­ling, Tho­mas Sil­ber­horn), dage­gen bzw. für Alter­na­ti­ven fünf (Mar­tin Dör­mann, Petra Sitte, Tabea Röß­ner, Lars Kling­beil, Jimmy Schulz).

Und wir mer­ken uns: Die deut­schen Zeit­schrif­ten­ver­le­ger erfin­den im Kampf für ihr eige­nes Gesetz ein par­la­men­ta­ri­sches Votum, das es nicht gibt, um die angeb­li­chen Unwahr­hei­ten und die Demo­kra­tie­feind­lich­keit von Google anzuprangern.

Nach­trag, 17:50 Uhr. Der VDZ hat seine fal­sche Dar­stel­lung auf Twit­ter mit der For­mu­lie­rung »Wenn der Wunsch Vater des Gedan­kens ist« erklärt und die betref­fen­den Stel­len jetzt so verändert:

Dank der zahl­rei­chen Pro– und Con­tra– Mei­nun­gen im poli­ti­schen Feld wird auf einen Kon­sens hin­ge­ar­bei­tet, der sich hof­fent­lich im befür­wor­ten­den Votum des Bun­des­tags für das Leis­tungs­schutz­recht aus­spricht. (…)

Wenn Google die ange­führ­ten Bei­spiele für reprä­sen­ta­ti­ver hält, als der vom deut­schen Volk gewählte Bun­des­tag, der in der Ent­schei­dung letzt­end­lich das letzte Wort haben wird, dann weist der Such­mo­no­po­list hier eine gehö­rige Ver­zer­rung bezüg­lich sei­nes Gesell­schafts­bild aus.

(Her­vor­he­bun­gen von mir.)

Das ergibt zwar weder sprach­lich, noch als Erwi­de­rung auf Google Sinn, ist aber wenigs­tens nicht mehr kom­plett falsch.

Ausgewogenheit, wie sie Hubert Burda meint

»Kri­tisch und aus­ge­wo­gen« hät­ten sich die Jour­na­lis­ten und Redak­teure der deut­schen Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten zum Thema Leis­tungs­schutz­recht geäu­ßert, schrieb Ver­le­ger­prä­si­dent Hubert Burda den Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten. Das ist ein guter Anlass, aus­nahms­weise in den »Focus« zu schauen, den er herausgibt.

Auch der hat sich in die­ser Woche mit dem Leis­tungs­schutz­recht befasst. Der Arti­kel trägt die Über­schrift: »Bald Fair­ness im Netz?« Er ist mit einer Kari­ka­tur illus­triert, die Google als Spinne in einem Netz zeigt, in dem schon meh­rere Flie­gen mit Euro-Zeichen und ein Schmet­ter­ling mit Dollar-Zeichen fest­hän­gen. Die Google-Spinne trägt ein Pro­test­schild mit der Auf­schrift »FÜR DIE FREIHEIT IM NETZ!«

»Focus«-Medienredakteur Robert Ver­nier berich­tet unter die­ser Zeich­nung, dass das geplante Leis­tungs­schutz­recht »unge­ach­tet der mas­si­ven Kam­pa­gne des Internet-Riesen Google die erste par­la­men­ta­ri­sche Hürde« genom­men hätte. Das Gesetz solle Ver­lage vor dem »unbe­rech­tig­ten und unbe­zahl­ten Zugriff« auf ihre Inhalte schüt­zen, behaup­tet er und fasst seine Bedeu­tung so zusammen:

Es hätte Vor­bild­cha­rak­ter für viele Län­der, in denen sich Ver­lage — wie etwa in Frank­reich und Bra­si­lien — gegen die unge­nierte Selbst­be­die­nung von Google & Co. bei Zeit­schrif­ten– und Zei­tungs­in­hal­ten wehren. (…)

Per Internet-Kampagne und Zei­tungs­an­zei­gen schürte der US-Konzern ver­gan­gene Woche mit unwah­ren Behaup­tun­gen und bizar­ren Andeu­tun­gen Ängste. Google erklärte die Frei­heit des Inter­nets für bedroht und for­derte des­sen Nut­zer auf, Bun­des­tags­ab­ge­ord­nete mit einer Flut von E-Mails auf Kon­zern­kurs zu zwingen.

Ver­nier zitiert dann aus der Bun­des­tags­de­batte jeweils meh­rere Äuße­run­gen von Max Stad­ler (FDP) und Ans­gar Heve­ling (CDU). Beide sind Befür­wor­ter des neuen Gesetzes.

Argu­mente gegen das Leis­tungs­schutz­recht aus der Debatte wer­den im »Focus« nicht erwähnt. Ein Geg­ner des Geset­zes kommt im »Focus« nicht zu Wort. Von der Kri­tik nam­haf­ter Wis­sen­schaft­ler an dem Gesetz erfährt der »Focus«-Leser nichts.

Diese, äh, nach­richt­li­che Bericht­er­stat­tung wird durch einen Kom­men­tar hin­ten im Heft ergänzt. In der Rubrik »Mon­tag ist Zeug­nis­tag« gibt »Focus« Google eine 6.

Journalismus?

Frank Schirr­ma­cher brauchte nur einen ein­zi­gen iro­ni­schen Satz, um deut­lich zu machen, wie wenig erstre­bens­wert eine Zukunft ist, in der es keine Zei­tungs­ver­lage mehr gibt, son­dern in der »Kon­sum­her­stel­ler ihre eige­nen Nach­rich­ten produzieren«:

Wir freuen uns schon, wenn Apple über die Arbeits­be­din­gun­gen in China berich­tet oder Coca-Cola über die Seg­nun­gen der Globalisierung.

Ja, das ist ein guter Test für die Qua­li­tät, für die Zuver­läs­sig­keit und Ver­trau­ens­wür­dig­keit eines Medi­ums: Wie es mit The­men umgeht, die es selbst betreffen.

Die deut­schen Zei­tun­gen ver­sa­gen gerade in spek­ta­ku­lä­rer Weise bei die­sem Test. Sie demons­trie­ren jedem, der es sehen will, dass sie uns im Zwei­fel nicht zuver­läs­si­ger infor­mie­ren, als es irgend­ein daher­ge­lau­fe­ner ame­ri­ka­ni­scher Kon­sum­her­stel­ler täte.

Es ist eine bit­tere Iro­nie, dass sie die­sen Beweis im Kampf für ein Gesetz lie­fern, des­sen Not­wen­dig­keit sie im Kern damit begrün­den, dass sie als zuver­läs­sige Infor­man­ten der Bür­ger unver­zicht­bar und uner­setz­bar sind.

· · ·

Am Don­ners­tag lobte die FAZ in einem Arti­kel den »vir­tuo­sen Eier­tanz«, den die »New York Times« gerade in ihrer Bericht­er­stat­tung über die Skan­dale bei der BBC voll­bringt. Mark Thomp­son, der darin ver­wi­ckelte frü­here Gene­ral­di­rek­tor der BBC, ist näm­lich seit kur­zem Vor­sit­zen­der der Geschäfts­füh­rung der »New York Times«. »Dem ame­ri­ka­ni­schen Ver­ständ­nis von jour­na­lis­ti­scher Objek­ti­vi­tät ent­spricht es«, staunte FAZ-Korrespondent Patrick Bah­ners, »dass ein Pres­se­or­gan eigene Ange­le­gen­hei­ten in glei­cher Form dar­stellt wie die Geschäfte Dritter.«

Mei­nem Ver­ständ­nis von jour­na­lis­ti­scher Objek­ti­vi­tät hätte es ent­spro­chen, wenn die deut­sche Presse ver­sucht hätte, ihre Leser fair, umfas­send und zutref­fend über das geplante Leis­tungs­schutz­recht für Ver­lage zu infor­mie­ren. Ich hätte es für selbst­ver­ständ­lich gehal­ten, sich darum zu bemü­hen, dass die nach­richt­li­che Bericht­er­stat­tung in eige­ner Sache bzw. über einen unmit­tel­ba­ren Kon­kur­ren­ten oder Geg­ner ganz beson­ders unan­greif­bar ist.

Auf der Grund­lage einer sol­chen aus­ge­wo­ge­nen, sach­li­chen Dar­stel­lung könn­ten die Redak­tio­nen dann natür­lich Kom­men­tare ver­öf­fent­li­chen, in denen sie für die eigene Posi­tion wer­ben, die anschei­nend mit der ihrer Ver­le­ger iden­tisch ist (auch wenn ich mir als Leser ver­mut­lich trotz­dem wün­schen würde, dass sie ohne den Kniff aus­kä­men, das kon­kur­rie­rende Unter­neh­men gleich als einen Agen­ten Ame­ri­kas zu dämonisieren).

Mei­nem Ver­ständ­nis von gutem Jour­na­lis­mus hätte es ent­spro­chen, die Gegen­seite min­des­tens so aus­führ­lich zu Wort zu kom­men wie die eigene Seite, und zum Bei­spiel Gast­kom­men­tare nicht aus­ge­rech­net von denen schrei­ben zu las­sen, die ohne­hin mei­ner Mei­nung sind. Das wäre kein Zei­chen von Maso­chis­mus, son­dern von Selbst­be­wusst­sein. Und es würde beim Leser offen­siv den mög­li­chen Ver­dacht aus­räu­men, dass man ihm in einer sol­chen Situa­tion abwei­chende Mei­nun­gen oder unlieb­same Tat­sa­chen ver­schweigt, wie man es offen­bar von Apple und Coca-Cola erwar­ten muss.

(Dass das nicht aus­schließt, sich kri­tisch mit Google und sei­nen höchst beun­ru­hi­gen­den Geschäfts­prak­ti­ken aus­ein­an­der­zu­set­zen, ver­steht sich von selbst.)

Statt­des­sen haben sich weite Teile der deut­schen Presse dafür ent­schie­den, Pro­pa­gan­da­or­gane in eige­ner Sache zu sein. Sie sehen es als ihre Auf­gabe, dazu bei­zu­tra­gen, dass sie ihr Leis­tungs­schutz­recht bekom­men. Sie sehen es nicht als ihre Auf­gabe, die Bür­ger gut zu informieren.

Nun kann man mir natür­lich Nai­vi­tät vor­wer­fen, dass ich etwas ande­res erwar­tet hatte. Das ändert aber am Ergeb­nis nichts: Die deut­schen Zei­tun­gen haben genau den Test nicht bestan­den, anhand des­sen die Untaug­lich­keit mög­li­cher Ersatz-Verleger wie Apple und Coca-Cola dar­ge­stellt wer­den sollte. Sie haben ihre eige­nen Leser ver­ra­ten, als wür­den sie die nicht mehr brau­chen, wenn sie nur Google besie­gen könnten.

Es fin­det keine kri­ti­sche Bericht­er­stat­tung statt über die Verleger-Kampagne und ihre Lobby-Arbeit, über die U-Boote, die in die Debatte geschmug­gelt wer­den, über die wür­de­lose Pra­xis, dass Chef­re­dak­teure zu nicken­den Stich­wort­ge­bern ihrer eige­nen Geschäfts­füh­rer wer­den, über das erbärm­li­che Agie­ren des frü­he­ren Jour­na­lis­ten Chris­toph Keese, der in die­ser Sache als Spre­cher der gesam­ten deut­schen Ver­lags­bran­che auf­tritt und sich offen­bar ent­schlos­sen hat, dass die Wahr­heit in die­sem Kampf nicht sein Ver­bün­de­ter ist.

· · ·

Neu­lich habe ich die Journalismus-Krisen-Berichterstattung der »Zeit« kri­ti­siert und als »Wohl­fühl­jour­na­lis­mus« bezeich­net. In sei­ner Erwi­de­rung ver­tei­digte Chef­re­dak­teur Gio­vanni di Lorenzo nicht nur aus­drück­lich einen sol­chen »Wohl­fühl­jour­na­lis­mus«. Er beschwerte sich zudem:

Man könnte ja auch sagen, dass wir weni­ger für die ZEIT, son­dern für die ganze Bran­che eine recht ordent­li­che Titel­ge­schichte hin­be­kom­men haben.

Ja, das hätte man auch sagen kön­nen. Ich wollte das aber nicht sagen, weil das nicht meine Mei­nung ist. Ich fand, es ist keine recht ordent­li­che Titel­ge­schichte geworden.

Bestür­zend an di Loren­zos Satz finde ich nicht nur, dass sich ein lei­ten­der Jour­na­list so nach Zustim­mung sehnt. Bestür­zend finde ich vor allem den Ver­such einer dop­pel­ten Ver­ein­nah­mung: Dass die »Zeit« da etwas für die ganze Bran­che geleis­tet hätte. Und dass ich das dann als Ange­hö­ri­ger die­ser Bran­che doch bitte zu schät­zen hätte.

Offen­kun­dig ist der »Zeit«-Chefredakteur in der Bran­che nicht allein mit dem Wunsch, den ich aus sei­nen Tex­ten her­aus­lese: Dass die Zei­tun­gen und der Jour­na­lis­mus von Kri­tik mög­lichst ver­schont wer­den sol­len. Er sug­ge­riert, dass es etwas Unan­stän­di­ges und Selbst­zer­stö­re­ri­sches ist, wenn aus­ge­rech­net Zeitungs-Mitarbeiter und Jour­na­lis­ten diese Kri­tik üben.

Dahin­ter steckt womög­lich der Gedanke, dass wir Jour­na­lis­ten ein­an­der in die­sen schlech­ten Zei­ten gegen­sei­tig scho­nen müs­sen. Dass wir zusam­men­rü­cken sol­len, zusam­men­hal­ten, gegen Google, zum Bei­spiel. Dass die Lage zu schlecht ist, um sich eine kri­ti­sche Beschäf­ti­gung mit sich selbst und eine wahr­haft unab­hän­gige Bericht­er­stat­tung über die eige­nen The­men leis­ten zu können.

Das Gegen­teil ist rich­tig. Jour­na­lis­mus hat nur dann eine Chance zu über­le­ben, unter wel­chen Rah­men­be­din­gun­gen auch immer, wenn die Men­schen ihn für unver­zicht­bar hal­ten. Wenn sie davon über­zeugt sind, dass sie ihm trauen kön­nen, auch und gerade dann, wenn es um The­men geht, die ihn selbst betreffen.

Der »New York Times«-Leser, der bemerkt, wie­viel Mühe sich das Blatt gibt, ihn trotz der Ver­wick­lung des eige­nen Chefs zuver­läs­sig über den BBC-Skandal zu berich­ten, der wird die­sem Blatt zutrauen, sich grund­sätz­lich darum zu bemü­hen, ihn gut zu infor­mie­ren. Der ist im Zwei­fel sogar bereit, für einen sol­chen Jour­na­lis­mus Geld aus­zu­ge­ben und für seine Exis­tenz zu kämpfen.

Ich finde das nahe­lie­gend und keine ame­ri­ka­ni­sche Eigen­art. Die deut­sche Presse aber scheint gerade zu jeder Unwahr­heit bereit, um zu bewei­sen, wie wahr­haf­tig ihre Bericht­er­stat­tung ist. Sie beteu­ert mit maxi­ma­ler Ein­falt ihre Vielfalt.

Der Kol­lege Richard Gut­jahr bringt es auf die tref­fende For­mel:

Jour­na­lis­mus. War das nicht genau das, was uns von Google unterscheidet?

Ich habe mich sel­ten so unwohl gefühlt, Mit­glied die­ser Bran­che zu sein.

FAZ: Was wissen Professoren schon vom Geldverdienen?

Die deut­sche Presse setzt ihre Des­in­for­ma­ti­ons– und Dif­fa­mie­rungs­kam­pa­gne fort. Im publi­zis­ti­schen Kampf für ihr eige­nes Leis­tungs­schutz­recht setzt heute Rein­hard Mül­ler auf der Titel­seite der »Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung« einen drauf drunter.

Zunächst über­rascht er mit der Fest­stel­lung, dass Google »kein inter­na­tio­na­ler Wohl­fahrts­ver­band« sei, »son­dern auch mäch­ti­ger Arm der ame­ri­ka­ni­schen Regie­rung«. Das war mir tat­säch­lich neu.

Dann erwähnt Mül­ler immer­hin, dass es noch andere Kri­ti­ker an dem Geset­zes­vor­ha­ben gibt:

Aber sind nicht auch die Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen aller Par­teien dage­gen? Erklärt uns nicht der öffentlich-rechtliche Rund­funk, die Ver­lage müss­ten eben mehr inves­tie­ren? Wei­sen nicht Pro­fes­so­ren auf das angeb­lich über­holte »Geschäfts­mo­dell Zei­tung« hin? Gewiss: Wer sein Geld nicht selbst ver­die­nen muss oder vom Staat bezahlt wird (also von allen Steu­er­zah­lern unab­hän­gig von sei­ner Leis­tung getra­gen wird), der kann leicht den Markt­li­be­ra­len spie­len. Es kos­tet ja nichts.

Das ist ja prak­tisch. Die FAZ muss sich nicht inhalt­lich mit der Kri­tik aus­ein­an­der­set­zen, weil sie eh nur von Schnor­rern und Soziale-Hängematten-Bewohnern kommt. Weil in den Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen von CDU/CSU, FDP, SPD, Grü­nen und Pira­ten, die gemein­sam vor dem Leis­tungs­schutz­recht war­nen, auch Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind, die mög­li­cher­weise noch keine Zei­tung aus­tra­gen, kann man ihre Äuße­run­gen getrost igno­rie­ren. Und Pro­fes­so­ren sol­len erst mal schön in der pri­va­ten Wirt­schaft ihr Geld ver­die­nen, ehe sie uns mit ihrem Exper­ten­tum belästigen.

Die FAZ hat — ebenso wie die »Süd­deut­sche Zei­tung« — ihre Leser bis heute nicht dar­über infor­miert, dass es eine gemein­same Erklä­rung nam­haf­ter Urhe­ber– und Medi­en­recht­ler gibt, in der sie vor »unab­seh­ba­ren nega­ti­ven Fol­gen für die Volks­wirt­schaft und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit in Deutsch­land« war­nen, wenn das Leis­tungs­schutz­recht kommt. In die­ser Erklä­rung ist übri­gens in kei­ner Weise von einem angeb­lich über­hol­ten »Geschäfts­mo­dell Zei­tung« die Rede.

Die FAZ ver­schweigt ihren Lesern rele­vante Kri­tik und dif­fa­miert pau­schal die Kri­ti­ker. Aus­ge­rech­net die FAZ, die bei die­sem Thema seit Jah­ren beweist, dass sie zu einer unab­hän­gi­gen, aus­ge­wo­ge­nen, fai­ren Bericht­er­stat­tung nicht wil­lens oder fähig ist, spricht den Pro­fes­so­ren ab, ver­nünf­tig urtei­len zu kön­nen, weil sie ja vom Staat bezahlt werden.

Rein­hard Mül­ler ver­ant­wor­tet bei der FAZ die Seite »Staat und Recht«, auf der vor drei Jah­ren Jan Hege­mann, ein bezahl­ter Inter­es­sens­ver­tre­ter von Axel Sprin­ger, als schein­bar unab­hän­gi­ger Experte für das Leis­tungs­schutz­recht wer­ben durfte. An glei­cher Stelle erschien in die­sem Jahr erneut ver­steckte Eigen­pro­pa­ganda: ein wei­te­rer Gast­kom­men­tar pro Leis­tungs­schutz­recht von einem ver­meint­lich unab­hän­gi­gen Exper­ten, der in Wahr­heit ein Ver­lags­ver­tre­ter ist.

Laut Rein­hard Mül­ler dis­kre­di­tiert es Teil­neh­mer an der Debatte, wenn sie mög­li­cher­weise vom Staat (oder von ihren Eltern) bezahlt wer­den. Es dis­kre­di­tiert sie nicht, wenn sie von den Ver­la­gen bezahlt werden.

Fre­de­ric Schnei­der hat vor drei Tagen sein FAZ-Abo gekün­digt, weil deren ein­sei­tige Bericht­er­stat­tung über Google und das Leis­tungs­schutz­recht »der jour­na­lis­ti­schen Insti­tu­tion FAZ nicht wür­dig« sei. Aber Schnei­der ist ja bloß Kreis­vor­sit­zen­der der Jun­gen Union Main-Taunus. Auf sol­che Leute, die womög­lich nicht ein­mal ihr eige­nes Geld ver­die­nen, kön­nen die FAZ und Rein­hard Mül­ler gut verzichten.

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