Das Wett­ren­nen um die ver­lo­genste, ein­sei­tigste, fal­scheste und irrste Bericht­er­stat­tung in der deut­schen Presse über das Leis­tungs­schutz­recht ist noch im vol­len Gang. Inso­fern wäre es vor­ei­lig, heute schon einen Gewin­ner küren zu wol­len, selbst wenn man sich kaum vor­stel­len kann, dass die bis­he­ri­gen Teil­neh­mer noch zu über­tref­fen sind.

Bis vor­hin zum Bei­spiel dachte ich, dass der »Mann­hei­mer Mor­gen« unmög­lich ein­zu­ho­len sein würde. Der hat einen Kom­men­tar von Rudi Wais ver­öf­fent­licht, der auch in »Augs­bur­ger All­ge­mei­ner«, »Main Post«, »Strau­bin­ger Tag­blatt« und »Lands­hu­ter Zei­tung« erschie­nen ist und mit den Wor­ten beginnt:

Die­sen Kom­men­tar gibt es nicht umsonst.

Das ist ein Satz, der auf den ers­ten Blick nicht sehr spek­ta­ku­lär wirkt, es sei denn, man liest den Kom­men­tar auf den Inter­net­sei­ten von »Mann­hei­mer Mor­gen«, »Augs­bur­ger All­ge­meine« oder »Main Post«. Dort gibt es ihn umsonst.

Die­sen Kom­men­tar gibt es nicht umsonst. Unsere Leser bezah­len am Kiosk oder im Abon­ne­ment für ihre Zei­tung — und unser Ver­lag bezahlt den Autor, der die­sen Kom­men­tar schreibt, das Papier, auf dem der nachts gedruckt wird, die Druck­ma­schi­nen und natür­lich auch Fah­rer und Zustel­ler, die die Zei­tun­gen dann in aller Frühe aus­lie­fern. Im Ide­al­fall haben am Ende alle fünf etwas von die­sem Kom­men­tar: Leser, Ver­lag, Jour­na­list, Fah­rer und Zustel­ler. Sie leben mit der Zei­tung oder von ihr. Nur Google will nicht bezahlen.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber für mich ver­lie­ren diese Sätze ein biss­chen ihre Über­zeu­gungs­kraft dadurch, dass sie alle auf dem ers­ten Satz auf­bauen, der so ein­deu­tig falsch ist.

Wie übri­gens auch der nächste:

Der ame­ri­ka­ni­sche Inter­netriese sam­melt Texte ohne Rück­sicht auf Urhe­ber– und Ver­lags­rechte in spe­zi­el­len Nachrichtenportalen.

Nein. Was Google macht — Texte indi­zie­ren und mir kur­zen Aus­ris­sen ver­lin­ken — ver­stößt nicht gegen das Urhe­ber­recht. Und wenn die Ver­lage es trotz­dem nicht zulas­sen wol­len, könn­ten sie es ein­fach ver­hin­dern, sogar ohne dar­auf ver­zich­ten zu müs­sen, über Google trotz­dem gefun­den zu wer­den. Die fal­sche Behaup­tung ist Teil der geziel­ten Des­in­for­ma­tion der Leser durch die Ver­lage, was inso­fern iro­nisch ist, weil der Kom­men­ta­tor ein paar Sätze wei­ter schreibt, dass »unkun­dige Besu­cher« von Google »gezielt des­in­for­miert« würden.

Der Kom­men­tar endet mit den Worten:

Guter Jour­na­lis­mus kos­tet Geld — und des­halb darf ihn auch Google nicht umsonst bekommen.

Bevor Sie jetzt ein schlech­tes Gewis­sen bekom­men, falls Sie auf den Link geklickt und den Text umsonst gele­sen haben: Keine Sorge. Es han­delt sich ja nach­weis­lich bei ihm nicht um »Guten Journalismus«.

Die­ser Kom­men­tar also, dachte ich, wäre schwer zu unter­bie­ten. Ande­rer­seits hat sich die »Säch­si­sche Zei­tung« wirk­lich alle Mühe gege­ben. Die schreibt heute:

Nun ruft uns Google auf, für die Frei­heit im Netz zu kämp­fen. Auf wes­sen Kos­ten der Kon­zern das tut, ist doch egal, solange er es für unsere Frei­heit tut. Dafür darf er auch belie­big viel Wis­sen über uns sam­meln und an ihm belie­bige Stel­len wei­ter­rei­chen. Oder belie­big geklaute Inhalte zum eige­nen Nut­zen ver­wer­ten. Ja, Google ist toll und für die Frei­heit. Wie gaga — oder eben google — muss man eigent­lich sein, um an ein sol­ches Mär­chen zu glauben?

Als Laie würde ich sagen, dass das jus­ti­zia­bel sein dürfte. Nein, nicht das lus­tige Wort­spiel am Ende, son­dern die Unter­stel­lung, dass Google Straf­ta­ten begeht und mit »belie­big geklau­ten Inhal­ten« han­delt. Aber mal ange­nom­men, der Such­ma­schi­nen­kon­zern würde dage­gen vor Gericht zie­hen, dann wär aber was los! Es wäre, jede Wette, für die deut­schen Print-Medien und ihre Lob­by­is­ten und Ver­bün­de­ten ein Angriff auf die Pres­se­frei­heit und der letzte feh­lende Beweis, dass Google schlim­mer ist als Hitlerkrebs.

Im übri­gen ist die »Säch­si­sche Zei­tung« in bes­ter Gesell­schaft: Auch der Zei­tungs­ver­le­ger­ver­band BDZV hat Google neu­lich mit einem Laden­dieb verglichen.

Aber reicht das, um das publi­zis­ti­sche Wett­ren­nen in den Kate­go­rien Unver­fro­ren­heit und Wahn­witz zu gewin­nen? Oder hat Ste­phan Rich­ter, Spre­cher der Chef­re­dak­teure des Schleswigholsteinischen-Zeitungsverlages, bes­sere Chan­cen? Er kom­men­tiert unter dem Titel »Frei­heit des Aus­schlach­tens« und stellt gleich im zwei­ten Satz fest, dass »jeder halb­wegs ver­nünf­tige Mensch« für ein Leis­tungs­schutz­recht sein müsse (das nicht zuletzt von füh­ren­den Urhe­ber­rechts­ex­per­ten, wir erin­nern uns, abge­lehnt wird).

Rich­ter punk­tet vor allem damit, dass er es auf kür­zes­tem Raum schafft, jedes ein­zelne Feld auf der netz­po­li­ti­schen Bullshit-Bingo-Karte anzukreuzen:

Der par­la­men­ta­ri­sche Gang des Leis­tungs­schutz­rech­tes wäre schnell been­det, lebte das Inter­net nicht von einer Schein­fas­sade, die die Netz­jün­ger im Schlepp­tau der Such­ma­schine Google glau­ben ret­ten zu müs­sen. Die wich­tigste Lüge: Im Inter­net herrscht Frei­heit, die durch das Gesetz bedroht wird. Doch wo — bit­te­schön — ist die Frei­heit im Netz? Allein der ille­gale Daten­klau, mit dem täg­lich Geschäfte gemacht wer­den, ver­letzt Per­sön­lich­keits­rechte und ist Bespit­ze­lung. Hinzu kommt die Mani­pu­la­tion — auch bei den Such­ma­schi­nen. Kei­ner kennt die Algo­rith­men, nach denen die Tref­fer bei Google ange­zeigt wer­den. Und schließ­lich ist da noch die Kostenlos-Mentalität, die es Inter­net­an­bie­tern erlaubt, mit dem puren Aus­schlach­ten von Inhal­ten ande­rer Geld zu ver­die­nen. Moder­nes Raub­rit­ter­tum nennt man dies.

Zu wür­di­gen ist auch die zuge­hö­rige Kari­ka­tur, die sich, um es posi­tiv zu for­mu­lie­ren, um eine inno­va­tive Umset­zung des The­mas bemüht und des­halb zeigt, wie Google einen Inter­net­be­nut­zer dazu zwingt, die harte Nuss Leis­tungs­schutz­recht zu kna­cken. Man kann es schlecht erklä­ren, viel­leicht schauen Sie ein­fach selbst.

Wei­tere Kandidaten-Vorschläge wer­den gern entgegengenommen.