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Was der Presserat empfiehlt, ist dem „Spiegel“ egal


(Unkenntlichmachung: BILDblog)

Mit seinem „Stoppt Putin jetzt“-Titelbild hat der „Spiegel“ gegen den Pressekodex verstoßen. Das hat der Beschwerdeausschuss 2 des Deutschen Presserates am 9. September einstimmig festgestellt. Das Nachrichtenmagazin habe die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Opfer des Fluges MH17 verletzt und sie „zur Emotionalisierung für die im Titel enthaltene politische These instrumentalisiert“.

Der „Spiegel“ hält das für keine erwähnenswerte Tatsache.

Bis heute hat er nicht darüber berichtet, dass das Selbstkontroll-Gremium eine Missbilligung ausgesprochen hat. Er hat es offenkundig auch nicht vor.

Der Geschäftsführende Redakteur Rüdiger Ditz schreibt mir auf Anfrage, die „Abdruckpflicht“ gelte laut Beschwerdeordnung des Presserats „ausschließlich für Rügen. Bei der Missbilligung ist das nicht vorgesehen. Und auch bei anderen Blättern ist es zumindest sehr unüblich, Missbilligungen abzudrucken. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt.“

Nun, hier wäre einer, ganz aktuell sogar, aus dem „Nordbayerischen Kurier“.

Tatsächlich besteht laut Beschwerdeordnung keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichungen. Als „Ausdruck fairer Berichterstattung“ empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch die Veröffentlichung. Das steht sogar in der konkreten Entscheidung des Presserates, die der „Spiegel“ bekommen hat.

Ich vermute, dass sie dort mit dem Ausdruck „faire Berichterstattung“ nichts anfangen konnten.

Der „Spiegel“ hat eine eigene Rubrik, in der er über Reaktionen auf seine Berichterstattung berichtet. Sie heißt „Rückspiegel“, und wenn Margot Käßmann in der „Gala“ erzählt, wie es war, als sie dem „Spiegel“ ein Interview gegeben hat, steht es hier, und wenn der „Kölner Stadtanzeiger“ etwas zitiert, was der „Spiegel“ herausgefunden hat, steht es hier, und wenn das „Heute Journal“ den „Spiegel“ erwähnt, steht es hier.

Wenn der Presserat das Titelbild des „Spiegel“ kritisiert, weil er die Opfer eines Flugzeugabsturzes zur Emotionalisierung einer politischen These instrumentalisiert hat, steht es hier nicht und nicht bei „Spiegel Online“ und nicht zwischen den Steppenläufern, die durch das „Spiegelblog“ wehen.

Am 11. August zitierte der „Spiegel“ in seiner „Rückspiegel“-Rubrik allerdings ausführlich aus einem Artikel von „FAZ“-Redakteur Michael Hanfeld:

Die sind ja so cool, die Redakteure der Bild am Sonntag. Wie sie da in der Fernsehwerbung auftauchen … Ganz am Rande taucht, wenn ich mich nicht täusche, im jüngsten Spot kurz der stellvertretende Chefredakteur Nicolaus Fest auf. Der hatte, wie wir uns erinnern, einen Kommentar gegen den Islam geschrieben, dem man nicht zustimmen muss. Und wurde dafür anschließend … in den Boden gestampft. Die BamS-Chefin Marion Horn eierte herum. Der Bild-Chefredakteur Kai Diekmann konterte Fests Kommentar nicht nur, er nahm ihn auseinander und lud einen Gastkommentator ein, es dem Kollegen richtig zu zeigen. Sollte man das so machen, wenn sich im Internet, wie es heute andauernd passiert, der Shitstorm formiert und die Sache richtig dampft? … Wie man es besser macht und der Versuchung, sich dem Shitstorm zu ergeben, nicht erliegt, bewies diese Woche der SPIEGEL. Da gab es Unmut zuhauf über das Titelbild „Stoppt Putin jetzt!“. Kriegstreiberei sei das, tönte es massenhaft. Putins fünfte Kolonne im Netz ist bekanntlich rege. Das sei „eine absurde Behauptung“, hieß es dazu im SPIEGEL-Blog in eigener Sache. Damit verbunden war der Hinweis, die Titelgeschichte doch bitte mal ganz zu lesen. Man muss sich schon überlegen, ob es überhaupt nötig ist, seinen Standpunkt nochmals moderierend zu verteidigen.

Man kann den Abdruck dieser FAZ-Textstellen mit dem Plädoyer im letzten Satz im „Spiegel“ vermutlich programmatisch verstehen. Der „Spiegel“ verteidigt sich nicht. Das hat er überhaupt nicht nötig, denn er ist ja der „Spiegel“. Und wenn er nicht dazu verpflichtet ist, eine Missbilligung durch den Presserat zu veröffentlichen, veröffentlicht er sie natürlich nicht. Denn was wäre dadurch schon zu gewinnen? Also, außer Vertrauen?

Erstaunlicherweise hat sich der „Spiegel“ zwar nicht gegenüber seinen Lesern und der kritischen Öffentlichkeit, aber gegenüber dem Presserat richtig ins Zeug gelegt, um mit bemerkenswerten Spitzfindigkeiten den Vorwurf mehrerer Beschwerdeführer zu entkräften, der „Spiegel“ habe die Persönlichkeitsrechte der Opfer oder Gefühle der Angehörigen verletzt oder die Opfer instrumentalisiert. Der Presserat fasst die Argumentation des „Spiegel“-Justiziariates so zusammen:

Bis heute, circa einen Monat nach Veröffentlichung, habe sich noch kein Angehöriger an den SPIEGEL gewandt und eine Verletzung seiner Gefühle gerügt. Es habe auch kein Angehöriger moniert, dass die Opfer durch den SPIEGEL instrumentalisiert würden. Wieso auch? Selbstverständlich lasse der SPIEGEL nicht die verstorbenen Opfer fordern, dass Putin gestoppt werden müsse, sondern nehme die Opfer zum Anlass seiner Forderung, Putin zu stoppen.

Warum sollten Gefühle der Angehörigen durch eine nochmalige Veröffentlichung ehemals mit Einverständnis ihrer verstorbenen Angehörigen veröffentlichter Portraitfotos verletzt werden? Warum solle die Nennung der Namen der Opfer die Gefühle ihrer Angehörigen verletzen? Die Namensnennung sei ein Gedenken, wie sie im nordeuropäischen Kulturkreis als aufrichtige Trauer und Innehalten absolut üblich sei. Folge eine Verletzung der Gefühle der Angehörigen aus der Veröffentlichung von harmlosen Fotos (wie sie im sudeuropäischen Bereich gerade auf Friedhöfen üblich seien)?

Der Rechtsabteilung sei bewusst, dass der Presserat die Veröffentlichung von „Opfergalerien“ als Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Opfer ansehe. Gerade in diesem Fall könne man nur anregen, dass der Presserat seine Einschätzung gut be- und überdenke. Denn wer die vom SPIEGEL gerade nicht veröffentlichten Fotos sehe (der Beschwerdegegner hat dazu insbesondere Fotos von Leichen von MH17-Passagieren eingereicht) und sich ernsthaft mit der dem Titel des Heftes einhergehenden „Emotionalisierung“ auseinandersetze, der müsse sich fragen, ob ein noch weitergehender Verzicht auf „Emotionalisierung“ nicht das genaue Gegenteil dessen sei, was von Medien nach Ziffer 1 zu Recht verlangt werde. Hätten die Medien mit der Veröffentlichung von Portraitfotos und nicht nur Zahlen nicht eine besonders verantwortungsvolle Balance gefunden zwischen der leicht möglichen Emotionalisierung durch Veröffentlichung der Bilder der Unglücksstelle und einem emotionslosen Datenjournalismus?

Was die Portraitfotoveröffentlichung und die Abwägung zwischen Berichterstattungsinteresse und Persönlichkeitsschutz angehe, sei allein Ziffer 11.3 und nicht 8.1 und 8.2 einschlägig. Es gehe nicht um Kriminalberichterstattung, sondern um eine Berichterstattung über Krieg, Unglücksfälle und Katastrophen. Und auch sonst sei die Veröffentlichung der Identität von Opfern in Wort und Bild nicht per se unzulässig, sondern eine Frage der Abwägung. In diese einzustellen sei auf Seiten des Berichterstattungsinteresses, dass nicht die Namen der Opfer eines Allerweltsdeliktes, sondern der ersten nicht mehr zu den eigentlichen Kriegsparteien zählenden Kriegsopfer und zivilen Opfer eines Krieges in Rede stünden. Auf Seiten des Persönlichkeitsschutzes sei zu berücksichtigen, dass die Identität der Opfer schon von der Malaysia-Airlines publik gemacht worden sei, längst öffentlich bekannt gewesen seien. Der SPIEGEL habe sich ausschließlich ohne irgendein Zugangshindernis zugänglicher öffentlicher Quellen bedient. Von daher könne die Veröffentlichung der Namen und von Fotos aus der von den Opfern selbst gewählten Sozial- oder Öffentlichkeitssphäre nach herkömmlichen, Fragen der Emotionalisierung nicht berücksichtigenden Maßstäben, nicht ansatzweise als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte angesehen werden.

Der Presserat erwiderte:

Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Gestaltung des Titelblatts eine Verletzung der Ziffer 8 des Pressekodex. Die Mitglieder sind übereinstimmend der Auffassung, dass die fünfzig mit Portraitfotos auf dem Titelblatt veröffentlichten Opfer des Unglücksfluges MH17 in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden. Denn zumindest für einen Teil der Opfer-Bilder lag offensichtlich keine Zustimmung zur Veröffentlichung im Sinne der Richtlinie 8.2** vor.

Aus einer vormaligen Veröffentlichung eines Bildes in einem sozialen Netzwerk kann nicht auf eine Genehmigung zur Verwendung des Bildmaterials in anderen Zusammenhängen geschlossen werden. Zudem ist für das Verständnis des Unglückshergangs das Wissen um die Identität der Opfer unerheblich. Zwar führt der Beschwerdegegner zu Recht aus, bei diesem Flugzeugabsturz handele es sich nicht um ein „Allerweltsdelikt“. Allein aus der Prominenz eines Unglücksfalls lässt sich jedoch kein berechtigtes öffentliches Interesse an der Identität der Opfer ableiten. Daher überlagert der Persönlichkeitsschutz der Opfer ein mögliches Interesse der Leser. Der Beschwerdeausschuss bleibt hier bei seiner, dem Beschwerdegegner ausweislich seiner Stellungnahme bereits bekannten, Spruchpraxis.

Einen Verstoß gegen den Opferschutz sieht der Ausschuss zudem darin, dass die auf dem Titelblatt abgebildeten Opfer zur Emotionalisierung für die im Titel enthaltene politische These „Stoppt Putin jetzt“ instrumentalisiert werden. Der Argumentation des Beschwerdegegners, bei der Abwägung zwischen Berichterstattungsinteresse und Persönlichkeitsschutz sei allein Richtlinie 11.3 und nicht 8.1 und 8.2 einschlägig, da es nicht um Kriminalitätsberichterstattung gehe, folgt der Beschwerdeausschuss nicht. Richtlinie 8.2 bezieht sich als Konkretisierung zu Ziffer 8 auf den Opferschutz im Allgemeinen und nicht auf die in Richtlinie 8.1 thematisierte Kriminalitätsberichterstattung und ist daher auch bei Kriegs- oder Katastrophenberichterstattung einschlägig.

[Offenlegung: Ich habe eineinhalb Jahre für den „Spiegel“ gearbeitet.]

„Es waren AUSLÄNDER“ — Der falsche Kampf gegen die vermeintliche Selbstzensur

Der Dortmunder Journalistik-Professor Horst Pöttker möchte von der Presse grundsätzlich darüber informiert werden, wenn Straftäter oder Verdächtige ausländischer Herkunft sind. Er fordert in der aktuellen Ausgabe der „Zeit“, die Richtlinie 12.1 im Pressekodex ersatzlos zu streichen. In der heißt es, dass die „Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt“ werden soll, „wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“

Über diese Richtlinie und ihre Wirkung kann man streiten. Man sollte dafür aber bessere Argumente haben als Horst Pöttker.

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Pöttker macht seine Kritik an einem konkreten Beispiel fest: Dem tödlichen Angriff einer Gruppe von jugendlichen Fußballspielern auf einen Linienrichter, im Dezember 2012 in Alemere bei Amsterdam. Pöttker schreibt:

Niederländische Medien berichten sofort, dass es sich bei den drei Jugendlichen um Marokkaner handelt. In Deutschland erfährt man dies erst einige Tage später aus rechten Blogs.

Das stimmt nicht. Die ersten Meldungen über den Tod des Linienrichters erschienen in Deutschland am Dienstag nach der Tat. Am Mittwoch berichtete der „Tagesspiegel“ ausführlich und schrieb:

Dass es sich bei den festgenommenen Schlägern laut „Algemeen Dagblad“ um drei Marokkaner handelt, macht den Fall nicht unbedingt leichter. Nach einem Bericht des Innenministeriums vom November 2011 wurden 40 Prozent aller marokkanischen Einwanderer im Alter zwischen 12 und 24 Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre wegen Verbrechen in den Niederlanden verhaftet, verurteilt oder angeklagt. In Stadtvierteln mit mehrheitlich marokkanischstämmigen Einwohnern erreiche die Jugendkriminalität bereits 50 Prozent.

Einen Tag darauf berichtete die „taz“:

Auf niederländischen Websites wurde schon am Dienstag intensiv über die Täter diskutiert. Im Mittelpunkt standen dabei deren vermeintlicher Hintergrund und die Frage, ob es sich um „allochthone“, also Migranten handele. Die Boulevard-Zeitung Telegraaf zitierte den BuitenBoys-Vorsitzenden Oost, nach dem die Aggressoren drei marokkanische Spieler von Nieuw Sloten gewesen.

Die „taz“ lieferte auch ein Beispiel, wie die laut Pöttker so vorbildlich selbstzensurfreien niederländischen Medien teilweise berichteten. Am Dienstagabend habe die neokonservative Website GeenStijl.nl getitelt:

Nieuw-Sloten: Es waren AUSLÄNDER.

Richtig ist, dass in den deutschen Nachrichtenagenturen und vielen anderen Artikeln die Herkunft der Täter nicht genannt wurde. Pöttker fragt: „Warum haben seriöse deutsche Medien die Herkunft der Totschläger verschwiegen?“ Und urteilt:

Mit meinem Verständnis von Journalismus ist eine derartige Selbstzensur nicht zu vereinbaren. Journalisten sollten nicht die Erzieher der Nation sein.

Er schließt mit einem Zitat von Ingeborg Bachmann: „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar.“

Offenbar besteht die „Wahrheit“ für Pöttker darin, die ethnische Zugehörigkeit von Tatverdächtigen zu nennen. Ob diese Zugehörigkeit irgendetwas mit der Tat zu tun hat, spielt für ihn entweder keine Rolle oder er geht davon aus, dass das eh immer der Fall ist: Eine Tat erklärt sich durch die Herkunft des Täters.

Warum ist diese — und anscheinend nur diese — Information so entscheidend, dass ein Verzicht auf sie in der Berichterstattung einem Verzicht auf die Wahrheit gleichkommt? Was sagt es uns, dass die Täter in diesem Fall marokkanischer Abstammung waren? Dass Marokkaner generell zu Gewalt neigen? Dass sie in den Niederlanden schlecht integriert sind? Dass es eigentlich kein Problem mit Jugendgewalt gibt oder mit Fußballgewalt, sondern mit Ausländergewalt? Oder ist die Nationalität eigentlich gar nicht relevant, sondern nur eine Chiffre für die Religion, und es zeigt sich in der Brutalität des Angriffs nur, wie viele der rechten Blogs sofort unterstellen würde, die Neigung von Moslems zu Gewalt?

Warum gibt sich Pöttker mit der Forderung zufrieden, die ethnische Herkunft von Tatverdächtigen zu nennen? Wäre es nicht die „Wahrheit“, zu schreiben: „Islamische Jugendliche überfallen christlichen Linienrichter“? Das ist womöglich auch wahr.

André F. Lichtschlag wies in seinem Online-Magazin „eigentümlich frei“ bedeutungsschwanger darauf hin, dass der Mann, der drei Monate vor dem Gewaltausbruch in den Niederlanden eine Frau in einem Jobcenter in Neuss erstach, auch marokkanischer Herkunft war. Und dass der Mann, der Monate zuvor in Belgien um sich schoss und viele Menschen tötete und verletzte, Sohn marokkanischer Einwanderer sei.

Drei ganz unterschiedliche Gewaltakte in drei ganz unterschiedlichen Situationen an drei ganz unterschiedlichen Orten — aber alles Marokkaner. Das kann doch kein Zufall sein, meint Lichtschlag, ohne zu erklären, was es stattdessen ist und was wir daraus für den Umgang mit Menschen marokkanischer Herkunft schlussfolgern sollten. (Die Gewalttaten, die auf das Konto mitteleuropäischer Menschen ohne Migrationshintergrund gehen, scheint er nicht addieren zu wollen.)

Aber in Deutschland werden Menschen mit Migrationshintergrund ja nicht mehr diskriminiert. Stellt jedenfalls Horst Pöttker beiläufig fest, während er erklärt, dass in der Richtlinie des Pressekodex ursprünglich nicht von „Minderheiten“ die Rede war, die vor Diskriminierung zu schützen seien, sondern von „schutzbedürftigen Gruppen“:

Aber sind die 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, die heute in Deutschland leben, tatsächlich schutzbedürftig? Als der Presserat das Wort 2007 strich, hatte er offenbar bemerkt, dass das nicht (mehr) der Fall ist.

Die Sätze muss man auch erstmal so hinschreiben — insbesondere, während in München ein Prozess wegen einer Mordserie gegen Menschen mit Migrationshintergrund läuft, bei der sich Polizei und Medien über viele Jahre nur vorstellen konnten, dass die türkischen und griechischen Opfer selbst irgendwie kriminell sein mussten. Und wer meint, dass das Ermordetwerden ja ein Schicksal ist, das in Deutschland nur wenige Ausländer erleiden, der lese diesen aktuellen „Tagesspiegel“-Artikel über den Alltagsrassismus, den ein 15-Jähriger in Berlin erlebt.

Menschen mit Migrationshintergrund sind keine schutzbedürftigen Gruppen mehr. Das steht da wirklich. Und die „Zeit“, die sich seit einer Weile als Kämpfer gegen vermeintliche Denk- und Sprechverbote profiliert, gegen das, was sie als „Political Correctness“ bezeichnet und für einen „Das wird man doch wohl noch sagen dürfen“-Populismus, hatte offenbar kein Problem damit.

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Man kann den Unterschied zwischen einer wahren Tatsache und der Wahrheit auch ganz gut an Pöttkers Artikel selbst deutlich machen. Er erklärt, dass die von ihm kritisierte Richtlinie auf eine Anregung des Verbands der Deutsch-Amerikanischen Clubs von 1971 zurückgehe, um bei der Berichterstattung über Zwischenfälle mit amerikanischen Soldaten „darauf zu verzichten, die Rassenzugehörigkeit der Beteiligten ohne zwingend sachbezogenen Anlass zu erwähnen“, wie es damals hieß. 1993 sei sie auf Anregung des Zentralrates von Sinti und Roma verschärft worden.

Das mag wahr sein, aber der Eindruck, die Richtlinie sei eine deutsche und historische Besonderheit, ist falsch. Zur „Wahrheit“ hätte auch die Information gehört, dass sich ähnliche Richtlinien in vielen Medienkodizes finden, zum Beispiel im Handbuch von Reuters („Mention race or ethnicity only when relevant to the understanding of a story“), den Richtlinien der britischen und irischen National Union of Journalists („Only mention someone’s race if it is strictly relevant“) und dem britischen Pressekodex („Details of an individual’s race, colour, religion, sexual orientation, physical or mental illness or disability must be avoided unless genuinely relevant to the story“).

Gründen all diese Richtlinien ebenfalls auf „historischen Umständen, die sich geändert haben“, wie Pöttker schreibt? Nein, sie gründen auf der Erfahrung und Erkenntnis, dass Menschen verallgemeinern und Stereotype bilden. Dass sie aus der Erwähnung, dass ein Gewalttäter marokkanischer Herkunft war, schließen, dass diese Tatsache bedeutungsvoll ist und dass sie nicht nur etwas über den Täter aussagt, sondern auch über Marokkaner.

Pöttker meint, es würde reichen, wenn im deutschen Pressekodex zu diesem Thema nur noch der Satz stehen bliebe: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“ Ein Blick zum Beispiel in den Kodex der Internationalen Journalisten-Vereinigung IFJ hätte ihn schlauer gemacht. Dort heißt es:

„The journalist shall be aware of the danger of discrimination being furthered by the media, and shall do the utmost to avoid facilitating such discrimination based on, among other things, race, sex, sexual orientation, language, religion, political or other opinions, and national or social origins.“

Es geht nicht nur darum, nicht selbst zu diskriminieren. Es geht um die Gefahr, dass Berichterstattung, selbst vermeintlich wahrheitsgemäße, solche Diskriminierung erleichtern oder verstärken kann.

Das ist der gute Grund, den ethnischen Hintergrund eines Täters oder Tatverdächtigen nicht zu nennen, es sei denn, er ist relevant — oder, wie es in der Richtlinie im deutschen Pressekodex heißt: „Wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“ Das ist ein nachvollziehbares Kriterium und kein „starres Formulierungsverbot“, wie Pöttker behauptet. Und natürlich erlaubt es Journalisten, der Frage nachzugehen, welche Rolle der ethnische Hintergrund der Täter bei dem Angriff auf den Linienrichter spielte, ob kulturelle oder religiöse Prägungen eine Rolle spielen, ob und in welcher Form die Tat mit Verarmung, Verwahrlosung, Arbeitslosigkeit, misslungener „Integration“ zusammenhängt.

Pöttker aber tut so, als wäre schon die ethnische Herkunft der Täter eine Erklärung für die Tat.

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Ein Argument, das Pöttker gegen die Richtlinie im Pressekodex vorbringt, ist bedenkenswert: die Frage, ob sie heute nicht kontraproduktiv wirkt. Pöttker schreibt:

Untersuchungen zeigen, dass Leser es merken, wenn die Nationalität eines Täters gezielt weggelassen wird. Die führt zu einem Vertrauensverlust, der sich von jenen ausschlachten lässt, die tatsächlich diskriminieren. Die rechten Blogs konnten im Falle des zu Tode geprügelten niederländischen Linienrichters hämisch bemerken, dass „die deutsche Qualitätspresse die Herkunft der mohammedanischen Edelmigranten verschweigt“.

Ich kann mir vorstellen, dass eine tendenziell fremdenfeindliche Gesellschaft gerade dadurch, dass die ethnische Herkunft eines Tatverdächtigen normalerweise nicht genannt wird, ihre Vorurteile über den Hang von Ausländern zu Kriminalität und Gewalt bestätigt sieht. Dass das gut gemeinte Diskriminierungsverbot zu einer Paranoia führt, die hinter jeder Meldung über eine Gewalttat Ausländer vermutet — gerade weil das nicht explizit da steht.

Das wäre ein Problem und womöglich ein Grund, den Pressekodex zu überarbeiten. Allerdings führt Pöttkers Verweis auf die rechten Blogs in die Irre. Die Fremdenfeinde dort finden in Berichterstattung genauso Bestätigung für ihren Hass wie in Nichtberichterstattung. Wenn die seriösen Medien die Herkunft von Tätern nennen, nehmen sie das als Beweis für die Ernsthaftigkeit des Problems mit Ausländern. Wenn sie sie nicht nennen, umso mehr.

Am vergangenen Wochenende stellte das führende Hetzblog „Politically Incorrect“ die Meldung auf seine Seite, dass ein Mann in Düsseldorf an einer Straßenbahnhaltestelle fast erschlagen worden wäre. Die Kommentatoren nahmen das so, wie es vermutlich gemeint war: Als Beweis für eine weitere Gewalttat von Ausländern, die nicht als solche benannt werden dürfe, typisch für brutale Übergriffe von Moslems. Als es dann Indizien gab, dass die Täter Deutsche ohne Migrationshintergrund sein könnten, drehten sich die Interpretationen in den Kommentaren dahin, dass das nicht überraschend sei: Ausländer wären viel brutaler vorgegangen.

Der Hass dieser Leute hängt nicht davon ab, ob seriöse Medien den ethnischen Hintergrund der Täter nennen — er hängt, wie man sieht, nicht einmal vom ethnischen Hintergrund der Täter ab. Es wäre falsch und gefährlich, diesen Leuten auch noch soweit entgegenzukommen, dass man wie Pöttker suggeriert, eine Tat lasse sich durch die Herkunft des Täters erklären.

„Mit Blau kann man nichts falsch machen“

Der Presserat ist ein komischer Verein.

Vor ein paar Tagen gab er bekannt, die „Rheinische Post“ wegen Schleichwerbung gerügt zu haben. Es geht um einen Artikel, der am 9. April 2011 unter der Überschrift „Urlaub im Luxusbus“ erschienen ist:

Reisen mit komfortablen Bussen boomen. Die Touristen schätzen die Rundum-Betreuung und die vielfältige Auswahl. Meinhold Hafermann berichtet aus Erfahrung.

Er gehört zu den zehn größten Unternehmen dieser Branche in Deutschland, befördert jährlich rund 50 000 Urlauber, die an in ganz Nordrhein-Westfalen verteilten Haltestationen zu- und aussteigen, und machte 2010 satte 19 Millionen Euro Umsatz. Die Rede ist vom renommierten Busreiseveranstalter „Hafermann Reisen“. Von der Zentrale in Witten aus steuern Meinhold Hafermann (59) und seine Schwestern Christel und Monika den Familienbetrieb, der als Transportunternehmen mit einer Pferdedroschke Fahrt aufnahm und jüngst 100-jähriges Bestehen feierte.

Über zehn eigene Reisebusse, sechs davon gleichsam nagelneu, unterhält Hafermann, rund 1000 Busse chartert er jährlich hinzu. Jede Woche sind 50 bis 80 Busse im Auftrag des Witteners unterwegs zu touristischen Zielen.

Es folgen einige Informationen, die das Reisen mit modernen Bussen allgemein als angesagte und angenehme Urlaubsform darstellen, und der Hinweis auf die Telefonnummer und Internetadresse des Busunternehmens.

In derselben Ausgabe der „Rheinischen Post“ habe das Busunternehmen eine Werbeanzeige geschaltet, auf die sich zudem ein Verlags-Gewinnspiel bezog, notiert der Presserat. Er beklagt „Schleichwerbung“ und greift zum schärfsten aller stumpfen Schwerter, die ihm zur Verfügung stehen: die öffentliche Rüge.

Nicht nur das Wittener Busunternehmen Hafermann feiert in diesem Jahr seinen 100. Geburtstag. Auch „Nivea“ wird 100.

Im April 2011 erscheint in der Zeitschrift „Brigitte Woman“ unter der Überschrift „Ein Blau geht um die Welt“ eine achtseitige Fotostrecke, die wie folgt anmoderiert wird:

Die Welt ist bunt. Aber es gibt da ein blaues Kosmetikprodukt, das findet man in nahezu jedem Land der Erde — und an den merkwürdigsten Plätzen. Eine Geschichte in Bildern.

Die Fotos, die teilweise direkt vom Hersteller der Creme stammen, zeigen „Nivea“-Werbung an verschiedenen Orten, zum Beispiel:

USA

Silvester 2010. In wenigen Stunden werden sich tausende von Menschen am New Yorker Times Square küssen — das Billboard empfiehlt dazu eine blaue Lippenpflege [von „Nivea“]

ÄTHIOPIEN

Fußball ist eine der populärsten Sportarten, Kopfschutz für die Zuschauer wichtig. Ein schwarzer Regenschirm? Nicht praktikabel. Besser: ein weißes Tuch Aber der Renner scheinen blaue Schirmmützen [von „Nivea“] zu sein

KENIA

Ein gutes Gefühl, wenn die Haut nicht mehr so trocken ist, weiß diese Reklameschönheit: eine Werbetafel [für „Nivea“] in Nairobi

Passend zu den plump-verdrucksten Bildtexten formuliert die Autorin im Text eine Ode scheinbar nicht auf die Creme, sondern auf die Farbe Blau:

Man muss sich mal vorstellen, die Welt wäre irgendwann einmal ausschließlich schwarz und weiß gewesen, vielleicht auch noch rot, gelb und braun. Und in diese Welt wäre dann einfach das Blau spaziert. Einfach, weil es Lust dazu hatte. Mensch, wäre das Blau erfolgreich mit seiner Welteroberung gewesen! (…)

In jeder Umfrage wird es von den meisten Menschen als Lieblingsfarbe genannt: Denn Blau steht für Freiheit, Ferne, Klarheit, Harmonie, aber auch bittersüße Sehnsucht. Mit Blau kann man nichts falsch machen (…).

In der Werbung steht ein dunkles Blau übrigens für Seriosität und für Vertrauen. Das sind überall geschätzte Werte — und vielleicht mit ein Grund, weswegen das sehr charakteristische Blau einer bekannten Kosmetikmarke in vielen Ländern der Erde so präsent ist, dass es ständig unvermutet auf irgendwelchen Reiseschnappschüssen auftaucht (…). Die Marke feiert übrigens in diesem Jahr 100-jähriges Jubiläum. Blau steht ja auch für Treue.

Am Ende der Fotostrecke steht ein Hinweis:

Noch mehr blaue Infos …
und viele Tipps zur Hautpflege gibt es unter
www.brigitte.de/pflegecoach

Die Seite, auf die der Link führt, ist „powered by NIVEA“.

In derselben Ausgabe von „Brigitte Woman“ hat „Nivea“ fast dreieinhalb Seiten Werbeanzeigen geschaltet.

Brigitte.de hat außerdem ein Gewinnspiel mit „Nivea“ veranstaltet und „die schönsten NIVEA-Geschichten gesucht“. Die drei Gewinnerinnen durften auf einem Schiff die „NIVEA Skin Journey“ mitmachen und bei der Gelegenheit der Kosmetik-Chefin von „Brigitte“ und dem Leiter der Forschungsabteilung bei Beiersdorf, dem Konzern hinter „Nivea“, Fragen stellen, die wiederum im vermeintlich redaktionellen Teil auf brigitte.de veröffentlicht wurden.

Der Presserat sieht in der „Nivea“-Geschichte in „Brigitte Woman“ keine Schleichwerbung; Redaktion und Werbung seien klar getrennt:

Wir sind der Meinung, dass es sich bei der Veröffentlichung um eine zulässige Markenstory handelt. Im Zuge des 100-jährigen Jubiläums von Nivea stellt die Redaktion dar, wie weit die Marke verbreitet ist. Dadurch wird die Internationalität der Marke dokumentiert. Unter diesem Gesichtspunkt konnten auch Bilder des Herstellers verwendet werden. (…) Gerade bei einer Marke wie Nivea ist es durchaus publizistisch zu begründen, wenn in einem redaktionellen Beitrag die weltweite Verbreitung aufgezeigt und dokumentiert wird.

Der Presserat hat nicht nur keine Rüge gegen „Brigitte Woman“ ausgesprochen. Er befand die Beschwerde als so „offensichtlich unbegründet“, dass er sie schon bei der Vorprüfung aussortierte.

Observationen am offenen Herzen

Manches ethische Dilemma löst sich in der praktischen journalistischen Arbeit wie von selbst. Als der „Stern“ im Juni vergangenen Jahres die über 200 Opfer des abgestürzten Airbus 447 im Bild zeigte, konnte das Blatt nach den Worten von Chefredakteur Andreas Petzold schon deshalb nicht die Genehmigung von Angehörigen oder Urhebern einholen, weil die Zeit dafür bis zum Redaktionsschluss viel zu knapp war. Und zeigen musste der „Stern“ die ganzen Opfer im Bild, weil er seinen Lesern laut Petzold nur so das ganze Ausmaß der Tragödie deutlich machen konnte.

Es ist vermutlich ein Fortschritt, dass der „Stern“-Chefredakteur sich überhaupt zu solchen Themen äußert. Im Zusammenhang mit dem Amoklauf von Winnenden hatte das Magazin Fragen nach der Herkunft der gezeigten Opferbilder und dem Einverständnis der Angehörigen noch mit dem Hinweis abgebügelt: „Zu Redaktions-Interna erteilen wir keine Auskunft.“

Aber seit der „Stern“ im Frühjahr berichtet hat, mit welchen Methoden eine Agentur für die „Bunte“ das Privatleben von Politikern ausgespäht hat, ist das Magazin in der unwahrscheinlichen Rolle des Verteidigers journalistischer Standards. Und so ritt Petzold auf einem sehr hohen Ross in eine Diskussion über „Grenzen der Recherche im People-Journalismus — Anforderungen an eine ‚lautere‘ Recherche“, zu der der Deutsche Presserat am Mittwoch in Berlin geladen hatte.

Es war ein Gipfel der Heuchler.

Patricia Riekel erklärte noch einmal, warum es ein öffentliches Interesse daran gegeben habe, Franz Müntefering auszuspionieren. (Das Wort „ausspionieren“, das Petzold benutzt hatte, verbat sich Riekel empört. Sie hätten „recherchiert“.) Dass der SPD-Politiker mit einer vierzig Jahre jüngeren Frau zusammen sei, mache „veränderte Akzeptanzen über Partnerschaften deutlich“, das seien Fragen, die „gesellschaftspolitisch relevant“ seien. Außerdem erinnerte sie daran, dass Müntefering sich zuvor aus der Politik zurückgezogen hatte, um seine schwer kranke Frau zu pflegen. „Wenn ein Spitzenpolitiker mit einer so emotionalen Entscheidung an die Öffentlichkeit geht, öffnet er auch sein Herz, und das Publikum schaut hinein“, sagte Riekel. „Und dieses Interesse bleibt bestehen.“

Riekel forderte zu unterscheiden zwischen dem, was man recherchieren darf, und dem, was man veröffentlich darf. Sie betonte, dass die „Bunte“ die bereits vorher ausgekundschaftete Beziehung von Müntefering erst öffentlich gemacht habe, als er selbst mit der Frau öffentlich aufgetreten sei. „Es darf keine Vorzensur geben, wenn einer Redaktion ein Verdacht oder ein Gerücht bekannt wird.“

Die Richtlinien zur Ziffer 4 des Pressekodex, auf die sich Riekel berief, erlaubt die „verdeckte Recherche“ nur im Einzelfall, „wenn damit Informationen von besonderem öffentlichen Interesse beschafft werden, die auf andere Weise nicht zugänglich sind“. Aber was sind Informationen von besonderem öffentlichen Interesse? Hans Leyendecker von der „Süddeutschen Zeitung“ nannte als Beispiel das Thema Tiertransporte, bei dem anders als durch Undercover-Recherche die wichtigen Informationen nicht beschafft werden könnten. Riekel erwiderte, sie persönlich interessiere sich auch sehr für Tiertransporte, „aber es gibt Menschen, die interessieren sich nun mal für andere Menschen. Das sei eine Frage des Standpunktes.“

Sie blieb dabei: Eine „Vorrecherche“ bei Gerüchten müsse in jedem Fall möglich sein. (Auf spätere Nachfrage stellte sich heraus, dass sich eine „Vorrecherche“ von einer „Recherche“ dadurch unterscheidet, dass sie bei der „Bunten“ so genannt wird.)

Nicolaus Fest aus der „Bild“-Chefredaktion überraschte Riekel und Publikum mit der Aussage, sein Blatt wäre Müntefering nicht wegen seiner neuen Liebe nachgestiegen. „Ich weiß nicht, was die politische Dimension dieser Geschichte sein soll. Es gab keine Protektion, es ist reine Privatsache.“ Die Rede kam auch auf den Fall des CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer: Die Diskussionsteilnehmer waren sich einig, dass es erlaubt war, seine Verhältnis zu einer Freundin, die auch ein Kind von ihm erwartete, öffentlich zu machen, weil Seehofer mit seinem intakten Familienleben Wahlkampf gemacht hatte und der Lebenswandel den Ansprüchen einer christlichen Partei widersprach. „Würden wir das auch bei einem Politiker machen, der freie Liebe propagiert“, fragte Fest und antwortete mit Nein.

Ein besonders bizarrer Nebenstrang der Diskussion beschäftigte sich mit freien Mitarbeitern. Die Diskussion um die Frage, welche Grenzen bei der Recherche des Privatlebens von Politikern im Auftrag von „Bunte“ überschritten wurden, wird nämlich dadurch erschwert, dass die Illustrierte die Recherche (oder, wie sie sagen würde: „Vorrecherche“) an eine dubiose Agentur outgesourct hatte. Deshalb ist umstritten: Was die „Bunte“ genau gewusst hat über das Vorgehen der Agenturleute, inwieweit sie dafür verantwortlich ist, aber auch, inwiefern schon die Auslagerung der Recherche ein Problem ist.

Riekel betonte, auf Outsourcing könne heute generell nicht verzichtet werden, aber die Freien müssten sorgfältig ausgesucht und kontrolliert werden. Die „Bunte“ erarbeite gerade eine Art Verhaltenskodex, in dem sich die Freien zu „korrekten Recherchemethoden“ verpflichten. Riekel hielt schon in ihrem Einführungsstatement ein ebenso flammendes wie rätselhaftes Plädoyer für die „30.000 Freelancer“, die „nicht besser oder schlechter“ arbeiteten als festangestellte Journalisten. „Der Status entscheidet nicht über die Qualität eines Journalisten“.

Beim „Stern“ sieht man das anders. „Das Kerngeschäft darf man nicht outsourcen“, forderte Petzold. In Bezug auf investigative Recherchen sagte er: „Jeder freie Mitarbeiter, den ich beschäftige, erhöht das Risiko.“

Nicolaus Fest hatte in der Diskussion neben Riekel und Petzold lange Zeit fast vernünftig und seriös gewirkt (er wies Petzold darauf hin, dass Freie vor allem bei Spezialthemen oft über Kontakte verfügten, die die Redaktion nicht habe, und formulierte in Bezug auf Recherchemethoden: „Der Zweck heiligt das Mittel, aber der Zweck muss stimmen“). Sein seinem Wesen eher entsprechende Einsatz kam erst, als es um Nicht-Prominente ging, um Menschen, deren Fotos Medien veröffentlichen, weil sie Opfer von Unglücken oder Verbrechen geworden sind. Zur „Love Parade“ sagte er: „Die Leute, die dahin gingen, sind zu einem hohen Teil von Exhibitionismus oder Voyeurismus getrieben.“ Er verstehe nicht das „merkwürdige Missverhältnis“, dass Menschen, die kein Problem haben, fotografiert zu werden, wenn sie dort ihre Brüste entblößen, andererseits nicht gezeigt werden wollen, wenn der Anlass ein „journalistischer“ ist, weil sie nämlich zum Opfer des Unglücks wurden. Er beklagte hier eine „Instrumentalisierung des Persönlichkeitsrechtes wie bei Prominenten“: Man sei mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, „solange es schöne Fotos sind“.

Den Leitfaden, den der Presserat gerade zur Berichterstattung über Amokläufe vorgelegt hat [pdf], nannte Fest „außerordentlich problematisch“. Er stößt sich schon am ersten Satz in der ersten Empfehlung, wonach die Redaktion „sorgfältig zwischen dem öffentlichen Interesse an dem Geschehen und den Persönlichkeitsrechten des Täters abwägen“ müsse. Fest hält eine solche Abwägung für absurd: Der Amoklauf bringe ein öffentliches Interesse mit sich wie kein anderes Verbrechen. Über den Täter soll man teilweise nur anonymisiert berichten dürfen, auf die Nennung von persönlichen Details über die Opfer soll ganz verzichtet werden: „Das ist ein massiver Eingriff in das Berichterstattungsrecht“, sagte Fest.

Bei allen Meinungsunteschieden — die Argumentationsmuster von Riekel, Fest und Petzold ähnelten sich frappierend: Wenn ihre spezielle Form der Sensationsberichterstattung nicht erlaubt sei, könne man gar nicht berichten und der Journalismus sei insgesamt bedroht. Natürlich konnte sich auch keiner von ihnen zu einem klaren Bekenntnis dazu durchringen, auf die ungenehmigte Verwendung von Privatfotos aus sozialen Netzwerken zu verzichten. Nach zwei Stunden Diskussion blieb der Eindruck: Journalistische Ethik ist für sie nicht mehr als der nachträgliche Versuch, Entscheidungen zu rechtfertigen, die man unter dem Druck von Zeit und Konkurrenz und nach dem Kalkül der Steigerung von Auflage und Aufmerksamkeit trifft.

Zum Glück war dann da aber noch Jürgen Christ, ein freier Fotograf aus Köln und ein Mann, dem Sonntagsreden fremd zu sein scheinen. Er achte „peinlich genau“ darauf, die Gesetze einzuhalten — „aber nur aus praktischen Gründen“, um keinen Ärger mit der Justiz zu bekommen. „Jemandem mit dem Auto zu verfolgen, ist doch nichts verwerfliches“, sagte er, und auch am Anmieten einer gegenüberliegenden Wohnung zur Observation konnte er nichts verwerfliches finden — ob der Pressekodex solche „verdeckte Recherche“ nun in der Regel untersagt oder nicht. Dass die Beschatter von Müntefering einen Bewegungsmelder in die Fußmatte einbauen wollten, fände er hingegen „nicht gut“: Es gebe doch praktische Kameras mit Bewegungsmelder!

Fröhlich erzählte er, wie er versucht hatte, ein Foto von dem Chefs eines Spendenvereins mit dessen Luxuswagen zu bekommen. Als tagelanges Observieren nicht half, bat er einen Taxifahrer, ganz dicht am Wagen vorbeizufahren, dann an der Tür zu klingeln und zu sagen, er habe da vielleicht eine Schramme verursacht. Der Mann hat zwar nur seinen Assistenten nach unten geschickt. Aber er hat aus dem Fenster geguckt, und Christ hatte sein Foto.

„Für wen arbeiten Sie so“, fragte Patricia Riekel ihn und kannte die Antwort natürlich. „‚Spiegel‘, ‚Focus‘, ‚Stern‘, ‚Bunte’…“

Die Rügen-Routine, journalismusfrei

Alle drei Monate gibt der Deutsche Presserat die Rügen bekannt, die seine Beschwerdeausschüsse ausgesprochen haben. In knapper Form nennt er die Medien, beschreibt die Fälle und zitiert die Richtlinien des Pressekodex, gegen die sie verstoßen haben. Aus der Pressemitteilung machen dpa, andere Nachrichtenagenturen und die Branchendienste dann durch Kürzen und Umstellen einzelner Sätze Meldungen. Eine Recherche findet nicht statt.

Am Donnerstag war es wieder so weit. Die Pressemitteilung trug diesmal den Titel „‚Erstklassige‘ Schleichwerbung: Presserat rügt Zeitung für Luxusflug-Reportage“. Die Agentur dpa behielt die Überschrift gleich bei und meldete: „Presserat rügt Zeitung für Luxusflug-Reportage“. Die Kollegen der Katholischen Nachrichtenagentur KNA entschieden sich für: „Presserat erteilt sechs Rügen“.

„Kress Report“, „W&V“, „Horizont“, „Meedia“, „DWDL“ — sie alle verwursteten die Pressemitteilung zu Online-Meldungen, nicht ohne gelegentlich kleine Fehler einzubauen. Bei kress.de wurde aus der öffentlichen Rüge für die „Thüringer Allgemeine“ eine nicht-öffentliche; bei horizont.net aus einer Rüge wegen Diskriminierung von Sinti und Roma eine wegen Verletzung der Intimsphäre. Die Ab- und Umschreibespezialisten von „Meedia“ übernahmen beim Copy & Paste ganze Absätze der Pressemitteilung inklusive Flüchtigkeitsfehler („Persönlichkeitsreichte“), missverstanden eine zeitlose Richtlinie aus dem Pressekodex als aktuelle Anspielung auf den Fall Robert Enke und personalisierten auf fast perfide Weise die Rüge für die „Thüringer Allgemeine“, indem sie so taten, als sei der „von der WAZ freigestellte und in der Diskussion als Qualitätsjournalist etikettierte“ Ex-Chefredakteur Sergej Lochthofen persönlich getadelt worden.

Mit Ausnahme von horizont.net, die immerhin den Link zu einem der gerügten Artikel heraussuchten (aber absurderweise zur Illustration irgendeine „Welt am Sonntag“ zeigen und nicht die Seite mit dem gerügten Text), hat keines dieser Medien in irgendeiner Weise selbst recherchiert.

Dabei hätte es nur wenige Minuten gedauert, die gerügten Online-Artikel zu ergooglen oder aus den Archiven zu suchen. Die Kollegen hätten sich die Artikel selbst durchlesen und sie mit eigenen Worten beschreiben können, anstatt sich auf die Formulierungen des Presserates verlassen zu müssen. Sie hätten sich ein eigenes Bild machen und die Urteile des Presserates, der ja nicht unfehlbar ist, kritisch würdigen können. Sie hätten merken können, dass die eine Werbegeschichte aus der „Welt am Sonntag“, die der Presserat gerügt hat, von einem nicht unbekannten Schriftsteller verfasst wurde. Sie hätten bei Edda Fels, der Kommunikationschefin von Axel Springer, nachfragen können, ob die „Welt am Sonntag“ für den Bericht über die First Class von Singapore Airlines tatsächlich die Kosten von rund 9000 Euro selbst bezahlt hat, wie es ihre ach so strengen journalistischen Leitlinien vorschrieben. Sie hätten darüber stolpern können, dass die gerügten Online-Medien nur die Artikel aus ihren Print-Müttern übernommen haben, und beim Presserat nachfragen, warum er in solchen Fällen nicht beide Versionen rügt.

Es hat mich 15 Minuten gekostet, herauszufinden, wer der Bürgermeister und ehemalige Bundestagsabgeordnete ist, über den sein früherer Pressesprecher eine Abrechnung in der „Thüringer Allgemeinen“ schreiben durfte. Vermutlich wäre das mit einem Anruf beim Presserat auch in drei Minuten zu erfahren gewesen.

Je nach vorhandenem Interesse und verfügbarer Zeit hätten sich mit einer Investition von wenigen Minuten oder zwei Stunden auf Grundlage der Pressemitteilung des Presserates interessante, relevante, lesenswerte eigene Artikel produzieren lassen. Stattdessen haben sich alle Mediendienste sowie die Nachrichtenagenturen dafür entschieden, nichts weiter zu tun, als die Pressemitteilung umzuschreiben.

Das ist typisch ist für die Art, wie in vielen (Online-)Redaktionen gearbeitet und auf die Möglichkeit verzichtet wird, sich mit geringstem Aufwand ein eigenes Bild zu verschaffen, sich von der Konkurrenz zu unterscheiden und, herrje: journalistisch zu arbeiten. Und ich glaube, dass sich das nicht nur mit Geld-, Zeit- und Personalnot erklären lässt. Es ist eine Frage des Handwerks. Und der Haltung.

Wenn einem journalistischen Medium die Mittel fehlen, mit einer Pressemitteilung mehr zu tun als sie zu kürzen, dann fehlen ihm die Mittel, ein journalistisches Medium zu sein. Und warum sollte es ökonomisch sinnvoll sein, zuverlässig dasselbe zu produzieren wie die Konkurrenz? Worin besteht der Mehrwert für den Leser?

Journalismus ist in einem erstaunlichem Maße durch das routinierte, fast mechanische Reproduzieren von Inhalten ersetzt worden. Ein Teil der Belegschaft ist ganz für die Arbeit am Content-Produktions-Fließband abgestellt, wo selbst der Gedanke an eine Mini-Recherche, wie in diesem Fall ein Link auf die gerügten Artikel des Presserates, abwegig ist.

Es ist ein Journalismus, dem das Interesse an seinem Gegenstand abhanden gekommen ist. Wer braucht den?

(Nein, dieser Text hat nicht die versteckte Botschaft: Seht her, wie toll wir das im Vergleich bei BILDblog machen. Ich ärgere und wundere mich nur jedesmal über den Umgang mit den Presserats-Meldungen und halte sie für ein besondes anschauliches Beispiel dafür, wie Journalismus bloß simuliert wird.)

Wer andern eine Grube gräbt, ist Journalist

Christoph Keese, Außenminister der Axel-Springer-AG und früher selbst Journalist, hat endlich eine langgesuchte Definition gefunden:

Wer Blogger ist und wer Journalist, ergibt sich aus dem Verhalten. Ein freier Blogger sollte „Journalist“ genannt werden, wenn er objektiv, wahr, fair, ausgewogen und korrekt berichtet. Umgekehrt müsste ein meinungsstarker, aber rechercheschwacher Redakteur „Blogger“ heißen, wenn er subjektive Eindrücke ohne Recherche verbreitet.

Keese hat einen Aufsatz für das Jahrbuch 2008 des Deutschen Presserates geschrieben, in dem er anregt, eine Grube für den Qualitätsjournalismus zu graben:

Genau dort, wo die Netzpessimisten durch das Seichte waten und am Internet verzweifeln, sollten sie mit dem Graben beginnen und einen tiefen See anlegen. Das Publikum kommt dann von allein. Handeln wird aber nur, wer genau weiß, was ihn von den Laien unterscheidet.

Man könnte Keeses Essay als ein Plädoyer für guten Journalismus und zum Beispiel für „die sorgfältige Redigatur über mehrere Stufen“ durchaus sympathisch, konstruktiv und notwendig finden. Leider hat er sich allerdings dafür entschieden, als Gegensatz zu „gutem Journalismus“ nicht „schlechten Journalismus“, sondern „Blogger“ zu wählen. Wenn Keese dagegen von „Journalisten“ spricht, meint er offenkundig nicht die real existierende Berufsgruppe, deren Ansehen ungefähr so schlecht ist wie das von Politikern, sondern ein fernes, golddurchwirktes Journalisten-Ideal:

Blogger blicken in sich hinein, Journalisten aus sich heraus. Blogger unterwerfen sich keiner Instanz, Journalisten bilden eine Instanz, die Wahres von Unwahrem unterscheiden will. Blogger akzeptieren keine fremden Regeln, Journalisten arbeiten nach Standards. (…)

Bloggern steht es frei, aufgeschnappte Gerüchte weiter zu verbreiten und damit Hysteriekaskaden in Gang zu setzen. Journalisten aber sollten keine Nachricht verbreiten, die sie nicht selbst geprüft haben. Journalismus ist die Schwelle, über die eine Hysteriewelle nicht springen kann.

Sogar Keese selbst scheint an dieser Stelle aufgefallen zu sein, wie wirklichkeitsfern diese Beschreibung ist, und so fügt er ein „Zugegeben“ hinzu:

Zugegeben, in der Praxis sieht das manchmal anders aus. Aus der Unsitte, das Vermelden einer Nachricht durch ein anderes Blatt als das eigentliche Nachrichtenereignis anzusehen und ohne Prüfung der Urnachricht an die eigene Leserschaft weiter zu melden, ist mancherorts eine Sitte geworden. Trotzdem halten zahlreiche Redaktionen den Standard ein.

Beispiele dafür nennt Keese nicht.

Wehret den Anfängen!

Pressesprecher bei Springer ist vermutlich auch kein Traumjob. Die meiste Zeit verbringt man damit, auf Presseanfragen zu antworten, dass man zu laufenden Verfahren / Personalspekulationen / Interna / diesem Thema grundsätzlich nicht Stellung nehme.

So gesehen war „Bild“-Sprecher Tobias Fröhlich sicher froh, dass er gestern endlich einmal etwas Originelles sagen durfte:

„‚Bildblog‘ handelt wie ein Abmahnverein und instrumentalisiert den Presserat für eigene kommerzielle Interessen“, sagte Verlagssprecher Tobias Fröhlich am 19. Februar dem epd. (…)

Fröhlich erklärte, es gehe dem Verlag nicht um die Anzahl der bisher von „Bildblog“ eingereichten Beschwerden, sondern „um das Prinzip“. Durch das Aufkommen von Blogs sei eine ganz neue mediale Situation entstanden. Man müsse hier auch den Anfängen wehren, bevor sich Nachahmer fänden, die den Presserat missbräuchlich in Anspruch nähmen.

Von den Regeln in die Traufe

Am Ende des Abends gab es sogar so etwas Ähnliches wie eine Nachricht: Der Pressekodex soll in Zukunft auch für die Online-Angebote von Zeitungen und Zeitschriften gelten. Bislang ist der Presserat ausdrücklich nur für gedruckte Medien zuständig — und für „digitale Beiträge“ ausschließlich dann, wenn sie „zeitungs- oder zeitschriftenidentisch“ sind. Schon vor über einem Jahr hatte Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner in einem bizarren öffentlichkeitswirksamen Appell bei einem Festakt zum 50. Geburstag des Gremiums das Ausklammern des Internet als „gespenstisch“ bezeichnet und die Ausweitung der Freiwilligen Selbstkontrolle gefordert.

Nun scheinen sich die Verlegerverbände und die Journalistengewerkschaften, die den Presserat tragen, endlich darauf verständigt zu haben, und als dessen Geschäftsführer Lutz Tillmanns bei der Diskussion des Deutschen Journalistenverbandes über „Regeln oder Anarchie? — Journalismus im www“ stolz diesen Durchbruch bekannt gab, bin ich geplatzt.

Denn der Deutsche Presserat ist kein Gremium, das für die Einhaltung journalistischer Mindeststandards sorgt. Der Deutsche Presserat ist ein Gremium, das dazu dient, den Eindruck zu erwecken, es gebe ein Gremium, das für die Einhaltung journalistischer Mindeststandards sorgt.

Würde man das Beste annehmen und unterstellen, dass der Presserat die Printmedien tatsächlich kontrollieren will, müsste man feststellen, dass er mit dieser Aufgabe hoffnungslos überfordert ist. Es ist ein Organ von erschütternder Anspruchs- und Wirkungslosigkeit, und wenn sich der Geschäftsführer nun hinstellt und bedeutungsschwanger bekannt gibt, dass man jetzt auch für Online zuständig wird, heißt das nur: Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir in Zukunft in einem noch größeren Bereich als bisher scheitern werden.

Keine Frage: Es ist absurd, dass der Pressekodex bislang für „Spiegel Online“ und sueddeutsche.de, faz.net und Bild.de nicht gilt. Und richtig ist auch, dass Regeln selbst dann sinnvoll sein können, wenn sie nicht eingehalten werden. Es ist zum Beispiel auch dann gut, dass es die Genfer Menschenrechtskonvention gibt, wenn die Vereinigten Staaten sich nicht an sie halten — immerhin bietet sie eine Richtschnur, mit der es möglich ist, die Abweichung von diesen Regeln überhaupt zu messen. In diesem Sinne benutzen wir den Pressekodex gelegentlich auch bei BILDblog: Als Maß, um zu zeigen, wie weit sich die „Bild“-Zeitung in ihrer Berichterstattung außerhalb dieser fixierten Standards bewegt, obwohl jeder weiß, dass diese Standards für „Bild“ ohnehin keinerlei praktische Relevanz haben.

So gesehen ist es also schön, wenn man also in Zukunft sagen kann, dass die Formen der Schleichwerbung, wie sie sich zum Beispiel auf sueddeutsche.de finden lassen, gegen einen Kodex verstoßen, der auch für sueddeutsche.de gilt. Davon geht aber die Schleichwerbung auf sueddeutsche.de noch nicht weg. Denn warum sollte sueddeutsche.de die Gültigkeit eines Kodex brauchen, um auf die Idee zu kommen, dass redaktionelle und werbliche Inhalte klar voneinander getrennt werden müssen?

Ich unterstelle: Es geht den Verlagen und Journalistenverbänden, die den Presserat tragen, nicht darum, dass die Online-Medien besser werden, sondern darum, behaupten zu können, besser zu sein. Mathias Döpfner sorgt zwar nicht dafür, dass die in seinem Verlag erscheinende „Bild“-Zeitung sich an ethische Mindeststandards hält, will aber, dass sie in Zukunft auch für Bild.de gelten. Das ist nur scheinbar paradox. Döpfner will sagen können: Bild.de ist ein Qualitätsmedium, weil für uns (anders als für web.de oder ein Nachrichtenportal von AOL oder wen auch immer) der Pressekodex gilt.

Weite Teile der Angriffe von Vertretern etablierter Medien auf Blogger folgen einer ähnlichen Prämisse: Sie seien besser, weil für sie Regeln gälten, während im Internet jeder (vermeintlich) tun könne, was er wolle. Die Behauptung der qualitativen Überlegenheit klassischer Medien beruht darauf, dass Regeln existieren — nicht dass sie eingehalten werden. Die Debatte ist entsprechend fruchtlos: „Für uns gelten Regeln!“ — „Aber ihr haltet Euch nicht dran!“ — „Aber ihr habt nicht mal welche!“ — „Na und?“

Die klassischen Medien haben in den vergangenen Jahren nicht nur das Monopol darauf verloren, die Bevölkerung zu informieren. Sie haben auch das Monopol darauf verloren, vor einem breiten Publikum Lügen zu verbreiten, Menschen zu verunglimpfen und Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Manchmal kommt es mir so vor, als kämpften sie gerade verzweifelt darum, beide Monopole zu verteidigen. Voller Abscheu zeigen sie mit dem Finger auf den Dreck im Internet, fordern, das wegzumachen, und ignorieren dabei, dass es noch lange dauern wird, bis das deutschsprachige Internet die „Bild“-Zeitung als größter Verbreiter von Schmutz jeder Art eingeholt hat. Jahrelang gab eine Tochter des Heinrich-Bauer-Verlages das Lügenwichsblatt „Coupé“ heraus. Das hat offenbar die Journalisten- und Verlegerelite nicht groß gestört, sie fanden nicht einmal etwas dabei, sich von diesem Verlag mit einem Preis auszeichnen zu lassen. Und sie hatten ja recht: Wenn da etwas Schlimmes drinstünde, in Heinrich Bauers „Coupé“, dann würde sich ja der Presserat schon drum kümmern und in aller Härte womöglich sogar eine Pressemitteilung herausgeben.

Eine der grundlegendsten und selbstverständlichsten Forderungen des Pressekodex ist nach meiner Erfahrung im deutschen Journalismus weitgehend bedeutungslos: Die Pflicht, Fehler zu korrigieren. Das macht man in Deutschland nicht. Auch in seriösen Blättern sind die dominierenden Gedanken, wenn ein Fehler passiert ist: Wie können wir das verschleiern? Und: Wie können wir den Geschädigten beruhigen, ohne uns korrigieren zu müssen? Das klare Eingeständnis: War falsch, tut uns leid, ist immer noch die Ausnahme.

Ein feines Beispiel dafür hat mir Michael Konken, der Bundesvorsitzende des DJV, bei der Diskussion gestern geliefert. Konken äußert sich quasi ununterbrochen öffentlich zu irgendeinem Thema aus der weiten Welt der Medien. Qualifiziert ist er dazu durch sein Amt; Sachkenntnisse sind optional.

Im vergangenen Sommer gab der DJV eine Pressemitteilung über den Stellenabbau bei ProSiebenSat.1 heraus, in der es hieß:

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken bezeichnete es als medienpolitischen Skandal, dass die Senderkette offensichtlich ihr komplettes Informationsangebot streichen und auf diese Weise rund 250 Arbeitsplätze im Bereich des Fernsehjournalismus vernichten wolle.

Der DJV beharrte damals auch auf Nachfrage darauf, dass das stimme.

Ich habe Konken gestern damit konfrontiert, dass seine von vielen Medien verbreitete Aussage, die gesamte Sendergruppe ProSiebenSat.1 wolle alle Informationssendungen einstellen, falsch war und ist. Und er antwortete zuerst:

Wir haben nicht gesagt „alle“. Die wollen das reduzieren, haben wir gesagt.

Und dann:

Das ist jetzt auch nicht der Punkt.

Und schließlich:

Aber es kam zum rechten Zeitpunkt, weil dann doch nicht alles eingestellt wurde. Vielleicht wäre es ja alles eingestellt worden…

Und das ist der Mann, der eine Qualitätsdebatte über Online-Journalismus führen und quasi amtlich „Müll von Qualität trennen“ lassen will?

Wir können gerne lange darüber diskutieren, welche Qualitätsstandards wünschenswert sind, aber es gibt nur einen Weg, sie durchzusetzen, und der gilt für kleine Blogger wie für große Medien: sich selbst dran halten.

[Die gestrige Diskussion kann man sich hier anschauen, einen Überblick über andere Beiträge zum Thema gibt onlinejournalismus.de.]

Verstößt BILDblog gegen den Pressekodex?

Um das hier noch einmal festzuhalten (auch weil wir uns im BILDblog nicht zu sehr selbst zum Thema machen wollen):

Die Axel Springer AG ist offenbar der Meinung, dass es legitim ist, mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, mit Falschmeldungen und Lügen Geld zu verdienen. (Sie tut es ungefähr jeden Tag.)

Die Axel Springer AG ist aber der Meinung, dass es nicht legitim ist, mit der Aufklärung über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, über Falschmeldungen und Lügen Geld zu verdienen.

Sie forderte deshalb den Deutschen Presserat auf, Beschwerden von BILDblog gar nicht erst zu behandeln. Die Begründung der Rechtsabteilung der Axel Springer AG fasst der Deutsche Presserat so zusammen:

Sie begründet ihren Antrag damit, dass die Bild-Blog GbR [gemeint ist offensichtlich die B-Blog GbR] mit ihren Beschwerden und der Inanspruchnahme des Presserats gewerbliche Ziele verfolge und journalistische Berichterstattung manipuliere. Man inszeniere die Wirklichkeit, die man zum Gegenstand der journalistischen Berichterstattung mache, und verstoße damit gegen journalistische Grundsätze wie Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit.

Nach der Präambel des Pressekodex sollten alle Journalisten ihre publizistische Aufgabe unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Erwägungen wahrnehmen. Gegen diesen Grundsatz verstießen die Journalisten der Bild-Blog GbR [gemeint ist vermutlich die B-Blog GbR], indem sie den Presserat mit einer Flut von kommerziell, also sachfremd, motivierten Beschwerden anriefen, um damit Stoff für die Berichterstattung zu gewinnen. Eine ernsthafte Absicht, mit den Beschwerden Antworten auf offene Fragen der Berufsethik zu erhalten, die der Klärung bedürften, liege nicht vor.

Die Mär von der „Flut“ von Beschwerden, mit der wir angeblich den Presserat überschwemmen, wird übrigens nicht nur von der Axel Springer AG, sondern auch vom Presserat selbst verbreitet. Als ich neulich bei der Hamburg Media School war, wollten mir die Studenten nicht glauben, als ich sagte, die Zahl unserer Beschwerden sei vermutlich einstellig, höchstens zehn. Ein Mitglied des Presserates muss vorher ganz andere Dimensionen genannt haben.

Ein Vertreter dieser Institution hatte mir gegenüber auch geklagt, dass wir durch die „Flut“ unserer Beschwerden die Kapazität dieser Einrichtung überforderten. Heute haben wir noch einmal nachgezählt, wieviele es genau waren. Wir kamen auf acht. In zweieinhalb Jahren. Das ist eine Flut von über drei Beschwerden pro Jahr. Anders gesagt: Etwa alle 112 „Bild“-Zeitungs-Ausgaben einmal beschweren wir uns beim Presserat.

Unzulässigerweise, wie Springer meint, wie gesagt. Immerhin nennt die Rechtsabteilung des Konzerns uns nun „Journalisten“. Die ersten rund eineinhalb Jahre von BILDblog hatte sich der Pressesprecher der „Bild“-Zeitung als für unsere Anfragen nicht zuständig erklärt, weil unsere Arbeit keine journalistische sei. Das scheint sich geändert zu haben. Antworten bekommen wir meist immer noch nicht.

Ist ja auch egal

„Warum das zwei Jahre gedauert hat, bis das abgedruckt worden ist, kann ich Ihnen nicht sagen, halte ich aber auch für völlig unerheblich.“

Fried von Bismarck, Mitglied der Verlagsleitung des „Spiegel“ und Sprecher des Presserates über die öffentliche Rüge, die die „Bild“-Zeitung erst zwei Jahre danach, kryptisch und winzig abgedruckt hatte. „Bild“ hatte über Sibel Kekilli nach Ansicht des Presserates in entwürdigender Form berichtet und ihre Menschenwürde verletzt.

Der Presserat lässt sich in diesen Tagen für seine aufopferungsvolle Arbeit seinen Ehrgeiz seine Transparenz seine Durchsetzungskraft seine Effizienz das Erreichen des 50. Geburtstages feiern.