Und dann war da ja noch Roger Schawinski, der ehemalige Sat.1-Geschäftsführer, der — nachdem er drei Jahre in Berlin gelebt hat, wo es einen Sender namens Radio Eins gibt, der mit dem Slogan „Nur für Erwachsene“ für sich wirbt — in der Schweiz einen Radiosender gründete, ihn Radio 1 nannte und ihm den Slogan „Nur für Erwachsene“ gab.
Ich fand das ja ein bisschen einfallslos. Woraufhin Schawinski erklärte, er habe den Claim von Helmut Lehnert, der ihn erfunden habe, quasi geschenkt bekommen.
Nun ja. Der RBB, der in Berlin und Brandenburg das wirklich sehr schöne Programm von Radio 1 ausstrahlt, ist der Meinung, dass Lehnert da gar nichts verschenken konnte. Er habe selbst keine Rechte an dem Slogan — und war im übrigen zu dieser Zeit nicht mehr Chef von Radio 1, sondern Chef der Fernsehunterhaltung des RBB. Diese Position habe man Schawinksi in zwei Briefen im November und Dezember 2007 auch mitgeteilt.
Nun droht der RBB mit juristischen Schritten und fordert bis Ende kommender Woche eine Unterlassungserklärung: Schawinskis Sender soll weder Radio 1 heißen, noch den Slogan „Nur für Erwachsene“ benutzen, noch Sendungen etwa „Radio 1 am Nachmittag“ nennen. Es gehe um den Schutz der eigenen Marke, sagt RBB-Sprecher Ralph Kotsch: Schawinskis Radio 1 sei über das Internetstreaming auch im Sendegebiet des RBB-Radio-Eins empfangbar.
Schawinski, der sich den Namen „Radio 1“ in der Schweiz hat schützen lassen, gibt sich nun überrascht, nennt das Vorgehen des RBB „grotesk“ und sagt, die Deutschen sollten doch stolz sein, dass sie kopiert werden.