Schlagwort: Sevenload

Ich notorischer Urheberrechtsverletzer

YouTube hat meinen Account gelöscht. Damit sind all die schönen Videos, die ich für das Fernsehlexikon hochgeladen habe, verschwunden. Das kam nicht ganz überraschend: Kurz zuvor hatte das Portal zum zweiten Mal ein von mir hochgeladenes Video gelöscht, weil ich damit angeblich möglicherweise gegen das Urheberrecht eines Fernsehunternehmens verstoßen hätte. Wenn das passiert, schickt YouTube eine Mail, in der es unmissverständlich heißt:

Dies ist die zweite Urheberrechtsbeschwerde zulasten deines Kontos. Eine einzige weitere Beschwerde führt zur Kündigung deines Kontos. Wenn du dies vermeiden möchtest, lösche sämtliche Videos, an denen du keine Rechte besitzt, und lade in Zukunft keine Videos mehr hoch, die die Urheberrechte anderer verletzen. Weitere Informationen zu den Urheberrechtsrichtlinien von YouTube findest du in den Tipps zum Urheberrecht.

Ich war also gewarnt. Ich hatte nur nicht damit gerechnet, dass der Sender ProSieben (oder genauer: sein Vermarkter Seven One) kurz darauf nach über einem Jahr daran Anstoß nehmen würde, dass ich Ende 2008 einen 24-sekündigen Ausschnitt aus dem damaligen Jahresrückblick von „Switch Reloaded“ bei YouTube hochgeladen hatte. Es handelte sich um eine kurze Szene mit der Parodie, in der Elke Heidenreich Marcel Reich-Ranicki von der Bühne schlägt — mit einem leicht veränderten Exemplar des „Fernsehlexikon“, das ich mit Michael Reufsteck geschrieben habe.

Das ist ein interessanter Fall. Natürlich besitze ich keine Rechte an dieser Szene und darf sie deshalb eigentlich nicht bei irgendwelchen Videoportalen hochladen. Andererseits hatte ich das Video in einen Blogeintrag eingebettet, der sich mit dem Gezeigten beschäftigt, wodurch der Gebrauch durch das Zitatrecht gedeckt wäre. Wiederum andererseits sieht man das aber dem Video selbst nicht an, das ja ausschließlich aus dem Inhalt von ProSieben besteht. (Ob es den Sendern wirklich hilft, wenn sie jeden vermeintlich illegalen 24-Sekunden-Mitschnitt ihrer Programme auf YouTube sperren lassen, ist eine andere Frage, aber die Sender sind gerade so sensationell unentspannt, was ihr Leben in der veränderten digitalen Welt angeht, dass Prinzip im Zweifel immer vor Pragmatismus geht.)

Die beiden ersten Videos hatte RTL sperren lassen. Das erste war die Szene aus dem RTL-Mittagsmischmagazin „Punkt 12“, in der eine Reporterin live vom Amoklauf in Winnenden berichtete („hier blinken die Lichter“, „Chaos vom Feinsten“). Anfang Januar ließ RTL dann das auch das ebenso typische wie unwürdige Ende der letzten „Oliver Geißen“-Talkshow löschen. Mag sein, dass der Ausschnitt mit über dreieinhalb Minuten Länge nicht mehr wirklich als Zitat durchgeht. Aber für mich war das auch ein fernsehhistorisches Dokument — und ich würde wetten, dass RTL auch einen Ausschnitt von dreieinhalb Sekunden Länge nicht hingenommen hätte.

Komisch, davon hört man gar nichts, bei all dem Gejammer der Sender über den massenhaften „Diebstahl“ ihrer Inhalte: dass sie längst sehr effektiv und rücksichtslos jeden fremden Gebrauch ihres Materials auf den Videoplattformen verhindern, auch den legalen.

Für das Fernsehblog der FAZ habe ich vor ein paar Wochen ein Video angefertigt und (auf einem anderen YouTube-Account) hochgeladen, das demonstriert, um welchen winzigen Ausschnitt RTL eine Folge von „Deutschland sucht den Superstar“ für die Nachmittagswiederholung gekürzt hatte. Der Sender hatte behauptet, von den Jugendschützern der Landesmedienanstalten für eine Szene kritisiert worden zu sein, die am Nachmittag gar nicht zu sehen war — eine Lüge. In dem einminütigen Ausschnitt war zu sehen, dass all das, was die KJM gerügt hatte, auch in der kürzeren Version vorkam.

Nun ist es gar nicht leicht, Videos, die in irgendeiner Form Inhalte von „DSDS“ enthalten, überhaupt bei YouTube hochzuladen. Durch eine clevere Technik werden sie sofort als RTL-Inhalte identifiziert. Ich musste ausdrücklich bestätigen, dass und warum ich der Meinung bin, sie trotzdem veröffentlichen zu dürfen, und eine „Erklärung in gutem Glauben“ unterzeichnen. Das tat ich — und trotzdem blieb das Video nicht lange online. YouTube teilte mir nach ein paar Stunden mit, RTL habe mein Video „geprüft“ und seine „Ansprüche auf den gesamten Content oder Teile davon erneut bestätigt“. Mein Video sei „folglich weltweit gesperrt“.

Beim deutschen YouTube-Möchtegern-Konkurrenten Sevenload ist alles noch schlimmer. Hier hatte ich das Video hochgeladen, nachdem YouTube es gelöscht hatte. Hier musste RTL nicht einmal einschreiten — Sevenload sperrte es von sich aus. Bei Sevenload bekam ich auch keinen Hinweis per Mail, sondern musste mich einloggen, um die vage klingende und offenbar hastig formulierte Nachricht zu finden:

Hallo fernsehblog,
dein Bild/Video ‚Jugendschutz bei DSDS‘ wurde gesperrt, weil sie gegen unsere Richtlinien (Nutzungsbedingungen) verstößt. Aus diesem Grund ist diese Datei nur noch für dich sichtbar. Falls es sich um ein Missverständnis handelt oder du fragen hast, kontaktiere bitte unseren Support.
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Der Support ließ sich nicht überzeugen, dass die Verwendung der nachbearbeiteten RTL-Inhalte durch das Zitatrecht gedeckt sein könnte. Sevenload hat sich auch bei den Videos, mit denen das Forum call-in-tv.net die frappierenden Merkwürdigkeiten in den Abläufen von Call-TV-Sendungen dokumentiert, als dafür untaugliche Plattform erwiesen. Ein bizarrer Versuch von Sevenload vor eineinhalb Jahren, sich unter der Marke „watchblog-tv“ als unwahrscheinlicher Kämpfer für kritischen Medienjournalismus zu etablieren, verendete nach wenigen Tagen, sobald das PR-Geklingel vorbei war.

Video-Portale wie YouTube haben es Unbefugten viel leichter gemacht, das Material der Sender zu verbreiten. Aber sie haben es den Sendern auch viel leichter gemacht, die Verbreitung ihres Materials zu kontrollieren und zu unterbinden. Und es reicht offenbar, dass ein Sender behauptet, dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliege, um ein Video sperren zu lassen.

Ich versuche schon seit längerer Zeit, eine allgemeine Aussage von RTL zu bekommen, welchen Bedingungen ein Video genügen müsste, das sich mit dem RTL-Programm auseinandersetzt und den Gegenstand auch dokumentiert, um nach dem Verständnis des Senders zulässig zu sein und nicht von den Videoplattformen gelöscht zu werden. Eine wirkliche Antwort habe ich nie bekommen. Vermutlich hat der Sender gar kein Interesse, sie zu formulieren. Da sitzen irgendwo vermutlich Studenten oder Praktikanten, die routinemäßig die Videoplattformen abgrasen und alles löschen lassen, wo das RTL-Logo in der Ecke klebt. Dass das deutsches Urheberrecht keineswegs jede Verwendung und Weiterverarbeitung von RTL-Inhalten ausschließt, wird dem Sender egal sein. Zum Zitatrecht hat er ohnehin ein gespaltenes Verhältnis.

Wer keine Möglichkeit hat, ein Video auf einem eigenen Server zu veröffentlichen, dem bleibt mit etwas Glück ein Trick: Bei ihren eigenen Plattformen „Clipfish“ (RTL) und „MyVideo“ (ProSieben) nehmen es die Sender nicht so genau mit ihrem Urheberrecht. Es ist natürlich ein bisschen gewöhnungsbedürftig, sich ausgerechnet in die bunte Trashhölle eines Angebotes wie „Clipfish“ zu begeben. Aber das Video von dem RTL-Debakel in Winnenden, das der Sender vergessen machen wollte und überall sonst löschen ließ, lebt dort schon seit einem Dreivierteljahr unbehelligt vor sich hin.