Schlagwort: Siegmund Ehrmann

Siegmund Ehrmann und die Biowaffe HIV

Am Montagnachmittag habe ich eine E-Mail an den SPD-Bundestagsabgeordneten Siegmund Ehrmann geschrieben:

(…) Die „Bild“-Zeitung zitiert Sie im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die [Sängerin], der vorgeworfen wird, vor Jahren trotz HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, mit dem Satz: „Wenn jemand seinen Körper als Bio-Waffe einsetzt, ist umfassende Berichterstattung ein dringendes öffentliches Anliegen und wichtiger als die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.“

Ich möchte Sie gerne fragen:

  • Stimmt das Zitat?
  • Haben Sie Informationen darüber, dass [die Sängerin] absichtlich jemanden mit HIV infiziert hat, wie es die Formulierung von der „Bio-Waffe“ nahelegt? Soweit ich weiß, ist ihr das bislang nicht vorgeworfen wurden, sondern nur, dass sie eine mögliche Infektion durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr in Kauf genommen habe.
  • Bislang ist [die Sängerin] nicht angeklagt, geschweige denn verurteilt worden. Offenbar halten Sie die umfassende Berichterstattung dennoch für gerechtfertigt. Heißt das nicht in der Konsequenz, dass nach Ihrer Argumentation jemand auch dann diese Berichterstattung über sein Intimleben hinnehmen muss, wenn er seinen Körper nicht als Bio-Waffe einsetzt?
  • Halten Sie den Körper eines jeden HIV-positiven Menschen für eine Bio-Waffe?

Ich habe keine Antwort bekommen.

Nachtrag, 20:02 Uhr. Plötzlich ging’s ganz schnell. Soeben schreibt mir Herr Ehrmann:

I.

In der BILD-Zeitung vom 17.04.2009 werden meine Ausführungen auf die Frage des Redakteurs

„War es richtig, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Ermittlungen gegen [die Sängerin] öffentlich gemacht hat?“

(mit einem wörtlichen Zitat von mir unterlegt) zusammengefasst wieder gegeben:

„Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Medienausschusses Siegmund Ehrmann (SPD) lobt die Staatsanwaltschaft ausdrücklich für ihre Informationspolitik: ‚Wenn jemand seinen Körper als Bio-Waffe einsetzt, ist umfassende Berichterstattung ein dringendes öffentliches Bedürfnis und wichtiger als die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen'“.

II.

Dieses Zitat hat zum Teil kritische Reaktionen ausgelöst. Zur Klarstellung ist mir deshalb daran gelegen, die wesentlichen Aspekte meiner Argumentation gegenüber dem BILD-Redakteur darzulegen.

a) Ob der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung letztendlich gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen. Dies aufzuklären, bleibt einem geordneten Verfahren vorbehalten. Bis dahin gilt auch für [Frau B] die Unschuldsvermutung.

b) Gleichwohl erachte ich eine Berichterstattung über die Tatsache eines Vorwurfes für gerechtfertigt:

•   Der verantwortliche Schutz gegen die weitere Verbreitung von HIV-Infektionen droht trotz aller Aufklärungsbemühungen bagatellisiert zu werden.

•   Wenn eine Person des öffentliches Interesses, wie sie [Frau B] ohne Zweifel darstellt, trotz eigener Kenntnis ihrer HIV-Infektion allem Anschein nach leichtfertig durch ungeschützte Intimbeziehungen die körperliche Unversehrtheit Dritter gefährdet, ist dies ein gegebener Anlass, Partner/innen eindringlich an ihre gegenseitigen Verantwortlichkeiten zu erinnern.

c) Die Formulierung „Körper als Bio-Waffe“ habe ich in der Tat benutzt. Ich würde ihn heute so nicht mehr verwenden, weil sich durch ihn die weit überwiegende Zahl der sich verantwortlich verhaltenden HIV-Infizierten diskreditiert fühlen können. Das lag und liegt mir fern.

d) Und schließlich:

Ich habe die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft Darmstadt nicht ausdrücklich gelobt, diese aus dargelegten Gründen aber auch nicht beanstandet.