Die SPD rettet ARD und ZDF

Es gibt sie noch, die großen politischen Würfe. Zwei SPD-Politiker haben die Lösung gefunden, wie es die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Deutschland schaffen können, endlich auch jüngere Menschen zu erreichen. In einem Gastbeitrag für die Samstagausgabe der »Süddeutschen Zeitung« verraten sie ihre Gewinner-Formel:

Das ZDF könnte (…) mit seinem digitalen Kanal ZDF Neo die Zielgruppe der 30– bis 49-Jährigen konsequenter ansprechen. Konsequenter bedeutet, einen Marktanteil von etwa fünf Prozent anzupeilen.

Warum ist darauf nicht eher jemand gekommen? Wieso gibt sich das ZDF bei ZDFneo mit Marktanteilen im Promillebereich zufrieden, wenn es doch fünf Prozent anpeilen könnte! Auch jüngere Zielgruppen wären plötzlich ganz leicht zu erreichen, wenn man nur Marktanteile anpeilt, die hoch genug sind. Und wundern Sie sich nicht, wenn die SPD in Zukunft bei Wahlen richtig abräumt: Die Partei wird einfach konsequent Ergebnisse von etwa 40 Prozent anpeilen.

Man könnte lachen über diesen Text, man kann ihn leicht vergessen oder ignorieren, aber er lässt sich auch als trauriges Symbol dafür lesen, was in Deutschland als Medienpolitik durchgeht. Die Autoren sind Martin Stadelmaier, der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, und Marc Jan Eumann, der Vorsitzende der SPD-Medienkommission. Beide sind Mitglied im ZDF-Fernsehrat.

Die »Süddeutsche« hat über den Text geschrieben:

Warum weniger manchmal wirklich mehr ist: Wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk verändern muss

Kein Wunder, dass es sich um zwei Fragen handelt. Antworten enthält das Stück nicht.

Aber schon die Fragen, die sich Stadelmaier und Eumann stellen, sind toll.

1. Wie kann der öffentlich-rechtliche Auftrag im Netz so ausgestaltet werden, dass er Qualität und Überblick im Meer der Informationen bietet und regen Zuspruch findet?

2. Wie kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der auf der Basis solider Informationen über die wesentlichen Zusammenhänge in unserer Gesellschaft informiert und damit zur Demokratiebildung durch freie Meinungsbildung beiträgt, den Generationenabriss stoppen, der sich vor allem bei jungen Menschen vollzieht, die sich von ARD und ZDF abwenden?

3. Wie kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeitgemäße, den inhaltlichen und finanziellen Herausforderungen entsprechende Strukturen legen?

Die diversen Sprachunglücke in diesen Sätzen sind kein Zufall, sondern Ausdruck davon, dass hier jemand nicht klar denken kann oder wenigstens nicht klar reden will. Ein ausgestalteter Auftrag soll regen Zuspruch finden? Ein Rundfunk soll auf der Basis von Informationen informieren? Durch Meinungsbildung zur Demokratiebildung beitragen? Herausforderungen entsprechende Strukturen legen?

Auf keine der tatsächlichen Fragen, die man hinter diesen Worthaufen erahnen kann, findet der Text auch nur die Idee einer Antwort.

Stadelmaier und Eumann erwähnen kurz die Klage der Verleger gegen die »Tagesschau«-App und fügen hinzu:

Ein scheinbar geeintes Verlegerlager will im Netz Bezahlinhalte durchsetzen. Das ist, um nicht missverstanden zu werden, legitim. Das Vorgehen knüpft damit an die europaweite, kontroverse Diskussion um den Schutz der Urheberrechte beziehungsweise Leistungsschutzrechte an und hat sich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Angriffsziel ausgesucht. Es ist aber auch eine gravierende Verkennung der Interessenslage, insbesondere der Tages– und Wochenpresse, die auf ihre Art wie ARD und ZDF zu verlässlichen, orientierenden Informationen für unsere Gesellschaft beiträgt.

Ich weiß nicht, was die Urheber– und Leistungsschutzrechte mit dem Thema zu tun haben, aber was weiß man schon von Vorgehen, die sich Ziele aussuchen.

Irgendwie, sagen die SPD-Medienpolitiker dann, sollten die Verlage und die öffentlich-rechtlichen Anstalten gemeinsam »für attraktive Informationsangebote im Internet sorgen«.

Um gerade bei den unter 20-Jährigen die öffentlich-rechtliche Zugkraft im Netz zu steigern, wird es mehr Geld für Kreativität, neuer Angebote und Geschäftsmodelle bedürfen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es ausgerechnet Geld ist, das ARD und ZDF fehlt, aber vielleicht meinen Stadelmaier und Eumann ja eine Umverteilung der Ressourcen. Man weiß es nicht, denn sie schreiben nichts darüber. Auch nicht, was für »neue Angebote« denn gebraucht werden und vor allem, wie man mit neuen »Geschäftsmodellen« Jugendliche erreicht. Bis gerade dachte ich, dass das Geschäftsmodell der Öffentlich-Rechtlichen ist, Gebühren zu bekommen und dafür ein gutes Programm zu machen.

Für ARD und ZDF wird entscheidend sein, dass sie sich neue Prioritäten setzen und zugleich von Liebgewordenem trennen.

Was sehnte man sich nach einem Beispiel — oder besser zweien: eins für die neu zu setzenden Prioritäten und eins für das abzuschaffende Liebgewordene. Aber es kommt keines, und damit ist die Abhandlung der Frage 1 auch schon beendet, in der es eigentlich um den öffentlich-rechtlichen Auftrag im Netz ging.

Als Antwort auf Frage 2 referieren die SPD-Männer, dass Jugendliche und junge Erwachsene kaum Angebote von ARD und ZDF im Internet und im Fernsehen wahrnähmen, insbesondere keine Nachrichten. Sie fügen hinzu:

Der gebührenfinanzierte Rundfunk hat (…) die (…) gesetzliche Aufgabe, alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen anzusprechen, insbesondere mit seinen Hauptprogrammen. Dieses Ziel ist heute nicht mehr allein mit den Vollprogrammen zu erreichen, allerdings mit Spartenprogrammen im Marktanteilsbereich von weniger als einem Prozent auch nicht.

Aha: Das Ziel, Menschen mit dem Hauptprogramm anzusprechen, lässt sich heute nicht mehr allein mit dem Hauptprogramm erreichen.

Und: Das Ziel, alle Menschen anzusprechen, lässt sich nicht mit Programmen erreichen, die nur wenige Menschen gucken.

Nun folgt der eingangs zitierte Gedanke, dass ZDFneo doch einfach mehr jüngere Leute erreichen sollte, als es tut, und erstaunlicherweise sogar ein konkreter Vorschlag:

Die Länder sollten dazu einen Konstruktionsfehler der Beauftragung beseitigen, nämlich das Verbot, in den Spartenkanälen (zielgruppenadäquate) Nachrichten zu bringen.

Spätestens beim Wort »Beauftragung« war ich mir dann sicher, dass sich der Text nicht an mich, geschweige denn einen interessierten fachfremden Zuschauer richtet.

Ich bin durchaus dafür, dass das ZDF auf ZDFneo Nachrichten für junge Leute senden darf — es wäre ein interessanter Versuch, einen öffentlich-rechtlichen Gegenentwurf zu den »RTL 2 News« zu entwickeln. Aber dass das die Quoten des Senders in die Höhe katapultieren würde, halte ich selbst im besten Fall für unwahrscheinlich.

Zunächst sollten ARD und ZDF ihre Infokanäle aufgeben und Phoenix stärken, indem sie diesen Gemeinschaftskanal in seinen Aufgaben als Ereignis– und Informationskanal stärken.

Eine konkrete Idee, und keine schlechte! Leider lautet der nächste Satz:

Es bliebe dann auch mehr Raum für die beiden privaten Spartenangebote n-tv und N 24.

Die Mini-Kanäle ARD extra und ZDF info sind schuld am Rumpel– und Resteprogramm von n-tv und N24? Das ist schwer zu glauben. Vor allem aber könnte Phoenix genau dadurch, dass es vom Ereignis– zum umfassenden Informationskanal aufgewertet würde, erst recht eine relevante Größe erreichen.

Dann gibt es keinen vernünftigen Grund, sich neben den herausragenden Kultursendern Arte und 3sat kannibalisierende öffentlich-rechtliche Kulturkanäle zu leisten.

Das ist nicht ganz falsch und trifft den Kern überhaupt nicht. Auch arte und 3sat sind längst in einem Maße auf relative Massentauglichkeit optimiert, dass sie für die Experimente, die sich ZDF.kultur leistet, gar keinen Raum hätten. Anders gesagt: Das Problem ist nicht ZDF.kultur. Das Problem sind 3sat und arte.

Aber was red ich, Stadelmaier und Eumann sind im nächsten Satz längst ganz woanders:

Sehr wohl sollten ARD und ZDF allerdings an Silvester je ein Konzert von Mozart und Beethoven übertragen können, ohne dass ihnen daraus ein Nachteil entstünde.

Ich weiß nicht, ob das wegen des »je« auf zwei oder auf vier Konzerte hinausläuft, aber vor allem: Hä?

Im vergangenen Jahr übertrug die ARD live das Silvesterkonzert der Berliner Philharmoniker, das ZDF ebenso live aus der Dresdner Staatsoper ein Konzert der Staatskapelle Dresden. Ihnen wurde daraufhin Gebührenverschwendung vorgeworfen — allerdings, weil beide Sendungen zeitgleich liefern. Wenn den Öffentlich-Rechtlichen daraus »ein Nachteil« entstand, dann wegen ihrer eigenen Beklopptheit bei der Programmierung (vgl. Parallel-Übertragung der englischen Prinzenhochzeit).

Der Bewusstseinsstrom von Stadlmaier und Eumann endet:

Ein so restrukturierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann sich mit den Interessen der Tages– und Wochenpresse idealerweise treffen. Beide Seiten könnten sich in der Frage eines anspruchsvollen Journalismus und eines insgesamt anspruchsvollen Medienangebots ergänzen und stärken.

Das »so« im ersten Satz ist wirklich niedlich. Der Text hat exakt keine Ahnung davon, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk umstrukturiert werden müsste. ARD und ZDF sollen ihre Info– und Kultur-Kanäle schließen und stattdessen junge und noch jüngere Zuschauer erreichen; sie sollen Verwaltungskosten abbauen und vielleicht noch ein paar Orchester schließen. Plattitüden, Phrasen, Lächerlichkeiten.

Die Autoren sind, um es noch einmal zu sagen, die führenden Medienpolitiker der SPD. Martin Stadelmaier ist der vielleicht einflussreichste Strippenzieher auf diesem Gebiet. Und so ein Artikel kommt dabei heraus, wenn er sich mit seinem Kollegen Eumann sagt: Hey, lass uns mal in die »Süddeutsche« schreiben, wie wir uns die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellen?

Man hat danach keine Fragen mehr.

Die Frau, die nicht Frau von der Leyen ist

In ein paar Stunden wird Frank-Walter Steinmeier sein Wahlkampfteam vorstellen, und die Frau, die für die Familienpolitik zuständig sein soll, wird aller Voraussicht nach Manuela Schwesig heißen.

Manuela Schwesig ist seit vergangenem Oktober Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, und ihr größter Vor– und Nachteil ist, dass sie noch kein Mensch kennt. (Vielleicht ist das in Wahrheit auch nur ihr zweitgrößter Vor– und Nachteil, und ihr tatsächlicher größter Vor– und Nachteil ist, dass sie so gut aussieht, aber das ist jetzt gar nicht das Thema*.)

Um den Menschen eine solche Unbekannte vorzustellen, oder genauer: anstatt den Menschen eine solche Unbekannte vorzustellen, bekommt sie von den Medien sogleich ein Label oder eine Schublade, und der »Spiegel«, der Frau Schwesig passend zu ihrer Bundes-Premiere in dieser Woche einen Tag lang begleiten durfte, hatte gleich eine naheliegende Kurzformel gefunden und sie direkt in die Überschrift geschrieben: »Die Anti-von-der-Leyen.« Inhaltlich belegt der Artikel die Behauptung, die darin steckt, zwar nicht so recht. Eigentlich besteht der politische Gegenentwurf im »Spiegel« nur aus einem Satz: »Dass [Schwesig] aber das Gefühl habe, bei all dem Geburtenratensteigern gerate anderes aus dem Blick: die Kinderarmut, die Probleme Alleinerziehender, die mangelnde Bildung schon bei den Jüngsten.«

Aber es gibt ja eine viel offenkundigere und eingängigere Art des Anti-von-Leyenismus: die Biographie. Der »Spiegel« schreibt:

Schwesig ist für Ursula von der Leyen eine durchaus ernstzunehmende Gegnerin, sie ist ihr erster leibhaftiger Gegenentwurf. 35 Jahre alt, ostdeutsch, ein Kind, sozialdemokratisch. Von der Leyen ist 50 Jahre alt, westdeutsch, sieben Kinder, konservativ.

Ihr erster leibhaftiger Gegenentwurf? Nun gut. Das erschien am Montag.

Am Dienstag berichtete das »Hamburger Abendblatt« über das Schattenkabinett Steinmeiers und das »Engagement« der »bis dato weithin unbekannten 35-jährigen Manuela Schwesig« — einer Frau, von deren Existenz der Autor vermutlich auch erst durch den »Spiegel« erfahren hat:

Die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern soll das Gegenmodell zur beliebten CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen geben. Lange hatte die Parteiführung nach einer geeigneten Kandidatin für diesen Job gesucht. Schwesig ist alleinerziehende Mutter eines zweijährigen Sohnes, sie steht anders als von der Leyen nicht für eine konservative heile Welt. Ob das reicht, um den in den Umfragen taumelnden Genossen Auftrieb geben zu können, wird aber bezweifelt.

Die Logik ist von erschütternder Schlichtheit: Als sei es etwas Bemerkenswertes, dass nicht schon die bloße Tatsache, dass die Schattensozialministerin »nicht für eine konservative heile Welt« steht, die SPD aus dem Getto einer 20-Prozent-Partei befreit. Der Text ist auch merkwürdig reaktionär in der Art, wie er schon aus dem Fehlen eines Ehemannes eine nicht-heile Welt im konservativen Sinne konstruiert. (Es sei denn, man geht davon aus, dass außer einem Mann auch noch 1 bis 6 Kinder fehlen.)

Der »Abendblatt«-Text hat aber ein größeres Problem: Es heißt Stefan, ist seit neun Jahren Manuela Schwesigs Mann und wähnte sich bis Dienstag glücklich verheiratet.

Was tat der Autor, nachdem er auf den Fehler hingewiesen wurde? Er ließ das Wort »alleinerziehend« unauffällig aus der Online-Version seines Textes löschen. Und, immerhin: Die Zeitung druckte am Mittwoch eine Korrektur, in der sie darauf hinwies, dass die Sozialministerin in Wahrheit verheiratet sei.

Ohne dieses, nun ja: Detail wirkt die Argumentation des »Abendblatts« zwar noch verwegener. Aber das wäre ja nur dann ein Problem, wenn die Argumentation auf den Fakten aufbauen und daraus Schlussfolgerungen ziehen würde — und nicht von der Behauptung des Gegensatzes ausgehen und sich dann entsprechende (Schein-)Belege zurechtsammeln würde.
 

*) »Financial Times Deutschland«: »Die 35-Jährige Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern wird in Schwerin als ›Deutschlands jüngste und schönste Ministerin‹ gefeiert.« — dpa: »Jung, Frau, Mutter, Ostdeutsche und dazu noch ausgestattet mit einem gewinnenden Lächeln. Es dürften zunächst wohl diese offenkundigen Eigenschaften gewesen sein, die Manuela Schwesig auf die Liste möglicher Mitglieder im Schattenkabinett von SPD– Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier brachten.« — »Der Spiegel«: »Es ist ein schwüler Sommertag, sie trägt die blonden Haare offen, sie ist sehr hübsch. Vermutlich spricht sie deswegen besonders ernst und bedacht. Das Schöne und die Politik sind einander häufig feind.«

Siegmund Ehrmann und die Biowaffe HIV

Am Montagnachmittag habe ich eine E-Mail an den SPD-Bundestagsabgeordneten Siegmund Ehrmann geschrieben:

(…) Die »Bild«-Zeitung zitiert Sie im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die [Sängerin], der vorgeworfen wird, vor Jahren trotz HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, mit dem Satz: »Wenn jemand seinen Körper als Bio-Waffe einsetzt, ist umfassende Berichterstattung ein dringendes öffentliches Anliegen und wichtiger als die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.«

Ich möchte Sie gerne fragen:

  • Stimmt das Zitat?
  • Haben Sie Informationen darüber, dass [die Sängerin] absichtlich jemanden mit HIV infiziert hat, wie es die Formulierung von der »Bio-Waffe« nahelegt? Soweit ich weiß, ist ihr das bislang nicht vorgeworfen wurden, sondern nur, dass sie eine mögliche Infektion durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr in Kauf genommen habe.
  • Bislang ist [die Sängerin] nicht angeklagt, geschweige denn verurteilt worden. Offenbar halten Sie die umfassende Berichterstattung dennoch für gerechtfertigt. Heißt das nicht in der Konsequenz, dass nach Ihrer Argumentation jemand auch dann diese Berichterstattung über sein Intimleben hinnehmen muss, wenn er seinen Körper nicht als Bio-Waffe einsetzt?
  • Halten Sie den Körper eines jeden HIV-positiven Menschen für eine Bio-Waffe?

Ich habe keine Antwort bekommen.

Nachtrag, 20:02 Uhr. Plötzlich ging’s ganz schnell. Soeben schreibt mir Herr Ehrmann:

I.

In der BILD-Zeitung vom 17.04.2009 werden meine Ausführungen auf die Frage des Redakteurs

»War es richtig, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Ermittlungen gegen [die Sängerin] öffentlich gemacht hat?«

(mit einem wörtlichen Zitat von mir unterlegt) zusammengefasst wieder gegeben:

»Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Medienausschusses Siegmund Ehrmann (SPD) lobt die Staatsanwaltschaft ausdrücklich für ihre Informationspolitik: ›Wenn jemand seinen Körper als Bio-Waffe einsetzt, ist umfassende Berichterstattung ein dringendes öffentliches Bedürfnis und wichtiger als die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen‹«.

II.

Dieses Zitat hat zum Teil kritische Reaktionen ausgelöst. Zur Klarstellung ist mir deshalb daran gelegen, die wesentlichen Aspekte meiner Argumentation gegenüber dem BILD-Redakteur darzulegen.

a) Ob der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung letztendlich gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen. Dies aufzuklären, bleibt einem geordneten Verfahren vorbehalten. Bis dahin gilt auch für [Frau B] die Unschuldsvermutung.

b) Gleichwohl erachte ich eine Berichterstattung über die Tatsache eines Vorwurfes für gerechtfertigt:

•   Der verantwortliche Schutz gegen die weitere Verbreitung von HIV-Infektionen droht trotz aller Aufklärungsbemühungen bagatellisiert zu werden.

•   Wenn eine Person des öffentliches Interesses, wie sie [Frau B] ohne Zweifel darstellt, trotz eigener Kenntnis ihrer HIV-Infektion allem Anschein nach leichtfertig durch ungeschützte Intimbeziehungen die körperliche Unversehrtheit Dritter gefährdet, ist dies ein gegebener Anlass, Partner/innen eindringlich an ihre gegenseitigen Verantwortlichkeiten zu erinnern.

c) Die Formulierung »Körper als Bio-Waffe« habe ich in der Tat benutzt. Ich würde ihn heute so nicht mehr verwenden, weil sich durch ihn die weit überwiegende Zahl der sich verantwortlich verhaltenden HIV-Infizierten diskreditiert fühlen können. Das lag und liegt mir fern.

d) Und schließlich:

Ich habe die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft Darmstadt nicht ausdrücklich gelobt, diese aus dargelegten Gründen aber auch nicht beanstandet.

Bundestagswahl 2009 gelaufen

Ich hatte mich gerade schon in Rage gedacht über diese Überschrift bei »Spiegel Online«, die im Artikel durch nichts gedeckt wird als diese Formulierung:

Aber zum Glück muss ich mich darüber nicht mehr aufregen wundern, denn das hat Malte Dahlgrün im »Dummy«-Blog schon getan.

(Überhaupt eine gute Gelegenheit, endlich mal darauf hinzuweisen: Seit ein paar Wochen hat Oliver Gehrs‹ feine Zeitschrift auch ein Blog, in dem es anfangs fast ausschließlich um Stefan Aust ging, inzwischen aber auch um dies und das, meistens aus der Medienwelt.)

Und noch ein Gedanke zu Peer Steinbrück. Ich weiß nicht, was er über die Chancen der SPD bei der nächsten Bundestagswahl denkt. Aber ich kann eine kleine Plausibilitätsrechnung anstellen. Es sind noch 18 Monate bis zur Wahl. Die SPD liegt in den Sonntagsfragen zehn Prozentpunkte hinter der CDU/CSU. 18 Monate vor der letzten Bundestagswahl lag die SPD in den Sonntagsfragen über zwanzig Prozentpunkte hinter der CDU/CSU. Bei der Wahl betrug der Rückstand dann einen Prozentpunkt.

Unerträglich weniger unerträglich

Sprache ist verräterisch.

Die besorgniserregenden Konsequenzen des von SPD, CDU und CSU im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung können andere besser beurteilen als ich. Ich kann es ertragen, dass Abgeordnete für dieses Gesetz stimmen, wenn sie ehrlich überzeugt sind, dass es einen Schutz gegen Terroristen darstellt; dass es die Freiheit, die es zu schützen vorgibt, nicht in einer Art Selbstmord aus Angst vor dem Tod zerstört; dass es mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist. Wenn jemand das glaubt, soll er für dieses Gesetz stimmen.

Eine Gruppe von 26 SPD-Abgeordneten1 glaubt das nicht und hat trotzdem für das Gesetz gestimmt. Und die Erklärung, mit der sie sich dafür rechtfertigen, ist erschütternd und für mich im wahren Sinne des Wortes unerträglich. Und ihre politische und logische Bankrotterklärung ist auch eine sprachliche.

Die von dem Münsteraner SPD-Bundestagsabgeordneten Christoph Strässer verfasste und im Bundestag von ihm und den anderen abgegebene »persönliche Erklärung« beginnt mit dem Satz:

Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen.

Und schon mit dem scheinbar relativierenden Einschub der sinnlosen Worte »im Ergebnis« beginnt der Versuch, die Tatsachen zu verschleiern. Aber das ist harmlos im Vergleich zu den mit Sprachmüll betriebenen Maschinen zur Nebelproduktion, die sie dann auffahren:

Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt.

Was sind, bitteschön, die Folgeerscheinungen des internationalen Terrorismus und inwiefern machen sie unsere Welt unsicher?

Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig sind.

Es ist die Telefon– und Computer-Technik, die uns gefährdet? Nicht die Radikalität der Menschen, die sie einsetzen? Welche »rasante Entwicklung der Telekommunikation« meinen die Abgeordneten? Die Möglichkeit, E-Mails zu schreiben? Die Existenz von Handys? Oder was?

Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde.

Wenn man das Wortgeklingel in der Mitte rausnimmt, steht da: »Es ist zu beachten, dass die Beachtung der Grundrechte immer wieder angemahnt wurde.« Ja, in der Tat, das ist beachtlich: Dass es Menschen gibt, die finden, dass das, was »konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens« hat, irgendwie konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens hat. Da kann man als Volksvertreter natürlich nicht einfach drüber hinweggehen, wenn man darüber hinweggeht. Da muss man schon eine »persönliche Erklärung« abgeben!

In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten.

Das wäre ein eindrucksvollerer Satz, wenn er nicht in einem Text stünde, der erklärt, warum die Abgeordneten dafür stimmten, dass Sicherheit Vorrang vor Freiheit genießen müsse.

In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich.

»Bedenklich« also im Sinne von: »wir werden ihm zustimmen, aber nicht ohne öffentlich zu bedenken zu geben, dass es bedenklich wäre, ihm zuzustimmen«.

[Diverse angebliche »hohe Hürden« bei der Umsetzung der problematischen Einschränkungen] machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich.

Das sind doch Volksvertreter aus dem Bilderbuch: »Warum haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?« – »Ich fand es weniger unerträglich als das, was die anderen wollten. Also, auf einer Skala von 0 (schönes Glas Rotwein, Kaminfeuer, nette Musik) bis 10 (Hitler, Brustkrebs, Johannes B. Kerner), stimme ich für alles unter 9 Komma 5.«

Der Gesetzentwurf trägt (…) nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn (…)

Entschuldigung, nennen Sie mich Klugscheißer, Wortklauber oder Schlimmeres, aber ich kann nicht ernsthaft mit Menschen diskutieren, die glauben, dass Gesetzentwürfe Stirne haben. Und die, anstatt das eigene Gewissen zu prüfen oder sich schlau zu machen, nur eine oberflächliche Gesichtskontrolle auf offensichtliche Kainsmale durchführen, bevor sie für Gesetze stimmen, die ihrer Meinung nach gut und gerne verfassungswidrig sein könnten, denn:

Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.

Mit solchen Leuten will man schon nicht zusammenarbeiten (»Och, ich dachte, Du schaust eh nochmal drüber, dann muss ich ja nicht so genau…«), geschweige denn, dass man sich von ihnen die Gesetze machen und die konstitutiven Freiheitsrechte nehmen lassen möchte.

[via lawblog und überall]

1) Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt.