Schlagwort: t-online

Leistungsschutz­recht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an

Wer die Internetsuche von web.de, GMX oder T-Online nutzt, bekommt keine Ergebnisse mehr von „Bild“, „Welt“, „Hannoversche Allgemeine“, „Berliner Zeitung“ und zahlreichen weiteren Online-Angeboten von Zeitungen angezeigt. Die drei Portale haben jene Verlage, die in der VG Media organisiert sind, um Ansprüche aus dem neuen Presse-Leistungsschutzrecht geltend zu machen, ausgelistet.


Betroffen sind unter anderem folgende Seiten:

  • haz.de
  • welt.de
  • bild.de
  • abendblatt.de
  • mopo.de
  • morgenpost.de
  • ksta.de
  • express.de
  • derwesten.de
  • rp-online.de
  • merkur-online.de
  • tz.de
  • waz-online.de
  • goettinger-tageblatt.de
  • op-marburg.de
  • ln-online.de
  • lvz-online.de
  • dnn-online.de
  • shz.de
  • augsburger-allgemeine.de
  • oz-online.de
  • bunte.de
  • berliner-zeitung.de

Inhalte anderer Verlage, die nicht Geld für die Anzeige kurzer Ausschnitte ihrer Inhalte in Suchmaschinen oder Aggregatoren verlangen, werden nach wie vor angezeigt. Nach Angaben des Unternehmens 1&1, zu dem GMX und web.de gehören, wurden alle digitalen verlegerischen Angebote, die die VG Media als Wahrnehmungsberechtigte ausweist, zum 1. August 2014 bis auf weiteres ausgelistet. Anfang Juli hatte die VG Media bekannt gegeben, unter anderem 1&1 auf „Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung der Presseleistungsschutzrechte der Verleger“ verklagt zu haben.

1&1-Sprecher Jörg Fries-Lammert begründet die Auslistung auf Nachfrage so:

Die VG Media macht für die von ihr vertretenen Presseverleger Ansprüche nach dem sog. Leistungsschutzrecht geltend. Im Kern geht es unter anderem darum, ab welcher Textlänge und von wem Presseverleger eine Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen verlangen können. Wir sind überzeugt, dass diese Forderungen unbegründet sind. Lediglich vorsorglich haben wir uns entschlossen, hiervon betroffene Angebote auszulisten. Nutzereffekte waren bisher nicht feststellbar.

Der Schritt der Suchmaschinen ist konsequent: Schließlich untersagt das neue Leistungsschutzrecht, das die Verlage unter Führung des Axel-Springer-Verlages und seines Strategen Christoph Keese erkämpft haben, die ungenehmigte Anzeige von Ausschnitten ihrer Inhalte. Ob die sogenannten „Snippets“ in den Ergebnissen von Suchmaschinen davon betroffen sind, ist umstritten — die in der VG Media organisierten Verlage meinen Ja.

Insofern können sie sich also freuen, dass ihre Inhalte nicht mehr von GMX, web.de und T-Online genutzt werden und kein Nutzer dieser Angebote mehr zu ihren Seiten geführt wird.

Die Bedeutung dieser drei Angebote ist nicht groß; der Rückgang des Traffics dürfte für die betroffenen Seiten nur minimal sein. Andere Suchmaschinen wie Yahoo und Bing scheinen die Verlage der Leistungsschutzallianz bislang nicht ausgelistet zu haben.

Dadurch dass GMX, web.de und T-Online anders als Google nicht den Markt dominieren, haben die Verlage keine Handhabe, gegen die Auslistung vorzugehen. Im Fall von Google würden sie einen solchen Schritt als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung interpretieren und versuchen, dagegen juristisch vorzugehen. Die Suchmaschine von Google soll die Verlags-Inhalte, die sie nicht anzeigen darf, anzeigen müssen — und dafür zahlen.

GMX, web.de und T-Online weisen ihre Nutzer nicht darauf hin, dass ihnen bestimmte Seiten bei der Suche nicht mehr angezeigt werden. Es scheint bislang auch niemandem groß aufgefallen zu sein, was den Verlagen, die ihre wertvollen und nun durch ein eigenes Leistungsschutzrecht geschützten Inhalte für unverzichtbar für eine Suchmaschine halten, zu denken geben könnte.

Nachtrag, 15.45 Uhr. Jetzt habe ich auch eine Antwort der Telekom zur Auslistung der Verlagsseiten auf t-online.de bekommen:

Die VG Media und die Deutsche Telekom haben sich in der letzten Zeit über die Lizenzierung der Leistungsschutzrechte von denjenigen Presseverlegern ausgetauscht, die von der VG Media vertreten werden. Man konnte sich allerdings nicht einigen. Die Deutsche Telekom hat sich daher — bis auf Weiteres — entschlossen, ab Ende Juli 2014 die entsprechenden Suchergebnisse auf ihren Portalen so darstellen zu lassen, dass sie eindeutig nicht unter das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse der von der VG Media vertretenen Presseverlage fallen.