Schlagwort: Tagesschau-App

ARD-Aktion „BILDstörung“

Die ARD ist bereit, im Kampf gegen die „Bild“-Zeitung zum Äußersten zu gehen. Wenn das Blatt mit seiner erwarteten Anti-ARD-Kampagne beginnt, droht der WDR, mit einer täglichen einminütigen Comedy auf 1Live zu antworten. Titel: „1LIVE — Brüllt dir deine Meinung“. Zwei Folgen der Reihe, die „satirisch den Alltag in der Redaktion“ zeigen soll, sind nach internen Angaben bereits fertig; weitere würden dann kurzfristig realisiert.

Er ist in mancher Hinsicht furchteinflößend, der Themenplan der „Redaktion BILDstörung“, die den publizistischen Gegenangriff der ARD-Anstalten koordiniert. 30 Themen umfasste er, Stand letzte Woche, wobei nicht alle gleich originell sind.

Viele Beiträge sind — bis auf Statements von „Bild“, die dann noch eingeholt werden würden — bereits fertig produziert, darunter:

Zum Konzept der Operation „BILDstörung“ gehört auch Eigenlob. Ein Beitrag des NDR lässt unter anderem einen „Roger Wilhelmsen“ zu Wort kommen, der die Orchester und Chöre der ARD rühmt. Ein weiterer Bericht behauptet, dass die umstrittene „Tagesschau-App“ „in Wahrheit kein Geld extra“ koste. In dem Kampf gegen die App sieht die ARD offenbar den Anlass für „Bild“, bei ihrem regelmäßigen ARD-Bashing in diesem Jahr besonders heftig zuzuschlagen. Ein anderer geplanter „BmE“ (Beitrag mit Einspielern) soll erklären, warum die „Verlegerträume vom Geldverdienen mit der App platzen könnten“.

Die ARD hat sich intern verboten, von einer „Kampagne“ und entsprechend einer „Gegenkampagne“ zu sprechen. Immerhin dementiert der Senderverbund inzwischen nicht mehr, dass es solche Planungen gibt, wie sie es Anfang der Woche noch getan hatte. Am Dienstag zitierte die „Berliner Zeitung“ aus Papieren der „virtuellen Medienredaktion“, die die ARD gegründet hatte, und pulverisierte damit die offenkundige Strategie von ARD-Sprecher Stefan Wirtz, das Thema mit einer Mischung aus Schweigen und Leugnen zu erledigen — sowie mit der erstaunlichen Argumentation, es sei ganz normal, Anfragen an die Pressestelle an die hauseigene Medienredaktion zu weiterzureichen.

Wolfgang Schmitz, der Hörfunkdirektor des WDR, nennt die detaillierten Themenpläne ein „Brainstorming von Redaktionskollegen“. Nichts davon sei bereits zur Sendung freigegeben; kein einziger Beitrag liege auf Halde bereit. Der Umfang der Anfragen von „Bild“ in den vergangenen Wochen deute darauf hin, dass „Bild“ „nicht nur einen Einspalter“ plane. „Wir wären schlecht beraten, wenn wir uns nicht darauf einstellen würden.“ Man bereite sich vor, wie man auf Themen reagieren könne, die offensichtlich bei „Bild“ in der Recherche sind. Und all das stehe unter dem Vorbehalt, dass es zu einem solchen Angriff von „Bild“ überhaupt komme.

Aber wenn er kommt, reiche es nicht, darauf nur mit Pressemitteilungen zu antworten; man müsse natürlich auch im Programm reagieren. Schmitz sagt, er habe eine „Einladung“ an die Medienredaktionen ausgesprochen, sich Gedanken zu machen. Aber es gebe „kein angeordnetes Programm mit vorgegebenem Ergebnis“. Dazu würde sich auch kein ARD-Redakteur hergeben, auch nicht im Auftrag des Hörfunkdirektors. „Wir instrumentalisieren keine Journalisten für Kampagnen, die einem Unternehmensziel dienen“, beteuert Schmitz.

Die redaktionellen Standards würden durch eine solche koordinierte Aktion nicht außer Kraft gesetzt — selbstverständlich müsse zum Beispiel die Gegenseite gehört werden. Schmitz sagt, er werde sich an den tatsächlichen, gesendeten Beiträgen messen lassen. Aber die Vorbereitung solcher Maßnahmen sei noch kein Kampagnenjournalismus.

Das mag nicht ganz falsch sein. Und doch ist die Aufweichung einer klaren Grenze zwischen Unternehmenskommunikation und Medienjournalismus ein prinzipielles Problem. Tatsächlich aber kann die ARD in der Reaktion auf die erwartete „Bild“-Kampagne Punkte machen, wenn sie es schafft, sich nicht in eine Schlammschlacht zu stürzen, sondern journalistisch angemessen und, ja: unabhängig über die Vorwürfe, ihre Berechtigung und ihre vermuteten verlagspolitischen Hintergründe zu berichten. Das mit der Unabhängigkeit ist schon unter normalen Bedingungen schwierig und mit einer solchen Vorgeschichte wie hier fast unmöglich. Es sei denn, die Verantwortlichen insbesondere um die ungeschickte ARD-Vorsitzende Monika Piel lernten etwas aus der (auch internen) Aufregung um ihr Vorgehen.

Übrigens hat der RBB in seinem Politmagazin „Kontraste“ gestern gezeigt, dass es möglich ist, in eigener Sache unvoreingenommen und fair zu berichten: Selbst Springer-Außenminister Christoph Keese war zumindest als Privatperson einigermaßen zufrieden mit dem Beitrag über den Kampf um die „Tagesschau“-App. „Es verlangt Mut, als Journalist über das eigene Haus zu berichten und dabei auch Kritikern angemessenen Raum zur Stellungnahme zu geben“, bloggte er. Was vermutlich auch der Grund ist, weshalb es etwa bei der „Welt“ niemand tut.

Nachtrag, 23.00 Uhr. Die ARD leugnet nach wie vor. Gegenüber „Spiegel Online“ sagt Sendersprecher Wirtz, die ARD plane keine Gegenkampagne gegen „Bild“. Das Papier (das detailliert Themen, Autoren, Gesprächspartner, den aktuellen Recherche- oder Produktions-Fortschritt, das Fertigungsdatum und den verantwortlichen Sender nennt) sei bloß Ergebnis eines Brainstormings. Keineswegs habe man die Produktion der Beiträge daran geknüpft, dass in der „Bild“ die erwartete Artikelserie zur ARD erscheine, sagt er — in direktem Widerspruch zur Aussage von Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz mir gegenüber.

Ich wette, er liebt Magritte.

Die Klage der Verlage

Drei von fünf Menschen, die ein iPad besitzen, wollen ihre Zeitungsabonnements kündigen.

Das ist eine Zahl, die erklärt, warum Verleger so hypersensibel sind, wenn es um den Markt der Smartphone- und Tablet-Anwendungen geht. Sie steht in der Klageschrift, mit der acht deutsche Zeitungsverlage juristisch gegen die „Tagesschau“-App vorgehen, und sie ist falsch.

In Wahrheit bezieht sich dieser Anteil nur auf diejenigen iPad-Nutzer, die auf ihrem Gerät täglich mindestens eine Stunde lang Nachrichten sehen oder lesen. Insgesamt wollen nur 18 Prozent der iPad-Nutzer, die eine Zeitung abonniert haben, diese „sehr wahrscheinlich“ kündigen. Und genau genommen lautete die entsprechende Frage in der Studie, aus der diese Zahlen stammen: „Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie in den nächsten sechs Monaten Ihr Zeitungs-Abo kündigen und stattdessen eine elektronische Version jener Zeitung auf dem iPad oder einem ähnlichen Gerät abonnieren werden?“ (Hervorhebung von mir.)

Es ist ein bisschen schwierig, aus der Antwort auf diese Frage (noch dazu in einer nicht-repräsentativen Umfrage unter Amerikanern) Rückschlüsse zu ziehen, wie sehr eine kostenlose Nachrichten-App wie die der „Tagesschau“ die Zeitungslandschaft in Deutschland bedroht. Doch die Zeitungsverleger ziehen in der Begründung ihrer Klage gegen die „Tagesschau“-App sogar noch einen weiteren Schluss daraus: Wenn so viele Leute wegen elektronischer Ausgaben von Printmedien und Verlags-Apps ihre Zeitungsabos kündigen, muss das bedeuten, dass solche Apps „presseähnlich“ sind.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Gericht das überzeugend findet, selbst wenn es nicht über die falschen Daten stolpert.

Die Frage, was der Begriff „presseähnlich“ bedeutet, ist entscheidend bei der Beurteilung der Frage, ob die „Tagesschau“-App rechtswidrig ist. Die Medienpolitiker der Länder haben sich diesen Begriff ausgedacht, und er ist Ausdruck eines für diese traurige Spezies typischen faulen Kompromisses. Weil sie sich bei der Verabschiedung des 12. Rundfunkstaatsvertrages nicht darauf einigen konnten, in welchem Umfang ARD und ZDF im Internet auch Texte veröffentlichen dürfen sollen, vermieden sie eine klare Festlegung und formulierten stattdessen:

Nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote sind nicht zulässig.

(Das Online-Angebot der „Tagesschau“ und damit auch die App sind „nichtsendungsbezogen“.) Die Definition des Begriffs im Staatsvertrag schafft kaum Klarheit. Als „presseähnliches Angebot“ zu verstehen seien:

nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen.

Sicherheitshalber haben die Gesetzgeber eine Art Beipackzettel verfasst. Darin erklären sie:

Bei nichtsendungsbezogenen Telemedien sind presseähnliche Angebote unzulässig. Mit dieser Vorschrift trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass für die Nutzung im Internet gestaltete Angebote regelmäßig aus einer von den Nutzern erwarteten Kombination verschiedener Elemente bestehen, die Text, Ton und Bild verbinden. Vor diesem Hintergrund soll der Tendenz begegnet werden, dass von Rundfunkanstalten angebotene nichtsendungsbezogene Telemedien den inhaltlichen und gestalterischen Schwerpunkt in Texten setzen. Im Umkehrschluss kann ein solcher Schwerpunkt vermieden werden, wenn öffentlich-rechtliche nichtsendungsbezogene Telemedienangebote ihren Schwerpunkt in einer hörfunk- und/oder fernsehähnlichen Gestaltung haben.

Bis hierhin zitiert auch der Berliner Blogger Christoph Keese, der tagsüber als Lobbyist der Axel Springer AG arbeitet, den Passus immer wieder und behauptet, damit sei klar, dass ARD und ZDF nur „Hörfunk- und Fernsehangebote“ im Netz machen dürften. Doch der Originaltext geht noch weiter:

Dies bedeutet, dass nichtsendungsbezogene Telemedienangebote der Rundfunkanstalten Texte aufweisen dürfen, denn das Verfassen und Lesen von Texten ist eine Kulturtechnik. Texte werden beispielsweise bereits benötigt, um dem Nutzer überhaupt den zielgerichteten Zugriff auf ein Telemedium zu ermöglichen. Bei nichtsendungsbezogenen Telemedien ist beispielsweise auch zu erwarten, dass Texte erforderlich sind, um durch Ton und Bild dargestellte Gestaltungselemente für den Nutzer kognitiv erfassbar zu machen. Auch vor dem Hintergrund des inhaltlichen Anspruchs, den Absatz 3 über § 11 hinaus formuliert, ist es angemessen, dass nichtsendungsbezogene Telemedien eine dem jeweiligen Thema entsprechende Kombination von Text, Ton und Bild aufweisen.

In jenem Absatz 3 heißt es:

Durch die Telemedienangebote [der Öffentlich-Rechtlichen] soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden.

Ich würde daraus einen umfassenden Auftrag an ARD und ZDF lesen, Informationsangebote im Internet zu produzieren und dabei auf eine angemessene, benutzerfreundliche „Kombination aus Text, Ton und Bild“ zu setzen, die es mit der Textlastigkeit nicht übertreiben darf. Ich gebe allerdings zu, dass sich all das vielfältig interpretieren lässt (natürlich nur, wenn man nicht — wie Keese in seinem Propagandablog — den Teil, der einem nicht passt, einfach weglässt).

Die Klageschrift der Verlage hält sich nicht lange mit einer Diskussion auf, was genau unter dem Begriff „presseähnlich“ zu verstehen ist. Im Kern ist die Argumentation gegenüber dem Gericht schlicht: „Presseähnlich“ sei all das, was Presseverlage machen. Wenn die „Tagesschau“ ein Online-Angebot macht, das so aussieht wie ein Online-Angebot eines Verlages, muss es unzulässig sein. Deshalb haben die Verlage der Klage seitenweite Anlagen mit Screenshots aus ihren Apps und der der „Tagesschau“ beigefügt.

In der Klage heißt es:

Die prägenden Elemente der verlegerischen, nach der Definition des RStV [Rundfunkstaatsvertrag] „presseähnlichen Telemedien“ sind in gleicher Weise für das Telemedienangebot „Tagesschau-App“, soweit es nicht fernsehähnlich gestaltet ist, kennzeichnend:

– zeitungstypischer Rubrikenaufbau,
– zeitungstypische Dominanz von Textbeiträgen,
– zeitungstypische Illustration mit Standbildern,
– funktionsäquivalente, ortsunabhängige bzw. mobile Nutzungsmöglichkeiten der Inhalte.

Folglich ist „Tagesschau-App“ in dem hier beanstandeten Umfang funktional in der Lage, die Lektüre von „Presse“ zu ersetzen. Diese Substituierbarkeit dokumentiert die „Presseähnlichkeit“ der mit der Klage angegriffenen Segmente von „Tagesschau-App“. (…)

Die Texte der „Tagesschau-App“ entsprechen in ihrem Aufbau, ihrer Gestaltung und ihrer inhaltlichen Umsetzung nahezu 1:1 den „App“-Artikeln der Tageszeitungsverlage.

Nun bin ich mir nicht ganz klar, wieviele verschiedene Möglichkeiten es gibt, Texte aufzubauen, zu gestalten und inhaltlich umzusetzen — die Varianten, die das Alphabet, Satzzeichen, Absätze u.ä. bieten, sind doch eher überschaubar. Und dass die „Tagesschau“ im Internet Texte veröffentlichen darf, haben die Ministerpräsidenten eindeutig festgehalten.

Die Artikel auf tagesschau.de (und in der „Tageschau“-App) sind aber in einem Maße, das kein deutsches Online-Medium eines Verlages erreicht, mit Audios und Videos verknüpft. Zudem sind die Texte in den meisten Fällen nur redigierte und zum Lesen aufbereitete Fassungen der verlinkten Hörfunk- oder Fernsehberichte. Das verschweigen die Verlage.

Sie beurteilen zudem nicht die „Tagesschau“-App als Ganzes, sondern die Text-Artikel für sich. Mit diesen „Segmenten“ betätigten sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als „Internetverleger“, stellen sie fest. Ob die „Tagesschau“-App zu sehr auf Texte setzt, wird man aber auf der Grundlage des Gesamtangebotes inklusive Video und Audio beurteilen müssen — sonst stünde die Antwort ja von vornherein fest.

Die Verleger müssen mit ihrer Wettbewerbs-Klage nicht nur darlegen, dass die „Tagesschau“-App „presseähnlich“ ist, sondern auch, dass sie ein eigenständiges Angebot darstellt. Der verantwortliche NDR argumentiert bekanntlich, es handele sich nur um eine technisch andere Aufbereitung der Inhalte von tagesschau.de — deshalb habe die „Tagesschau“-App auch keiner eigenen Genehmigung mit Drei-Stufen-Test bedurft.

In Klage der Verlage heißt es, dass es sich bei der „Tagesschau“-App

um ein dem selbstständigen Markt der mobilen Kommunikation über „Apps“ zuzurechendes Angebot handelt. Dies ergibt sich zwingend aus der Tatsache, dass das Angebot „Tagesschau-App“ nicht, wie das Portal „tagesschau.de“, dem herkömmlichen Online-Bereich, sondern dem selbstständigen Markt der mobilen Kommunikation über „Apps“ zuzurechnen ist.

Die App muss also deshalb einem eigenen Markt zugerechnet werden, weil sie einem eigenen Markt zugerechnet werden muss. Ich merke mir das mal für mein demnächst erscheinendes Buch „Kreisverkehr ohne Ausfahrt — Wie man mit Zirkelschlüssen alles beweisen kann“, das demnächst erscheint.

Weiter im Text:

Auf diesem Markt konkurriert das Angebot „Tagesschau-App“ mit anderen neuen mobilen elektronischen Kommunikationsangeboten wie etwa den mobilen App-Portalen der Verlage, aber auch mit klassischen Kommunikationsangeboten wie den (gedruckten) Tageszeitungen, die ebenfalls mobil überall genutzt werden können. Denn der Rezipient — daran sei nochmals erinnert — hat die Wahl zwischen dem Kauf einer Tageszeitung, der Nutzung von dessen kostenpflichtigem App-Angebot und dem kostenlosen Portal „Tagesschau-App“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Das ist eine interessante Argumentation, die Apps und Papiermedien als unmittelbare Konkurrenten in einem Markt tragbarer Nachrichtenmedien zusammenfasst, konventionelle Online-Angebote wie tagesschau.de aber nicht — als könnten solche Internetseiten nur auf schweren oder mindestens festgeschraubten Desktop-Rechnern aufgerufen werden.

Ich bin kein Jurist, und die Definition von „presseähnlich“ ist vermutlich schwammig genug, um zu den unterschiedlichsten Gerichtsurteilen zu führen. Aber so, wie die Verlage in ihrer Klageschrift argumentieren, sollen ARD und ZDF im Netz einfach nur tun dürfen, was die Verlage nicht tun. Das Bundesverfassungsgericht, bei dem die Sache sicher irgendwann landen wird, hat die Rechte von ARD und ZDF aber bisher immer aus ihrer eigenen Legitimation abgeleitet und nicht als Negativdefinition dessen, was andere in einem bestimmten Markt nicht leisten können oder wollen. Es würde mich wundern, wenn das in diesem Fall anders sein sollte.

PS: Ein Bonus-Schmankerl enthält die Klageschrift: An einer Stelle konstatiert sie, dass der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag „gravierende inhaltliche und zeitliche Grenzen für das Angebot von Telemedien durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten enthält“. Vielleicht könnten die Verlagsvertreter, nachdem sie diese Tatsache in ihrer Klageschrift selbst festgestellt haben, nun davon absehen, öffentlich immer wieder die Mär von der „ungehemmten Expansion“ von ARD und ZDF zu verbreiten?

[Offenlegung: Ich schreibe regelmäßig für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“, deren Verlag zu den Klägern gehört, und ich habe in den vergangenen zwei Jahren zweimal für die ARD gearbeitet.]

Die Tagesschau-App und die Pfeife der Verlage

„Die Axel Springer AG oder Mathias Döpfner verbreiten keine ‚Untergangsstimmung‘, und schon gar nicht aus ’strategischen Gründen‘.“

Christoph Keese, Außenminister der Axel Springer AG.

„Wir kämpfen um unsere Existenzgrundlage.“

Mathias Döpfner, 25. Juni 2011, „Süddeutsche Zeitung“

„Wenn sich bezahlte Applikationen auf mobilen Geräten nicht durchsetzen, wird dies Tausende Arbeitsplätze in der Verlagsbranche kosten.“

Mathias Döpfner, 28. Dezember 2009, „Focus“.

Obwohl interplanetare Kommunikation schwierig ist, muss man sich, fürchte ich, mit dem auseinandersetzen, was Christoph Keese sagt. Als Außenminister der Axel Springer AG ist er der amtierende Lautsprecher einer leider großen Allianz von Verlagen im Kampf gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser Kampf wird einerseits juristisch geführt, mit einer Klage gegen die Aufbereitung der Inhalte von tagesschau.de für Smartphones. Und andererseits publizistisch.

Steffen Grimberg hat in der „taz“ dazu vor einigen Tagen festgestellt:

Ein Kollateralschaden der Debatte liegt jetzt schon auf der Hand: der Medienjournalismus. Die klageführenden Blätter beherbergen das Gros der relevanten Medienseiten in diesem Land. Und so wird die Tagesschau-App ganz nebenbei zum Elchtest für die innere Pressefreiheit.

Keese erwidert:

Warum sagt [Grimberg] nicht, was er damit sagen will? Unterstellt er seinen Kollegen, dass sie nach der Pfeife ihrer Verlage tanzen und willfährig über deren geschäftliche Interessen berichten? Dann müsste er Belege für die Beschuldigung anführen, was er aber nicht tut. Eine Sammlung von Belegen würde zeigen, dass die Zeitungen durchaus unterschiedlich auf die Klage ihrer Verlage reagiert haben. Von nachrichtlicher Berichterstattung über abwägende Kommentare bis hin zur leidenschaftlichen Verteidigung. Einen der härtesten Angriffe auf die Öffentlich-Rechtlichen hat Konrad Lischka bei Spiegel Online geschrieben — der Spiegel Verlag gehört jedoch gar nicht zu den Klägern.

Es ist ein typisches Beispiel für die argumentative Unredlichkeit von Christoph Keese. Die Tatsache, dass ein Medium, das nicht an der Klage beteiligt ist, besonders scharf gegen ARD und ZDF schießt, sagt exakt nichts darüber aus, ob und wie die Klage der Verlage die redaktionelle Berichterstattung der dort arbeitenden Journalisten beeinflusst.

Aber ich will Keese gern den Gefallen tun und hiermit meinen und Grimbergs Kollegen unterstellen, dass sie nach der Pfeife ihrer Verlage tanzen und willfährig über deren geschäftliche Interessen berichten. Belege? Bitteschön:

„Die Welt“

22. Juni. Die Überschrift der vermeintlich nachrichtlichen Meldung auf Seite 1 nimmt das Ergebnis der Klage schon vorweg:

Verleger klagen gegen die ARD
„Tagesschau“-App verzerrt Wettbewerb

Am selben Tag erscheint ein langer Artikel von Ekkehard Kern: „Die aggressive Expansionspolitik von ARD und ZDF im Internet torpediert den deutschen Medienmarkt“. Er schreibt:

Sinnvolle Investitionen ins Fernseh-Programm zum Beispiel — das wäre für alle Zuschauer ein Gewinn. Stattdessen fließen bei den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunksendern seit geraumer Zeit Millionen an Gebührengeldern in Online- und Mobil-Portale. Doch davon profitiert lediglich eine geringe Anzahl von Smartphone- und Tablet-Benutzern.

Die „Tagesschau“-App, von der lediglich eine so geringe Anzahl von Menschen profitiert, ist zu diesem Zeitpunkt 1,7 Millionen Mal installiert worden. Zum Vergleich: Das ist knapp sieben Mal soviel wie die tägliche Verkaufsauflage von gedruckter „Welt“ und „Welt kompakt“.

Der juristische Vorstoß kann als ein erster Schritt gesehen werden, um auf die von ARD und ZDF geschaffenen Zustände in der Verlagsbranche öffentlich aufmerksam zu machen.

Die von ARD und ZDF geschaffenen Zustände in der Verlagsbranche. Das steht da wirklich. Und er schreibt es gleich noch einmal:

In Anbetracht des vielfältigen Online- und Mobilangebots der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenlandschaft ist der aggressive Expansionskurs der Öffentlich-Rechtlichen in diesem Bereich ebenso unverständlich wie überflüssig. Die wirtschaftlichen Folgen für die deutsche Medienbranche waren schon im vergangenen Jahr vielerorts zu spüren. Die von ARD und ZDF künstlich und ohne ersichtlichen Grund herbeigeführte Konkurrenzsituation mit der Privatwirtschaft sorgt für einen verzerrten Wettbewerb. Dadurch oft nötig gewordene finanzielle Einsparungen auf Seiten der Verlage sorgen mittelfristig dafür, dass die deutsche Medienlandschaft insgesamt ärmer wird.

Weil ARD und ZDF einfach ins Internet gegangen sind, mussten die Verlage bereits sparen und können deshalb nicht mehr so gut sein wie früher oder wie sie sein könnten?

Die Tatsache, dass sich ARD und ZDF neben — so lautet die Definition von Rundfunk — Fernsehen und Radio seit geraumer Zeit auf unnachgiebige Weise als Konkurrent der Print-Branche gebärden, sorgt schon seit Jahren bei vielen Branchenexperten für Unbehagen.

Man beachte, dass Kerns Definition von Rundfunk das elektronische Medium Internet ausschließt, seine implizite Definition von Print aber das elektronische Medium Internet einschließt. Ganz abgesehen davon, dass er — falsch — suggeriert, ARD und ZDF würden schon durch ihre Existenz im Internet ihren rechtlichen und gesellschaftlichen Auftrag überschreiten.

Ekkehard Kern ist übrigens der lustige Mensch, unter dessen Namen bei „Welt Online“ immer noch unkorrigiert die nicht nur falsche, sondern völlig abwegige Behauptung steht, der ZDF-Kulturkanal wolle einen eigenen Jugendkanal. Schon Ende April hatte er in diesem Zusammenhang herrlich unbeschwert getextet:

Schelte für ihre oft wenig durchschaubare Expansionspolitik haben ARD und ZDF reichlich kassiert. Man denke nur an die herrlich überflüssige „Tagesschau“-App für das iPad und überhaupt die digitale Ausbreitung im Internet — einem Terrain, das die Öffentlich-Rechtlichen unangetastet lassen müssten, denn „Rundfunk“ beinhaltet eben schon per definitionem nur Radio und Fernsehen.

„Süddeutsche Zeitung“

22. Juni. In einem scheinbar nachrichtlichen kurzen Artikel, in dem Medienredakteurin Katharina Riehl über die Klage der Verlage gegen die „Tagesschau“-App berichtet, bezeichnet sie ARD und ZDF als „quasi staatlichen Rundfunk“.

25. Juni. Medienredakteur Christopher Keil betätigt sich als Stichwortgeber für Mathias Döpfner und attestiert ihm unter anderem: „Bisher sind Sie immer wieder zu Kompromissen bereit gewesen.“ Er erklärt das nicht.

„Hamburger Abendblatt“

22. Juni. Kai-Hinrich Renner kommentiert:

Der Streit zwischen Zeitungsverlagen und der ARD über die „Tagesschau“-App ist das Symptom eines grundsätzlichen Problems: In der digitalen Welt können bisher — bis auf ganz wenige Ausnahmen — nur gebührenfinanzierte Sender aufwendigen, rechercheintensiven Journalismus finanzieren.

Wirklich? Wenn es so wäre, spräche das nicht dafür, die Position der gebührenfinanzierten Sender im Internet zu stärken? Um aufwendigen, rechercheintensiven Online-Journalismus zu ermöglichen? Andererseits: Kann mir jemand ein Beispiel dafür zeigen, wo ARD und ZDF in der digitalen Welt aufwendigen, rechercheintensiven Journalismus finanzieren?

Nun zeichnet sich ab, dass die Nutzer bereit sind, zumindest für Inhalte auf mobilen Medien zu zahlen. Die Befürchtung der Verlage ist berechtigt, dass es mit dieser Bereitschaft schnell vorbei sein könnte, sollten sich Gratis-Apps wie die der „Tagesschau“ durchsetzen. Wer aber auf die „Tagesschau“-App — die ja nicht wirklich kostenlos, sondern gebührenfinanziert ist — nicht verzichten will, muss sagen, wie sich die Wettbewerber der Öffentlich-Rechtlichen künftig finanzieren sollen. Denn die unabhängige Presse wird in diesem Land vom Grundgesetz garantiert. Sie hat einen hohen Stellenwert: Es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern.

„Frankfurter Allgemeine Zeitung“

22. Juni. Michael Hanfeld kommentiert auf Seite 1 unter der Überschrift „Für eine unabhängige Presse“:

Mit der Klage und der Beschwerde bei der Europäischen Wettbewerbskommission ergreifen die Verlage die letzte Möglichkeit, ihre Position zu behaupten. Sie kämpfen für das Überleben der unabhängigen Presse.

26. Juni. Im Leitartikel der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (für die ich regelmäßig arbeite)  schreibt Alard von Kittlitz:

Es geht bei der Klage ganz sicher nicht darum, dass die Presse die Konkurrenz von Funk und Fernsehen furchtet. Die Presse hat sich nie darüber beklagt, dass der Staat per Gebühren Anstalten finanziert, die Leute vom Lesen zum Hören, Sehen bringen. Jetzt aber treiben die Öffentlich-Rechtlichen selbst Printjournalismus, und zwar im großen Stil.

Stimmt doch nicht, könnte man einwenden. Gibt es etwa eine gedruckte Tagesschau-Zeitung, ein Tagesthemen-Magazin? Nein. Gegenfrage: Was ist eine App? Apps sind alles Mögliche, aber sie erinnern eher an Papier denn an einen Bildschirm. Die Geräte, auf denen sie laufen, bedient man mit dem Finger. Wie ein Buch, wie eine Zeitung. Man blättert. Man kauft Apps wie Zeitungen an einem digitalen Kiosk. (…)

Die Presse in Deutschland hat schon so zu kämpfen. Staatliche Konkurrenz, aus einem üppigen öffentlichen Topf finanziert, macht ihr das Leben schwer. Dabei erfüllt gerade die Presse den Auftrag, mit dem die Gebührenfinanzierung eines öffentlich-rechtlichen Journalismus in Deutschland begründet wird: dass die Bürger sich vernünftig informieren können.

„Bild“

Die „Bild“-Zeitung hat bislang nur in Form einer kurzen Meldung über die Klage berichtet. Man darf annehmen, dass der Seite-1-Aufmacher von Paul Ronzheimer von Ende 2009 noch Bestand hat, Schlagzeile: „Der Irrsinn mit unseren TV-Gebühren“.

Die nächste große „Bild“-Kampagne ist allerdings in Arbeit. In der ARD bereitet man sich auf das Schlimmste vor und rechnet damit, dass die echten oder vermeintlichen Enthüllungen der „Bild“-Zeitung in den nächsten Tagen oder Wochen maßgeschneidert zum juristischen Vorgehen der Verlage erscheinen werden.

Fazit

Zur Erinnerung noch einmal Keese:

Eine Sammlung von Belegen würde zeigen, dass die Zeitungen durchaus unterschiedlich auf die Klage ihrer Verlage reagiert haben. Von nachrichtlicher Berichterstattung über abwägende Kommentare bis hin zur leidenschaftlichen Verteidigung.

… und bis hin zu beeindruckender Beklopptheit wie in der „Welt“. Ja, das Temperament der Reaktionen und die journalistische Qualität ist unterschiedlich; die Stoßrichtung aber ist identisch.

Ja, ich glaube, dass die Journalisten der klagenden Verlage keine Chance hätten, gegen deren Position zu schreiben. Es bedarf dazu gar keines Pfiffs aus einer Pfeife, weil sie wissen, welcher Tanz von ihnen erwartet wird. Ich glaube  nicht an eine große Abstimmung der Beteiligten untereinander, aber es fällt schon auf, wie oft nun bei jeder Gelegenheit der Begriff „öffentlich-rechtlich“ durch „staatlich“ ersetzt und dass plötzlich Online-Artikel in einer fast orwellschen Umdefinition „Print“-Journalismus“ darstellen sollen.

Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne der Journalisten von ihnen gegen seine eigene Überzeugung anschreiben muss, wenn er gegen die ARD wettert. Keese suggeriert in seiner gut gelaunt perfiden Art ohnehin, dass die Erklärung für den Gleichklang ist, dass man in dieser Sache als Journalist, der nicht bei ARD und ZDF angestellt ist, gar nicht anderer Meinung sein könne.

Die Gretchenfrage ist eine andere. Wenn der Journalismus der Verlage so gut ist, wie sie behaupten, wenn gerade die Presse, wie Kittlitz behauptet, den Auftrag erfüllt, „dass die Bürger sich vernünftig informieren können“ — warum zeigen sie der Öffentlichkeit und der ARD nicht, was das bedeutet? Warum machen sie sich nicht unangreifbar und lassen — gerade weil ihre Verlage bei diesem Thema selbst Partei sind — die Gegenseite ausführlich zu Wort kommen? Warum führt die „Süddeutsche“, wenn sie schon mit ihrem Klagepartner Döpfner so viel Raum gibt, nicht ein Interview, das an kritischen Nachfragen keine Wünsche offen lässt? Warum schafft die „Welt“ es nicht einmal, eine Nachricht zu dem Thema streng nachrichtlich zu formulieren? Warum ist es undenkbar, dass in einem Objekt eines der beteiligten Verlage ein Kommentar erschiene, der der Position der Kläger widerspricht?

Was wäre das für ein Beweis für die Qualität des privat finanzierten Journalismus, wenn man sich darauf verlassen könnte, trotz der Parteilichkeit der Verlage in dieser Sache, umfassend und fair und vielleicht sogar sauber nach Nachricht und Meinung getrennt über den Komplex informiert zu werden! Gerade der Verlag, dessen Außenminister Keese ist, scheitert an diesem Test jedesmal.