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Falsche Wolken über der Ukraine? Die Photoshop-Arbeiten des Kreml und die Fehler der Bellingcat-Analyse

Mehrere Satellitenfotos, die das russische Verteidigungsministerium nach dem Abschuss von Malaysia-Airlines-Flug MH17 veröffentlicht hat, sollen gefälscht sein. Die Bürgerjournalisten-Rechercheplattform Bellingcat behauptet, das in einer „forensischen Untersuchung“ nachgewiesen zu haben.

Und wenn Bellingcat das behauptet, behaupten die deutschen Medien das auch. Dabei gibt es erhebliche Zweifel an den Methoden und Schlussfolgerungen. Ausgerechnet der Erfinder der Fotoauswertungs-Software, die Bellingcat benutzte, distanziert sich deutlich von dem Bericht und nennt die Analyse „fehlerhaft“.

Bellingcat gibt mehrere Belege dafür an, dass die Fotos, die die russische Regierung vorgelegt hat, gefälscht sein müssen. Darunter diese:

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1. Aus den Metadaten der Fotos gehe hervor, dass sie nachträglich mit Photoshop bearbeitet wurden.

Ja, bloß: Das bedeutet nichts. Man hätte nicht einmal in die Metadaten der Fotos schauen müssen, um zu wissen, dass sie mit einem Programm wie Photoshop manipuliert wurden. Es wurden nämlich, wie man sieht, nachträglich Beschriftungen hinzugefügt.

Bearbeitet wurden die Fotos auch insofern, als sie für die Veröffentlichung auf der Seite des Verteidigungsministeriums verkleinert werden mussten.

Die Fotos sind also zweifellos nachbearbeitet, und zwar offenbar mit „Creator Tool Adobe Photoshop CS5 Windows“. Dass zusätzlich zu den offensichtlichen Änderungen aber auch Manipulationen im Sinne einer Fälschung des Bildinhaltes vorgenommen wurden, besagen die Metadaten in keiner Weise.

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2. Die Fehlerstufenanalyse („Error Level Analysis“, ELA) eines der entscheidenden Fotos zeige, dass sein Inhalt mit großer Wahrscheinlichkeit verändert wurde. Konkret seien nachträglich Wolken hinzugefügt worden, vermutlich um irgendwelche anderen Bildinhalte zu verdecken.

Die ELA macht verdächtige Stellen in der Komprimierung von Fotos im JPEG-Format sichtbar. Zugegeben: Ich habe die Details dieser Art der Analyse nicht verstanden – aber die Bellingcat-Leuten anscheinend auch nicht. Die behaupten zum Beispiel, bei einem nicht-manipulierten Foto sollten alle Bildinhalte in etwa das gleiche „Fehlerniveau“ haben. Weil das nicht der Fall ist und zum Beispiel für die Wolken auf einem der zentralen Bilder ein anderes Fehlerniveau angezeigt wird, schließen sie daraus, dass diese Wolken „mit hoher Wahrscheinlichkeit digital hinzugefügt“ wurden.

Nur geht die Fehlerstufenanalyse keineswegs davon aus, dass „echte“ Fotos ein konstantes Fehlerniveau haben. Bereiche mit mehr Details haben zum Beispiel ein höheres Niveau als glatte Oberflächen und erscheinen auf den ELA-Bildern deshalb heller.

Bellingcat hat für die ELA-Untersuchung die Seite fotoforensics.com benutzt, bei der jeder Fotos hochladen und testen lassen kann (und die davor warnt, die Aussagekraft dieser Analyse zu überschätzen). Hinter dieser Seite und dieser Analyseform steht der Computerwissenschaftler Neal Krawetz. Eben dieser Neal Krawetz bescheinigt den Bellcat-Leuten unmissverständlich, dass ihre Analyse mit seiner Methode fehlerhaft sei. Er twitterte, es sei ein Lehrbuchbeispiel dafür, wie man Bildanalyse nicht durchführen sollte.

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3. Der Vergleich mit Satellitenfotos auf Google Earth beweise, dass die Bilder, die das russische Verteidigungsministerium veröffentlicht hat, zu einem anderen Zeitpunkt als angegeben entstanden sein müssen.

Es gibt ein Problem, wenn man Satelliten-Aufnahmen bei Google Earth benutzt, um den genauen Zustand einer Landschaft zu einem exakten Zeitpunkt zu bestimmen: Die Datumsangaben sind unzuverlässig. Teilweise kennt Google selbst nicht den exakten Zeitpunkt, zu dem die Fotos entstanden sind. Bellingcat erwähnt dieses Phänomen nicht einmal und erklärt deshalb auch nicht, warum es womöglich Grund zur Annahme gab, dass die Google-Earth-Angaben im konkreten Fall dennoch zweifelsfrei korrekt sind.

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All das bedeutet nicht, dass der Bericht von Bellingcat, der noch weitere Analysen enthält, insbesondere was die Datierung von Fotos angeht, vollständig falsch ist. Und schon gar nicht bedeutet das, dass die Fotos, die das russische Verteidigungsministerium vorgelegt hat, echt sind.

Aber die so hochtrabend klingende „forensische Untersuchung“ weist einige Ungereimtheiten und haarsträubende Kurzschlüsse auf. Und das in einem Bericht, der Bellingcat zu dem eindeutigen Schluss führt, dass die Satellitenbilder von Russland gefälscht wurden, „in einem eindeutigen Versuch, die Öffentlichkeit, die Weltgemeinschaft und die Familien der Opfer des Fluges MH17 nur Tage nach dem Abschuss in die Irre zu führen“.

Es gibt Anlass, an Details des Bellingcat-Berichts zu zweifeln, Fragen zu stellen, ihn mit Vorsicht zu interpretieren. Stattdessen machen führende deutsche Medien sich seine Aussagen weitgehend zu eigen.

Bei „Spiegel Online“, das groß mit dem Bericht aufmachte, waren die letzten Zweifel, die ein „offenbar“ in der Überschrift und im Vorspann noch ausdrückte …

… am Ende des Artikels verschwunden:

Doch nun haben die Experten von Bellingcat eben diese Aufnahme als Fälschung enttarnt.

In zwei weiteren Artikeln am selben Tag gab es dann keine Zweifel mehr:

(„Spiegel Online“-Korrespondent Bidder* hat dabei übrigens die Bellingcat-Argumentation teilweise offenbar nicht richtig verstanden. Er schreibt über die verschiedenen vermeintlich verdächtigen Bereiche, die Bellingcat auf einem Foto ausgemacht und mit Buchstaben markiert hat:

Die farbige Linie im Bereich B zeige, schreiben die Experten, dass das Foto unten mit einem Streifen überdeckt worden sei. „Oben wurde dieser Streifen an das Foto angesetzt. Der dunkle Bereich E ist wahrscheinlich durch eine Aufhellung bzw. Kontrastverstärkung des Fotos entstanden. Dieser Bereich ist sozusagen überbelichtet.“

Ja, nur: Diese beiden Auffälligkeiten findet Bellingcat nicht besonders problematisch, da sie sich durch den Bildinhalt erklären lassen. Vor allem der Bereich B (das ist der türkis markiert schmale Streifen ganz unten) entsteht einfach durch die graue Fläche, die oben und unten über das Satellitenfoto gelegt wurde. Eigentlich problematisch findet Bellingcat den Unterschied zwischen den Flächen D und C.)

Bei tagesschau.de verschwand die journalistische Distanz noch schneller. Es passierte zwischen Überschrift …

Russland soll Fotos gefälscht haben

… und Vorspann:

Mithilfe von Satellitenfotos wollte die russische Regierung belegen, dass die Ukraine für den Abschuss des Fluges MH-17 verantwortlich ist. Die Recherchegruppe Bellingcat hat nun nachgewiesen, dass die Fotos manipuliert worden sind.

Die „Süddeutsche Zeitung“ machte es genau umgekehrt. Im Text behält Hans Leyendecker Distanz zu den Bellingcat-Urteilen:

Die Investigativ-Plattform Bellingcat, die bislang in diesem Propagandakrieg mit sauberer Recherche aufgefallen ist, hat jetzt in einem Untersuchungsbericht die russischen Fotos auf Echtheit überprüft; und das Ergebnis ist aus Sicht der Prüfer klar: Es handelt sich um Fälschungen. Die Analyse soll „unzweifelhaft“ ergeben haben, dass die Satellitenfotos falsch datiert und durch die Software Adobe Photoshop CS5 „digital verändert“ worden seien.

Aber die Überschrift lautet:

Stümper und Fälscher

Bei der „Frankfurter Rundschau“ blieben erst gar keine Fragen offen:

Manipulierte MH17-Bilder

Die Internet-Recherche-Plattform Bellingcat weist nach, dass Russland Satellitenaufnahmen gefälscht hat

Derselbe Artikel trug bei der „Berliner Zeitung“ die Überschrift:

Das Blaue vom Himmel

Wie Russland Satellitenbilder fälschte, um eine ukrainische Schuld am Absturz von MH17 zu belegen

Die FR- und „Berliner Zeitung“-Autorin glaubt genau zu wissen, wie es war:

Das Verfahren ist alles andere als neu. Photoshop-Verfahren sind als Softwareprogramme im Netz allgemein zugänglich. [sic!] Jedes Urlaubsfoto lässt sich mit ihrer Hilfe verschönern. Im vorliegenden Fall wurde der Himmel über der Ostukraine allerdings nicht nachträglich ein wenig blauer gestaltet, sondern im Gegenteil mit Wolken verhangen, die auf den Originalfoto fehlen.

Auch die „Welt“, die sich durchaus skeptisch mit den Bewertungen von Bellingcat auseinandersetzt, übernimmt die zweifelhafte Foto-Analyse-Bewertung im Indikativ:

Bei näherer Betrachtung der Fehlerstufenanalyse ist tatsächlich ein hochgradig unregelmäßiges Rauschen festzustellen. Ein in Gänze komprimiertes Bild würde diese Unterschiede nicht aufweisen. Wolken wurden also offenbar hinzugefügt, um weitere Details zu verdecken.

„Zeit Online“ hatte keine Fragen:

Kreml manipulierte mit Photoshop. Anhand von Satellitenfotos wollte Russland die Schuld der Ukraine am Absturz von Flug MH17 beweisen. Eine unabhängige Analyse belegt nun: Die Bilder wurden gefälscht.

Das ZDF auch nicht:

MH17-Absturz: Fotos lügen doch

Bemerkenswert ist, wie oft in all diesen Berichten von den „Experten“ von Bellingcat die Rede ist – woher genau die Expertise der Bürgerjournalisten für die konkreten Auswertungen kommt, ist völlig unklar. Es handelt sich in der Regel um interessierte und engagierte Laien. Über den Mann, der für die „forensische Analyse“ zuständig gewesen sein soll, ist nur der Name „Timmi Allen“ bekannt. Auch der WDR, der ihn interviewt hat, erwähnt keinerlei fachlichen Hintergrund, sondern nennt ihn nur „Mitglied“ der Investigativplattform.

Noch einmal: All das belegt nicht, dass die Fotos keine Fälschungen sind, und Bellingcat nennt weitere Indizien dafür als die oben genannten. Aber die Vorgehensweise von Bellingcat hat erhebliche Mängel. Das macht es problematisch, die vermeintlichen Ergebnisse einfach zu übernehmen.

Der Bellingcat-Bericht:

Die Kritik daran:

 

Nachtrag, 10.10 Uhr. „Spiegel Online“ hat jetzt ein Interview mit dem Foto-Forensiker veröffentlicht, in dem der Bellingcat „Fehlinterpretationen“ und „Kaffeesatzleserei“ vorwirft, und plötzlich sind es nur noch „angebliche“ russische Foto-Manipulationen.

Nachtrag, 4. Juni. Im SPIEGELblog räumt „Spiegel Online“-Chefredakteur Florian Harms ein: „Selbstkritisch müssen wir festhalten: Diese professionelle Skepsis im Umgang mit der Quellenlage, das Hinterfragen der Quelle hätten wir bereits in den vorherigen Artikeln stärker zum Ausdruck bringen sollen. Wir lernen daraus und nehmen uns vor, dies in künftigen Fällen zu beherzigen.“

*) Korrektur 9. Juni. Ich habe oben Benjamin Bidder persönlich für einen Fehler kritisiert. Der konkrete Artikel ist aber gar nicht von ihm.

Die Klage der Verlage

Drei von fünf Menschen, die ein iPad besitzen, wollen ihre Zeitungsabonnements kündigen.

Das ist eine Zahl, die erklärt, warum Verleger so hypersensibel sind, wenn es um den Markt der Smartphone- und Tablet-Anwendungen geht. Sie steht in der Klageschrift, mit der acht deutsche Zeitungsverlage juristisch gegen die „Tagesschau“-App vorgehen, und sie ist falsch.

In Wahrheit bezieht sich dieser Anteil nur auf diejenigen iPad-Nutzer, die auf ihrem Gerät täglich mindestens eine Stunde lang Nachrichten sehen oder lesen. Insgesamt wollen nur 18 Prozent der iPad-Nutzer, die eine Zeitung abonniert haben, diese „sehr wahrscheinlich“ kündigen. Und genau genommen lautete die entsprechende Frage in der Studie, aus der diese Zahlen stammen: „Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie in den nächsten sechs Monaten Ihr Zeitungs-Abo kündigen und stattdessen eine elektronische Version jener Zeitung auf dem iPad oder einem ähnlichen Gerät abonnieren werden?“ (Hervorhebung von mir.)

Es ist ein bisschen schwierig, aus der Antwort auf diese Frage (noch dazu in einer nicht-repräsentativen Umfrage unter Amerikanern) Rückschlüsse zu ziehen, wie sehr eine kostenlose Nachrichten-App wie die der „Tagesschau“ die Zeitungslandschaft in Deutschland bedroht. Doch die Zeitungsverleger ziehen in der Begründung ihrer Klage gegen die „Tagesschau“-App sogar noch einen weiteren Schluss daraus: Wenn so viele Leute wegen elektronischer Ausgaben von Printmedien und Verlags-Apps ihre Zeitungsabos kündigen, muss das bedeuten, dass solche Apps „presseähnlich“ sind.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Gericht das überzeugend findet, selbst wenn es nicht über die falschen Daten stolpert.

Die Frage, was der Begriff „presseähnlich“ bedeutet, ist entscheidend bei der Beurteilung der Frage, ob die „Tagesschau“-App rechtswidrig ist. Die Medienpolitiker der Länder haben sich diesen Begriff ausgedacht, und er ist Ausdruck eines für diese traurige Spezies typischen faulen Kompromisses. Weil sie sich bei der Verabschiedung des 12. Rundfunkstaatsvertrages nicht darauf einigen konnten, in welchem Umfang ARD und ZDF im Internet auch Texte veröffentlichen dürfen sollen, vermieden sie eine klare Festlegung und formulierten stattdessen:

Nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote sind nicht zulässig.

(Das Online-Angebot der „Tagesschau“ und damit auch die App sind „nichtsendungsbezogen“.) Die Definition des Begriffs im Staatsvertrag schafft kaum Klarheit. Als „presseähnliches Angebot“ zu verstehen seien:

nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen.

Sicherheitshalber haben die Gesetzgeber eine Art Beipackzettel verfasst. Darin erklären sie:

Bei nichtsendungsbezogenen Telemedien sind presseähnliche Angebote unzulässig. Mit dieser Vorschrift trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass für die Nutzung im Internet gestaltete Angebote regelmäßig aus einer von den Nutzern erwarteten Kombination verschiedener Elemente bestehen, die Text, Ton und Bild verbinden. Vor diesem Hintergrund soll der Tendenz begegnet werden, dass von Rundfunkanstalten angebotene nichtsendungsbezogene Telemedien den inhaltlichen und gestalterischen Schwerpunkt in Texten setzen. Im Umkehrschluss kann ein solcher Schwerpunkt vermieden werden, wenn öffentlich-rechtliche nichtsendungsbezogene Telemedienangebote ihren Schwerpunkt in einer hörfunk- und/oder fernsehähnlichen Gestaltung haben.

Bis hierhin zitiert auch der Berliner Blogger Christoph Keese, der tagsüber als Lobbyist der Axel Springer AG arbeitet, den Passus immer wieder und behauptet, damit sei klar, dass ARD und ZDF nur „Hörfunk- und Fernsehangebote“ im Netz machen dürften. Doch der Originaltext geht noch weiter:

Dies bedeutet, dass nichtsendungsbezogene Telemedienangebote der Rundfunkanstalten Texte aufweisen dürfen, denn das Verfassen und Lesen von Texten ist eine Kulturtechnik. Texte werden beispielsweise bereits benötigt, um dem Nutzer überhaupt den zielgerichteten Zugriff auf ein Telemedium zu ermöglichen. Bei nichtsendungsbezogenen Telemedien ist beispielsweise auch zu erwarten, dass Texte erforderlich sind, um durch Ton und Bild dargestellte Gestaltungselemente für den Nutzer kognitiv erfassbar zu machen. Auch vor dem Hintergrund des inhaltlichen Anspruchs, den Absatz 3 über § 11 hinaus formuliert, ist es angemessen, dass nichtsendungsbezogene Telemedien eine dem jeweiligen Thema entsprechende Kombination von Text, Ton und Bild aufweisen.

In jenem Absatz 3 heißt es:

Durch die Telemedienangebote [der Öffentlich-Rechtlichen] soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden.

Ich würde daraus einen umfassenden Auftrag an ARD und ZDF lesen, Informationsangebote im Internet zu produzieren und dabei auf eine angemessene, benutzerfreundliche „Kombination aus Text, Ton und Bild“ zu setzen, die es mit der Textlastigkeit nicht übertreiben darf. Ich gebe allerdings zu, dass sich all das vielfältig interpretieren lässt (natürlich nur, wenn man nicht — wie Keese in seinem Propagandablog — den Teil, der einem nicht passt, einfach weglässt).

Die Klageschrift der Verlage hält sich nicht lange mit einer Diskussion auf, was genau unter dem Begriff „presseähnlich“ zu verstehen ist. Im Kern ist die Argumentation gegenüber dem Gericht schlicht: „Presseähnlich“ sei all das, was Presseverlage machen. Wenn die „Tagesschau“ ein Online-Angebot macht, das so aussieht wie ein Online-Angebot eines Verlages, muss es unzulässig sein. Deshalb haben die Verlage der Klage seitenweite Anlagen mit Screenshots aus ihren Apps und der der „Tagesschau“ beigefügt.

In der Klage heißt es:

Die prägenden Elemente der verlegerischen, nach der Definition des RStV [Rundfunkstaatsvertrag] „presseähnlichen Telemedien“ sind in gleicher Weise für das Telemedienangebot „Tagesschau-App“, soweit es nicht fernsehähnlich gestaltet ist, kennzeichnend:

– zeitungstypischer Rubrikenaufbau,
– zeitungstypische Dominanz von Textbeiträgen,
– zeitungstypische Illustration mit Standbildern,
– funktionsäquivalente, ortsunabhängige bzw. mobile Nutzungsmöglichkeiten der Inhalte.

Folglich ist „Tagesschau-App“ in dem hier beanstandeten Umfang funktional in der Lage, die Lektüre von „Presse“ zu ersetzen. Diese Substituierbarkeit dokumentiert die „Presseähnlichkeit“ der mit der Klage angegriffenen Segmente von „Tagesschau-App“. (…)

Die Texte der „Tagesschau-App“ entsprechen in ihrem Aufbau, ihrer Gestaltung und ihrer inhaltlichen Umsetzung nahezu 1:1 den „App“-Artikeln der Tageszeitungsverlage.

Nun bin ich mir nicht ganz klar, wieviele verschiedene Möglichkeiten es gibt, Texte aufzubauen, zu gestalten und inhaltlich umzusetzen — die Varianten, die das Alphabet, Satzzeichen, Absätze u.ä. bieten, sind doch eher überschaubar. Und dass die „Tagesschau“ im Internet Texte veröffentlichen darf, haben die Ministerpräsidenten eindeutig festgehalten.

Die Artikel auf tagesschau.de (und in der „Tageschau“-App) sind aber in einem Maße, das kein deutsches Online-Medium eines Verlages erreicht, mit Audios und Videos verknüpft. Zudem sind die Texte in den meisten Fällen nur redigierte und zum Lesen aufbereitete Fassungen der verlinkten Hörfunk- oder Fernsehberichte. Das verschweigen die Verlage.

Sie beurteilen zudem nicht die „Tagesschau“-App als Ganzes, sondern die Text-Artikel für sich. Mit diesen „Segmenten“ betätigten sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als „Internetverleger“, stellen sie fest. Ob die „Tagesschau“-App zu sehr auf Texte setzt, wird man aber auf der Grundlage des Gesamtangebotes inklusive Video und Audio beurteilen müssen — sonst stünde die Antwort ja von vornherein fest.

Die Verleger müssen mit ihrer Wettbewerbs-Klage nicht nur darlegen, dass die „Tagesschau“-App „presseähnlich“ ist, sondern auch, dass sie ein eigenständiges Angebot darstellt. Der verantwortliche NDR argumentiert bekanntlich, es handele sich nur um eine technisch andere Aufbereitung der Inhalte von tagesschau.de — deshalb habe die „Tagesschau“-App auch keiner eigenen Genehmigung mit Drei-Stufen-Test bedurft.

In Klage der Verlage heißt es, dass es sich bei der „Tagesschau“-App

um ein dem selbstständigen Markt der mobilen Kommunikation über „Apps“ zuzurechendes Angebot handelt. Dies ergibt sich zwingend aus der Tatsache, dass das Angebot „Tagesschau-App“ nicht, wie das Portal „tagesschau.de“, dem herkömmlichen Online-Bereich, sondern dem selbstständigen Markt der mobilen Kommunikation über „Apps“ zuzurechnen ist.

Die App muss also deshalb einem eigenen Markt zugerechnet werden, weil sie einem eigenen Markt zugerechnet werden muss. Ich merke mir das mal für mein demnächst erscheinendes Buch „Kreisverkehr ohne Ausfahrt — Wie man mit Zirkelschlüssen alles beweisen kann“, das demnächst erscheint.

Weiter im Text:

Auf diesem Markt konkurriert das Angebot „Tagesschau-App“ mit anderen neuen mobilen elektronischen Kommunikationsangeboten wie etwa den mobilen App-Portalen der Verlage, aber auch mit klassischen Kommunikationsangeboten wie den (gedruckten) Tageszeitungen, die ebenfalls mobil überall genutzt werden können. Denn der Rezipient — daran sei nochmals erinnert — hat die Wahl zwischen dem Kauf einer Tageszeitung, der Nutzung von dessen kostenpflichtigem App-Angebot und dem kostenlosen Portal „Tagesschau-App“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Das ist eine interessante Argumentation, die Apps und Papiermedien als unmittelbare Konkurrenten in einem Markt tragbarer Nachrichtenmedien zusammenfasst, konventionelle Online-Angebote wie tagesschau.de aber nicht — als könnten solche Internetseiten nur auf schweren oder mindestens festgeschraubten Desktop-Rechnern aufgerufen werden.

Ich bin kein Jurist, und die Definition von „presseähnlich“ ist vermutlich schwammig genug, um zu den unterschiedlichsten Gerichtsurteilen zu führen. Aber so, wie die Verlage in ihrer Klageschrift argumentieren, sollen ARD und ZDF im Netz einfach nur tun dürfen, was die Verlage nicht tun. Das Bundesverfassungsgericht, bei dem die Sache sicher irgendwann landen wird, hat die Rechte von ARD und ZDF aber bisher immer aus ihrer eigenen Legitimation abgeleitet und nicht als Negativdefinition dessen, was andere in einem bestimmten Markt nicht leisten können oder wollen. Es würde mich wundern, wenn das in diesem Fall anders sein sollte.

PS: Ein Bonus-Schmankerl enthält die Klageschrift: An einer Stelle konstatiert sie, dass der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag „gravierende inhaltliche und zeitliche Grenzen für das Angebot von Telemedien durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten enthält“. Vielleicht könnten die Verlagsvertreter, nachdem sie diese Tatsache in ihrer Klageschrift selbst festgestellt haben, nun davon absehen, öffentlich immer wieder die Mär von der „ungehemmten Expansion“ von ARD und ZDF zu verbreiten?

[Offenlegung: Ich schreibe regelmäßig für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“, deren Verlag zu den Klägern gehört, und ich habe in den vergangenen zwei Jahren zweimal für die ARD gearbeitet.]

Döpfners rote Linie

Es ist weniger ein Interview, das die „Süddeutsche Zeitung“ mit Mathias Döpfner geführt hat, als eine Möglichkeit für ihn, ausführlich und ungestört durch kritische Nachfragen die eigene Position darzustellen. Das ist vielleicht kein Zufall, denn die „Süddeutsche Zeitung“ klagt mit der Axel-Springer-AG, deren Vorstandsvorsitzender Döpfner ist, (und anderen Verlagen, darunter auch dem der FAZ, für die ich regelmäßig arbeite) gegen die kostenlose „Tagesschau“-Anwendung für iPhone und iPad.

Döpfner sagt, die ARD habe mit der „Tagesschau“-App (Abb.) eine „rote Linie“ überschritten. Das ist bemerkenswert, denn es gibt andere Stellen, an denen sich eine solche Grenze deutlich klarer ziehen ließe. Man könnte zum Beispiel, wenn man wollte, argumentieren, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet gar nichts zu suchen haben. Man könnte auch sagen, dass sie im Internet nur Videos und Audio-Aufnahmen publizieren dürfen, wahlweise mit der Einschränkung, dass die auch im Radio oder Fernsehen gelaufen sein müssen. Für Döpfner sind das aber bestenfalls andersfarbige Linien.

Die Grenze zieht er dort, wo die ARD Inhalte aus ihrem Internetangebot in einer für Tablets und Smart Phones optimierten Version anbietet. Das Kriterium gibt ihm die „SZ“ freundlicherweise in der Frage vor:

Markiert die Selbstverständlichkeit, mit der auf einem Markt überwiegend bezahlter Angebote ein kostenloses Produkt eingebracht wird, für Sie die Grenze der zumutbaren Aktivitäten von ARD und ZDF?

Döpfner bejaht.

Das ist ein erstaunlich komplexes Kriterium für eine „rote Linie“. Die Grenze besteht darin, dass es um einen Markt geht, in dem angeblich die Mehrheit der Anbieter Geld für etwas nimmt, das die „Tagesschau“ aufgrund ihrer Gebührenfinanzierung kostenlos anbieten kann. Natürlich hat das Angebot von tagesschau.de auch dann einen Wettbewerbsvorteil, wenn man es über einen Internet-Browser aufruft, weil es sich nicht durch Werbung finanzieren muss. Aber das Internet scheint Döpfner als Medium, in dem eine „Gratiskultur“ herrsche, ohnehin abgeschrieben zu haben. Auf Smartphones oder Tablets werde dagegen bezahlt, „für jedes Telefonat, jede SMS, MMS, für Apps“. Kostenlose Angebote wie das der „Tagesschau“ bedrohen nach dieser Logik die Bezahlkultur auf iPhone und iPad insgesamt und jedes einzelne kostenpflichtige Nachrichtenangebot.

Die Argumentation würde umgekehrt bedeuten, dass es tagesschau.de als kostenloses Angebot auch im Internet-Browser nicht geben dürfte, wenn es Döpfner und seinen Leuten gelungen wäre oder noch gelänge, eine umfassende Bezahlkultur im Internet zu etablieren, was vielleicht schon eine Ahnung davon vermittelt, wie wenig tragfähig diese Argumentation ist.

Schon eine einzige kostenlose App wie die der „Tagesschau“, suggeriert Döpfner, kann ein ganzes Geschäftsmodell zerstören. Aber wenn sich allein über den Preis solche erstaunlichen Nutzerzahlen erreichen lassen, ist das natürlich eine verführerische Nische auch für einen privaten Wettbewerber. In einer Welt voller kostenpflichtiger Apps kann es sich lohnen, der eine zu sein, der kostenlos ist und sich dank enormer Reichweite mit Werbung refinanzieren kann. Selbst wenn es Döpfner und seinen Mitstreitern gelänge, die „Tagesschau“ aus dem Wettbewerb im App-Store zu verbannen, wäre das ein erhebliches Risiko.

Schon vor eineinhalb Jahren hatte Döpfner die „Tagesschau“-App mit dem Verlust von „Tausenden Arbeitsplätzen in der Verlagsbranche“ in Verbindung gebracht. Er hat seine These seitdem eher noch weiter zugespitzt. Im Grunde scheint das Überleben des gesamten Qualitätsjournalismus jenseits öffentlich-rechtlicher Anstalten von der Finanzierung durch Apps abzuhängen: „Es geht schlicht um die Frage“, sagt er, „ob Qualitätsjournalismus als Geschäftsmodell noch Bestand haben wird.“ Auf Papier allein werde er sich nicht mehr finanzieren lassen, im Internet herrscht die angebliche Kostenloskultur, bleiben nur die Apps.

So wie er es schildert, ist es extrem schwierig, in Zukunft überhaupt noch guten Journalismus unter kommerziellen Bedingungen zu produzieren. Daraus schließt er, dass der Staat alles tun muss, um jedes potentielle Hindernis für die Verlage (die wohl synonym sind mit Produzenten hochwertiger journalistischer Inhalte) auszuräumen. Das hat natürlich eine gewisse Logik. Es hat aber auch einen großen Haken. Niemand, auch nicht Döpfner, kann garantieren, dass das Katastrophenszenario, das er beschreibt, nicht trotzdem eintritt, obwohl die „Tagesschau“ und ähnliche öffentlich-rechtliche Angebote verboten werden.

Es gäbe natürlich eine andere Antwort auf die Herausforderung, die Döpfner beschreibt. Wenn unklar ist, wie sich unter den Bedingungen der digitalen Welt überhaupt hochwertiger Journalismus finanzieren lässt und ob Verlage nicht womöglich massenhaft eingehen, obwohl die kostenlose „Tagesschau“-App verboten wurde, ist es aus gesellschaftlicher Sicht doch begrüßenswert, sich wenigstens darauf verlassen zu können, öffentlich-rechtliche Anbieter die Menschen gut informieren.

Döpfners Katastrophenszenario verschafft ARD und ZDF im Netz eine neue mögliche Legitimation, genau genommen die alte: durch verlässlich und von allen gemeinsam finanzierte Medien eine umfassende Grundversorgung sicherzustellen, selbst wenn die privaten Anbieter in schlechten Zeiten oder aus grundsätzlichen Problemen das nicht in befriedigendem Maße tun können. Aber das habe ich ja alles schon mal geschrieben.

Es ist bemerkenswert, in welchem Maß Döpfner die „rote Linie“, die ARD und ZDF keinesfalls überschreiten dürfen, davon abhängig macht, was private Unternehmen tun. Die Grenze soll davon abhängen, welche Refinanzierungsmodell die Mehrheit der Unternehmen in einem noch extrem jungen und beweglichen Markt wie dem der Nachrichten- und Medien-Apps wählt. Das Bundesverfassungsgericht, das mit seinen Rundfunkurteilen das Duale System in Deutschland maßgeblich gestaltet hat (weil die Politik es noch nie konnte oder wollte), hat die Rechte von ARD und ZDF aber immer aus sich selbst heraus definiert. Was Unternehmen, die sich mit journalistischen Inhalten unter kommerziellen Bedingungen auf einem Markt bewähren müssen, unter bestimmten Umständen zu leisten vermögen, war für das Gericht bislang ausdrücklich nicht entscheidend, weil es keine Gewähr dafür gab. Ich wüsste gerne, woher die Verlage den Optimismus nehmen, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall plötzlich anders urteilen sollte.

Döpfner und seine Mitstreiter sind nicht zu beneiden. Sie müssen argumentieren, dass es erst die App der „Tagesschau“ war, durch die die ARD eine endgültige Grenze überschritten hat, weil sie es versäumt haben, schon gegen das Internet-Angebot tagesschau.de vorzugehen. Dabei verstößt auch das ihrer Meinung nach gegen den Rundfunkstaatsvertrag, weil es nicht nur Videos, sondern auch Artikel enthält. (Nach Ansicht des FDP-Medienpolitikerclowns Burkhardt Müller-Sönksen handelt es sich deshalb um eine „Printausgabe“ der „Tagesschau“.)

Die Konzentration auf die Kostenlosigkeit der „Tagesschau“-App führt zu schmerzhaften Verrenkungen der Verleger. Springers Außenminister Christoph Keese sagt: „Im Supermarkt kann man für den Joghurt auch keinen Euro nehmen, wenn daneben kostenlose Ware steht.“ Dem ist gleich zweierlei zu erwidern: Erstens, natürlich kann man. Wenn der eigene Joghurt besser ist als das Gratis-Angebot oder auch nur einzigartig. Menschen bezahlen für Zeitungen, obwohl es vielfältige Möglichkeiten gibt, sich kostenlos zu informieren — weil sie die besondere Qualität von Zeitungen insgesamt oder ihrer Stammzeitung zu schätzen wissen. Und zweitens: Wenn Keese Recht hätte, könnte er seine Joghurtproduktion gleich dichtmachen. Es wird immer jemanden geben, der Nachrichten kostenlos im Netz oder auf Smartphones anbietet. Ich fürchte, ein Geschäftsmodell, das nur funktioniert, wenn alle Konkurrenten mitmachen und niemand andere Wege nutzt, den Joghurt zu finanzieren, ist kein Geschäftsmodell.

Die „Tagesschau“ ist nicht die einzige kostenlose Anwendung, die den kostenpflichtigen Verlagsangeboten im App-Store Konkurrenz macht. Auch der Fernsehsender n-tv bietet gratis eine, Müller-Sönksen würde sagen: dicke Printausgabe an. Nun ist es natürlich in vielerlei Hinsicht ein Unterschied, ob ein privatwirtschaftliches Unternehmen einen solchen Schritt geht oder eine durch „Zwangsgebühren“ finanzierte Anstalt. Aber wenn Döpfner und Keese mit ihrer Alles-oder-nichts-Argumentation Recht hätten, wäre das Ergebnis dasselbe: der Tod des Qualitätsjournalismus.

Ich weiß nicht, wie die Gerichte entscheiden werden. Aber ich bin mir sicher, die rote Linie, die Döpfner da auf den Boden gemalt hat, ist keine.

PS: Auf meinem iPad ist die angeblich kostenpflichtige „Welt HD“-App aus dem Hause Springer installiert. Das Abo ist angeblich „seit 28. Oktober 2010“ abgelaufen. Aber die App funktioniert. Ist das auch eine Form von Gratiskultur? Und versündige ich mich am Qualitätsjournalismus, wenn ich die App trotzdem benutze? (Zahlen würde ich dafür allerdings nicht.)

Es ist wieder soweit


Sie verbieten schon die Holocaustgegner!

[Mit Dank an Martin.]

Nachtrag, 11.10 Uhr. tagesschau.de hat die Überschrift korrigiert. Die Formulierung stammt übrigens von der Agentur AP, die sie schon in zwei Meldungen verbraten hat, weshalb sie sich gerade fröhlich unredigiert durch die vielfältige deutsche Onlinemedienlandschaft verbreitet: Netzeitung, Rheinische Post, SWR, Focus, Berliner Morgenpost, Frankfurter Rundschau, Welt, N24

Nachtrag, 8. Mai. Ist übrigens nicht nur ein Online-Phänomen, wie die „Berliner Zeitung“ in ihrer Druckausgabe zeigt. Und AP produzierte gestern bis in den späten Nachmittag nicht weniger als vier Meldungen zum Thema, in denen gegen „Holocaustgegner“ vorgegangen wurde.

Medizin-Nobelpreisträger-Memory

Die Sache mit den drei Medizin-Nobelpreisträgern ist unübersichtlich:

Oliver Smithies lehrt und forscht an der Universität von North Carolina at Chapel Hill in den USA, Mario Capecchi an der Universität von Utah in den USA und Martin J. Evans an der Universität Cardiff in Großbritannien. Der 70-jährige Capecchi stammt aus Italien und ließ sich in den USA einbürgern. Smithies, 82 Jahre alt, hat ebenfalls einen US-Pass, stammt aber aus Großbritannien. Der Brite Evans ist 66 Jahre alt.

So, und wenn Sie jetzt einmal versuchen, auswendig aufzusagen: Welche Nationalität haben die Preisträger? Aus welchen Ländern stammen sie ursprünglich? Und in welchen Staaten lehren und forschen sie?

Agenturen und Online-Medien haben eine Weile gebraucht, um die Antworten korrekt zu sortieren. Nehmen wir tagesschau.de. Erster Versuch:

Das mit der Nationalität ist natürlich falsch. Zweiter Versuch:

Öhm, nein. Dritter Versuch, immer noch bei tagesschau.de:

Nein, tun sie nicht nicht.

Lustig ist, dass die verschiedenen Agenturen sich aus der Fülle möglicher falscher Kombinationen von Nationalität, Herkunft und Namen jeweils eigene Fehler-Varianten herausgepickt haben. dpa meldet um 11.37 Uhr:

Stockholm (dpa) – Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an den US-Bürger Mario Cappecchi, sowie die Briten Martin Evans and Oliver Smithies.

Und berichtigt um 11:57 Uhr:

Stockholm (dpa) – Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an die US-Bürger Mario Capecchi und Oliver Smithies sowie den Briten Martin Evans.

AP nähert sich der Sache um 11:38 Uhr so:

Stockholm (AP) Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an den Italiener Mario R. Capecchi, den Briten Martin J. Evans und den Amerikaner Oliver Smithies.

Das ist in der Mischung aus Herkunftsländern und Nationalitäten Quatsch, geht aber noch schlimmer. Um 12:19 Uhr schafft es AP, sich in einer Meldung selbst zu widersprechen:

Stockholm (AP) Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an die beiden Amerikaner Mario R. Capecchi und Oliver Smithies sowie an den Briten Martin J. Evans. (…)

Der 66 Jahre alte Amerikaner Evans habe Modelle entwickelt, um das das Gen-Targeting bei Mäusen einzusetzen (…). Der 82-jährige Brite Smithies wendete die Technik vor allem auf die Untersuchung erblicher Krankheiten an.

Um 13:02 Uhr wiederholt AP dieselben Fehler einfach noch einmal. Erst um 13:17 hat AP die Nationalitäten und Herkunftsländer richtig sortiert.

Und bei Reuters setzt man konsequent auf die (korrekte) Angabe der Herkunftsländer anstelle der Nationalitäten (wobei es geholfen hätte, das auch dazu zu schreiben):

Stockholm, 08. Okt (Reuters) – Der aus Italien stammende Wissenschaftler Mario Capecchi sowie seine britischen Kollegen Oliver Smithies und Martin Evans werden mit dem diesjährigen Nobelpreis für Medizin ausgzeichnet.

Ich wüsste gerne, wieviele Online- und Agenturjournalisten heute wegen der Medizin-Nobelpreise Schreikrämpfe bekommen haben.