Das Hornauer Schießen

Sehr geehrter Herr Niggemeier, wir vertreten Herrn Thomas Hornauer. In Ihrem Medienblock "Stefan Niggemeier" führen Sie unter der Überschrift "Thomas Hornauer" unter anderem folgendes aus: "Herr Thomas Hornauer ist am ehesten wohl mit den traurigen wirren Monologisierern, die entweder in der Mitte der Fußgängerzone zur Welt predigen oder am Rand der Fußgängerzone zu ihrem Bier. [...] Lesen ist nicht seine Stärke, aber Reden, Gucken, Charisma ausstrahlen auch nicht. Richtig gut ist er nur im peinliche Momente entstehen lassen und Geld verdienen."

So fängt das Schrei­ben an, das ich im ver­gan­ge­nen Okto­ber bekom­men habe. Und lus­tig ist — neben allem ande­ren — schon mal, dass es sich bei dem kur­si­ven Text zwi­schen den Anfüh­rungs­zei­chen nicht, wie man anneh­men sollte, um ein wört­li­ches Zitat handelt.

Herr Tho­mas Hor­nauer hatte über einen eige­nen, »bewusst­seins­er­wei­tern­den« Fern­seh­sen­der unter ande­rem dazu auf­ge­ru­fen, ihm per kos­ten­pflich­ti­gem Anruf Geld als »Ener­gie­aus­gleich« zukom­men zu las­sen. Seine Anwälte wie­sen mich nun dar­auf hin, dass ich ihren Man­dan­ten als »Schar­la­tan« bezeich­net hätte. Dies stelle eine unzu­läs­sige Schmäh­kri­tik dar. Unzu­läs­sig sei auch, dass ich schrieb:

»Herr Tho­mas Hor­nauer fällt durch Ver­bin­dun­gen zu sek­te­n­ähn­li­chen Grup­pen auf.«

(Satz auch eher aus dem Gedächt­nis zitiert.)

Dies sei jeden­falls unwahr. Ich sollte eine straf­be­wehrte Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ben und ins­ge­samt 1.196,43 Euro Rechts­an­walts­ge­büh­ren zahlen.

(Immer­hin sollte ich dies­mal nicht für das Wort »Fis­sel­haare« ble­chen.)

Mein Anwalt antwortete:

Ers­tens scheine Herrn Hor­nauer die Sache »nicht son­der­lich dring­lich« zu sein. Der Text (der ursprüng­lich aus der »Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Sonn­tags­zei­tung« stammt) sei über drei­ein­halb Jahre alt, und Hor­nauer habe aus mei­nem Blog sogar schon vor Jah­ren im Fern­se­hen vorgelesen.

Zwei­tens ent­halte der Text keine Schmäh­kri­tik — der »erfor­der­li­che Sach­be­zug« sei das teils jus­ti­zia­ble Geschäfts­ge­ba­ren Hor­nau­ers und die Art, wie er sich öffent­lich präsentiere.

Drit­tens ent­halte der Text keine unwah­ren Tatsachenbehauptungen.

Ich hatte gedacht, die Sache wäre damit erle­digt. Aber Hor­nauer ver­klagte mich. Ich bekam eine Vor­la­dung zur münd­li­chen Ver­hand­lung vor dem Land­ge­richt Stuttgart.

Es ging nun nicht mehr um die Fuß­gän­ger­zone, das Bier, das Lesen und das Cha­risma. Es ging nur noch um die sek­te­n­ähn­li­chen Grup­pen (»Der Klä­ger hat kei­ner­lei Ver­bin­dun­gen zu sek­te­n­ähn­li­chen Grup­pen«) und den »Schar­la­tan« (»Es ist nicht erkenn­bar, inwie­fern mit der Bezeich­nung ›Schar­la­tan‹ eine Aus­ein­an­der­set­zung in der Sache geführt wer­den soll«).

Die Erwi­de­rung wurde dann etwas län­ger. Auf ins­ge­samt 15 Sei­ten (ohne Anla­gen) erklärte mein Anwalt, warum die Klage feh­ler­haft bean­tragt, ein mög­li­cher Anspruch ver­wirkt und die For­mu­lie­rung als Mei­nungs­äu­ße­rung zuläs­sig sei.

Ich glaube aber, er hatte beson­de­ren Spaß daran, die Absätze zu for­mu­lie­ren, in denen es um den »hin­rei­chen­den sach­li­chen Bezug« mei­ner For­mu­lie­rung geht, Hor­nauer habe Ver­bin­dun­gen zu sek­te­n­ähn­li­chen Gruppen:

Bei der »Wankmiller-Sekte«, die sich auch selbst als »Stamm der Lika­tier« bezeich­net, han­delt es sich um eine kom­mu­n­e­n­ähn­li­che Lebens­ge­mein­schaft, die 1974 von dem ehe­ma­li­gen Haus­meis­ter Wolf­gang Wank­mil­ler gegrün­det wor­den ist.

Wank­mil­ler fun­giert bis heute als ihr Ober­haupt und hält sich für eine Reinkar­na­tion von Jesus, Ein­stein und Lud­wig II.
Diese Grup­pie­rung wird von Kri­ti­kern und Medien als »Sekte« bezeich­net, denn die Mit­glie­der hän­gen einer eige­nen eso­te­ri­schen Welt­an­schau­ung an, haben sich eine eigene Zeit­rech­nung gege­ben und eine eigene Währung. (…)

Zu die­ser Sekte hat der Klä­ger auch nach­weis­li­che Ver­bin­dun­gen, die er selbst ein­ge­räumt hat.

Zudem habe das Ver­wal­tungs­ge­richt Stutt­gart 2007 in sei­nem Urteil über die Zwangs­ein­stel­lung von Hor­nau­ers Fern­seh­sen­der fest­ge­stellt:

Es soll­ten »Hei­lungs­got­tes­dienste« gesen­det wer­den, wohin­ge­gen Poli­zei­re­porte aus dem Pro­gramm ent­fernt wer­den soll­ten, weil diese zu viel »nega­tive Ener­gie« verbreiteten.

Der Sen­der sollte zum »Lichtsen­der« wer­den, zum »Sprach­rohr Got­tes«. »Es soll­ten jeden Tag 1.500 Leute ins Stu­dio kom­men, um dort geheilt zu wer­den; er [Hor­nauer] habe die bes­ten Hei­ler an der Hand.« Zudem habe der Sen­der »auch drei Tage lang (von Don­ners­tag bis Sams­tag) Hei­lungs­got­tes­dienste vom ›G.-Forum‹ in Stutt­gart mit einem Wun­der­hei­ler aus W. aufgezeichnet…«

Mein Anwalt folgerte:

Ange­sichts all die­ser fest­ste­hen­den Fak­ten hat die Mei­nungs­äu­ße­rung, er [Hor­nauer] unter­halte Kon­takte zu sek­te­n­ähn­li­chen Grup­pen, jeden­falls einen aus­rei­chen­den Tat­sa­chen­be­zug und stellt damit keine Schmäh­kri­tik dar.

Und was den »Schar­la­tan« angeht, schrieb mein Anwalt nach län­ge­rer Hinführung:

Wer aber gegen Geld Wahr­sa­ge­rei anbie­tet und sich über­dies als »Herr­scher« und »Ret­ter« bezeich­nen lässt, muss es auch hin­neh­men, wenn man ihn einen Schar­la­tan nennt.«

Ich weiß nicht, was die­ses Schrei­ben bei der Gegen­seite aus­ge­löst hat. Man möchte einem Men­schen wie Hor­nauer ja auch nicht grund­los etwas wie Ein­sicht unter­stel­len. Aber kurz vor dem Gerichts­ter­min hat er die Klage zurückgezogen.

[Mit Dank an Thors­ten Feld­mann und Ans­gar Koreng von JBB Rechtsanwälte.]

Hornauer ./. Niggemeier?

Bevor jemand fragt: Nein, bis­lang ist hier keine Rech­nung von Tho­mas Hor­nauer ange­kom­men. Das muss nichts bedeu­ten — wenn ich ihn rich­tig ver­stan­den habe, will er ja zuerst Oli­ver Kalk­ofe arm­kla­gen, und dann ist anschei­nend auch noch völ­lig offen, ob auf den fäl­li­gen Betrag für den Ener­gie­aus­gleich vor der Mehr­wert­steuer noch die Post­leit­zahl addiert wer­den muss.

Ich hatte aber vor einem Jahr, am 21. Juli 2008, schon Post von einem Münch­ner Anwalt bekom­men, der behaup­tete, Hor­nauer zu ver­tre­ten. Er bezog sich auf meine auch hier ver­öf­fent­lichte Kolumne aus der »Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Sonn­tags­zei­tung« über Hor­nauer und monierte For­mu­lie­run­gen wie diese:

»Der Mann mit den Fis­sel­haa­ren ist Tho­mas Hor­nauer, und am ehes­ten ist er wohl ver­gleich­bar mit dem trau­ri­gen wir­ren Mono­lo­gi­sie­rern, die ent­we­der in der Mitte der Fuß­gän­ger­zone zur Welt pre­di­gen oder am Rande der Fuß­gän­ger­zone zu ihrem Bier.«

Diese Äuße­run­gen in mei­nen »Internet-Foren« stell­ten den »Tat­be­stand der Belei­di­gung gem. § 185 Straf­ge­setz­buch sowie der Üblen Nach­rede gem. § 186 Straf­ge­setz­buch dar«, schrieb der Anwalt und wies dar­auf­hin, dass sowas »mit einer Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr geahn­det« werde. Die »Kund­gabe« der »Miss­ach­tung oder Nicht­ach­tung in dem spe­zi­fi­sche Sinn, dass dem Betrof­fe­nen der sitt­li­che, per­so­nale oder soziale Gegen­wert durch das Zuschrei­ben nega­ti­ver Qua­li­tä­ten ganz oder teil­weise abge­spro­chen wird« sei erfüllt, klärte er mich auf. Zudem hätte ich »durch die Ver­brei­tung der Internet-Foren mit belei­di­gen­dem und ver­leum­de­ri­schen Cha­rak­ter« wider bes­se­res Wis­sen unwahre Tat­sa­chen ver­brei­tet, um Herrn Hor­nauer ver­ächt­lich zu machen. (Ob sich das mit den unwah­ren Tat­sa­chen auf die Fis­se­lig­keit der Haare oder etwas ande­res bezieht, geht aus dem Schrei­ben lei­der nicht hervor.)

Jeden­falls:

»Unser Man­dant wird die­sen Sach­ver­halt auf kei­nen Fall hinnehmen.

Wir for­dern Sie nun­mehr unver­züg­lich auf, sich für diese Äuße­run­gen in ihren Internet-Foren zu ent­schul­di­gen und machen bereits jetzt Scha­dens­er­satz­an­sprü­che dem Grunde nach geltend.«

Nach Rück­spra­che mit jeman­dem, der sich mit sowas aus­kennt, schrieb ich dem Anwalt, dass ich sein Anlie­gen gemäß § 174 BGB zurück­weise, weil er mir kei­nen ord­nungs­ge­mä­ßen Nach­weis sei­ner Bevoll­mäch­ti­gung vor­ge­legt habe. Sprich: Ich weiß gar nicht, ob er im Auf­trag von Hor­nauer gehan­delt hat.

Dann kam mit Datum vom 22. Juli 2008 noch ein lus­ti­ger Brief, in dem der Anwalt ankün­digte, nun­mehr »Pri­vat­klage« gegen mich zu erheben:

»Sie wer­den dann wegen Belei­di­gung und übler Nach­rede ver­ur­teilt wer­den und damit vor­be­straft sein. Die Geld­strafe wird sie emp­find­lich tref­fen im Hin­blick auf die wirt­schaft­li­che Stel­lung unse­res Man­dan­ten und sei­nen Umsätzen.«

Danach habe ich nichts mehr von dem Mann gehört. Der Indi­ka­tiv ist auch nicht mehr das, was er mal war.

Schdefan, a griminelle Vereinigung

Wer Tier­do­ku­men­ta­tio­nen mag, kennt die­sen Ner­ven­kit­zel: Man sitzt vor dem Fern­se­her und sieht die­sen Tiger/eine Klapperschlange/eine Hor­nisse und beob­ach­tet, wie sie sich lang­sam aber doch einem Geg­ner in freier Wild­bahn nähert. Der Atem stockt, Auf­re­gung: Was wird pas­sie­ren, wer wird ver­letzt und wer frisst wen?

Noch mehr Ner­ven kos­tet eine sol­che eine Aus­ein­an­der­set­zung aller­dings dann, wenn sich das jewei­lige Tier­chen sicht­bar unbe­hol­fen an den fal­schen Geg­ner her­an­wagt – und dann mit aller Kon­se­quenz scheitert.

Ganz ähn­lich ver­hält es sich hier. Aber es ist lustiger.

(Dank gilt Dirk, dem Hin­weis­ge­ber!)

Österreich entzieht Hornauer die Lizenz

Die öster­rei­chi­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on­be­hörde (Kom­m­Aus­tria) hat dem Kanal Tele­me­dial von Tho­mas Hor­nauer heute die Sen­de­li­zenz ent­zo­gen. Diese Lizenz war auch die recht­li­che Grund­lage für die Aus­strah­lung des Pro­gramms in deut­schen Kabel­net­zen und über Satel­lit. Nach Recher­chen der Auf­sichts­be­hörde sei der Kanal Tele­me­dial nicht von Öster­reich aus betrie­ben wor­den, was Vor­aus­set­zung für die Lizenz war. Der »Stan­dard« berich­tet, dass es in Wien, wohin Hor­nauer eigent­lich mit dem Sen­der von Lud­wigs­burg aus umzie­hen wollte, kein tech­ni­sches Per­so­nal gebe, das für den Sen­der arbeite. Tele­me­dial kann gegen den Bescheid Beru­fung einlegen.

Im März schon hatte Kom­m­Aus­tria fest­ge­stellt, dass Kanal Tele­me­dial gegen das Pri­vat­fern­seh­ge­setz ver­sto­ßen habe, weil der Sen­der den Ein­druck erweckt habe, »dass eine tele­fo­ni­sche Bera­tung und Behand­lung mit­hilfe von ›Engel­en­er­gien‹ eine schul­me­di­zi­ni­sche Behand­lung durch einen aus­ge­bil­de­ten Arzt erset­zen kann, und damit Ver­hal­tens­wei­sen geför­dert hat, die die Gesund­heit gefähr­den.« In einer Sen­dung mit Bera­ter Wal­ter von Berg habe der Mode­ra­tor einer Anru­fe­rin erklärt, seine »Engel« wür­den einen »Darm­aus­tausch« an ihr vor­neh­men. Die »Engel« habe er mit den Wor­ten zitiert: »Wir sind im Darm und arbei­ten den neuen Darm ein.«

Die deut­schen Lan­des­me­di­en­an­stal­ten hat­ten wegen der öster­rei­chi­schen Lizenz keine Hand­habe gegen Hor­nau­ers Kanal. Nor­bert Schnei­der, Chef der nordrhein-westfälischen Lan­des­me­di­en­an­stalt LfM, hatte gesagt: »Geld dafür zu neh­men, dass Ener­gien über den Bild­schirm über­tra­gen wer­den, stellt alles in den Schat­ten, was es bis­her gege­ben hat.«

[via The Auf­sichts­be­hördle]

Kanal Telemedial: Das ist strafrechtlich!

Heute machen wir mal etwas Beson­de­res: Wir grün­den eine kri­mi­nelle Vereinigung.

Keine Sorge, das ist nicht mit grö­ße­rem Auf­wand ver­bun­den, lässt sich pro­blem­los von zuhause und sogar in der Kaf­fee­pause am Arbeits­platz erle­di­gen, man braucht nicht ein­mal was­ser­feste Klei­dung. Wenn ich Tho­mas Hor­nauer, den Betrei­ber des Fern­seh­sen­ders »Kanal Tele­me­dial«, rich­tig ver­stehe, müs­sen wir nur gemein­sam dazu auf­ru­fen, sei­nem Sen­der das Licht aus­zu­ma­chen — und schon kom­men wir in den Genuss des vol­len staat­li­chen Mafia-Betreuungsprogramms.

Herr Hor­nauer hat sich freund­li­cher­weise zur Ver­fü­gung gestellt, uns das genauer zu erklären.

(Ach so, es las­sen sich übri­gens ganz tolle Par­ty­spiele mit den Anspra­chen von Tho­mas Hor­nauer ver­an­stal­ten. Zum Bei­spiel kann man in den regel­mä­ßig auf­tre­ten­den lan­gen Pau­sen kurz vor Satz­ende gemein­sam raten, wel­ches Verb er wäh­len wird. Aber Ach­tung: Manch­mal nutzt er die Pause auch dazu, nach­träg­lich unhör­bar die Kom­mata im bis­her Gesag­ten zu verrücken.)

Aber jetzt. Herr Hor­nauer, bitte:

Zu den ange­neh­men Eigen­schaf­ten Hor­nau­ers gehört es, dass man seine wört­li­che Rede gut mit­schrei­ben kann — aller­dings natür­lich um den Preis, dass das Mit­ge­schrie­bene kei­nen Sinn ergibt. Jeden­falls habe ich für alle, die beim Betrach­ten des Videos unter schmerz­haf­ten Nacken­haar­auf­stell– oder Fuß­na­ge­lauf­rollun­gen lei­den, die, äh, zen­tra­len Aus­sa­gen des Aus­schnitts zu pro­to­kol­lie­ren versucht:

Keine ver­zer­rende Mei­nung­ma­che und keine poli­ti­schen Ver­lin­kun­gen auf irgend­wel­chen Behör­deen oder Hin­weise auf ver­zerrte Sachen! Wenn ihr das alleine tut, ist das schon kri­mi­nell. (…) Kanal Tele­me­dial ist ein imma­te­ri­el­ler Tele­shop und kein öffentlich-meinungsmachender Rund­funk­sen­der wie die ande­ren. Son­dern wir sind ein Tele­shop, und ich bin der Ver­käu­fer. (…)
Und jeder, der mich zu unrecht in Frage stellt, ver­un­glimpft mein Pro­dukt zu unrecht. Und das ist straf­recht­lich. Wenn das meh­rere Men­schen mit­ein­an­der tun, dann ist das eine kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gung. Und da kön­nen Euch dann auch schon die Tele­fone und alles abge­hört wer­den. Für kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gun­gen wie Ter­ro­ris­ten oder wie kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gun­gen wie die Mafia gibt es in Deutsch­land Sondergesetze. (…)

Auch der Auf­ruf, Kanal Tele­me­dial das Licht aus­zu­ma­chen (…), sind unlau­ter und kri­mi­nell und ich emp­fehle Euch drin­gend, das zu las­sen. Wenn ihr über Kanal Tele­me­dial tat­säch­lich sach­lich und in Echt­zeit dar­über… oder ganz genau doku­men­tiert, das ist in Ord­nung. Aber dann müs­sen wir dar­über reden. (…) Ihr dürft nicht mit mei­ner Marke und mit mei­nem Namen und mit mei­nem Fern­seh­sen­der uns die Kraft abneh­men, indem ihr Euch über Such­ma­schi­nen bei Google posi­tio­niert und so wei­ter, ist auch wie­der eine Schwä­chung unse­res Sen­ders. (…) Tut nicht ordent­li­che Unter­neh­mun­gen in die­ser Art und Weise… ver­un­glimp­fen. (…) Selbst­ver­ständ­lich hat jeder, der sich mit Kanal Tele­me­dial iden­ti­fi­ziert, jeden Abend Kanal Medial stu­diert, 15 Euro und die Grund­ge­büh­ren aus­zu­rich­ten, und die müsst Ihr jetzt bezah­len. (…) Also, wer uns zu einer Stu­die ver­wen­det, kos­tet das min­des­tens, wenn es in die­ser Art ist, 500 Euro Grund­ge­bühr. Und die Nut­zung des Namen Tele­me­dial erlaube ich auch nicht. Ja? So. Das muss von uns geneh­migt wer­den, dann ver­ge­ben wir die Lizenz.

Mit der Amts­an­ma­ßung, von der er im Video auch spricht, meint er übri­gens ver­mut­lich »The Auf­sichts­be­hördle«, eine ihm gewid­mete Inter­net­seite. Und mit den Grund­ge­büh­ren meint er wohl das Geld, das man sei­ner Mei­nung nach über eine kos­ten­pflich­tige Num­mer bezah­len muss, wenn man Kanal Medial guckt — zum Ener­gie– oder Impuls­aus­gleich, ist ja klar.

Nach­trag: Nilz Bokel­berg hat das Grauen vor drei Mona­ten auch schon ein­mal zu doku­men­tie­ren ver­sucht.

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