Schlagwort: Urheberrecht

VG Wortlos: Das Schweigen der Treuhänder

Die VG Wort verweigert jede Auskunft über die Hintergründe ihrer fragwürdigen Kampagne zum Urheberrecht. Sie sagt nicht, was sie gekostet hat. Sie sagt nicht, wie sie finanziert wurde. Sie will nicht einmal sagen, von welchem VG-Wort-Gremium sie beschlossen wurde.

Immerhin das weiß ich nun, nach siebenmaligem Nachfragen und drei Wochen Wartezeit: dass ich keine Antworten bekomme. Selbst die Frage, ob die VG Wort zu diesem Thema keine Auskunft gibt, wollte mir Pressesprecherin Angelika Schindel zunächst nicht beantworten. Gestern Abend nun schrieb sie mir immerhin:

Wir haben Ihren Blog zur Kenntnis genommen und sehen keine Veranlassung, weitere Auskünfte zu geben.

Ursprünglich hatte sich die VG Wort zu der Äußerung hinreißen lassen, die Aktion „Wir geben 8 (auf das Urheberrecht)“ sei „in den Gremien der VG WORT ausführlich beraten und beschlossen“. Schon die schlichte Nachfrage, um welche Gremien es sich konkret handele, ließ den Verein verstummen.

Das lässt mich befürchten, dass die VG Wort einen guten schlechten Grund hat, etwas zu verheimlichen. Mindestens beweist es ein Selbstverständnis, das mich erstaunt und empört.

Die Verwertungsgesellschaft nimmt eigentlich treuhänderisch für mehrere Hunderttausend Urheber wie mich Verwertungsrechte wahr. Es ist nicht ihr Geld, das sie verwaltet, sondern unser Geld.

Und dieser Verein, der ein Monopol auf diese Aufgabe hat, sieht „keine Veranlassung“, einfache Fragen der Menschen, deren Rechte er vertreten muss, über den Umgang mit diesem Geld zu beantworten?

(Wird fortgesetzt.)

Die VG Wort gibt 8, bräuchte aber was auf die 12

Die VG Wort will mir nicht sagen, ob eine ärgerliche Kampagne, in der sie die Debatte um die Zukunft des Urheberrechts auf unterstem Niveau festzementiert, womöglich von mir mitbezahlt ist.

Die VG Wort ist so etwas wie die Gema für Texte und eigentlich eine gute Idee. Als Verwertungsgesellschaft sammelt sie unter anderem die Urheberrechtsabgaben ein, die pauschal zum Beispiel beim Kauf von Kopiergeräten, DVD-Rohlingen und USB-Sticks erhoben werden, und schüttet sie an die Autoren aus. Auf diese Weise erhalten die Urheber einen Ausgleich dafür, dass Konsumenten ihre Werke für private Zwecke vervielfältigen dürfen.

Vor drei Wochen nun hat die VG Wort eine neue „Kommunikationsplattform“ gestartet, mit der sie sich „verstärkt für die Rechte der Autoren und Verlage einsetzen“ will. Unter wir-geben-8.net hat sie „8 Positionen zum Urheberrecht“ veröffentlicht und lässt mehrere Prominente erklären: „Wir geben 8 aufs Wort.“

Es handelt sich um eine Art Remake der organisierten Aufschreie
„Mein Kopf gehört mir“ und „Wir sind die Urheber“ aus dem vergangenen Jahr und dokumentiert in ähnlicher Weise den Willen, komplexen Problemen durch Pauschalurteile und Platitüden zu begegnen.

Eckart von Hirschhausen witzelt:

Ich will weiter im Land der Dichter und Denker leben, nicht in einem Land der Markierer und Einfüger.“

Nele Neuhaus steuert unter anderem einen Satz bei, der doof, aber wenigstens nicht originell ist:

„Was nichts kostet, ist nichts Wert.“

Den Vogel aber schießt Denis „Blackface“ Scheck ab, der beim Gehen in die Kamera spricht:

„Der Pirat, schrieb Cicero, ist ein Feind aller Menschen: communis hostis omnium. Heute, 2000 Jahre später, gibt es neue Piraten, die sich an den Urheberrechten von Autoren vergreifen. Dagegen sollten wir uns alle wehren. Gegen alte Feinde helfen altbewährte Mittel.“

Das ist das vollständige Zitat von Scheck.

Was möchte der ARD-Moderator uns mit diesen Worten sagen? Worin bestehen die „altbewährten Mittel“ und wie „helfen“ sie, um das Urheberrecht zu schützen?

Man weiß, was Cicero meinte: Piraten sind keine normalen Feinde. Sie stehen außerhalb der Gemeinschaft der Menschen. Sie sind die Terroristen seiner Zeit. Die üblichen Regeln beim Umgang mit Kriegsgegnern gelten nicht. Im Kampf gegen sie ist jedes Mittel recht.

Wenn man also gutwillig unterstellt, dass Denis Scheck einen Beitrag zur Urheberrechtsdebatte leisten wollte, dann ist dies sein Beitrag zur Urheberrechtsdebatte: Der Kampf gegen Schwarzkopierer soll ohne Rücksicht auf Verluste geführt werden.

Ich habe bei der VG Wort nachgefragt, ob das auch ihre Position ist, dass im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen jedes Mittel recht ist, und inwiefern das „hilft“.

Nach kaum mehr als zehn Tagen rang sich Pressesprecherin Angelika Schindel zu einer Antwort durch:

Sowohl Inhalt als auch Form der Kampagne „Wir geben 8 aufs Wort“ wurden in den Gremien der VG WORT ausführlich beraten und beschlossen.
 
Autoren und Verleger äußern sich mit ihren persönlichen Botschaften zum Thema „Urheberrecht“ auf der Plattform. Die VG WORT kommentiert diese Stellungnahmen nicht, sondern freut sich über alle Autoren und Verlage, die sich im Rahmen dieser Aktion für das Urheberrecht einsetzen.

Ich übersetze das mal frei mit: Solange sich die Prominenten irgendwie „für“ das Urheberrecht aussprechen (was immer das bedeuten mag), ist der VG Wort jeder Unsinn recht.

Dirk von Gehlen schreibt über Schecks Beitrag:

Er hat die Anschlussfähigkeit eines Brunftschreis in einem artfremden Gehege. Hier will jemand ein Revier markieren, ohne zu bemerken, dass diese Markierung alle Grenzen überschreitet. Selbst wenn die Aussage — weniger gewitzt — einfach nur gelautet hätte „Urheberrecht find ich gut“ (von dem Format sind andere Beiträge auf der Seite), krankt sie aber noch an einem zweiten Problem: Sie ist keine Antwort auf die Herausforderung. Denn natürlich ist das Urheberrecht wichtig, darüber streitet in Wahrheit niemand. Die Auseinandersetzung muss im Sinne einer offenen Gesellschaft über die Frage geführt werden, welche Durchsetzungsmaßnahmen die Gesellschaft für angemessen hält — und wie man die Akzeptanz des Urheberrechts steigert. Und hier wird das ganze Dilemma der 8-geben-Kampagne (übrigens auch eine Website für Kleintierpflege) offensichtlich: Die Wortmeldungen auf der Seite legen nahe, der Herausforderung der digitalen Kopie sei allein und zuvorderst durch moralische Kampagnen zu begegnen.

Die VG-Wort-Kampagne ist deshalb ärgerlich, und für mich ganz besonders, weil ich einer der „mehr als 400.000 Autoren“ bin, deren Rechte und Ansprüche die VG Wort verwaltet und in deren Namen sie scheinbar spricht. Meine Frage, welche VG-Wort-Gremien konkret die Kampagne „beraten und beschlossen“ haben, hat die Pressesprecherin bislang nicht beantworten wollen.

Immerhin bekam ich von ihr eine Art Antwort auf die Frage, warum die VG Wort sich überhaupt berufen fühlt, politische Kampagnen zu fahren — in ihrer Satzung fand ich keinen Hinweis darauf, dass das ihre Aufgabe ist. Frau Schindel verweist mich auf das „Handbuch des Urheberrechts, Loewenheim, 2. Auflage, S. 789 ff.“, wonach zu den „selbstverständlichen Aufgaben von Verwertungsgesellschaften auch die Verfolgung gemeinsamer Ziele der von uns vertretenen Berufsgruppen“ gehöre. Die VG Wort nehme deshalb „regelmäßig Stellung zu laufenden Gesetzgebungsverfahren oder urheberrechtspolitischen Diskussionen“ und sei „insoweit ein wichtiger Ansprechpartner für Ministerien, politische Parteien, Verbände etc.“

Bleibt noch die Frage, wer diese vergurkte Kampagne bezahlt. Ich habe die VG Wort vor drei Wochen gefragt, wieviel die Aktion kostet, aus welchen Mitteln sie finanziert wird und ob sie die Ausschüttungen an die Wahrnehmungsberechtigten (wie mich) mindert. Frau Schindel hat die Frage nicht beantwortet; nicht einmal die Nachfrage, ob sie mir die Fragen nicht beantwortet.

„Die Zeit“ muss Piraten-Dossier wegen Rufraub löschen

Die Politikwissenschaftlerin Jeanette Hofmann hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die „Zeit“ erwirkt. Die Wochenzeitung darf vorerst nicht mehr behaupten, die Direktorin des Alexander-von-Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft halte das Urheberrecht für „überflüssig“ und stelle sich „eindeutig auf die Seite derer, die mit illegalen Filmkopien Geld verdienen“.

Das große Raubkopien-Dossier aus der „Zeit“ vom 7. Februar 2013, ist deshalb nicht mehr online und in den Archiven gelöscht.

Die „Zeit“ hatte Hofmann für eine perfide Pointe in einer dreiseitigen Titelgeschichte „Der gestohlene Film“ benutzt. Kerstin Kohlenberg, die stellvertretende Leiterin des 2011 gegründeten „Investigativ-Ressorts“, beschreibt darin am Beispiel von „Cloud Atlas“, wie illegale Kopien von Kinofilmen entstehen und verbreitet werden und das Geschäft der Produzenten bedrohen.

Es ist ein Artikel, der mit größtem Aufwand zweifelhafte Ergebnisse produziert. Die „Zeit“ ist zum Beispiel eigens nach Belize in Zentralamerika gereist, um die dortige Flugpiste („staubig“), eine Straße („löchrig“) und das Innere einer Suite („weiß gefliester Boden, schwere dunkle Holzmöbel, Bilder von der Akropolis“) beschreiben zu können. Hier ist die Firma registriert, die einen Server betreibt, auf dem viele illegale Film-Kopien liegen. Ergebnis der Vor-Ort-Recherche, Überraschung: Hier sitzt gar keine Firma, sondern nur jemand, der seinen Briefkasten für dubiose Firmen zur Verfügung stellt.

Über mehrere Absätze beschreibt die „Zeit“ mit größter Detailfreude, wann und wie ein „Internetpirat“ in Moskau in einem Kino eine Vorführung von „Cloud Atlas“ abfilmt, um dann den Satz hinzuzufügen: „So in etwa muss es gewesen sein.“ Hinterher rät die Autorin noch, wie der Mann, den sie nicht kennt, sich dann zuhause am Computer gefühlt hat, während er den Film bearbeitet: „Womöglich ist er ein wenig aufgeregt, vielleicht stolz.“

Alles in dem Artikel suggeriert, dass hier keine Kosten und Mühen der Recherche gescheut wurden, um den Leser gut zu informieren. In Wahrheit ist der Text voller Ungenauigkeiten, Fehler und zweifelhaften Behauptungen, die Torsten Dewi in seinem Blog ausführlich aufgelistet hat.

Vor allem ist die zentrale Behauptung des Dossiers nicht haltbar: dass die illegalen Kopien verhindert hätten, dass „Cloud Atlas“ ein Erfolg wurde; dass der teure Film nur deshalb gefloppt sei. Schon in der Unterzeile über dem Artikel heißt es entsprechend:

Der Produzent Stefan Arndt hat mit „Cloud Atlas“ den teuersten deutschen Film aller Zeiten herausgebracht. Er braucht Zuschauer, die Kinokarten und DVDs kaufen. Das Geschäft funktioniert — bis Piraten illegale Kopien des Films ins Internet stellen. Aufzeichnung eines Raubzugs

Das „Zeit“-Dossier opfert eine differenzierte Darstellung der Tatsachen der Absicht, die behauptete zerstörerische Kraft der illegalen Kopien zu demonstrieren. Das Werk der Piraten ist auch für den Produzenten Stefan Arndt, dem die „Zeit“ vollständig auf den Leim geht, eine bequeme Erklärung für den Misserfolg seines Filmes.

Am Schluss des Textes kommt die „Zeit“ auf Google:

Auf der Piratenwebsite moviez.to findet sich der Name eines weiteren bekannten Unternehmens. Es ist der des mächtigsten Internetkonzerns der Welt. Google.

Das Unternehmen schaltet allerdings keine Werbung bei den Piraten. Sein Name findet sich lediglich im versteckten sogenannten Quelltext der Website. Zwei Tochterunternehmen von Google sind dort als Werbevermittler aufgeführt. Der Internetkonzern hilft den Filmpiraten dabei, Unternehmen zu finden, die bei ihnen Werbung schalten. (…) Nach einer Untersuchung der Universität von South Carolina in den USA verdient weltweit kaum ein anderes Unternehmen so viel Geld mit der Vermittlung von Werbung auf Piratenseiten wie Google.

Google wollte sich gegenüber der „Zeit“ angeblich nicht äußern, aber das Blatt fand eine Art Strohmann: Jeanette Hofmann.

Hofmanns Hauptthema ist das Urheberrecht. Es geht um eine der größten Veränderungen in der Geschichte der Marktwirtschaft. Bisher basierte dieses System darauf, dass ein Produkt demjenigen gehört, der es hergestellt hat, egal, ob es sich um ein Auto handelt, eine Glühbirne oder einen Kinofilm. Die Hersteller dieser Produkte wurden vom Gesetz geschützt, vom Eigentumsrecht, vom Urheberrecht. Wenn es gut lief, wurden sie reich mit dem, was sie geschaffen hatten.

Jetzt werden auf einmal Leute mit Dingen reich, die sie illegal kopiert haben.

Das ist es, womit sich die Politikwissenschaftlerin Hofmann beschäftigt. Sie hat dazu eine pointierte Meinung: Man brauche gar kein Urheberrecht. Sie sagt, es existiere ja auch kein Urheberrecht für Witze oder Kochrezepte. Dennoch bestehe auf der Welt kein Mangel an Witzen und Kochrezepten, sie habe das selbst untersucht. Außerdem gebe es eine Studie, wonach ohnehin kaum ein Künstler von seiner Kunst leben könne. Trotzdem werde weiterhin Kunst pro- duziert. Warum muss man Künstler also schützen? Warum ist es schlimm, ihre Produkte zu kopieren?

Man kann es überraschend finden, dass die Wissenschaftlerin Hofmann sich so eindeutig auf die Seite derer stellt, die mit illegalen Filmkopien Geld verdienen. Allerdings nur für einen Moment. Bis man feststellt, dass Hofmann und die 26 weiteren Forscher des im vergangenen März gegründeten Instituts nicht von der Humboldt-Universität bezahlt werden, obwohl sie ihre Büros in deren juristischer Fakultät bezogen haben. Sondern von einem großen internationalen Unternehmen. Von Google. Der Konzern ist derzeit der alleinige Geldgeber des Instituts, 4,5 Millionen Euro hat er investiert, für die ersten drei Jahre. Man kann sagen, ein Teil des Geldes, das Google mit den Raubkopien erwirtschaftet, fließt in wissenschaftliche Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass Raubkopien keine schlechte Sache sind.

Es ist eine kalkulierte Rufschädigung, die die „Zeit“ hier vornimmt. Sie unterstellt, dass Google Einfluss hat auf die Forschung des Humboldt-Institutes — obwohl die Konstruktion der Finanzierung dessen Unabhängigkeit sicherstellen soll. Sie unterstellt, dass die renommierte Wissenschaftlerin Hofmann sich von Google hat kaufen lassen und bestellte wissenschaftliche Ergebnisse liefert. Und sie reduziert die differenzierte Haltung Hofmanns zum Urheberrecht auf eine plumpe, falsche Formel, damit sie als perfekte Pointe für ein plump einseitiges Dossier taugt.

Das Landgericht Hamburg hat der „Zeit“ einstweilig untersagt, zu behaupten:

  • „(Jeanette Hofmann forscht zum Urheberrecht.) Sie hält es für überflüssig.“
  • „(Jetzt werden auf einmal Leute mit Dingen reich, die sie illegal kopiert haben. Das ist es, womit sich die Politikwissenschaftlerin Hofmann beschäftigt.) Sie hat dazu eine pointierte Meinung: Man brauche gar kein Urheberrecht.“
  • „Man kann es überraschend finden, dass die Wissenschaftlerin Hofmann sich so eindeutig auf die Seite derer stellt, die mit illegalen Filmkopien Geld verdienen.“

Außerdem darf die „Zeit“ nicht mehr den Eindruck erwecken, Jeanette Hofmann habe an Studien zu illegalen Filmkopien mitgewirkt.

Die „Zeit“ hat die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen.

Nachtrag, 24. April. Fortsetzung hier.

Dreist und dumm: die neue Bildersuche von Google

Zugegeben: Ich hatte nicht damit gerechnet. Ich hatte nicht gedacht, dass die neue Bildersuche von Google tatsächlich genau so funktionieren würde, wie es in der Ankündigung und den ersten aufgeregten Berichten klang. Ich hatte Google vielleicht die Dreistigkeit zugetraut, aber nicht die Dummheit.

Bislang führte ein Klick auf eines der kleinen Vorschaubilder in der Übersicht immer auf die Seite, auf der das Original zu sehen war. Jetzt führt er zu einer Anzeige des Bildes innerhalb der Suche. Der Nutzer muss also die Ergebnisseite gar nicht mehr verlassen, um sich die Bilder in voller Größe anzeigen zu lassen.

Bisher:

Neu:

Man kann mit der Tastatur einfach durch die gefundenen Bilder blättern, ohne Google verlassen zu müssen. Das ist zweifellos sehr praktisch. Google hat die Bildersuche für die Nutzer und für Google optimiert. Die Interessen der Urheber und Rechteinhaber spielten dabei erkennbar keine Rolle.

Wenn Google behauptet, dass die Änderung auch den Seitenbetreibern zugute kommt, ist das offenkundiger Unsinn. Google verweist darauf, dass nun gleich vier Links vom Suchergebnis zur Quellseite führen. In Tests habe sich zudem gezeigt, dass mehr Leute vom Ergebniss zur Quelle klicken. „Wir können erkennen, dass durch das neue Design bei einer typischen Suche durchschnittlich ein höherer Click-Through-Wert erzielt wird als früher“, sagt Google-Sprecher Kay Oberbeck.

Was er dabei ignoriert: Bislang war es in vielen Fällen gar nicht nötig, zur Quelle durchzuklicken, die Seite wurde ohnehin angezeigt, mit all den Informationen oder Anzeigen, die sie im Original umgeben. „Durchklicken“ bedeutet bei der alten Bildersuche bloß, die Seite aus dem Rahmen zu befreien, neben dem rechts noch die Google-Informationen angezeigt wurden. Bei der neuen Bildersuche bedeutet „Durchklicken“, die Originalseite überhaupt zum ersten Mal zu sehen bekommen. Diese beiden Werte miteinander zu vergleichen, ist sinnlos und dient bloß der Propaganda.

Dass Fotografen nach ersten Auswertungen feststellen, dass ihre Seiten von der neuen Bildersuche wesentlich weniger Besucher bekommen, ist absolut plausibel.

Genau genommen kopiert Google übrigens die Bilder nicht, es bindet sie nur von der fremden Seite ein. Auf dieselbe Weise liegt das folgende, mutmaßlich urheberrechtlich geschützte Bild zum Beispiel nicht auf meinem Server, sondern ist einfach nur von der Quelle eingebunden:

Das ist technisch ein Klacks, aber aus guten Gründen verpönt und ändert nach meinem Verständnis auch nichts bei der Beurteilung der Frage, ob das Vorgehen von Google legal und legitim ist.

Der Bundesgerichtshof hat 2010 die alte Bildersuche für rechtmäßig erklärt, musste dafür aber auch schon einige Verrenkungen vornehmen. Die neue Form, die die vollständige Anzeige urheberrechtlich geschützter Werke ermöglicht, hat keinen entsprechenden Schutz verdient.

Vorige Woche wurde noch spekuliert, dass die Bildersuche in Deutschland aufgrund der Rechtslage und der öffentlichen Debatte anders aussehen könnte. Doch über Google.com ist sie längst auch aus Deutschland und auf deutsch in der urheberfeindlichen Form zugänglich.

Mit der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat der Streit um die Google-Bildersuche eigentlich nichts zu tun, denn beim Leistungsschutzrecht geht es ja gerade nicht um die Anzeige ganzer Werke, sondern kleiner und kleinster Ausschnitte daraus. Aber in einem wichtigen Punkt gibt es natürlich doch einen Zusammenhang: Google verhält sich hier in exakt der rücksichtslosen und dreisten Weise, die die Verleger und andere Kritiker dem Konzern sonst (nicht immer zu recht) vorwerfen. Und hier passt sogar die vom Oberverlagslobbyisten Christoph Keese sonst gerne falsch verwendete Metapher vom Lichtschalter: Seiten können nur entscheiden, ob ihre Fotos in der Bildersuche auch im Original angezeigt werden — oder gar nicht.

Diese neue Bildersuche zu einem Zeitpunkt zu starten, zu dem Google so unter kritischer Beobachtung steht, zeugt von einem außerordentlichen Maß an Dummheit.

Der „Stern“ glaubt, ein Monopol auf Fakten zu haben

Der „Stern“ glaubt, er besitze das „Urheberrecht“ an den Ergebnissen seiner Recherche. Er irrt.

Die Hamburger Illustrierte hat eine einstweilige Verfügung gegen die FDP erwirkt. Die Partei hatte einen Fragenkatalog, den ihr der „Stern“ über zweifelhafte Geschäfte von FDP-Tochterfirmen zugeschickt hatte, samt Antworten online veröffentlicht.

Der „Stern“ sieht sich dadurch in seiner Existenz bedroht. Sein Rechercheur Hans-Martin Tillack schreibt:

Wenn wir Journalisten nicht mehr darauf rechnen können, dass wir selbst entscheiden, wann wir unsere Erkenntnisse veröffentlichen, können wir uns aufwändige Recherchen kaum noch leisten — weil dann andere vorgewarnt sind, bis hin zu den Konkurrenzblättern. Wir leben — überwiegend  — vom Geld unserer Leser. Nur wenn wir ihnen neue Informationen bieten können, werden sie für unsere Inhalte bezahlen.

Das mag alles sein. Das gibt dem „Stern“ aber nicht das Recht, anderen zu untersagen, ihnen bekannte Tatsachen der Öffentlichkeit mitzuteilen.

Der „Stern“ hat ein Urheberrecht an seinen Fragen. Er kann der FDP vermutlich untersagen, sie wörtlich zu veröffentlichen. Aber auf welcher Grundlage sollte er die Redefreiheit in Deutschland soweit einschränken können, dass diejenigen, die er etwas fragt, nicht darüber reden dürfen, was er sie gefragt hat?

Nehmen wir an, Herr Tillack hat durch Recherche herausgefunden, dass in meinem Keller eine Leiche sein soll. Wenn er mich, journalistisch korrekt, mit diesem Vorwurf konfrontiert, habe ich natürlich die Möglichkeit, schnell noch in die Offensive zu gehen und selbst der Öffentlichkeit in meinen eigenen Worten mitzuteilen, dass da eine Leiche in meinem Keller ist, um der Enthüllung die Wucht zu nehmen und als erstes die Deutungshoheit zu haben.

Das mag für einen Journalisten ärgerlich und frustrierend sein, aber das ist so.

Es ist selbst dann so, wenn ich von der Leiche in meinem Keller selbst gar nichts wusste und sie erst entdeckte, nachdem der „Stern“-Reporter mich darauf hingewiesen hatte. Was sollte mich daran hindern, mein neues Wissen über die Leichenhaltigkeit meines Kellers mit anderen zu teilen? Womöglich die Sorge, dass der „Stern“, wenn ich ihm so in die Parade fahre, erst recht eine große Leichensuche in meinen Kellern veranstaltet, ja. Vielleicht auch ein Gefühl von Fairness. Aber ein Recht?

Tillack schreibt:

Journalisten haben das Urheberrecht an ihren Fragenkatalogen und an den Rechercheergebnissen, die sich in diese Fragen wiederspiegeln [sic].

Man muss gar nicht, wie Tillack es tut, das Fass der Urheberrechtsdebatte aufmachen, um dem klar zu widersprechen. Es gibt kein Urheberrecht auf Fakten, und das ist auch gut so. Wenn der „Stern“ auf seinem Urheberrecht an der Formulierung der Fragen besteht: Gut, dann muss die FDP die Fragen weglassen oder umformulieren. Aber selbstverständlich hat die FDP das Recht, selbst zu entscheiden, wann und wie sie ihre Antworten auf diese Fragen veröffentlicht.

Und wenn sie damit die Aufmerksamkeits- und Verkaufs-Maximierungsstrategie des „Stern“ durchkreuzt, dann ist das bitter für den „Stern“ und womöglich ein Problem für den investigativen Journalismus insgesamt. Aber es ist nach meinem Rechtsverständnis nichts, das einen Eingriff in die Meinungsfreiheit rechtfertigt.

„Stern“-Chefredakteur Thomas Osterkorn lässt sich mit den Sätzen zitieren: „Das Konfrontieren gehört zur journalistischen Sorgfaltspflicht und dient vor allem den Betroffenen, ihre Sichtweise ebenfalls darzustellen. Wenn diese das Verfahren unterlaufen, indem sie Fragen und Antworten veröffentlichen, wird diese Praxis ausgehebelt.“

Die Betroffenen sollen „ihre Sichtweise“ darstellen dürfen, aber ausschließlich unter den Bedingungen, die das recherchierende Medium diktiert. Davon träumen sie noch beim „Stern“, dass sich dieses Monopol und das damit verbundene Geschäftsmodell auf Dauer aufrecht erhalten lässt.

Nachtrag, 14. November. Hans-Martin Tillack antwortet: Mein Vorwurf, der „Stern“ hätte ein Monopol auf Fakten verlangt, sei falsch. Gleichzeitig wiederholt er aber, dass es notwendig sei, den „Rechercheprozess“ schützen zu können.

Ekelhaft

Vermutlich werde ich es bereuen, Julia Schramm zu verteidigen, aber bei einer Frau, die so viele tatsächliche Angriffspunkte für Kritik bietet, erscheint es mir besonders abwegig, sie noch für Dinge zu beschimpfen, die sie gar nicht getan hat.

Die Piraten-Politikerin Julia Schramm hat ein Buch geschrieben, angeblich für ein gutes Honorar. Jemand hat das Buch bei Dropbox hochgeladen, wo man es sich kostenlos herunterladen konnte, bis der Verlag erreichte, dass es gelöscht wird.

Angeblich steckt darin eine große Ironie und ein Beweis für die Verlogenheit der Piraten insgesamt. Denn eigentlich, so geht die Argumentation, seien die Piraten doch dafür, dass man sich an urheberrechtlich geschützen Inhalten einfach frei bedienen kann. Um es auf die unnachahmliche Art von Bild.de zu formulieren:

Wasser trinken und Wein predigen ist auch bei den Piraten schwer in Mode.

(Sic!, inzwischen korrigiert.)

Bild.de meint, es sei „eine Geschichte so grotesk wie eigentlich auch komisch“:

Julia Schramm selbst hat die Idee des geistigen Eigentums als „ekelhaft“ bezeichnet. Doch bei ihrem eigenen Buch sieht sie das plötzlich ganz anders.

Das Wort „ekelhaft“ hat eine unwiderstehliche Anziehungskraft auf fast alle, die über Julia Schramm und ihr vermeintlich bigottes Verhältnis zum Urheberrecht schreiben. Es fiel im April in einem Podcast, den man sich hier anhören kann. Sie sagt darin wörtlich:

Das ist das Ekelhafte an dem Begriff [geistiges Eigentum], das ist das Widerliche an dem Begriff: Dieser Begriff wird genutzt, um Immaterialgüter auf Grundrechtsniveau zu heben. Und das ist ein Problem.

Sie lehnt nicht das Urheberrecht ab, sondern den Begriff des „Geistigen Eigentums“. Man muss natürlich nicht ihrer Meinung sein, aber das ist eine Position, für die es gute Gründe gibt. Der Begriff des „Geistigen Eigentums“ ist eine Metapher, die Parallelen zwischen materiellen und geistigen Gütern behauptet, die nicht zwingend vorhanden sind. Sie suggeriert zum Beispiel, dass das Anfertigen einer illegalen digitalen Kopie dasselbe ist wie der Diebstahl eines Gegenstands, und wird entsprechend häufig als Kampfbegriff benutzt.

Wolfgang Michal hat auf „Carta“ einen lesenswerten Beitrag über die Entstehung und Problematik des Begriffs vom „Geistigen Eigentum“ geschrieben. Er plädiert dafür, dass Netzaktivisten ihn nicht mehr bekämpfen, sondern ihm sein „ideologisches Mäntelchen ausziehen“ sollen.

Jedenfalls ist es möglich und argumentativ nachvollziehbar, wenn jemand den „Begriff“ des „Geistigen Eigentums“ „ekelhaft“ findet, und trotzdem das Urheberrecht nicht ablehnt.

Julia Schramm sagt in dem berüchtigten Podcast ausdrücklich:

Die Piraten wollen das Urheberrecht nicht abschaffen.

Und sie spricht sogar damals schon, im April, dezidiert darüber, was ihre Haltung zum Urheberrecht für den Umgang mit ihrem Buch und möglichen illegalen Kopien bedeutet:

Ich versuch das auch gerade meinem Verlag zu vermitteln. Ich saß in so’ner Vertreterkonferenz und dann kam die Marketinchefin und sagte: „Ja, Frau Schramm, wie sieht das denn aus, wenn das illegal runtergeladen wird?“ Ich so: „Naja gut, ich will natürlich, dass die Leute dafür bezahlen, aber ich will auch nicht, a), dass Sie sie behandeln, als wären das Mörder, und, b), dann schaffen Sie doch legale Angebote. Es müssen legale Angebote geschaffen werden.“

Worin soll nun der Widerspruch zwischen diesen Äußerungen vorher und dem aktuellen Vorgehen von ihr und ihrem Verlag bestehen? Was genau ist die Heuchelei?

Das Hauptproblem an der Durchsetzung des existierenden Urheberrechtes sieht Schramm laut Podcast in der Kriminalisierung der Nutzer sowie in der Gefahr, dass sich die Weitergabe und das Anfertigen illegaler Kopien nur durch eine totale Überwachung von Kommunikation verhindern ließen. Beides passiert aber in diesem Fall nicht.

Im übrigen demonstriert das Gespräch eindrucksvoll, wie wenig Schramm von einem Thema wissen muss, um sich dazu meinungsstark zu äußern, aber davon mal ab: Sie hat nicht das Urheberrecht als „ekelhaft“ bezeichnet, sondern den Begriff des „Geistigen Eigentums“. Die Frage ist nun: Wollen oder können Journalisten den Unterschied nicht verstehen? (Nicht-Journalist und Julia-Schramm-Hasser „Don Alphonso“ schreibt es auf FAZ.net natürlich auch falsch auf.)

Das Online-Angebot der „Süddeutschen Zeitung“ musste seinen Artikel zum Thema schon nachträglich korrigieren. Die beiden Autoren hatten Schramm mit den außerordentlich sinnlosen Worten zitiert:

„Ich lehne nicht das Urheberrecht, sondern den Begriff des Urheberrechts ab, weil er ein Kampfbegriff ist.“

Gesagt hatte sie aber:

„Ich lehne nicht das Urheberrecht, sondern den Begriff des geistigen Eigentums ab, weil er ein Kampfbegriff ist.“

Verstanden hat sueddeutsche.de den Unterschied aber immer noch nicht. Am Ende des Artikels heißt es:

Wie Spiegel Online berichtet, hatte die Piratin das Urheberrecht in einem Podcast als „ekelhaft“ bezeichnet.

Nein, das hat sie nicht, und das berichtet auch „Spiegel Online“ in dem von sueddeutsche.de verlinkten Artikel nicht. „Spiegel Online“ formuliert dort nur, „Julia Schramm findet geistiges Eigentum ‚ekelhaft'“, was allerdings natürlich auch irreführend ist.

Die „Bild“-Zeitung nennt Schramm heute die „gierige Piratin“ und fragt: „Wie verlogen ist diese Partei?“ Dabei sollte, wenn überhaupt jemand, doch dieses Blatt Verständnis aufbringen für den Unterschied zwischen Theorie und Praxis bei diesem Thema. Welcher Kleptomane verteidigt sonst so entschieden die Idee, dass man nicht stehlen darf?

Am Mittwochabend hat Bild.de im Jagdrausch noch einmal nachgelegt und treibt die Verleumdung der Politikerin auf die Spitze:

Der eigentliche Aufreger ist eine andere Tatsache. Schramm bezeichnete Urheberrechte einst als „ekelhaft“. Jegliches geistiges Eigentum sollte ihrer Meinung nach für alle gratis zur Verfügung stehen.

Das gilt aber anscheinend nicht für sie.

Falsch. Und weiter:

In der Zeitung „Die Welt“ hat sich Schramm dazu jetzt in einem Interview geäußert. Auf die Frage, ob sie das Vorgehen gut finde, versucht Schramm das als generöse Geste zu verkaufen: „Ich bin froh, dass mein Verlag und ich uns dazu entschieden, nicht gleich eine hohe Strafzahlung zu fordern, sondern zunächst eine kostenpflichtige ‚Gelbe Karte‘ zu vergeben.“

Nein, das hat sie nicht gesagt. Der Satz lautet wörtlich (Hervorhebung von mir):

„Ich bin froh, dass mein Verlag und ich uns dazu entschieden haben, nicht gleich eine hohe Strafzahlung zu fordern, sondern zunächst eine nicht kostenpflichtige ‚Gelbe Karte‘ zu vergeben.“

Welche Möglichkeit ist beunruhigender? Dass die Leute bei Bild.de sogar zu doof sind, einen Satz zu kopieren, ohne seinen Sinn ins Gegenteil zu verkehren? Oder dass sie den Kampf gegen ihre politischen Gegner mit solch plumpen Lügen und Fälschungen führen?

Nachtrag, 13:00 Uhr. Sueddeutsche.de hat sich transparent korrigiert, Bild.de unauffällig, als wäre nichts gewesen.

Ein Kartell nutzt seine Macht: Wie die Verlage für das Leistungsschutzrecht kämpfen

Es ist kein Spaß, sich mit dem Kartell aller großen Häuser anzulegen. Wer will Springer, Burda, „Süddeutsche“, „FAZ“, DuMont und die „WAZ“-Gruppe gegen sich haben? Natürlich sagen Mathias Döpfner, Frank Schirrmacher oder Hubert Burda ihren Redakteuren nicht, was sie schreiben sollen. Das wissen die schon von allein.

(Jakob Augstein)

· · ·

Morgen Demnächst will das Bundeskabinett über ein Presse-Leistungsschutzrecht entscheiden. Wenn man den Verlagen glaubt — wozu kein Anlass besteht — geht es um nichts weniger als um Leben und Tod der freien Presse in Deutschland.

Seit gut dreieinhalb Jahren kämpfen die Verlage öffentlich für ein solches Recht, mit dem die geschäftliche Nutzung ihrer frei zugänglichen Inhalte im Internet lizenzpflichtig gemacht werden soll. Ursprünglich sollte schon das Lesen von Online-Medien auf geschäftlichen Computern Geld kosten; inzwischen ist nur noch eine Lex Google übrig geblieben, die Suchmaschinen dafür zahlen lassen will, dass sie kurze Anrisse aus Verlagstexten zeigen, um Nutzer zu deren Seiten zu leiten.

Es sieht im Moment nicht so aus, als ob die Geschichte, wie die Verlage die Bundesregierung dazu brachten, ihre Rechte und potentiell ihre Einnahmen durch ein neues Gesetz deutlich auszuweiten, am Ende aus Verlagssicht eine Erfolgsgeschichte sein wird. Sie ist trotzdem ein Lehrstück: Dafür, wie die führenden deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ein politisches Klima herstellten, in dem ein solches Gesetz notwendig erschien, und wie sie ihre publizistische Macht dazu benutzten, ihre politische Lobbyarbeit zu unterstützen. (mehr …)

Euren Kopf habt ihr längst verloren (2)

Johnny Haeusler:

Es ist offenbar nicht mehr möglich, PRO Urheberrecht zu sein (was ich bin), ohne sich mit Artikeln gemein zu machen, die entweder pure Propaganda oder Panikmache vor einer Partei sind. Oder beides.

Ich schüttle selbst oft genug den Kopf ob einiger Aussagen der Piratenpartei und teile viele der von dort wiedergegebenen Statements zum Thema genau: gar nicht. Doch selten war ich so erschüttert von der Qualität angeblicher Journalismus-Profis, wie in diesen Zeiten der Debatten ums Urheberrecht.

Ich auch. Ich auch.

Bitte lesen.

Michael Verhoevens Sohn ist arm dran

„Schuhe gibt’s auch nicht gratis“, steht über dem Artikel des Regisseurs Michael Verhoeven über ACTA im aktuellen „Focus“, und genau genommen könnte man natürlich an dieser Stelle aufhören zu lesen. Es ist die „Ihr seid alle Diebe“-Nummer, und selbst wenn sie nicht falsch wäre, wäre sie alt.

Tatsächlich lohnt es sich aber, den Text trotzdem zu lesen, weil er die Diskussion noch viel weiter zurückwirft, als die Überschrift befürchten lässt.

In der Welt dieses „Focus“-Artikels, in der Welt des Michael Verhoeven gibt es keinen legalen Handel mit digitalen Inhalten im Netz.

Verhoevens Text beginnt so:

Ein Kunde geht in ein Musikgeschäft und entdeckt dort eine tolle CD. Am Ausgang wird er festgehalten. Er hat nämlich etwas vergessen: Er hat nicht bezahlt.

Das Netz ist wie ein Supermarkt. Hier entdeckt der Kunde ebenfalls tolle Musik und lädt sie herunter. Und auch er hat etwas vergessen. Er hat nicht bezahlt — doch niemand hält ihn auf.

Die Möglichkeit, dass der Kunde die tolle Musik im Netz entdeckt, heruntergeladen und bezahlt hat — sie kommt nicht vor.

Verhoeven:

Mein Sohn Simon ist Komponist. Über die Verwertungsgesellschaft GEMA ist er beteiligt, wenn seine Musik (z. B. in dem Film „Männerherzen“) im Kino, im Radio oder Fernsehen aufgeführt wird.

Was aber über das Netz verbreitet wird, wird nicht abgerechnet. Da geht er leer aus, und seine Musiker und alle am Herstellungsprozess Beteiligten sind ebenfalls betrogen.

Das ist strunzfalsch. Was über das Netz verbreitet wird, wird auch abgerechnet. Im Dezember erst hat die GEMA sich mit dem Internetverband Bitkom über Vergütungs-Regeln geeinigt. Und auch im endlosen Streit zwischen GEMA und YouTube geht es um die Frage, wie hoch die Vergütung sein soll — nicht um die Vergütung an sich.

Verhoeven wendet sich dann an die Diebe direkt und versucht es damit, sie als Kindergartenkinder zu behandeln:

Sie verstehen doch, lieber User, dass ein Drehbuchautor, ein Regisseur, ein Produzent, ein Sänger für die Verbreitung seiner Arbeit ein Honorar bekommen muss. Wenn Sie in einen Laden gehen, wissen Sie, dass Sie die Ware bezahlen müssen. Wieso erwarten Sie nicht das Gleiche, wenn Sie im Netz eine Ware beziehen?

Viele erwarten es. Viele tun es.

Eines der Probleme ist, dass sich für viele „Waren“, die Menschen gerne im Internet „beziehen“ würden, gar keine Bezahlmöglichkeiten angeboten werden. Dass quasi die Kassen fehlen.

Lustigerweise hat Verhoeven denselben Gedanken erblickt. Aber er hat leider die falsche Auffahrt genommen und landet dort als Geisterfahrer:

Sie haben ja die Freiheit, das Lied oder den Film herunterzuladen.

Niemand verbietet es Ihnen. Aber bitte nicht, ohne an der Kasse das Geld hinzulegen.
Entsprechende Kassen gibt es, denken Sie an die Schuhe, die Sie im Internet gekauft haben. Aber im Fall von Musik oder Spielfilmen sind die Kassen nicht besetzt. Noch nicht.

Es ist merkwürdig, das im März 2012 noch irgendwohin zu schreiben, aber gut: Doch, es gibt auch im Fall von Musik oder Spielfilmen schon Kassen, die besetzt sind, und in manchen stecken schon gewaltige Einnahmen.

Es kommt aber schlimmer. Verhoeven hält ACTA tatsächlich für ein Kassenaufstellabkommen, nicht für ein Kaufhausdetektivabkommen.

Aber im Fall von Musik oder Spielfilmen sind die Kassen nicht besetzt. Noch nicht. Jetzt, wo das geschehen soll, wird geschrien: „Das ist Zensur!“ Wie bitte? Ist es Zensur, dass Sie die Schuhe bezahlen müssen, die Sie im Internet gekauft haben?

Was fehlt noch? Richtig: Netzsperren. Und Kinderpornographie.

Ich bin gegen Zensur. Aber im Netz bin ich zum Beispiel dafür, dass der Konsument von Kinderpornografie nicht etwa bestraft wird, sondern dass er sich den Dreck gar nicht erst ansehen kann, weil eine „Zensur“ ihn schon herausgefiltert hat. Wenn jemand zu bestrafen wäre, dann der, der diese Dinge ins Netz stellt. Und mitschuldig ist auch der Anbieter, der Provider, der Öffner des Portals, der laut Leutheusser-Schnarrenberger nicht Hilfssheriff spielen soll.

Ich habe nicht die Kraft, all das, was daran falsch und schlimm ist, aufzudröseln. Ich würde mich allerdings Verhoevens nächstem Satz anschließen:

Hier sind viele Fehleinschätzungen im Umlauf.

Ich fürchte, dass dieser Artikel nicht nur etwas über die Ahnungslosigkeit von Michael Verhoeven aussagt, der glaubt, dass man im Internet Filme nur stehlen kann, bis endlich die ACTA-Kassen aufgestellt sind. Ich fürchte, dass das Stück und die Tatsache, dass der „Focus“ das so gedruckt hat, auch etwas darüber aussagt, in welchem Maß die ACTA-Lobby bereit ist, mit Unredlichkeit und Boshaftigkeit für ihre Interessen zu kämpfen. Sie scheint aus ihren Fehlern nur exakt eine Lektion gelernt zu haben: Dass sie die Urheber vorschicken muss.