Lügen fürs Leistungsschutzrecht (3)

Unter dem Namen »Ver­tei­dige dein Netz« hat Google vor eini­gen Wochen eine große Kam­pa­gne gegen das geplante Leis­tungs­schutz­recht für Zei­tungs– und Zeitschriften-Verlage begon­nen. Vor eini­gen Tagen ver­öf­fent­lichte der Ver­band der Zeit­schrif­ten­ver­le­ger unter dem Titel »Ver­tei­dige deine Presse« eine Ant­wort. Punkt für Punkt wer­den darin die Behaup­tun­gen von Google »dekonstruiert«.

Zum Bei­spiel die Aus­sage: »Das geplante Leis­tungs­schutz­recht wird auch inner­halb der schwarz-gelben Koali­tion in Ber­lin kri­tisch gese­hen.« Das ist zwar zwei­fel­los wahr. Aber der VDZ erwidert:

Letzt­end­lich über­steigt die Zahl der Befür­wor­ter die Zahl der Kri­ti­ker. Sowieso wäre ohne Kri­tik eine poli­ti­sche Debatte nicht mög­lich. Dank der Pro– und Con­tra– Mei­nun­gen im poli­ti­schen Feld wurde letzt­end­lich ein Kon­sens erzielt, der sich im befür­wor­ten­den Votum des Bun­des­tags für das Leis­tungs­schutz­recht aus­spricht. Wer, wenn nicht die Abge­ord­ne­ten, ist reprä­sen­ta­ti­ver dafür?

Moment: Es gibt ein »befür­wor­ten­des Votum des Bun­des­ta­ges« für das geplante Leistungsschutzrecht?

Der VDZ scheint davon über­zeugt, denn er wie­der­holt das spä­ter noch ein­mal in ande­rer, aber ähn­lich pathe­ti­scher Form, näm­lich um der Google-Aussage zu wider­spre­chen, dass das Leis­tungs­schutz­recht »von wei­ten Tei­len der deut­schen Gesell­schaft abge­lehnt« werde:

Wenn Google die ange­führ­ten Bei­spiele für reprä­sen­ta­ti­ver hält, als der vom deut­schen Volk gewählte Bun­des­tag, der sich für das Leis­tungs­schutz­recht in einem Votum aus­ge­spro­chen hat, dann weist der Such­mo­no­po­list hier eine gehö­rige Ver­zer­rung bezüg­lich sei­nes Gesell­schafts­bild aus.

Die Ver­le­ger sug­ge­rie­ren, dass Google unde­mo­kra­tisch han­delt, weil der Kon­zern einen Beschluss des deut­schen Par­la­ments igno­riere, nur: Wel­chen Par­la­ments­be­schluss? Wann hat der vom deut­schen Volk gewählte Bun­des­tag sich in einem Votum für das Leis­tungs­schutz­recht ausgesprochen?

Auf meine ent­spre­chende Frage ant­wor­tet mir der Spre­cher des VDZ:

Der Bun­des­tag hat sich in der ers­ten Lesung mit dem Gesetz­ent­wurf beschäf­tigt und dann in die Aus­schüsse über­wie­sen. Bei der Debatte in der ers­ten Lesung über­wo­gen posi­tive Bewertungen.

Mit ande­ren Wor­ten: Es gibt kein Votum. Der Deut­sche Bun­des­tag hat über das geplante Leis­tungs­schutz­recht noch nicht abge­stimmt. Er hat es nur, wie vor­ge­se­hen in unse­rem Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren, in die Aus­schüsse über­wie­sen. Dabei hat keine Abstim­mung statt­ge­fun­den, schon gar nicht in der Sache.

Und selbst wenn die über­wie­gende Zahl von Bewer­tun­gen in der Aus­spra­che zur ers­ten Lesung schon gleich­be­deu­tend wäre mit einem »Votum« (was sie nicht ist), hätte der VDZ unrecht. Für das Leis­tungs­schutz­recht spra­chen sich drei Red­ner aus (Max Stad­ler, Ans­gar Heve­ling, Tho­mas Sil­ber­horn), dage­gen bzw. für Alter­na­ti­ven fünf (Mar­tin Dör­mann, Petra Sitte, Tabea Röß­ner, Lars Kling­beil, Jimmy Schulz).

Und wir mer­ken uns: Die deut­schen Zeit­schrif­ten­ver­le­ger erfin­den im Kampf für ihr eige­nes Gesetz ein par­la­men­ta­ri­sches Votum, das es nicht gibt, um die angeb­li­chen Unwahr­hei­ten und die Demo­kra­tie­feind­lich­keit von Google anzuprangern.

Nach­trag, 17:50 Uhr. Der VDZ hat seine fal­sche Dar­stel­lung auf Twit­ter mit der For­mu­lie­rung »Wenn der Wunsch Vater des Gedan­kens ist« erklärt und die betref­fen­den Stel­len jetzt so verändert:

Dank der zahl­rei­chen Pro– und Con­tra– Mei­nun­gen im poli­ti­schen Feld wird auf einen Kon­sens hin­ge­ar­bei­tet, der sich hof­fent­lich im befür­wor­ten­den Votum des Bun­des­tags für das Leis­tungs­schutz­recht aus­spricht. (…)

Wenn Google die ange­führ­ten Bei­spiele für reprä­sen­ta­ti­ver hält, als der vom deut­schen Volk gewählte Bun­des­tag, der in der Ent­schei­dung letzt­end­lich das letzte Wort haben wird, dann weist der Such­mo­no­po­list hier eine gehö­rige Ver­zer­rung bezüg­lich sei­nes Gesell­schafts­bild aus.

(Her­vor­he­bun­gen von mir.)

Das ergibt zwar weder sprach­lich, noch als Erwi­de­rung auf Google Sinn, ist aber wenigs­tens nicht mehr kom­plett falsch.

Ausgewogenheit, wie sie Hubert Burda meint

»Kri­tisch und aus­ge­wo­gen« hät­ten sich die Jour­na­lis­ten und Redak­teure der deut­schen Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten zum Thema Leis­tungs­schutz­recht geäu­ßert, schrieb Ver­le­ger­prä­si­dent Hubert Burda den Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten. Das ist ein guter Anlass, aus­nahms­weise in den »Focus« zu schauen, den er herausgibt.

Auch der hat sich in die­ser Woche mit dem Leis­tungs­schutz­recht befasst. Der Arti­kel trägt die Über­schrift: »Bald Fair­ness im Netz?« Er ist mit einer Kari­ka­tur illus­triert, die Google als Spinne in einem Netz zeigt, in dem schon meh­rere Flie­gen mit Euro-Zeichen und ein Schmet­ter­ling mit Dollar-Zeichen fest­hän­gen. Die Google-Spinne trägt ein Pro­test­schild mit der Auf­schrift »FÜR DIE FREIHEIT IM NETZ!«

»Focus«-Medienredakteur Robert Ver­nier berich­tet unter die­ser Zeich­nung, dass das geplante Leis­tungs­schutz­recht »unge­ach­tet der mas­si­ven Kam­pa­gne des Internet-Riesen Google die erste par­la­men­ta­ri­sche Hürde« genom­men hätte. Das Gesetz solle Ver­lage vor dem »unbe­rech­tig­ten und unbe­zahl­ten Zugriff« auf ihre Inhalte schüt­zen, behaup­tet er und fasst seine Bedeu­tung so zusammen:

Es hätte Vor­bild­cha­rak­ter für viele Län­der, in denen sich Ver­lage — wie etwa in Frank­reich und Bra­si­lien — gegen die unge­nierte Selbst­be­die­nung von Google & Co. bei Zeit­schrif­ten– und Zei­tungs­in­hal­ten wehren. (…)

Per Internet-Kampagne und Zei­tungs­an­zei­gen schürte der US-Konzern ver­gan­gene Woche mit unwah­ren Behaup­tun­gen und bizar­ren Andeu­tun­gen Ängste. Google erklärte die Frei­heit des Inter­nets für bedroht und for­derte des­sen Nut­zer auf, Bun­des­tags­ab­ge­ord­nete mit einer Flut von E-Mails auf Kon­zern­kurs zu zwingen.

Ver­nier zitiert dann aus der Bun­des­tags­de­batte jeweils meh­rere Äuße­run­gen von Max Stad­ler (FDP) und Ans­gar Heve­ling (CDU). Beide sind Befür­wor­ter des neuen Gesetzes.

Argu­mente gegen das Leis­tungs­schutz­recht aus der Debatte wer­den im »Focus« nicht erwähnt. Ein Geg­ner des Geset­zes kommt im »Focus« nicht zu Wort. Von der Kri­tik nam­haf­ter Wis­sen­schaft­ler an dem Gesetz erfährt der »Focus«-Leser nichts.

Diese, äh, nach­richt­li­che Bericht­er­stat­tung wird durch einen Kom­men­tar hin­ten im Heft ergänzt. In der Rubrik »Mon­tag ist Zeug­nis­tag« gibt »Focus« Google eine 6.

Ein Kartell nutzt seine Macht: Wie die Verlage für das Leistungsschutzrecht kämpfen

Es ist kein Spaß, sich mit dem Kar­tell aller gro­ßen Häu­ser anzu­le­gen. Wer will Sprin­ger, Burda, »Süd­deut­sche«, »FAZ«, DuMont und die »WAZ«-Gruppe gegen sich haben? Natür­lich sagen Mathias Döpf­ner, Frank Schirr­ma­cher oder Hubert Burda ihren Redak­teu­ren nicht, was sie schrei­ben sol­len. Das wis­sen die schon von allein.

(Jakob Augs­tein)

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Mor­gen Dem­nächst will das Bun­des­ka­bi­nett über ein Presse-Leistungsschutzrecht ent­schei­den. Wenn man den Ver­la­gen glaubt — wozu kein Anlass besteht — geht es um nichts weni­ger als um Leben und Tod der freien Presse in Deutschland.

Seit gut drei­ein­halb Jah­ren kämp­fen die Ver­lage öffent­lich für ein sol­ches Recht, mit dem die geschäft­li­che Nut­zung ihrer frei zugäng­li­chen Inhalte im Inter­net lizenz­pflich­tig gemacht wer­den soll. Ursprüng­lich sollte schon das Lesen von Online-Medien auf geschäft­li­chen Com­pu­tern Geld kos­ten; inzwi­schen ist nur noch eine Lex Google übrig geblie­ben, die Such­ma­schi­nen dafür zah­len las­sen will, dass sie kurze Anrisse aus Ver­lags­tex­ten zei­gen, um Nut­zer zu deren Sei­ten zu leiten.

Es sieht im Moment nicht so aus, als ob die Geschichte, wie die Ver­lage die Bun­des­re­gie­rung dazu brach­ten, ihre Rechte und poten­ti­ell ihre Ein­nah­men durch ein neues Gesetz deut­lich aus­zu­wei­ten, am Ende aus Ver­lags­sicht eine Erfolgs­ge­schichte sein wird. Sie ist trotz­dem ein Lehr­stück: Dafür, wie die füh­ren­den deut­schen Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­lage ein poli­ti­sches Klima her­stell­ten, in dem ein sol­ches Gesetz not­wen­dig erschien, und wie sie ihre publi­zis­ti­sche Macht dazu benutz­ten, ihre poli­ti­sche Lob­by­ar­beit zu unterstützen.

wei­ter­le­sen →

Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute

»Wir ver­spre­chen uns keine gro­ßen Ein­nah­men von die­sem Leis­tungs­schutz­recht. Das ist jetzt auch gar nicht unser Ziel. Uns geht es dabei darum: Das ist unser geis­ti­ges Eigen­tum und unser Anspruch. Und wir wol­len ein­fach gerne vor­her gefragt wer­den. Und wich­tig ist auch, dass große Martkteil­neh­mer wie Gug­gel nicht ein­sei­tig den Preis auf null fest­set­zen. Das wäre so, als wenn ich sel­ber in den Super­markt gehen würde und würde mir da was raus­ho­len. Da ist ja auch keine Schranke vor dem Super­markt. Da kann ich ja auch rein­ge­hen ein­fach. Da ist auch nicht alles aus­ge­zeich­net, das ver­gisst die Ver­käu­fe­rin ab und zu mal. Und trotz­dem würde ich nie auf die Idee kom­men, mir die Spree­wald­gur­ken umsonst raus­zu­neh­men. Son­dern ich würde dann hin­ge­hen und fra­gen: ›Was kos­ten die, bitte?‹, und dann würde ich das bezahlen.«

Diet­rich von Kla­eden, Lei­ter Regie­rungs­be­zie­hun­gen der Axel Sprin­ger AG, 12. April 2011.

Es geht den Ver­la­gen also, wenn man Diet­rich von Kla­eden glau­ben darf, wozu natür­lich kein Anlass besteht, bei ihrem Leis­tungs­schutz­recht gar nicht wirk­lich ums Geld. Es geht ihnen ums Prin­zip und darum, ihren hin­ken­den Ver­glei­chen die Holz­beine zu ver­sil­bern. Bloß des­halb kämp­fen sie seit Jah­ren mit größ­ter Ver­bis­sen­heit um ein neues Gesetz.

Wenn das stimmte, wäre noch viel weni­ger ein­sich­tig, warum der Deut­sche Bun­des­tag ein Gesetz ver­ab­schie­den sollte, das dafür selbst­ver­ständ­li­che, natür­li­che und legi­time For­men, Infor­ma­tio­nen und Inhalte im Netz zu tei­len, beschränkt. Das Rechts­un­si­cher­heit schafft und eine Flut von Abmah­nun­gen pro­vo­zie­ren könnte. Das Spra­che monopolisiert.

Eigent­lich müss­ten die deut­schen Zei­tungs– und Zei­tungs­ver­lage besof­fen sein vor Glück. »Wie Weih­nach­ten« müsste das für »man­che von ihnen« sein, schrieb Heri­bert Prantl in der »Süd­deut­schen Zei­tung«, dass das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium in die­ser Woche end­lich einen Ent­wurf für ihr Leis­tungs­schutz­recht vor­ge­legt hat.

Ich wette, die meis­ten von ihnen haben statt­des­sen fiese Kopf­schmer­zen, und nicht von einem Kater. Ich mag mich irren, aber mir kommt es so vor, als sei die Wahr­schein­lich­keit, dass die­ses Leis­tungs­schutz­recht kommt, para­do­xer­weise sel­ten so gering gewe­sen wie heute, da ein Text­vor­schlag vor­liegt. Das ist das Schlimmste, das die­sem Gesetz pas­sie­ren konnte, dass seine Fol­gen end­lich kon­kret greif­bar wer­den. Nun ist die Unmög­lich­keit und Untaug­lich­keit eines sol­chen Geset­zes unüber­seh­bar. Und der Wider­stand dage­gen ent­spre­chend breit und entschlossen.

Es gibt, ähn­lich wie in der Debatte um ACTA, hys­te­ri­sche Über­trei­bun­gen bei den Geg­nern. Ein Leis­tungs­schutz­recht, wie es die Bun­des­re­gie­rung jetzt dis­ku­tiert, ver­bie­tet es nicht, Aus­züge aus Online-Medien zu ver­wen­den. Das Zitat­recht, das es erlaubt, sol­che Aus­schnitte als Teil eines eige­nen Bei­tra­ges zu ver­wen­den, bleibt unangetastet.

Des­halb behaup­tet Axel-Springer-Außenminister Chris­toph Keese, nor­male Blog­ger müss­ten das Leis­tungs­schutz­recht nicht fürch­ten. Er unter­schlägt, dass ein gro­ßer Teil der Arten, wie im Inter­net auf inter­es­sante Inhalte ver­wie­sen wird, gar nicht durch das Zitat­recht geschützt ist. Tweets zum Bei­spiel, die nur die Über­schrift eines Bei­trags und den Link dort­hin ent­hal­ten. Links auf Face­book, die auto­ma­tisch Über­schrift und Beginn des ver­link­ten Tex­tes bekom­men. Und Lis­ten, wie sie zum Bei­spiel Felix Schwen­zel gerne ver­öf­fent­licht, die mit je einem Link und einem kur­zen Text­aus­schnitt, nicht immer aber einem zusätz­li­chen Kom­men­tar, auf lesens­werte Arti­kel verweisen.

Diese Nut­zun­gen sind nicht durch das Zitat­recht gedeckt, weil die eigene Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Zitier­ten fehlt. Sie sind aber nach gel­ten­dem Gesetz erlaubt, solange die Text­menge unter­halb der urhe­ber­recht­li­chen Schöp­fungs­höhe liegt.

Der Jurist Till Kreut­zer nennt auf iRights.info Bei­spiele für sol­che Nut­zun­gen. Zum Bei­spiel ein Tweet wie die­ser, der die Über­schrift eines ver­link­ten Bei­tra­ges nennt:

@zeitonline: »Schwarz-Gelb einigt sich auf Leis­tungs­schutz­recht« http://bit.ly/KtSSrf #lsr

Oder ein Blog­ein­trag wie dieser:

Habe gerade gese­hen, dass Kon­rad Lischka auf Spie­gel Online über das Leis­tungs­schutz­recht (http://bit.ly/OHvhB8) berich­tet. Er fol­gert: »Die Regie­rungs­ko­ali­tion hat es in den drei Jah­ren Debatte nicht geschafft, die Unklar­hei­ten bei dem Vor­ha­ben auch nur zu benen­nen. In dem Pro­to­koll des Koali­ti­ons­aus­schus­ses vom Sonn­tag fehlt jeder Hin­weis auf neue Ideen, wie ein Leis­tungs­schutz­recht aus­se­hen könnte, das die Zitat­frei­heit im Netz sichert und inno­va­tive Netz­an­ge­bote fördert.«

Wenn der­je­nige, der hier twit­tert oder bloggt, das in irgend­ei­ner Weise gewerb­lich tut — und die Gren­zen dafür sind in dem Ent­wurf extrem weit gesteckt — käme er in Zukunft mit dem neuen Leis­tungs­schutz­recht der Ver­le­ger in Kon­flikt. Er müsste eine Lizenz erwer­ben oder könnte abge­mahnt werden.

Sobald das Zitat­recht nicht greift, sind schon win­zigste Bestand­teile der Arti­kel durch das Leis­tungs­schutz­recht geschützt. Womög­lich reicht es schon, einen Link zu set­zen, wenn in die­sem Link der Wort­laut der Über­schrift ent­hal­ten ist, wie es inzwi­schen meis­tens üblich ist, etwa so:

http://irights.info/?q=content/referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-eine-erste-ausfuhrliche-analyse

Es mag schon sein, dass die Ver­lage diese Art der Nut­zung gar nicht ein­schrän­ken woll­ten. Es mag sein, dass das nur die Kol­la­te­ral­schä­den des Ver­suchs sind, von den benei­dens­wer­ten Ein­nah­men der Such­ma­schi­nen­be­trei­ber zu pro­fi­tie­ren. Auch die dür­fen bis­lang ihren Nut­zern Links und kurze Aus­risse (»Snip­pets«) aus den gefun­de­nen Sei­ten und Nach­rich­ten­ar­ti­keln anzei­gen, obwohl das nicht durch das Zitat­recht gedeckt ist. In Zukunft sol­len sie dafür zah­len. Doch beim Ver­such, Google zu tref­fen, wer­den auch alle ande­ren getrof­fen, die auf Inhalte im Inter­net mit kur­zen Aus­schnit­ten verweisen.

Am Ende wird es am meis­ten die Ver­lage selbst tref­fen. Das zeigt sich nicht nur an den (Über-)Reaktionen im Netz, wenn Blog­ger erklä­ren, nicht mehr auf Ver­lags­in­halte ver­lin­ken zu wol­len. Die Erkennt­nis teilt sogar das »Handelsblatt«:

»Die Ver­le­ger stel­len sich selbst ein Bein«, kom­men­tiert dort Ste­phan Dör­ner. Er kommt zu dem Schluss:

Das Leis­tungs­schutz­recht wird damit nicht für Ein­deu­tig­keit, son­dern für jede Menge Streit sor­gen. Froh kön­nen dar­über eigent­lich nur die sein, die vom Streit ande­rer gut leben: die Anwälte.

Wenn selbst die Redak­tion des »Han­dels­blatts«, die beim Urhe­ber­recht sonst eher mit der Tole­ranz und dem Prag­ma­tis­mus eines Tali­ban argu­men­tiert, zum Geg­ner des Leis­tungs­schutz­rech­tes in der dis­ku­tier­ten Form wird, würde ich mir als Ver­lags­lob­by­ist ernste Sor­gen machen. (Ande­rer­seit twit­tert der ehe­ma­lige »Handelsblatt«-Redakteur Tho­mas Knüwer, dass Ober­ta­li­ban und Chef­re­dak­teur Gabor Stein­gart nicht im Haus gewe­sen sei.)

Auch andere gehen auf Dis­tanz. »Spie­gel Online« been­det einen Arti­kel über das Leis­tungs­schutz­recht mit der Versicherung:

Sie kön­nen auch in Zukunft mit Über­schrift und Text­an­riss auf SPIEGEL ONLINE verlinken.

Frank Schirr­ma­cher, einer der Her­aus­ge­ber der »Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung«, schließt sich dem auf Twit­ter auf Nach­frage aus­drück­lich an. Außer­dem ver­linkt er mit den Wor­ten »Con­stanze Kurz hat alles vor­aus­ge­se­hen« auf einen »FAZ«-Artikel, in dem die Infor­ma­ti­ke­rin und Publi­zis­tin sich — bes­ten­falls halb sati­risch — aus­malt, wie düs­ter die Zukunft für Ver­lage wer­den könnte, »wenn Such­ma­schi­nen­be­trei­ber jour­na­lis­ti­sche Leis­tun­gen künf­tig ange­mes­sen ver­gü­ten müs­sen«. (Darin wird mein ein­gangs zitier­ter Springer-Freund Diet­rich von Kla­eden übri­gens 2014 Kulturstaatsminister.)

Unter ihrem Text steht der Satz: »In der Aus­ein­an­der­set­zung um das Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage, in der diese Zei­tung Par­tei ist, ver­tritt [Con­stanze Kurz] als Kolum­nis­tin eine andere Mei­nung als die der Ver­lage, auch unse­res Verlags.«

Von der Ein­heit »der Ver­lage«, die diese Dis­tan­zie­rung sug­ge­riert, scheint nicht mehr viel übrig zu sein. Vor drei Jah­ren hat­ten in einer beun­ru­hi­gen­den Alli­anz »füh­rende Ver­lage« von Bauer bis Spie­gel und »Zeit« eine »Ham­bur­ger Erklä­rung« unter­zeich­net, in der sie eine Ver­schär­fung des Urhe­ber­rechts und indi­rekt ein Leis­tungs­schutz­recht for­der­ten. In der Erkä­rung, die inner­halb weni­ger Wochen danach angeb­lich allein eine drei­stel­lige Zahl deutsch­spra­chi­ger Ver­lage unter­zeich­nete, heißt es unter ande­rem: »Unge­neh­migte Nut­zung frem­den geis­ti­gen Eigen­tums muss ver­bo­ten bleiben.«

Der jetzt bekannt gewor­dene Ent­wurf des Leis­tungs­schutz­rech­tes zeigt, dass mit »unge­neh­mig­ter Nut­zung« schon das bloße Twit­tern einer Zei­tungs­über­schrift gemeint sein kann und mit »muss ver­bo­ten blei­ben« »muss ver­bo­ten werden«.

Nun könnte man anneh­men, dass die Ver­le­ger aus dem Deba­kel um ACTA gelernt haben und sich um eine offene Debatte bemü­hen, in der sie den tat­säch­lich Betrof­fe­nen und den unnö­tig Ver­un­si­cher­ten erklä­ren, warum die geplan­ten Beschrän­kun­gen ihrer Mei­nung nach not­wen­dig und unpro­ble­ma­tisch sind. Man könnte sogar anneh­men, dass die Ver­lage als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men dazu beson­ders gut in der Lage wären.

Man läge dop­pelt falsch.

Die Ver­bände von Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­le­gern, BDZV und VDZ, gaben nur eine dürre gemein­same Erklä­rung her­aus, die sich liest, als seien ihre Spre­cher mit Waf­fen­ge­walt dazu gezwun­gen wor­den, sie zu for­mu­lie­ren, und hät­ten den Zugang zum Pres­se­ver­tei­ler nur im Tausch gegen meh­rere Kon­junk­tive herausgerückt.

Die Erklä­rung lau­tet:

BDZV und VDZ begrü­ßen die Vor­lage des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums zum Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage. Der Ent­wurf bringe den im digi­ta­len Zeit­al­ter not­wen­di­gen Schutz der gemein­sa­men Leis­tung von Ver­le­gern und Jour­na­lis­ten voran, auch wenn er nicht alle Erwar­tun­gen der Ver­le­ger erfülle. 

Außer­dem ver­weh­ren wir uns natür­lich gegen den Vor­wurf, dass das LSR die Kom­mu­ni­ka­ti­ons– und Mei­nungs­viel­falt ein­schrän­ken würde.

Die Ver­le­ger­ver­bände beton­ten, dass durch das Leis­tungs­schutz­recht kei­ner­lei Ein­schrän­kung für die Kom­mu­ni­ka­ti­ons– und Mei­nungs­frei­heit entstehe.

Mehr muss dazu offen­bar nicht gesagt wer­den — obwohl sich eine ein­drucks­volle Zahl von Juris­ten, Exper­ten und Kom­men­ta­to­ren gegen­tei­lig äußert. Womög­lich glau­ben die Ver­le­ger auch, dass ihre Zugänge zu den Regie­rungs­par­teien gut genug sind, um dar­auf ver­trauen zu kön­nen, dass der Ent­wurf Gesetz wird, und mei­nen des­halb, dar­auf ver­zich­ten zu kön­nen, die Öffent­lich­keit zu überzeugen.

Ich hielte das für eine mutige Annahme, nicht zuletzt weil sie unter enga­gier­ten Inter­net­be­woh­nern die Wahr­neh­mung der Ver­lage als zu bekämp­fende Geg­ner verstärkt.

Zwei aktu­elle Tweets von Diet­rich von Kla­eden bie­ten einen klei­nen, aber womög­lich auf­schluss­rei­chen Ein­blick, wie diese Springer-Leute, die den Kampf für das Leis­tungs­schutz­recht anfüh­ren, ticken:

So twit­tert nie­mand, der ent­spannt und an einer offe­nen Aus­ein­an­der­set­zung inter­es­siert ist.

Chris­toph Keese ist anschei­nend der ein­zige, der sich ins Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­tüm­mel stürzt und sich sogar aus sei­nem Blog (in dem er angeb­lich aus­schließ­lich pri­vat und in sei­ner Frei­zeit bloggt) in fremde Kom­men­tar­spal­ten traut.

Aber auch ihn bringt der jetzt bekannt gewor­dene Ent­wurf in Argu­men­ta­ti­ons­schwie­rig­kei­ten. Am Frei­tag noch hatte er sich im Wesent­li­chen zufrie­den gezeigt, viele Details gelobt und behaup­tet, der Geset­zes­text würde »faire recht­li­che Aus­gangs­be­din­gun­gen« schaf­fen und für Blog­ger aus­schließ­lich Vor­teile haben.

Inzwi­schen ist er mit ver­spro­che­nen Erläu­te­run­gen weit im Ver­zug und kün­digt an, nicht alle Ant­wor­ten »abschlie­ßend und ver­bind­lich« geben zu kön­nen. Denn: »Ich bin weder der Gesetz­ge­ber noch der Rich­ter. Dies gilt auch für die Axel Sprin­ger AG.«

Auf Twit­ter hat er ein­ge­räumt, dass zum Bei­spiel schon eine bloße »Mehr zum Thema«-Liste mit ver­link­ten Über­schrif­ten unter einem Arti­kel für jeden nicht völ­li­gen Frei­zeit­blog­ger gebüh­ren­pflich­tig würde. »Rech­te­in­ha­ber wer­den das aber wohl extrem bil­lig anbie­ten«, fügte er hinzu.

Als sei das Pro­blem die Höhe des Prei­ses. Und nicht eine Kon­struk­tion, in der man die­je­ni­gen, deren Bei­träge man mit einer Über­schrift und einem Link bewirbt, vor­her um Erlaub­nis fra­gen und eine Lizenz erwer­ben muss.

Wie die Ver­le­ger glau­ben kön­nen, dass es ihnen nüt­zen wird und nicht scha­den, Hin­weise auf ihre Arti­kel zu erschwe­ren, ist eines der zen­tra­len Rät­sel die­ser gan­zen Ange­le­gen­heit und Aus­weis des Irr­sinns, in den sich die Bran­che in ihrem Über­le­bens­kampf geflüch­tet hat.

Ich hab noch Sand in den Schuhen aus Daten

»Papier ist gedul­dig.»
(frü­he­res Sprichwort)

Vor­weg sollte ich sagen, dass das neue Jahr­buch des Ver­ban­des der Zeit­schrif­ten­ver­le­ger (VDZ) auf schwe­rem, hoch­wer­ti­gem Papier gedruckt ist. An der Qua­li­tät der Texte kann also über­haupt kein Zwei­fel bestehen.

Und doch wird jemand, der ver­sucht, sich mit Hilfe die­ser Essays von Geschäfts­füh­rern füh­ren­der Ver­lage ein Bild vom Zustand die­ser Bran­che zu machen, rat­los zurück­blei­ben. Im Vor­wort blickt der Ver­bands­prä­si­dent Hubert Burda auf ein »erfolg­rei­ches Jahr 2009″ zurück und fin­det: »Wir haben allen Grund, selbst­be­wusst zu sein«.

Auch wenn wir uns von den hohen Ren­di­ten der letz­ten Jahr­zehnte ver­ab­schie­den müs­sen, bleibt Print ein höchst lukra­ti­ves Geschäfts­mo­dell, vor­aus­ge­setzt, es ist klug gemanagt.

Auf den nächs­ten gut 200 Sei­ten aber wech­seln sol­che Lob­re­den auf die Zukunfts­fä­hig­keit des Geschäf­tes mit dem Dru­cken und Ver­trei­ben von Inhal­ten auf Papier sich mit Beschwö­run­gen ab, dass sein Ende unmit­tel­bar bevor­steht, wenn nicht sofort diverse Gesetze geän­dert, Steu­ern erlas­sen, Kon­kur­ren­ten aus­ge­schal­tet und Sub­ven­tio­nen beschlos­sen werden.

Das Jahr­buch zeich­net das schi­zo­phren anmu­tende Bild einer Bran­che, die gleich­zei­tig demons­trie­ren will, dass es ihr bes­tens geht (und all die Todes­pro­gno­sen ver­früht sind) und dass sie im Ster­ben liegt (und also alle alles tun müs­sen, was sie sagt). Es ist eine Bran­che, die voll­kom­men davon über­zeugt ist, unver­zicht­bar zu sein, und fas­sungs­los fest­stel­len muss, dass nicht alle die glei­che Über­zeu­gung haben.

Pas­sen­der­weise wird der VDZ von einem Mann geführt, der Hys­te­rie und Pro­pa­ganda für ange­mes­sene Reak­tio­nen auf eine kom­plexe Gemen­ge­lage hält. Wolf­gang Fürst­ner arbei­tet sich in sei­nem Essay noch ein­mal an der geplan­ten Auf­be­rei­tung der Inhalte von tagesschau.de auch für das iPhone ab – und hat sich von Jür­gen Doetz, der als Chef­lob­by­ist der Pri­vat­sen­der jahr­zehn­te­lang gegen ARD und ZDF gekämpft hat, lei­der immer noch nicht die Grund­be­griffe für diese Aus­ein­an­der­set­zung erklä­ren lassen.

Fürst­ner schreibt:

Zur Erin­ne­rung: Die Idee der Grund­ver­sor­gung ent­stammt den fünf­zi­ger Jah­ren, als es noch Fre­quenz­man­gel gab, und sie war ein Ver­such, einen Min­dest­stan­dard zu setzen.

Das hat er fast wört­lich im Januar schon der »Welt« gesagt und ist falsch. Den Begriff der Grund­ver­sor­gung hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt 1986 in sei­nem Vier­ten Rund­f­un­kur­teil geprägt, und er bezeich­net gerade nicht einen Min­dest­stan­dard, son­dern die umfas­sende Funk­tion des öffentlich-rechtlichen Rund­funks, »für die Gesamt­heit der Bevöl­ke­rung« Pro­gramme zu bie­ten, und zwar Infor­ma­tion, Bil­dung und Unter­hal­tung. Dahin­ter stand, dass das Gericht pri­vat finan­zier­tem Rund­funk dies nicht zutraute. ARD und ZDF soll­ten nicht die Lücken fül­len, die die Pri­va­ten lie­ßen, son­dern ein voll­wer­ti­ges Pro­gramm machen dür­fen und müs­sen, das alle Ansprü­che erfüllt. Das meint der Begriff »Grundversorgung«.

Wolf­gang Fürst­ner kennt nicht ein­mal die Grund­la­gen des Dua­len Sys­tems, will aber der Poli­tik und der Öffent­lich­keit erklä­ren, wie es aus­zu­se­hen habe.

Nun hätte ich aber ver­mut­lich kein Wort über das VDZ-Jahrbuch ver­lo­ren, wenn ich darin nicht auf das Gedicht den Bei­trag »Das gedruckte Wort ist wie ein Kuss« gesto­ßen wäre, ver­fasst von Wolf­ram Wei­mer, dem ehe­ma­li­gen Chef­re­dak­teur von »Cicero« und neuen Chef­re­dak­teur von »Focus«.

Sein Text beginnt wie folgt:

Rie­chen Sie lie­ber an einer Blume oder am Bild einer Blume? Erle­ben Sie lie­ber einen Son­nen­un­ter­gang mit Gril­lenzir­pen aus den Dünen und Sand zwi­schen den Zehen oder reicht Ihnen der Film eines Son­nen­un­ter­gangs? Lie­ben Sie lie­ber ohne zu küssen?

Man kann lie­ben ohne zu küs­sen, aber warum sollte man? Die Blume und der Kuss sind wie das gedruckte Wort. Sie sind, sie wer­den nicht, sie sind, das macht sie so faszinierend.

Jawohl, das ist allen Erns­tes der Beginn eines Plä­do­yers, warum gedruckte Inhalte elek­tro­ni­schen Inhal­ten über­le­gen sind. (Fai­rer­weise muss ich sagen, dass Sie die ganze Pracht sei­ner Argu­men­ta­tion hier im Blog natür­lich nicht erken­nen kön­nen. Sie müss­ten den Text bitte ausdrucken.)

Das »Pic« von der Blume, das down­ge­loa­dete Online­vi­deo vom schöns­ten Son­nen­un­ter­gang auf Tonga, der elek­tro­ni­sche »Hug« auf dem Flirt­por­tal haben tau­send Vor­teile, aber einen ent­schei­den­den Nach­teil: sie sind flüch­tig. Das vir­tu­elle und das gedruckte Wort sind daher in Wahr­heit keine Kon­kur­ren­ten, weil sie sich auf unter­schied­li­che Kate­go­rien des Lebens und Lesens bezie­hen. Das gedruckte Wort wird vom Inter­net so wenig ver­drängt wie der Apfel von der Vitamintablette.

Das ist auf so vie­len Ebe­nen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfan­gen soll. Ande­rer­seits ist es so offen­sicht­lich falsch, dass ich gar nicht weiß, ob ich über­haupt irgendwo anfan­gen soll.

Zunächst beschreibt Wei­mer den Unter­schied zwi­schen einem rea­len Gegen­stand oder Erleb­nis und sei­ner Abbil­dung oder Beschrei­bung. Dann tut er so, als sei das gedruckte Wort mit dem eige­nen Erle­ben iden­tisch und das digi­tal ver­öf­fent­lichte Wort mit sei­ner Beschrei­bung. Ich bin mir nicht sicher, ob das der Ver­such einer Gehirn­wä­sche ist oder ihr Ergebnis.

Und dann wei­tet er den bekann­ten Irr­tum, Online für ein flüch­ti­ges Medium zu hal­ten, auf elek­tro­ni­sche Inhalte ins­ge­samt aus – was beson­ders absurd ist. Schon das Foto von der Blume ist im Gegen­satz zur ech­ten Begeg­nung mit ihr eben gerade nicht flüch­tig. Und zumin­dest in mei­nem Leben ist auch das elek­tro­ni­sche »Pic« (wie Wei­mer es mit spit­zen Fin­gern nennt) deut­lich weni­ger flüch­tig als der Papier­ab­zug, weil ich den gerne mal ver­liere. Und man kann, wenn man will, viel gegen den »elek­tro­ni­schen ›Hug‹« sagen – ein ent­schei­den­der Vor­teil ist, dass ich ihn mir immer wie­der anse­hen kann, im Chat­pro­to­koll oder mei­ner Facebook-Historie.

An der behaup­te­ten Flüch­tig­keit des Inter­nets hängt ein Groß­teil der Argu­men­ta­tion Wei­mers – und offen­bar der Zukunft der Print-Branche. Wei­mer schreibt:

Das Flüch­tige wird in den flüch­ti­gen Medien ein Zuhause fin­den. Das Rele­vante aber wird immer nach Gra­vi­ta­tion streben.

Sie ist wirk­lich so schlicht, die Welt der Print-Ideologen: Was schwer wiegt braucht ein schwer wie­gen­des Medium. Vir­tu­elle Inhalte haben in dop­pel­tem Sinne kein Gewicht.

Dabei ist es schon in einem ganz prak­ti­schen Sinne genau umge­kehrt mit der Flüch­tig­keit: Ver­su­chen Sie mal den Inhalt des Arti­kels einer Zei­tung von ges­tern her­aus­zu­fin­den. Wenn er online steht, kön­nen sich Men­schen mühe­los auch mor­gen und nächste Woche noch dar­auf bezie­hen und dar­über diskutieren.

Die behaup­tete unter­schied­li­che Flüch­tig­keit der Medien hat immer­hin einen wah­ren Kern: Gute Zei­tun­gen zum Bei­spiel wer­den so gemacht, dass sie ver­läss­lich sind, Auto­ri­tät und Bestand haben. Dass zukünf­tige Gene­ra­tio­nen auf sie zurück­grei­fen kön­nen als Doku­men­ta­tion von Geschichte. Im Eng­li­schen gibt es dafür den schö­nen Begriff »News­pa­per of record«. Rich­tig ist, dass viele Online-Medien nicht mit die­sem Anspruch gemacht wer­den, son­dern auf die Schnelle, für den Tag. Ich behaupte aber, dass das nicht im Medium selbst begrün­det ist, son­dern an dem, wie es nicht zuletzt die Ver­lage nut­zen. So gese­hen ist es fast eine Frech­heit, wenn Wei­mer von der »zir­ku­s­ähn­li­chen Gestalt« des Medi­en­be­triebs in elek­tro­ni­schen Medien schreibt und »Klick­ga­le­rien für Bikini-Outfits« als typi­sches Bei­spiel nennt. Was für eine geschickte Auf­tei­lung: Erst gehen die Ver­lage in einen rui­nö­sen Wett­be­werb um die dümms­ten Klick­stre­cken. Dann ver­wei­sen sie auf sie, um die Not­wen­dig­keit ihrer Print-Produkte zu legitimieren.

Aber zurück zu Wei­mers oben zitier­ten Ver­gleich: Print ist der Apfel und Online die Vit­amin­ta­blette, also nur eine künst­li­che Nach­ah­mung der natür­li­chen, ech­ten Sache? Ja, und Wei­mer hat noch mehr Beispiele:

In den sech­zi­ger Jah­ren gab es Sci­ence Fic­tions, die das Ende des her­kömm­li­chen Essens vor­her­sag­ten. Es werde gesund­heits­per­fekte Pil­len, ästhe­ti­sches Desi­gn­er­food und tech­ni­sche Bal­last­stoffe mit Geschmacks– und Aro­ma­stof­fen geben. Kei­ner werde mehr natür­li­che Früchte, fet­tes Fleisch, ver­derb­li­ches Gemüse wol­len. Weit gefehlt. Obwohl wir uns längst künst­lich ernäh­ren könn­ten, wer­den wir weder auf den Geruch von Omas Apfel­torte ver­zich­ten noch auf das Erleb­nis einer plat­zen­den Traube im Mund.

Für Leser, die es weni­ger anschau­lich und mehr intel­lek­tu­ell lie­ben, spricht Wei­mer spä­ter auch von der »stra­te­gi­schen Chance von Print­me­dien als Heim­statt der Eigent­lich­keit«: »Print ist (…) nicht nur der Form nach wirk­li­cher als elek­tro­ni­sche Medien, auch dem Print-Inhalt wird die Wirk­lich­keits­nähe stär­ker zugesprochen.«

Dass wir uns »in immer rasche­ren Abfol­gen mit Schein­skan­da­len beschäf­ti­gen«, liegt laut Wei­mer natür­lich auch am »has­ti­gen Über­schlag des Elek­tro­ni­schen«. Als Bei­spiele, wie wir »von einer Panik in die andere jagen«, nennt er:

Vor­ges­tern das Wald­ster­ben, die Kampf­hunde und Sars, ges­tern Fein­staub, BSE und Vogel­grippe, heute die Kli­ma­ka­ta­stro­phe und die Schwei­ne­grippe – der Alar­mis­mus prägt die Multimediademokratie.

Wenigs­tens bei der Angst vor dem Wald­ster­ben, die aus einer Zeit stammt, als es noch kein World Wide Web, ja noch nicht ein­mal nen­nens­wert pri­va­ten Rund­funk in Deutsch­land gab, hätte er doch mer­ken müs­sen, dass Print­me­dien die­sen Alar­mis­mus ganz gut alleine hin­ge­kriegt haben – und was wäre die Panik­ma­che in den Fäl­len Kampf­hunde, Sars, Vogel– und Schwei­ne­grippe ohne das Zutun der gedruck­ten »Bild«-Zeitung gewesen?

Ich würde mich nicht so lange an die­sem Essay abar­bei­ten, das ver­mut­lich ohne­hin außer mir kaum jemand gele­sen hätte, weil sol­che Jahr­bü­cher mit ihrem schö­nen, schwe­ren Papier doch eher dafür gemacht sind, dass man sie unge­le­sen ins Büro­re­gal stellt, wenn ich nicht das Gefühl hätte, dass es in erstaun­li­cher Deut­lich­keit zeigt, wie irreal das Welt­bild die­ser Leute gewor­den ist und wie fern ihnen immer noch die Bin­sen­weis­heit ist, dass guter Jour­na­lis­mus nicht davon abhängt, ob er in ana­lo­ger oder digi­ta­ler, gedruck­ter oder elek­tro­ni­scher Form vorliegt.

Am Ende wagt Wei­mer noch einen ande­ren Vergleich:

Ich plä­diere daher für mutige Inves­ti­tio­nen unse­rer Ver­lags­häu­ser in ihre Kern­pro­dukte. So wie die Auto­in­dus­trie seit Jahr­zehn­ten tot­ge­sagt wird, so inves­tiert sie doch immer wie­der in neue Modelle und in die Ver­bes­se­rung ihrer Autos. Sie flüch­ten nicht in den Flug­zeug­bau, den Bahn– oder Schiffs­be­trieb, noch glau­ben sie ernst­haft daran, dass Geschäfts­rei­sen ver­schwin­den, nur weil Online-Konferenzen mög­lich sind.

Mag sein, nur wären sie schlecht bera­ten, wenn sie glaub­ten, auch in Zukunft müss­ten Autos mit Ben­zin ange­trie­ben wer­den, und anstatt neue Antriebs­wege zu ent­wi­ckeln, den Men­schen Vor­träge dar­über hal­ten wür­den, dass der Otto-Motor das Maß aller Dinge ist — und ein Fahr­zeug ohne ihn wie die Liebe ohne den Kuss wäre.

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