Sprache ist verräterisch.
Die besorgniserregenden Konsequenzen des von SPD, CDU und CSU im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung können andere besser beurteilen als ich. Ich kann es ertragen, dass Abgeordnete für dieses Gesetz stimmen, wenn sie ehrlich überzeugt sind, dass es einen Schutz gegen Terroristen darstellt; dass es die Freiheit, die es zu schützen vorgibt, nicht in einer Art Selbstmord aus Angst vor dem Tod zerstört; dass es mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist. Wenn jemand das glaubt, soll er für dieses Gesetz stimmen.
Eine Gruppe von 26 SPD-Abgeordneten1 glaubt das nicht und hat trotzdem für das Gesetz gestimmt. Und die Erklärung, mit der sie sich dafür rechtfertigen, ist erschütternd und für mich im wahren Sinne des Wortes unerträglich. Und ihre politische und logische Bankrotterklärung ist auch eine sprachliche.
Die von dem Münsteraner SPD-Bundestagsabgeordneten Christoph Strässer verfasste und im Bundestag von ihm und den anderen abgegebene „persönliche Erklärung“ beginnt mit dem Satz:
Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen.
Und schon mit dem scheinbar relativierenden Einschub der sinnlosen Worte „im Ergebnis“ beginnt der Versuch, die Tatsachen zu verschleiern. Aber das ist harmlos im Vergleich zu den mit Sprachmüll betriebenen Maschinen zur Nebelproduktion, die sie dann auffahren:
Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt.
Was sind, bitteschön, die Folgeerscheinungen des internationalen Terrorismus und inwiefern machen sie unsere Welt unsicher?
Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig sind.
Es ist die Telefon- und Computer-Technik, die uns gefährdet? Nicht die Radikalität der Menschen, die sie einsetzen? Welche „rasante Entwicklung der Telekommunikation“ meinen die Abgeordneten? Die Möglichkeit, E-Mails zu schreiben? Die Existenz von Handys? Oder was?
Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde.
Wenn man das Wortgeklingel in der Mitte rausnimmt, steht da: „Es ist zu beachten, dass die Beachtung der Grundrechte immer wieder angemahnt wurde.“ Ja, in der Tat, das ist beachtlich: Dass es Menschen gibt, die finden, dass das, was „konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens“ hat, irgendwie konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens hat. Da kann man als Volksvertreter natürlich nicht einfach drüber hinweggehen, wenn man darüber hinweggeht. Da muss man schon eine „persönliche Erklärung“ abgeben!
In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten.
Das wäre ein eindrucksvollerer Satz, wenn er nicht in einem Text stünde, der erklärt, warum die Abgeordneten dafür stimmten, dass Sicherheit Vorrang vor Freiheit genießen müsse.
In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich.
„Bedenklich“ also im Sinne von: „wir werden ihm zustimmen, aber nicht ohne öffentlich zu bedenken zu geben, dass es bedenklich wäre, ihm zuzustimmen“.
[Diverse angebliche „hohe Hürden“ bei der Umsetzung der problematischen Einschränkungen] machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich.
Das sind doch Volksvertreter aus dem Bilderbuch: „Warum haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?“ – „Ich fand es weniger unerträglich als das, was die anderen wollten. Also, auf einer Skala von 0 (schönes Glas Rotwein, Kaminfeuer, nette Musik) bis 10 (Hitler, Brustkrebs, Johannes B. Kerner), stimme ich für alles unter 9 Komma 5.“
Der Gesetzentwurf trägt (…) nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn (…)
Entschuldigung, nennen Sie mich Klugscheißer, Wortklauber oder Schlimmeres, aber ich kann nicht ernsthaft mit Menschen diskutieren, die glauben, dass Gesetzentwürfe Stirne haben. Und die, anstatt das eigene Gewissen zu prüfen oder sich schlau zu machen, nur eine oberflächliche Gesichtskontrolle auf offensichtliche Kainsmale durchführen, bevor sie für Gesetze stimmen, die ihrer Meinung nach gut und gerne verfassungswidrig sein könnten, denn:
Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.
Mit solchen Leuten will man schon nicht zusammenarbeiten („Och, ich dachte, Du schaust eh nochmal drüber, dann muss ich ja nicht so genau…“), geschweige denn, dass man sich von ihnen die Gesetze machen und die konstitutiven Freiheitsrechte nehmen lassen möchte.
[via lawblog und überall]
1) Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt.