Schlagwort: Vorratsdatenspeicherung

Angst essen Freiheit auf

Markus Beckedahl von Netzpolitik hat mich gefragt, ob ich nicht auf die Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung und ausufernde Überwachung hinweisen kann, die am kommenden Samstag, 11. Oktober, in Berlin stattfindet (die Demonstration, nicht die Überwachung).

Ehrlich gesagt, fällt mir das ein bisschen schwer. Man mag das für albern oder oberflächlich halten, aber ich kann nicht ernsthaft für eine Veranstaltung werben, die einen Slogan wie „Freiheit statt Angst“ auf ihre Banner schreibt. Mir ist schon klar, dass eine solche Demonstration einen griffigen Spruch braucht und das umso mehr, wenn das Thema so sperrig ist wie die Vorratsdatenspeicherung. Aber „Freiheit statt Angst“? Was ist das für eine Alternative? Soll das eine Parodie sein? Ist Angst nicht ein Preis der Freiheit? Müsste es nicht wenigstens „Freiheit trotz Angst“ heißen? Egal.

Ich halte aber die Diskussion, die die Aktion anstoßen will, für eine notwendige. Also: Lesen Sie sich die Argumente unter vorratsdatenspeicherung.de durch. Und wenn sie Sie überzeugen und Sie nicht an meiner Große-Menschenansammlungen-Allergie und Blöde-Slogan-Phobie leiden, freuen Sie sich, dass Sie am kommenden Samstag mit engagierten Gleichgesinnten auf die Straße gehen können.

„Report München“ und die Vorratsdaten

Am vergangenen Montag berichtete „Report München“, wie der Datenschutz in Deutschland angeblich die Verfolgung von Straftaten behindert. Konkret ging es um die vermeintlichen Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im vergangenen März, Teile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig außer Kraft zu setzen, weil sie den Persönlichkeitsschutz erheblich gefährdeten.

Ein komplexes Thema, aber „seriöse Information“ ist ja ein Markenzeichen von „Report München“ (sagt jedenfalls „Report München“), und die Redaktion von „Report München“ hat ja den Anspruch, „nach sorgfältiger Recherche auch bei schwierigen und unbequemen Themen deutlich Stellung zu beziehen, Hintergründe zu beleuchten und zu analysieren“.

Das mit dem Deutlich-Stellung-Beziehen ist unbestritten, bei der Analyse, der sorgfältigen Recherche und der seriösen Information hatte ich bei dem Bericht (Manuskript, Video) angesichts des Widerspruchs z.B. von netzpolitik.org so meine Zweifel. Ich habe deshalb der Pressestelle des BR und der Redaktion von „Report München“ per Email folgende Fragen gestellt:

In dem „Report“-Beitrag heißt es: „Nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 11. März 2008 hätte die Nürnberger Kripo kaum eine Chance gehabt, den Vergewaltiger mithilfe gespeicherter Handydaten zu fassen.“ Wie kommen Sie zu diesem Urteil? Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Eilentscheidung festgestellt, dass die Weitergabe der Daten zulässig ist, „wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre“. Handelt es sich bei einer Vergewaltigung (§ 177 StGB) nicht um eine solche schwere Straftat im Sinne des § 100a?

In dem „Report“-Beitrag kommt, scheinbar als Beleg für Ihre These, Horst Hanschmann zu Wort. Er sagt: „Wenn das Handy nicht geraubt worden wäre, wäre nur in Anführungszeichen ein Verbrechen der Vergewaltigung vorgelegen und eine Ermittlung des Täters wäre vermutlich nicht möglich gewesen.“ Können Sie mir erklären, was diese Aussage mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu tun hat? Der Polizist sagt, wenn das Handy nicht geraubt worden wäre, hätte man den Täter nicht mithilfe des Handys ermitteln können. Das ist unzweifelhaft wahr, so wie man einen Täter auch nicht mithilfe seiner Fingerabdrücke ermitteln kann, wenn er Handschuhe trägt. Was hat das mit der Gesetzeslage zu tun?

In dem „Report“-Beitrag heißt es: „Nur aufgrund der Klage einer Bürgerinitiative mussten die Karlsruher Richter entscheiden.“ Können Sie mir erklären, was Sie mit dem Wort „nur“ meinen?

In dem „Report“-Beitrag heißt es: „Vergewaltigung zählt demnach nicht mehr als schwere Straftat.“ Können Sie mir die Quelle für diese Aussage nennen?

In dem „Report“-Beitrag heißt es über den „spektakuläre[n] Fall der Münchner U-Bahn Schläger“, dass u.a. „die Auswertung der Handydaten zur Festnahme der Täter innerhalb weniger Stunden“ geführt habe, was „die ganze Absurdität der Diskussion“ zeige. Können Sie mir sagen, in welcher Weise es gelang, mithilfe des Gesetzes zur Datenvorratsspeicherung, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat, 2007 Kriminelle dingfest zu machen?

In dem „Report“-Beitrag heißt es: „Vergewaltigung? Ein Verbrechen, das offensichtlich nicht schwer genug ist, um den Zugriff auf die Handydaten möglich zu machen.“ Können Sie mir eine Quelle für diese Einschätzung nennen?

Am Freitag erhielt ich daraufhin folgende Email von Oliver Bendixen und Sabina Wolf, den Autoren des Beitrages:

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Sendung Report München vom 25. August 2008 und Ihre Anmerkungen zum Thema Vorratsdaten.

Eine nicht-anlassbezogene Speicherung von Telekommunikationsdaten ängstigt viele Bürger. Oft wird dabei allerdings übersehen, dass diese Daten für die Ermittlungsarbeit zahlreicherer Straftaten wichtig sind. Gerade in den Bereichen Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, Stalking, Amoklauf und Trickbetrug konnte die Polizei in der Vergangenheit Täter fassen. Nach dem Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts wurde dieser Ermittlungsweg gestoppt.

Die Behörden sind immer dann auf Telekommunikationsdaten angewiesen, wenn andere Spuren am Tatort, wie etwa Täter-DNA nicht vorhanden oder auswertbar ist. Vielen Bürgern ist nicht bewußt, dass durch die Auswertung der Telekommunikationsdaten nicht nur bereits begangene Einzeltaten aufgeklärt werden konnten, sondern mit der Überführung der Täter gleichzeitig künftige Straftaten verhindert wurden. Dies kam bisher allen Bürgern zu Gute.

Die Ermittlungsbehörden durften bisher zudem nicht ohne richterlichen Beschluss auf Telekommunikationsdaten zugreifen. Eine zusätzliche Kontrolle polizeilichen Handelns war deshalb stets gegeben.

Bürgerrechte sollten nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat, sondern auch gegen Kriminelle einschließen, so sehen das Opfervereinigungen, denen wir in unserem Beitrag durch das Aufzeigen einiger Einzelfälle eine Stimme geben wollten.

Die Autoren schließen mit der „Hoffnung“, mir „mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben“. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es sich überhaupt um eine Antwort handelt.

andere Reaktionen auf den „Report München“-Beitrag

Unerträglich weniger unerträglich

Sprache ist verräterisch.

Die besorgniserregenden Konsequenzen des von SPD, CDU und CSU im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung können andere besser beurteilen als ich. Ich kann es ertragen, dass Abgeordnete für dieses Gesetz stimmen, wenn sie ehrlich überzeugt sind, dass es einen Schutz gegen Terroristen darstellt; dass es die Freiheit, die es zu schützen vorgibt, nicht in einer Art Selbstmord aus Angst vor dem Tod zerstört; dass es mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist. Wenn jemand das glaubt, soll er für dieses Gesetz stimmen.

Eine Gruppe von 26 SPD-Abgeordneten1 glaubt das nicht und hat trotzdem für das Gesetz gestimmt. Und die Erklärung, mit der sie sich dafür rechtfertigen, ist erschütternd und für mich im wahren Sinne des Wortes unerträglich. Und ihre politische und logische Bankrotterklärung ist auch eine sprachliche.

Die von dem Münsteraner SPD-Bundestagsabgeordneten Christoph Strässer verfasste und im Bundestag von ihm und den anderen abgegebene „persönliche Erklärung“ beginnt mit dem Satz:

Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen.

Und schon mit dem scheinbar relativierenden Einschub der sinnlosen Worte „im Ergebnis“ beginnt der Versuch, die Tatsachen zu verschleiern. Aber das ist harmlos im Vergleich zu den mit Sprachmüll betriebenen Maschinen zur Nebelproduktion, die sie dann auffahren:

Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt.

Was sind, bitteschön, die Folgeerscheinungen des internationalen Terrorismus und inwiefern machen sie unsere Welt unsicher?

Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig sind.

Es ist die Telefon- und Computer-Technik, die uns gefährdet? Nicht die Radikalität der Menschen, die sie einsetzen? Welche „rasante Entwicklung der Telekommunikation“ meinen die Abgeordneten? Die Möglichkeit, E-Mails zu schreiben? Die Existenz von Handys? Oder was?

Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde.

Wenn man das Wortgeklingel in der Mitte rausnimmt, steht da: „Es ist zu beachten, dass die Beachtung der Grundrechte immer wieder angemahnt wurde.“ Ja, in der Tat, das ist beachtlich: Dass es Menschen gibt, die finden, dass das, was „konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens“ hat, irgendwie konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens hat. Da kann man als Volksvertreter natürlich nicht einfach drüber hinweggehen, wenn man darüber hinweggeht. Da muss man schon eine „persönliche Erklärung“ abgeben!

In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten.

Das wäre ein eindrucksvollerer Satz, wenn er nicht in einem Text stünde, der erklärt, warum die Abgeordneten dafür stimmten, dass Sicherheit Vorrang vor Freiheit genießen müsse.

In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich.

„Bedenklich“ also im Sinne von: „wir werden ihm zustimmen, aber nicht ohne öffentlich zu bedenken zu geben, dass es bedenklich wäre, ihm zuzustimmen“.

[Diverse angebliche „hohe Hürden“ bei der Umsetzung der problematischen Einschränkungen] machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich.

Das sind doch Volksvertreter aus dem Bilderbuch: „Warum haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?“ – „Ich fand es weniger unerträglich als das, was die anderen wollten. Also, auf einer Skala von 0 (schönes Glas Rotwein, Kaminfeuer, nette Musik) bis 10 (Hitler, Brustkrebs, Johannes B. Kerner), stimme ich für alles unter 9 Komma 5.“

Der Gesetzentwurf trägt (…) nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn (…)

Entschuldigung, nennen Sie mich Klugscheißer, Wortklauber oder Schlimmeres, aber ich kann nicht ernsthaft mit Menschen diskutieren, die glauben, dass Gesetzentwürfe Stirne haben. Und die, anstatt das eigene Gewissen zu prüfen oder sich schlau zu machen, nur eine oberflächliche Gesichtskontrolle auf offensichtliche Kainsmale durchführen, bevor sie für Gesetze stimmen, die ihrer Meinung nach gut und gerne verfassungswidrig sein könnten, denn:

Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.

Mit solchen Leuten will man schon nicht zusammenarbeiten („Och, ich dachte, Du schaust eh nochmal drüber, dann muss ich ja nicht so genau…“), geschweige denn, dass man sich von ihnen die Gesetze machen und die konstitutiven Freiheitsrechte nehmen lassen möchte.

[via lawblog und überall]

1) Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt.