Schlagwort: Wetterauer Zeitung

Beim Leistungsschutzrecht hört die Meinungsvielfalt auf

Neulich schrieb ein Leser einen Brief an die „Wetterauer Zeitung“. Er hatte sich an einem Artikel über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage gestoßen, den er als teilweise sachlich falsch und einseitig empfand. Er argumente unter Verweis auf viele Quellen, warum ein solches Gesetz absurd sei und womöglich sogar die Meinungsfreiheit gefährde.

Die „Wetterauer Zeitung“ hat diesen Leserbrief nicht veröffentlicht, was für sich genommen nicht bemerkenswert ist. Bemerkenswert ist die Begründung, die das Blatt dem Leser nach seinen Angaben mitteilte:

in Absprache mit unserer Chefredaktion haben wir beschlossen, Ihren Leserbrief nicht zu veröffentlichen. Denn bei Ihrem Angriff gegen die Verlage sind etliche wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt. So ist beispielsweise die Veröffentlichung von Texten und Fotos für die Verlage mit enormen Kosten verbunden: Recherche, feste und freie Mitarbeiter (die nicht alle so schlecht bezahlt werden), allgemeine Verlagskosten, Druck, Vertrieb, Bereitstellung im Netz usw. Die Suchmaschinen (zum Beispiel) greifen die Texte ab, veröffentlichen sie kostenlos auf ihren Seiten, erzielen damit aber Gewinne, weil sie auf den entsprechenden Seiten Anzeigen platzieren. Deshalb halten wir es für legitim, dass die Verlage von diesem Kuchen etwas abbekommen wollen. Dass niemand Musik, die ihm nicht gehört, im Internet verbreiten darf, hat sich längst durchgesetzt. Deshalb ist aus unserer Sicht das Leistungsschutzgesetz notwendig.

Die „Wetterauer Zeitung“ möchte keinen Leserbrief veröffentlichen, der sich gegen ein Leistungsschutzrecht ausspricht, das sie befürwortet und von dem sie zu profitieren glaubt. Warum überrascht mich das nicht?