Er ist ein großer Hit: Der Online-Artikel, in dem die „Wirtschaftswoche“ die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der GEZ fordert. Auf den Seiten von Gebührengegnern wird er gefeiert. Laut „Wiwo“ war er einer der am häufigsten abgerufenen Artikel auf der Seite im Oktober.
Zwischendurch war er allerdings eine Weile verschwunden. Und als er wieder da war, war er nicht mehr, wie er war. Auf Nachfrage hieß es, er sei „zum Ergänzen“ offline genommen worden; „Kleinigkeiten“ seien geändert worden.
Nach weiterem Drängen, das Hin und Her zu erklären, veröffentlichte „WiWo“-Online-Chefredakteurin Franziska Bluhm einen Eintrag im Redaktionsblog der „WiWo“. „Der Text enthielt missverständliche Formulierungen und einen kleinen Fehler“, schrieb sie. Die Offline-Phase habe man dazu genutzt, „die Argumente des Kommentars noch klarer zu formulieren. Wir haben sie dabei nicht abgeschwächt, sondern eher noch zugespitzt. Dafür haben den Text teilweise inhaltlich gestrafft.“
In Wahrheit hat die „WiWo“ mehrere gravierende Fehler berichtigt, ganze Absätze gestrichen oder umformuliert. Das ist prinzipiell zu begrüßen, denn den ursprünglichen Text hat jemand ohne Sachkenntnis und mit bestürzenden Artikulationsschwierigkeiten geschrieben. Bloß hat die umfassende Überarbeitung daran nicht so viel geändert.
Es lohnt sich, die „Kleinigkeiten“ anzusehen, die die „Wiwo“ geändert hat, und über den Text zu staunen, den das Blatt nun für vorzeigbar hält.
Alte Fassung | Neue Fassung |
Wen betrifft die neue Rundfunkgebühr?
Sie wird für jeden Haushalt und Betrieb fällig. Es soll auch nicht mehr wie bislang Befreiungen für Hartz-IV-Empfänger von der Beitragspflicht geben. Sie bekämen aber entsprechend mehr Geld vom Staat. Ausnahmen sind nur wegen „ersichtlicher Empfangsunfähigkeit“ oder langer Abwesenheit vorgesehen. |
Wen betrifft die neue Rundfunkgebühr?
Sie wird zunächst für jeden Haushalt und Betrieb fällig. Hartz-IV-Empfänger können einen Antrag auf Befreiung stellen. Menschen mit Behinderungen werden mit einem reduzierten Beitrag eingestuft. |