Wie die »Wirtschaftswoche« ARD und ZDF erledigt

Er ist ein gro­ßer Hit: Der Online-Artikel, in dem die »Wirt­schafts­wo­che« die Abschaf­fung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks und der GEZ for­dert. Auf den Sei­ten von Gebüh­ren­geg­nern wird er gefei­ert. Laut »Wiwo« war er einer der am häu­figs­ten abge­ru­fe­nen Arti­kel auf der Seite im Oktober.

Zwi­schen­durch war er aller­dings eine Weile ver­schwun­den. Und als er wie­der da war, war er nicht mehr, wie er war. Auf Nach­frage hieß es, er sei »zum Ergän­zen« off­line genom­men wor­den; »Klei­nig­kei­ten« seien geän­dert worden.

Nach wei­te­rem Drän­gen, das Hin und Her zu erklä­ren, ver­öf­fent­lichte »WiWo«-Online-Chefredakteurin Fran­ziska Bluhm einen Ein­trag im Redak­ti­ons­blog der »WiWo«. »Der Text ent­hielt miss­ver­ständ­li­che For­mu­lie­run­gen und einen klei­nen Feh­ler«, schrieb sie. Die Offline-Phase habe man dazu genutzt, »die Argu­mente des Kom­men­tars noch kla­rer zu for­mu­lie­ren. Wir haben sie dabei nicht abge­schwächt, son­dern eher noch zuge­spitzt. Dafür haben den Text teil­weise inhalt­lich gestrafft.«

In Wahr­heit hat die »WiWo« meh­rere gra­vie­rende Feh­ler berich­tigt, ganze Absätze gestri­chen oder umfor­mu­liert. Das ist prin­zi­pi­ell zu begrü­ßen, denn den ursprüng­li­chen Text hat jemand ohne Sach­kennt­nis und mit bestür­zen­den Arti­ku­la­ti­ons­schwie­rig­kei­ten geschrie­ben. Bloß hat die umfas­sende Über­ar­bei­tung daran nicht so viel geändert.

Es lohnt sich, die »Klei­nig­kei­ten« anzu­se­hen, die die »Wiwo« geän­dert hat, und über den Text zu stau­nen, den das Blatt nun für vor­zeig­bar hält.

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Wen betrifft die neue Rundfunkgebühr?

Sie wird für jeden Haus­halt und Betrieb fäl­lig. Es soll auch nicht mehr wie bis­lang Befrei­un­gen für Hartz-IV-Empfänger von der Bei­trags­pflicht geben. Sie bekä­men aber ent­spre­chend mehr Geld vom Staat. Aus­nah­men sind nur wegen »ersicht­li­cher Emp­fangs­un­fä­hig­keit« oder lan­ger Abwe­sen­heit vorgesehen.

Wen betrifft die neue Rundfunkgebühr?

Sie wird zunächst für jeden Haus­halt und Betrieb fäl­lig. Hartz-IV-Empfänger kön­nen einen Antrag auf Befrei­ung stel­len. Men­schen mit Behin­de­run­gen wer­den mit einem redu­zier­ten Bei­trag eingestuft.

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Lügen wie nicht gedruckt

In sei­nem »Tage­buch« (das ist so etwas wie ein Blog auf Papier) im aktu­el­len »Focus« schreibt Hel­mut Markwort:

Das über dubiose Internet-Quellen ver­brei­tete Gerücht, an geheim gehal­te­nen Orten in Groß­bri­tan­nien werde schon die neue D-Mark gedruckt, ist blü­hen­der Unsinn. Ver­blüf­fen­der­weise gibt es eine Menge Men­schen, die sol­chen Quatsch glau­ben und wei­ter­er­zäh­len mit der Begrün­dung, es habe ja im Inter­net gestanden.

Sie sagen das mit der glei­chen Wich­tig­keit wie den Satz: Es hat ja in der Zei­tung gestan­den. Fak­ten in Zei­tun­gen wer­den im All­ge­mei­nen ver­ant­wor­tungs­be­wusst und seriös geprüft. Im Inter­net hin­ge­gen gibt es nicht nur bekannte und zuver­läs­sige Anbie­ter. Jeder Narr, Des­in­for­mant oder Denun­zi­ant kann dort jeden Blöd­sinn oder auch jede Gemein­heit in die Welt setzen.

Der letzte Satz ist zwei­fel­los rich­tig. In Zei­tun­gen kann nicht jeder jeden Blöd­sinn oder auch jede Gemein­heit in die Welt set­zen, son­dern nur die Nar­ren, Des­in­for­man­ten oder Denun­zi­an­ten, die es in die Redak­tion geschafft haben.

Aus Daffke habe ich mir mal die Mühe gemacht, nach­zu­se­hen, wer den »blü­hen­den Unsinn« ver­brei­tet, dass in Groß­bri­tan­nien schon wie­der die D-Mark gedruckt werde.

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