YouTube-Sendeschluss

Ich notorischer Urheberrechtsverletzer

YouTube hat mei­nen Account gelöscht. Damit sind all die schö­nen Videos, die ich für das Fern­seh­lexi­kon hoch­ge­la­den habe, ver­schwun­den. Das kam nicht ganz über­ra­schend: Kurz zuvor hatte das Por­tal zum zwei­ten Mal ein von mir hoch­ge­la­de­nes Video gelöscht, weil ich damit angeb­lich mög­li­cher­weise gegen das Urhe­ber­recht eines Fern­seh­un­ter­neh­mens ver­sto­ßen hätte. Wenn das pas­siert, schickt YouTube eine Mail, in der es unmiss­ver­ständ­lich heißt:

Dies ist die zweite Urhe­ber­rechts­be­schwerde zulas­ten dei­nes Kon­tos. Eine ein­zige wei­tere Beschwerde führt zur Kün­di­gung dei­nes Kon­tos. Wenn du dies ver­mei­den möch­test, lösche sämt­li­che Videos, an denen du keine Rechte besitzt, und lade in Zukunft keine Videos mehr hoch, die die Urhe­ber­rechte ande­rer ver­let­zen. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zu den Urhe­ber­rechts­richt­li­nien von YouTube fin­dest du in den Tipps zum Urhe­ber­recht.

Ich war also gewarnt. Ich hatte nur nicht damit gerech­net, dass der Sen­der Pro­Sie­ben (oder genauer: sein Ver­mark­ter Seven One) kurz dar­auf nach über einem Jahr daran Anstoß neh­men würde, dass ich Ende 2008 einen 24-sekündigen Aus­schnitt aus dem dama­li­gen Jah­res­rück­blick von »Switch Reloa­ded« bei YouTube hoch­ge­la­den hatte. Es han­delte sich um eine kurze Szene mit der Par­odie, in der Elke Hei­den­reich Mar­cel Reich-Ranicki von der Bühne schlägt — mit einem leicht ver­än­der­ten Exem­plar des »Fern­seh­lexi­kon«, das ich mit Michael Reuf­steck geschrie­ben habe.

Das ist ein inter­es­san­ter Fall. Natür­lich besitze ich keine Rechte an die­ser Szene und darf sie des­halb eigent­lich nicht bei irgend­wel­chen Video­por­ta­len hoch­la­den. Ande­rer­seits hatte ich das Video in einen Blog­ein­trag ein­ge­bet­tet, der sich mit dem Gezeig­ten beschäf­tigt, wodurch der Gebrauch durch das Zitat­recht gedeckt wäre. Wie­derum ande­rer­seits sieht man das aber dem Video selbst nicht an, das ja aus­schließ­lich aus dem Inhalt von Pro­Sie­ben besteht. (Ob es den Sen­dern wirk­lich hilft, wenn sie jeden ver­meint­lich ille­ga­len 24-Sekunden-Mitschnitt ihrer Pro­gramme auf YouTube sper­ren las­sen, ist eine andere Frage, aber die Sen­der sind gerade so sen­sa­tio­nell unent­spannt, was ihr Leben in der ver­än­der­ten digi­ta­len Welt angeht, dass Prin­zip im Zwei­fel immer vor Prag­ma­tis­mus geht.)

Die bei­den ers­ten Videos hatte RTL sper­ren las­sen. Das erste war die Szene aus dem RTL-Mittagsmischmagazin »Punkt 12″, in der eine Repor­te­rin live vom Amok­lauf in Win­nen­den berich­tete (»hier blin­ken die Lich­ter«, »Chaos vom Feins­ten«). Anfang Januar ließ RTL dann das auch das ebenso typi­sche wie unwür­dige Ende der letz­ten »Oli­ver Geißen«-Talkshow löschen. Mag sein, dass der Aus­schnitt mit über drei­ein­halb Minu­ten Länge nicht mehr wirk­lich als Zitat durch­geht. Aber für mich war das auch ein fern­seh­his­to­ri­sches Doku­ment — und ich würde wet­ten, dass RTL auch einen Aus­schnitt von drei­ein­halb Sekun­den Länge nicht hin­ge­nom­men hätte.

Komisch, davon hört man gar nichts, bei all dem Gejam­mer der Sen­der über den mas­sen­haf­ten »Dieb­stahl« ihrer Inhalte: dass sie längst sehr effek­tiv und rück­sichts­los jeden frem­den Gebrauch ihres Mate­ri­als auf den Video­platt­for­men ver­hin­dern, auch den legalen.

Für das Fern­seh­blog der FAZ habe ich vor ein paar Wochen ein Video ange­fer­tigt und (auf einem ande­ren YouTube-Account) hoch­ge­la­den, das demons­triert, um wel­chen win­zi­gen Aus­schnitt RTL eine Folge von »Deutsch­land sucht den Super­star« für die Nach­mit­tags­wie­der­ho­lung gekürzt hatte. Der Sen­der hatte behaup­tet, von den Jugend­schüt­zern der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten für eine Szene kri­ti­siert wor­den zu sein, die am Nach­mit­tag gar nicht zu sehen war — eine Lüge. In dem ein­mi­nü­ti­gen Aus­schnitt war zu sehen, dass all das, was die KJM gerügt hatte, auch in der kür­ze­ren Ver­sion vorkam.

Nun ist es gar nicht leicht, Videos, die in irgend­ei­ner Form Inhalte von »DSDS« ent­hal­ten, über­haupt bei YouTube hoch­zu­la­den. Durch eine cle­vere Tech­nik wer­den sie sofort als RTL-Inhalte iden­ti­fi­ziert. Ich musste aus­drück­lich bestä­ti­gen, dass und warum ich der Mei­nung bin, sie trotz­dem ver­öf­fent­li­chen zu dür­fen, und eine »Erklä­rung in gutem Glau­ben« unter­zeich­nen. Das tat ich — und trotz­dem blieb das Video nicht lange online. YouTube teilte mir nach ein paar Stun­den mit, RTL habe mein Video »geprüft« und seine »Ansprü­che auf den gesam­ten Con­tent oder Teile davon erneut bestä­tigt«. Mein Video sei »folg­lich welt­weit gesperrt«.

Beim deut­schen YouTube-Möchtegern-Konkurrenten Seven­load ist alles noch schlim­mer. Hier hatte ich das Video hoch­ge­la­den, nach­dem YouTube es gelöscht hatte. Hier musste RTL nicht ein­mal ein­schrei­ten — Seven­load sperrte es von sich aus. Bei Seven­load bekam ich auch kei­nen Hin­weis per Mail, son­dern musste mich ein­log­gen, um die vage klin­gende und offen­bar has­tig for­mu­lierte Nach­richt zu finden:

Hallo fern­seh­blog,
dein Bild/Video ›Jugend­schutz bei DSDS‹ wurde gesperrt, weil sie gegen unsere Richt­li­nien (Nut­zungs­be­din­gun­gen) ver­stößt. Aus die­sem Grund ist diese Datei nur noch für dich sicht­bar. Falls es sich um ein Miss­ver­ständ­nis han­delt oder du fra­gen hast, kon­tak­tiere bitte unse­ren Sup­port.
%supor­ter­Name [sic!]

Der Sup­port ließ sich nicht über­zeu­gen, dass die Ver­wen­dung der nach­be­ar­bei­te­ten RTL-Inhalte durch das Zitat­recht gedeckt sein könnte. Seven­load hat sich auch bei den Videos, mit denen das Forum call-in-tv.net die frap­pie­ren­den Merk­wür­dig­kei­ten in den Abläu­fen von Call-TV-Sendungen doku­men­tiert, als dafür untaug­li­che Platt­form erwie­sen. Ein bizar­rer Ver­such von Seven­load vor ein­ein­halb Jah­ren, sich unter der Marke »watchblog-tv« als unwahr­schein­li­cher Kämp­fer für kri­ti­schen Medi­en­jour­na­lis­mus zu eta­blie­ren, ver­en­dete nach weni­gen Tagen, sobald das PR-Geklingel vor­bei war.

Video-Portale wie YouTube haben es Unbe­fug­ten viel leich­ter gemacht, das Mate­rial der Sen­der zu ver­brei­ten. Aber sie haben es den Sen­dern auch viel leich­ter gemacht, die Ver­brei­tung ihres Mate­ri­als zu kon­trol­lie­ren und zu unter­bin­den. Und es reicht offen­bar, dass ein Sen­der behaup­tet, dass ein Ver­stoß gegen das Urhe­ber­recht vor­liege, um ein Video sper­ren zu lassen.

Ich ver­su­che schon seit län­ge­rer Zeit, eine all­ge­meine Aus­sage von RTL zu bekom­men, wel­chen Bedin­gun­gen ein Video genü­gen müsste, das sich mit dem RTL-Programm aus­ein­an­der­setzt und den Gegen­stand auch doku­men­tiert, um nach dem Ver­ständ­nis des Sen­ders zuläs­sig zu sein und nicht von den Video­platt­for­men gelöscht zu wer­den. Eine wirk­li­che Ant­wort habe ich nie bekom­men. Ver­mut­lich hat der Sen­der gar kein Inter­esse, sie zu for­mu­lie­ren. Da sit­zen irgendwo ver­mut­lich Stu­den­ten oder Prak­ti­kan­ten, die rou­ti­ne­mä­ßig die Video­platt­for­men abgra­sen und alles löschen las­sen, wo das RTL-Logo in der Ecke klebt. Dass das deut­sches Urhe­ber­recht kei­nes­wegs jede Ver­wen­dung und Wei­ter­ver­ar­bei­tung von RTL-Inhalten aus­schließt, wird dem Sen­der egal sein. Zum Zitat­recht hat er ohne­hin ein gespal­te­nes Verhältnis.

Wer keine Mög­lich­keit hat, ein Video auf einem eige­nen Ser­ver zu ver­öf­fent­li­chen, dem bleibt mit etwas Glück ein Trick: Bei ihren eige­nen Platt­for­men »Clip­fish« (RTL) und »MyVi­deo« (Pro­Sie­ben) neh­men es die Sen­der nicht so genau mit ihrem Urhe­ber­recht. Es ist natür­lich ein biss­chen gewöh­nungs­be­dürf­tig, sich aus­ge­rech­net in die bunte Trash­hölle eines Ange­bo­tes wie »Clip­fish« zu bege­ben. Aber das Video von dem RTL-Debakel in Win­nen­den, das der Sen­der ver­ges­sen machen wollte und über­all sonst löschen ließ, lebt dort schon seit einem Drei­vier­tel­jahr unbe­hel­ligt vor sich hin.

Spiegel-TV findet geiles YouTube-Video

So begann am Sonn­tag auf RTL das »Spie­gel TV Magazin«:

Und mal abge­se­hen von dem etwas beun­ru­hi­gen­den Ansa­ger­mo­dell; abge­se­hen von der unge­woll­ten »Spiegel«-Selbst-Parodie »Was Nazis, Rus­sen und der Sozia­lis­mus nicht schaff­ten: Die Ber­li­ner S-Bahn steht«; abge­se­hen von der B-moviesken For­mu­lie­rung »Als sich am ver­gan­ge­nen Sonn­tag um 18.37 Uhr die Sonne über der Auto­bahn A2 durch die dich­ten Regen­wol­ken kämpfte, war das Schick­sal vie­ler Auto­fah­rer besie­gelt« und abge­se­hen davon, dass es den »Spie­gel TV«-Leuten schon reicht, Clip­fish zu imi­tie­ren und geile Auf­nah­me­schnip­sel zu zei­gen, ohne sie in irgend­ei­nen jour­na­lis­ti­schen Kon­text zu stellen –

– abge­se­hen von all­dem ist inter­es­sant, wie Spiegel-TV an diese Bil­der von einem Poli­zei­ein­satz auf St. Pauli gekom­men ist. Das Maga­zin aus der Spiegel-Gruppe, die Seite an Seite mit den Her­aus­ge­bern von »Coupé« und »Bild« gegen »rechts­freie Zonen« im Inter­net kämpft und gegen die »zahl­rei­chen Anbie­ter«, die die Arbeit von ande­ren ver­wen­den, »ohne dafür zu bezah­len«, hat sie auf YouTube gefun­den und sich ein­fach bedient.

Dabei wäre der Urhe­ber des Videos leicht aus­fin­dig zu machen gewe­sen: Die Pro­fil­seite des YouTube-Nutzers ver­linkt direkt auf das Blog von Matt Wag­ner, der darin auch über seine Auf­nah­men von dem Poli­zei­ein­satz berich­tet. [Kor­rek­tur, 15:45 Uhr: Das ist falsch. Der Link stand ursprüng­lich nicht im Pro­fil. Die Redak­tion hätte aber über die Kom­men­tar­funk­tion Kon­takt zu Wag­ner auf­neh­men können.]

Doch der wurde nicht gefragt, erfuhr nur zufäl­lig von der Ver­wen­dung sei­nes Mate­ri­als und staunte:

Spie­gel TV sucht sich im Inter­net fremde Inhalte, um u. a. damit Sen­dun­gen zu gestal­ten, mit denen Wer­be­ein­nah­men gene­riert wer­den. Die Urhe­ber der frem­den Inhalte wer­den vor­her nicht gefragt, und man bie­tet ihnen auch kein Hono­rar an.

(…) wenn ein kom­mer­zi­el­ler Fern­seh­sen­der das tut, dann muss er a) fra­gen und b) zahlen.

Wag­ners Kon­takt­ver­su­che mit Spiegel-TV blie­ben zunächst ohne Erfolg, bis er einen Anwalt ein­schal­tete. Nun ant­wor­tete das Maga­zin, erklärte, man habe es lei­der am Sonn­tag ver­säumt, den Urhe­ber aus­fin­dig zu machen, ent­schul­digte sich und bot nach­träg­lich Lizenz­ge­büh­ren an.

Geht doch. Und wir ler­nen und stau­nen: Nicht ein­mal Spiegel-TV ist eine rechts­freie Zone.

[mit Dank an Bastian!]

The Age of Aquarium

Alles andere als Flausch-Content, aber macht trotz­dem warm ums Herz, das Video, das der Fil­me­ma­cher Jon Raw­lin­son im Oki­nawa Chu­raumi Aqua­rium in Japan auf­ge­nom­men hat:

Kuro­shio Sea on Vimeo.

Ich habe das Video über das Blog von Ben­ja­min Nickel ent­deckt, und er und ich sind nicht die ein­zi­gen, denen es gefällt: Über eine Mil­lion Mal ist es inzwi­schen auf ver­schie­de­nen Platt­for­men ange­se­hen worden.

Einen wesent­li­chen Reiz des Fil­mes macht aller­dings die Musik aus, und die hätte Jon Raw­lin­son eigent­lich gar nicht ver­wen­den dür­fen. Auch wenn er brav die Quelle nennt und sogar auf den Titel bei iTu­nes ver­linkt — um Erlaub­nis gefragt hat er die Gruppe Bar­ce­lona, von der das Stück stammt, nicht. Er hat sich ein­fach genom­men, was ihm nicht gehört.

Was pas­sierte nun?

Viele Men­schen, denen das Stück gefiel (und die es sich jeder­zeit bei YouTube kos­ten­los anhö­ren oder sogar run­ter­la­den könn­ten), kauf­ten sich bei iTu­nes den Track. Und das Album stieg, obwohl es schon fast zwei Jahre alt ist, plötz­lich in die Rock-Charts des ame­ri­ka­ni­schen iTunes-Stores; ges­tern zum Bei­spiel war es auf Platz 53.

Und die Band selbst mel­dete sich zu Wort und lud ein Ant­wort­vi­deo auf YouTube hoch. Sie sagen darin, wie sehr sie sich geschmei­chelt füh­len, dass Raw­lin­son ihre Musik aus­ge­wählt hat, stel­len sich vor, bedan­ken sich und wer­ben für ihre Tour, bei der sie schon Leute getrof­fen hät­ten, die über das Aquariums-Video auf sie auf­merk­sam wurden:

Ist das nicht eine wun­der­schöne Geschichte?

Und, nein, ihre Moral lau­tet nicht, dass jeder ein­fach die Urhe­ber­rechte eines ande­ren igno­rie­ren darf und dass jeder sich gefäl­ligst freuen soll, wenn seine Urhe­ber­rechte ver­letzt wurden.

Die Moral die­ser Geschichte lau­tet, dass nicht jede uner­laubte Nut­zung eines Wer­kes dem Künst­ler scha­det. Und dass die Welt kom­pli­zier­ter ist, als es all die­je­ni­gen wahr­ha­ben wol­len, die glau­ben, man müsse jede uner­laubte Nut­zung eines Wer­kes bestra­fen. Und dass man manch­mal Geld damit ver­die­nen kann, dass jemand etwas kos­ten­los zur Ver­fü­gung stellt.

Und natür­lich: Ist es nicht schön? Mit den Fischen, dem Film, der Musik?

[Im deut­schen iTunes-Store ist die Platte übri­gens anschei­nend nicht zu bekom­men. Aber bei Ama­zon.]

»Everything’s drawn and super 80s«

Das hier hat nichts mit irgend­was zu tun (außer viel­leicht mit der nach wie vor von den klas­si­schen Medien viel zu wenig gestell­ten, geschweige denn beant­wor­te­ten Frage, wie sie die gren­zen­lose Krea­ti­vi­tät, die sich in so vie­len YouTube– und ande­ren Inter­net­pro­jek­ten zeigt, in ihr davon oft so schmerz­lich freies Pro­gramm bekom­men — und ich rede hier nicht von däm­li­chen Clip-Shows), aber die Idee und die Umset­zung sind so toll, dass ich es ein­fach zei­gen muss.

Es ist die Wörtliche-Video-Version von »Take On Me« von a-ha. Irgend­wel­che Ver­rück­ten haben es neu auf­ge­nom­men und den Ori­gi­nal­text durch eine Beschrei­bung des­sen ersetzt, was man im Film sieht:

Ist das nicht ganz groß?

[via Nerd­core]