<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Über Heilmann und die Wikipedia</title>
	<atom:link href="http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ueber-heilmann-und-die-wikipedia/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ueber-heilmann-und-die-wikipedia/</link>
	<description>Medienjournalist</description>
	<lastBuildDate>Mon, 13 Feb 2012 11:08:09 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
	<item>
		<title>Von: Zweifler</title>
		<link>http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ueber-heilmann-und-die-wikipedia/#comment-57317</link>
		<dc:creator>Zweifler</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 11:21:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stefan-niggemeier.de/blog/?p=2883#comment-57317</guid>
		<description>@76: &lt;i&gt;Wird demnächst der Verkauf der Bildzeitung verboten, weil dort einzelne unrichtige Artikel enthalten sind, wie es uns das Bildblog täglich auf seine unnachahmliche Art aufs Butterbrot schmiert?&lt;/i&gt; 

Im Prinzip ja. So geht das bei der Einstweiligen Verfügung: Sie ist wie die Feuerwehr, die auch nicht auf den Schlüssel wartet, wenn es brennt, sondern die Türen einschlägt, um löschen zu können. 
Wird gegen eine potenzielle, aber hinreichend glaubhaft gemachte Persönlichkeitsrechtsverletzung eine solche Verfügung beantragt, verfügt ein Gericht, was auf die Schnelle geht, um die Fortdauer der potenziellen Rechtsverletzung zu unterbinden. Dann wird zum Beispiel der weitere Vertrieb eines Romans oder einer Biografie zu 100 Prozent gestoppt. Dann gibt es das so genannte Hauptsacheverfahren, in dem die zuvor nur glaubhaft schriftlich und ohne Anhörung der Gegenseite dargelegte Rechtsverletzung ordentlich im Gerichtssaal bewiesen werden muss. Wird befunden, dass das Recht in der Tat verletzt wurde, geht es dann darum, ob die einstweilig verfügte Maßnahme tatsächlich der Intensität der Rechtsverletzung angemessen war - und der Roman muss zum Beispiel daraufhin zwar passagenweise geschwärzt werden, darf aber wieder verkauft werden. 
Bei &quot;Bild&quot; und ähnlichen aktuellen Medien ist das Papier aber in der Regel nicht mehr zu stoppen: Daher bewirkt die Einstweilige Verfügung da eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung, und im Hauptsacheverfahren wird geklärt, ob diese gerechtfertigt war oder die vom Betroffenen angegriffene Behauptung doch keine Rechtsverletzung darstelle und daher wiederholt werden dürfe. Ein Mittel neben der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung ist zudem noch die Schadenersatzklage. 
Der Kläger Heilmann hat sich gegenüber Wikipedia ähnlich verhalten wie bei einem Roman, was sich als technisch unzureichend erwies; andererseits hätte er so oder so nichts erreicht, mangels Reichweite deutscher Gerichte...
By the way: Es gibt immer wieder bittere Worte gegen einzelne Landgerichte (B und HH), die in solchen Fällen lebhaft einseitig Unrecht gegen Medien sprechen. Das ist richtig. Richtig ist auch, dass gewissenlose, geldgierige Anwälte dies ausnutzen, um aus mutwilligem Krawall (Abmahnung genannt) gegen Medien Profit zu schlagen, die es wegen der potenziellen Kosten im Falle des Verlierens nicht wagen, einen solchen Angriff gerichtlich klären zu lassen, außergerichtlich klein beigeben und dem Angreifer sein Honorar zahlen. Andererseits stellen die juristischen Verteidigungsmöglichkeiten des Einzelnen gegen Rechtsverletzungen der Medien so etwas wie Waffengleichheit bei sehr ungleicher Machtverteilung her. Deshalb ist das Prinzip ganz richtig, und deshalb ist es auch richtig, dass Herr Heilmann dieselben Rechte hat wie jeder andere Bürger auch - er hat übrigens auch dieselben Pflichten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@76: <i>Wird demnächst der Verkauf der Bildzeitung verboten, weil dort einzelne unrichtige Artikel enthalten sind, wie es uns das Bildblog täglich auf seine unnachahmliche Art aufs Butterbrot schmiert?</i> </p>
<p>Im Prinzip ja. So geht das bei der Einstweiligen Verfügung: Sie ist wie die Feuerwehr, die auch nicht auf den Schlüssel wartet, wenn es brennt, sondern die Türen einschlägt, um löschen zu können.<br />
Wird gegen eine potenzielle, aber hinreichend glaubhaft gemachte Persönlichkeitsrechtsverletzung eine solche Verfügung beantragt, verfügt ein Gericht, was auf die Schnelle geht, um die Fortdauer der potenziellen Rechtsverletzung zu unterbinden. Dann wird zum Beispiel der weitere Vertrieb eines Romans oder einer Biografie zu 100 Prozent gestoppt. Dann gibt es das so genannte Hauptsacheverfahren, in dem die zuvor nur glaubhaft schriftlich und ohne Anhörung der Gegenseite dargelegte Rechtsverletzung ordentlich im Gerichtssaal bewiesen werden muss. Wird befunden, dass das Recht in der Tat verletzt wurde, geht es dann darum, ob die einstweilig verfügte Maßnahme tatsächlich der Intensität der Rechtsverletzung angemessen war — und der Roman muss zum Beispiel daraufhin zwar passagenweise geschwärzt werden, darf aber wieder verkauft werden.<br />
Bei »Bild« und ähnlichen aktuellen Medien ist das Papier aber in der Regel nicht mehr zu stoppen: Daher bewirkt die Einstweilige Verfügung da eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung, und im Hauptsacheverfahren wird geklärt, ob diese gerechtfertigt war oder die vom Betroffenen angegriffene Behauptung doch keine Rechtsverletzung darstelle und daher wiederholt werden dürfe. Ein Mittel neben der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung ist zudem noch die Schadenersatzklage.<br />
Der Kläger Heilmann hat sich gegenüber Wikipedia ähnlich verhalten wie bei einem Roman, was sich als technisch unzureichend erwies; andererseits hätte er so oder so nichts erreicht, mangels Reichweite deutscher Gerichte…<br />
By the way: Es gibt immer wieder bittere Worte gegen einzelne Landgerichte (B und HH), die in solchen Fällen lebhaft einseitig Unrecht gegen Medien sprechen. Das ist richtig. Richtig ist auch, dass gewissenlose, geldgierige Anwälte dies ausnutzen, um aus mutwilligem Krawall (Abmahnung genannt) gegen Medien Profit zu schlagen, die es wegen der potenziellen Kosten im Falle des Verlierens nicht wagen, einen solchen Angriff gerichtlich klären zu lassen, außergerichtlich klein beigeben und dem Angreifer sein Honorar zahlen. Andererseits stellen die juristischen Verteidigungsmöglichkeiten des Einzelnen gegen Rechtsverletzungen der Medien so etwas wie Waffengleichheit bei sehr ungleicher Machtverteilung her. Deshalb ist das Prinzip ganz richtig, und deshalb ist es auch richtig, dass Herr Heilmann dieselben Rechte hat wie jeder andere Bürger auch — er hat übrigens auch dieselben Pflichten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: zoom &#187; Noch einmal: Lutz Heilmann und Wikipedia</title>
		<link>http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ueber-heilmann-und-die-wikipedia/#comment-57226</link>
		<dc:creator>zoom &#187; Noch einmal: Lutz Heilmann und Wikipedia</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Nov 2008 19:24:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stefan-niggemeier.de/blog/?p=2883#comment-57226</guid>
		<description>[...] gibt es den ganzen Artikel samt weit über 100 Kommentaren zu [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[…] gibt es den ganzen Artikel samt weit über 100 Kommentaren zu […]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: steve</title>
		<link>http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ueber-heilmann-und-die-wikipedia/#comment-57221</link>
		<dc:creator>steve</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Nov 2008 18:56:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stefan-niggemeier.de/blog/?p=2883#comment-57221</guid>
		<description>Was ich nicht verstehe: Wenn ein Gericht urteilt, es seien Persönlichkeitsrechte in einem Wikipedia-Eintrag verletzt worden, warum wird dann der gesamte Zugang (wenn auch aus Unkenntnis der falsche) gesperrt?
Wird demnächst der Verkauf der Bildzeitung verboten, weil dort einzelne unrichtige Artikel enthalten sind, wie es uns das Bildblog täglich auf seine unnachahmliche Art aufs Butterbrot schmiert?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was ich nicht verstehe: Wenn ein Gericht urteilt, es seien Persönlichkeitsrechte in einem Wikipedia-Eintrag verletzt worden, warum wird dann der gesamte Zugang (wenn auch aus Unkenntnis der falsche) gesperrt?<br />
Wird demnächst der Verkauf der Bildzeitung verboten, weil dort einzelne unrichtige Artikel enthalten sind, wie es uns das Bildblog täglich auf seine unnachahmliche Art aufs Butterbrot schmiert?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stefan Pannor</title>
		<link>http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ueber-heilmann-und-die-wikipedia/#comment-57218</link>
		<dc:creator>Stefan Pannor</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Nov 2008 18:45:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stefan-niggemeier.de/blog/?p=2883#comment-57218</guid>
		<description>&quot;2. Alle Menschen haben Rechte, ohne Frage! Ob das Herr Heilmann auch so sieht wage ich zu bezweifeln. Menschen anderer Meinung scheinen bei ihm ja nicht so viel Rechte zu haben. Da wird die Meinungsfreiheit mal schnell per EV unterdrückt.&quot;

a) Wenn wir die Wikipedia als Lexikon begreifen, dann hat Meinungsfreiheit nichts damit zu tun, dann geht es um &quot;Tatsachenfreiheit&quot;.

b) Meinungsfreiheit ist ein Recht. Und ob jemand dieses Recht schätzt oder nicht, ist dem Recht egal.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>»2. Alle Menschen haben Rechte, ohne Frage! Ob das Herr Heilmann auch so sieht wage ich zu bezweifeln. Menschen anderer Meinung scheinen bei ihm ja nicht so viel Rechte zu haben. Da wird die Meinungsfreiheit mal schnell per EV unterdrückt.«</p>
<p>a) Wenn wir die Wikipedia als Lexikon begreifen, dann hat Meinungsfreiheit nichts damit zu tun, dann geht es um »Tatsachenfreiheit«.</p>
<p>b) Meinungsfreiheit ist ein Recht. Und ob jemand dieses Recht schätzt oder nicht, ist dem Recht egal.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sebastian S.</title>
		<link>http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ueber-heilmann-und-die-wikipedia/#comment-57211</link>
		<dc:creator>Sebastian S.</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Nov 2008 18:23:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stefan-niggemeier.de/blog/?p=2883#comment-57211</guid>
		<description>@steve (72): Stehen Satz 1 und Satz 2 in einem sinnvollen Zusammenhang zueinander, der einen andern Schluss zulässt, als dass Recht nicht für jeden gelten sollte? Bzw. häh?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@steve (72): Stehen Satz 1 und Satz 2 in einem sinnvollen Zusammenhang zueinander, der einen andern Schluss zulässt, als dass Recht nicht für jeden gelten sollte? Bzw. häh?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

