Nach Ansicht des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sind die Suchergebnisse, wie sie Google und Google News derzeit anzeigen, nach dem neuen Leistungsschutzrecht ohne Genehmigung nicht mehr zulässig. Der Verband widerspricht damit dem in der öffentlichen Diskussion entstandenen Eindruck, die Suchmaschine sei von dem Gesetz in der Form, wie es jetzt beschlossen wurde, gar nicht mehr betroffen.
Die Koalition hatte den Gesetzestext in letzter Minute an vermeintlich entscheidender Stelle geändert. Während es vorher ausdrücklich hieß, dass auch kleinste Textbestandteile nicht ohne Genehmigung angezeigt werden dürften, sollen laut der heute im Bundestag verabschiedeten Variante »einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte« zulässig sein. Eine genaue Textlänge wurde nicht angegeben. In der Öffentlichkeit war aber der Eindruck entstanden, dass damit genau die Vorschau-Schnipsel (»Snippets«) gemeint waren, wie sie Google und andere Suchmaschinen und Aggregatoren anzeigen, die damit genehmigungsfrei blieben. Aus der »Lex Google« sei eine »Lex Garnichts« geworden, hieß es wörtlich in der FAZ und sinngemäß an vielen Stellen.
Auf meine Nachfrage widerspricht der BDZV dieser Interpretation:
Der Wille des Gesetzgebers, wie er auch heute in der Bundestagsdebatte ausgedrückt wurde, ist unverkennbar darauf gerichtet, kleinste Textausschnitte wie zum Beispiel Überschriften und einzelne Wörter, nicht vom Leistungsschutzrecht erfassen zu lassen; die längenmäßig darüber hinaus gehenden Auszüge jedoch schon. Die Äußerungen der Koalitionsvertreter in der Bundestagsdebatte dazu waren heute unmissverständlich. Die Google-Suchergebnisse gehen über die nicht erfassten Längen hinaus.
Meine Frage, ob der BDZV die Art und Länge, in der Google und Google News gegenwärtig Snippets mit Inhalten von Verlagsseiten anzeigen, nach dem neuen Gesetz für zulässig hält, beantwortete der Verlegerverband explizit mit: »Nein.«
Für die Verleger ist das Leistungsschutzrecht im Gegensatz zur Ansicht vieler Kommentatoren und Experten insofern also keineswegs kastriert oder entkernt. Es ist weiterhin eine Grundlage, auf der sich zum Beispiel von Google Lizenzgebühren für die Anzeige von Ergebnissen wie in der gegenwärtigen Form verlangen ließen.
1. März 2013
20:59
[…] Und noch ein Nachtrag: Der Bundestag hat dem Leistungsschutzrecht zugestimmt, und der Streit darüber, was kleinste Textteile und was zu lange Auszüge sind, geht schon los. […]
1. März 2013
21:03
Schön, wenn Gesetze so klar und eindeutig formuliert sind. Gerade bei solchen eher längeren Gesetzen ist das ja gar nicht so einfach hinzukriegen.
Bin nur gespannt auf die Titelseiten der Springerblätter morgen.
1. März 2013
21:11
Gibt es irgend etwas, das gegen diese schreckliche Melange aus Unverfrorenheit, Lügen, Lobbyismus, Geld und Politikdarstellern hilft? Kennt jemand eine gute Medizin?
1. März 2013
21:13
Drum sprechen ja viele von Rechtsunsicherheit und mangelnder Bestimmtheit.
Ich persönlich glaube ja, dass irgendwann ein Gericht merken wird, dass »kleinste« ein Superlativ ist, der mit »kleine« nichts zu tun hat. Vielleicht merkt es aber auch schon der Bundesrat, man weiß es nicht.
1. März 2013
21:15
Chronik einer angekündigten Rechtsunsicherheit.
Dass die Streiterei um die richtige Interpretation der mutwilligen Schwammigkeit so früh losgeht, hätte ich dann doch nicht gedacht. Da haben sich die Koalitionsabgeordneten von den Verlagen verarschen lassen, denn im Bundestag klang das heute noch ganz anders.
1. März 2013
21:18
In der Tat. Davon ist auszugehen, dass die gegenwärtigen Ergebnisse nicht den Vorstellungen genügen. Kappes ist auf dem richtigen Pfad. Ich finde nämlich, dass das Gesetz erstaunlich exakt ist, der Superlativ gibt ein präzises Maß. So kurz und knapp wie möglich, nicht einmal ein Differenzierungsgebot ist eigentlich nötig (Golf, Golf, Golf). Ich fürchte auch, schon die Angabe des Titels wäre unbotmäßig umfangreich. http://www.kritische-masse.de/blog/zettelkasten/de/leistungsschutzrecht-unbemerkt-geschickt-eingef-delt
1. März 2013
21:19
Daher will Rivva auch künftig auf Snippets verzichten: http://blog.rivva.de/rivva_und_das_leistungsschutzrecht — schade, aber die LSR-Idioten haben es ja so gewollt. Bin gespannt, welcher Verlag jetzt als erster Google verklagt und riskiert, komplett aus dem Index zu fliegen …
1. März 2013
21:23
Ist ja noch nicht soweit. Diese aktuelle Entwicklung ist ein gutes Argument, um noch ein bisschen Bundesrats– Anhörungs– Ausschuss-PingPong zu spielen bis die Legislaturperiode um ist. Eigentlich könnte man auch »Lügen fürs LSR (6)« titeln, denn Heveling und Krings haben das sicher auch gewusst wie das interpretiert wird und ihre Leute auflaufen lassen. Also, »gewusst« in Hevelingschen Sinne.
1. März 2013
21:26
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, hat es in der Geschäftsordnungsdebatte ja auf den Punkt gebracht, das Gesetz ist eine einzige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte!
1. März 2013
21:36
[…] The performance rights law was intended to limit Google but in its new version, Google shouldn’t have to change much from what its already doing (German), writes the Frankfurter Rundschau. Meanwhile, the association of German newspaper publishers said in an interview with German journalist Sascha Lobo, the current Google search results would be unlawful under the new law and need a license (German). […]
1. März 2013
21:38
Gute Nachricht. Das bedeutet, dass nicht nur wir kleinen Webkrauterer mit diesem Schwachsinn leben müssen, sondern auch große Unternehmen, die sich wehren können — mit Rechtsmitteln oder Marktmacht.
1. März 2013
22:02
Lasst sie nur machen. Wenn sie dann aus dem Google Index fliegen und Google seine News-Rubrik in Deutschland entweder entfernt oder nur noch mit Material aus dem Ausland füllt (Österreich, Schweiz etc) ist das Gejammer zwar sicher gross, aber dann sind sie selber schuld. Wer nicht hören will, muss fühlen.
1. März 2013
22:11
Hm, da im Gesetz ja anscheinend »kleinste Textausschnitte« (Plural!) steht: Was spricht eigentlich dagegen unwichtige Wörter herauszulassen und so aus einem kleinen Textausschnitt mehrere kleinste Textausschnitte zu machen? :-)
Das ist ja meisten ohnehin der Fall, sobald nach mehreren Begriffen gleichzeitig gesucht wird. Aber was ich mich jetzt noch frage: Was ist eigentlich wenn nach einer längeren zusammenhängenden Wortfolge gesucht wird, darf die dann im Ergebnis nicht mehr angezeigt werden?!
1. März 2013
22:17
also wenn ich google wäre, würde ich die Bande morgen komplett aus dem Index streichen.
Und die jeden Tag ein anderes Ministerium nur mal zum Spaß dazu :-)
1. März 2013
22:28
Ich finde, Google sollte einfach alle Verlage kontaktieren und nach einer Einschätzung fragen, wie viele Worte (oder Zeichen) nach Meinung des Verlages lizenzfrei sind. Und dann die Anzeige in den Suchergebnisse auf diese Anzahl Worte kürzen.
Woher kommt eigentlich der Irrglaube, dass Google eine Lizenz im Sinne des Leistungsschutzrechts erwerben muss oder wird?
Und wer auf die Anfrage nicht antwortet, fliegt halt komplett aus dem Index.
1. März 2013
22:38
[…] das die von Google und Google News verwendeten Snippets nicht mehr ohne Genehmigung zulässig, so Stefan Niggemeier. Nun mag der Ein oder Andere sagen das ihn das nur peripher tangiere, man ist ja nicht […]
1. März 2013
22:40
Was würde wohl passieren, wenn Google Google-News kostenpflichtig machen würde?
1. März 2013
22:50
Die Suchmaschinen werden leider erst mal gar nichts machen. Leider. Ein schöner Stinkefinger wäre ja, die Treffer mal für einen Tag nach unten zu ranken, damit es mal ne nette Delle in der Pageviews-Kurve gibt.
Stellen wir uns auf ein Kräfte Messen ein bis das Gesetz in Kraft tritt. Wenn das so »online« geht, sollten alle kleineren Verlage Google explizit eine kostenlose Nutzung erlauben und alle größeren sollten bei Forderungen größer 1€ einfach aus dem Index entfernt werden.
Gleichzeitig sollten alle Blogger, die in Ausschnitten oder Volltext ohne Quellenangabe oder ohne Bezahlung zitiert werden die Zeitungen abmahnen.
1. März 2013
22:56
noch ›ne lustige Idee wäre, wenn google im namen von youtube im namen desjenigen, der das video hochgeladen hat, einfach jedes medium abmahnt, das als »quelle: youtube« angibt, statt der — zumindest bei diesen clips — vorhandenen Urheber. Und selbst, wenn die Urheber gefälscht sind, sollten die angegeben werden. Wurden sie doch bei den Arbeiten von Ex-justiz– und ex-kriegsministern auch…
1. März 2013
23:02
Was ich jetzt allerdings schon auch etwas merkwürdig finde, ist, wie sie mancher den Kopf zerbricht, was Google nach Gesetzwerdung tun wird. Darüber muss man sich wohl die wenigsten Sorgen machen. Es soll ja Leute geben, die dort auch arbeiten :)
1. März 2013
23:16
Werden die Snippets nicht eigentlich sogar von den Verlagen in den Codes übermittelt oder erstellt Google die selbst?
1. März 2013
23:17
Ich freu mich schon drauf, dass Google so reagiert, wie jeder reagieren würde, nämlich auf die Lizenzen zu scheißen und das Zeug einfach nicht mehr anzubieten.
Dann werden die Verleger nämlich ebenso beständig in den Hinterzimmern der Politik herumjammern, dass Google sie nicht mehr listet und dass es ein Gesetz geben muss, dass Google sie gefälligst anbieten muss.
Entweder regiert dann noch Schwarzgelb und es wird auch dieses Gesetz geben, oder irgendeine andere Koalition und die zeigen den Verlegern den Vogel mit dem Ergebnis, dass das LSR gekippt wird.
1. März 2013
23:39
Es ist für mich ehrlich traurig, wie _unser_ Internet auf dem Altar digitaler Analphabeten geopfert wird. Leider waren wir alle nicht in der Lage, unsere Mitbürger ausreichend zu aktivieren. Ich sehe schon, wie andere Konzerne die Lobbymühlen anwerfen, um ihr jeweils passendes Leistungsschutzrecht von den Politikern einzufordern. Schon lange fordert die Telekom, dass die grossen Internet-Konzerne an den Verbindungsgebühren beteiligt werden — wenn wir nicht aufpassen, erleben wir gerade den Anfang von Ende.
2. März 2013
1:19
Ich hoffe, Google zieht jetzt die richtigen Konsequenzen, vor allem aus der Ansage des BDZV. Lassen wir die Verlage doch hungern, wenn sie unbedingt wollen. Offenbar müssen die sich erst so echauffieren wie die deutschen Musikkünstler bei Youtube. Wenn die Hartnäckigkeit Googles mit der GEMA der Journaille keine Warnung ist, dann ist den Verlagen eben nicht zu helfen…
@Michaela Merz
Das Thema Netzneutralität ist ohnehin das nächste, was gekippt wird. Aber da wird dann auch wieder auf die FDP Verlass sein (sofern sie die Bundestagswahl übersteht). War ja heute auch wieder eine Glanzleistung mit gerade mal 4 Leuten, die einen Arsch in der Hose haben…
Wie fühlt man sich eigentlich als Providerpionierin, wenn einem von den Abgeordneten der eigenen Partei der Dolch in den Rücken gerammt wird?
2. März 2013
1:20
ich bin auch sehr gespannt wie sich das weiter entwickelt.
bei youtube haben wir uns bereits an die »in ihrem Land leider nicht verfügbar« Meldungen gewöhnt und die kommen in vielen Fällen weniger dadurch zustande, dass da wirklich ein Rechteinhaber konkret bei youtube/google meckert, sondern in vorauseilendem Gehorsam, weil youtube/google von sich aus gar keine rechtliche Unsicherheit aufkommen lassen will.
2. März 2013
2:34
Also ich habe die Debatte heute morgen live verfolgt und bin überrascht,dass der BDZV so auf Ihre Anfrage geantwortet hat, denn ich hatte einen anderen Eindruck bekommen. Es ist jetzt schon spät und ich hatte keinen Bock mehr allzu lange die Aufzeichnung der Debatte zu durchsuchen, bin aber auch schon beim ersten Redner Stephan Thomae von der FDP auf Gegenteiliges gestoßen. Er führt drei Punkte an (ca. ab Minute 25 in der Aufzeichnung auf Bundestag.de) von denen der letzte die Snippets betrifft. Er vergleicht dann die Bildersuche mit der nach journalistischen Inhalten. Google stelle Miniaturen der Bilder zur Verfügung, und dies sei zulässig, denn jemand der ein Bild ins Netz stelle, der will doch auch, dass es gefunden wird (dabei bezieht er sich auf Urteile des Bundesgerichtshofs). Die Übertragung auf die Pressetexte formuliert er folgendermaßen:
»Und nun ist unsere Frage: Wie übertragen wir das auf journalistische Texte, auf Erzeugnisse von Presseverlagen? Auch da muss es doch dann möglich sein, im Ergebnis eine verkleinerte Wiedergabe des Presseartikels, also eine Miniatur wiederzugeben, und das sind die sogenannten Textausschnitte, Textausrisse, Schnipsel oder Snippets genannt.
Nun kann so ein Snippet ganz unterschiedlich lang sein. Es kann kurze und lange Schnipsel geben und wir sagen nun, die kleinen Textausschnitte, die einfach nur notwendig sind, um das Suchergebnis zu beschreiben, es in einen Kontext zu stellen, das soll erlaubt sein, das soll frei sein, denn wie will ich eine Suchanfrage, ein Suchergebnis für einen Presseartikel anders darstellen als durch eine verkleinerte Wiedergabe des Textes?«
Soweit ich weiß ist die FDP noch als Koalitionspartner zu bezeichnen. Deswegen kann ich eine Aussage seitens des BDZV wie: »Die Äußerungen der Koalitionsvertreter in der Bundestagsdebatte dazu waren heute unmissverständlich.« nicht so recht nachvollziehen. Unmissverständlich hat Thomae nämlich doch formuliert, dass Snippets erlaubt sein sollen, weil sie ein Suchergebnis beschreiben.
2. März 2013
4:54
[…] [Stefan Niggemeier] […]
2. März 2013
6:22
Schade das jetzt erstmal Anwälte klären müssen, was das Gesetz bedeutet, vor allem weil ich als Blogger jetzt auch überlegen muss wie ich auf Artikel am besten Verweise. :/
Manchmal habe ich das Gefühlt die ganzen Lobbyisten in der Politik werden auch alles vom Lobbyverband der Juristen bezahlt. Meistens braucht man nach Lobbyistisch angehauchten Gesetzen erstmal Anwälte und Gerichte zum Interpretieren.
2. März 2013
8:32
Anscheinend gibt es nur eine Möglichkeit (die Google schon viel früher hätten anwenden sollen):
Die deutschen Baummörder aus dem Index streichen.
Anderseits frage ich mich, was für Knalltüten unsere Gesetze schreiben. Anstatt gleich im Gesetz zu schreiben »Textauszüge bis zu 100 (150, 200 ..) Zeichen sind zulässig« sorgen sie lieber dafür, dass die Riege der Rechtsverdreh… ähh RECHTSANWÄLTE was zu tun bekommt.
2. März 2013
9:49
Gibt es eigentlich schon eine standardisierte freie Lizenz, mit der Verlage auf ihren Websites anzeigen können, dass sie auf dieses behämerte LSR verzichten? Ganz oder z. B. gegen Namensnennung. Das müsste im Impressum und in der robots.txt stehen (ich würde sogar sagen, Erlaubnis für Suchmaschinen in der robots.txt oder eine fehlende robots.txt ist eine konkludent eingeräumte solche Lizenz, aber das sehen ja unsere Könner bei den dpa-Abtippern, sorry: den Qualitätsmedien von Springer und Burda wohl anders).
Mit so einer Lizenz könnte man dann als Verlag auch offensiv werben. Ein Gesetz abzulehnen, das niemand will, ist ja vielleicht keine schlechte Idee bei der werberelevanten Zielgruppe.
2. März 2013
9:52
»Mann kan lange darum kämpfen, und Anwälte und Gerichte werden das tun, welche Textbausteine künftig lizenzpflichtig werden« ZITAT (zulässig) aus der FAZ von heute. Wenn selbst ein so treuer LSR-Befürworter wie Reinhard Müller auf kommende gerichtliche Auseinandersetzungen setzt, zeigt das in aller Deutlichkeit, wie schlecht dieses Gesetz gezimmert wurde.
2. März 2013
9:56
@Detlef Borchers: Ich glaube nicht, dass es schlecht gezimmert ist. Genau so, wie es ist, sollte es sein.
2. März 2013
10:15
Aus dem Frühlinksleader-Seminar einer Folxhochschule
Es gilt zu berichten, was neulich geschah,
Im Dienste der Presse und Verlegerschar
Fideralalala Fideralalala,
Im Dienste der Presse und Verlegerschar:
Weil Burda und Springer mit Focus und Welt
Frau Merkel stets loben, gibts jetzt Leistungsgeld
Fideralalala Fideralalala,
Frau Merkel stets loben, gibts jetzt Leistungsgeld
Es wurde beschlossen, dass google sogar
Lizenzen benötigt fürs Tralalala
Fideralalala Fideralalala,
Lizenzen benötigt fürs Hopsasasa
Und wer das nicht glauben will, der wird bald sehn
Wie Ehre und Anstand den Bach runter gehn.
Fideralalala Fideralalala,
Wie Ehre und Anstand den Bach runter gehn.
Der Bach ist ein Fluss und man nennt ihn die Spree
Die fließt über Havel und Elbe zur See.
Fideralalala Fideralalala,
Die fließt über Havel und Elbe zur See.
Im Meer voller Lügen schwimmt Keese und Co.
Sie haben gewonnen und freuen sich so.
Fideralalala Fideralalala,
Die haben gewonnen und freuen sich so.
Verlieren den Krieg und gewinnen die Schlacht
Und können nicht hören, wie google laut lacht
Fideralalala Fideralalala,
Und können nicht hören, wie google laut lacht
2. März 2013
10:26
[…] Nun wurde das Gesetz ja im letzten Moment ein wenig “entschärft”: Einzelne Worte und “kleinste Textmengen” sollen nicht mehr darunter fallen. Dass damit eine riesige Rechtsunsicherheit geschaffen wird, hat die Politiker nicht interessiert, das sollen bittschön die Gerichte entscheiden. Die Abmahnanwälte wird das freuen! Schon jetzt verlautbart der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dass Snippets nicht etwa ausgenommen wären: “Nach Ansicht des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sind die Suchergebnisse, wie sie Google und Google News derzeit anzeigen, nach dem neuen Leistungsschutzrecht ohne Genehmigung nicht mehr zulässig. Der Verband widerspricht damit dem in der öffentlichen Diskussion entstandenen Eindruck, die Suchmaschine sei von dem Gesetz in der Form, wie es jetzt beschlossen wurde, gar nicht mehr betroffen. ” (Niggemeier, 1.3.) […]
2. März 2013
10:39
… technisch machbar sollte es doch sein, im robot.txt ein ›LSR-bit‹ setzen zu lassen, das definiert, wie viel zitiert werden darf (kann ja Google so in seinen AGBs festlegen).
Findet Google dieses LSR-bit nicht, wird auch nix zitiert … was das ranking vermutlich ins Bodenlose sinken lässt — Google auch egal.-
———–
Spannend wird der erste Rechtsstreit, wenn sich rausstellt, dass das ›unerlaubte Zitat‹ gar nicht von hart arbeitenden, ihr Leben riskierenden Verlagsangestellten kommt sondern copy/paste aus einem Agenturticker stammt.-
2. März 2013
10:42
[…] Jahren zu beantworten gilt. Bislang jedoch gilt für alle Beteiligten trotz Gesetz eine ziemliche Rechtsunsicherheit. Ganz toll also: Anstatt dafür zu sorgen, dass Deutschland zu einem ernst zunehmenden […]
2. März 2013
10:59
@JJ Preston Ehrlich gesagt: Ich bin entsetzt über die FDP — und habe das auch in deutlicher Form zum Ausdruck gebracht. Hier gibt es nichts zu verteidigen — die FDP hat sich leider wieder auf die falsche Seite gestellt.
2. März 2013
11:05
@Detlef Borchers
Auf die Rechtsunsicherheit angesprochen, wurde Thomae von SPON folgendermaßen zitiert: »So what, dafür haben wir den Rechtsstaat.« (aus dem Gedächnis)
Mal abgesehen davon, dass er sicherlich »dafür haben wir Gerichte« meinte, wird die Aussage durch den Rechtsstaat nur noch absurder. Man sollte ja meinen, dass Rechtsunsicherheit so ziemlich genau das ist, was nicht in einem Rechtsstaat vorherrschen sollte.
2. März 2013
11:19
[…] sog. “Leistungsschutzrechtes” sind. Das hat nicht allein damit zu tun, dass kein Mensch weiß, welche Länge an Zitaten noch zulässig ist. Ich jedenfalls habe wenig Interesse daran, mich gerichtlich damit auseinandersetzen […]
2. März 2013
11:45
[…] Verlage: Google-Snippets nach neuem Leistungsschutzrecht ohne Lizenz unzulässig blog.rivva.de: Rivva und das Leistungsschutzrecht var szu=encodeURIComponent(location.href); var […]
2. März 2013
11:52
@33 polyphem darf man aus diesem leistungsmäßig geschütztem Plagiat Raubmordkopieren?
2. März 2013
11:57
Das Gesetz bzw. der Vorschlag sind m.E. nach nicht überraschend: Gier nach Geld halt …
Jedoch die Unverfrorenheit und Unkenntnis mit welcher dieser Vorschlag vorangetrieben wurde, macht mich nicht wütend, sondern zornig — ein Paradebeispiel für billigste Clientelpolitik mit der 4. Macht im Staate: eine verhängnisvolle Affäre.
Mit Blick auf die Rolle von Heizern auf den E-Loks
(Beimann: http://de.wikipedia.org/wiki/Triebfahrzeugbegleiter )
kann man dort immerhin noch anführen, das altruistische Motove eine Rolle gespielt haben.
Irgendwie hält sich meine Altruismus jedoch in Grenzen, wenn ich mit anschaue, wie die Heizer der Verlagsbranche ohne Rücksicht auf Verluste und Kollaterlaschäden egoistisch und heuchlerisch ihre bloßen monetären Interessen durchsetzen.
Die einzige richtige Antwort: … no ticket …
http://www.youtube.com/watch?v=PpckOsftaP4
oder auch: … kein Flugschein …
http://www.youtube.com/watch?v=oXTzGQfHBFI
2. März 2013
13:33
@Alex Strippel: Sie unterliegen da dem Irrglauben dass das, was Politiker in einer Debatte sagen, unbedingt etwas mit dem zu tun haben muss, was der Gesetzestext bewirkt.
Vor einiger Zeit hat der Gesetzgeber auch ein Gesetz verabschiedet, das die Abmahngebühren auf 100 Euro deckeln sollten. Der Gesetzestext hat dann aber leider eine andere Interpretationsmöglichkeit geboten und wie Udo Vetter es gestern so schön formuliert hat: Es kommt nur darauf an, dass genügend UNSICHERHEIT besteht, dass das Recht auf der Seite des Abgemahnten steht, dass sich dieser auf einen Vergleich inklusive Zahlung von Anwaltsgebühren des Abmahners einlässt, nach dem Motto »Lieber ein Ende mit Schrecken«.
Der BDZV weist im Moment darauf hin dass so wie der Gesetzestext formuliert ist genau diese Unsicherheit besteht. Nur weil ein Politiker von der FDP sagt »Damit sind Snippets gemeint« heißt das nicht dass ein Richter das Video hervorkramt und dann sagt »Ja wenn der von der FDP das sagt…«. Ein Richter wird IMMER den Gesetzestext zu Rate ziehen, sonst nichts.
2. März 2013
13:43
[…] ist absolut logisch, dass der BZDV und seine Mitglieder künftig nicht nur Google, wie sie bereits anfangen, mit der Waffe Presseleistungsschutzrecht angreifen, sondern auch Facebook, Twitter, LinkedIn, […]
2. März 2013
13:47
Wäre doch lustig, wenn Google ähnlich wie beim Streit Youtube gegen GEMA, nun ebenfalls bei allen News aus Deutschland nur noch den Text einblendet: »Diese Nachricht ist in deinem Land leider nicht verfügbar« :-)
Bin mal gespannt wie sich dieser Streit entwickelt und vor allem, wie hier kleine Seitenbetreiber davon am Ende betroffen sein werden. Denn an einen Riesen wie Google wagen sich viele nicht heran, aber bei den Kleinen, da haben wir ja so manch Abmahnwelle erlebt.
2. März 2013
13:51
zu herrn kappes ergänzend. die gerichte haben sich zu diesen themen schon recht weitgehend geäußert. der eugh in infopaq. der bgh u.a. in perlentaucher, metall auf metall entscheidungen.
2. März 2013
14:26
Mir ist immer noch nicht ganz klar, wie sich ein (hoffentlich vom Bundesrat noch gekipptes) LSR z. B. auf das bestehende Zitatrecht auswirken würde. Betrifft etwa Watchblogs wie BILDblog, wo Beurteilungen von medialen Fehlleistungen in der Regel mit Textausschnitten dokumentiert werden, die vom Umfang her weit jenseits aller »Snippet«-Definitionen liegen. Weiß da schon jemand was?
Nach meinem Rechtsverständnis dürfte doch ein neues Gesetz bestehende, großzügigere Regelungen nicht drastisch einschränken. Aber was zählt schon mein Rechtsverständnis …
2. März 2013
14:27
[…] ja, die fröhliche Interpretation des hirnlosen Lobbygesetzes aus dem Berliner Reichstag geht los: Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger ist zum Beispiel der Meinung, dass Guhgell sehr woh.… Nur mal so als kleiner Vorgeschmack, was demnächst in der Bimbesrepublik Abmahnistan über das […]
2. März 2013
14:40
@Detlef Borchers:
Ich bin so frei und würde mich über jeden Kopisten freuen. :) Beim Joggen (endlich Sonne!) kamen mir vorhin allerdings auch Bedenken, ob ich vllt. mit meinen Zeilen gegen irgend welche Regeln verstoßen haben könnte. Ich denke aber, das Werk ist gemein-frei, und ich kam endlich drauf, aus welchem Lied ich Versmaß, (Sprach)melodie und Rhythmus entlehnt habe.
2. März 2013
15:37
Nein, google sollte statt der Snippets einfach ein Standardtext ausgeben (nur für die deutschen Verlage natürlich). Am besten wäre auch, wenn die Überschriften nur einen Standardtext enthalten, so dass man wohl mehrheitlich auf ausländische Verlagsseiten geht, weil es dort noch aussagekräftige Snippets gibt und man weiß, was einen erwartet.
So wären die deutschen Verlage im google-News-Index vertreten, aber halt nicht mehr so wie vor dem LSR.
2. März 2013
16:03
Ich befürchte, dass wir hier grundsätzlich eine falsche Strategie verfolgen. Entweder wir glauben an das Netz und seine Möglichkeiten, oder wir sind nur die Säue, die sich an den alten Eichen aus Print und Fernsehen schubbern.
Wir alle waren einmal damit angetreten, das bessere Medium aufzubauen. Warum also müssen wir im Netz kommentieren, was irgendein Meinungshaber in der FAZ geäußert hat? Wie wollten die Verlage ihr Leistungsschutzrecht durchsetzen, wenn niemand mehrt Interesse an dieser Leistung hätte?
Ich sehe hier eine grundsätzliche Unehrlichkeit, die im Wesentlichen auf kommerziell-politischen Umständen beruht.
Zum einen sind traditionelle Medien in Deutschland immer noch sehr gute Meinungsmacher. Der Printjournalismus ist hier Staatsräson, das konnte man sehr schön auf der letzten Fachtagung des Bundestages zum LSR sehen. Und das liegt natürlich auch daran, dass Springer mit dem erfolgreichen Abschuss von Wulff der politischen Elite sehr klar gezeigt hat, was »vierte Gewalt« bedeutet. Oder glaubt jemand wirklich, die Demokratie ginge unter, wenn es morgen keine Zeitungen mehr gäbe? (Für die Demokratie ist dann ja laut Jörg Schönbohm immer noch das öffentlich-rechtliche-Fernsehen als Backup da…)
Zum anderen steckt der politische Diskurs im Netz in der Zwickmühle, weil er in Europa keine Finanzierung findet. Sascha Lobo und Stefan Niggemeier schreiben gerne für die Miete für klassische Verlage. Ich will das gar nicht verurteilen, aber es hat den Effekt, dass wir uns letztlich mit dem Feind — ich formuliere das absichtlich so drastisch — ins Bett legen.
Was kann man tun? Der erste Punkt ist auch ein Generationenproblem: Mit den 68ern wird auch die Hörigkeit dem Printjournalismus gegenüber verschwinden. Man könnte den Prozess beschleunigen, wenn die PIRATEN nicht so ein Irrenverein wären. Einzige Hoffnung: Auch die Grünen waren am Anfang nahezu unwählbar…
Der zweite Punkt hängt mit dem ersten unmittelbar zusammen. Wir brauchen mehr Selbstbewusstsein. Wir können Themen selber setzen und müssen nicht darauf verweisen, was man in FAZ oder ZEIT lesen kann.
Das Prinzip der Werbefinanzierung lässt sich in seiner traditionellen Form nicht auf das Netz übertragen — das wird auch Google letztlich spüren. Also muss man sich um völlig neue Finanzierungsmöglichkeiten bemühen. Vielleicht eine Demokratieabgabe? Dazu benötigt man (politische) Macht — und dafür braucht es Selbstbewusstsein.
2. März 2013
17:00
@HarHarnetz Guter Kommentar. Deshalb habe ich Stefan schon vorgeschlagen, dass wir alle eine gemeinsame Organisation (»Stiftung«) aufbauen, mit der wir eine überparteiliche und unabhängige Struktur haben, um solche und ähnliche Geschichten in der Zukunft für die Politik schwieriger zu machen.
Wir müssen verstehen (und da schliesse ich mich eindrücklich ein), dass wir uns / sich das Internet / nicht auf die Politik und (leider) auch nicht auf die Nutzer verlassen kann.
Wir brauchen bessere, eigene Strukturen und Mittel, um zukünftig deutlicher, unabhängiger und schlagkräftiger agieren zu können.
My two cents.
Michaela
2. März 2013
17:22
Wie ist eigentlich nach LSR so etwas zu sehen. Muss da SPON youtube Gebühren bezahlen??
http://www.spiegel.de/video/fair-play-highschool-junge-mit-geistiger-behinderung-wirft-korb-video-1257348.html
2. März 2013
18:04
@3 (Jens Weinreich): am 22. September 2013 zur Wahl gehen und das Kreuz weder bei schwarz noch bei gelb machen. — OK, einige »Alternativen« sehen nicht so prickelnd anders aus, als die, die dieses Gesetz verbrochen haben. Und die Oppositionsparteien hätten das Gesetz verhindern können, wären die Parteigranden der Abstimmung nicht demonstrativ fern geblieben. Das kann man aber ggf. in die Wahlentscheidung einfliessen lassen. Kannst ja die Kandidaten im eigenen Wahlkreis fragen, warum sie das Maul weit aufreissen, wenn es gilt die »Kälber zum Metger« zu rufen, sich aber wegducken bzw. durch Abwesenheit glänzen, wenn man entscheiden und politischen Unsinn unmittelbar verhindern kann.
2. März 2013
18:20
@M.Boettcher Sorry. Aus meiner Perspektive hat das schon lange nichts mehr mit Parteien zu tun. Ich möchte mich jedenfalls nicht mehr darauf verlassen, dass die Partei meiner Wahl ordentlich mit dem Internet umgeht. In der Vergangenheit hat sich wirklich keine Partei als Verteidiger eines freien Internets profiliert. Geredet wird immer viel.
Wenn wir das Internet als freie, unbeschnittene Infrastruktur mit all‹ seinen Facetten behalten wollen, müssen wir uns selber kümmern.
2. März 2013
23:36
…sehe gerade einen Beitrag von Thomas Knüwer, der schon vor mir in die Kerbe geschlagen hat: http://www.indiskretionehrensache.de/2013/03/verlinkung-verlagsinhalte-leistungsschutzrecht/
3. März 2013
2:06
[…] Niggemeier – Die Verleger sehen sich als Gewinner. Die Snippets bei Google seien von LSE erfasst und damit lizenzpflichtig. […]
3. März 2013
7:27
Selbst wenn das zuträfe, wie sehen eigentlich die Verleger ihre Verhandlungsposition mit Google? Google »bereichert« sich ja angeblich an diesem Suchergebnis (durch Werbung auf seiner Seite), aber wie viel verdienen die Verleger am massiven Traffic (durch Werbung auf ihrer Seite), der ihnen durch Googles Verlinkung zufließt? Glauben die ernsthaft, Google gibt denen Geld statt die Links zu kürzen oder ganz rauszunehmen?
3. März 2013
12:10
[…] Verlage I: Google-Snippets nach neuem Leistungsschutzrecht ohne Lizenz unzulässig … niggemeier […]
3. März 2013
14:44
[…] schreibt der Bundesverband deutscher Presseverleger (BDZV) auf Nachfrage von Stefan Niggemeier: Der Wille des Gesetzgebers, wie er auch heute in der Bundestagsdebatte […]
3. März 2013
16:16
Die Herren Keese und Heine haben uns doch schon vor langer Zeit versichert, dass sie nur nicht wollen, dass man komplette Zeitungsseiten kopiert und ins Netz stellt. http://klawtext.blogspot.de/2012/06/herr-keese-und-herr-dr-heine-ich-habe.html
3. März 2013
17:48
[…] genau geregelt wird. Das führt zu vielen Unsicherheiten und unterschiedlichen Ansichten, wie etwa Stefan Niggemeier zeigt. Bei Spiegel Online fühlt man sich dazu in der Lage, eine spekulative Analyse zu betreiben, […]
3. März 2013
19:34
[…] Nicht einmal die Länge eines jetzt noch erlaubten Textschnipsels ist definiert. Stefan Niggemeier zitiert den Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der behauptet, die derzeit von Google angezeigten Textschnipsel unter Suchergebnissen und […]
4. März 2013
0:42
Einzelne Wörter zu zitieren ist zulässig? Wie gnädig.
4. März 2013
8:20
[…] ist und ab welcher Länge beteiligte Verlage ihre Anwälte mit Geldforderungen losschicken, ist nebulös. Und wird es wohl bleiben, bis es die ersten Fälle gegeben hat. Oder – die Hoffnung stirbt […]
4. März 2013
10:45
Die verteilte Suchmaschine FAROO schlägt eine Erweiterung der robots.txt vor, um das Leistungsschutzgesetz zu entschärfen.
http://blog.faroo.com/2013/03/03/leistungsschutzrecht-aus-sicht-einer-suchmaschine/
Das Leistungsschutzgesetz sieht keine Kennzeichnungspflicht der unter das Leistungsschutzrecht fallenden Inhalte vor.
Außerdem bleibt es bei deren Definition vage, insbesondere bezüglich Blogs und zulässiger Zitatlänge.
Mit der vorgeschlagenen robots.txt Erweiterung können Anbieter mit einer maschinenlesbaren Lizenz die kostenlose Nutzung von Überschriften und Textausschnitten einer definierbaren Länge gestatten.
Erst dies ermöglicht es Suchmaschinen und Aggregatoren ihren Service rechtssicher aufrechtzuerhalten, auf Basis freier Inhalte und unter Verzicht auf vom Leistungsschutzgesetz betroffener Inhalte.
4. März 2013
10:51
[…] und kleinste Textausschnitte nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst sein“ werden. Medienblogger Stefan Niggemeier erfuhr auf Nachfrage beim Bundesverband deutscher Zeitungsverleger wiederum, dass die Länge der […]
4. März 2013
11:34
@Tony Mach (#64):
Ich hätte da zwei Wörter, die ich gern schützen lassen möchte:
- »Leistungsschutzrechtsbekämpfungsblogger»
– »Rechtsunsicherheitsgesetzeverabschiedungskammer»
(aka Bundestag
4. März 2013
11:46
[…] bislang nur so mittelbekannt als Zaubertrankproduzent, ist auf Anfrage angeblich der Meinung, dass nicht sein kann was nicht sein darf. Und auf eine Weise sollte man dankbar sein, denn so kann man auf eine schöne Sammelklage hoffen, […]
4. März 2013
14:35
Zensurresitente, dezentrale Netze und Dienste (Yacy peer-to-peer Suchmaschiene), Tor, GNUNet, Freenet…) werden in Zukunft immer wichtiger werden.
Wer weiß schon wie lange es das www, wie wir es kennen, noch geben wird…
5. März 2013
8:34
[…] Autor: Andreas Frischholz Quelle: Blog Stefan Niggemeier « Vorige News | Nächste News […]
5. März 2013
9:49
Ich glaube, dass die gesamte Diskussion zu kurz gegriffen ist. Die Initiative von Springer für das Leistungsschutzrecht ist nur der Erste Schritt um am Ende wieder ein Oligopol für die Verbreitung von Medien zu haben. Dieses hatten die Verlage vorher durch die Kontrolle der Produktion mit Druckmaschinen. Die Einstiegshürde für Konkurrenz war ziemlich groß. Wer es trotzdem gewagt hat, hatte keine Chance.
Geld von Google sind Peanuts gegen den Verlust der publizistischen Macht. Springer, der verlängerte Arm BVDZ und Co. werden die Gesetze für sich zu nutzen wissen um Angebote aufzubauen und in den Markt zu drücken, die andere dann lizensieren müssen.Dies natürlich nur, wenn es Springer genehm ist. Hat die Regierung Springer einen Gefallen getan? Vielleicht ist es auch im Interesse der Regierung Meinungsbildung über kontrollierte Wege zu haben und nicht über das Internet. Und die Unklarheit des Gesetzes ist auch gewollt, schliesslich möchte man noch keine Fakten schaffen, solange die Geschäftsmodelle noch nicht klar sind. Wer glaubt, dass Matthias Döpfner Anarchie in seinen Geschäftsfeldern dulden wird ist wahrscheinlich naiv.
5. März 2013
19:19
Ich hab den Eindruck, dass die LSR Debatte nicht realpolitisch genug geführt wird.
6. März 2013
7:25
[…] bereits kleine Presseausschnitte – so genannte Snippets – auch im Rahmen des im letzten Moment modifizierten Gesetzentwurfs lizenzpflichtig, und diese Rechtsunsicherheit bereitet den Boden für Abmahnwellen. Es behindert dabei nicht nur […]
7. März 2013
9:35
[…] Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger sieht das sogar generell ganz anders. So sind nach Ansicht des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Suchergebnisse, wie sie Google und Google News derzeit anzeigen, nach dem neuen Leistungsschutzrecht ohne Genehmigung nicht mehr zulässig (Quelle: Medienjournalist Stefan Niggemeier). […]
19. März 2013
10:14
[…] dennoch sind damit entgegen des öffentlichen Eindrucks nicht die sogenannten Snippets gemeint. Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bestätigt, dass die Google-Suchergebnisse über.… Eine genaue Textlänge wurde allerdings bisher nicht definiert. Das Thema Leistungsschutzrecht […]