Nach Ansicht des Bun­des­ver­ban­des deut­scher Zei­tungs­ver­le­ger (BDZV) sind die Such­er­geb­nisse, wie sie Google und Google News der­zeit anzei­gen, nach dem neuen Leis­tungs­schutz­recht ohne Geneh­mi­gung nicht mehr zuläs­sig. Der Ver­band wider­spricht damit dem in der öffent­li­chen Dis­kus­sion ent­stan­de­nen Ein­druck, die Such­ma­schine sei von dem Gesetz in der Form, wie es jetzt beschlos­sen wurde, gar nicht mehr betroffen.

Die Koali­tion hatte den Geset­zes­text in letz­ter Minute an ver­meint­lich ent­schei­den­der Stelle geän­dert. Wäh­rend es vor­her aus­drück­lich hieß, dass auch kleinste Text­be­stand­teile nicht ohne Geneh­mi­gung ange­zeigt wer­den dürf­ten, sol­len laut der heute im Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Vari­ante »ein­zelne Wör­ter oder kleinste Text­aus­schnitte« zuläs­sig sein. Eine genaue Text­länge wurde nicht ange­ge­ben. In der Öffent­lich­keit war aber der Ein­druck ent­stan­den, dass damit genau die Vorschau-Schnipsel (»Snip­pets«) gemeint waren, wie sie Google und andere Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren anzei­gen, die damit geneh­mi­gungs­frei blie­ben. Aus der »Lex Google« sei eine »Lex Gar­nichts« gewor­den, hieß es wört­lich in der FAZ und sinn­ge­mäß an vie­len Stellen.

Auf meine Nach­frage wider­spricht der BDZV die­ser Interpretation:

Der Wille des Gesetz­ge­bers, wie er auch heute in der Bun­des­tags­de­batte aus­ge­drückt wurde, ist unver­kenn­bar dar­auf gerich­tet, kleinste Text­aus­schnitte wie zum Bei­spiel Über­schrif­ten und ein­zelne Wör­ter, nicht vom Leis­tungs­schutz­recht erfas­sen zu las­sen; die län­gen­mä­ßig dar­über hin­aus gehen­den Aus­züge jedoch schon. Die Äuße­run­gen der Koali­ti­ons­ver­tre­ter in der Bun­des­tags­de­batte dazu waren heute unmiss­ver­ständ­lich. Die Google-Suchergebnisse gehen über die nicht erfass­ten Län­gen hinaus.

Meine Frage, ob der BDZV die Art und Länge, in der Google und Google News gegen­wär­tig Snip­pets mit Inhal­ten von Ver­lags­sei­ten anzei­gen, nach dem neuen Gesetz für zuläs­sig hält, beant­wor­tete der Ver­le­ger­ver­band expli­zit mit: »Nein.«

Für die Ver­le­ger ist das Leis­tungs­schutz­recht im Gegen­satz zur Ansicht vie­ler Kom­men­ta­to­ren und Exper­ten inso­fern also kei­nes­wegs kas­triert oder ent­kernt. Es ist wei­ter­hin eine Grund­lage, auf der sich zum Bei­spiel von Google Lizenz­ge­büh­ren für die Anzeige von Ergeb­nis­sen wie in der gegen­wär­ti­gen Form ver­lan­gen ließen.