Wenn Sie uns das Leistungsschutzrecht so lange zurücklegen könnten…?

Ich bin mir nicht so sicher wie viele andere, dass die Sache mit dem Leistungsschutzrecht schon gelaufen ist und die vorläufige Einwilligung fast aller Verlage, bei Google News gelistet zu bleiben, einer Kapitulation gleich kommt. Für „Zeit Online“ habe ich versucht, das zu erklären.

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Es ist aber für die Verlage fraglos ein gigantisches PR-Debakel.

Jahrelang lobbyieren sie für ein solches Gesetz, und nun ist es da und sie wissen noch nichts damit anzufangen. „Das LSR wird schnell, unbürokratisch und leistungsstark von den Verlagen umgesetzt werden“, hatte der Zeitschriftenverlegerverband VDZ im Januar angekündigt. Auf Nachfrage von ix, ob es nun soweit sei und was damit überhaupt gemeint sei, tat der Verband, was ihm naturgemäß am leichtesten fällt: Er stellte sich tot.

Der Hauptgeschäftsführer des Zeitungsverlegerverbandes BDZV, Dietmar Wolff, war in den vergangenen Tagen dagegen auskunftsfreudig. Er sagte am Telefon in Bezug auf die vorläufige Einwilligung der Verlage, dass Google News kostenlos Snippets von ihren Texten anzeigen darf, den bemerkenswerten Satz, dass damit für die Übergangszeit doch beiden gedient sei: Google habe weiterhin die Inhalte, und die Verlage den Traffic.

Als beschriebe dieses Profitieren beider Seiten nicht ohnehin das Verhältnis zwischen Suchmaschinen und Inhalte-Produzenten — und den Grund, warum ein Leistungsschutzrecht so aberwitzig erscheint.

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Viele Verlage haben ihre Google-News-Einwilligungserklärung mit einer Zusatzerklärung relativiert. Sie stammt von der Kanzlei Raue, die die Verlegerverbände juristisch bei diesem Thema berät. VDZ und BDZV hatten ihren Mitgliedern in einem Rundbrief diese Variante als eine Möglichkeit vorgeschlagen. Die Erklärung lautet wörtlich:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben im Zuge des zum 1. August 2013 in Kraft tretenden Leistungsschutzrechtes ein Opt-In-Verfahren für die Anzeige von Presseerzeugnissen in Google News eingeführt. Dafür stellen Sie im Internet ein vorformuliertes Formular bereit.

In dem Formular erklären Sie, dass die von Google betriebenen Dienste in Übereinstimmung mit dem neuen Leistungsschutzrecht stehen. Ferner stellen Sie Presseverlage vor die Wahl, der Anzeige Ihrer Presseerzeugnisse in Google News entweder zu widersprechen oder in die unentgeltliche Nutzung einzuwilligen. Hierzu möchten wir klarstellen:

Unser Haus befindet sich derzeit in Vorbereitungen zur langfristigen Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte an unseren Presseerzeugnissen. Die technischen Voraussetzungen für eine Lizenzierung liegen noch nicht vor. Auch muss abgewartet werden, ob es in naher Zukunft die Möglichkeit geben wird, die Leistungsschutzrechte in eine Verwertungsgesellschaft einzubringen und kollektiv wahrnehmen zu lassen. Die Abgabe der Einwilligung durch unsere Verlag erfolgt vor diesem Hintergrund in dem Verständnis der jederzeitigen Widerrufbarkeit nur vorläufig.

Eine Anerkennung Ihrer Position, wonach Ihre Dienste in Übereinstimmung mit dem Leistungsschutzrecht stünden, ist mit unserer Einwilligung nicht verbunden. Wir behalten uns vielmehr — auch mit Rücksicht auf andere Aggregatoren — vor, unsere Leistungsschutzrechte zukünftig zu anderen als den von Ihnen vorgegebenen Konditionen wahrzunehmen.

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Trotz der Nähe der Kanzlei Raue und Verlegerverbänden distanzierte sich BDZV-Hauptgeschäftsführer Wolff von einem Aufsatz, den zwei Raue-Anwälte zum Leistungsschutzrecht veröffentlich haben. Der BDZV habe diesen Text nicht in Auftrag gegeben.

In dem Aufsatz, der in der Ausgabe 3/2013 von „AfP Zeitschrift für Medien– und Kommunikationsrecht“ erschienen ist, deuten die Anwälte Robert Heine und Felix Stang das neue Gesetz extrem verlegerfreundlich. Sie erklären (wie berichtet), warum von möglichen Erlösen fast nichts an die Urheber abgegeben werden muss, obwohl die Verleger ein solches „faires“ Teilen immer versprochen gestellt hatten.

In demselben Aufsatz kommen die verlegernahen Autoren auch zu einer verblüffend einfachen Antwort, wieviel Zeichen so ein „Snippet“, also ein angezeigter Textschnipsel in Suchergebnissen oder Aggregatoren, denn haben darf, um nicht genehmigungspflichtig zu sein. Die Antwort: null.

Sie verweisen auf den im Gesetz genannten Superlativ, es seien „kleinste Textausschnitte“ erlaubt, und folgern:

Die Privilegierung umfasst also nur Textausschnitte, die nicht kleiner sein könnten, um den von der Privilegierung umfassten Zweck, die Beschreibung des verlinkten Inhalts, noch zu erreichen.

Der angezeigte Text müsse zudem den verlinkten Inhalt beschreiben. Deshalb sei die übliche Praxis von Suchmaschinen, beispielsweise die dem gesuchten Begriff vorangehenden und folgenden fünf Wörter anzuzeigen, ohne Einwilligung des jeweiligen Verlages unzulässig.

Die Funktion der möglichst kurzen Bezeichnung eines Presseartikels bzw. der Benennung seines Inhalts übernehmen (…) nicht ganze Sätze eines Artikels, sondern regelmäßig die Überschrift, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Unterzeile oder einer Oberzeile.

Das ist nach Ansicht der Anwälte der Kanzlei, die sonst die Verleger bei diesem Thema berät, also das, was Suchmaschinen ab heute nur noch ohne Lizenz anzeigen dürfen: Überschriften.

Auch wenn der BDZV sich das Papier nicht zu eigen machen wollte, kann man davon ausgehen, dass diese Argumente schon einmal als Munition für die zu erwartenden rechtlichen Auseinandersetzungen platziert wurden.

28 Replies to “Wenn Sie uns das Leistungsschutzrecht so lange zurücklegen könnten…?”

  1. […] Wenn Sie uns das Leistungsschutzrecht so lange zurücklegen könnten…? « Stefan Niggemeie… “Das ist nach Ansicht der Anwälte der Kanzlei, die sonst die Verleger bei diesem Thema berät, also das, was Suchmaschinen ab heute nur noch ohne Lizenz anzeigen dürfen: Überschriften.Auch wenn der BDZV sich das Papier nicht zu eigen machen wollte, kann man davon ausgehen, dass diese Argumente schon einmal als Munition für die zu erwartenden rechtlichen Auseinandersetzungen platziert wurden.” […]

  2. Ohne den ganzen Artikel gelesen zu haben und mal unterstellend, dass du das schon treffend zitiert hast, finde ich als Nominaljurist die Auslegung von Herrn Heine und Stang einerseits schon sehr abenteuerlich, andererseits das ganze Gesetz und insbesondere diesen Teil dermaßen missglückt, dass ich mir kaum eine Auslegung denken kann, die man nicht gut vertretbar als abenteuerlich bezeichnen könnte.
    Manchmal bin ich froh, dass ich kein Richter geworden bin.

  3. Nanu, der Artikel ist seit neun Stunden online, und es gibt erst einen richtigen Kommentar? Entweder ist die Luft raus, oder die LSR-Gegner sind alle im Urlaub.

    Mit dem LSR wird es so weitergehen wie mit der Depublikationspflicht der Öffentlich-Rechtlichen im Internet. Die hat ja rückwirkend auch keiner gewollt, schon gar nicht die einschlägigen Lobbyverbände, aber um sie abzuschaffen müsste man die deutsche Medienpolitik mal anstoßen, und das geht offenbar nur, wenn die Propagandamaschine von BDZV und VDZ auf Volldampf läuft. Mit dem jetzigen Status Quo können die Verlage ja ganz gut leben, nur die kreativen Dienstleister à la Rivva, die gehen nun ein.

    Was macht eigentlich nachrichten.de/netzeitung.de? haben die auch Verträge mit allen Zeitungsverlagen abgeschlossen?

  4. „Es ist aber für die Verlage fraglos ein gigantisches PR-Debakel.“

    Es wäre ein solches, wenn Otto Normalbürger das Thema verfolgt hätte oder darüber in den etablierten Medien hören und lesen könnte.

  5. Nun ist das vorhersehbare eingetroffen: Kein Bedarf!

    Das Leistungsschutzrecht hat von Beginn an wie ein aromatisierter Plastikknochen gerochen. Und, wie vorstellbar, sind in diesem Revier, und das wird dem aktuellen Anschein nach immer deutlicher sichtbar, keine „Leckerlies“ mehr für die Verlage zu holen. Ich erkenne jedenfalls nirgendwo in dem Bereich eine fassbare „Beute“. Aber, man weiß es ja nie genau, eventuell kann ja das eine oder andere Gericht tatsächlich irgendwo einen der heimlich versteckten, wertvoll erscheinenden Snippets – Knochen ausgraben.

    Eine absichtlich böswillige Ahnung für eine mediale Weiterentwicklung: Irgendwann dürfte Google vermutlich eine „Verlagsverwertungsgesellschaft“ Gründen, so dass die spontanen Einzelverkäufe des Herrn Döpfner nicht mehr so auffällig erscheinen.
    ;-)

    (Kommentarzweitverwertung)

  6. Ich war ja damals schon überrascht, dass Google nicht bei der DAPD zugeschlagen hat … hätten sich auf der einen Seite grinsend als Retter Deutscher Arbeitsplätzte™ und des Journalismus im Allgemeinen darstellen können, und auf der anderen Seite Schnappatmung auf Verlegerseite auslösen können mit dem Hinweis, dass Google News auf Verlage nicht unbedingt angewiesen ist … und das Kartellamt hätte allenfalls noch die Wahl gehabt, DAPD doch noch pleite gehen zu lassen …

  7. Also noch mal kurz zusammengefasst: Um nach dem LSR Geld von Google zu erhalten, müssten nun die Verlage Google zur Aufrechterhaltung des Angebots „Google News“ und zur Anzeige ihrer wertvollen Snippets – zudem in einer Länge, die ein deutsches Gericht als „nicht-kleinsten Textausschnitt“ erachtet – auf dem Rechtsweg verpflichten. Ich wünsche viel Erfolg bei dieser Schnappsidee. Als ob man das nicht vorher hätte erahnen können, bevor man die große Welle macht.

  8. Was die Verlage gerne hätten, wäre eine gesetzliche Verpflichtung der Suchmaschinenbetreiber, alle ihre Seiten mit Snippets in den Index aufzunehmen, und die daraus folgende finanzielle Verpflichtung aus dem LSR.

    Das wagen sie jedoch (noch) nicht, so auch laut zu sagen.

    Ansonsten wäre das ganze Theater nicht nötig gewesen – /robots.txt bzw. diverse Meta-Tags im head der ausgelieferten HTML-Seite hätten völlig genügt:

  9. „Es ist aber für die Verlage fraglos ein gigantisches PR-Debakel. “

    atm ja, aber wer weiss was die zukunft bringt.
    ich denke, das lsr wird für folgende entscheidungen „der verlage“ sehr wichtig sein und befürchte, dass es noch zu einem pornösen gängelungsinstrument der nicht-grossen veröffentlicher werden wird.

  10. es wird doch nicht so ein terz gemacht – mit kampagnenjournalismus und unter mobilisierung vieler lobbyistischer (ist das ein wort?) optionen – um dann so abzusinken.
    verlage und co. haben doch auch kompetente rechtsberatung; die werden doch viele möglichkeiten durchgegangen sein.
    am ende wird irgendwo massiv profitiert. nur wo?

  11. [blockquote]am ende wird irgendwo massiv profitiert. nur wo?[/blockquote]“mal schaun, …mal…..schaun…“ hat es schon angerissen. Die Springer & Co werden sich trotz aller „Drohgebärden“ mit Google etc auf eine kostenlose Nutzung von Snippets einigen. Dafür wird dann gegen Blogger und andere private Webseiten die Keule ausgepackt. MMn ist das Ziel der Verlage die Rückeroberung der alleinigen Deutungshoheit über mediale Veröffentlichungen. Kritiker und unabhängige Plattformen sollen mundtot gemacht werden.

  12. Laieneinschätzung:
    Die Verleger (in Person von H. Keese) haben trotz besseren Wissens einfach weitergekämpft und damit ein Aufrechterhalten der (Definitions-) Macht demonstriert.

    Fehleinschätzungen, Fehlurteile oder allein fehlerhafte Berichterstattungen zu korrigieren, sind bekanntermaßen einfach nicht „ihr Ding“.
    Denn Vermutlich hätte ein rechtzeitiges Einlenken der Verleger im LSR-Gerangel, nicht nur eine hämisch – schadenfrohe Netz-Tsunami ausgelöst.

    Und, so ganz nebenbei konnte die nachhaltige Verwirrungskampagne bezüglich des Urheberrechts und der Verwerterinteressen verstärkt bzw. aufrecht erhalten werden.

    Siehe auch: https://www.freitag.de/autoren/meyko/urheber-am-lagerfeuer

  13. Die Lage ist verfahren, aber jetzt muss jemand den Karren aus dem Dreck ziehen!

    Wie sich die Springer-Blätter zu GoogleNews verhalten, tangiert die Probleme vieler kleiner Aggregatoren und Newsseiten gar nicht – sie haben jetzt das Problem! Jetzt sind die Verbände, Vereine und Initiativen gefragt, eine konkrete Lösung zu finden.
    Hier ein VORSCHLAG:

    Leistungsschutzrecht: So tut doch endlich was!
    http://www.webwriting-magazin.de/leistungsschutzrecht-so-tut-doch-endlich-was-lsr/

  14. @Homer S.:
    „Dafür wird dann gegen Blogger und andere private Webseiten die Keule ausgepackt.“

    Kleine News-Aggregatoren, die nicht die Marktmacht von Google haben: ja, die haben sicherlich ein Problem und sollten die betreffenden Verlage aus dem Index nehmen, wenn sie keine Freigabe bekommen. Blogger und andere Schreiberlinge? Sehe ich noch nicht so recht, das bestehende Zitatrecht im Urheberrecht bleibt ja unberührt gültig.

  15. Diese Verlage haben ihre Position gegenüber dem allgemeinen Nutzungsverhalten wohl deutlich überschätzt. Während Google eine Symbiose zwischen Nutzer und Inhalte anstrebt (um damit naturgemäß Erlöse zu erzielen), streben die offenbar Verlage nach wie vor gegen jedwede Art der Symbiose. Dass das auch langfristig geschäftsschädigend sein wird, haben sie noch immer nicht begriffen.

    Es ist ein digitales Trauerspiel, die Opferzahlen werden hoch sein.

  16. LSR? Lex Google? Hat denn von den Medienmachern überhaupt jemand verstanden, wie Suchmaschinen (okay, wie die eine omnipotente Suchmachine) funktionieren und wie Webuser bei ihrer Informationssuche ticken?

    Wer sucht schon ganz konkret nach einem Artikel, von dessen Erscheinen er noch gar nichts weiß? Google ist ein riesiges privates Schaufenster, und jeder Anbieter, egal ob er Dildos, Ballerspiele, Highheels oder Informationen vermarktet, will sich hinter der Scheibe möglichst so platzieren, dass er auffällt und wahrgenommen wird. Am Zeitunkskiosk durfte man früher ja auch nicht alle Zeitungen und Magazine durchblättern und konnte sich nur an den Schlagzeilen der Titelseiten orientieren. Nichts anderes passiert bei Google heute. Die Zeitungen und sonstigen digitalen Printableger können doch froh sein, dass sie für ihre Google-Präsentation nichts bezahlen müssen. Okay, wer in der ersten Reihe hinter der Scheibe sitzen will, muss dafür extra löhnen. Denn ist Google nicht gemeinnützig und einen öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag haben die auch nicht.

  17. […] die Möglichkeit, auf ihren Vergütungsanspruch zu verzichten, wenn er es doch tut. Die Verlage entscheiden sich daraufhin mit überwältigender Mehrheit dafür, den Parasiten weiter machen zu las…, weil sie genau wissen, dass in Wahrheit sie selbst es sind, die bisher  unentgeltlich von der […]

  18. The Orange County Transportation Authority (OCTA) bus system is the primary means for Huntington Beach assisted living residents to
    travel around the city. [During] our first year of being married
    we played in Sweden together. A few legendary Miami club owners
    joined hands to build Wall at the W hotel, the hottest dance club on Miami strip.

    Here is my web page; boom Beach Cheat

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