Wenn’s brennt, einfach löschen

Thomas Knüwer war ihnen wieder mal auf die Schliche gekommen, den Dummen und Lügnern und dummen Lügnern in den Zeitungsverlagen. Er hatte den Beweis gefunden, dass sich das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger — entgegen aller Beteuerungen — auch gegen Blogs richtet.

Er zitierte aus der „Süddeutschen Zeitung“:

„Blogger, Verbände, Vereine, Anwaltskanzleien und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer sollen auch künftig nichts zahlen müssen, wenn sie auf ihren Homepages und in Blogs journalistische texte benutzen, sie länglich zitieren oder auf sie verweisen.“

Und aus tagesschau.de:

„In ersten Entwürfen aus dem Justizministerium war auch davon die Rede, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen müssen. Dies ist in dem neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen, nachdem es daran massive Kritik gegeben hatte.“

Und dann knüwerte er:

Entweder haben die betreuenden Schreiber nicht recherchiert und einfach wie dumme Lämmer geglaubt, das alles gut werde – oder sie haben gelogen.

Sein Beweis war die Aussage der Bundesregierung bei der Bundespressekonferenz am Mittwoch, dass als Presseverleger im Sinne des Gesetzentwurfes auch professionelle Blogger gelten. Er folgerte daraus:

Wir können davon ausgehen, dass die Platzierung von Adsense-Anzeigen und die damit verbundene Generierung von Nebeneinkünften reicht, um vom Leistungsschutzrecht getroffen zu werden. Dies entlarvt auch Christoph Keese, den Chef-Agitator von Axel Springer, als Lügner.

Doch dies hat ja eine weitere Dimension: Jedes Unternehmen mit eigener Homepage muss nun fürchten eine Flut von Abmahnungen zu erhalten. Denn es reicht ja, simpelste Textbausteine im Netz zu veröffentlichen und sich zum Verlag zu erklären, um Geld einzutreiben. Egal ob Siemens, BMW, Thyssen Krupp oder Beiersdorff, egal ob Würth oder der Schreiner um die Ecke: Sie alle müssen mit erheblichen juristischen Kosten und Gebühren rechnen. Das Leistungsschutzrecht ist somit eine Gefahr für jedes einzelne Unternehmen in Deutschland.

Klitzekleines Missverständnis.

Wenn professionelle Blogger im Sinne des Gesetzes als „Presseverleger“ gelten, bedeutet nicht, dass sie — wie Suchmaschinen — für die Nutzung kleinster Textschnipsel zahlen müssen. Sondern dass sie — wie die Internet-Ausgaben der Zeitungen — Geld für die Nutzung kleinster Textschnipsel geltend machen können.

An diesem Missverständnis ist die Bundesregierung nicht unschuldig. Der ehemalige „Handelsblatt“-Redakteur Knüwer aber hörte einfach, was er hören wollte, ließ seinen Wutschaum ungefiltert ins Blog tropfen und und warf den anderen, ohne recherchiert zu haben, vor, nicht recherchiert zu haben.

Und wie ging er damit um, nachdem er auf diesen Fehler aufmerksam gemacht wurde? Er ließ den Eintrag in seinem Blog einfach verschwinden und löschte auch seinen entsprechenden Tweet, ohne jede Erklärung, als hätte es seinen Vorwurf der fehlenden Recherche, Dummheit, Gutgläubigkeit oder Lügerei nie gegeben.

Thomas Knüwer betreibt eine Agentur zur „Beratung für das digitale Zeitalter“.

51 Replies to “Wenn’s brennt, einfach löschen”

  1. Bei Knüwer merkt man schon häufig, dass die Selbstdarstellung im Vordergrund steht („Wenn zum Beispiel der Berliner Modeladen ‚Firmament‘ die neue Laufkollektion von Gyakusou reinbekommt, möchte ich schnell informiert sein“), und das „digitale Zeitalter“ vor allem ein Vehikel ist, um das vom Schreibtisch aus erledigen zu können. Das führt natürlich zu Problemen, mit Kritik offen umzugehen, wie sich ja schon an Sönke Iwersen gezeigt hat.

  2. Lieber Stefan,

    seit einiger Zeit scheinst Du ein Problem mit mir zu haben. Welches? Keine Ahnung. Denn dieser Text unterscheidet sich in einem Punkt von Deiner sonstigen Arbeit, die ich ja sehr schätze: Du vermischt hier persönliche Angriffe mit inhaltlichen.

    Zu den inhaltlichen: Mein Text enthielt einen Schnitzer. Eigentlich wollte ich ihn komplett überarbeiten und ihn am Montag wieder online stellen. Das hätte ich vermerken müssen – da hast Du vollkommen Recht. Aber als Selbstständiger ist das manchmal so, dass sich Zeitpläne unerwartet verschieben.

    Womit wir beim letzten Abschnitt Deines Artikels wären. Dort schreibe ich über persönliche Dinge weil der darin kritisierte Text von Julia Friedrichs ebenso persönlich gehalten ist. Kann man gut finden, kann man Scheiße finden – aber es hat einen Grund.

    Womit wir bei der Geschichte von Herrn Iwersen wären. Der warf mir Dinge vor, die einfach gelogen waren.

    Anyway. Du magst mich nicht, das ist Dein gutes Recht. Schade, dass diese Abneigung Deine journalistische Arbeit beeinträchtigt.

  3. Ein Knüwer lässt sich eine gute Geschichte oder eine prägnante Meinung nun mal nicht durch so was altmodisches wie Recherche zunichte machen. Das, und seine fehlende Kritikfähigkeit, beweist er doch in so gut wie jedem Blogpost.

  4. Prima, ein zünftiger Streit unter Bloggern öffentlich ausgetragen, dieses Internet ist doch ein wahrer Segen!
    Ich erwarte gespannt den weiteren Schlagabtausch in diesem Theater!

    Aber jetzt mal im Ernst. Watt soll datt?

  5. Der, der glaubt die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und ständig allen erklären will, wie das Internet funktioniert und wie wichtig Transparenz ist, löscht einfach, kommt also einfach nicht auf die beste und transparenteste Möglichkeit, nämlich durchzustreichen und einen kurzen erklärenden Absatz a la: „Fehler gemacht, keine Zeit gerade, Montag mehr…“, zu schreiben??? Wirklich? Und behauptet dann, wenn er von prominenter Stelle darauf hingewiesen wird, in einem Kommentar, der mindestens so viel Zeit in Anspruch genommen hat wie es ein kurzer erklärender Absatz getan hätte, dass er das am Montag machen wollte? Wer glaubt den sowas? T. Knüwer ist einfach nicht kritikfähig. Wirklich!

  6. @Thomas Knüwer: Ich habe kein persönliches Problem mit Dir, und ich habe Dich nicht persönlich angegriffen.

    Wir kritisieren bei BILDblog regelmäßig Medien dafür, dass sie sich nicht transparent korrigieren. Warum sollten besondere andere, irgendwie persönliche Motive nötig sein, Dir genau dies vorzuwerfen?

    Ich finde, das geht nicht: Anderen Lügen vorwerfen, und wenn sich das als Irrtum rausstellt, die Spuren beseitigen. Hand aufs Herz: Hättest Du bei irgendjemand anderem die Ausrede „War grad so viel zu tun, aber ich wollte es am Montag nachholen“ durchgehen lassen?

    Es ist so einfach. Text durchstreichen und darüber schreiben: „Entschuldigung, hier habe ich mich geirrt. Genaueres lesen Sie an dieser Stelle, sobald ich dazu komme.“ Tweet nicht löschen, sondern neuen Tweet schreiben: „Ups, hier war ich wohl zu voreilig.“ Dauert schätzungsweise 1 Minute.

    Es ist einfach, sich transparent zu korrigieren. Man muss es nur wollen.

    Dass jemand das nicht hinkriegt, der die Kommunikationsberatung in der digitalen Welt explizit zu seinem Beruf gemacht hat und den bösen Medien regelmäßig entsprechende Fehler mit größter Wucht um die Ohren haut, finde ich erstaunlich.

  7. Der Artikel ist schon deswegen unbedingt notwendig, weil auf diesem Blog grundsätzlich nur mit dicken Überschriften und überdrehten Thesen um sich geworfen wird und kritische Kommentare dazu nicht selten einfach nicht freigeschaltet werden. So eine Vorgehensweise schadet aus meiner Sicht der Wahrnehmung von Bloggern ganz im Allgemeinen.

    Den Kommentar oben lese ich als Schadensbegrenzungsversuch.

  8. Sehr guter Artikel. Leider bemerke ich es viel zu häufig, dass diejenigen, die sich in die erste digitale Reihe drängen, selten ihren eigenen Ansprüchen genügen können.

    Ich möchte auch leicht off-topic anmerken, dass ich, als ich aus dem Feedreeder auf den Artikel kam, um mir die URL zum Twittern zu holen, den ersten Kommentar erstmal als Fußnote wahrgenommen habe und krampfhaft im Artikel nach dem Fußnotenverweis gesucht hatte. Es hatte ja auch bei anderen Kommentatoren schon für Verwirrung gesorgt.

  9. Inhaltlich folgende Anmerkung: Die in der Presse zum Gesetzentwurf kolportierte pauschale Behauptung, Blogger seinen durch das Leistungsschutzrecht quasi überhaupt nicht betroffen (das hatte zum Beispiel das Handelsblatt behauptet und jetzt nachträglich korrigiert) ist unrichtig.

    Der Gesetzentwurf beinhaltet noch immer in der Begründung eine etwas verklausulierte Bemerkung („Ist z. B. ein Blogger hauptberuflich als freiberuflicher Journalist tätig und setzt er sich auf seinem Blog mit seinem Schwerpunktthema auseinander, dann handelt er, wenn er hierbei Presseerzeugnisse von Dritten nutzt, zu gewerblichen Zwecken. „), die den m.E. ohnehin nur völlig logischen Schluss zulässt, dass „gewerbliche Blogger“ jedenfalls dann vom Leistungsschutzrecht erfasst sind, wenn sie, wie es der Gesetzentwurf etwas kryptisch in § 87g Abs. 4 formuliert, als „gewerbliche Anbieter von Diensten (…), die Inhalte entsprechend aufbereiten“ anzusehen sind. Mit der letzten Formulierung sind wohl (?) primär News-Aggregatoren gemeint, aber die Unklarheit der Formulierung läßt offen, ob z.B. die Einbindung eines RSS-Feeds genügt, um einen „gewerblichen Blogger“ in den Anwendungsbereich des Leistungsschutzrechtes zu bringen – als Zahlungspflichtiger.

  10. Kein persönliches Problem mit Knüwer? Darum stand da ja auch „dann schwadronierte“ er… und nicht etwa „dann knüwerte er“. Oh, Moment, genau das steht da ja!

    Mensch, Kinners, gebt doch mal zu, dass Ihr beide vor lauter Lust auf sprachliche Spitzen die Sachlichkeit gern mal kurz ausschließt – und klärt das ganze bei einem Bier. Richtig analog.

  11. @Claus: Sollten wir dann so konsequent sein und zum Beispiel das BILDblog schließen und die Sachen einfach jeweils mit den zuständigen Redakteuren bei Bieren „klären“?

    @Frank Reichelt: Das heißt, es ist okay, wenn ich als Journalist Journalisten kritisiere, aber nicht als Blogger Blogger?

    @Michael Nordmeyer: Ja, ich ändere das bald mal.

  12. Wer noch nie einen Fehler gemacht hat, hat sich noch nie an etwas Neuem versucht.

    (Albert Einstein)

    Der Artikel zeigt ein grundlegendes Problem in unserer Gesellschaft auf: Fehler und Irrtümer einzugestehen, fällt vielen Menschen schwer.
    Es ist ein Problem, wie wir mit Fehlern und ihren Machern umgehen. Schon jedem Schulkind wird über 1 Jahrzent lang jeden Tag eingetrichtert: Du darfst keine Fehler machen. Die politischen Parteien machen es auch jeden Tag vor. Falls jemand einen kleinen Fehler macht, wird er vom politischen Gegner ausgeschlachtet, anstatt über die Sachthemen zu debattieren. Ich erinnere zum Beispiel an den Teppich von Niebel: ein unbedeutender Fehler, der unter den gegebenen Umständern auch anderen hätte passieren können. Mit der Nachverzollung und einer Entschuldigung war der Fehler schnell behoben. Aber was für ein Wirbel wurde darum veranstaltet.

    Es nur allzu menschlich Fehler zu machen. Fehler einzugestehen zeigt Größe, aber man muss es lernen. Leider lehrt die Gesellschaft genau das Gegenteil. Dieser Artikel ist ein Beitrag, um etwas über den richtigen Umgang mit eigenen Fehlern zu lernen.

  13. T Knüwer hätte ja noch argumentieren können: „Ich als junger Familienvater war etwas überlastet.“

    @D.T.:
    „..Schon jedem Schulkind wird über 1 Jahrzent lang jeden Tag eingetrichtert: Du darfst keine Fehler machen…“

    Da sind Sie aber nicht auf der Höhe der Zeit. Neueste pädagogische Konzepte empfehlen, Kinder gar nicht auf gemachte Fehler hinzuweisen. Das könnte ihr Selbstvertrauen schwächen. (Kein Witz).

    P.S.: Sie machen den Fehler, vorsätzliche Sauereien als Fehler zu bezeichnen

  14. Ach ja, der Knüwi. Ich les‘ das ja manchmal ganz gerne, wenn er – zurecht – so richtig auf die Kacke haut. Am Ende ist er so, wie der Schuster mit den löchrigen Schuhen. Ich kann mich aber erinnern, dass er andere seiner Artikel, wo er sich bis in die Haarspitzen echauffierte, er gelöscht und durch »Hier stand ein Artikel, der sich als falsch herausgestellt hat.« oder so ersetzt hat.

  15. Wenigstens hat der Knüwer die Größe seinen Müll zu löschen, und agiert nicht wie andere Leute die Ihren an den Haaren herbeigezogenen Rotz dann auch noch mit allen peinlichen Mitteln verteidigen.

  16. @Stefan Engeln: Klar ist doch, dass Blogger als Zahlungspflichtige zumindest erklärtermaßen raus sein sollen – nur unklar ist, was der Abschnitt zu den „hauptberuflich freiberuflichen Journalisten-Bloggern“ als gewerblichen Nutzern (aus der überlieferten Bearbeitungsschicht „erster Referentenentwurf“) noch im Kabinettsentwurf soll und wie er eines Tages von Gerichten ausgelegt werden würde.

    Bleibt aber die Frage, wie man überhaupt Aggregation „nach Art einer Suchmaschine”/„entsprechende Aufbereitung” (LSR soll gelten) und „aufgrund eigener Wertung” (LSR soll nicht gelten) unterscheiden will. Zum Spaß kann man das schon einmal mit Storify durchspielen und das ganze gedanklich um zwei, drei Jahren mit neuen Diensten – die dann sicher nicht aus Deutschland kommen – verlängern.

  17. Eigenartig! Thomas Knüwer macht in einem Beitrag unter dem 29. August 2012 (Willkommen im vergangenen Jahrhundert, Deutschland!
    by Thomas Knüwer on 29. August 2012) Werbung für Stefan Niggemeiers Beitrag zum Leistungsschutzrecht, veröffentlicht am 30. August 2012: Lesen Sie dazu bitte auch die hervorragende Argumentation von Stefan Niggemeier: “Die Scheinargumente für ein Leistungsschutzrecht”.

    Geht sowas per Zeitmaschine?

  18. @ D.T. („Ich erinnere zum Beispiel an den Teppich von Niebel: ein unbedeutender Fehler, der unter den gegebenen Umständern auch anderen hätte passieren können. Mit der Nachverzollung und einer Entschuldigung war der Fehler schnell behoben.“)

    Da erinnern Sie sich aber sehr milde, mein Herr. Es blieb die Tatsache, dass Niebel dank Dienstflugzeug sich selbst hohe Transportkosten erspart hat und die Frage, ob Otto Normalverbraucher in ähnlicher Angelegenheit ebenso gnädig von den Ermittlungsbehörden behandelt worden wäre (nach Aussage meines Nachbarn, eines Zollbeamten: nein).

    Umgekehrt hätte Niebel, dessen kann man sicher sein, einen konkurrierenden Politiker bei entsprechender Sachlage mit einem deftigen Kommentar bedacht und dieses dann heftigst geknüwert.

  19. @ David Pachali | 20

    Dass Blogger als Zahlungspflichtige erklärtermaßen raus sein sollen, entnehme ich nur der veröffentlichten Agenturmeldung, wie sie von der Presse verbreitet wurde, nicht aber dem vom BMJ veröffentlichten Gesetzentwurf in der vom Kabinett verabschiedeten Fassung.

    Nach dem Gesetzentwurf kommt es nur auf die zitierte Passage an („Inhalte entsprechend aufbereiten“). Wer das „gewerblich“ macht, was immer das jetzt auch konkret sei, der ist vom Leistungsschutzrecht betroffen.

    Genau die von Dir aufgeworfene Frage, „wie man überhaupt Aggregation ’nach Art einer Suchmaschine’/’entsprechende Aufbereitung‘ (LSR soll gelten) und ‚aufgrund eigener Wertung‘ (LSR soll nicht gelten) unterscheiden will“, ist die Frage, an Hand derer sich die Zahlungspflicht nach dem LSR festmachen wird.

    Tendenz aus meiner Sicht: Alle Dienste/Anbieter, die „gewerblich“ und „(teil-) automatisiert“ jedenfalls aber „ohne eigene manuelle Bewertung“ Presseerzeugnisse auch nur in kleinsten Teilen verwenden, sind potentiell in der Reichweite des Leistungsschutzrechtes – und insofern dann auch „gewerbliche Blogger“.

  20. Gab es nicht schonmal so eine Anekdote mit einem gelöschten Blogeintrag bei Knüwer?! Ich meine nicht den hier im ersten Kommentar angesprochenen Fall. Irgendein Blogbeitrag, den er bei sich gelöscht hat, der aber noch in dem alten Handelsblatt-Blog zu lesen war… oder bilde ich mir das ein?! Falls nicht, fände ich das in dem Rahmen durchaus erwähnenswert. Auch hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von „gelöscht nur wegen Stress“.

  21. @opa polyphem:
    Die Pädagogik hat demnach Fortschritte gemacht. Ich bin in der Tat nicht auf der Höhe der Zeit, meine Schulzeit liegt etliche Jahrzenten zurück. Ich bin allerdings nicht sicher was ich von dieser Art Fortschritt halten soll.

    @S. Schwarzmeister:
    Hätte sich Thomas Knüwer oben ihr Argument zu eigen gemacht, er hätte auch wahre Größe bewiesen, und ich hätte ihm seinen Fehler auch sehr gerne verziehen.

  22. @Stefan Engeln: Im Ergebnis haben wir ja keinen Dissens. Im eigentlichen Gesetzestext ist das nicht eindeutig, aber in Präambel und Begründung findet man diese Beteuerung.

    Symptomatisch finde ich eher, dass man mit jedem Versuch, die alte Medienordnung noch einmal in Stein zu meißeln, von Fettnäpfchen zu Fettnäpfchen wandert, egal ob man nun Blogger oder Aggregatoren rein- oder rausdefinieren will.

  23. @Stefan Niggemeier, 15

    Bier trinken gehen statt BILDblog schließen? Das ist jetzt eigentlich eine Argumentationstrick, den Sie gern und zur Recht kritisieren: Ein möglichst übertriebenes Argument einführen, das der andere gar nicht gebracht hat, um es dann lächerlich zu machen.

    Nebenbei: Stand eigentlich mal im BILDblog die Formulierung: „und dann diekmannt er“ ??

    Bitte zwingen Sie mich nicht, jetzt hier auch noch Smiley-Emoticons reinzutippen…

  24. @Claus: Sie schlagen vor, anstatt mich in meinem Blog mit der zweifelhaften Fehlerkorrekturpraxis von Thomas Knüwer auseinanderzusetzen, sollte ich mit ihm ein Bier trinken. Die zweifelhafte Fehlerkorrekturpraxis von Journalisten ist regelmäßig ein Thema im BILDblog. Warum gilt Ihr Vorschlag nicht dort?

  25. Der Übergang von Post zu Kommentaren ist optisch wirklich etwas zu fließend. Schwer zu erkennen, besonders wenn man sich gerade auf den Schlips getreten fühlt.

  26. @theo:
    Als der BND-Chef seinen Teppich aus Kabul abholte, war es ein kollegialer Akt, Niebel’s Teppich gleich mitzunehmen. Das kommt in meiner Firma auch vor, dass Kollegen, die zwischen den Firmenstandorten reisen, für andere Kollegen was mitnehmen, da fragt auch niemand, ob es privat ist. Das ist in meiner Wahrnehmung nicht verwerflich. Die eingesparten Transportkosten hätte sich der Otto-Normalverbraucher sicher nicht leisten können, aber bei einem Ministergehalt spielt das eine untergeordnete Rolle. In Deutschland angekommen dachte niemand daran, das das Ding verzollt werden muss, da niemand durch die rote oder grüne Schleuse musste. Niebel wurde auf die säumige Verzollung hingewiesen, hat eine Strafbefreinde Selbstanzeige gestellt und die Sache aus der Welt geräumt.
    Nun muss ich einräumen, das Strafbefreinde Selbstanzeige eigentlich nicht geht, nachdem die Sache bekannt wurde. Aber wenn er den Behörden glaubhaft machen konnte, dass er ohne Vorsatz handelte, halte ich das milde Vorgehen gegen ihn für angemessen.
    Nun gibt es Politiker, die auch vorsätzliche Schweinereien begehen. Ich halte auch nicht viel von Niebel’s Entwicklungspolitik, aber in seiner Teppich Affäre glaube ich nicht an Vorsatz und halte es für harmlos.
    Ich stimme Ihnen natürlich zu, dass er total empört währe, währe das dem politischen Gegner passiert. Aber das ist normal im politischen Kindergarten und ein mehr grundsätzliches Problem.

  27. Werte-r D.T.: Ich kann nicht verstehen, wie man die Niebel-Klamotte als „Fehler“ deklarieren kann. Mir würden tausend (unfreundliche) Begriffe dafür einfallen. Fehler ist nicht dabei.

    (am Rande bemerkt): Eine wesentliches Merkmal gehobener Zitierkunst ist, dass das Zitat zum Thema passt. Es genügt nicht, dass es von Einstein ist.
    (ja, ich weiß, dass ich da auch manchmal daneben liege.)

  28. Niggemeier: Dieser Artikel ist anfangs noch gut, aber gegen Ende heraus wird er immer wirrer. Plötzlich werden komische Statements – oder was soll das sein – angeführt. Alle mit Zahlen durch-nummeriert? Was soll dass?

  29. ach ja, auch Knüwer hat keinen Fehler gemacht. Handlungen oder Fehlleistungen, die einem negativ angerechnet werden, sind nicht immer Fehler. Die Folgen – oftmals vorsätzlicher – Taten können für die „Täter“ schädlich sein. Der Delinquent versucht dann gern durch Gleichsetzung von Schaden (für ihn) mit „Fehler“ Verständnis zu heischen; denn Fehler „machen wir ja alle mal“. Aber es ist kein Fehler, nein, im Gegenteil. Es ist gut, wenn solche „Fehler“ aufgeklärt werden.

  30. @polyphem:
    Ich glaube nicht das Niebel vorsätzlich gehandelt hat, das halte ich ihm zugute. Wir werden im Fall Niebel sicher nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

    Ich halte das Zitat zum Thema „Umgang mit Fehlern“ für passend. Die gehobene Zitatkultur habe ich sicher noch nicht erreicht.

  31. @Stefan Niggemeier,

    Klitzekleines Missverständnis

    Die Berechtigung der Kritik an Knüwer habe ich nicht mit einem Wort in Frage gestellt.
    Es ging um die Frage, ob der Angriff persönlich war oder nicht.

  32. Dieses Posting hat drei Gegenstände, kann das sein?

    Den ersten Gegenstand, dass TK immer in dieselbe Kerbe (Verlage) schlägt und dabei einen grenzwertigen Ton anschlägt („Lügner“ etc.).
    Kann man meinen, muss man aber nicht.

    Das zweiten Gegenstand, dass er einen fehlerhaften Text löscht, statt ihn als ungültig zu bezeichnen.
    Kann man für schlimm halten, muss man aber nicht.

    Der dritte Gegenstand ist, dass hier ein Medienkritiker TK (erste Beobachtungs-Ordnung) gegen Medienregeln verstösst, die unter Internetprofis doch so einigermassen gelten.* Da sollte es einem anderen Medienkritiker SN (beobachtet den ersten, also zweite Ordnung) erlaubt sein, hier auf seinen blinden Fleck des ersten Kritikers hinzuweisen.

    Ich finde das Posting hier wegen des dritten Punktes wichtig und auch richtig. Dass der eine den anderen vielleicht nicht so sehr mag, kann sein. Aber hier operieren zwei Profis miteinander. Wenn dann der Blogger die „Du magst mich nicht-Karte“ spielt, ist das der eigentliche Widerspruch. Er trat zuvor als Profi auf und muss sich nun von Profis daran messen lassen.

    *Allerdings bin ich nicht ganz sicher, ob man wirklich nie löschen darf. Muss alles belegbar sein? Warum eigentlich? Die Flüchtigkeit andere Kommunikationsformen stört uns ja auch nicht, und vielleicht ist es manchmal einfach besser, den Menschen als Menschen zu sehen: einen, der Fehler macht.

  33. Leider ist das sehr typisch für den besagten Herren. Er recherchiert äußerst selten ausführlich. Ist mir mehrfach aufgefallen und durfte ich auch schon mal in einem Praktikantenjob vor langer Zeit am eigenen Leib erfahren. Seit dem meide ich den Herren, wo es nur geht. Der ist nicht besser als der Rest seiner Zunft, die er so gerne angreift.

  34. @ 15, Stefan Niggemeier

    Mich erinnern solche Blogeinträge immer an die „BILD“, wenn sie der Tagesschau hämisch vorhält, dass diese eine Flagge verkehrtherum oder das falsche Vereinswappen eines Fußballvereinsvereins eingeblendet hat.

    Eine Krähe wirft der anderen Krähe vor, eine Krähe zu sein!

    Es scheint ein nicht unbeträchtlicher Zeitanteil der Medienschaffenden dafür verwendet zu werden, sich gegenseitig hinter dem Busch sitzend zu beobachten und beim geringsten Versäumnis oder Fehler mit ausgestrecktem Zeigefinger hinter dem Busch hervorzutreten und „Fehler, Fehler“ zu kreischen!

    Und natürlich wird durch ihren Beitrag die Gelegenheit ergriffen, über negative Erlebnisse mit Herrn Knüwer zu berichten (#41).

    Für mich als unbeteiligtem Beobachter ist das natürlich amüsant, wie ich in meinem ersten Beitrag ausgedrückt habe aber wo ist der Mehrwert oder der gesellschaftliche Nutzen?

    Da dies hier nicht BildBlog, sondern ihr Blog ist, vermittelt das ganze doch eher den Eindruck persönlicher Animositäten, was durch den mir völlig unbekannten aber in der Medienbranche anscheinend gebräuchlichen Ausdruck „knüwern“ zum Ausdruck kommt.

    Das ist doch albern und erinnert an eine Schulhofkeilerei Halbwüchsiger, finden sie nicht?

  35. @39 C.K.

    Den ersten Gegenstand, dass TK immer in dieselbe Kerbe (Verlage) schlägt und dabei einen grenzwertigen Ton anschlägt (»Lügner« etc.).

    Ist es auch grenzwertig, wenn es zutrifft?

  36. Der seltsamen Kommentar-Zensur, die Knüwer auf seinem Blog praktiziert, bin ich neulich auch einmal zum Opfer gefallen – schön, dass ich jetzt weiß, woran es gelegen haben könnte.
    Aber mal das die ganze Charakterkritik beseite: Der gelöschte Artikel macht ja 2 Unterstellungen. Die erste ist harmlos: Die (anderen) Schreiber seien dumme Lämmer und hätten nicht recherchiert. So etwas nennt sich wohl ranten und ist eigentlich nur stilistisch schlecht. Die zweite Unterstellung bezieht sich aber auf die Sache, um die es geht, nämlich auf die Auslegung des Gesetzes: „Das Leistungsschutzrecht ist somit eine Gefahr für jedes einzelne Unternehmen in Deutschland.“ Wenn Knüwer das öffentlicht durchstreicht, wäre das ja ein Eingeständnis, dass diese Ängste und wohl auch etliche weitere Ängste gegenstandslos sind. Von der Erregung aller möglichen und augenscheinlich unmöglichen Ängste ist aber ein Gutteil der Netzdiskussion geprägt. Abgesehen, dass man Knüwer einmal sozusagen auf frischer Tat bei seinem schlechten Haudrauf-Stil erwischt hat, ist dies mE der Punkt, warum er die ganze Aktion lieber vernichten als korrigieren wollte. Wäre ja schlimm, wenn von dem LSR-Alptraum nur die kleine Ruhestörung übrig bliebe, Google könnte in D eventuell geringfügige Kosten entstehen …

  37. @Fritz | 46

    Zu der 2. Unterstellung, also der in der Sache, gibt es zumindest die aus dem Gesetzentwurf begründete Ansicht, dass „gewerbliche Blogger“ und letztlich jedes Unternehmen dann betroffen ist, wenn man „Inhalte entsprechend aufbereitet“.

    Deswegen ist die Behauptung , Blogger seien per se nicht betroffen, so jedenfalls nicht richtig.

    Ob dieses Verständnis des Gesetzesentwurfes den Blogbeitrag von Thomas Knüwer getragen hätte, vermag ich nicht zu beurteilen, da ich ihn nicht gelesen habe.

  38. Hier vermischt Herr Niggemeier meiner Ansicht nach zwei Definitionen aus dem LSR-Gesetzentwurf (http://bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_LSR). Eine der „verlagstypischen Leistung“, die eine Regelmäßigkeit der Veröffentlichungen voraussetzt (wobei „regelmäßig“ nur unscharf definiert ist) damit der Veröffentlicher LSR-Nutznießer ist, und die Definition der „Gewerbsmäßigkeit“, die notwendig ist um den Raubmordkopierer von Textbausteinen abmahnen zu können.

    Wer weiß, ich möchte nicht ausschließen dass dieser Blog gar nicht regelmäßig genug veröffentlicht wird (vielleicht heißt regelmäßig ja täglich), damit der Hausherr in den Genuß des zukünftigen LSR kommt. In jedem Fall ist er aber gewerblich, weil hier über Themen gebloggt wird, mit denen Stefan Niggemeier seine Brötchen als Journalist verdient. Wenn dann auch Blogger als „Dienste, die Inhalte aufbereiten“ gelten, dann kann hier tatsächlich jeder banale Satz zum Problem werden.

  39. Bei „kpunktnull“ kommt mir spontan Nullsingularität in den Sinn. Abenteuerlich auch seine Begründung (Arbeitsschwerpunkt in Düsseldorf), warum er als „Wired“-Chefredakteur (in Münschen) nicht mehr zur Verfügung stand. Als ob man in Zeiten von Skype und PDF immer vor Ort sein muss. Ich tippe eher darauf, dass er sich qua seines Charakters nicht nur Freunde gemacht hat.

  40. Eine eklatante Kommaschwäche: Das ist es, was mir in den Beiträgen von Thomas Knüwer regelmäßig auffällt. Zwar schreibt er nicht so wurschtig wie Don Alphonso, dem Sprachregeln offenbar völlig egal sind, aber die Tendenz neigt sich leicht in dessen Richtung.
    Fast hätte ich gesagt, klar, das sind nun mal die jungen Journalisten von heute, die schießen gerne locker aus der Hüfte, ohne zu bedenken, dass dieses Stilmittel nur wirkt, wenn sie die Regeln kennen und bewusst brechen.
    Aber nee, was entdecke ich, als ich mal kurz nachschaue? Herr Knüwer ist ein Jahr älter als ich.
    Die Alten von heute. Ich verstehe sie nicht mehr.

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