»Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass bei massiven ehrabschneidenden und rufschädigenden Falschbehauptungen immer in angemessener Weise reagiert werden muss.«

Jakob Schötz, stellvertretender Pressesprecher Bistum Regensburg

Dies ist eine Geschichte über das Schweigen. Über das Schweigen der minderjährigen Opfer eines katholischen Pfarrers, das die Kirche mit Geld erkauft haben soll (was sie bestreitet). Über das Schweigen ihrer Kritiker, das die Kirche gerichtlich erzwingen will. Und, am Ende, über das Schweigen der Kirche, wenn man sie um eine Erklärung ihres Vorgehens bittet.

Es geht um einen pädophilen Pfarrer, der sich 1999 in der niederbayerischen Stadt Viechtach während des Osterfestes an zwei Kindern vergriffen hat. Der Mann wurde später angezeigt und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Obwohl zu den Auflagen gehörte, sich von Jugendarbeit fernzuhalten, arbeitete er schon schon nach kurzer Zeit wieder mit Ministranten. 2004 wurde er in Riekenhofen zum Gemeindepfarrer ernannt — ohne dass das Bistum Regensburg den Verantwortlichen vor Ort von seiner Vorgeschichte erzählt hätte. Der Pfarrer verging sich erneut an Kindern. Vor zwei Jahren wurde er vom Landgericht Regensburg wegen sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Ministranten in 22 Fällen zu drei Jahren Haft und Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt. Dem Bistum warf der Richter vor, den Täter »in eine Versuchungssituation« geführt zu haben.

Wie groß die Schuld des Bistums ist, ist umstritten. So gibt es widersprüchliche Angaben, wie genau die Verantwortlichen über den Inhalt eines Gutachtens aus dem Jahr 2000 informiert waren, das dem Pfarrer »eine homoerotische Kernpädophilie« attestierte — und nicht nur ein »einmalig regressives Verhalten«, wie der Therapeut des Pfarrers behauptete. Dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller war es aber ein Anliegen, sich nicht persönlich bei den Opfern zu entschuldigen. »Für die Tat kann nur der Täter verantwortlich gemacht werden«, sagte sein Sprecher Jakob Schötz.

Im »Spiegel« klagte 2007 die Mutter der Opfer von Viechtach die Kirchenoberen an: Es habe ein »Verschweigen und Vertuschen von Anfang an« gegeben (das war, bevor Müller Bischof wurde). Als sich die Eltern 1999 beim Generalvikar darüber beschwerten, dass sich der Pfarrer an ihren Söhnen vergriffen hatte, habe sie das Ordinariat in Regensburg überredet, keine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Der »Spiegel« weiter:

Am 25. November 1999 dann wurde ein rechtlich höchst dubioses Abkommen zwischen Familie, Täter und Bischöflichem Ordinariat geschlossen. In dem bislang der Öffentlichkeit unbekannten Vertrag heißt es: »Im wohlverstandenen Interesse der Kinder und auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern soll Stillschweigen gewahrt werden.« Benedikt erhielt damals 4000 Mark, seine Schwester 1000 Mark, der Bruder 1500 Mark als »Schmerzensgeld« vom Pfarrer.

Die Mutter verlangte vom Bistum aber auch noch die schriftliche Zusicherung, dass der Fummel-Priester nicht wieder in der Jugendarbeit eingesetzt werde. (…) Doch der Justitiar des Bistums verweigerte die Zusicherung, dergleichen könne »vom Bischöflichen Ordinariat nicht gutgeheißen werden«, schrieb er an die Familie zurück. Die Kirche könne nur versprechen, »dass der künftige Einsatz des Herrn K. erst aufgrund einer sorgfältigen Entscheidung erfolgen wird«.

Die von der Fummelei geschockte Familie wollte sich zumindest vorbehalten, den Priester später noch anzeigen zu dürfen. Aber auch das bügelte das Ordinariat ab: »Da der künftige seelsorgliche Einsatz von Herrn K. allein im Kompetenzbereich des Bischöflichen Ordinariates verbleiben soll, wobei bei Art und Zeitpunkt des Einsatzes die Vorfälle berücksichtigt werden, können wir es nicht akzeptieren, dass … eine Anzeige vorbehalten bleibt.«

Die Familie unterschrieb schließlich die Schweigevereinbarung.

(Monate später wurde der Priester dann doch angezeigt, von einer Bekannten des Vaters.)

Im Februar dieses Jahres griff der »Spiegel« den Fall noch einmal auf — als Teil seiner Titelgeschichte »Die Scheinheiligen — Die katholische Kirche und der Sex«. Darin hieß es:

»Es geht Ihnen nicht um die Opfer, sondern vor allem darum, dass nichts an die Öffentlichkeit kommt«, warf zum Beispiel ein missbrauchter Jugendlicher dem Regensburger Bischof Gerhard Müller vor. Ein Kaplan hatte ihm 1999 in den Schritt gegriffen. Statt aber den Fall aufzuklären, vermittelte das bischöfliche Ordinariat der Familie eine Art Schmerzens– und Schweigegeld vom Täter.

Das Bistum Regensburg ging gegen den Artikel vor. Vor dem Landgericht Hamburg erwirkte es eine einstweilige Verfügung, die es dem »Spiegel« verbietet, mit dieser Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, das Bistum »habe durch die Vermittlung einer Geldzahlung bewirken wollen, dass der in Rede stehende Vorfall nicht an die Öffentlichkeit komme«.

Der »Spiegel« hat den Artikel aus seinem Online-Archiv entfernt. Man prüfe zur Zeit, ob man gegen die Verfügung Widerspruch einlege, sagte ein »Spiegel«-Sprecher.

Zuvor schon hatte Bischof Müller die Berichterstattung von »Spiegel« und anderen Medien als »antikatholische Kampagnen« abgetan und dem Magazin vorgeworfen, sich der »Verletzung der Menschenwürde aller katholischen Priester und Ordensleute schuldig« zu machen. Diese und weitere Reaktionen der katholischen Kirche in Regensburg auf verschiedene Missbrauchsfälle im Bistum kritisierte das örtliche Online-Magazin regensburg-digital.de am 7. März 2010 in einem Eintrag. Der Autor Stefan Aigner schrieb darin u.a.:

Und beim Vertuschen von Missbrauch zeigt man sich äußerst kreativ. (…) Opfer eines pädophilen Pfarrers in Riekhofen erhielten Schweigegeld. Das Bistum Regensburg hat das stets bestritten. Es habe keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Zahlung und dem vereinbarten Schweigen gegeben, behauptet das Bistum.

Das Bistum mahnte diese Formulierung ab. Aigner gab daraufhin durch seinen Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung ab, wonach er vorerst die Formulierung »Opfer eines pädophilen Pfarrers in Riekofen erhielten Schweigegeld« nicht mehr verwenden werde. Seinen Text auf regensburg-digital.de änderte er wie folgt:

Ein Opfer des pädophilen Pfarrers von Riekofen erhielt eine Geldzahlung, welche nicht nur in den Augen unserer Redaktion den Beigeschmack einer Schweigegeldzahlung hat. Das Bistum Regensburg hat das stets bestritten. Es habe keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Zahlung und dem vereinbarten Schweigen gegeben, behauptet das Bistum.

Das Bistum Regensburg fand auch diese Form inakzeptabel — obwohl sie die Meinungsäußerung klar als solche deklariert und auch wieder das Dementi des Bistums in der Sache referiert. Anstatt auf den Brief von Aigners Anwalt zu antworten, gingen die Regensburger Kirchenleute erneut zum Hamburger Gericht und erwirkten dort auch gegen regensburg-digital.de eine einstweilige Verfügung, die sogar beide Formulierungen umfasst, die ursprüngliche und die geänderte.

Ich habe dem Bistum Regensburg einige Fragen zu dem Fall und dem Vorgehen gegen die Berichterstattung gestellt. Ich habe die Kirchenleute gefragt:

  • ob die Darstellung der Vorgänge in Viechtach korrekt ist, wie sie der »Spiegel« 2007 in seinem Artikel »Schweigen mit Geld erkauft« schilderte — das Bistum hat diesen Artikel, in dem von einer »Schweigevereinbarung« die Rede ist, laut »Spiegel« bis heute nicht beanstandet.

  • ob es einen Zusammenhang zwischen dem Stillschweigen und der Zahlung des Schmerzensgeldes gab.
  • ob sie gegen einen der anderen Artikel vorgegangen sind, die ähnlich wie der »Spiegel« über den Fall berichtet und einen Zusammenhang zwischen dem Schmerzensgeld und dem Schweigen der Eltern der Opfer hergestellt haben, z.B. »Bild« (14.3.2008), »Welt« (1.10.2007), »taz« (24.9.2007), »Süddeutsche Zeitung« (17.9.2007).
  • ob das Bistum zu irgendeinem Zeitpunkt versucht hat, mit den Verantwortlichen von regensburg-digital.de ins Gespräch zu kommen.
  • warum das Bistum nicht auf den Vorschlag reagiert hat, den Vorwurf der Zahlung von »Schweigegeld« deutlich als Meinungsäußerung zu kennzeichnen.
  • warum das Bistum versucht, diese Meinungsäußerung auf juristischem Weg zu unterbinden.

Die Antwort von Bistums-Sprecher Jakob Schötz lautet:

Zu dem von Ihnen angefragten Vorgang nehmen wir keine Stellung. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass bei massiven ehrabschneidenden und rufschädigenden Falschbehauptungen immer in angemessener Weise reagiert werden muss.

Der Rest ist Schweigen.

Stefan Aigner von regensburg-digital.de will sich nicht von der katholischen Kirche in Regensburg seine Meinungsäußerung verbieten lassen. Damit er sich den teuren Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung von dem für seine meinungsfreiheitsfeindlichen Urteile bekannten Hamburger Landgericht leisten kann, bittet er um Spenden. Ich schließe mich dem gerne an.