Er ist ein gro­ßer Hit: Der Online-Artikel, in dem die »Wirt­schafts­wo­che« die Abschaf­fung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks und der GEZ for­dert. Auf den Sei­ten von Gebüh­ren­geg­nern wird er gefei­ert. Laut »Wiwo« war er einer der am häu­figs­ten abge­ru­fe­nen Arti­kel auf der Seite im Oktober.

Zwi­schen­durch war er aller­dings eine Weile ver­schwun­den. Und als er wie­der da war, war er nicht mehr, wie er war. Auf Nach­frage hieß es, er sei »zum Ergän­zen« off­line genom­men wor­den; »Klei­nig­kei­ten« seien geän­dert worden.

Nach wei­te­rem Drän­gen, das Hin und Her zu erklä­ren, ver­öf­fent­lichte »WiWo«-Online-Chefredakteurin Fran­ziska Bluhm einen Ein­trag im Redak­ti­ons­blog der »WiWo«. »Der Text ent­hielt miss­ver­ständ­li­che For­mu­lie­run­gen und einen klei­nen Feh­ler«, schrieb sie. Die Offline-Phase habe man dazu genutzt, »die Argu­mente des Kom­men­tars noch kla­rer zu for­mu­lie­ren. Wir haben sie dabei nicht abge­schwächt, son­dern eher noch zuge­spitzt. Dafür haben den Text teil­weise inhalt­lich gestrafft.«

In Wahr­heit hat die »WiWo« meh­rere gra­vie­rende Feh­ler berich­tigt, ganze Absätze gestri­chen oder umfor­mu­liert. Das ist prin­zi­pi­ell zu begrü­ßen, denn den ursprüng­li­chen Text hat jemand ohne Sach­kennt­nis und mit bestür­zen­den Arti­ku­la­ti­ons­schwie­rig­kei­ten geschrie­ben. Bloß hat die umfas­sende Über­ar­bei­tung daran nicht so viel geändert.

Es lohnt sich, die »Klei­nig­kei­ten« anzu­se­hen, die die »Wiwo« geän­dert hat, und über den Text zu stau­nen, den das Blatt nun für vor­zeig­bar hält.

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Wen betrifft die neue Rundfunkgebühr?

Sie wird für jeden Haus­halt und Betrieb fäl­lig. Es soll auch nicht mehr wie bis­lang Befrei­un­gen für Hartz-IV-Empfänger von der Bei­trags­pflicht geben. Sie bekä­men aber ent­spre­chend mehr Geld vom Staat. Aus­nah­men sind nur wegen »ersicht­li­cher Emp­fangs­un­fä­hig­keit« oder lan­ger Abwe­sen­heit vorgesehen.

Wen betrifft die neue Rundfunkgebühr?

Sie wird zunächst für jeden Haus­halt und Betrieb fäl­lig. Hartz-IV-Empfänger kön­nen einen Antrag auf Befrei­ung stel­len. Men­schen mit Behin­de­run­gen wer­den mit einem redu­zier­ten Bei­trag eingestuft.

Ja, das war keine rich­tig gute Idee, dass die »Wirt­schafts­wo­che« für ihre Ant­wor­ten auf die »wich­tigs­ten Fra­gen zur neuen Rund­funk­ab­gabe« ein­fach eine über zwei­ein­halb Jahre alte Über­sicht unbe­se­hen über­nom­men hat. Die Minis­ter­prä­si­den­ten haben bei ihrem Beschluss der neuen Haus­halts­ab­gabe im Juni 2010 näm­lich vom ursprüng­li­chen Kon­zept Abstand genom­men, Hartz-IV-Empfänger nicht direkt zu befreien.

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Erhal­ten ARD und ZDF durch die Reform der Rund­funk­ge­büh­ren mehr Geld?

Das Gebüh­ren­auf­kom­men für ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio soll unver­än­dert bei jähr­lich rund 7,2 Mil­li­ar­den Euro blei­ben. Aber: Die Zahl der Haus­halte wird sich in den kom­men­den Jah­ren eher ver­grö­ßern wegen des Trends zu Single-Haushalten. Hinzu kom­men noch Unter­neh­men (Mehr­ein­nah­men von rund eine Mil­lion Euro).

Auch die Basis wird sich ver­grö­ßern, weil die­je­ni­gen, die bis­lang für Radio nur 5,76 Euro bezahl­ten, vor­raus­sicht­lich höher zu [sic] Kasse gebe­ten wer­den. Zudem müs­sen künf­tig auch Zweit­woh­nungs­be­sit­zer zah­len. Somit ist mit Mehr­ein­nah­men zu rechnen.

Eine der Stan­dard­lü­gen in Bezug auf die Haus­halts­ab­ga­ben: Kommt es tat­säch­lich zu Mehr­ein­nah­men durch das neue Sys­tem, dür­fen ARD und ZDF sie nicht behal­ten. Sie wür­den ver­rech­net und zu gerin­ge­ren Beträ­gen in der Zukunft führen.

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Wel­che Rege­lun­gen gel­ten für Betriebe?

Die Bei­träge für Fir­men wer­den künf­tig pro Betriebs­stätte erho­ben und nach der Zahl der Mit­ar­bei­ter gestaf­felt. Für Kleinst­be­triebe gilt ein ermä­ßig­ter Satz von einem Drit­tel des Rundfunkbeitrags.

Wel­che Rege­lun­gen gel­ten für Betriebe?

Die Bei­träge für Fir­men wer­den künf­tig pro Betriebs­stätte erho­ben und nach der Zahl der Mit­ar­bei­ter gestaffelt.

Ich weiß nicht, warum die »WiWo« den Satz gestri­chen hat. Er stimmt. Selbst­stän­dige und Betriebe mit bis zu acht Beschäf­tig­ten pro­fi­tie­ren oft von der neuen Abgabe, weil sie nur noch ein Drit­tel des Bei­tra­ges zah­len. Viel­leicht war es ein Ver­se­hen, dass die »WiWo« ursprüng­lich auch einen posi­ti­ven Aspekt an der Reform erwähnt hatte.

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Sicher: Das neue Sys­tem ist ein­fa­cher und trans­pa­ren­ter, denn nie­mand hat mehr die freie Wahl, ent­schei­den zu kön­nen, ob er die öffentlich-rechtlichen Ange­bote nut­zen möchte oder nicht. Die Zwangs­ab­gabe gilt für jeden, es sei denn, er ist arm oder behindert.

Ob jemand die öffentlich-rechtlichen Ange­bote tat­säch­lich nutzt, war auch bis­her schon nicht ent­schei­dend bei der Frage, ob er Gebüh­ren zah­len muss. Schon das Vor­han­den­sein eines Emp­fangs­ge­rä­tes genügte.

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Doch die von Kirch­hof gefor­derte Freude und Dank­bar­keit, dass es die Öffentlich-Rechtlichen über­haupt gibt, will sich bei nähe­rer Betrach­tung nicht so recht ein­stel­len. Schließ­lich will nie­mand die Exis­tenz öffentlich-rechtlicher Kanäle in Frage stel­len, son­dern die feh­len­den Mög­lich­kei­ten, ent­schei­den zu dür­fen, ob Medi­en­nut­zer diese Jederzeit-Empfangbarkeit wirk­lich nut­zen wol­len. Vor allem, wenn sich der geneigte Medi­en­kon­su­ment die Frage nach dem Prin­zip von Preis und Gegen­leis­tung stellt. Liest man sich Web­sei­ten wie gez-abschaffen.de oder openpetition.de ein, die über aktu­elle Pläne, Ent­wick­lun­gen und Reak­tio­nen zum Thema berich­ten, wird schnell klar, dass unge­frag­tes Abkas­sie­ren das Haupt­pro­blem für die ableh­nende Hal­tung ver­ant­wort­lich ist. Ins­be­son­dere die Neu­re­ge­lung ab 1. Januar erregte die Gemüter. Doch die von Kirch­hof gefor­derte Freude und Dank­bar­keit, dass es die Öffentlich-Rechtlichen über­haupt gibt, will sich bei nähe­rer Betrach­tung nicht so recht ein­stel­len. Zum einen, weil Medi­en­nut­zer nicht ent­schei­den dür­fen, ob sie das Ange­bot mit­fi­nan­zie­ren wol­len oder nicht. Zum ande­ren, weil sich das Prin­zip des von der Gesell­schaft geför­der­ten Rund­funks über­holt hat.

Dass die »WiWo« den Halb­satz gestri­chen hat, wonach nie­mand die Exis­tenz öffentlich-rechtlicher Kanäle in Frage stel­len will, könnte daran lie­gen, dass die »WiWo« die Exis­tenz öffentlich-rechtlicher Kanäle in Frage stellt.

Ande­rer­seits kann es natür­lich auch sein, dass der ganze Satz ein­fach her­aus­ge­fal­len ist, weil die deut­sche Spra­che ange­ru­fen und drin­gend darum gebe­ten hat: »… die feh­len­den Mög­lich­kei­ten [in Frage stel­len], ent­schei­den zu dür­fen, ob Medi­en­nut­zer diese Jederzeit-Empfangbarkeit wirk­lich nut­zen wollen«?

Warum der Hin­weis auf die Seite gez-abschaffen.de ver­schwun­den ist, erklärt sich viel­leicht am bes­ten durch einen Blick auf die Seite gez-abschaffen.de.

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Rich­tig ist, dass 1968 das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt eine Rund­funk­ge­bühr bestä­tigt hat, die den Sen­dern zugute kam. Mit dem Anspruch einer Grund­ver­sor­gung und Sen­dungs­viel­falt sollte Mei­nungs­bil­dung im Sinne des Grund­ge­set­zes garan­tiert wer­den. 1976 nahm schließ­lich die GEZ ihre Arbeit auf und wurde als nicht staat­li­che Instanz eta­bliert, die das Geld ein­treibt. Ange­sichts der damals nicht vor­han­de­nen Sen­dungs­viel­falt eine sinn­volle Entscheidung.

Der Begriff der »Grund­ver­sor­gung« stammt erst aus dem Jahr 1986, aus dem 4. Rundfunk-Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts. Warum die »WiWo« Rund­funk­ge­büh­ren damals »sinn­voll« fand, obwohl sich die Men­schen doch auch damals schon aus Zei­tun­gen infor­mie­ren konn­ten, bleibt unklar. Viel­leicht fiel es auch der »WiWo« nicht mehr ein, und sie hat des­halb den gan­zen Absatz gestrichen.

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Als in den Acht­zi­gern die pri­va­ten Sen­der ihre Arbeit auf­ge­nom­men haben, ließ sich die Debatte um Sinn, Unsinn oder Not­wen­dig­keit des Sys­tems auch noch schnell und ein­fach abbü­geln. Das Ver­fas­sungs­ge­richt urteilte: Pri­vate Sen­der sind erlaubt, wer­den aber die Viel­falt nicht schaf­fen, die es braucht, um Mei­nungs­bil­dung im Sinne des Grund­ge­set­zes zu garan­tie­ren. Pri­vate Anbie­ter müss­ten mas­sen­at­trak­tive Pro­gramme zu mög­lichst nied­ri­gen Kos­ten ver­brei­ten, um Gewinne zu machen, hieß es damals.

Naja, die Debatte um den Sinn des öffentlich-rechtlichen Sys­tems wurde damals gerade nicht »abge­bü­gelt«, son­dern ange­sichts der neuen Kon­kur­renz aus­führ­lich geführt, aber das ist viel­leicht läppisch.

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Doch heute geht es nicht mehr um die Frage, ob öffentlich-rechtliche Sen­der uns vor völ­li­ger Ver­blö­dung durch Skripted-Reality-Dokus der Pri­vat­sen­der ret­ten müs­sen. Es geht in Zei­ten eines radi­ka­len Medi­en­nut­zungs­wan­dels auch nicht mehr um die Frage einer Grund­ver­sor­gung. Es geht auch nicht nur um die GEZ. Es geht um das mil­li­ar­den­teure öffentlich-rechtliche Sys­tem selbst. Es geht um die Frage, ob die Markt­wirt­schaft im Medi­en­be­reich heute noch immer so mas­siv ver­sagt, dass es eine staat­lich ver­ord­nete Regu­lie­rung unter dem Deck­män­tel­chen der Qua­li­täts­si­che­rung und des Mei­nungs­bil­dungs­auf­trags not­wen­dig macht. Öffentlich-rechtliche Sen­der müs­sen uns nicht mehr vor völ­li­ger Ver­blö­dung durch Skripted-Reality-Dokus der Pri­vat­sen­der ret­ten. Und in Zei­ten von umfäng­li­cher Medi­en­ver­füg­bar­keit ver­bun­den mit einem radi­ka­len Medi­en­nut­zungs­wan­del müs­sen die Öffentlich-Rechtlichen auch keine nach­richt­li­che Grund­ver­sor­gung mehr absi­chern. Es geht auch nur im zwei­ten Schritt um die Exis­tenz­be­rech­ti­gung der GEZ als Gebühreneintreibe-Instanz. Es geht darum, dass wir das mil­li­ar­den­teure öffentlich-rechtliche Sys­tem unter dem Deck­män­tel­chen der Qua­li­täts­si­che­rung und des Mei­nungs­bil­dungs­auf­trags nicht mehr brauchen.

Schwer zu sagen, ob hier Wut­schaum die Gedan­ken ver­klebt oder es sich eher um eine all­ge­meine Unfä­hig­keit (oder einen grund­sätz­li­chen Unwil­len) han­delt, ver­ständ­lich zu for­mu­lie­ren. Jeden­falls lässt die »WiWo« offen, warum wir heute, anders als frü­her, kei­nen öffentlich-rechtlichen Rund­funk mehr brau­chen und nicht mehr vor dem RTL-Schrott »geret­tet« wer­den müs­sen. Weil es das Inter­net gibt? Das ist ein schwa­ches Argu­ment, solange sich jour­na­lis­ti­sche Online-Angebote immer noch so schwer tun, sich pri­vat­wirt­schaft­lich zu finanzieren.

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Immer­hin geht es um eine Summe von fast acht Mil­li­ar­den Euro, die eine GEZ allein 2011 ein­ge­trie­ben hat. Ein sat­tes Sümm­chen für die elf Rund­funk­an­stal­ten mit weit mehr als einem Dut­zend Haupt– und Spar­ten­sen­dern im Fern­se­hen sowie 70 Radiowellen. Immer­hin geht es um eine Summe von 7,5 Mil­li­ar­den Euro, die die Gebüh­ren­ein­zugs­zen­trale allein 2011 von Bür­gern ein­ge­sam­melt hat. Ein sat­tes Sümm­chen für die Rund­funk­an­stal­ten mit dut­zen­den Haupt– und Spar­ten­sen­dern im Fern­se­hen sowie 70 Radiowellen.

»Dut­zende« Fern­seh­sen­der«? Ich komme beim Nach­zäh­len auf ARD, ZDF, neun Dritte, sechs Digi­tal­ka­näle = 17 Pro­gramme. [Nach­trag, 23:30 Uhr: Ich hatte fünf ver­ges­sen: 3sat, arte, Ki.Ka, Pho­enix, BR alpha. Macht 22, wovon man, wenn man will, Radio Bre­men und den SR abzie­hen kann, die keine rich­ti­gen eige­nen Drit­ten haben.]

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Jür­gen Doetz, Prä­si­dent des Ver­band [sic] Pri­va­ter Rund­funk und Tele­me­dien (VPRT), sagte im Gespräch mit der Wirt­schafts­Wo­che Online: »Die gebüh­ren­fi­nan­zier­ten Anstal­ten haben ein wach­sen­des Legi­ti­ma­ti­ons­pro­blem. Sie haben ihren Pro­gramm­auf­trag aus den Augen ver­lo­ren. Immer mehr set­zen sie auf Kopien erfolg­rei­cher pri­va­ter Pro­gramme, bege­ben sich so in direk­ten Wett­be­werb zu ihnen und bauen hierzu ihre Spar­ten– und Online­an­ge­bote aus.«
Und wer genauer durch die Pro­gramme zappt, fin­det statt Hoch­kul­tur vor allem schlecht auf­be­rei­tete Talk­shows, Boxen, Fuß­ball (laut einem Bild-Bericht pla­nen die Sen­der für die Über­tra­gung der Fußball-WM 2014 in Bra­si­lien 210 Mil­lio­nen Euro für die Rechte und wei­tere 30 Mil­lio­nen Euro für die Pro­duk­tion ein) und reich­lich Wie­der­ho­lun­gen von Tat­ort aus den Acht­zi­gern. Der Etat für Sport­rechte der ARD ins­ge­samt betrug laut eines Spie­gel­be­richts 1,03 Mil­li­ar­den Euro in der Gebüh­ren­pe­riode 2009 bis 2012. Und laut Focus haben Gast­stars wie Oli­ver Pocher eine Mil­lion Euro für ihre Auf­tritte kassiert. Wer genauer durch die Pro­gramme zappt um die Gegen­leis­tung für den gezahl­ten Bei­trag zu beur­tei­len, kommt zu einem kla­ren Ergeb­nis: Er fin­det statt Hoch­kul­tur unzäh­lige Talk­shows, Boxen, Fuß­ball (Laut einem Bild-Bericht pla­nen die Sen­der für die Über­tra­gung der Fußball-WM 2014 in Bra­si­lien 210 Mil­lio­nen Euro für die Rechte und wei­tere 30 Mil­lio­nen Euro für die Pro­duk­tion ein.) und Wie­der­ho­lun­gen alter Tatort-Folgen.
Und ob ARD-Telenovelas à la »Rote Rosen« bei Selbst­ver­wirk­li­chungs­plä­nen betro­ge­ner Ehe­frauen wei­ter­hel­fen oder wenigs­tens dem Unter­hal­tungs­auf­trag nach­kom­men, müsste zumin­dest dis­ku­tiert wer­den. Denn auch die Öffentlich-Rechtlichen ent­schei­den beim Pro­gramm nicht nur nach Mei­nungs­viel­falts­an­ge­bot und Qua­li­täts­fern­se­hen, son­dern nach Quote und Zuschau­er­in­ter­esse — anders ließe sich die Aus­strah­lung des sams­täg­li­chen Musi­kan­ten­stadls oder selbst pro­du­zier­ten [sic] Tele­no­ve­las, in denen erst Julia, danach Luisa und schließ­lich Nora ihr Glück gesucht haben, nicht rechtfertigen. Und ob ARD-Telenovelas à la »Rote Rosen« bei Selbst­ver­wirk­li­chungs­plä­nen betro­ge­ner Ehe­frauen wei­ter­hel­fen oder wenigs­tens dem Unter­hal­tungs­auf­trag nach­kom­men, darf bezwei­felt wer­den. Die Sen­dungs­aus­wahl zeigt viel­mehr, dass auch die Öffentlich-Rechtlichen beim Pro­gramm nicht nur nach Mei­nungs­viel­falts­an­ge­bot und Qua­li­täts­fern­se­hen, son­dern nach Quote und Zuschau­er­in­ter­esse ent­schei­den — anders ließe sich die Aus­strah­lung des sams­täg­li­chen Musi­kan­ten­stadls oder selbst pro­du­zier­ten [sic] Tele­no­ve­las, in denen erst Julia, danach Luisa und schließ­lich Nora ihr Glück gesucht haben, nicht recht­fer­ti­gen. Oder dass die inves­ti­ga­ti­ven und auf­wän­di­gen Geschich­ten nur sel­ten zur Prime­time aus­ge­strahlt werden.

Bei aller — berech­tig­ten — Kri­tik an der Quo­ten­fi­xiert­heit von ARD und ZDF: Dass die Öffentlich-Rechtlichen sich bei der Gestal­tung ihrer Pro­gramme auch vom »Zuschau­er­in­ter­esse« lei­ten las­sen, kann man ihnen ange­sichts der Tat­sa­che, dass es die Zuschauer sind, die für diese Pro­gramme zah­len, doch eher nur begrenzt vorwerfen.

(Bonus­tipp für die »WiWo«: Nach Julia und vor Luisa und Nora hat auch noch Nina ihr Glück gesucht.)

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Das wie­derum sind aber nichts ande­res als markt­wirt­schaft­li­che Aspekte, die durch eine Bezu­schus­sung durch die All­ge­mein­heit aber nicht in aus­rei­chen­dem Maß grei­fen können.

Tja, da hatte noch so ein Wort­hau­fen rumgelegen.

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Das Geld fließt für die Sen­de­an­stal­ten so oder so, also warum Gedan­ken daran ver­schwen­den, ob sich Pro­duk­tio­nen auch güns­ti­ger durch­füh­ren oder Talk­show­for­mate tat­säch­lich zum Bil­dungs­fern­se­hen auf­wer­ten las­sen, als nur glück­lich über die teure Ein­stel­lung von Gün­ther Jauch als Mode­ra­tor zu sein. Doch das öko­no­mi­sche Den­ken, das sinn­volle Haus­hal­ten mit Bud­gets und das inten­sive Nach­den­ken über Pro­duk­tio­nen müs­sen zum ganz­heit­li­chen Prin­zip öffentlich-rechtlicher Pro­gramm­ge­stal­tung wer­den. So lange GEZ-Beiträge so oder so flie­ßen, ist die Abwä­gung über­flüs­sig, ob sich Pro­duk­tio­nen auch güns­ti­ger durch­füh­ren oder Talk­show­for­mate tat­säch­lich zum Bil­dungs­fern­se­hen auf­wer­ten las­sen. Und vor allem: Für wel­che Art Bil­dungs­fern­se­hen man wirk­lich ste­hen möchte.

Jetzt spre­chen wir die­sen Satz alle ein­mal laut mit: »Das öko­no­mi­sche Den­ken, das sinn­volle Haus­hal­ten mit Bud­gets und das inten­sive Nach­den­ken über Pro­duk­tio­nen müs­sen zum ganz­heit­li­chen Prin­zip öffentlich-rechtlicher Pro­gramm­ge­stal­tung wer­den.« Ich ver­mute, die »WiWo« wollte uns damit sagen, dass auch ARD und ZDF mehr aufs Geld ach­ten soll­ten, fand aber nie­man­den, der das for­mu­lie­ren konnte.

Wenn »öko­no­mi­sches Den­ken« aber tat­säch­lich umfas­send die »Pro­gramm­ge­stal­tung« von ARD und ZDF bestim­men sollte, würde das doch bedeu­ten, nur noch mög­lichst bil­lige Pro­gramme für ein mög­lichst brei­tes Publi­kum zu sen­den. War nicht der Grund­ge­danke öffentlich-rechtlichen Rund­funks, sich von solch »öko­no­mi­schem Den­ken« freizumachen?

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Keine Frage — es gibt auch hoch­wer­tige Arbei­ten, inves­ti­ga­tive und auf­wän­dige Geschich­ten, die immer­hin auch mit Fern­seh– oder Grim­me­prei­sen belohnt wer­den. Doch sollte der Gebüh­ren­zah­ler als Gegen­leis­tung nicht viel davon erwar­ten dür­fen? Oder sind die Pro­duk­tio­nen in Rela­tion zur Quote dann doch zu teuer? Anders erklärt es sich dem Fern­seh­kon­su­men­ten jeden­falls nicht, dass gerade der­art hoch­wer­tige Bei­träge nie zur Prime­time aus­ge­strahlt werden.

Ich mag, wie die Auto­rin sich in Wischi-Waschi-Formulierungen wie »hoch­wer­tige Arbei­ten« und »auf­wän­dige Geschich­ten« flüch­tet, um nicht müh­sam irgend­ein kon­kre­tes Bei­spiel raus­su­chen zu müs­sen. Aber ver­stehe ich sie rich­tig, dass sie ARD und ZDF hier vor­wirft, öko­no­misch zu den­ken? Oder was meinte sie, als sie schrieb, anspruchs­volle Pro­gramme wür­den im Nacht­pro­gramm ver­steckt, weil sie zu teuer sind für die Primetime?

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Und wo wer­den die Leis­tun­gen von Zei­tun­gen, Fach­ma­ga­zi­nen oder Online­diens­ten berück­sich­tigt, die genauso eine Grund­ver­sor­gung für die (poli­ti­sche) Kul­tur in die­sem Lande sicher­stel­len? Wäre es ange­sichts schwie­ri­ger Markt­be­din­gun­gen dann nicht an der Zeit für eine För­de­rungs­pflicht all die­ser media­len Pro­dukte? Immer­hin hat eine Allensbach-Studie ermit­telt, dass nicht das Kon­su­mie­ren öffentlich-rechtlicher Pro­gramme, son­dern die Nut­zung unter­schied­li­cher Medien Bil­dungs– und Zukunfts­chan­cen offenbart. Denn hoch­wer­tige Pro­duk­tio­nen wer­den auch in Fern­se­hen und Radio ihre Kon­su­men­ten fin­den. Wie jedes andere Unter­neh­men auch müss­ten sich die Sen­de­an­stal­ten dann aber Gedan­ken um die Finan­zie­rung machen, sei es durch Bezahl­an­ge­bote oder Wer­bung. Über­le­gun­gen, die in der Medi­en­land­schaft täg­lich auf der Tages­ord­nung ste­hen. Dass das aber kein unmög­li­ches Unter­fan­gen ist, bewei­sen viele Zei­tun­gen und Maga­zine — die im Übri­gen genauso eine Grund­ver­sor­gung für die (poli­ti­sche) Kul­tur in die­sem Lande sicher­stel­len — und sich erfolg­reich am Markt eta­bliert haben. Alle­samt Publi­ka­tio­nen, die noch nie Gebüh­ren­gel­der erhal­ten und gerade sehr mit schwie­ri­gen Markt­be­din­gun­gen zu kämp­fen haben.

Ich ver­su­che mal, die Argu­men­ta­tion zu ver­ste­hen: Pri­vate Medien tun sich gerade ange­sichts sin­ken­der Ver­triebs– und Anzei­gen­er­löse sehr schwer. Warum soll­ten es ARD und ZDF also nicht genauso schwer haben? Um die »Grund­ver­sor­gung« sicher­zu­stel­len? Aber die stel­len doch Zei­tun­gen und Maga­zine auch sicher. Obwohl man nicht weiß, wie lange und wie gut sie das noch schaf­fen. Die tun sich gerade ange­sichts sin­ken­der Ver­triebs– und Anzei­gen­er­löse näm­lich sehr schwer.

Äh. Ja.

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Und wenn es um die Siche­rung von Viel­falt und Mei­nungs­bil­dungs­mög­lich­kei­ten geht, warum unter­nimmt der Staat dann nichts gegen Google und grün­det eine eine öffentlich-rechtliche Such­ma­schine? Jeder weiß, dass die undurch­schau­ba­ren Algo­rith­men dafür sor­gen, dass User ein ganz bestimm­tes Bild von Rele­vanz und Wirk­lich­keit erhal­ten. Längst nicht alle Tref­fer, die oben in der Liste ste­hen, sind auch die rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zu einem Thema. Und wenn es um die Siche­rung von Viel­falt und Mei­nungs­bil­dungs­mög­lich­kei­ten geht, müsste der Staat kon­se­quen­ter­weise auch etwas gegen Google unter­neh­men und bei­spiels­weise eine öffentlich-rechtliche Such­ma­schine grün­den. Jeder weiß, dass die undurch­schau­ba­ren Algo­rith­men dafür sor­gen, dass User ein ganz bestimm­tes Bild von Rele­vanz und Wirk­lich­keit erhal­ten. Längst nicht alle Tref­fer, die oben in der Liste ste­hen, sind auch die rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zu einem Thema.

Das Huuiiiii, das sie gerade beim Lesen gehört haben, war das Geräusch, wie es die »WiWo« voll­ends aus der Kurve getra­gen hat. Der Staat soll »etwas gegen Google unter­neh­men«. Man müsste so viel dazu sagen, aber man kann mit Ver­rück­ten so schlecht dis­ku­tie­ren. Kli­cken Sie mal auf den Link, den die »WiWo« wie zum Beweis unter den Satz »Längst nicht alle Tref­fer, die oben in der Liste ste­hen, sind auch die rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zu einem Thema« gelegt hat.

(Anschei­nend ist die Auto­rin mal über das Kon­zept der »Filter-Bubble« gestol­pert, hat es aber nicht aufgehoben.)

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Fra­gen, denen die Ver­ant­wort­li­chen der Poli­tik lie­ber aus­wei­chen. Denn sonst würde sich zei­gen: Der Glaube an eine funk­tio­nie­rende Medi­en­land­schaft ohne staat­li­che Len­kung muss end­lich grei­fen. Dann erle­digt sich die zweite Dis­kus­sion um die Orga­ni­sa­tion GEZ gleich mit. Die ist dann nicht mehr not­wen­dig und muss sich der unan­ge­neh­men Frage aus­set­zen, warum das ein­fa­che, trans­pa­rente Sys­tem und der damit ver­bun­dene Weg­fall von Prü­fern vor Ort die Ein­stel­lung von wei­te­ren hun­der­ten Mit­ar­bei­tern statt einer Ver­schlan­kung des Appa­rats erfor­dern. Oder die absurde Tat­sa­che, dass zu einer Ein­trei­bung einer Rund­funk­ab­gabe eine Insti­tu­tion mit mehr Kom­pe­ten­zen aus­ge­stat­tet wird als deut­sche Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den — etwa durch den unein­ge­schränk­ten Daten­zu­griff der Melderegister. Fra­gen, denen die Ver­ant­wort­li­chen der Poli­tik lie­ber aus­wei­chen. Denn sonst würde sich zei­gen: Die Medi­en­land­schaft muss ohne Gebüh­ren­gel­der funk­tio­nie­ren. Dann erle­digt sich die zweite Dis­kus­sion um die Orga­ni­sa­tion GEZ gleich mit. Die ist dann nicht mehr not­wen­dig und muss sich der unan­ge­neh­men Frage aus­set­zen, warum das ein­fa­che, trans­pa­rente Sys­tem und der damit ver­bun­dene Weg­fall von Prü­fern vor Ort die Ein­stel­lung von wei­te­ren hun­der­ten Mit­ar­bei­tern erfor­dern. Oder die absurde Tat­sa­che, dass zu einer Ein­trei­bung einer Rund­funk­ab­gabe eine Insti­tu­tion mit mehr Kom­pe­ten­zen aus­ge­stat­tet wird als deut­sche Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den — etwa durch den unein­ge­schränk­ten Daten­zu­griff auf Melderegister.

Erin­nern Sie sich an den Satz von oben, dass nie­mand eine Mauer b die Exis­tenz öffentlich-rechtlicher Kanäle in Frage stel­len will?

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Doch von der­ar­ti­gen Denk­an­sät­zen will man bei den Öffentlich-Rechtlichen nichts wis­sen. In einem Inter­view mit der Bild-Zeitung ver­tei­digte ZDF-Intendant Mar­kus Schäch­ter vor eini­gen Wochen die neue Gebühr. Als das Blatt auf eine Emnid-Umfrage ver­wies, dass 42 Pro­zent aller Bür­ger auf ARD und ZDF zuguns­ten eines Gebüh­ren­er­las­ses ver­zich­ten wür­den, ant­wor­tete Schäch­ter sogar: »Wahr­schein­lich wür­den genauso viele ant­wor­ten, sofort auf den Wohl­fahrts­staat zu ver­zich­ten, wenn sie keine Steu­ern mehr zah­len müssten.«

Mit die­ser stei­len These beweist Schäch­ter ein­mal mehr, dass es das gebüh­ren­fi­nan­zierte Viel­falts­pro­gramm mit Bil­dungs­mög­lich­keit schon lange nicht mehr gibt. Sonst würde er sei­nem Publi­kum wohl nicht so wenig Unter­schei­dungs­kom­pe­tenz zutrauen.

Doch natur­ge­mäß sind Öffentlich-Rechtliche Sen­de­an­stal­ten gegen der­ar­tige Denk­an­sätze. Sicher ist wohl nur, dass deren Reprä­sen­tan­ten künf­tig vor­sich­ti­ger bei ihren Inter­views sind: In einem Gespräch mit der Bild-Zeitung ver­tei­digte der ehe­ma­lige ZDF-Intendant Mar­kus Schäch­ter die neue Gebühr mit einem frag­wür­di­gen Ver­gleich. Als das Blatt auf eine Emnid-Umfrage ver­wies, dass 42 Pro­zent aller Bür­ger auf ARD und ZDF zuguns­ten eines Gebüh­ren­er­las­ses ver­zich­ten wür­den, ant­wor­tete Schäch­ter sogar: »Wahr­schein­lich wür­den genauso viele ant­wor­ten, sofort auf den Wohl­fahrts­staat zu ver­zich­ten, wenn sie keine Steu­ern mehr zah­len müssten.«

Mit die­ser These hat Schäch­ter gezeigt, dass das gebüh­ren­fi­nan­zierte Viel­falts­pro­gramm wohl doch nicht zu mehr Bil­dung füh­ren kann. Sonst würde er sei­nem Publi­kum wohl nicht so wenig Unter­schei­dungs­kom­pe­tenz zutrauen..

Blöd: Das »Bild«-Interview von Mar­kus Schäch­ter erschien nicht vor eini­gen Wochen, son­dern vor über einem Jahr, und damals war er, anders als heute, auch noch ZDF-Intendant.

Natür­lich kann man dar­über strei­ten, ob die Par­al­lele, die er zieht, über­zeu­gend ist. Aber darin, dass man sie für abwe­gig hält, einen Beweis zu sehen, dass die Pro­gramme von ARD und ZDF die Leute nicht klü­ger machen, ist argu­men­ta­tiv der­art trost­los, dass sogar Mar­kus Schäch­ter dage­gen wie ein bril­lan­ter Rhe­to­ri­ker wirkt.

Bleibt die Frage: Darf man von einem jour­na­lis­ti­schen Medium, das sei­ner Kon­kur­renz die Exis­tenz­be­rech­ti­gung abspricht, erwar­ten, dass es dabei fair und kor­rekt ist (von ver­ständ­lich ganz zu schwei­gen)? Und wenn dies nicht im ers­ten Anlauf gelun­gen ist, dass es sich trans­pa­rent kor­ri­giert? Naha­hain, lacht die »Wirt­schafts­wo­che«, das kann man von uns wirk­lich nicht erwarten.