Das ist vor­läu­fig alles, was aktu­ell von der mit Halb– und Unwahr­hei­ten gespick­ten Pres­se­mit­tei­lung übrig geblie­ben ist, die der Deut­sche Fuß­ball­bund (DFB) vor zwei Wochen an zig Poli­ti­ker, Funk­tio­näre und andere Pro­mi­nente mit der Bitte um Ver­brei­tung geschickt hat:

Jens Wein­reich hat vor dem Land­ge­richt Ber­lin eine einst­wei­lige Ver­fü­gung erwirkt, die es dem Ver­band ver­bie­tet zu behaupten:

  • er habe sei­nen Prä­si­den­ten Theo Zwan­zi­ger »ohne Anlass« einen »unglaub­li­chen Dem­ago­gen« genannt,
  • er habe zur Ver­mei­dung einer Klage eine ent­schul­di­gende Erklä­rung abgegeben,
  • er habe durch die For­mu­lie­rung »die Gren­zen der Mei­nungs­frei­heit ein­deu­tig über­schrit­ten«, ohne zugleich dar­auf hin­zu­wei­sen, dass das Kam­mer– und das Land­ge­richt Ber­lin in den Äuße­run­gen zuläs­sige Mei­nungs­äu­ße­run­gen sah.

Mehr natür­lich in Jens Wein­reichs Blog.

Nach­trag, 17:40 Uhr. Der DFB zeigt sich als schlech­ter Ver­lie­rer, macht erneut eine Kehrt­wende und kün­digt an, nun Klage gegen Jens Wein­reich zu erhe­ben. Nach Ansicht des DFB hätte der Jour­na­list offen­bar die über ihn vom DFB ver­brei­te­ten Unwahr­hei­ten als Ver­such einer »güt­li­chen Bei­le­gung des Ver­fah­rens« akzep­tie­ren sollen.

Nach­trag, 19:40 Uhr. Der DFB hat seine alte Pres­se­mit­tei­lung umge­schrie­ben, um der Einst­wei­li­gen Ver­fü­gung gerecht zu wer­den. Vor­her und nach­her kann man hier ver­glei­chen [via Lob­ser­va­teur in den Kom­men­ta­ren].