Autor: Stefan Niggemeier

Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!

Lassen wir uns die Sache mit dem Leistungsschutzrecht sicherheitshalber von den Leuten erklären, die sich damit auskennen müssen, weil sie es sich ausgedacht haben: die Presseverleger. Im Januar 2013 veröffentlichten die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, BDZV und VDZ, eine gemeinsame Broschüre mit 17 Fragen und Antworten zu dem von ihnen geforderten Leistungsschutzrecht.

Unter Punkt 7 heißt es darin:

Es ist wichtig, die Position der Verlage im Detail zu verstehen: Sie sind für freie Links, auch Überschriften können frei verwendet werden. Doch das Kopieren von Textauszügen oder ganzer Beiträge sollte nicht ohne vorheriges Nachfragen beim Verlag möglich sein. Es ist nur fair, dass etwa Aggregatoren eine Lizenz brauchen, um ihre auf fremden Inhalten basierenden Geschäftsmodelle zu realisieren. Das Leistungsschutzrecht trägt dazu bei, dieses Prinzip durchzusetzen: Wer nutzen will, muss vorher fragen.

Unter Punkt 10 steht:

Wenn […] Suchmaschinen und Aggregatoren wünschen, Auszüge aus Artikeln oder ganze Texte anzuzeigen, müssen sie den Verlag in Zukunft vorher fragen. […] Wenn zwei Partner nicht zueinanderfinden, entstehen Chancen für Konkurrenten.

Wer nutzen will, muss vorher fragen. Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, darüber kann man streiten, aber die Logik war nachvollziehbar.

Genau genommen ist die Forderung einer Reihe von Verlage unter der Führung von Axel Springer, die sich in der VG Media zusammengeschlossen haben, aber natürlich eine andere: Wer nutzen will, muss zahlen.

Das wäre die Antwort, die ein Unternehmen wie Google bekäme, wenn es fragte. Google will aber nicht zahlen. Und hat deshalb — bei seiner Websuche — auch nicht gefragt. Die VG Media hat Google daraufhin verklagt.

So weit, so konsequent.

Aber konsequent ist auch die Reaktion von Google: Der Konzern hat heute bekannt gegeben, von kommender Woche an von den Suchergebnissen der VG-Media-Verlage nur noch das anzuzeigen, wofür keine Genehmigung notwendig ist: die Überschrift und der Link.

Der Schritt von Google ist womöglich rechtlich notwendig, ganz sicher aber geschickt. Das Unternehmen listet die Angebote der Leistungsschutz-Allianz nicht aus, was angesichts der marktbeherrschenden Stellung womöglich heikel wäre. Aber es zeigt nur das an, was unbestritten nicht gegen das Leistungsschutzrecht verstößt.

Die Verlage hätten so mit dem von ihnen heftig herbeilobbyierten Gesetz erreicht, dass ihre Seiten in den Suchergebnissen weniger attraktiv erscheinen und mutmaßlich weniger geklickt werden. Glückwünsche bitte direkt an Christoph Keese, Mr. Leistungsschutzrecht bei Axel Springer.

Das war aber natürlich nicht das Ziel, und so formuliert die VG Media eine wütende Pressemitteilung mit dem irren Titel: „Google erpresst Rechteinhaber“.

Die VG Media wirft Google vor, diejenigen Verleger zu „diskriminieren“, die von Google für die Anzeige ihrer Inhalte Geld wollen, und zwar dadurch, dass es deren Inhalte nur noch in der kostenlos erlaubten Form anzeigt. Die „Erpressung“ besteht aus VG-Media-Sicht darin, dass Google auf diese Weise „die Zustimmung der Verleger zu einer unentgeltlichen Nutzung der Inhalte erzwingen“ will.

Noch einmal zum Mitdenken: Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt.

Man kann den Irrsinn kaum noch angemessen kommentieren.

Zum Stichwort „Erpressung“ fiele mir jetzt eher eine Gruppe von Verlagen ein, die andere Unternehmen dazu zwingen will, ihre Inhalte (zu deren Vorteil) anzuzeigen und ihnen dafür auch noch Geld zu geben.

Der harmlosen Logik „Wer nutzen will, muss vorher fragen“ aus der PR-Broschüre der Verlage steht in Wirklichkeit die Forderung gegenüber: „Google muss nutzen und zahlen.“

Nun ist es aber so, dass das neue Leistungsschutzrecht gar keinen Vergütungsanspruch festlegt, sondern nur einen Unterlassungsanspruch. Es stellt fest, dass der Presseverleger „das ausschließliche Recht“ hat, „das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Er kann dieses Recht aber übertragen.

Das Unternehmen Google hat den VG-Media-Verlagen heute de facto erklärt, dass sie ihr Recht gern behalten können.

Wer nutzen will, muss vorher fragen. Wer nicht fragen will, nutzt nicht.

Was der Presserat empfiehlt, ist dem „Spiegel“ egal


(Unkenntlichmachung: BILDblog)

Mit seinem „Stoppt Putin jetzt“-Titelbild hat der „Spiegel“ gegen den Pressekodex verstoßen. Das hat der Beschwerdeausschuss 2 des Deutschen Presserates am 9. September einstimmig festgestellt. Das Nachrichtenmagazin habe die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Opfer des Fluges MH17 verletzt und sie „zur Emotionalisierung für die im Titel enthaltene politische These instrumentalisiert“.

Der „Spiegel“ hält das für keine erwähnenswerte Tatsache.

Bis heute hat er nicht darüber berichtet, dass das Selbstkontroll-Gremium eine Missbilligung ausgesprochen hat. Er hat es offenkundig auch nicht vor.

Der Geschäftsführende Redakteur Rüdiger Ditz schreibt mir auf Anfrage, die „Abdruckpflicht“ gelte laut Beschwerdeordnung des Presserats „ausschließlich für Rügen. Bei der Missbilligung ist das nicht vorgesehen. Und auch bei anderen Blättern ist es zumindest sehr unüblich, Missbilligungen abzudrucken. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt.“

Nun, hier wäre einer, ganz aktuell sogar, aus dem „Nordbayerischen Kurier“.

Tatsächlich besteht laut Beschwerdeordnung keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichungen. Als „Ausdruck fairer Berichterstattung“ empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch die Veröffentlichung. Das steht sogar in der konkreten Entscheidung des Presserates, die der „Spiegel“ bekommen hat.

Ich vermute, dass sie dort mit dem Ausdruck „faire Berichterstattung“ nichts anfangen konnten.

Der „Spiegel“ hat eine eigene Rubrik, in der er über Reaktionen auf seine Berichterstattung berichtet. Sie heißt „Rückspiegel“, und wenn Margot Käßmann in der „Gala“ erzählt, wie es war, als sie dem „Spiegel“ ein Interview gegeben hat, steht es hier, und wenn der „Kölner Stadtanzeiger“ etwas zitiert, was der „Spiegel“ herausgefunden hat, steht es hier, und wenn das „Heute Journal“ den „Spiegel“ erwähnt, steht es hier.

Wenn der Presserat das Titelbild des „Spiegel“ kritisiert, weil er die Opfer eines Flugzeugabsturzes zur Emotionalisierung einer politischen These instrumentalisiert hat, steht es hier nicht und nicht bei „Spiegel Online“ und nicht zwischen den Steppenläufern, die durch das „Spiegelblog“ wehen.

Am 11. August zitierte der „Spiegel“ in seiner „Rückspiegel“-Rubrik allerdings ausführlich aus einem Artikel von „FAZ“-Redakteur Michael Hanfeld:

Die sind ja so cool, die Redakteure der Bild am Sonntag. Wie sie da in der Fernsehwerbung auftauchen … Ganz am Rande taucht, wenn ich mich nicht täusche, im jüngsten Spot kurz der stellvertretende Chefredakteur Nicolaus Fest auf. Der hatte, wie wir uns erinnern, einen Kommentar gegen den Islam geschrieben, dem man nicht zustimmen muss. Und wurde dafür anschließend … in den Boden gestampft. Die BamS-Chefin Marion Horn eierte herum. Der Bild-Chefredakteur Kai Diekmann konterte Fests Kommentar nicht nur, er nahm ihn auseinander und lud einen Gastkommentator ein, es dem Kollegen richtig zu zeigen. Sollte man das so machen, wenn sich im Internet, wie es heute andauernd passiert, der Shitstorm formiert und die Sache richtig dampft? … Wie man es besser macht und der Versuchung, sich dem Shitstorm zu ergeben, nicht erliegt, bewies diese Woche der SPIEGEL. Da gab es Unmut zuhauf über das Titelbild „Stoppt Putin jetzt!“. Kriegstreiberei sei das, tönte es massenhaft. Putins fünfte Kolonne im Netz ist bekanntlich rege. Das sei „eine absurde Behauptung“, hieß es dazu im SPIEGEL-Blog in eigener Sache. Damit verbunden war der Hinweis, die Titelgeschichte doch bitte mal ganz zu lesen. Man muss sich schon überlegen, ob es überhaupt nötig ist, seinen Standpunkt nochmals moderierend zu verteidigen.

Man kann den Abdruck dieser FAZ-Textstellen mit dem Plädoyer im letzten Satz im „Spiegel“ vermutlich programmatisch verstehen. Der „Spiegel“ verteidigt sich nicht. Das hat er überhaupt nicht nötig, denn er ist ja der „Spiegel“. Und wenn er nicht dazu verpflichtet ist, eine Missbilligung durch den Presserat zu veröffentlichen, veröffentlicht er sie natürlich nicht. Denn was wäre dadurch schon zu gewinnen? Also, außer Vertrauen?

Erstaunlicherweise hat sich der „Spiegel“ zwar nicht gegenüber seinen Lesern und der kritischen Öffentlichkeit, aber gegenüber dem Presserat richtig ins Zeug gelegt, um mit bemerkenswerten Spitzfindigkeiten den Vorwurf mehrerer Beschwerdeführer zu entkräften, der „Spiegel“ habe die Persönlichkeitsrechte der Opfer oder Gefühle der Angehörigen verletzt oder die Opfer instrumentalisiert. Der Presserat fasst die Argumentation des „Spiegel“-Justiziariates so zusammen:

Bis heute, circa einen Monat nach Veröffentlichung, habe sich noch kein Angehöriger an den SPIEGEL gewandt und eine Verletzung seiner Gefühle gerügt. Es habe auch kein Angehöriger moniert, dass die Opfer durch den SPIEGEL instrumentalisiert würden. Wieso auch? Selbstverständlich lasse der SPIEGEL nicht die verstorbenen Opfer fordern, dass Putin gestoppt werden müsse, sondern nehme die Opfer zum Anlass seiner Forderung, Putin zu stoppen.

Warum sollten Gefühle der Angehörigen durch eine nochmalige Veröffentlichung ehemals mit Einverständnis ihrer verstorbenen Angehörigen veröffentlichter Portraitfotos verletzt werden? Warum solle die Nennung der Namen der Opfer die Gefühle ihrer Angehörigen verletzen? Die Namensnennung sei ein Gedenken, wie sie im nordeuropäischen Kulturkreis als aufrichtige Trauer und Innehalten absolut üblich sei. Folge eine Verletzung der Gefühle der Angehörigen aus der Veröffentlichung von harmlosen Fotos (wie sie im sudeuropäischen Bereich gerade auf Friedhöfen üblich seien)?

Der Rechtsabteilung sei bewusst, dass der Presserat die Veröffentlichung von „Opfergalerien“ als Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Opfer ansehe. Gerade in diesem Fall könne man nur anregen, dass der Presserat seine Einschätzung gut be- und überdenke. Denn wer die vom SPIEGEL gerade nicht veröffentlichten Fotos sehe (der Beschwerdegegner hat dazu insbesondere Fotos von Leichen von MH17-Passagieren eingereicht) und sich ernsthaft mit der dem Titel des Heftes einhergehenden „Emotionalisierung“ auseinandersetze, der müsse sich fragen, ob ein noch weitergehender Verzicht auf „Emotionalisierung“ nicht das genaue Gegenteil dessen sei, was von Medien nach Ziffer 1 zu Recht verlangt werde. Hätten die Medien mit der Veröffentlichung von Portraitfotos und nicht nur Zahlen nicht eine besonders verantwortungsvolle Balance gefunden zwischen der leicht möglichen Emotionalisierung durch Veröffentlichung der Bilder der Unglücksstelle und einem emotionslosen Datenjournalismus?

Was die Portraitfotoveröffentlichung und die Abwägung zwischen Berichterstattungsinteresse und Persönlichkeitsschutz angehe, sei allein Ziffer 11.3 und nicht 8.1 und 8.2 einschlägig. Es gehe nicht um Kriminalberichterstattung, sondern um eine Berichterstattung über Krieg, Unglücksfälle und Katastrophen. Und auch sonst sei die Veröffentlichung der Identität von Opfern in Wort und Bild nicht per se unzulässig, sondern eine Frage der Abwägung. In diese einzustellen sei auf Seiten des Berichterstattungsinteresses, dass nicht die Namen der Opfer eines Allerweltsdeliktes, sondern der ersten nicht mehr zu den eigentlichen Kriegsparteien zählenden Kriegsopfer und zivilen Opfer eines Krieges in Rede stünden. Auf Seiten des Persönlichkeitsschutzes sei zu berücksichtigen, dass die Identität der Opfer schon von der Malaysia-Airlines publik gemacht worden sei, längst öffentlich bekannt gewesen seien. Der SPIEGEL habe sich ausschließlich ohne irgendein Zugangshindernis zugänglicher öffentlicher Quellen bedient. Von daher könne die Veröffentlichung der Namen und von Fotos aus der von den Opfern selbst gewählten Sozial- oder Öffentlichkeitssphäre nach herkömmlichen, Fragen der Emotionalisierung nicht berücksichtigenden Maßstäben, nicht ansatzweise als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte angesehen werden.

Der Presserat erwiderte:

Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Gestaltung des Titelblatts eine Verletzung der Ziffer 8 des Pressekodex. Die Mitglieder sind übereinstimmend der Auffassung, dass die fünfzig mit Portraitfotos auf dem Titelblatt veröffentlichten Opfer des Unglücksfluges MH17 in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden. Denn zumindest für einen Teil der Opfer-Bilder lag offensichtlich keine Zustimmung zur Veröffentlichung im Sinne der Richtlinie 8.2** vor.

Aus einer vormaligen Veröffentlichung eines Bildes in einem sozialen Netzwerk kann nicht auf eine Genehmigung zur Verwendung des Bildmaterials in anderen Zusammenhängen geschlossen werden. Zudem ist für das Verständnis des Unglückshergangs das Wissen um die Identität der Opfer unerheblich. Zwar führt der Beschwerdegegner zu Recht aus, bei diesem Flugzeugabsturz handele es sich nicht um ein „Allerweltsdelikt“. Allein aus der Prominenz eines Unglücksfalls lässt sich jedoch kein berechtigtes öffentliches Interesse an der Identität der Opfer ableiten. Daher überlagert der Persönlichkeitsschutz der Opfer ein mögliches Interesse der Leser. Der Beschwerdeausschuss bleibt hier bei seiner, dem Beschwerdegegner ausweislich seiner Stellungnahme bereits bekannten, Spruchpraxis.

Einen Verstoß gegen den Opferschutz sieht der Ausschuss zudem darin, dass die auf dem Titelblatt abgebildeten Opfer zur Emotionalisierung für die im Titel enthaltene politische These „Stoppt Putin jetzt“ instrumentalisiert werden. Der Argumentation des Beschwerdegegners, bei der Abwägung zwischen Berichterstattungsinteresse und Persönlichkeitsschutz sei allein Richtlinie 11.3 und nicht 8.1 und 8.2 einschlägig, da es nicht um Kriminalitätsberichterstattung gehe, folgt der Beschwerdeausschuss nicht. Richtlinie 8.2 bezieht sich als Konkretisierung zu Ziffer 8 auf den Opferschutz im Allgemeinen und nicht auf die in Richtlinie 8.1 thematisierte Kriminalitätsberichterstattung und ist daher auch bei Kriegs- oder Katastrophenberichterstattung einschlägig.

[Offenlegung: Ich habe eineinhalb Jahre für den „Spiegel“ gearbeitet.]

Leistungsschutz­recht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an

Wer die Internetsuche von web.de, GMX oder T-Online nutzt, bekommt keine Ergebnisse mehr von „Bild“, „Welt“, „Hannoversche Allgemeine“, „Berliner Zeitung“ und zahlreichen weiteren Online-Angeboten von Zeitungen angezeigt. Die drei Portale haben jene Verlage, die in der VG Media organisiert sind, um Ansprüche aus dem neuen Presse-Leistungsschutzrecht geltend zu machen, ausgelistet.


Betroffen sind unter anderem folgende Seiten:

  • haz.de
  • welt.de
  • bild.de
  • abendblatt.de
  • mopo.de
  • morgenpost.de
  • ksta.de
  • express.de
  • derwesten.de
  • rp-online.de
  • merkur-online.de
  • tz.de
  • waz-online.de
  • goettinger-tageblatt.de
  • op-marburg.de
  • ln-online.de
  • lvz-online.de
  • dnn-online.de
  • shz.de
  • augsburger-allgemeine.de
  • oz-online.de
  • bunte.de
  • berliner-zeitung.de

Inhalte anderer Verlage, die nicht Geld für die Anzeige kurzer Ausschnitte ihrer Inhalte in Suchmaschinen oder Aggregatoren verlangen, werden nach wie vor angezeigt. Nach Angaben des Unternehmens 1&1, zu dem GMX und web.de gehören, wurden alle digitalen verlegerischen Angebote, die die VG Media als Wahrnehmungsberechtigte ausweist, zum 1. August 2014 bis auf weiteres ausgelistet. Anfang Juli hatte die VG Media bekannt gegeben, unter anderem 1&1 auf „Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung der Presseleistungsschutzrechte der Verleger“ verklagt zu haben.

1&1-Sprecher Jörg Fries-Lammert begründet die Auslistung auf Nachfrage so:

Die VG Media macht für die von ihr vertretenen Presseverleger Ansprüche nach dem sog. Leistungsschutzrecht geltend. Im Kern geht es unter anderem darum, ab welcher Textlänge und von wem Presseverleger eine Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen verlangen können. Wir sind überzeugt, dass diese Forderungen unbegründet sind. Lediglich vorsorglich haben wir uns entschlossen, hiervon betroffene Angebote auszulisten. Nutzereffekte waren bisher nicht feststellbar.

Der Schritt der Suchmaschinen ist konsequent: Schließlich untersagt das neue Leistungsschutzrecht, das die Verlage unter Führung des Axel-Springer-Verlages und seines Strategen Christoph Keese erkämpft haben, die ungenehmigte Anzeige von Ausschnitten ihrer Inhalte. Ob die sogenannten „Snippets“ in den Ergebnissen von Suchmaschinen davon betroffen sind, ist umstritten — die in der VG Media organisierten Verlage meinen Ja.

Insofern können sie sich also freuen, dass ihre Inhalte nicht mehr von GMX, web.de und T-Online genutzt werden und kein Nutzer dieser Angebote mehr zu ihren Seiten geführt wird.

Die Bedeutung dieser drei Angebote ist nicht groß; der Rückgang des Traffics dürfte für die betroffenen Seiten nur minimal sein. Andere Suchmaschinen wie Yahoo und Bing scheinen die Verlage der Leistungsschutzallianz bislang nicht ausgelistet zu haben.

Dadurch dass GMX, web.de und T-Online anders als Google nicht den Markt dominieren, haben die Verlage keine Handhabe, gegen die Auslistung vorzugehen. Im Fall von Google würden sie einen solchen Schritt als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung interpretieren und versuchen, dagegen juristisch vorzugehen. Die Suchmaschine von Google soll die Verlags-Inhalte, die sie nicht anzeigen darf, anzeigen müssen — und dafür zahlen.

GMX, web.de und T-Online weisen ihre Nutzer nicht darauf hin, dass ihnen bestimmte Seiten bei der Suche nicht mehr angezeigt werden. Es scheint bislang auch niemandem groß aufgefallen zu sein, was den Verlagen, die ihre wertvollen und nun durch ein eigenes Leistungsschutzrecht geschützten Inhalte für unverzichtbar für eine Suchmaschine halten, zu denken geben könnte.

Nachtrag, 15.45 Uhr. Jetzt habe ich auch eine Antwort der Telekom zur Auslistung der Verlagsseiten auf t-online.de bekommen:

Die VG Media und die Deutsche Telekom haben sich in der letzten Zeit über die Lizenzierung der Leistungsschutzrechte von denjenigen Presseverlegern ausgetauscht, die von der VG Media vertreten werden. Man konnte sich allerdings nicht einigen. Die Deutsche Telekom hat sich daher — bis auf Weiteres — entschlossen, ab Ende Juli 2014 die entsprechenden Suchergebnisse auf ihren Portalen so darstellen zu lassen, dass sie eindeutig nicht unter das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse der von der VG Media vertretenen Presseverlage fallen.

„Nachtmagazin“ produziert Anfang nach Panne noch einmal neu fürs Netz

Sie mögen das bei ARD-aktuell, aus irgendwelchen Gründen, wenn die Moderatorin oder der Moderator des „Nachtmagazins“ am Anfang der Sendung ein paar Schritte quer durchs Studio geht. Deshalb stehen sie nicht auf ihrer ersten Moderationsposition, sondern laufen immer erst vom Tisch über das teure Nachrichtenparkett dahin. Währenddessen fliegt die Kamera eine Runde durchs Studio, vermutlich nach dem Motto: Wenn das schon technisch möglich ist, sollte man es auch machen.

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gab es Komplikationen:

Kann mal passieren, und Gabi Bauer ist ohnehin nicht so leicht aus der Fassung zu bringen.

Interessant ist aber, dass die Sendung im Archiv auf tagesschau.de ohne die Panne beginnt. Stattdessen sieht man in ganzer Pracht, was sich die Redaktion ausgedacht hatte, um die gewaltige Projektionswand zu bespielen.

Der Anfang wurde also nach der Sendung noch einmal produziert. Was doch ein erstaunlicher Aufwand ist. Kai Gniffke, Erster Chefredakteur von ARD-aktuell, erklärt es mir so:

Die Nutzer von tagesschau.de haben Anspruch auf inhaltlich und technisch fehlerfreie Informationssendungen. Dabei lassen wir uns von folgender Überlegung leiten: Ist eine Nachrichten-Website ein reiner Ausspielkanal für all das, was man im linearen Fernsehen gesendet hat, quasi als Dokumentation des Senders, oder ein Portal, das den Nutzern die Möglichkeit gibt, sich zeitunabhängig mit Hilfe von Videos auf Abruf zu informieren? Wir haben uns ganz eindeutig für das Letztere und damit für die meines Erachtens modernere Interpretation entschieden, auch wenn wir diejenigen Nutzer enttäuschen, die auf unserer Website auch gerne Sendestörungen wiedergegeben sähen.

Na gut. Müssen die Sendestörungsgucker halt hierher kommen.

[mit Dank an Robin D.!]

Dr. Oetker und die Frage: Ist bunte.de ein „von Ethik geprägtes redaktionelles Umfeld“?


(Verpixelung von mir.)

Bei Burdas Knallportal Bunte.de machen sie sich Sorgen um das Gewicht von Harper, der dreijährigen Tochter von Victoria und David Beckham. Unter dem Schutz der Anonymität hat dort ein redaktioneller Mitarbeiter einen Artikel verfasst, der fragt, ob das Mädchen „zu moppelig“ ist.

Während die beiden Stars rank und schlank durchs Leben gehen, zieht es Harper offenbar vor, getragen zu werden. Das zeigen aktuelle Aufnahmen. Zudem lässt es sich die kleine Prinzessin dabei noch schmecken, genießt augenscheinlich einen Softdrink. Wenn dem so ist, nimmt Harper mit einem Zug wohl mehr Kalorien zu sich als ihre Mutter in der ganzen Woche…

Können Becks und Posh ihrer Kleinen etwa keinen Wunsch abschlagen? Lassen sie bei der Erziehung die Zügel schleifen und geben ihr bedenkenlos Süßes und Fettiges im Übermaß? Die weitere Entwicklung der Dreijährigen wird es zeigen.

(Der „Wenn dem so ist“-Satz ist inzwischen ohne Erklärung verschwunden.)

Das eklige Fabulat auf der Grundlage von Paparazzi-Fotos hat der „Bunten“ viel Kritik beschert, aber offenbar auch reichlich Klicks — heute legt sie mit der Ferndiagnose eines Heilpraktikers nach.

Mathias Schindler hat das Machwerk gestern dazu bewegt, eine Mail an Dr. Oetker, einen Werbekunden von bunte.de, zu schreiben:

Sehr geehrter Herr Dr. Schillinger,

über soziale Netzwerke bin ich heute auf einen Textbeitrag auf der Website www.bunte.de hingewiesen worden, auf der — unabhängig von allen anderen Verstößen gegen Persönlichkeitsrecht und Würde der
Betroffenen — die Frage aufgeworfen wird, ob die dreijährige Tochter von zwei Prominenten zu dick sei. Neben diesem Text ist umfangreiche und entsprechend der üblichen TKPs wohl auch recht teure Werbung für Produkte Ihres Hauses (Screenshot als Referenz anbei). Sie finanzieren über Ihren Werbeetat ein solches Verhalten und ich werde Sie nicht aus der moralischen Verantwortung dafür entlassen.

Es ist nicht anzunehmen, dass die Redaktion der Bunten über Nacht ihr Verhalten aus innerer Überzeugung heraus ändern wird, allerdings werde ich die nächste Kaufentscheidung an der Tiefkühltruhe meines Supermarktes davon abhängig machen, wie Sie meine Fragen beantworten:

1. Inwiefern finden sich die Grundsätze des Unternehmens Dr. Oetker GmbH im Umgang mit den Persönlichkeitsrechten von minderjährigen Kindern Prominenter durch die BUNTE im Einklang?

2. Welche Werbemaßnahmen führen Sie auf www.bunte.de durch und welche werden Sie in Zukunft durchführen?

Bitte erlauben Sie mir die Veröffentlichung Ihrer Antwort in den sozialen Medien.

Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Schindler, Potsdam

Schillinger, Leiter der Hauptabteilung Öffentlichkeitsarbeit, antwortete:

Sehr geehrter Herr Schindler,

vielen Dank für Ihre Mail und den Hinweis auf das redaktionelle Umfeld unseres Werbebanners auf „bunte.de“.

Bei der Platzierung unserer Werbemittel in klassischen Medien wie TV, Print und Online ist uns als Familienunternehmen ein von Ethik geprägtes redaktionelles Umfeld sehr wichtig. Um diese Umfeld-Qualität zu gewährleisten, nehmen wir Preisaufschläge für Qualitäts-Umfelder gerne „in Kauf“ und akzeptieren hierfür selbst eine Verteuerung unserer Produktkampagnen. Platzierungen in „Dirty“ Talk Shows, im Dschungelcamp oder Big Brother wird es daher von unseren Produkten nicht geben, dies gilt auch für Online-Umfelder.

Die Bunte sowie der Online-Ableger „bunte.de“ sind uns bislang nicht als „problematisches“ Umfeld aufgefallen. Wir werden Ihren Hinweis jedoch zum Anlass nehmen, unsere Platzierung auf „bunte.de“ zukünftig kritisch zu begleiten und diese Erfahrungen in unsere Platzierungsstrategie einfließen zu lassen.

Einen direkten Einfluss auf die Redaktion lehnen wir jedoch ab, da wir auf der Grundlage des Grundgesetzes an den Sinn einer Trennung von Redaktion und Werbung glauben und entsprechend handeln. Wir werden gleichwohl dem Verlag unsere Position darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Schillinger

Ich kann nicht beurteilen, ob das nur eine Standardantwort ist. Aber es liest sich doch erstaunlich deutlich.

Und das wäre doch eine erfreuliche Entwicklung: Wenn besinnungslos auf Klicks und Krawall optimierte Medien wie bunte.de von (potentiellen) Werbekunden als das beurteilt werden, was sie sind. Mir würden da jetzt noch ein paar andere Ausdrücke einfallen, aber für den Anfang tut’s problematisches Umfeld auch.

Schweigen fürs Leistungsschutzrecht

Nachtrag, 14:40 Uhr. Okay, keine Glanzleistung, dieser Eintrag. Zwei wichtige Korrekturen unten.

Im Juni haben zwölf Verlage und die von ihnen gestützte Verwertungsgesellschaft VG Media Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Google eingelegt. Sie werfen dem Suchmaschinen-Unternehmen vor, im Zusammenhang mit dem neuen Presse-Leistungsschutzrecht seine Vormachtstellung am Markt zu missbrauchen.

Das Bundeskartellamt hat diese Beschwerde, wie die „Frankfurter Allgemeine“ berichtete und die Agenturen dpa, epd und Reuters meldeten, zurückgewiesen.

Über die Beschwerde berichtete die „Welt“, deren Verlag Axel Springer zu den Beschwerdeführern zählt, im Juni:

Über die abschlägige Antwort des Kartellamtes berichtete die „Welt“: nicht.

Über die Beschwerde berichtete das „Hamburger Abendblatt“, dessen Verlag Funke zu den Beschwerdeführern zählt, im Juni:

Über die abschlägige Antwort des Kartellamtes berichtete das „Hamburger Abendblatt“: nicht.

Über die Beschwerde berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“, dessen Verlag DuMont Schauberg zu den Beschwerdeführern zählt, im Juni:

Über die abschlägige Antwort des Kartellamtes berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“: nicht*.

Über die Beschwerde berichtete die „Hannoversche Allgemeine“, deren Verlag Madsack zu den Beschwerdeführern zählt, im Juni:

Über die abschlägige Antwort des Kartellamtes berichtete die „Hannoversche Allgemeine“: nicht*.

„Wir Verlage“, sagt Thomas Düffert, Chef der Madsack-Mediengruppe, „sind ein Garant der Meinungsbildung und damit für die Demokratie in Deutschland.“ Solche Sätze dienen offenkundig nur dazu, Forderungen an andere zu bekräftigen. Sie sind keine Verpflichtung für die eigene tägliche Arbeit.

*) Korrektur, 14:15 Uhr. Die „Hannoversche Allgemeine“ hat zwar nicht online, aber am Samstag in ihrer Print-Ausgabe berichtet. Und auch der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat zwar online keine Meldung gebracht, aber in der Zeitung.

 
Aus dem Archiv:

Mutmaßungen über Google: Kartellamt lässt Madsack und VG Media blöd aussehen

FAZ.net berichtet, dass das Bundeskartellamt eine Beschwerde deutscher Zeitungsverlage gegen Google in Sachen Leistungsschutzrecht scharf zurückgewiesen gewiesen habe. In einem Brief der Behörde heiße es: „Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen. Das eigentliche Beschwerdeziel bleibt unklar.“ Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte: „Erforderlich für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht. Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen.“ Die Vorwürfe der VG Media knüpften nicht an ein konkretes Verhalten von Google an.

Das erinnert mich daran, dass ich hier seit Wochen einen fertigen Eintrag zum Thema ungebloggt herumliegen habe. Es ist die Fortsetzung dieses Eintrags, in dem ich der VG Media vorgeworfen hatte, den Bundestag in eben dieser Sache zu desinformieren.

Das passt heute ganz gut:

Die Madsack-Mediengruppe macht Google öffentlich unhaltbare Vorwürfe, möchte Nachfragen dazu aber nicht beantworten.

Thomas Düffert, der Vorsitzende der Geschäftsführung, hatte im Juni begründet, warum sich sein Verlag („Hannoversche Allgemeine Zeitung“, „Leipziger Volkszeitung“, „Lübecker Nachrichten“) zusammen mit elf anderen und der Verwertungsgesellschaft VG Media beim Bundeskartellamt über den Suchmaschinenkonzern beschwert habe:

„Madsack hat im vergangenen Jahr von Google eine schriftliche Aufforderung erhalten, auf die Durchsetzung unseres soeben durch den deutschen Gesetzgeber gewährten Presseleistungsschutzrechtes ganz zu verzichten und zu erklären, keine Vergütungsansprüche gegen Google geltend zu machen. Andernfalls würde Google, als deutschland- und weltweit größter Betreiber von Suchmaschinen, unsere digitalen verlegerischen Angebote auslisten. Für uns ist diese Drohung eindeutig ein Marktmissbrauch, denn bei einem Fast-Monopolisten wie Google ausgelistet zu werden und damit nicht mehr sichtbar zu sein, hat weitreichende Folgen.

Ich habe der Madsack-Pressestelle dann folgende Fragen gestellt:

Können Sie mir sagen, wann und in welcher Form Google Madsack damit gedroht hat, die Angebote aus seiner Suchmaschine auszulisten?

Im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht hat Google im Sommer 2013 angekündigt, Angebote, die keine entsprechende Einverständniserklärung abgeben, aus „Google News“ herauszunehmen, nicht aber aus der Suchmaschine. Bezieht sich die Aussage von Herrn Düffert darauf? Oder gab es weitere „Drohungen“ von Google?

Hat „Google News“ nach Ansicht von Madsack eine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Nachrichtenaggregatoren?

Die Pressesprecherin sagte mir zu, sich „schnellstmöglich“ zu melden, tat das dann aber gar nicht mehr. Auf Nachfrage erklärte sie, sie hätte meine Anfrage an die VG Media weitergegeben. Auf erneute Nachfrage sagte sie, Madsack werde sich nicht dazu äußern.

Einer der großen Regionalzeitungsverlage, „ein Garant der Meinungsbildung und damit für die Demokratie in Deutschland“ (O-Ton Düffert) behauptet lautstark, von Google quasi erpresst worden zu sein, möchte aber nicht sagen, wann und in welcher Form das geschah.

Es könnte natürlich damit zu tun haben, dass Google, wie gesagt, gar nicht mit einer solchen Auslistung aus der Suche gedroht habe, sondern es bei dem Vorgang im Sommer 2013 ausschließlich um den Nachrichtenaggregator „Google News“ ging.

Aber tatsächlich, immerhin, bekam ich dann doch noch eine Antwort von der VG Media, jener Organisation, die für Madsack, Springer und mehrere weitere Verlage versucht, aus dem neuen Leistungsschutzrecht Erlöse zu erzielen. Die VG Media hatte im Juli Bundestagsabgeordnete und Vertreter mehrerer Bundesministerien zu einer Informationsveranstaltung eingeladen und dabei ebenfalls behauptet, dass Google den Verlagen im vergangenen Jahr mit einer Auslistung aus der Suche gedroht habe. Auf meine Bitte um eine Erklärung antwortete die VG Media nach nur zwei Nachfragen:

Das Leistungsschutzrecht spricht von Suchmaschinen und anderen kommerziellen Diensten, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten. Im Gesetzestext ist der zentrale Satz so formuliert: „Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.“ Deswegen ist keineswegs nur Google News betroffen, sondern auch Google Search, Google Bilder und jede andere Form von Suche und Aggregation, die mehr umfasst, als einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

Das mag sein. Die Einverständniserklärung, die Google im vergangenen Jahr forderte und die die VG Media für einen Missbrauch der Marktmacht Googles hält, bezog sich allerdings ausschließlich auf „Google News“.

Die VG Media weiter:

Außer Google weiß niemand, mit welchen Mechanismen die verschiedenen Google-Dienste miteinander verknüpft sind. Die VG Media hat deutliche Hinweise darauf, dass die Auslistung aus Google-News auch Auswirkungen auf die Auffindbarkeit in der Suchmaschine hat. Google verschweigt die Auswirkungen, die die angedrohte Auslistung von „Google News“ auf die anderen Google-Dienste hat, insbesondere auch auf die allgemeine Google-Suche.

Ich hatte im Juli, als ich die Antwort bekam, auch schon den Verdacht, dass es sich bei den „deutlichen Hinweisen“ um bloße Mutmaßungen handelt. Und selbst wenn nicht, hätte das nichts mit dem Vorwurf zu tun, den die VG Media und Verlage wie Madsack gegen Google erhoben haben, nämlich mit einer Auslistung aus der Suche zu drohen.

Irgendwie bin ich nicht überrascht über die Klatsche des Kartellamts für diesen Verein.

Nachtrag, 18:50 Uhr. Die VG Media bezeichnet die Meldung von FAZ.net sprachlich originell als „sachlich unzureichende Darstellung und Bewertung“ des Sachverhaltes.

iRights.info dokumentiert das Schreiben des Kartellamtes im Original und kommentiert es.

 

Gastblogger: Boris Rosenkranz

Ich glaube ja, dass ein Grund für die chronische Überlastung der ZDF-Pressestelle darin besteht, dass mehrere Mitarbeiter vor einiger Zeit dafür abgestellt wurden, kleine Boris-Rosenkranz-Voodoo-Puppen zu basteln. Spätestens als er mit einem Kamerateam von „Zapp“ auf dem Mainzer Lerchenberg auftauchte und dort einfach den Fernsehrat beim Sich-Versammeln-im-Konferenzraum filmen wollte. Da könnte ja jeder kommen. Und kommt auch! „Wir hatten in der letzten Zeit ein paar Fälle“, sagt ZDF-Kommunikationschef Alexander Stock, „wo sich ein paar Journalisten im Haus bewegt hatten.“

Jedenfalls entstand bei der Gelegenheit der folgende schöne Beitrag für das NDR-Medienmagazin:

Rosenkranz geht gerne zu Medienanlässen und fällt anderen zur Last, bei einer „Nacht der Medien“ in Hamburg („Herr Struhunz? Wir suchen die Krihise!“) ebenso wie bei Christian Wulffs Buchvorstellung („Herr Wulff, ist das denn heute auch ein Tag, wo Sie sagen, komm‘, wir machen einen Neuanfang, ich verzeih‘ Euch, ihr Medien?“).

Die Sommerpause von „Zapp“ hat er durch frenetisches Twittern überbrückt und nebenbei das ZDF um Kopf und Kragen gefragt.

Die nächsten Wochen tobt er sich neben seiner Arbeit bei „Zapp“ hier im Blog ein bisschen aus.

Neues von Werther: Suizid-Häufung nach breiter Suizid-Berichterstattung

Selbstmord ist ansteckend. Berichterstattung über Suizide erhöht die Zahl der Suizide. Eine neue Studie aus den Vereinigten Staaten liefert weitere Indizien dafür, dass dieser sogenannte „Werther-Effekt“ tatsächlich existiert.

Die Forscher, unter anderem von der Columbia Universität in New York, untersuchten Selbsttötungen von Jugendlichen in den Vereinigten Staaten zwischen 1988 und 1996. Einerseits Fälle, bei denen sich mehrere Jugendliche innerhalb einer begrenzten Zeit an einem Ort das Leben nahmen. Und andererseits Fälle, bei denen es bei einem einzelnen Suizid blieb. Dann verglichen sie die Berichterstattung in den Zeitungen jeweils nach dem ersten Suizid. Sie stellten fest, dass es signifikante Unterschiede gab.

In den Fällen, in denen es zu weiteren Suiziden kam, hatten die Zeitungen im Durchschnitt häufiger und ausführlicher über Suizide berichtet, mehr Details wie den Namen des Opfers, Zeit, Ort und Methode genannt und häufiger Abschiedsbriefe erwähnt. Die Berichterstattung hatte im Durchschnitt häufiger auf der Titelseite stattgefunden oder war durch ein Foto illustriert; die Beschreibung war expliziter und die Überschriften waren sensationalistischer gewesen.

Die Studie kann keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Berichterstattung und den Folge-Suiziden herstellen, sondern nur eine Korrelation. Die Ursachen für Suizide und ihre Häufung sind komplex, und die mediale Berichterstattung macht sicher nur einen Faktor unter mehreren aus. Die Studie stützt aber die Annahme, dass eine bestimmte Form der Berichterstattung über Suizide die Wahrscheinlichkeit weiterer Suizide erhöht.

48 Cluster von Suiziden von 13- bis 20-Jährigen zwischen 1988 und 1996 bilden die Grundlage der Untersuchung: Keine gemeinsamen, abgesprochenen Suizide, sondern Häufungen an einem Ort mit drei bis elf Suiziden innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem halben Jahr. Jedes dieser Cluster verglichen die Forscher mit zwei Suizid-Fällen in ähnlichen Städten, in denen es nicht zu weiteren Suiziden gekommen war.

Sie betrachteten dabei auch Ort und Art des jeweils ersten Suizids, um auszuschließen, dass es besonders auffällige, dramatische oder öffentliche Fälle waren, die für eine größere Berichterstattung sorgten und dadurch zu mehr Nachahmern führten. Todes-Ort und -Art unterschieden sich aber bei den Fällen mit einer anschließenden Häufung nicht signifikant von den Fällen ohne eine anschließende Häufung. Was sich unterschied, war die Berichterstattung.

Einen Zusammenhang mit der Entstehung von Suizid-Häufungen gab es nicht bei allgemeinen Zeitungs-Artikeln über das Thema, sondern nur bei Berichten über konkrete Selbsttötungen von Individuen. Die stärksten Effekte gab es bei Berichten über Suizide von Teenagern — wenn die Leser also mit dem Betroffenen identifizieren können — und von Prominenten — wenn die Leser den Betroffenen verehrten.

Die untersuchten Fälle lagen zwar alle vor dem Aufkommen von Social Media. Sie sind aber nach Ansicht der Autoren immer noch relevant. In einer Untersuchung von 2011, bei der 14- bis 24-Jährigen gefragt wurden, woher sie von einem Suizid erfuhren, hätten zwei Drittel Zeitungsberichte als Quelle genannt, noch vor Freunden und Verwandten (55 Prozent) und Online-Medien (44 Prozent).

Die Ergebnisse sind konsistent mit vielen anderen Studien über den „Werther-Effekt“. Sie bestätigen, welche Bedeutung Empfehlungen wie die der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention haben, nach denen in der Berichterstattung u.a. vermieden werden sollte:

  • einen Suizid auf der Titelseite oder als „TOP-News“ erscheinen zu lassen
  • ein Foto der betreffenden Person (besonders auf der Titelseite) zu präsentieren und Abschiedsbriefe zu veröffentlichen.
  • den Suizid als nachvollziehbare, konsequente oder unausweichliche Reaktion oder gar positiv oder billigend darzustellen bzw. den Eindruck zu erwecken, etwas oder jemand habe „in den Suizid getrieben“. („Für ihn gab es keinen Ausweg“).
  • die Suizidmethode und den Ort detailliert zu beschreiben oder abzubilden

Mir fehlt jetzt noch eine Studie, ob die vielen Journalisten, die diese Empfehlungen ignorieren, nicht an die beschriebenen Folgen ihrer Berichterstattung glauben — oder sie sie bewusst in Kauf nehmen.

 
Die Studie:

 
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