Autor: Stefan Niggemeier

Mir liegt der 177-seitige Entwurf des Koalitionsvertrages vor. Und Ihnen auch.

… Sie wissen’s nur vielleicht noch nicht.

Dem „Stern“-Kollegen Hans-Martin Tillack lag das Papier sogar schon heute am frühen Nachmittag vor. Da twitterte er nämlich:

Das war mit der Zeilenangabe und dem Bild von der Titelseite natürlich weniger eine Information für die Öffentlichkeit, als ein öffentliches Angeben: Ich hab etwas, was Ihr (noch) noch nicht habt. Aber darum geht es ja oft im Journalismus, um solche Informationsvorsprünge.

Inzwischen scheint die deutsche Presse allerdings vollumfänglich versorgt worden zu sein mit dem PDF, was jedem einzelnen Medium trotzdem eine besondere Erwähnung wert ist:

  • „Das 177 Seiten lange Papier vom 24. November liegt unserer Redaktion vor.“ (RP Online)
  • „In dem der Süddeutschen Zeitung vorliegenden Entwurf des Koalitionsvertrages …“ (sz.de)
  • „Der erste Entwurf des Koalitionsvertrags, der der ‚Welt‘ vorliegt, … (welt.de)
  • „In dem 177-seitigen Entwurf, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, …“ (Spiegel Online)

Die Formulierung ist natürlich nicht komplett irrelevant: Sie besagt, dass die Journalisten sich bei ihren Interpretationen nicht auf Hörensagen oder Bruchstücke verlassen mussten. Aber das geht eigentlich aus den Texten auch so hervor. Vor allem dient der Satz wohl, wie Tillacks Tweet, der Prahlerei — oder vielleicht freundlicher formuliert: dem Eigenmarketing. Unsere Journalisten haben da was bekommen, was eigentlich noch gar nicht an die Öffentlichkeit kommen sollte. Wir sind gut vernetzt und nah genug an der Macht. Sind wir nicht toll?

Nun. Vor ein paar Jahren hätte das sicher so funktioniert (und als Leser fühlt man sich ja auch gut, wenn man ein Medium liest, das solche Sachen in die Finger bekommt). Ich glaube aber, dass Leser heute und morgen sagen werden: Schön, dass Euch das vorliegt, aber warum legt ihr mir das dann nicht vor? Warum gebt ihr mir nicht die Möglichkeit, mir ein eigenes Bild vom Inhalt des Papiers zu machen, darin zu stöbern, es vielleicht auf eigene Lieblingsthemen abzuklopfen? Das entwertet ja nicht eine fundierte Analyse von Fachjournalisten oder den Service, das Papier komplett durchgearbeitet zu haben, was ich als Durchschnittsinteressierter vielleicht doch nicht tun will.

Der Halbsatz von dem Entwurf, der der Redaktion vorliegt, ohne den Versuch, ihn auch den Lesern vorzulegen, spricht nicht nur von dem Versuch, einen Vorsprung vor der Konkurrenz zu bewahren (was im konkreten Fall augenscheinlich völlig abwegig ist). Er steht auch dafür, dass Journalisten einen Informationsvorsprung vor den Lesern bewahren wollen.

Das ist vielleicht keine so erfolgsversprechende Strategie mehr. Vor einer Dreiviertelstunde hat der Grüne Politiker Malte Spitz das PDF veröffentlicht, mit dem Satz:

Eine solche Haltung ist den führenden deutschen Online-Medien auch im Spätherbst 2013 noch erstaunlich fremd. Wie toll hätte sich das gelesen: „Der Entwurf liegt unserer Redaktion vor — und wir machen ihn Ihnen hier zugänglich.“

Nachtrag, 21:40 Uhr. Über den Umweg der Veröffentlichung von Malte Spitz geht es offenbar: sueddeutsche.de und stern.de („Werfen Sie einen ersten Blick auf den Koalitionsvertrag“) verweisen in eigenen Beiträgen auf das von ihm veröffentliche PDF; „Spiegel Online“ hat die „liegt vor“-Formulierung im Text geändert und verlinkt nun auch einfach direkt dorthin.

Die VG Wort enteignet Urheber, vernebelt die klare Rechtslage und spielt auf Zeit

Der Streit um die VG Wort betrifft Hunderttausende Urheber, aber das Thema ist abschreckend komplex. Es geht um die Frage, ob die Verwertungsgesellschaft pauschal einfach einen Teil der Tantiemen aus Urheberrechten, die sie einnimmt, an die Verleger überweisen darf. Ein Gericht hat das im Oktober bereits in zweiter Instanz in einem konkreten Fall für unzulässig erklärt. Es stellt damit die langjährige Praxis nicht nur der VG Wort, sondern auch der VG Bild-Kunst und der GEMA in Frage.

In den vergangenen Wochen haben der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie die VG Bild-Kunst und die Initiative Urheberrecht, für die der frühere Vorstand der VG Bild-Kunst, Gerhard Pfennig, als Sprecher tätig ist, zu dem Verfahren Stellung genommen. Auch die VG Wort selbst hat ihre erneute juristische Niederlage kommentiert, in Form von „wichtigen Fragen und Antworten“, in denen sich auch der bezeichnend pampige Satz findet: „Die VG WORT hat diesen Rechtsstreit nicht begonnen“ — das hat sie in der Tat nicht; sie hat halt nur, wie es aussieht, das Recht gebrochen. Die Verwertungsgesellschaft nimmt es dem Kläger, dem Urheberrechtler Martin Vogel, übel, dass er — bislang erfolgreich — sein Recht eingeklagt hat, dass Geld, das ihm zusteht, nicht an irgendwelche Verleger weitergeleitet wird.

Ende der kommenden Woche befasst sich eine außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort mit dem Rechtsstreit und den notwendigen Konsequenzen daraus. Vogel tritt im Folgenden der Rechtsauffassung der VG Wort und damit auch der VG Bild-Kunst und der GEMA entgegen. Es ist auch ein Versuch, die Materie (halbwegs) verständlich aufzubereiten.

 

  • Ein Gastbeitrag von Martin Vogel

In Presseerklärungen und Interviews versuchen die Verantwortlichen der VG Wort und des Börsenvereins (des Interessenverbands der Verleger), die Sach- und Rechtslage, von der die Verteilungspraxis der VG Wort und auch von VG Bild-Kunst und GEMA auszugehen haben, möglichst zu vernebeln. Dabei geht es ihnen vermutlich nicht zuletzt darum, Zeit zu gewinnen, damit die Nachforderungsansprüche der Urheber gegen diese Verwertungsgesellschaften und die Haftungsansprüche gegen die Verantwortlichen möglichst verjähren. Für die Vorstände und die Verwaltungsräte dieser Gesellschaften geht es dabei auch persönlich um den Vorwurf der Veruntreuung und um mögliche Schadensersatzforderungen.

Welcher Autor kennt schon die Hintergründe?

Vielen berufsmäßigen Autoren, vor allem auch Journalisten und Autoren literarischer Werke, erscheint der jährliche Scheck der VG Wort als ein Himmelsgeschenk. Oft genug bringt er Geld, das dringend benötigt wird, um irgendwie weiter über die Runden zu kommen. Vorausgegangen ist das mühselige Ausfüllen der Formulare, mit denen ein Wortautor jeden einzelnen Beitrag bei der VG Wort zu melden hat. Kaum ein Autor weiß, woher die Einnahmen der VG Wort stammen und wie der Anteil eines Autors an den Ausschüttungen ermittelt wird. Die VG Wort tut in der laufenden öffentlichen Diskussion wohlweislich nichts, um die weit über 400.000 Autoren, die sie als Treuhänderin vertritt, einfach und nachvollziehbar über ihr Verteilungsverfahren aufzuklären. Der Scheck oder eine Überweisung mit einer pauschalen Bemerkung zum Grund der Zahlung (etwa „Hauptausschüttung HA2012 für N.N.“, „2011 VG Wort Wissenschaft Zeitschriftenbeiträge xxx EUR“) müssen dem Autor genügen. Deshalb weiß auch kaum jemand, dass sein Scheck sehr viel höher ausfallen würde, wenn sich die VG Wort bei der Verteilung an Recht und Gesetz halten würde.

Wohin ist das Geld, das eigentlich den Autoren zusteht, abgeflossen?

Einen Großteil ihrer Einnahmen schüttet die VG Wort Jahr für Jahr pauschal an Verlage aus, ohne deren Berechtigung zu überprüfen oder auch nur überprüfen zu können. Die VG Wort tut so, als wäre die Beteiligung der Verlage an dem Vergütungsaufkommen ein Naturgesetz. Diese pauschale Verlegerbeteiligung ist grob rechtswidrig. Bereits zwei Gerichte, das Landgericht München I (Urteil vom 24.5.2012) und nunmehr auch das Oberlandesgericht München (Urteil vom 17. Oktober 2013), haben dies der VG Wort in einem Musterverfahren mit klaren und harten Worten bescheinigt.

Um welches Geld geht es?

Der größte Teil der Einnahmen der VG Wort stammt aus der sogenannten Gerätevergütung. Hersteller und Händler von Geräten, mit denen Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke, insbesondere von Wortautoren und Komponisten, hergestellt werden können (Kopiergeräte, Brenner, Drucker usw.), haben diese Gerätevergütung zu bezahlen (§§ 54 ff. UrhG.). Dazu kommt die sog. Betreibervergütung, die für den Betrieb von Kopiergeräten, z. B. in Copyshops, öffentlichen Bibliotheken und Bildungseinrichtungen, zu zahlen ist (§ 54c UrhG.). Im Jahr 2012 hat die VG Wort dadurch 65,19 Mio Euro eingenommen. Nach Abzug der Verwaltungskosten steht dieses Vergütungsaufkommen nach eindeutiger Rechtslage zu 100 Prozent den Autoren zu. Verlage haben daran keinerlei Rechte.

Wie ist die Rechtslage?

Nur selten kann ein Jurist sagen: Die Rechtslage ist eindeutig. Hier ist dies aber so. Unter Juristen kann nicht ernsthaft darüber gestritten werden, dass die pauschalen Ausschüttungen der VG Wort an die Verlage geltendem Recht krass widersprechen. Das ist auch der Grund, warum die VG Wort und der Börsenverein (als Interessenverband der Verlage) schon jetzt, vor dem rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens, laut nach dem Gesetzgeber rufen. Dieser soll dafür sorgen, dass die Geldflüsse der VG Wort auch weiterhin zu einem Großteil zu den Verlagen abgeleitet werden können.

Rechtliche Ausgangslage

Hauptaufgabe der VG Wort ist es, Rechte der Urheber gegenüber Nutzern ihrer Werke wahrzunehmen, aus dieser Rechtewahrnehmung Erlöse zu erzielen und das Vergütungsaufkommen an die Berechtigten auszuschütten. Die VG Wort darf als Treuhänderin nur Personen an den Ausschüttungen beteiligen, die ihr nachweislich Rechte zur Wahrnehmung übertragen haben. Dies ist selbstverständlich und wird zudem vom Bundesgerichtshof immer wieder bestätigt. So steht es auch in der Satzung der VG Wort (§ 2). Nur hält sich die VG Wort nicht daran.

Das Vergütungsaufkommen der VG Wort stammt zum weitaus größten Teil aus der Gerätevergütung. Nach dem Urheberrechtsgesetz erwerben die Wortautoren die Ansprüche auf die Gerätevergütung schon mit der Schaffung ihrer Werke. Da nicht jeder einzelne Urheber seinen Anspruch auf eine Gerätevergütung bezogen auf sein Werk selbst geltend machen kann, schreibt das Gesetz vor, dass alle diese Ansprüche nur durch eine Verwertungsgesellschaft wie die VG Wort wahrgenommen werden dürfen. Das Vergütungsaufkommen ist dann möglichst leistungsgerecht an diejenigen auszuschütten, die ihre Rechte bei der Verwertungsgesellschaft eingebracht haben.

Verleger schaffen keine urheberrechtlich geschützten Werke. Ansprüche auf eine Gerätevergütung für einzelne Werke könnten sie deshalb nur besitzen, wenn sie solche Ansprüche von den Urhebern vertraglich erworben hätten. Aber genau dies schließen das Recht der Europäischen Union und das Urheberrechtsgesetz aus gutem Grund aus. Dies schützt die Urheber davor, die Vergütungsansprüche, die ihnen kraft Gesetzes zustehen, an die wirtschaftlich weit stärkeren Verleger abtreten zu müssen.

Recht der Europäischen Union

Nach dem Recht der Europäischen Union kann es ein Mitgliedstaat zulassen, dass Privatkopien geschützter Werke ohne Genehmigung der Urheber gefertigt werden. Eine solche Regelung beeinträchtigt die Urheber in ihren Rechten am Werk. Deshalb muss ein Mitgliedstaat, der eine Privatkopieausnahme einführt, den Urhebern dafür einen „gerechten Ausgleich“ sichern. In Deutschland wird dieser gerechte Ausgleich durch die Geräteabgabe gewährleistet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei Urteilen, dem Luksan-Urteil vom 9.2.2012 und dem Austro-Mechana-Urteil vom 11.7.2013, klar ausgesprochen, dass der Urheber (im damaligen Fall der Hauptregisseur eines Films) „unbedingt“ die Zahlung des Ausgleichs für eine Privatkopieausnahme erhalten müsse. Der EuGH hat deshalb ausdrücklich entschieden, dass der Anspruch des Urhebers auf den gerechten Ausgleich unverzichtbar ist. Dies gilt natürlich auch für die Wortautoren. Deshalb kann sich kein Verleger diesen Anspruch abtreten lassen, wenn es ihm dabei darum geht, den Anteil des Autors an der Gerätevergütung ganz oder teilweise in die eigene Tasche zu stecken.

In einem „Börsenblatt“-Interview vom 13.11.2013 hat der Geschäftsführer der VG Wort, Robert Staats, „erhebliche Zweifel“ daran geäußert, ob die Luksan-Entscheidung des EuGH auf die Konstellation bei der VG Wort übertragen werden könne. Die juristische Fachliteratur teilt diese Bedenken, für die Staats keine hinreichende Begründung nennt, durchweg nicht. Es ist ein bemerkenswertes Beispiel interessengeleiteter Argumentation, dass Staats seine angeblichen Bedenken wiederholt, obwohl der EuGH die Grundsätze seines Luksan-Urteils in der Entscheidung Austro-Mechana ausdrücklich und ganz allgemein für den „gerechten Ausgleich“ (das heißt auf Deutschland bezogen für die Verteilung der Gerätevergütung) bestätigt hat. Dieses erneute Urteil des EuGH wird von der VG Wort und anderen interessierten Kreisen vollständig mit Schweigen übergangen. Die VG Wort weiß nur zu gut, warum sie es, soweit irgend möglich, in der Öffentlichkeit vermeidet, die Rechtsprechung des EuGH, die ihren Standpunkt eindeutig widerlegt, auch nur entfernt anzusprechen.

Soweit das Urteil des OLG München aus der Austro-Mechana-Entscheidung herleitet, dass es generell zulässig sei, Vergütungsansprüche des Urhebers an einen Verleger abzutreten, interpretiert es die Entscheidung erkennbar unzutreffend. Denn der EuGH lässt unmissverständlich eine Abtretung nur zu, wenn der gerechte Ausgleich dem Urheber dadurch zumindest mittelbar zugute kommt. Das ist nicht der Fall, wenn der Verleger die Vergütung aus der Geräteabgabe auch nur teilweise fremdnützig, also für den eigenen Geldbeutel, erhält. Deshalb ist nach Unionsrecht eine Abtretung an den Verleger nur zulässig, wenn dieser die Zahlungen der Verwertungsgesellschaft als Treuhänder für den Urheber in Empfang nimmt. Das kann auch der VG Wort, der VG Bild-Kunst und dem Börsenverein nicht entgangen sein. Trotzdem führen sie zusammen mit den in ihren Aufsichtsgremien und in der „Initiative Urheberrecht“ vertretenen Gewerkschaften DJV (Deutschen Journalistenverband) und ver.di weiterhin die Urheber als ihre Treugeber hinters Licht. Und die staatliche Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts sieht bei diesem Treiben einfach weg.

Deutsches Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht darf nur in Übereinstimmung mit dem vorrangigen Recht der Europäischen Union ausgelegt werden. In § 63a des Urheberrechtsgesetzes ist zudem klar geregelt, dass der Urheber auf einen gesetzlichen Vergütungsanspruch (wie seinen Anspruch auf die Gerätevergütung) nicht verzichten kann. Er kann diesen Anspruch zwar an einen Verleger abtreten, aber nur zu dem Zweck, dass dieser den Anspruch bei einer Verwertungsgesellschaft wie der VG Wort einbringt. Da die Gerätevergütung aber nach zwingendem Unionsrecht allein dem Urheber zufließen muss, ist eine solche Abtretung, wie oben ausgeführt, allenfalls dann möglich, wenn der Verlag als Treuhänder des Urhebers handelt. Derartige Abtretungen an einen Verlag hat es bisher praktisch nie gegeben; etwas anderes behauptet auch die VG Wort nicht. In jedem Fall wäre der Verlag in einem solchen Fall aber verpflichtet, die gesamte Ausschüttung als Treuhänder an den Urheber weiterzuleiten.

Zu den Ausflüchten der VG Wort

Die VG Wort und der Börsenverein versuchen, die rechtswidrige Begünstigung der Verlage zu bemänteln. Sie verweisen auf die Satzung der VG Wort und darauf, dass die Verteilungspläne von der Mitgliederversammlung beschlossen würden. Das sind jedoch offensichtliche Schutzbehauptungen. Ein Verein wie die VG Wort muss sich bei seiner Satzung und den Beschlüssen seiner Gremien an zwingendes Recht halten. Das sollte gerade im Fall der VG Wort für jeden unmittelbar einleuchtend sein: Die VG Wort ist Treuhänderin von weit über 400.000 Autoren. Nur etwa 350 davon sind bei ihr Mitglied. Die Ansprüche aller Mitglieder und Nichtmitglieder auf eine leistungsgerechte Ausschüttung der erwirtschafteten Beträge dürfen nicht einfach durch Beschluss einer geringen Zahl von Vereinsmitgliedern beschnitten werden, damit einem Teil der Mitglieder (nämlich den Verlagen) ohne rechtliche Grundlage Vorteile zugeschanzt werden können. Abgesehen davon hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass sich die Verteilung der Verwertungsgesellschaften nicht nach den Bestimmungen der Vereinssatzungen zu richten hat, sondern nach dem Wahrnehmungsvertrag. Verteilungsquoten in der Satzung sind deshalb unbeachtlich. Dennoch berufen sich die betroffenen VG Wort und VG Bild-Kunst weiterhin dreist auf ihre Satzungen, wenn sie ihren Berechtigten weis machen, dass die bestehende Rechtslage zu einem nicht zu bewältigenden Verwaltungsaufwand führt.

Tradition

Die rechtswidrige Praxis der VG Wort, die Verlage auf Kosten der allein berechtigten Urheber pauschal an der Gerätevergütung zu beteiligen, hat eine langjährige, traurige Tradition. Rechtmäßig kann sie dadurch nicht werden.

Solidarprinzip

Einmütig erklären VG Wort und Börsenverein, dass Grundgedanke der pauschalen Regelung von Anfang an das Solidarprinzip gewesen sei. Viele Autoren werden sich bei diesen Worten die Augen reiben. Sie erfahren erst jetzt allmählich, wie „solidarisch“ sie über viele Jahre gegenüber den Verlagen gewesen sind, und dass diese „Solidarität“ dazu geführt hat, dass sie als wissenschaftliche Autoren nur 50 Prozent und als nicht-wissenschaftliche Autoren nur 70 Prozent des ihnen eigentlich zustehenden Ausschüttungsbetrags erhalten haben.

Vielen Autoren wird der Verweis auf das Solidarprinzip auch aus anderen Gründen schrill in den Ohren klingen. Die Mehrheit der Autoren macht, gerade im Wissenschaftsbereich, ganz andere Erfahrungen. Was soll ein wissenschaftlicher Autor von der Solidarität seines Verlags halten, wenn er diesem alle wichtigen Rechte abtreten musste und oft genug, statt ein Honorar zu erhalten, für die Drucklegung zahlen musste? Wie es um die Solidarität der Verlage steht, zeigt sich gerade auch in diesen Wochen: Die großen Verlage beginnen damit, sich von der VG Wort abzusetzen. Dies zeigen die Bestrebungen, das Leistungsschutzrecht der Presseverleger nicht durch die VG Wort wahrnehmen zu lassen.

Verwaltungsaufwand

Die VG Wort meint, es werde ihr ein ungeheurer Verwaltungsaufwand zugemutet, wenn sie nur an diejenigen ausschütten dürfte, die bei ihr Rechte eingebracht haben. Sie wäre dann gezwungen, die einzelnen Verträge zwischen Urhebern und Verlagen heranzuziehen und zu überprüfen. Dieser Verwaltungsaufwand sei nicht zu leisten und würde die Erträge weitgehend verschlingen.

Das Gegenteil ist richtig. Bei Beachtung der einfachen Sach- und Rechtslage ist der notwendige Verwaltungsaufwand der VG Wort erheblich geringer als bisher. Nach zwingendem Unionsrecht und deutschem Recht können nur Urheber Inhaber von Ansprüchen aus der Gerätevergütung sein. Diese Ansprüche sind unverzichtbar. Verlage können sie nicht zu eigenem Vorteil erwerben. Die VG Wort darf daher von vornherein nur an die Urheber ausschütten. In Betracht käme allenfalls, dass ein Verlag als Treuhänder für einen Urheber auftritt. Dann könnte die VG Wort den Anteil des Urhebers an den Verlag ausschütten, dies aber nur zu dem Zweck der Weiterleitung an den Urheber. Dass Verlage der VG Wort gegenüber auch nur erklären, Treuhänder von Autoren zu sein, behauptet die VG Wort selbst nicht.

Richtig ist nur, dass es der VG Wort nach ihrer bisherigen Verwaltungspraxis absolut unmöglich ist darzulegen, warum sie überhaupt an Verlage ausschüttet, obwohl diese nicht einmal behaupten müssen, Vergütungsansprüche bei der VG Wort eingebracht zu haben und dementsprechend auch keine Unterlagen dazu einreichen (dazu noch später).

Ausschüttung auf Leistungen der Verlage

Die VG Wort und der Börsenverein meinen, ohne den Beitrag der Verlage zur Veröffentlichung der Werke der Urheber hätten diese keine Einnahmen aus der Gerätevergütung erzielen können. Wegen dieser Leistung hätten es die Verlage verdient, an der Gerätevergütung beteiligt zu werden.

Verlage sind keine Wohltätigkeitsunternehmen. Die Erlöse aus dem Vertrieb der Werke der Urheber sind das Entgelt für die Leistungen der Verlage und der Grund, warum sie überhaupt tätig werden. Eine Beteiligung an der Gerätevergütung ist dagegen ausgeschlossen, weil diese nach dem klaren Unionsrecht und deutschem Recht allein den Urhebern zusteht. In den Topf, der für die Urheber mit der Gerätevergütung gefüllt wird, dürfen die Verleger nicht hineingreifen.

Einen Anspruch auf eine Gerätevergütung haben neben den Wortautoren auch andere Urheber wie Komponisten und Filmregisseure. Werden Tonträger mit geschützter Musik oder ein Film hergestellt, haben die Tonträger- und Filmproduzenten ein eigenes Leistungsschutzrecht. Nur auf diese eigenen Leistungsschutzrechte dürfen die Produzenten Ausschüttungen aus der Gerätevergütung erhalten. Der Urheberanteil an der Gerätevergütung ist dagegen nach zwingendem Recht ihrem Zugriff entzogen. Noch weniger dürfen Verleger, die nicht einmal ein eigenes Leistungsschutzrecht für ihre Druckwerke besitzen, sich aus dem Anteil an der Gerätevergütung bedienen, der allein den Wortautoren zufließen muss.

Bisherige Gerichtsentscheidungen

In dem Musterverfahren über die Verteilungspraxis der VG Wort haben die Gerichte bisher nicht eingehender auf das Unionsrecht abgestellt. Das war möglich, weil schon andere, ganz einfache Rechtsgrundsätze ihre Entscheidung begründen konnten, dass die pauschale Beteiligung der Verleger an den Ausschüttungen der VG Wort willkürlich und damit rechtswidrig ist. Verleger können, wie schon gesagt, keinesfalls Ansprüche auf eine Gerätevergütung erwerben. Aber selbst unterstellt, solche Abtretungen könnten wirksam sein, könnten sich die Verleger nur höchst selten darauf berufen. Das hat einen einfachen Grund bereits darin, dass Abtretungen an Verleger meist ins Leere gingen, weil die Autoren diese Ansprüche schon zuvor in ihren Wahrnehmungsverträgen an die VG Wort abgetreten haben. Nun tun die Verwertungsgesellschaften so, als hätte es diesen Grundsatz für sie nie gegeben. Spätestens das Urhebervertragsgesetz von 2002 hätte bei ihnen letzte Zweifel am bestehenden Abtretungsrecht beseitigen müssen. Denn der damals in Kraft getretene § 63a UrhG ließ zum Schutz des Urhebers eine Abtretung von Vergütungsansprüchen nur noch an eine Verwertungsgesellschaft zu.

Im Verhältnis der wissenschaftlichen Autoren zu den Verlagen sind Abtretungen der gesetzlichen Vergütungsansprüche ohnehin absolut unüblich. Dies schon deshalb, weil es häufig gar keinen schriftlichen Verlagsvertrag gibt. Das weiß auch die VG Wort. Denn die Verlage hatten gar kein Interesse, in schriftliche Verlagsverträge Abtretungsklauseln aufzunehmen, weil das für ihre Beteiligung durch die VG Wort völlig unnötig war. Warum hätten sie die Autoren darauf hinweisen sollen, dass die Verlage die Hälfte der VG Wort-Ausschüttungen einfach so einkassieren?

Verleger müssen gegenüber der VG Wort nicht einmal behaupten, Inhaber wahrzunehmender Rechte zu sein

Wie wenig sich die VG Wort bei ihrer Verteilungspraxis um die Rechtslage kümmert, zeigt ein Blick in ihre Verteilungspläne. Jeder Urheber, der seine Werke bei der VG Wort meldet, hat seine Erfahrungen mit dem mühsamen Ausfüllen der Meldeformulare. Mit diesen Einzelmeldungen belegt der Autor, welche urheberrechtlich geschützten Beiträge er verfasst hat und welche entsprechenden Rechte er damit der VG Wort zur treuhänderischen Wahrnehmung überträgt. Verlage könnten solche Einzelmeldungen im Rahmen ihres Unternehmens sehr viel einfacher erstellen. Von ihnen werden aber Einzelmeldungen nach den Vorschriften der Verteilungspläne gar nicht verlangt.

Dies bedeutet: Verleger müssen der VG Wort gegenüber nicht einmal durch Einzelmeldungen behaupten, dass sie bezogen auf bestimmte Werke von den Autoren Vergütungsansprüche erworben haben. Die VG Wort schüttet an Verleger einfach so aus, blind und pauschal. Entgegen ihren Treuhänderpflichten orientiert sie sich bei den Einzelausschüttungen an Verleger nicht daran, ob und welche Rechte bei ihr eingebracht worden sein sollen. Maßgebend sind für sie vielmehr nach der Rechtslage sachfremde Kriterien wie z. B. bei Fachbüchern deren Aufnahme in das Verzeichnis lieferbarer Bücher.

Würde eine rechtmäßige Verteilungspraxis letztlich doch zum Schaden der Autoren ausschlagen?

Die VG Wort ist durch ihre rechtswidrige Verteilungspraxis in eine schwierige Lage gekommen. Sie hat zu Unrecht große Teile des Vergütungsaufkommens pauschal an Verleger ausgeschüttet. Haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen wegen möglicher Veruntreuungen sind nicht ausgeschlossen. Es ist nachvollziehbar, dass die dafür Verantwortlichen äußerst unruhig geworden sind. Die Urheber sollten sich aber von dieser Unruhe nicht anstecken lassen.

Die Behauptung der VG Wort und von Pfennig auf der Website der VG Bild-Kunst, der vom OLG München gerade zu Gunsten des Klägers entschiedene Prozess könne dazu führen, dass ein Großteil der Urheber in Zukunft schlechter als bisher gestellt werde, ist eine grobe Irreführung. Das gegenwärtige Verteilungssystem dient nicht dem Schutz der Autoren, wie VG Wort und VG Bild-Kunst behaupten. Es führt vielmehr zur teilweisen (bis zu hälftigen) Enteignung der Urheber, denen nach dem Unionsrecht zwingend der volle Ertrag des gesetzlichen Anspruchs auf die Gerätevergütung zufließen muss.

Ebenso ist unerfindlich, warum die Schlagkraft der Urheber bei der Durchsetzung der Urheberinteressen leiden müsste, wenn die VG Wort korrekt nur an die Urheber ausschüttet. Die Erfahrung zeigt, dass die Verleger (wie andere Verwerter) schon im eigenen Interesse auf eine Stärkung des Urheberrechts dringen, wenn dies auch für sie nützlich ist. Es ist nicht ersichtlich, dass sie gegenüber dem Gesetzgeber auch tätig werden, wenn das nur im Interesse der Urheber liegt (z. B. beim Urhebervertragsrecht). Selbst dann, wenn die Verleger so weit gehen sollten, die VG Wort zu verlassen, wäre das für die Urheber alles andere als eine Katastrophe: Bereits das Aufkommen aus der Gerätevergütung (2012: 65,19 Mio Euro), das allein den Urhebern zusteht, genügt, um die VG Wort als schlagkräftige Organisation der Urheber zu erhalten. Für die Urheber würde das bedeuten, dass ihre Verwertungsgesellschaft nicht mehr auf ihre Kosten unsinnige Summen ausgibt, um unter Einsatz teurer juristischer Gutachten und unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel Prozesse nur zu dem Zweck zu führen, an den Ausschüttungen an Nichtberechtigte wie die Verleger festhalten zu können. Gewonnen hätten die Urheber eine Verwertungsgesellschaft, die nur für ihre Interessen kämpft.

Nachtrag, 25. November. Urban Pappi, geschäftsführender Vorstand der VG Bild-Kunst, antwortet auf Martin Vogels Vorwürfe in den Kommentaren.

Urlaubsvertretung:
Hauck & Bauer

Die Herren Hauck & Bauer kennen Sie ja schon, zum Beispiel von diesem Gewinnspiel, diesem Vorwort, diesem Flauschcontent oder natürlich aus der „Titanic“, aus der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, von „Spam“ oder aus der WDR-Show „Anke hat Zeit“.

Und falls Sie da jetzt nirgends draufgeklickt haben, kommt hier eine Arbeits- und Humorprobe aus ihrem neuen Buch „Man tut was man kann: Nix“.




Martin Sonneborn sagt über sie: „Hauck kann keine Witze erzählen und Bauer nicht zeichnen; zusammen sind sie brillant.“

Sie sind ein wenig öffentlichkeitsscheu, aber wenn man ganz genau hinguckt, kann man sie hier im Publikum von „Anke hat Zeit“ entdecken, wo sie zufällig gefilmt wurden:

Warum erzähle ich das alles? Weil die beiden freundlicherweise in den nächsten drei Wochen hier die Stellung halten, während ich Urlaub mache. Ich wünsche gute Unterhaltung und — seien Sie nett zu ihnen!

Funktionäre, die unverhohlen gegen die Interessen der Urheber agieren

Martin Vogel kämpft seit vielen Jahren gegen die Praxis der Verwertunggesellschaft VG Wort, pauschal einen erheblichen Teil der Tantiemen, die sie einnimmt, nicht an die Urheber der Werke auszuschütten, sondern an Verlage. Die Autoren würden dadurch in rechtswidriger Weise um Geld gebracht, das ihnen zusteht, argumentierte Vogel, der sich mit dem Thema auskennt. Er wurde dafür von allen Seiten angefeindet und diffamiert, nicht zuletzt auch von den Journalistenverbänden DJV und ver.di. Die Auseinandersetzung bekam eine neue Qualität, als Vogel gegen die VG Wort und ihre Verteilungspläne klagte.

Als ein Gericht im Mai 2012 seine Rechtsposition weitgehend bestätigte, stellte die VG Wort das zunächst noch als „Einzelfall“ dar. Inzwischen hat auch die zweite Instanz die Praxis der VG Wort, pauschal Geld an Verlage auszuschütten, für rechtswidrig erklärt — und nun muss auch die VG Wort einräumen, dass der Prozess ihre seit Jahren praktizierte Arbeitsweise fundamental in Frage stellt.

Die VG Wort wird wohl Revision einlegen und vor den Bundesgerichtshof ziehen. Sie fordert aber nun auch den Gesetzgeber auf, die illegalen Ausschüttungen für die Verlage durch eine Gesetzesänderung zu legitimieren.

Das Urteil wirft insbesondere auch Fragen nach der Rolle der Journalistenverbände DJV und Ver.di auf.

Ein Gastkommentar von Martin Vogel.

Soeben hat das Oberlandesgericht München das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I bestätigt, mit dem die Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaft Wort für rechtswidrig erklärt worden sind, weil sie gegen das Willkürverbot verstoßen. In meinem Rechtsstreit ging es um die Verteilung des Aufkommens der VG Wort aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Autoren, die gesetzlich allein dem Urheber zustehen. Das hat der Gesetzgeber 2002 noch einmal unterstrichen, als er in Paragraph 63a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) bestimmt hat, dass Vergütungsansprüche unverzichtbar sind und im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden können.

Obwohl sie Treuhänderin der Autoren ist, hat die VG Wort sich um diese Gesetzesänderung nicht geschert. Sie hat, obwohl sie die jetzt gerichtlich bestätigte Rechtslage kannte, weiter nach ihrer hergebrachten Verteilungspraxis die Hälfte der Vergütungen u.a. für die private Vervielfältigung von Werken (insgesamt rund 60 Millionen Euro jährlich) den Autoren vorenthalten und an die Verleger dieser Werke überwiesen. Dabei müssen die Verleger nicht einmal behaupten, durch Abtretung des Autors Vergütungsansprüche an den von ihnen verlegten Werke erworben zu haben. Das wäre im Übrigen auch nur zu einem sehr geringen Teil der Fall.

Doch auf vermeintliche Abtretungen kommt es gar nicht mehr an. Denn seit Ende 2002 sind auch nach vorrangigem EU-Recht Vergütungsansprüche des Urhebers unverzichtbar und unabtretbar. Denn der Europäische Gerichthof hat entschieden, dass die gesetzlichen Vergütungen „unbedingt“ beim Urheber ankommen müssen. Eine Abtretung derartiger Ansprüche an Verleger scheidet damit definitiv aus.

Trotz der eindeutigen Rechtslage konnte sich der Vorstand der VG Wort, der bestrebt war, alles beim Alten zu belassen, auf die Berufsverbände und die Gewerkschaften der Urheber verlassen. Denn als es darum ging, die Verteilungspläne der Gesetzesänderung von 2002 anzupassen, stimmten die Mitglieder von ver.di und dem Deutschen Journalistenverband — entsprechend angeleitet von ihren Rechtsberatern — einstimmig dafür, nicht entsprechend der geänderten Rechtslage zu verteilen. Die Mitglieder der Verbände der wissenschaftlichen Autoren taten es ihnen gleich. Einmal ging die Abstimmung über die Beibehaltung der alten Verteilungspläne 120:1 aus, ein anderes Mal 80:1 aus. Toll, haben sich der Vorstand der VG Wort und die Berufsverbände der Autoren gesagt.

Alles blieb also wie bisher, das heißt, der Vorstand hat seine Ruhe, die Verleger bekommen ihren Anteil, die Berufsverbände der wissenschaftlichen Autoren wie der Deutsche Hochschulverband erhalten weiterhin erhebliche unberechtigte Zahlungen aus der Kasse der VG Wort und der Deutsche Journalistenverband und ver.di samt ihrer Unterverbände sehen sich in ihrer Bedeutung gestärkt. Zudem wurde unter wortgewaltigem Einsatz des Vorsitzenden des Deutschen Schriftstellerverbandes in ver.di eine Bestimmung in die VG-Wort-Satzung eingefügt, nach der dem Verleger für seine verlegerische Leistung ein entsprechender Anteil am Ertrag der VG Wort zusteht. Grotesk! Als könnten treuhänderisch gebundene Vereine kurzerhand durch Satzungsbeschluss den Berechtigten die Hälfte ihrer Vergütung wegnehmen und an Nichtberechtigte ausschütten. Dabei haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof keinen Zweifel daran gelassen, dass nur derjenige etwas erhalten kann, der auch Rechte in die Verwertungsgesellschaft einbringt, und dass sich die Verteilung nicht nach Satzungsbestimmungen richtet, sondern allein nach dem Wahrnehmungsvertrag.

Ende 2007 kam es auf Betreiben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu einer Änderung des Paragrafen 63a des Urhebergesesetzes. An den vorausgehenden Anhörungen des Justizministeriums nahmen selbstverständlich auch die Vertreter von VG Wort, GEMA und VG Bild-Kunst sowie Repräsentanten von DJV und ver.di teil. Alle waren mit der Gesetzesänderung einverstanden, nach der Urheber — entgegen dem bereits geltenden EU-Recht — wieder eine Abtretung an Verleger vornehmen und damit die Verwertungsgesellschaften weiterhin an Verleger ohne Rechtsnachweis verteilen können sollten. So unterbreitete ver.di in seiner Stellungnahme zur geplanten, 2007 endlich beschlossenen Gesetzesänderung folgenden Vorschlag:

„Verwertungsgesellschaften, in denen Urheber und Verwerter gemeinsam vertreten sind, können beschließen, dass die Verwerter im Hinblick auf ihre Leistung angemessen beteiligt werden.“

Dieser Vorschlag bezieht sich klar auf die Situation in der VG Wort, in die eben die Verleger keine eigenen Rechte, insbesondere keine Leistungsschutzrechte, sondern nur abgeleitete Rechte einbringen.

Es war also Absicht, dass damit alles so bleiben würde wie bisher und die Urheber das verlieren sollten, was ihnen der Gesetzgeber von 2002 gewährt hat und das EU-Recht bekräftigt. Neben ver.di hat auch der DJV hinter den Kulissen für die Beibehaltung des Status quo gearbeitet und mir als Mitglied bei meiner Klage gegen die VG Wort den üblichen Verbandsrechtsschutz versagt, weil dies nicht den Interessen des DJV entspreche.

Nach dem Urteil des OLG München haben die Gewerkschaften und Berufsverbände der Urheber Erklärungsbedarf. Warum haben sie seit 2002 trotz der für ihre Mitglieder positiven Auswirkungen des Paragrafen 63a Urhebergesetz darauf hingearbeitet, gesetzlich zu legitimieren, dass den Urhebern weiterhin nur die Hälfte des auf ihre Werke entfallenden Vergütungsanteils ausgeschüttet wird, diese also massiv geschädigt werden? Immerhin geht es um mindestens 500 Mio Euro, die den Kreativen in GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst seit 2002 durch die rechtswidrigen Verteilungen ihrer Gesellschaften entgangen sind.

Der DJV beklagt, dass die VG Wort bei einem Erfolg der Klage nicht mehr weiterexistieren könne wie bisher. Andere Funktionäre, die die Schädigung der Autoren zu verantworten haben, äußern sich ähnlich. Als hätte sich das Gesetz nach den Statuten der VG Wort zu richten — und nicht umgekehrt!

Am 2.10.2013 hat die Gewerkschaft ver.di eine merkwürdige Pressemitteilung veröffentlicht. Darin heißt es:

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verwahrt sich gegen falsche Behauptungen, wonach sie „zusammen mit der VG Wort“ und anderen Beteiligten „2007 eine Änderung des Paragrafen 63a Urhebergesetz durchgesetzt“ habe, die das Abtreten von Vergütungsansprüchen an Verlage wieder erlaubte.

Und weiter:

Behauptungen, die diese Tatsachen in ihr Gegenteil verkehren, akzeptieren wir nicht und behalten uns im Wiederholungsfall ausdrücklich vor, auch juristisch gegen entsprechende Falsch-Berichterstattung vorzugehen.

Es ist nicht zum ersten Mal, dass ver.di versucht, durch Klageandrohungen die öffentliche Diskussion ihr unangenehmer Tatsachen und Meinungen im Zusammenhang mit dem Paragraphen 63a zu unterbinden. Offenbar ist dies ihr letztes Mittel, die Öffentlichkeit darüber hinwegzutäuschen, dass es maßgeblich die Verbände der Urheber waren, die dafür verantwortlich zeichnen, dass die Urheber auch weiterhin nur die Hälfte der ihnen kraft Gesetzes zustehenden Vergütung erhalten. Was freilich den Funktionären der Verbände und Gewerkschaften passt, nützt noch lange nicht deren Mitgliedern. Ver.di schürt zur Rechtfertigung ihrer Mitwirkung an der Schädigung der Autoren, die durch die Entscheidung des OLG München offenbar geworden ist, nun Zweifel:

Ob ein letztinstanzlicher Erfolg dieser Klage am Ende „mehr Geld für die Autoren“ bedeute, wie in einem Teil der
Berichterstattung prognostiziert, oder doch nur neuen Streit, sei derzeit völlig offen.

heißt es in ihrer Pressemitteilung, als könnten die Autoren nicht eins und eins zusammenzählen und als käme es auf die Einhaltung des Treuhandgrundsatzes gar nicht an.

In diesem Kontext lohnt ein Blick auf die Website der „Initiative Urheberrecht“, in der sich die meisten Urheberverbände zusammengeschlossen haben und die jährlich einen beträchtlichen Betrag von der VG Bild-Kunst erhält. Ein Teil der Funktionäre der in der Initiative zusammengeschlossenen Verbände wird sich nun in ihrer Eigenschaft als frühere Vorstände oder Verwaltungsratsmitglieder der einschlägigen Verwertungsgesellschaften für die unrechtmäßige Verteilung verantworten müssen.

Dort agiert der frühere Vorstand der VG Bild-Kunst als Sprecher und fordert im Namen der angeschlossenen Verbände, dass die Urheber von ihrer Kunst leben können müssen (wie das bei solchen freischaffenden Urhebern gehen soll, deren Werke nicht nachgefragt werden, verrät er nicht). Was freilich ist von solchen Funktionären zu halten, die eine derart großspurige Forderung erheben, aber den Urhebern bereits jetzt das vorenthalten, was ihnen von Gesetzes wegen zusteht, ja die sogar jetzt unverhohlen gegen die Interessen und mit dem Geld ihrer Wahrnehmungsberechtigten vom Gesetzgeber fordern, ihre bisherigen Veruntreuungen zu legitimieren?

Wie Google-Optimierung den Journalismus verändert

Die Axel Springer AG, die die „Berliner Morgenpost“ herausgibt, ist zwar eigentlich dagegen, journalistische Inhalte zu verschenken. Aber wenn sie schon journalistische Inhalte verschenkt, dann tut sie das wenigstens mit der Zurückhaltung einer siebzehnköpfigen Autofensterputzerbande am Kottbusser Tor.

Die Axel Springer AG, die die „Berliner Morgenpost“ herausgibt, findet es zwar eigentlich unzulässig, dass die Firma Google einfach ungefragt und ohne dafür zu bezahlen mit kurzen Anrissen auf Medien wie die „Berliner Morgenpost“ verlinkt. Aber wenn sie das schon tut, soll sie es wenigstens mit niemandem so oft und so gründlich tun wie mit der „Berliner Morgenpost“.

Immerhin hat es sich offenbar gelohnt, dass sich irgendein armer Tropf immer neue Überschriftenvarianten für das Stück über Bewertungsportale im Netz ausgedacht hat: Der Text ist aktuell auf Platz fünf der meistgelesenen Artikel auf der Online-Seite der „Berliner Morgenpost“.

Was bemerkenswert ist, denn der Artikel stammt von der Nachrichtenagentur dpa und steht überall: auf den Online-Seiten der „Wirtschaftswoche“, des „Tagesspiegel“ (mit der steilsten Überschrift: „Touristen zieht’s lieber zur Dönerbude als zum Dom“) und der „Berliner Zeitung“, bei „Spiegel Online“, „Focus Online“ etc.

Und keiner von all denen störte sich daran, dass die halbgare Geschichte überall steht. Und dass sie sich ohnehin liest, als hätte sie ihren Ursprung in der PR-Agentur des Bewertungsportals Yelp genommen, das auf diesem Weg noch einmal auf die Übernahme von Qype und die Maßnahmen gegen Missbrauch hinweisen kann.

[mit Dank an Leonard Quack]

ARD-Programmdirektor verhindert „Brennpunkt“ zur Späh-Affäre


Fotos: ARD

Das Erste sendet heute nach der „Tagesschau“ keinen „Brennpunkt“ zu den neuesten Wendungen in der NSA-Affäre — obwohl sich die Chefredakteure der ARD-Anstalten intern einstimmig dafür ausgesprochen haben. Der Programmdirektor des Ersten, Volker Herres, hat sein Veto eingelegt. Womöglich sorgt er sich um die Quoten der Show „Die deutschen Meister“ mit Kai Pflaume, die dort im Programm steht.

Gestern wurde bekannt, dass ein Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Angela Merkel möglicherweise von den Amerikanern abgehört wurde. Die Nachricht löste erhebliche Verstimmung, diesmal auch in der Union aus.

Nach Ansicht der ARD-Chefredakteure wäre das ein guter Aufhänger, die Ausspäh-Affäre, die die breite Bevölkerung bisher eher mit geringem Interesse wahrgenommen hat, massenattraktiv aufzugreifen. Durch die Zuspitzung auf das Handy der Kanzlerin habe es heute größte Aufmerksamkeit für die Vorgänge gegeben. Reinhold Beckmann wird zwar in seiner Talkshow um 22:45 Uhr das Thema in prominenter Runde diskutieren; es wäre aber ein guter Anlass gewesen, sich ihm in der Primetime des Ersten zu widmen.

Eine Sonderprogrammierung wie ein zusätzlicher „Brennpunkt“ bedarf aber der Zustimmung des Programmdirektors. Die verweigerte Volker Herres. Das ist zwar kein einmaliger, aber wohl ein seltener Vorgang, insbesondere angesichts des einstimmigen Votums der Chefredakteure. Auch ARD-Chefredakteur Thomas Baumann und das ARD-Hauptstadtstudio hätten einem „Brennpunkt“ am Ende der täglichen gemeinsamen Schaltkonferenz zugestimmt.

Herres und die Pressestelle des Ersten wollten all das nicht bestätigen und sich nicht äußern.

Anders als die legendären „Brennpunkte“, die das Erste ins Programm nimmt, wenn es zu seltenen Wetterphänomenen wie Schnee im Winter kommt, sind politische Sondersendungen ein Risiko, wenn es um die Quote geht. (Es geht immer um die Quote.) Dass ein weitgehend inhaltsloser „Brennpunkt“ mit dem Titel „Die Lügen des Limburger Bischofs“ vor genau zwei Wochen trotz der Moderation von Alois Theisen von fünf Millionen Zuschauern gesehen wurde, hatten in der ARD keineswegs alle erwartet.

Die Kai-Pflaume-Sendung „Die deutschen Meister“, in der heute von 20:15 Uhr an unter anderem die besten deutschen Stadt-Land-Fluss-Experten gegeneinander antreten, ist zwar einerseits nur eine von vielen überaus verwechselbaren Shows, mit denen die Öffentlich-Rechtlichen gerade ihre Programme fluten. Andererseits könnte ihre Quote dem Programmdirektor besonders am Herzen liegen: Es ist der zweite von vier Teilen. Wenn die Leute sich das nicht anschauen, weil sie vorher bei einem „Brennpunkt“ über irgendwelche vergleichsweise marginalen politischen Enthüllungen wegzappen, könnte sich das auch auf die beiden verbleibenden Sendetermine negativ auswirken.

Ohne Waschbären nach Fleckenberg: Yvonne Willicks’ „Großer Haushaltscheck“

Ich bin gestern Abend versehentlich in eine Ausgabe des „Großen Haushaltschecks“ mit Yvonne Willicks im WDR-Fernsehen geraten.

Das Thema war „Waschen“, und deshalb ist Yvonne Willicks zur Recherche natürlich zunächst einmal in den Ort Fleckenberg gefahren.

(Man muss es als ein Ausdruck der unbestechlichen Seriosität des Westdeutschen Rundfunks deuten, dass er Frau Willicks nicht mit drei Waschbären nach Waschaffenburg schickte. Andererseits liegt das auch gar nicht in Nordrhein-Westfalen.)

Als nächstes traf Willicks sich mit dem Komiker Klaus-Jürgen „Knacki“ Deuser, der insofern Experte ist, als er mehrere Jahre lang eine Stand-Up-Comedy-Show namens „Nightwash“ aus einem Waschsalon moderiert hat.

Mit Deuser ging sie in einen Waschsalon und traf eine Frau, die über Probleme mit SpermaWaschmittelflecken auf schwarzer Sportkleidung klagte. Da braucht oft man ein „detektivisches Gespür“, um die Ursache herauszufinden, erläuterte Yvonne Willicks und machte sich an die Arbeit. Sherlock Willicks erster Verdächtiger, nicht aufgelöstes Waschpulver, hatte allerdings ein Alibi, da die Frau Flüssigwaschmittel nimmt. Irgendwann gab sie dann einfach zu, dass sie gerne zuviel davon verwendet, woraufhin Yvonne Willicks sagte, dass die Flecken daher kommen könnten, dass sie zuviel davon verwendet. Die Expertise von Fachleuten lässt Laien immer wieder sprachlos beeindruckt zurück.

Willicks und Deuser gingen danach auf die Straße, wo Willicks vergeblich versuchte, Passanten darauf aufmerksam zu machen, dass sie zu heiß gewaschen wurde.

Das T-Shirt von Knacki Deuser zeigt übrigens kein eingemauertes Schwein, sondern das Waschsymbol für „kann ruhig heiß getrocknet werden“. (Wenn das Schwein nur ein Loch hätte, müssten Sie die Hitze zurücknehmen, aber das wissen Sie ja sicher.)

Bald darauf traf Willicks einen Mann von der „Stiftung Warentest“, die herausgefunden hat, dass Waschmaschinen in den energiesparenden Waschgängen oft gar nicht die angegebenen Temperaturen erreichen. Natürlich traf sie ihn nicht irgendwo, sondern im Café Waschsalon.

(Bitte beachten Sie, dass im Sinne eines sorgsamen Umgangs mit Gebührengeldern die Aufnahmen auch für die vermutlich bereits in Planung befindliche Sendung „Der große Dope-Check“ Verwendung finden können.)

Yvonne Willicks war über das, was der „Stiftung Warentest“-Mann ihr aus dem „Stiftung Warentest“-Heft vorlas, so empört, dass sie keine Sekunde zögerte und noch im Café Waschsalon …

… eine gepfefferte, fast fehlerfreie und gar nicht sehr schnippische E-Mail an die EU und diverse Waschmaschinenhersteller verfasste:

Der Mittelteil der Sendung war dann nicht mehr so spannend. Die WDR-„Fachkraft“ ließ sich die fiesen Flecken zeigen, die beim Football-Spielen entstehen, fand heraus, dass Waschmaschinen tatsächlich Socken auffressen können, ließ sich erklären, dass man eigentlich keine 17 verschiedenen Spezialwaschmittel braucht, und machte den ekligen Bakterienschleim aus der Maschine einer Familie weg.

Es gab zum Schluss womöglich ein paar ganz brauchbare Tipps, die ich aber leider vergessen habe, weil ich so fasziniert davon war, dass die Produktion Yvonne Willicks zum Posieren in eine Trickkulisse beamte …

… wo sie tatsächlich auf die gezeichneten Knöpfe der Waschmaschine drückte, bis sie, natürlich, ihre Ratschläge aus deren Bullauge verbreitete, das garantiert bakterien-, aber leider halt nicht yvonnewillicksfrei war.

Der durchschnittliche Zuschauer des WDR-Fernsehens ist über 60 Jahre alt. Er kann aber wenigstens nicht behaupten, von seinem Sender nicht wie ein Achtjähriger behandelt zu werden.

Eine Haltung mit Anstand? Das kann für RTL nur ein Missverständnis sein

Es war der Versuch, bei einem Sender wie RTL so etwas wie Anstand zu beweisen. Er ist umfassend gescheitert.


Foto: RTL

Es geht, zugegebenermaßen, scheinbar um nicht viel: den „Deutschen Comedypreis“ bloß, eine Auszeichnung, die Jahr für Jahr in Erinnerung ruft, wie klein die fernsehaffine Humorindustrie in Deutschland ist. (Mario Barth wurde sieben Jahre in Folge ausgezeichnet; Olaf Schubert war in diesem Jahr in einer bezeichnenden Doppelfunktion als Vorsitzender der Jury und Gewinner in der Kategorie „bester Komiker“ beteiligt — das Personal ist knapp.)

Nun gewannen aber gestern in der Kategorie „beste Moderation“ auch Sonja Zietlow und Daniel Hartwich: für die RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star — holt mich hier raus“. Das war einerseits nicht ganz unverdient, andererseits aber unglücklich, denn es war der erste Jahrgang ohne den verstorbenen Dirk Bach. Man konnte das, mit bösem Willen, so interpretieren, als hätte es geholfen, dass Bach nicht dabei war. Die Auszeichnung war mindestens ungeschickt.

Zietlow und Hartwich empfanden das offenbar auch so und kamen nicht zur Preisverleihung. Sie schickten stattdessen eine bemerkenswerte Videobotschaft mit folgendem Wortlaut:

Zietlow: Pünktlich zum ersten Todestag von Dirk Bach bekommen wir für den Dschungel also den allerallerallersten Preis überhaupt. Und zwar für die erste Staffel ohne Dirk Bach. Was für ein beschissenes Timing! Seit exakt zehn Jahren machen wir jetzt „Ich bin ein Star, holt mich hier raus“. Für diese zehn Jahre würde ich jeden Preis der Welt mit Kusshand annehmen. Aber nicht für die erste Ausgabe ohne meinen Dickie.

Hartwich: Für Sonja und Dirk kommt dieser Preis ein Jahr zu spät. Für Sonja und mich kommt er ein Jahr zu früh. Ich kann keinen Preis annehmen, den mein Vorgänger verdient gehabt hätte. Ich hab mich nur ins gemachte Nest gesetzt. Und dann gewinnen wir auch noch in der Kategorie „Beste Moderation“. Aber von den vier Menschen, die für diese Moderationen zuständig sind, sind zwei gar nicht nominiert: Nämlich unsere beiden Autoren Jens Oliver Haas und Micky Beisenherz.

Zietlow: Es fühlt sich nicht richtig an. Nicht die richtige Kategorie, nicht die richtigen Nominierten und nicht der richtige Zeitpunkt. Und deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir heute nicht mit euch feiern können.

Hartwich: Vielleicht nächstes Jahr. Vielleicht bekommt die Show dann endlich ihren ersten Preis. Ausgezeichnet… ist sie ja sowieso schon.

In dieser Form schaffte es das Statement aber nicht in die Preisverleihung. RTL schnitt die ersten drei Sätze von Zietlow und die letzten drei von Hartwich weg.

Es blieb, immerhin, eine klare Haltung, die viel positive Resonanz auslöste.

Auf seiner Internetseite ließ RTL zwar die darin enthaltene Kritik weg, berichtete aber:

Große Gefühle beim Comedypreis 2013: Sonja Zietlow und Daniel Hartwich wurden in der Kategorie „Beste Moderation“ für „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ ausgezeichnet. Die beiden Moderatoren waren bei der Preisverleihung in Köln nicht anwesend, verkündeten aber via Video-Botschaft, dass sie den Preis ein Jahr nach dem Tod von Dirk Bach nicht annehmen. Aus Respekt für „Dicki“ und weil es sich „komisch anfühle“, wie Zietlow in ihrer emotionalen Botschaft verkündete.

Hier könnte die Geschichte enden.

Aber offenbar war das noch zuviel kritische Haltung für RTL. Und so mussten die beiden Moderatoren plötzlich in einer neuen Erklärung ihre Haltung revidieren. Nun verlautbarten sie:

„Der Comedypreis für die beste Moderation ist das Ergebnis einer Teamleistung — den können und wollen wir deshalb gar nicht ablehnen. Den Zeitpunkt für die Nominierung finden wir nicht glücklich, aber die Auszeichnung ehrt uns. Wir wollten nur erklären, warum wir kurz nach Dickies erstem Todestag keinen Preis entgegennehmen und feiern können, den wir für die erste Staffel ohne ihn bekommen.“

Dass das im klaren Widerspruch zur Videoerklärung der beiden steht — und sogar zur früheren eigenen Darstellung auf der Seite von RTL — verschweigt der Bohlen-Sender. In einer Pressemitteilung schrieb er, die Videobotschaft von Zietlow und Hartwich sei „missverständlich so interpretiert“ worden, „dass sie den Preis abgelehnt hätten“.

RTL hat auch seine Berichterstattung auf rtl.de nachträglich geändert. Nun steht da nicht mehr, dass Zietlow und Hartwich den Preis nicht annahmen, sondern dass es „Verwirrung um die vermeintlich abgelehnte Ehrung“ gegeben habe. Nach der entsprechenden vermeintlichen Richtigstellung heißt es jetzt im Text:

Zuvor hatte es so ausgesehen, als wollten sie die Auszeichnung gar nicht annehmen. Die beiden waren in der Kategorie „Beste Moderation“ für „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ ausgezeichnet worden.

Die beiden Moderatoren waren bei der Preisverleihung in Köln nicht anwesend, hatten sich aber in einer Videobotschaft zu Wort gemeldet. Darin drückten sie sich allerdings so unklar aus, dass sie die Gäste im Saal ratlos zurückließen. Sie würden sich „komisch“ fühlen, weil Dirk Bach den Preis nicht bekommen hatte. „Der Preis kommt für mich zehn Jahre zu spät“, so Zietlow.

(Nein.)

Aus RTL-Sicht ist damit vermutlich alles wieder in Butter: Natürlich haben die tollen RTL-Moderatoren den schönen RTL-Comedypreis für die feine RTL-Sendung angenommen, sie wollten halt nur aus Pietät oderwiedasheißt nicht feiern kommen. Die eigene Berichterstattung wurde entsprechend geschönt.

Nur die Moderatoren, die eigentlich Haltung bewiesen hatten, stehen nun da wie Idioten, die nicht wissen, was sie wollen, und sich nicht einmal klar ausdrücken können.

Nachtrag, 18:55 Uhr. Als wäre die Sache nicht verworren genug, hat Sonja Zietlow nun gegenüber DWDL folgendes Statement abgegeben, das man schwerlich als „Erklärung“ bezeichnen kann:

„Eine Auszeichnung ist für mich wie ein Lob! Das hat man bekommen und Punkt. Ob man sich des Lobes für würdig hält und wie man damit umgeht, das steht auf einem anderen Blatt. Ich bin nicht wegen Terminschwierigkeiten nicht zur Verleihung des Comedypreises gegangen, sondern weil ich der Meinung bin, dass ich eine Auszeichnung zu genau diesem Zeitpunkt, in genau dieser Kategorie nicht verdient habe. Jedenfalls nicht NUR Daniel und ich.

Mit dieser Haltung wollte ich keineswegs respektlos gegenüber dem Preis, den Veranstaltern und der Jury erscheinen, nein, ich wollte meine höchste Anerkennung denjenigen zollen, die seit 10 Jahren für eine außergewöhnliche, mit Herzblut und Liebe gemachte Sendung stehen. Allen voran einem Mann, der zu Lebzeiten genau diesen Preis mehr als verdient hat: Dirk Bach! Aber wir haben diesen Preis nun mal genau JETZT bekommen, das Lob wurde ausgesprochen und ist angekommen. Und ich weiß auch schon genau, was ich damit machen werde…“

Phänomenologie: Die Reisewarnung

(Falls Sie am Sonntag in der FAS meine Glosse über die „Reisewarnung“ gelesen und sich gefragt haben, wo denn da der Witz ist: Es könnte daran liegen, dass ein nicht ganz unentscheidender Halbsatz beim Kürzen versehentlich rausgefallen ist. Dies ist die unredigierte Original-Fassung.)

Der Reiseveranstalter hat gute Nachrichten: Das britische Außenministerium warnt nur noch davor, Nosy Be zu besuchen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Das sei eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation vier Tage zuvor, als das britische Außenministerium noch vor jedem Besuch der zu Madagaskar gehörenden Insel warnte. Man sei zuversichtlich, schreibt der Reiseveranstalter, dass es bis zu unserem Urlaubsbeginn eine weitere Herabstufung geben werde.

Feine Sache, auch wenn ich Probleme habe, mir die nächstharmlosere Formulierung konkret auszumalen. „Reisen Sie nur dann nach Nosy Be, wenn es Ihnen mittel- bis ziemlich wichtig ist, Sie sich den Urlaub wirklich verdient haben und Ihre Reiserücktrittsversicherung eine Absage nicht zahlt“? (Trifft in unserem Fall natürlich alles zu.)

Am weißen Sandstrand der Ferieninsel waren vor einer guten Woche auf einem Scheiterhaufen zwei Franzosen gelyncht worden, die für den Tod eines Achtjährigen verantwortlich gemacht wurden. Angeblich sollen in ihren Kühlschränken menschliche Organe gefunden worden sein, die wohl auch gern bei „lokal üblichen kultischen Ritualen“ verwendet werden, wie es hieß. Das ist ein bisschen mehr Brauchtum, als man sich als Urlauber wünscht.

Jedenfalls ist die Reise nun aber anscheinend auch dann nicht ungefährlich, wenn man sich nicht persönlich als Organhändler betätigt. Dank Internet kann man die Reisewarnungen aller Herren Länder vergleichen. Die amerikanische Botschaft in der Hauptstadt Antananarivo empfiehlt Reisenden, „sehr ernsthaft zu prüfen“, ob sie wirklich nach Nosy Be reisen müssen, solange die Behörden die „Ordnung“ nicht wiederhergestellt haben. Die französische Regierung erklärt ihren Bürgern, dass sie, wenn sie im Moment schon unbedingt nach Nosy Be reisen wollen, die einheimische Bevölkerung nicht durch „arrogantes Auftreten“ ärgern sollen. Und das deutsche Auswärtige Amt schreibt bündig: „Von Urlaubs- und Geschäftsreisen auf die Ferieninsel Nosy Bé wird derzeit dringend abgeraten.“

Das „dringend“ in diesem Satz klingt, als sei es extra für Leute geschrieben worden, die versucht sind, sich auf beschwichtigende Nachrichten ihres Reiseveranstalters oder halbrelativierend klingende Hinweise anderer Regierungen, die sie sich im Internet zusammengesucht haben, zu verlassen. Aber wir haben ja noch drei Wochen.

(Das britische Außenministerium hat übrigens inzwischen tatsächlich die Warnung noch weiter heruntergestuft und sagt nun nur noch, man solle sehr aufpassen.)