Autor: Stefan Niggemeier

Grand Prix Eurovision de la Manipulation: ESC zu kaufen?

Sagen wir so: Wenn in den nächsten Tagen Mitglieder der diesjährigen aserbaidschanischen Eurovisions-Jury leblos ans Ufer des kaspischen Meeres angespült würden, wäre es keine große Überraschung. Die sind nämlich offenkundig verantwortlich für das schändliche Null-Punkte-Votum Aserbaidschans für den russischen Beitrag. Der aserbaischanische Außenminister musste sich dafür vom russischen Außenminister öffentlich heftige Vorwürfe anhören.

Das Regime sieht die Schuld allerdings anscheinend bislang noch beim Ausrichter des Grand-Prix, der EBU. Die habe Russland um die Stimmen Aserbaidschans betrogen.

Die Politiker haben sogar etwas, das wie ein Beweis aussieht: Die aserbaidschanische Regierung hat sich bei den Telefongesellschaften des Landes die Abstimmungsergebnisse besorgt, und danach lag der russische Beitrag in der aserbaidschanischen Publikumsgunst auf dem zweiten Platz. Dass das Land trotzdem keinen einzigen Punkt an Russland vergab, ließe sich nur durch eine skandalöse Verschwörung oder wenigstens einen Fehler bei den westlichen Verantwortlichen erklären.

Die Nachrichtenagentur AFP (blind übernommen von „Spiegel Online“ und anderen) macht sich die aserbaidschanisch-russische Regierungspropaganda gleich zu eigen, spricht vom abweichenden „tatsächlichen“ Abstimmungsergebnis der Aserbaidschaner und einer „jetzt publik gewordene[n] Panne“, als handele es sich tatsächlich um eine solche.

Die EBU bestreitet das aber vehement und glaubwürdig. Denn das Votum des Publikums macht nur die Hälfte der zu vergebenen Punkte eines Landes aus. Die andere Hälfte wird von fünf Juroren bestimmt. Denen muss der russische Beitrag so wenig gefallen haben, dass sie ihn weit nach unten platzierten. In der Addition von Jury- und Zuschauer-Votum sei Russland nicht unter die Top-Ten Aserbaidschans gekommen, sagt die EBU. Das Votum der Juroren sei notariell beglaubigt.

Das ist natürlich undenkbar in einem Land wie Aserbaidschan: dass Juroren bei einem solchen internationalen Wettbewerb ihrem eigenen Urteil folgen und nicht der Staatsraison. Genau so erwartet die EBU das zwar von den Beteiligten. Aber sie könnte die Betroffenen nun, nachdem sich der Staat die Televoting-Ergebnisse besorgt hat und daraus das Jury-Urteil rekonstruieren kann, auch nicht vor Repressionen schützen. Dass die Leute in ihrem Land nie wieder in irgendeiner offiziellen Jury sitzen werden, darf man als sicher annehmen — es ist aber auch die harmloseste mögliche Folge.

So politisch ist der Grand-Prix in machen Ländern, so wichtig. Ich komme gleich nochmal drauf zurück.

Vorher aber ein Ausflug in die Statistik. Dass ein Beitrag, der beim Publikum weit vorne landet, trotzdem ohne Punkte ausgehen kann, ist nämlich Folge einer im Vorfeld kaum beachteten Regeländerung. Bislang wurden für jedes Land die Jury- und Televoting-Ergebnisse einzeln in die üblichen ESC-Punkte 12, 10, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 umgerechnet und dann addiert, um die Gesamtreihenfolge zu bestimmen. Dadurch wurden beim Mitteln jeweils nur die zehn Favoriten von Jury bzw. Publikum berücksichtigt.

In diesem Jahr wurden erstmals alle 26 Länder in die Reihenfolge ihres jeweiligen Abschneidens bei Jury und Publikum gebracht, bevor sie addiert wurden. Das klingt nach einer marginalen Änderung, aber die Wirkung ist erheblich, wenn Jury- und Publikums-Votum sich deutlich unterscheiden.

Ein Titel, der bei der Jury komplett durchfiel, lag früher rechnerisch vor der internen Addition nicht schlechter als auf Platz 11. Dadurch hatte er, wenn das Publikum ihn liebte, immer noch gute Chancen, insgesamt unter den Top Ten und also im Punktebereich zu landen. Das ist nach der neuen Rechenmethode nicht mehr unbedingt der Fall. Setzt die Jury den Publikumsliebling zum Beispiel auf Platz 18 oder 26, hat er trotz einer Höchstwertung von den Zuschauern kaum eine Chance, insgesamt in den Bereich der Punkte eines Landes zu kommen.

Genau das ist offenkundig in Aserbaidschan passiert: Ein Platz sehr weit hinten in der Jury-Rangliste sorgte dafür, dass Russland trotz eines zweiten Platzes im Publikumsvoting keine Punkte aus Aserbaidschan bekam — so unwahrscheinlich das klingen mag.

In Italien ist etwas ähnliches passiert. Die RAI hat freundlicherweise die Televoting-Ergebnisse veröffentlicht. Danach haben im Finale sagenhafte 23,2 Prozent der Anrufer in Italien für Rumänien gestimmt. Trotzdem bekam der rumänische Beitrag nur einen Punkt. Bei den Juroren muss er auf einem der letzten Plätze gelandet sein.

Dieses Maß an Relativierung ist von der EBU gewollt: Extrem populäre Geschmacksausreißer wie Lordi 2006 sollen keine Chance mehr haben. Die neue Additionsweise der Jury- und Zuschauer-Stimmen pro Land begünstigt Konsenskandidaten — aber eben auch Verschwörungstheorien wie die in Aserbaidschan und ein zumindest gefühltes Gerechtigkeitsproblem: Soll ein Beitrag, der in einem Land auf so breite Unterstützung bei den Anrufern stößt wie Rumänien jetzt in Italien wirklich von fünf Einzelpersonen in der Jury so heruntergestuft werden können?

Helfen würde es, wenn die EBU die nationalen Einzelergebnisse von Jurys und TED getrennt veröffentlichen würde, damit man das Gesamtvotum wenigstens nachvollziehen kann. Andererseits wäre dann der Druck auf die Jurys in undemokratischen Ländern wie Aserbaidschan, sich für ein politisch unabhängiges Votum rechtfertigen zu müssen, noch größer.

Die Eurovisions-Verantwortlichen haben noch andere Gründe, solche Transparenz abzulehnen. Sie würde auch andere Unzulänglichkeiten im Abstimmungsprozess gnadenlos öffentlich machen. Zum Beispiel, wenn die Teilnahme am Televoting in einem Land so niedrig war, dass die Zuschauerstimmen nicht in die Wertung eingingen. Die EBU gibt weder die Höhe des notwendigen Quorums bekannt noch die Länder, die daran jeweils gescheitert sind. Es ist aber angeblich kein seltener Fall, dass aus diesem Grund nur das Jury-Ergebnis eines Landes gewertet wurde.

Wären die Fälle mit so niedriger Abstimmungs-Teilnahme konkret bekannt, so die Argumentation der EBU, würde man es potentiellen Betrügern zu leicht machen. Sie könnten sich diese Länder herauspicken, um zu versuchen, mit relativ wenigen zusätzlichen, gekauften Stimmen das Ergebnis zu beeinflussen.

Ein mit versteckter Kamera gefilmtes Video soll zeigen, wie Aserbaidschan das in Litauen versucht hat. Auffällige (und nicht allein durch Nachbarschaft oder kulturelle Ähnlichkeiten erklärbare) Abstimmungsergebnisse gibt es einige. So gibt Malta seit vier Jahren plötzlich Aserbaidschan im Finale konsequent zwölf Punkte.

Die Kölner Firma digame, die für die Abwicklung des Votings zuständig ist, hat Mechanismen eingebaut, die Manipulationen erschweren sollen. Das System registriert ungewöhnliche Zusammenballungen, wenn, sagen wir, in einem kleinen Ort in Irland plötzlich abweichend vom Trend Hunderte Anrufe für Aserbaidschan abgegeben werden. Solche Stimmen werden aussortiert. EBU-Verantwortliche räumen allerdings ein, dass das System bei einem gut und geschickt organisierten Stimmenkauf machtlos ist — und in kleineren Ländern ist der Aufwand dafür für jemanden, der daran interessiert wäre, durchaus überschaubar.

Es sind wohl weniger die Fernsehsender oder Staaten selbst, die hinter solchen Manipulationsversuchen stehen. Ein Interesse daran, ein Land mit allen Mitteln zum Sieg zu bringen, könnten vor allem regierungsnahe Organisationen oder Wirtschaftsverbände haben, die sich davon Vorteile von der Aufmerksamkeit und dem möglichen Imagegewinn versprechen. Länder mit schlechtem Image oder EU-Anwärter sind besondere Kandidaten dafür.

Unabhängig davon, ob sich die Berichte aus Litauen als zutreffend herausstellen, scheint die EBU ein echtes Problem darin zu sehen, diese Form der Manipulation des Ergebnisses zuverlässig zu verhindern.

Anstatt Zuschauerstimmen zu kaufen, bietet sich natürlich auch der Versuch an, die Jurys zu beeinflussen. Wenn es da Verdachtsfälle gibt, schickt die EBU nach eigenen Angaben unangekündigt einen Wirtschaftsprüfer bei der Jury-Sitzung vorbei. Bei begründeten Zweifeln soll es auch möglich sein, dass das Jury-Votum eines Landes nicht gewertet wird. Ob das schon einmal vorgekommen ist, wollte man mir nicht sagen.

Nach der Aufmerksamkeit, die die verschiedenen Vorwürfe in diesem Jahr bekommen haben, bis hin zur Außenministerebene, will die EBU in den nächsten Wochen über die notwendigen Konsequenzen diskutieren. Dass sie in der Folge auf größere Transparenz setzt, gilt allerdings als unwahrscheinlich. Immerhin will sie das Gesamtergebnis in der Aufteilung nach Jury und Televoting in diesem Jahr nicht erst nach Wochen veröffentlichen, sondern schon in diesen Tagen.

Ein Schaum geht in Erfüllung

Friedrich Küppersbusch kehrt zurück auf den Bildschirm. Vom 10. Juni an moderiert er die Sendung „Tagesschaum“, die sich bis zur Bundestagswahl dreimal die Woche jeweils gut zehn Minuten lang mit dem politischen Thema des Tages beschäftigt. Es soll kein Magazin werden, keine Talkshow, keine Comedy, sondern eine pointierte Einordnung der Themen und Ereignisse mit Haltung. Man wolle „die Leute mit sanftem Nachdruck bis an die Tür des Wahllokals begleiten“, sagte Küppersbusch der „taz“. Die Sendung sei „die ‚Tagesschau‘ auf Koks“.

Küppersbusch hatte zwischen 1990 und 1996 den legendären „Wochendurchblick“ „Zak“ moderiert, danach ein Jahr lang „Privatfernsehen“ (Best-/Worst-of auf YouTube). Als Produzent machte er mit seiner Firma probono unter anderem die n-tv-Gesprächssendung „maischberger“ und in den Anfangsjahren „Raus aus den Schulden“. Heute produziert er unter anderem mehrere n-tv-Talkshows und „log in“ für ZDFinfo.

Dass der WDR eine meinungsstarke politische Sendung vor der Bundestagswahl ins Programm nimmt, ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einigermaßen revolutionär. „Tagesschaum“ läuft montags, dienstags und donnerstags auf YouTube und um 23:15 Uhr im WDR-Fernsehen.

Und ich freue mich doppelt darauf, denn ich bin als Autor in der Redaktion dabei.

Nachtrag, 19. Mai. Küppersbusch erzählt im „taz“-Interview alles.

VG Wortlos: Das Schweigen der Treuhänder

Die VG Wort verweigert jede Auskunft über die Hintergründe ihrer fragwürdigen Kampagne zum Urheberrecht. Sie sagt nicht, was sie gekostet hat. Sie sagt nicht, wie sie finanziert wurde. Sie will nicht einmal sagen, von welchem VG-Wort-Gremium sie beschlossen wurde.

Immerhin das weiß ich nun, nach siebenmaligem Nachfragen und drei Wochen Wartezeit: dass ich keine Antworten bekomme. Selbst die Frage, ob die VG Wort zu diesem Thema keine Auskunft gibt, wollte mir Pressesprecherin Angelika Schindel zunächst nicht beantworten. Gestern Abend nun schrieb sie mir immerhin:

Wir haben Ihren Blog zur Kenntnis genommen und sehen keine Veranlassung, weitere Auskünfte zu geben.

Ursprünglich hatte sich die VG Wort zu der Äußerung hinreißen lassen, die Aktion „Wir geben 8 (auf das Urheberrecht)“ sei „in den Gremien der VG WORT ausführlich beraten und beschlossen“. Schon die schlichte Nachfrage, um welche Gremien es sich konkret handele, ließ den Verein verstummen.

Das lässt mich befürchten, dass die VG Wort einen guten schlechten Grund hat, etwas zu verheimlichen. Mindestens beweist es ein Selbstverständnis, das mich erstaunt und empört.

Die Verwertungsgesellschaft nimmt eigentlich treuhänderisch für mehrere Hunderttausend Urheber wie mich Verwertungsrechte wahr. Es ist nicht ihr Geld, das sie verwaltet, sondern unser Geld.

Und dieser Verein, der ein Monopol auf diese Aufgabe hat, sieht „keine Veranlassung“, einfache Fragen der Menschen, deren Rechte er vertreten muss, über den Umgang mit diesem Geld zu beantworten?

(Wird fortgesetzt.)

Neue „Tatortreiniger“-Folgen: Der NDR hat schon Geschenke für Weihnachten


Dreharbeiten zur Folge „Auftrag aus dem Jenseits“: Regisseur Arne Feldhusen, Heiko Schotte (Bjarne Mädel), Kameramann Kristian Leschner (von links). Foto: NDR.

Es sind zwei neue Folgen vom „Tatortreiniger“ fertig, und sie sind sehr fein geworden. Aber im Fernsehen werden sie vorerst nicht zu sehen sein. Gestern konnte man sie sich in vielen Städten im Kino ansehen, und in ein paar Wochen sind sie auch auf DVD erhältlich. Aber der NDR, der sie in Auftrag gegeben hat, meint, im regulären Programm nach wie vor keinen Platz für seine preisgekrönte Serie zu haben.

Die fertigen neuen Folgen werden deshalb erst wieder im sogenannten „Weihnachtssonderprogramm“ im NDR-Fernsehen laufen, also grob in der ersten Woche des Jahres 2014. In dieser Weinachtsferienzeit bricht der Sender traditionell vorübergehend seinen Programmschemabeton auf und wagt das Unglaubliche: Er zeigt an einem Mittwochabend um 22 Uhr etwas anderes als eine Wiederholung des „Großstadtreviers“. (Morgen läuft zum insgesamt sechsten Mal die Folge 188 aus dem Jahr 2003.)

Ja: Wenn es dem deutschen Fernsehen schon mal gelingt, herausragende Serien zu produzieren, findet es dafür angeblich keinen Platz in seinem Programm. Die zweite Staffel der ebenfalls preisgekrönten DDR-Serie „Weissensee“ ist seit dem Sommer vergangenen Jahres fertig und wartet darauf, dass das Erste irgendwann damit aufhört, am Dienstag um 20:15 Uhr „Um Himmels Willen“ und „Tierärztin Dr. Mertens“ zu zeigen. Im September soll es endlich soweit sein – das ist dann knapp drei Jahre nach dem Ende der ersten Staffel. Auch die „Weissensee“ ist nun immerhin von der Produktionsfirma Ziegler Film vorab auf DVD veröffentlicht worden.

Man mag sich nicht ausmalen, was passieren könnte, wenn der NDR aufhörte, in seinem Programm nach einem Sendeplatz für den „Tatortreiniger“ zu „suchen“ und stattdessen einen schafft. Und dann umgekehrt nach Programmen suchen könnte, die dort auch hinpassen würden: Feine amerikanische Serien zum Beispiel, für die die ARD die Rechte hat, wie „Taras Welten“ (Erstausstrahlung war 2011 auf dem damaligen US-Serienplatz der ARD: Freitagsmorgens nach 2 Uhr.)

Und dann, womöglich, sogar gezielt Programme für einen solchen Sendeplatz in Auftrag zu geben: Kleine, besondere, humorvolle, genau beobachtete, liebevoll gemachte deutsche Serien, nicht zu teuer, die nicht unbedingt ein Viele-Millionen-Publikum ansprechen, aber eine treue Fangemeinde glücklich machen. Sowas wie den „Tatortreiniger“, bestenfalls.

In „Auftrag aus dem Jenseits“ trifft Bjarne Mädel als Schotty in einem heruntergekommenen, abgelegenen, alten Haus eine andere Art von „Tatortreiniger“: einen Schamanen, der der Seele des dort umgekommenen Obdachlosen helfen will, den Ort zu verlassen. Der bodenständige Schotty glaubt natürlich nicht an so einen ebenso okkulten wie geschäftsträchtigen Hokuspokus, aber dann entdeckt der Schamane mit seinen guten Verbindungen ins Jenseits einen erstaunlichen Zusammenhang zwischen ihm und dem Toten. Die Geschichte lebt vom wunderbar irre spielenden Milan Peschel und balanciert auf den Klischees — gerade, wenn es abgeschmackt werden könnte, nimmt sie einen unerwarteten Abzweig zurück in die schnöde Realität und auf den Boden der billigen Komik.

„Angehörige“ schafft einen ähnlichen Balanceakt zwischen Pathos und Witz. Hier landet Schotty in der Wohnung eines Verstorbenen, der nach vielen Jahren als vermeintlich heterosexueller Familienvater sein Coming-Out hatte. Sein bester schwuler Freund Fanny Fee (Florian Lukas) will nun die Leiche entführen, um ihm ein angemessen schwules Begräbnis zu verschaffen — im Kreise seiner wahren Familie, wie er sagt.

Durch einige sehr aberwitzige Zufälle sind Schotty und die Tunte dann in einer telefonzellengroßen Kiste gefangen — schätzungsweise die Hälfte der Folge spielt auf diesem engsten Raum, ein grandioses Kammerspiel in einem Kammerspiel.

Aus dem Aufeinandertreffen (und -liegen) von Schotty mit Fanny entwickeln sich einige erstaunlich tiefgründige Gespräche über Identität und Glück. Und immer, wenn die Geschichte gerade allzu moralisch zu werden scheint, schlägt die Handlung einen Haken zur Comedy und umgekehrt.

Christian Granderath, der zuständige Fernsehspielchef des NDR, ist sehr zufrieden damit. Und so sieht es danach aus, dass der Sender weitere Folgen in Auftrag gibt, auch ohne Sendeplatz. Granderath bestätigt die Absicht, diesmal sogar gleich sechs weitere Ausgaben zu bestellen – das wären die Folgen 10 bis 15. Drehstart könnte im Oktober sein, deutete Regisseur Arne Feldhusen gestern im Kino an. (Mit einer Ausstrahlung würde man dann vermutlich ungefähr im Januar 2015 rechnen können, nehme ich an, Weihnachtssonderprogramm, Sie wissen schon.)

Die VG Wort gibt 8, bräuchte aber was auf die 12

Die VG Wort will mir nicht sagen, ob eine ärgerliche Kampagne, in der sie die Debatte um die Zukunft des Urheberrechts auf unterstem Niveau festzementiert, womöglich von mir mitbezahlt ist.

Die VG Wort ist so etwas wie die Gema für Texte und eigentlich eine gute Idee. Als Verwertungsgesellschaft sammelt sie unter anderem die Urheberrechtsabgaben ein, die pauschal zum Beispiel beim Kauf von Kopiergeräten, DVD-Rohlingen und USB-Sticks erhoben werden, und schüttet sie an die Autoren aus. Auf diese Weise erhalten die Urheber einen Ausgleich dafür, dass Konsumenten ihre Werke für private Zwecke vervielfältigen dürfen.

Vor drei Wochen nun hat die VG Wort eine neue „Kommunikationsplattform“ gestartet, mit der sie sich „verstärkt für die Rechte der Autoren und Verlage einsetzen“ will. Unter wir-geben-8.net hat sie „8 Positionen zum Urheberrecht“ veröffentlicht und lässt mehrere Prominente erklären: „Wir geben 8 aufs Wort.“

Es handelt sich um eine Art Remake der organisierten Aufschreie
„Mein Kopf gehört mir“ und „Wir sind die Urheber“ aus dem vergangenen Jahr und dokumentiert in ähnlicher Weise den Willen, komplexen Problemen durch Pauschalurteile und Platitüden zu begegnen.

Eckart von Hirschhausen witzelt:

Ich will weiter im Land der Dichter und Denker leben, nicht in einem Land der Markierer und Einfüger.“

Nele Neuhaus steuert unter anderem einen Satz bei, der doof, aber wenigstens nicht originell ist:

„Was nichts kostet, ist nichts Wert.“

Den Vogel aber schießt Denis „Blackface“ Scheck ab, der beim Gehen in die Kamera spricht:

„Der Pirat, schrieb Cicero, ist ein Feind aller Menschen: communis hostis omnium. Heute, 2000 Jahre später, gibt es neue Piraten, die sich an den Urheberrechten von Autoren vergreifen. Dagegen sollten wir uns alle wehren. Gegen alte Feinde helfen altbewährte Mittel.“

Das ist das vollständige Zitat von Scheck.

Was möchte der ARD-Moderator uns mit diesen Worten sagen? Worin bestehen die „altbewährten Mittel“ und wie „helfen“ sie, um das Urheberrecht zu schützen?

Man weiß, was Cicero meinte: Piraten sind keine normalen Feinde. Sie stehen außerhalb der Gemeinschaft der Menschen. Sie sind die Terroristen seiner Zeit. Die üblichen Regeln beim Umgang mit Kriegsgegnern gelten nicht. Im Kampf gegen sie ist jedes Mittel recht.

Wenn man also gutwillig unterstellt, dass Denis Scheck einen Beitrag zur Urheberrechtsdebatte leisten wollte, dann ist dies sein Beitrag zur Urheberrechtsdebatte: Der Kampf gegen Schwarzkopierer soll ohne Rücksicht auf Verluste geführt werden.

Ich habe bei der VG Wort nachgefragt, ob das auch ihre Position ist, dass im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen jedes Mittel recht ist, und inwiefern das „hilft“.

Nach kaum mehr als zehn Tagen rang sich Pressesprecherin Angelika Schindel zu einer Antwort durch:

Sowohl Inhalt als auch Form der Kampagne „Wir geben 8 aufs Wort“ wurden in den Gremien der VG WORT ausführlich beraten und beschlossen.
 
Autoren und Verleger äußern sich mit ihren persönlichen Botschaften zum Thema „Urheberrecht“ auf der Plattform. Die VG WORT kommentiert diese Stellungnahmen nicht, sondern freut sich über alle Autoren und Verlage, die sich im Rahmen dieser Aktion für das Urheberrecht einsetzen.

Ich übersetze das mal frei mit: Solange sich die Prominenten irgendwie „für“ das Urheberrecht aussprechen (was immer das bedeuten mag), ist der VG Wort jeder Unsinn recht.

Dirk von Gehlen schreibt über Schecks Beitrag:

Er hat die Anschlussfähigkeit eines Brunftschreis in einem artfremden Gehege. Hier will jemand ein Revier markieren, ohne zu bemerken, dass diese Markierung alle Grenzen überschreitet. Selbst wenn die Aussage — weniger gewitzt — einfach nur gelautet hätte „Urheberrecht find ich gut“ (von dem Format sind andere Beiträge auf der Seite), krankt sie aber noch an einem zweiten Problem: Sie ist keine Antwort auf die Herausforderung. Denn natürlich ist das Urheberrecht wichtig, darüber streitet in Wahrheit niemand. Die Auseinandersetzung muss im Sinne einer offenen Gesellschaft über die Frage geführt werden, welche Durchsetzungsmaßnahmen die Gesellschaft für angemessen hält — und wie man die Akzeptanz des Urheberrechts steigert. Und hier wird das ganze Dilemma der 8-geben-Kampagne (übrigens auch eine Website für Kleintierpflege) offensichtlich: Die Wortmeldungen auf der Seite legen nahe, der Herausforderung der digitalen Kopie sei allein und zuvorderst durch moralische Kampagnen zu begegnen.

Die VG-Wort-Kampagne ist deshalb ärgerlich, und für mich ganz besonders, weil ich einer der „mehr als 400.000 Autoren“ bin, deren Rechte und Ansprüche die VG Wort verwaltet und in deren Namen sie scheinbar spricht. Meine Frage, welche VG-Wort-Gremien konkret die Kampagne „beraten und beschlossen“ haben, hat die Pressesprecherin bislang nicht beantworten wollen.

Immerhin bekam ich von ihr eine Art Antwort auf die Frage, warum die VG Wort sich überhaupt berufen fühlt, politische Kampagnen zu fahren — in ihrer Satzung fand ich keinen Hinweis darauf, dass das ihre Aufgabe ist. Frau Schindel verweist mich auf das „Handbuch des Urheberrechts, Loewenheim, 2. Auflage, S. 789 ff.“, wonach zu den „selbstverständlichen Aufgaben von Verwertungsgesellschaften auch die Verfolgung gemeinsamer Ziele der von uns vertretenen Berufsgruppen“ gehöre. Die VG Wort nehme deshalb „regelmäßig Stellung zu laufenden Gesetzgebungsverfahren oder urheberrechtspolitischen Diskussionen“ und sei „insoweit ein wichtiger Ansprechpartner für Ministerien, politische Parteien, Verbände etc.“

Bleibt noch die Frage, wer diese vergurkte Kampagne bezahlt. Ich habe die VG Wort vor drei Wochen gefragt, wieviel die Aktion kostet, aus welchen Mitteln sie finanziert wird und ob sie die Ausschüttungen an die Wahrnehmungsberechtigten (wie mich) mindert. Frau Schindel hat die Frage nicht beantwortet; nicht einmal die Nachfrage, ob sie mir die Fragen nicht beantwortet.

„die aktuelle“-Bingo (7)

Er lebt sein Leben... Die seltsame Ehe des Herrn Jauch. Die Spur führt nach Postdam

Die „aktuelle“, die Qualitätsquatschillustrierte der WAZ, hat mehrere Indizien dafür, dass mit der Ehe von Günther Jauch möglicherweise etwas nicht stimmt. Eins davon ist, dass er bei einem der seltenen öffentlichen Auftritte mit seiner Frau neulich „Jeans und Schlabber-Rolli in Beige“ trug. Aber ein schrecklicher Pullover reicht der „aktuellen“ natürlich noch nicht für eine spektakuläre Titelgeschichte (jedenfalls diesmal nicht). Und so lautet die Quizfrage in unserer beliebten Reihe heute:

  • Was ist das „Erstaunliche“, das die „aktuelle“ im Zusammenhang mit dem Privatleben von Herrn und Frau Jauch entdeckt hat und sie zu einer „Spurensuche“ veranlasste?

(Kleiner Tipp: Bei einem anderen Paar, das sich inzwischen getrennt hat, „fing’s genauso an…“.)

Auflösung hier.

RTL sucht die Supershoweröffnung — und findet sie beim ESC

Es ist für eine so strunzunkreative Produktionsfirma wie die Grundy Light Entertainment vermutlich nicht leicht, sich für das groß gemeinte Finale von „Deutschland sucht den Superstar“ einen halbwegs orginell wirkenden Sendungsauftakt einfallen zu lassen. Und natürlich lässt sich jeder Macher bei der Arbeit von bereits Dagewesenem beeinflussen. Ich war dann aber trotzdem überrascht, als ich gestern gesehen habe, was die RTL-Leute sich bei der Show gestern zum Vorbild genommen haben — und in welchem Maße sie sich davon haben inspirieren lassen.

Wenn Sie bitte mal schauen und staunen mögen:

(Natürlich ist der DSDS-Beginn auch und erst recht 13 Jahre später nicht halb so cool wie das Opening des Eurovision Song Contest 2000 in Stockholm. Ich wär aber auch gern beim DSDS-Autorenbriefing dabei gewesen… „Und dann sollte der Off-Sprecher irgendetwas sagen, dass die Leute wissen, dass die Show jetzt beginnt.“ — „Da fällt mir schon was ein.“ — „Hauptsache, das Saalpublikum weiß, dass es dann sofort ausrasten muss.“ — „Läuft.“)

Wie „Geo“ gegen die Rechte von Autoren kämpft

„Geo“ macht ein großes Fass auf. Wenn gute Zeitschriften nicht das Recht hätten, Texte ihrer Autoren auch gegen deren Willen komplett umzuschreiben, keinen Satzbaustein auf dem anderen zu lassen, selbst wörtliche Zitate von Gesprächspartnern zu ändern, dann könnten sie gar nicht existieren.

So argumentieren sinngemäß die Anwälte des Gruner+Jahr-Blattes in einem Prozess, der in dieser Woche in die zweite Runde geht. Christian Jungblut, ein altgedienter Reporter und langjähriger „Geo“-Mitarbeiter, hatte gegen die Zeitschrift geklagt, weil sie sich nicht davon abbringen ließ, einen Artikel von ihm in Heft 12/2009 in einer grundlegend veränderten und für ihn nicht akzeptablen Fassung unter seinem Namen zu veröffentlichen. In der ersten Instanz hatte ihm das Landgericht Hamburg (wie berichtet) Recht gegeben.

„Geo“ hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. In der Begründung schreiben die Anwälte:

Dieser Rechtsstreit ist von wesentlicher Bedeutung für die Verlagsbranche. Hätte das Urteil des Landgerichts Hamburg Bestand, führte das zu massiven Eingriffen in die für die Publikation von Zeitschriften unerlässliche redaktionelle Autonomie. Redaktionen von Qualitätstiteln wie GEO bedürfen eines gewissen Freiraums in der Überarbeitung und Anpassung von Texten, die von freien Journalisten, aber auch eigenen Redakteuren zugeliefert werden, um den Qualitätsanspruch der Zeitschrift zu wahren und so die dauerhafte Wertschätzung des Publikums zu sichern. (…) [N]ahezu jeder Zeitungs- und Zeitschriftentitel ist darauf angewiesen, dass die Redaktion in die Lage versetzt wird, ihr zugelieferte Texte so zu redigieren, dass sie der jeweiligen Eigenart des Titels gerecht werden.

Unzulässig seien allein „gröbliche Entstellungen“, schreiben die „Geo“-Anwälte und bescheinigen dem Urteil, es sei „von bemerkenswerter Realitätsferne“.

Sie berufen sich bei der „Bestimmung der Grenzen der Änderungsbefugnis“ sogar auf das „hohe Gut der Pressefreiheit“, das Presseverlagen besondere Rechte zubillige. Verlage müsse deshalb auch im Urheberrecht „die Möglichkeit gegeben werden, [zugelieferte] Texte weitgehend und bis zur Grenze der Unzumutbarkeit abzuändern“.

Die „Geo“-Redaktion, die den Artikel komplett umgekrempelt hat, habe keineswegs den „geistig-ästhetischen Gesamteindruck des Originalmanuskripts verändert“, behaupten die Anwälte des Verlages. Es sei zum Beispiel auch keineswegs „‚reißerischer‘ Stil“, dass die Redaktion aus einem Hydrologen einen „Katastrophen-Seher“ machte.

Es geht bei diesem Rechtsstreit um viele konkrete Vertragsdetails und Redigierabläufe, aber im Kern um die Frage: Kann ein Autor die Veröffentlichung seines Werkes nach massiver Abänderung untersagen? Die Antwort von „Geo“ lautet: Nein. Die Anwälte der Zeitschrift fügen sinngemäß hinzu: Und wenn er es könnte, müssten wir den Laden dicht machen.

Die Diskussion um das Urteil lieferte einen erhellenden Blick in die erstaunlichen Umgangsformen hinter den Kulissen der Zeitschrift, die in den vergangenen Jahren rasant Käufer verloren hat und es gerade mit der „Focus“-haften (und inhaltlich komplett irreführenden) Titelzeile „Was Sie über Tiere wirklich wissen sollten“ versucht. Anders als es „Geo“-Chefredakteur Peter-Matthias Gaede behauptete, ist Jungblut nicht der einzige, der über den Umgang der Redaktion mit Texten klagt.

In der Berufungsbegründung versuchen die Anwälte nun den Eindruck zu erwecken, der Artikel, den Jungblut abgegeben hatte, sei stilistisch unbrauchbar gewesen und habe vor Fehlern gestrotzt — und schrecken dabei auch vor dem Auflisten kleinster Petitessen und imaginierter Unrichtigkeiten nicht zurück. Darunter diese:

  • Die „fehlerhafte Gleichsetzung einer schlechten Angewohnheit (‚Laster‘) mit dem im Text eigentlich gemeinten Lastwagen“.
  • „Das umgangssprachliche ‚Holland‘, das korrekterweise ‚Niederlande‘ heißen muss.“
  • „Die falsche geographische Zuordnung von Gouda in der ‚Mitte Hollands‘ (korrekt: im Süden des Landes).“
  • „Die falsche geographische Zuordnung von Nijmegen an den Rhein (korrekt: an der Waal)“.
  • „Die falsche Angabe zur Bevölkerungsdichte in den Niederlanden mit 393/qkm (korrekt: 394/qkm).“
  • „Des Weiteren hat GEO aus dem Manuskript des Autors eine Reihe von Rechtschreib- und Grammatikfehlern getilgt. Beispiel: „Sysiphusarbeit“ (korrekt: Sisyphos).“

Öh.

(Solche Anwaltsschreiben sind ja selten würdevoll, aber dieses gibt doch eine Ahnung davon, wie gerne man für dieses Blatt arbeiten möchte.)

Die „Geo“-Anwälte suggerieren, dass das Urteil gegen „Geo“ die normale Arbeit des Redigierens und Fact-Checkens unmöglich mache. Darum geht es aber in diesem Prozess gar nicht. Es geht darum, ob ein Journalist es hinnehmen muss, dass ein Text, der nicht mehr sein Text ist, gegen seinen Willen und unter seinem Namen veröffentlicht wird.

Die Verhandlung findet am kommenden Mittwoch, 10 Uhr, am Oberlandesgericht Hamburg statt.

Nachtrag, 10. Mai. In der Verhandlung machte das Oberlandesgericht deutlich, dass es die Sache nicht so eindeutig sieht wie die erste Instanz. Grundlage dafür ist vor allem der konkrete Vertrag, den Jungblut mit „Geo“ hatte und der „zumutbare“ inhaltliche Änderungen an den Texten erlaubte. Das Gericht schlug einen Vergleich vor: „Geo“ soll sich verpflichten, den Artikel nicht mehr zu verbreiten und drei Fünftel der Kosten des Rechtsstreits tragen. Beide Seiten haben zwei Wochen Zeit, diesen Vergleich noch abzulehnen — dann würde das Gericht entscheiden.

Ausmitteilung

Eine kurze Durchsage in eigener Sache: Ende des Monats verlasse ich den „Spiegel“.

Das hat, um einem naheliegenden Missverständnis vorzubeugen, nichts mit dem Wechsel in der Chefredaktion zu tun. Es hat einfach nicht richtig gepasst.

Was ich dann stattdessen mache, kann ich noch nicht verraten. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass ich auch in Zukunft gelegentlich frei für den „Spiegel“ schreibe. Die Titelgeschichte „Flausch – Die unterschätzte Weltmacht“ steht ja auch noch aus.