Autor: Stefan Niggemeier

Anwalt Schertz verliert gegen „Stalker“ (3)

Der prominente Berliner Prominenten-Anwalt Christian Schertz hat sich juristisch gegen die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ durchgesetzt. Vor dem Landgericht Frankfurt erwirkte er eine einstweilige Verfügung, die die FAZ zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung verpflichtete. Die Zeitung ging in Berufung, aber das Oberlandesgericht Frankfurt machte in einem „Hinweisbeschluss“ klar, dass es ihr nicht stattgeben würde.

Und so erschien am Montag auf der Medienseite folgender Text:

Gegendarstellung. In der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. März 2010 schreiben Sie auf Seite 35 in einem Artikel mit der Überschrift "Kein Cyberstalking Niederlage für Berliner Anwalt" über mich: "Das Landgericht hielt die Berufung von Schertz für verspätet und damit unzulässig." Hierzu stelle ich fest: Das Landgericht hielt die Berufung nicht für verspätet, sondern stellte ausdrücklich in der mündlichen Verhandlung fest, dass sie fristgerecht eingelegt wurde. Die Unzulässigkeit der Berufung beruht auf einem anderen Grund. Berlin, 18. März 2010 Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz

Die Zeitung nutzte allerdings die Gelegenheit, im Detail die Hintergründe für die Niederlage von Schertz zu erklären, über die sie damals berichtet hatte:

Anmerkung der Redaktion: Herr Dr. Schertz hat recht. Das Landgericht (Az. 86 S 6/10) stellte in den Urteilsgründen Folgendes fest: Die Berufung sei unzulässig, weil sie den Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung teils gleichen, teils weitergehenden Inhalts begehre. Damit verkenne der Anwalt "Sinn und Zweck des Rechtsmittels der Berufung". Zweitens sei der neue, in der mündlichen Verhandlung gestellte Antrag nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingegangen und ändere daher an der Unzulässigkeit der Berufung nichts. Schließlich sei die Berufung auch deshalb unzulässig, weil die dem Kläger durch das angefochtene Urteil entstandene Beschwer inzwischen mit dem Ablauf der Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung entfallen sei.

So gesehen, war der Sieg von Schertz über die FAZ ein Pyrrhus-Sieg, denn in der ausführlichen Fassung wirkt sein juristisches Vorgehen (bzw. das seiner Kollegin, die ihn in der Verhandlung vertrat) noch peinlicher. Andererseits ist das natürlich möglicherweise ein Grund für ihn, erneut gegen die FAZ vorzugehen. Dass auf ein abgeschlossenes Verfahren gleich mehrere neue folgen, wäre nicht untypisch für das Vorgehen von Schertz in eigener Sache.

Ausgangspunkt mehrerer Verfahren war der Versuch von Schertz, mithilfe des „Stalker-Paragraphen“ gegen den kritischen Gerichtsreporter Rolf Schälike vorzugehen und ihn so mundtot zu machen. Nachdem er damit (nach zwischenzeitlichen Erfolgen) gescheitert war, ging er wie geschildert gegen die Berichterstattung der „FAZ“ über die für ihn ungünstige Entscheidung vor. Ein Jahr zuvor war er auch erneut gegen Schälike vorgegangen, weil der den Termin einer entscheidenden Verhandlung sowie ihr Ergebnis auf seiner Internetseite öffentlich gemacht hatte:

Das ist nach Ansicht von Schertz bzw. seinem Anwalt unzulässig. Schälike rufe damit „natürlich zum Besuch der mündlichen Verhandlung öffentlich auf“ — obwohl die Angelegenheit nur die höchstpersönlichen Rechte von Schertz und nicht seine Arbeit als Medienanwalt betreffe. Außerdem könne das Publikum eh nicht verstehen, was mit den „kryptischen Kurzdarstellungen“ auf der Homepage gemeint sei, deshalb könne sich Schälike auch nicht auf ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit berufen.

Noch einmal zum Mitdenken: Schertz versucht erst (zwischenzeitlich sogar mit Erfolg), Schälike zu untersagen, sich ihm auf weniger als 50 Meter zu nähern — wodurch sich der Kritiker nicht mehr im Gerichtssaal hätte aufhalten dürfen, wenn Schertz anwesend war. Und als Schertz damit scheitert, versucht er, ihm schon den bloßen Hinweis auf die Verhandlung sowie ihr Ergebnis zu verbieten — unter anderem, weil der Inhalt der (öffentlichen) Verhandlung seine Privatsache sei.

In dem Verfahren geht es indirekt auch um meinen Blogeintrag zu dem Thema. Meine Einschätzung, dass Schertz Schälike zum „Stalker“ erklären lassen wollte, um einer kritischen Berichterstattung den Riegel vorzuschieben, sei „schlicht falsch“, erklärt Schertz‘ Anwalt in einem Schriftsatz. Es gehe darum, dass Schälike ihn bis in sein Privatleben verfolgt habe:

Der Kläger [Schertz] kann bestens damit leben, wenn über seine berufliche Tätigkeit kritisch berichtet wird. Dies geschieht auch deshäufigeren, ohne dass der Kläger juristische Schritte anstreben muss oder dies ggf. auch nicht kann, weil ein Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Wenn ich das richtig lese, bedeutet das, dass Schertz dann mit kritischen Berichten über seine Arbeit leben kann, wenn er es muss. Die Argumentation wird dann auf eine fast schon amüsante Art zirkulär:

Der Kläger [Schertz] käme doch im Traum nicht darauf, gegen einen Berichterstatter, der über ein oder mehrere gerichtliche Verfahren, die der Kläger (…) geführt hat, Schritte nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.

Mit anderen Worten: Schertz‘ Rückgriff auf den „Stalker-Paragraphen“ kann schon deshalb kein Missbrauch sein, weil das ja ein Missbrauch wäre.

Eigentlich hätte das Landgericht Berlin Anfang Juni über Schertz‘ Klage entscheiden sollen. Nachdem sich offenbar abzeichnete, dass er verlieren würde, stellte Schertz aber einen Befangenheitsantrag gegen die Richter — was man nach ungezählten Entscheidungen dieser Richter in seinem Sinne als Akt der Verzweiflung werten könnte.

In welchem Maße der Medienanwalt Schertz die Meinungsfreiheit ablehnt, wenn sie seinen Interessen zuwiderläuft, zeigt auch sein Versuch, eine andere Veröffentlichung von Schälike zu unterbinden. Im März hatte Schälike eine „Mitteilung“ auf seiner Seite veröffentlicht, in der er über mehrere juristische Niederlagen von Schertz unter der Überschrift berichtete:

Fünf Klatschen in einer Woche gegen den Berliner Querulator.

Wichtiger Sieg für die Meinungs- und Äußerungsfreiheit von Bloggern und Journalisten.

Schertz versuchte dagegen eine einstweilige Verfügung zu erwirken, diesmal zur Abwechslung beim Landgericht Köln. Es handele sich um Schmähkritik; Schälike gehe es nicht um „Berichterstattung“ über gerichtliche Verfahren, sondern „um die Herabwürdigung und Bloßstellung“ von Schertz. Belegt werden sollte das unter anderem mit Kommentaren von Schälike hier im Blog, die angeblich beweisen, dass Schälike „keine Gelegenheit auslässt“, Schertz „herabzuwürdigen“.

Zudem könne die Berichterstattung über die „angeblichen ‚Klatschen'“ leicht dazu führen, potenzielle Mandanten abzuschrecken:

Wer über einen Rechtsanwalt zielgerichtet behauptet, dass dieser in Reihe Verfahren verlieren würde und dann auch noch auf anderen Internetseiten davon abrät, diesen Rechtsanwalt zu mandatieren, der greift in massiver Weise das Anwalt-Mandanten-Verhältnis an, auf das [Schertz] zur Ausübung seiner Berufsfreiheit angewiesen ist.

Die Reaktion des Gerichtes auf den Antrag kann man nun guten Gewissens als Klatsche für Schertz bezeichnen. Es lehnte die geforderte einstweilige Verfügung ab. Erstens fehle die notwendige Dringlichkeit. Zweitens sei sein Persönlichkeitsrecht nicht verletzt worden. „Klatsche“ sei in diesem Zusammenhang eine zulässige Meinungsäußerung, und die angegriffenen Tatsachenbehauptungen seien nicht unzulässig. Das Gericht wörtlich:

Warum ein wahrheitsgemäßer Bericht über den Verlauf von Gerichtsverfahren abträglich für die Ehre bzw. das Ansehen des Antragsstellers sein kann, ist nicht ersichtlich.

Das Gericht berief sich dabei ausdrücklich auch auf eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das im Zusammenhang mit einer anderen Klage von Schertz die für ihn positiven Urteile der ersten Instanzen kassiert und betont hatte, dass das Persönlichkeitsrecht eines Menschen:

seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (…).

Schertz tut sich offenkundig äußerst schwer, das für sich zu akzeptieren.

Am morgigen Freitag nimmt er auf der Jahrestagung des „Netzwerkes Recherche“ an einer Diskussion über die Grenzen der „Boulevard-Recherche“ teil. Er wird sich sicher als Freund und Verteidiger der Pressefreiheit ausgeben.

Hinweis: Ich bin freier Mitarbeiter der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Dieser Eintrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder. Nachtrag, 9. Juli. Ich hatte in dem Absatz, der mit „Ausgangpunkt“ beginnt, die zeitliche Abfolge zunächst falsch dargestellt und jetzt korrigiert.

„Lebt er noch?“ (2)

Weiß jemand, wie groß die Redaktionsbüros von „Newstime“ sind und wie lange ich entsprechend bräuchte, um sie hüfthoch vollzukotzen?
(Lukas Heinser, 12. November 2009)

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat einen Beitrag der Nachrichtensendung „Newstime“ beanstandet. ProSieben hatte im November 2009 gezeigt, wie die Frau von Robert Enke an dem Ort eintraf, an dem er sich gerade das Leben genommen hatte. Sicherheitshalber hatte der Sender ihre schwer verständlichen Fragen an die Polizei nach seinem Verbleib sogar noch untertitelt.

Ein ProSieben-Sprecher hatte mir damals gesagt: „Aus Sicht der Nachrichtenredaktion war es angemessen, die Bilder zu zeigen.“ Inzwischen hat sich der Sender für den Beitrag entschuldigt. Nach dem Urteil der ZAK hat er die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke verletzt und gegen journalistische Grundsätze verstoßen.

Ich hab noch Sand in den Schuhen aus Daten

„Papier ist geduldig.“
(früheres Sprichwort)

Vorweg sollte ich sagen, dass das neue Jahrbuch des Verbandes der Zeitschriftenverleger (VDZ) auf schwerem, hochwertigem Papier gedruckt ist. An der Qualität der Texte kann also überhaupt kein Zweifel bestehen.

Und doch wird jemand, der versucht, sich mit Hilfe dieser Essays von Geschäftsführern führender Verlage ein Bild vom Zustand dieser Branche zu machen, ratlos zurückbleiben. Im Vorwort blickt der Verbandspräsident Hubert Burda auf ein „erfolgreiches Jahr 2009“ zurück und findet: „Wir haben allen Grund, selbstbewusst zu sein“.

Auch wenn wir uns von den hohen Renditen der letzten Jahrzehnte verabschieden müssen, bleibt Print ein höchst lukratives Geschäftsmodell, vorausgesetzt, es ist klug gemanagt.

Auf den nächsten gut 200 Seiten aber wechseln solche Lobreden auf die Zukunftsfähigkeit des Geschäftes mit dem Drucken und Vertreiben von Inhalten auf Papier sich mit Beschwörungen ab, dass sein Ende unmittelbar bevorsteht, wenn nicht sofort diverse Gesetze geändert, Steuern erlassen, Konkurrenten ausgeschaltet und Subventionen beschlossen werden.

Das Jahrbuch zeichnet das schizophren anmutende Bild einer Branche, die gleichzeitig demonstrieren will, dass es ihr bestens geht (und all die Todesprognosen verfrüht sind) und dass sie im Sterben liegt (und also alle alles tun müssen, was sie sagt). Es ist eine Branche, die vollkommen davon überzeugt ist, unverzichtbar zu sein, und fassungslos feststellen muss, dass nicht alle die gleiche Überzeugung haben.

Passenderweise wird der VDZ von einem Mann geführt, der Hysterie und Propaganda für angemessene Reaktionen auf eine komplexe Gemengelage hält. Wolfgang Fürstner arbeitet sich in seinem Essay noch einmal an der geplanten Aufbereitung der Inhalte von tagesschau.de auch für das iPhone ab – und hat sich von Jürgen Doetz, der als Cheflobbyist der Privatsender jahrzehntelang gegen ARD und ZDF gekämpft hat, leider immer noch nicht die Grundbegriffe für diese Auseinandersetzung erklären lassen.

Fürstner schreibt:

Zur Erinnerung: Die Idee der Grundversorgung entstammt den fünfziger Jahren, als es noch Frequenzmangel gab, und sie war ein Versuch, einen Mindeststandard zu setzen.

Das hat er fast wörtlich im Januar schon der „Welt“ gesagt und ist falsch. Den Begriff der Grundversorgung hat das Bundesverfassungsgericht 1986 in seinem Vierten Rundfunkurteil geprägt, und er bezeichnet gerade nicht einen Mindeststandard, sondern die umfassende Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, „für die Gesamtheit der Bevölkerung“ Programme zu bieten, und zwar Information, Bildung und Unterhaltung. Dahinter stand, dass das Gericht privat finanziertem Rundfunk dies nicht zutraute. ARD und ZDF sollten nicht die Lücken füllen, die die Privaten ließen, sondern ein vollwertiges Programm machen dürfen und müssen, das alle Ansprüche erfüllt. Das meint der Begriff „Grundversorgung“.

Wolfgang Fürstner kennt nicht einmal die Grundlagen des Dualen Systems, will aber der Politik und der Öffentlichkeit erklären, wie es auszusehen habe.

Nun hätte ich aber vermutlich kein Wort über das VDZ-Jahrbuch verloren, wenn ich darin nicht auf das Gedicht den Beitrag „Das gedruckte Wort ist wie ein Kuss“ gestoßen wäre, verfasst von Wolfram Weimer, dem ehemaligen Chefredakteur von „Cicero“ und neuen Chefredakteur von „Focus“.

Sein Text beginnt wie folgt:

Riechen Sie lieber an einer Blume oder am Bild einer Blume? Erleben Sie lieber einen Sonnenuntergang mit Grillenzirpen aus den Dünen und Sand zwischen den Zehen oder reicht Ihnen der Film eines Sonnenuntergangs? Lieben Sie lieber ohne zu küssen?

Man kann lieben ohne zu küssen, aber warum sollte man? Die Blume und der Kuss sind wie das gedruckte Wort. Sie sind, sie werden nicht, sie sind, das macht sie so faszinierend.

Jawohl, das ist allen Ernstes der Beginn eines Plädoyers, warum gedruckte Inhalte elektronischen Inhalten überlegen sind. (Fairerweise muss ich sagen, dass Sie die ganze Pracht seiner Argumentation hier im Blog natürlich nicht erkennen können. Sie müssten den Text bitte ausdrucken.)

Das „Pic“ von der Blume, das downgeloadete Onlinevideo vom schönsten Sonnenuntergang auf Tonga, der elektronische „Hug“ auf dem Flirtportal haben tausend Vorteile, aber einen entscheidenden Nachteil: sie sind flüchtig. Das virtuelle und das gedruckte Wort sind daher in Wahrheit keine Konkurrenten, weil sie sich auf unterschiedliche Kategorien des Lebens und Lesens beziehen. Das gedruckte Wort wird vom Internet so wenig verdrängt wie der Apfel von der Vitamintablette.

Das ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll. Andererseits ist es so offensichtlich falsch, dass ich gar nicht weiß, ob ich überhaupt irgendwo anfangen soll.

Zunächst beschreibt Weimer den Unterschied zwischen einem realen Gegenstand oder Erlebnis und seiner Abbildung oder Beschreibung. Dann tut er so, als sei das gedruckte Wort mit dem eigenen Erleben identisch und das digital veröffentlichte Wort mit seiner Beschreibung. Ich bin mir nicht sicher, ob das der Versuch einer Gehirnwäsche ist oder ihr Ergebnis.

Und dann weitet er den bekannten Irrtum, Online für ein flüchtiges Medium zu halten, auf elektronische Inhalte insgesamt aus – was besonders absurd ist. Schon das Foto von der Blume ist im Gegensatz zur echten Begegnung mit ihr eben gerade nicht flüchtig. Und zumindest in meinem Leben ist auch das elektronische „Pic“ (wie Weimer es mit spitzen Fingern nennt) deutlich weniger flüchtig als der Papierabzug, weil ich den gerne mal verliere. Und man kann, wenn man will, viel gegen den „elektronischen ‚Hug'“ sagen – ein entscheidender Vorteil ist, dass ich ihn mir immer wieder ansehen kann, im Chatprotokoll oder meiner Facebook-Historie.

An der behaupteten Flüchtigkeit des Internets hängt ein Großteil der Argumentation Weimers – und offenbar der Zukunft der Print-Branche. Weimer schreibt:

Das Flüchtige wird in den flüchtigen Medien ein Zuhause finden. Das Relevante aber wird immer nach Gravitation streben.

Sie ist wirklich so schlicht, die Welt der Print-Ideologen: Was schwer wiegt braucht ein schwer wiegendes Medium. Virtuelle Inhalte haben in doppeltem Sinne kein Gewicht.

Dabei ist es schon in einem ganz praktischen Sinne genau umgekehrt mit der Flüchtigkeit: Versuchen Sie mal den Inhalt des Artikels einer Zeitung von gestern herauszufinden. Wenn er online steht, können sich Menschen mühelos auch morgen und nächste Woche noch darauf beziehen und darüber diskutieren.

Die behauptete unterschiedliche Flüchtigkeit der Medien hat immerhin einen wahren Kern: Gute Zeitungen zum Beispiel werden so gemacht, dass sie verlässlich sind, Autorität und Bestand haben. Dass zukünftige Generationen auf sie zurückgreifen können als Dokumentation von Geschichte. Im Englischen gibt es dafür den schönen Begriff „Newspaper of record“. Richtig ist, dass viele Online-Medien nicht mit diesem Anspruch gemacht werden, sondern auf die Schnelle, für den Tag. Ich behaupte aber, dass das nicht im Medium selbst begründet ist, sondern an dem, wie es nicht zuletzt die Verlage nutzen. So gesehen ist es fast eine Frechheit, wenn Weimer von der „zirkusähnlichen Gestalt“ des Medienbetriebs in elektronischen Medien schreibt und „Klickgalerien für Bikini-Outfits“ als typisches Beispiel nennt. Was für eine geschickte Aufteilung: Erst gehen die Verlage in einen ruinösen Wettbewerb um die dümmsten Klickstrecken. Dann verweisen sie auf sie, um die Notwendigkeit ihrer Print-Produkte zu legitimieren.

Aber zurück zu Weimers oben zitierten Vergleich: Print ist der Apfel und Online die Vitamintablette, also nur eine künstliche Nachahmung der natürlichen, echten Sache? Ja, und Weimer hat noch mehr Beispiele:

In den sechziger Jahren gab es Science Fictions, die das Ende des herkömmlichen Essens vorhersagten. Es werde gesundheitsperfekte Pillen, ästhetisches Designerfood und technische Ballaststoffe mit Geschmacks- und Aromastoffen geben. Keiner werde mehr natürliche Früchte, fettes Fleisch, verderbliches Gemüse wollen. Weit gefehlt. Obwohl wir uns längst künstlich ernähren könnten, werden wir weder auf den Geruch von Omas Apfeltorte verzichten noch auf das Erlebnis einer platzenden Traube im Mund.

Für Leser, die es weniger anschaulich und mehr intellektuell lieben, spricht Weimer später auch von der „strategischen Chance von Printmedien als Heimstatt der Eigentlichkeit“: „Print ist (…) nicht nur der Form nach wirklicher als elektronische Medien, auch dem Print-Inhalt wird die Wirklichkeitsnähe stärker zugesprochen.“

Dass wir uns „in immer rascheren Abfolgen mit Scheinskandalen beschäftigen“, liegt laut Weimer natürlich auch am „hastigen Überschlag des Elektronischen“. Als Beispiele, wie wir „von einer Panik in die andere jagen“, nennt er:

Vorgestern das Waldsterben, die Kampfhunde und Sars, gestern Feinstaub, BSE und Vogelgrippe, heute die Klimakatastrophe und die Schweinegrippe – der Alarmismus prägt die Multimediademokratie.

Wenigstens bei der Angst vor dem Waldsterben, die aus einer Zeit stammt, als es noch kein World Wide Web, ja noch nicht einmal nennenswert privaten Rundfunk in Deutschland gab, hätte er doch merken müssen, dass Printmedien diesen Alarmismus ganz gut alleine hingekriegt haben – und was wäre die Panikmache in den Fällen Kampfhunde, Sars, Vogel- und Schweinegrippe ohne das Zutun der gedruckten „Bild“-Zeitung gewesen?

Ich würde mich nicht so lange an diesem Essay abarbeiten, das vermutlich ohnehin außer mir kaum jemand gelesen hätte, weil solche Jahrbücher mit ihrem schönen, schweren Papier doch eher dafür gemacht sind, dass man sie ungelesen ins Büroregal stellt, wenn ich nicht das Gefühl hätte, dass es in erstaunlicher Deutlichkeit zeigt, wie irreal das Weltbild dieser Leute geworden ist und wie fern ihnen immer noch die Binsenweisheit ist, dass guter Journalismus nicht davon abhängt, ob er in analoger oder digitaler, gedruckter oder elektronischer Form vorliegt.

Am Ende wagt Weimer noch einen anderen Vergleich:

Ich plädiere daher für mutige Investitionen unserer Verlagshäuser in ihre Kernprodukte. So wie die Autoindustrie seit Jahrzehnten totgesagt wird, so investiert sie doch immer wieder in neue Modelle und in die Verbesserung ihrer Autos. Sie flüchten nicht in den Flugzeugbau, den Bahn- oder Schiffsbetrieb, noch glauben sie ernsthaft daran, dass Geschäftsreisen verschwinden, nur weil Online-Konferenzen möglich sind.

Mag sein, nur wären sie schlecht beraten, wenn sie glaubten, auch in Zukunft müssten Autos mit Benzin angetrieben werden, und anstatt neue Antriebswege zu entwickeln, den Menschen Vorträge darüber halten würden, dass der Otto-Motor das Maß aller Dinge ist — und ein Fahrzeug ohne ihn wie die Liebe ohne den Kuss wäre.

Der Nepp mit dem „Killer-Spiel-Killer“ von „Stern TV“

Die Geschichte ist ein Traum: Ein junger Mann aus der Provinz erfindet ein Programm, auf das die Welt gewartet hat. Eltern können damit endlich nachgucken, was ihre Kinder wirklich an Computerspielen auf ihren Rechnern installiert haben, und die bösen oder nicht altersgerechten Sachen mit einem Mausklick von der Festpatte löschen lassen.

Der Held muss natürlich, wie es in solchen Geschichten ist, erst gewaltige Widerstände überwinden. Keiner will ihm helfen, viele verstehen ihn nicht. Die Sache schleppt sich über Jahre hin und kostet ein kleines Vermögen. Aber seine Familie steht ihm bei, und am Ende hat er geschafft und eine Software auf den Markt gebracht, die die Welt ein bisschen besser macht.

Die Leute von „Stern TV“ erzählen diese Geschichte in ihrer Sendung am 9. Juni ungetrübt von jeder journalistischen Distanz. Es ist ein insgesamt fast 18-minütiger redaktioneller Werbeblock für das Programm namens „Neoguard 2010“. Günther Jauch moderiert es an als eine „bemerkenswerte Entwicklung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zum Aufatmen der besorgten Eltern“. Der Filmemacher Peter Schran hat den Programmierer Stefan Stein über längere Zeit begleitet und schwärmt von dessen „Vision“: „die fortschreitende Macht digitaler Monster in den Kinderzimmern bändigen“. Der Off-Sprecher sagt:

Es klingt nach der lang ersehnten Superwaffe für leidgeprüfte Eltern. Nur eine CD einlegen, zwei, drei Eingaben und die verbotenen Spiele werden enttarnt.

Dem „Tüftlersohn“, dessen Mutter als Sozialpädagogin an einer Hauptschule täglich mit der Problematik konfrontiert werde, fehlt es nicht an Selbstbewusstsein: Er führt vor, wie leicht die vermeintliche Jugendschutz-Sperre an der X-Box zu überlisten sei, und erklärt, dass sein eigenes Programm nicht so einfach zu knacken sein werde. Weltweit gebe es kein ähnliches System – wenigstens sei ihm keines bekannt. Als das Bundesfamilienministerium seine Bitte um Hilfe ablehnt, klagt er: „Ich blick nicht, warum die Leute nicht verstehen, was ihnen da an die Hand gegeben werden könnte.“

Im Studio lässt sich Günther Jauch von Stefan Stein vorführen, wie leicht die Software zu bedienen ist – und wie gut sie angeblich funktioniert. Bei einem Test findet sie zwar nur neun von zehn Spielen, die die Redaktion installiert hatte, aber das sei „ein Superergebnis“, findet Jauch. 25 Euro soll das Programm kosten, aber die Redaktion von „Stern TV“ hat für ihre Zuschauer noch ein Zusatzangebot: Kostenlos lässt sich auf der Sendungsseite im Internet eine eigene, abgespeckte Version herunterladen. Sie nennt sich „Stern-TV Spiele-Scanner“, trägt unübersehbar das bekannte Logo und kann zwar die gefundenen Programme nicht löschen oder namentlich auflisten, aber sie zählen.

Jauch erklärt den Zuschauern:

„Das heißt, Sie können dann zu Ihrem Kind gehen und sagen: Pass mal auf, du hast die hier installiert, was sind das für Spiele, was machst du damit, mach die bitte weg etc. Und wenn Sie dann dem Kind am Ende nicht glauben oder wenn das sozusagen sich dauernd wiederholt, dann, würde ich sagen, nehmen wir [Stefan Steins] Luxus-Software und dann können Sie selber gucken, können’s löschen und kriegen’s dann vor allen Dingen sauber aufgeführt, wie diese ganzen Spiele heißen.“

Offenkundig erwartet die Redaktion einen größeren Ansturm auf das von ihr als Wunderwaffe dargestellte kostenlose Produkt. Jauch sagt:

„Machen Sie sich keine Sorgen, wenn das jetzt in der Nacht zusammenbricht. Das ist lang genug auf unserer Seite drauf, die nächsten Tage und Wochen auch.“

Der junge Mann werde in der Redaktion der „Killer-Spiel-Killer“ genannt, verrät Jauch. „Das ist ’ne tolle Idee“, sagt er noch zu ihm. „Herzlichen Glückwunsch!“

Die Reaktionen unter vielen Computerspielern waren deutlich weniger euphorisch, dafür aber häufig amüsiert. Einer nach dem anderen prahlte in einschlägigen Foren, wie viele der bei ihm installierten Spiele das vermeintliche Wunderprogramm nicht fand. Innerhalb kürzester Zeit hatten die Profis dokumentiert, wie lücken- und fehlerhaft die Datenbank mit den Spielen und ihren Altersfreigaben sei, und wie kinderleicht sogar der grundsätzliche Mechanismus des Programms überlistet werden könne. Kaum eine Behauptung der Hersteller hielt einer Überprüfung stand. Auch die Redaktion der Zeitschrift „PC Games“ berichtete auf ihrer Internetseite am Tag nach der „Stern TV“-Sendung von „ernüchternden Ergebnissen“.

Die Nachrichtenagentur epd und andere Medien hingegen sprang ungefähr gleichzeitig auf den Werbezug auf. „Der Killerspiele-Killer fürs Kinderzimmer – Ein neues Programm kann jugendgefährdende Spiele auf dem PC finden und löschen“, lautet die Überschrift eines längeren epd-Berichts. Er erzählte ebenfalls die Entwicklung des Programms als langjährige Heldengeschichte – hier kostete die Entwicklung sogar „knapp 100.000 Euro“. Bei „Stern TV“ war nur von 60.000 bis 70.000 Euro die Rede gewesen. Im epd-Bericht erhielt das Produkt zudem prominente Unterstützung: die Sprecherin des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden sagte, das Programm sei die einzige (!) Möglichkeit, gegen altersindizierte Spiele aus dem Internet vorzugehen.

Auch Bild.de war begeistert:

Dass darauf nicht schon längst jemand gekommen ist: Eine neue Software kann jugendgefährdende Spiele auf dem PC finden und löschen. „Neoguard 2010“ verbannt so „Killerspiele“ aus dem Kinderzimmer. Der 28-jährige Hagener Stefan Stein hat das Programm entwickelt. Die Anwendung: kinderleicht!

Doch wer die überall angegebene Internet-Adresse aufruft, unter der das Zauberwerkzeug zu beziehen sein soll, findet heute nur eine leere Seite; auch die Homepage der Firma ist verschwunden. Der Server sei massiven Attacken ausgesetzt gewesen, sagt Stefan Stein auf Nachfrage. Und jetzt arbeite er mit einem Team erst einmal an einer neuen, erweiterten Version der Software, bei der auch ein „technisches Problem“ ausgeräumt werden soll, das aufgetreten sei, und wolle sich dabei keinen zu engen Zeitrahmen setzen. Nach den Sommerferien sei „Neoguard“ vermutlich verfügbar. Zu den akribisch dokumentierten Vorwürfen, was alles an seinem Programm nicht funktioniere, will er sich „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht äußern. Auch auf die Frage, wie es eigentlich zu der erstaunlichen Kooperation mit „Stern TV“ kam, möchte er nicht antworten – das müsse man schon bei dem RTL-Magazin erfragen.

Dort ist man allerdings auch wortkarg, was das Thema angeht. Andreas Zaik, der Leiter der Sendung, erklärt „auf dem Weg ins Wochenende“ auf detaillierte Fragen nur kurz: „stern TV hat den „Spielescanner“ wegen technischer Probleme vorübergehend vom Netz genommen. Dies wird bis zu deren Klärung und Behebung auch so bleiben.“

Tatsächlich führen die Links auf die Seite mit dem Download ins Leere. Und auf der Archivseite der Sendung ist jeder Hinweis auf den sensationellen „Spiele-Scanner“ nachträglich beseitigt worden. Nach all der wortreichen Werbung für das Produkt schenkt „Stern TV“ seinen Zuschauern und all den Eltern, die hofften, einen Schlüssel zum Säubern des Computers ihrer Kinder gefunden zu haben (wenn sie sie überhaupt ins Zimmer lassen), nicht ein einziges Wort der Erklärung, warum das Programm mit einem Mal verschwunden ist.

Viele Fragen sind noch unbeantwortet. Aber es scheint, als wäre das Programm bestenfalls gut gemeint, aber in vielfacher Hinsicht ungeeignet, Kinder und Jugendliche von nicht altersgerechten Computerspielen fernzuhalten. Die Geschichte war wirklich ein Traum – für und von Journalisten.

Und Schweini auf die Beini!

Als jemand, der sich nicht für Fußball interessiert, und vielleicht mehr noch: als jemand, dem Fantum insgesamt relativ fremd ist, verstehe ich schon nicht die Logik hinter solchen Titelbildern. Warum will der gemeine Boulevardzeitungsleser am Tag irgendwelcher Spiele der Nationalmannschaft lesen, dass die Gegner Luschen sind? Als Schmähgesangsvorlage?

Das ist ja nicht, was ich noch halbwegs nachvollziehen könnte, ein Anfeuern im Sinne von: Ihr schafft das, Jungs! Sondern eher ein kindisches Imponiergehabe, wie ein Gorilla, der sich auf die Brust trommelt, mit dem Unterschied, dass der Gorilla hier gar nicht selber kämpft und Gegner die Geste im Zweifelsfall nicht mal zu sehen bekommt (oder liegen die in Südafrika in den Kabinen aus, die Boulevardblätter der gegnerischen Länder?).

Ein praktischer Nebeneffekt dieses rituellen Sich-den-sicheren-Sieg-Vorhersagen ist natürlich, dass man im Fall einer Niederlage um so besinnungsloser die Spieler für ihr Versagen prügeln kann, weil sie einem dann scheinbar etwas weggenommen haben.

Egal. Ist ja bald vorbei.

Katrin Müller-Milch-Hohenstein

Manche Dinge ändern sich nicht.

„Hallo. Ich bin Ilona Christen, und wie Sie vielleicht wissen, gehe ich den Dingen ganz gerne auf den Grund. Da gibt es ein neues Waschmittel: ‚Ariel Futur‘ – verspricht ‚Reinheit pur‘. Starke Worte. Deshalb hab ich erstmal bei den Ariels nachgefragt, was das eigentlich heißt.“ (Werbung, 1996)

„Als Mutter trage ich besondere Verantwortung für die Ernährung meiner Familie. Deshalb will ich mir immer sicher sein, dass die Qualität unserer Lebensmittel immer die beste ist. Der Qualitätsbeirat der Molkerei Weihenstephan sorgt für Transparenz gegenüber dem Verbraucher und gibt mir das Gefühl, wirklich zu wissen, wie meine Molkereiprodukte hergestellt worden sind. (…) Und dann gehen wir der Sache einfach mal auf den Grund.“ (Werbung, 2010)

Es gibt dann aber doch ein paar Unterschiede zwischen der Werbung der damaligen RTL-Talkmasterin Ilona Christen und der heutigen ZDF-Sportmoderatorin Katrin Müller-Hohenstein, und der unterschiedliche Arbeitgeber ist schon einmal kein unwesentlicher.

Ein weiterer ist, dass Ilona Christen damals nicht so getan hat, als sei ihre Werbung irgendetwas anderes als Werbung. Katrin Müller-Hohenstein hingegen hat laut „Spiegel“ gesagt: „Es war nie meine Absicht zu werben.“ (Immerhin vermied sie knapp die historisch vorbelastete Formulierung: „Niemand hat die Absicht, Werbung zu treiben.“)

Müller-Hohensteins Auftritt auf der Weihenstephan-Seite hat dieselbe alberne Diskrepanz zwischen behaupteter Kompetenz und demonstrierter Naivität. Mit ihrer „journalistischen Kompetenz“ unterstütze die Moderatorin die Mitglieder des „Weihenstephan Qualitätsbeirats“, schreibt die Molkerei, die seit zehn Jahren zur Unternehmensgruppe Theo Müller („Müllermilch“) gehört. Die Moderatorin selbst lässt sich mit den Worten zitieren, sie unterstütze die „Qualitätstester“ „mit meinem journalistischen Wissen und meiner natürlichen Neugier“.

Sie begleitet die vier ausgewählten Verbraucher dann bei einem Rundgang durch die Produktionsstätte, den das Unternehmen sicher in ähnlicher Form auch für Schülergruppen anbietet, stellt Fragen wie: „Was is’n überhaupt ESL?“ und verabschiedet die Statisten am Ende mit den Worten:

„Vielen Dank darf ich sagen, für eure Zeit, für euer Engagement, für euer Interesse am Qualitätsbeirat von Weihenstephan. Ich glaube, es ist wichtig, dass es kritische Verbraucher gibt, die auch mal genauer hinschauen. Das genau habt ihr getan. Vielen Dank!“

Ihr eigenes Fazit als kritische Journalistin:

„Also, ich fand’s ganz toll.“

Vielleicht kann man da den ZDF-Chefredakteur verstehen, dass er nicht glücklich ist mit dieser Form der Nebentätigkeit seiner Star-Moderatorin (obwohl sie von seinem Vorgänger Nikolaus Brender genehmigt worden sein soll): „Ihr Internet-Auftritt auf den Seiten von Weihenstephan ist nicht glücklich und kann so nicht bleiben“, sagte er gegenüber dem „Medium Magazin“. Er sei „nicht grundsätzlich dagegen, dass Kollegen Nebentätigkeiten ausüben, solange sie keinen werblichen Charakter haben und die journalistische Glaubwürdigkeit nicht gefährden“ und regte neue Richtlinien für solche Fälle an.

Das könnte alles eine Lappalie sein, vor allem nachdem sich Müller-Hohenstein entschuldigt hat und ihr Schein-Amt im lustigen „Beirat“ niederlegen will. Aber Müller-Hohenstein und ihr Management tun gerade alles, um den Fall zu einem Skandal eskalieren zu lassen. Dazu gehört der dreiste Versuch, so tun, als handle es sich gar nicht um Werbung. Gegenüber „Spiegel Online“ behauptet das Management der Moderatorin, sie preise nicht die Vorzüge der Marke Weihenstephan. Dort liest es sich auch, als sei Müller-Hohenstein ein Opfer, das fies unter Druck gesetzt werde. Erst aus der Presse habe die Moderatorin am gestrigen Freitag erfahren müssen, dass das ZDF mit ihrem Werbeauftritt unzufrieden sei. Dem widerspricht das „Medium Magazin“. Es dokumentiert detailliert die schriftlichen Anfragen an Müller-Hohenstein – bereits am Dienstag hätte sie demnach die Kritik Freys kennen können oder müssen. Laut „Medium Magazin“ verzichtete das Management trotz Nachfrage auf die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Über die Frage, ob Menschen, die im öffentlich-rechtlichen Fernsehen an prominenter Stelle im weitesten Sinne als Journalisten arbeiten, auch noch Werbung machen sollten, kann man streiten. Und darüber, wie Gier jedes Gefühl für peinliche Auftritte auszuschalten scheint, staunen. Aber für dumm verkaufen lassen sollte man sich als Gebührenzahler von einer Katrin Müller-Hohenstein nicht müssen.

Da bin ich aber flatt

Meine erste Flattr-Abrechnung ist da: 352,89 Euro sind im Juni zusammengekommen. Darin enthalten sind 44,57 Euro für Oslog.tv — dafür kriegt man in Oslo fast schon ein Bier (das ich mir natürlich mit Herrn Heinser teilen würde). Vielen Dank!

Das ist mehr, als ich erwartet hatte und eigentlich eine ganz schöne Summe — vor allem, da ich im vergangenen Monat wirklich sehr, sehr wenig zum Bloggen gekommen bin. Und 100 Euro für einen Beitrag wie meinen Kommentar zur „Sie hat Reichsparteitag gesagt“-Hysterie ist ein besseres Honorar, als viele Zeitungen für einen Artikel gezahlt hätten.

Die Frage, ob Flattr oder ähnliche Modelle der freiwilligen Bezahlung eine ernstzunehmende Finanzierungsmöglichkeit für Blogs und andere Internetangebote werden können, ist damit natürlich noch lange nicht beantwortet. Aber wenn man bedenkt, dass sich Flattr immer noch in einer Beta-Phase befindet, die Menschen, die nicht zu den Hardcore-Internet-Nutzern gehört, eher abschreckt, finde ich diese Zahlen schon anständig und einen Anlass zur Hoffnung, dass sich mittelfristig auf diese Weise vielleicht ein echtes Zubrot verdienen lässt.

Andere Flattr-Einnahmen im Juni:

Die „Tagesthemen“ machen die besten „Tagesthemen“ aller „Tagesthemen“

Berlin. Das Kollektiv des FAZ.net-Fersehblogs hat auf seiner jährlichen Vollversammlung eine positive Bilanz des abgelaufenen Blogjahres gezogen. Bei der Zusammenkunft, die in diesem Jahr erstmals an einem historischen Ort stattfand, in einer Gartenlokalität der Nähe der ehemaligen Berliner Grenze zwischen den Stadtteilen Treptow und Kreuzberg, wurde bei zunehmend besserer Stimmung auch wieder das begehrte Bier ausgeschenkt. Die beiden Anwesenden gratulierten sich gegenseitig zu ihren gelungenen Beiträgen und zitierten Lieblingspointen aus ihren eigenen Texten. Die hohe Qualität der Einträge sei auch in Zukunft eine zentrale Voraussetzung für die Qualitätssicherung, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Nur so könne die Position des FAZ.net-Fernsehblogs als führendes Fernsehblog auf FAZ.net gewährleistet werden. „Der überragende Erfolg zeigt, dass es richtig war, den Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung von Koch-Themen oder gar Hochkultur nicht nachzugeben“, betonten die Verantwortlichen und wiesen darauf hin, dass man so jung vermutlich auch nicht mehr zusammenkommen werde.

Und damit zu einem ganz anderen Thema.

In Hamburg fand gerade das jährliche ARD-Inlandskorrespondententreffen statt, bei dem erneut die „Tagesthemen-Awards“ für die besten Nachrichtenbeiträge verliehen wurden. Die besten Nachrichtenbeiträge der ARD, natürlich, wobei aus Sicht des Senderverbundes vermutlich das eine mit dem anderen eh identisch ist. Nun ist so eine interne Preisverleihung sicher eine schöne Sache, als Ansporn und Anlass, über die eigene Arbeit nachzudenken. Für die ARD scheint es aber auch so etwas wie die jährlichen Ernte- und Produktionssoll-Erfüllungsmeldungen der „Aktuellen Kamera“ des DDR-Fernsehens zu sein.

In einer Pressemitteilung des NDR heißt es:

Die Chefredakteure von ARD-aktuell, Dr. Kai Gniffke und Thomas Hinrichs, lobten das große Engagement der Kolleginnen und Kollegen in den Landesrundfunkanstalten und den Auslandsstudios. Die hohe Qualität der Beiträge seien Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Kurs der letzten Jahre.

Das ist keine Selbstverständlichkeit. Im Vorjahr zum Beispiel musste Herr Gniffke noch auf seinen Doktortitel und die weibliche Belegschaft auf ihre Erwähung ganz verzichten. Damals verlautbarte der NDR:

Die Chefredakteure von ARD-aktuell, Kai Gniffke und Thomas Hinrichs, lobten das große Engagement der Kollegen in den Landesrundfunkanstalten und den Auslandsstudios. Durch die hohe Qualität der Beiträge seien die Tagesthemen auch weiterhin erfolgreichem Kurs.

Nun gibt es aber nicht nur ARD-aktuell-Chefredakteure, sondern auch einen ARD-Chefredakteur. Was mag der sagen zur Qualität der Arbeit der „Tagesthemen“?

ARD-Chefredakteur Thomas Baumann würdigte die herausragende Qualität insbesondere der politischen Berichterstattung, die mehr als zwei Drittel der täglichen Sendezeit ausmache und die für die Glaubwürdigkeit der ARD von fundamentaler Bedeutung sei.

Oh, Verzeihung, das war seine Einschätzung im vergangenem Jahr. In diesem Jahr fällt sein Urteil wie folgt aus:

ARD-Chefredakteur Thomas Baumann würdigte die herausragende Qualität insbesondere der politischen Berichterstattung, die mehr als zwei Drittel der täglichen Sendezeit ausmache, und die für die Glaubwürdigkeit der ARD von fundamentaler Bedeutung sei.

Nun täte man den mehreren Dutzend Verantwortlichen in der ARD-Chefredaktion in München, bei ARD-aktuell in Hamburg, bei der ARD-Generalsekretärin in Berlin, in der NDR-Pressestelle und in der NDR-Intendanz, von denen die Erfolgsmeldung vermutlich abgesegnet werden musste, unrecht, wenn man so täte, als hätte da jemand einfach die Leerfloskeln vom letzten Jahr wiederholt (als Fanal gegen sinkende Gebühreneinnahmen, womöglich). Nein, im vergangenen Jahr erklärte der Zweite Chefredakteur Hinrichs den angeblichen Quotenerfolg seiner Sendung noch so:

„Gerade wenn man an einer seriösen Berichterstattung festhält, die Abstand nimmt vom süßen Gift der Boulevardisierung, ist man angewiesen auf erstklassig gestaltete Filmbeiträge“, so Thomas Hinrichs.

Der Einsatz einer Metapher galt angesichts des Legitimationsdrucks, unter dem die Öffentlich-Rechtlichen stehen, in diesem Jahr offensichtlich als zu kontrovers. Deshalb heißt es diesmal nur:

„Die Zuschauer haben Interesse an fundierten, seriösen Informationen. Eine Boulevardisierung von Nachrichten lehnen wir daher ab. Öffentlich-rechtlicher Informationsjournalismus muss erklären, einordnen und Orientierung geben,“ so Hinrichs.

Und darf, das fügen wir hinzu, keine Angst haben, sich zu wiederholen, prawdaeske Pressemitteilungen zu veröffentlichen und sich vollständig lächerlich zu machen. Übrigens: „Mit Witz und Charme führte die ARD-Moderatorin Linda Zervakis durch den Abend.“ Aber auch das wussten Sie ja schon.

Nachtrag, 5. Juli. Die Erfolgsmeldung ist heute nun auch – vermutlich entsprechend dem Fünf-Jahres-Jubel-Plan – im „Tagesschau“-Blog veröffentlicht worden. Dort kann man sich auch die ausgezeichneten Beiträge ansehen.