Autor: Stefan Niggemeier

Die FTD hat den Schuss (nicht) gehört

Die „Financial Times Deutschland“ hatte gestern eine originelle Idee. Sie veröffentlichte vor der Parlamentswahl in den Niederlanden eine große Analyse, was Deutschland aus der Parlamentswahl in den Niederlanden lernen müsse.

„Warnschuss für Deutschland“, überschrieb FTD-Korrespondent Klaus Max Smolka seinen Kommentar:

Das oft gemalte Bild der pragmatischen Niederlande bekommt seit Jahren Risse. (…) Radikale Parteien stehen bei der Parlamentswahl am heutigen Mittwoch besser da denn je.

Deutschland sollte aufmerksam zuschauen. Denn in den Niederlanden ist zu besichtigen, was passiert, wenn der gesamte Mainstream in zentralen Fragen die Meinung der Bürger ignoriert: Wähler strömen an den Rand. (…)

[Rechtspopulist Geert] Wilders profiliert sich nun zusätzlich als Euro-Gegner und will, dass die Niederlande aus der EU austreten. Die Sozialistische Partei (SP) unter Emile Roemer will die EU-Defizitgrenze notfalls ignorieren, Roemer lehnt Rettungspakete für die Südländer und den Rettungsschirm ESM ab (…). Beide Parteien vereinigen nach den letzten Umfragen zusammen ein Viertel der Stimmen auf sich.

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Erkennen Sie die Erkennungs-Melodie?

Die Agentur epd meldet heute Mittag:

Nach der medialen Aufregung um die Neugestaltung der „Tagesschau“-Fanfare hat die ARD-Vorsitzende Monika Piel unterstrichen, dass das altbekannte „Ta-ta, ta ta ta taa“ erhalten bleibt. „Wir wären ja verrückt, wenn wir das ändern würden“, sagte die WDR-Intendantin am Mittwoch in Saarbrücken bei der ARD-Pressekonferenz. „Wir haben ein Marke, die jeder kennt.“

Ja, das glauben alle. Es stimmt aber nicht.

Die Melodie, die am Anfang der „Tagesschau“ zu hören ist und jeder zu kennen glaubt, ist nämlich schon seit sieben Jahren nicht mehr die Melodie, die vorher fast 50 Jahre lang zu hören war. Im Jahr 2005 hat die ARD es nämlich nicht dabei belassen, nur den Sound dem Zeitgeist anzupassen. Sie hat auch die Melodie verändert — gravierend.

Das hier war die Notenfolge seit 1956:

d-g-a-b-c-d: Ein Quintsprung abwärts und dann die Molltonleiter hinauf bis zum Ausgangspunkt.

Seit 2005 geht die Melodie so:

d-g-d-c-f-g: Die Molltonleiter ist verschwunden, und die Melodie endet nicht mehr beim Ausgangspunkt, sondern eine Quarte höher.

Die Harmonien sind ähnlich, deshalb fällt der Wechsel nicht so sehr auf, aber die Melodie ist eine andere.

Wenn ich es richtig sehe, hat das damals nicht einmal ein leises Knistern im Blätterwald ausgelöst. Weshalb die ganze Aufregung, dass die ARD angeblich Hand an eine heilige Institution legen will, doppelt absurd ist: Nicht nur wegen der Peinlichkeit, auf eine „Bild“-Ente hereingefallen zu sein. Sondern weil anscheinend den meisten aufgeregten Berichterstattern nicht einmal aufgefallen ist, dass die ARD dieses vermeintliche Sakrileg längst begangen hat.

Allerdings ist nicht klar, ob das der ARD-Vorsitzenden Monika Piel bewusst ist. Laut epd „betonte“ sie, „dass es wie in den Jahren 1994, 1997 und 2005 lediglich um eine Überarbeitung der Melodie gehe“. Nun: 1994 und 1997 wurde die Melodie nur neu arrangiert; 2005 gab es eine neue Melodie. Welche Art der „Überarbeitung“ für dieses Jahr geplant ist, wäre durchaus interessant. Wenn es jemanden interessieren würde.

Die „Tagesschau“-Fanfare:

(Laut tagesschau.de gibt es die veränderte Melodie verwirrenderweise schon seit 2000.)

[Ich bitte vorsorglich um Nachsicht für den nicht ganz unwahrscheinlichen Fall, dass meine Transkription oben eher amateurhaft ausgefallen ist. Youtube-Links via Markus Anhäuser.]

Beliebteste zuerst

Der grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele hat öffentlich gemacht, dass er an Prostatakrebs erkrankt ist. Er möchte aber gerne, wenn er wieder gesund ist, erneut für den Bundestag kandidieren.

Dies sind die Kommentare zu der Nachricht auf Bild.de:

Neue „Tagesschau“-Melodie: „Vielleicht ein paar gesungene Koranverse?“

Vergangenen Freitag enthüllte der „Postillon“, was manche geahnt hatten:

(Der „Postillon“ gilt als Satireseite, glaubt im Gegensatz zu fast allen anderen Nachrichtenangeboten aber wenigstens nicht, was in der „Bild“-Zeitung steht.)

Jedenfalls habe ich heute Morgen aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen die Kommentare unter dem „Welt“-Artikel gelesen, der da noch die Überschrift trug: „Tagesschau bekommt eine neue Titelmelodie“ und behauptete, der deutsche Hollywood-Komponist Hans Zimmer werde sie komponieren.

Was können „Welt“-Kommentatoren aus dieser Vorlage machen? Sehen Sie folgende Auswahl meiner persönlichen Highlights:

· · ·

DerIngenieur

Das passt doch ganz gut, die Nachrichten werden ja auch nur noch aus den USA empfangen und zu einem pseudodemokratischen PC-Einheitsbrei verschwurbelt. Stilecht!

· · ·

Hans Wagner

Die Tagesschau schaue ich täglich. Seit geraumer Zeit nur noch, um zu sehen welche Propaganda uns untergeschoben werden soll, zu welchem Zweck und was weggelassen wird.

Reale News erwarte ich schon lange nicht mehr. (mehr …)

Barbra Wulff?

Mal klingt es herablassend mitleidig, mal hämisch triumphierend, aber für viele im Netz scheint festzustehen, dass Bettina Wulff den Streisand-Effekt nicht kennt.

Ähnlich, wie das Wort „Shitstorm“ inzwischen reflexartig benutzt wird, wenn sich mehr als drei Menschen öffentlich über etwas aufregen, erschallt zuverlässig der Ruf „Streisand!“, wenn jemand sich gegen unliebsame Berichterstattung wehrt und ihr gerade dadurch erst Aufmerksamkeit verschafft.

Benannt ist er nach der amerikanischen Sängerin, die mit einer Klage verhindern wollte, dass eine Luftaufnahme von ihrem Haus im Netz zu sehen war. Das Foto und seine Verbindung zu Streisand wurde erst dadurch einer größeren Öffentlichkeit bekannt. Statt sechsmal wurde das Bild in der Folge hunderttausendfach heruntergeladen.

Bettina Wulff, die Frau des früheren Bundespräsidenten, soll nun also den gleichen Fehler gemacht haben. Es geht um das Gerücht, sie habe früher als Model im Rotlichtmilieu gearbeitet. Dadurch, dass sie gegen Medien und Internetseiten vorgeht, die dieses Gerücht verbreitet hatten, hätten viele Menschen überhaupt erst von diesem Gerücht erfahren. Ihr Versuch, eine Information aus der Welt zu schaffen, habe dazu geführt, diese Information erst recht zu verbreiten.

Nun ist dieser Streisand-Effekt oft eine gute Sache; eine gewaltige und effektive gemeinsame Trotzreaktion gegen Einschüchterungs- und Vertuschungsversuche. Seine Wirkung wird aber gelegentlich im Netz unreflektiert in einer Weise gefeiert, die ignoriert, dass auf diese Weise auch berechtigte Anliegen konterkariert werden können. Selten ist die Grenze zwischen kollektiver Notwehr und Selbstjustiz eindeutig.

Warum sollte Bettina Wulff, insbesondere wenn die kolportierten Geschichten über ihre Vergangenheit schlicht unwahr sind, entsprechende Behauptungen und Andeutungen hinnehmen müssen? Wollen wir, dass die Angst vor dem Streisand-Effekt dazu führt, dass sich Opfer von Lügen nicht gegen sie wehren?

Doch es geht in der Sache Wulff ohnehin nicht um den Streisand-Effekt. Was sich jetzt schlagartig verbreitet, ist nicht das Gerücht, dass Frau Wulff einmal im Rotlicht-Milieu gearbeitet haben soll. Was sich jetzt schlagartig verbreitet, ist die Geschichte, wie Gegner von Christian Wulff dieses falsche Gerücht in die Welt gesetzt haben sollen.

Ein seit Jahren anhaltendes Raunen („Hast du die Geschichte über Bettina Wulff gehört?“) wird ersetzt durch eine offene Spekulation über die Hintergründe dieses Raunens. Es geht nicht mehr hinter vorgehaltener Hand darum, was Bettina Wulff angeblich gemacht hat, sondern es geht in aller Öffentlichkeit darum, was andere mit diesem Gerücht gemacht haben.

Ganz anders als bei Barbra Streisand und ähnlichen Fällen hat Bettina Wulff durch ihre Klage die Kontrolle über die Geschichte nicht verloren, sondern wiedergewonnen.

Notwendig dafür war auch ein Gang an die Öffentlichkeit, in diesem Fall indirekt über die „Süddeutsche Zeitung“, die die Hintergründe des Gerüchtes — sicher in Abstimmung mit Frau Wulff — jetzt öffentlich machte.

Ob dabei jedes einzelne juristische Gefecht, das Frau Wulff anstrengt, sinnvoll und hilfreich ist, ist natürlich eine andere Frage. Der Politikberater Michael Spreng klatscht ihr Beifall dafür, dass sie auch gegen Günther Jauch und Google vorgegangen ist. Jauch hatte das Gerücht indirekt in seiner ARD-Talkshow zitiert; Google nennt Spreng einen „willigen Helfer“, der

völlig neutral natürlich — jedem Verleumder die Plattform verbreitert und die Verleumdung ins Unendliche potenziert. Es ist nicht nur Bettina Wulff, sondern allen Opfern von Verleumdungen und üblen Nachreden zu wünschen, dass ihre Klage gegen Google Erfolg hat und alle Einträge gelöscht werden müssen.

Es geht aber nicht um „Einträge“, die Google löschen soll. Es geht darum, dass Google durch seine Vervollständigungsfunktion unbefangenen Nutzern schon während der Eingabe des Namens von Bettina Wulff vermeintlich passende Suchbegriffe wie „Escort“ oder „Prostituierte“ vorschlägt.

Diese Begriffe reflektieren keine Tatsachen oder vorhandenen „Einträge“, sondern das, wonach die Menschen suchen*.

Ein solcher automatischer Algorithmus hat das immanente Problem, Gerüchte zu reproduzieren, weiterzutragen und scheinbar zu bestätigen. Oft wird hinter den häufigen Suchanfragen auch nicht einmal ein konkretes Gerücht stecken, sondern nur Neugier und Wunschdenken — so erkläre ich mir jedenfalls, bei wie vielen Fußballspielern als passender Suchbegriff „schwul“ vorgeschlagen wird.

Google kann aus diesen Vorschlägen nicht konsequent die herausfiltern, die einen verleumderischen Zusammenhang herzustellen scheinen. Dazu müsste der Konzern selbst überprüfen, welche Wortkombinationen erwiesen wahre Sachverhalte beschreiben. Es dürfte auch schwer gelingen, eine vollständige Liste von Wörtern anzulegen, die wegen ihrer potentiell justiziablen Natur nie vorschlagen werden. Was müsste die umfassen? „Betrug“, „Prostituierte“, „Bordell“, „krank“, „homosexuell“, „Scheinehe“, „Unterhalt“, „Baby“, „schwanger“ …?

Google müsste realistischerweise die Vervollständigungsfunktion komplett abschalten, wenn sie in keinem Fall etwas vorschlagen darf, was eine unzulässige Tatsachenbehauptung suggeriert. Gibt es einen Anspruch darauf, zu erfahren, wonach alle anderen gesucht haben? Ich glaube nicht. Aber gibt es einen Anspruch darauf, zu verhindern, dass andere erfahren, wonach alle anderen gesucht haben? Ich bin mir nicht sicher.

Der Prozess wird interessant, aber vermutlich ist die Auto-Complete-Funktion von Google spätestens in ein paar Tagen für Frau Wulff eh unproblematisch. Sie wird vermutlich immer noch Begriffe wie „Escort“ zu ihrem Namen vorschlagen, aber die Suchergebnisse werden zu Artikeln führen, in denen nicht mehr das damit verbundene Gerücht kolportiert wird, sondern die Geschichte erzählt wird, wie sie durch dieses Gerücht unmöglich gemacht werden sollte.

*) Nachtrag/Korrektur: Genau genommen ist es laut Google eine Kombination aus eingegebenen Suchbegriffen anderer Nutzer und von Google erfassten Seiten.

Gewerbliche Kopisten

Was macht man als führendes deutsches Online-Medium, wenn die Konkurrenz eine interessante Exklusivmeldung hat? Man könnte den nachrichtlichen Kern nehmen, drumherum ein paar eigene Sätze formulieren und womöglich gar zur Ursprungsquelle verlinken.

Aber das ist mühsam und zeitaufwendig, besonders lästig kurz vorm Wochenende. Ungleich einfacher ist es, den Original-Text, strg+c, strg+v, ins eigene Content-Management-System zu übernehmen und vor dem Veröffentlichen bloß ein paar winzige Stellen zu ändern und die Quelle zu erwähnen.

Und so machen sueddeutsche.de (Original) und „Spiegel Online“ (Kopie) heute mit dem über weite Strecken Wort für Wort identischen Text auf:

sueddeutsche.de:
Bettina Wulff wehrt sich gegen Verleumdungen
Spiegel Online:
Bettina Wulff klagt gegen Günther Jauch und Google
Bettina Wulff, die Frau des früheren Bundespräsidenten, geht massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten und Denunziationen über ihr angebliches Vorleben vor. Am Freitag hat die 38-Jährige Klagen beim Hamburger Landgericht gegen den Fernsehmoderator Günther Jauch und gegen den Google-Konzern eingereicht. Hamburg – Bettina Wulff geht laut einem Pressebericht massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten und Denunziationen über ihr angebliches Vorleben vor. Am Freitag hat die 38-jährige Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff Klagen beim Hamburger Landgericht gegen den Fernsehmoderator Günther Jauch und gegen den Suchmaschinenkonzern Google eingereicht. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) in ihrer Samstagsausgabe.
In den vergangenen Monaten hatten bereits 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien, darunter der Stern, die Mediengruppe Österreich und die Berliner Zeitung Unterlassungserklärungen abgegeben. Mehrere Medienhäuser haben Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe zahlen müssen. In den vergangenen Monaten hatten demnach bereits 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien, darunter die Mediengruppe Österreich, Unterlassungserklärungen abgegeben. Mehrere Medienhäuser haben Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe zahlen müssen.
Auf dem Zenit der Affäre um Haus-Darlehen und gesponserte Reisen ihres Mannes hatten die Blätter über Bettina Wulffs früheres Leben spekuliert – ohne jeden Beleg. Sowohl die „Berliner Zeitung“ als auch der „Stern“ hatten nach SPIEGEL-Informationen Unterlassungserklärungen in der Sache abgeben müssen. „Wir haben eingesehen, dass nicht haltbar ist, was wir geschrieben haben“, hatte „Stern“-Chefredakteur Thomas Osterkorn erklärt. „Das hätte nicht passieren dürfen.“
Der Rechtsanwalt von Bettina Wulff, Gernot Lehr, bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am Freitagabend, „dass in den vergangenen Monaten zahlreiche Verlage, Journalisten und Internet-Aktivisten Unterlassungserklärungen unverzüglich nach Aufforderung abgegeben haben, ohne auch nur zu versuchen, die falschen Darstellungen zu rechtfertigen“. Außerdem sei in einigen Fällen Schmerzensgeld durchgesetzt worden.
Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung haben CDU-Kreise in Hannover seit 2006 das Gerücht gestreut, Bettina Wulff habe früher angeblich im Rotlichtmilieu gearbeitet. Die Denunziation sollte offenbar vor allem Christian Wulff treffen, der damals noch CDU-Ministerpräsident in Niedersachsen war. Er hatte in der Partei einige einflussreiche Feinde und auch außerhalb der Partei etliche Gegner. Nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ haben CDU-Kreise in Hannover seit 2006 das Gerücht gestreut, Bettina Wulff habe früher angeblich im Rotlichtmilieu gearbeitet. Die Denunziation sollte offenbar vor allem Christian Wulff treffen, der damals noch CDU-Ministerpräsident in Niedersachsen war. Er hatte in der Partei demnach einige einflussreiche Feinde und auch außerhalb der Partei etliche Gegner.
„Bettina Wulff war mir egal“, sagt eine Bloggerin, die in regionalen FDP-Gremien sitzt, und das Gerücht zehn Tage vor der Präsidentenwahl im Juni 2010 mit auf den Weg gebracht hat. Im Internet breitete es sich dann epidemieartig aus und wurde nicht nur von einigen Medien ernst genommen. Bereits am Rande der Bundesversammlung Ende Juni 2010 in Berlin hatten CDU-Politiker Journalisten auf die Internet-Veröffentlichungen aufmerksam gemacht. „Bettina Wulff war mir egal“, sagt laut „SZ“ eine Bloggerin, die in regionalen FDP-Gremien sitzt, und das Gerücht zehn Tage vor der Präsidentenwahl im Juni 2010 mit auf den Weg gebracht hat. Im Internet breitete sich die Geschichte aus – und wurde nicht nur von einigen Medien ernst genommen. Bereits am Rande der Bundesversammlung Ende Juni 2010 in Berlin hatten CDU-Politiker Journalisten auf die Internet-Veröffentlichungen aufmerksam gemacht.
Die Kolportage über das angebliche Vorleben von Bettina Wulff lastete dann von Dezember 2011 an auch auf der Affäre ihres Mannes. Einflussreiche Kreise in Berlin schlossen nicht aus, dass an den Gerüchten etwas dran sein könne. Bettina Wulff hat sich als Präsidentengattin gegen die anonymen Gerüchte nicht öffentlich gewehrt. Offenkundig befürchtete sie, den Verleumdungen durch eine eigne Stellungnahme zu viel Gewicht zu geben. Die Kolportage über das angebliche Vorleben von Bettina Wulff lastete dann von Dezember 2011 an auch auf der Affäre ihres Mannes. Einflussreiche Kreise in Berlin schlossen nicht aus, dass an den Gerüchten etwas dran sein könne. Bettina Wulff hat sich als Präsidentengattin gegen die anonymen Gerüchte nicht öffentlich gewehrt. Offenkundig befürchtete sie, den Verleumdungen durch eine eigne Stellungnahme zu viel Gewicht zu geben.
Seit Wulffs Abschied aus dem Präsidentenamt im Februar geht die frühere erste Frau der Republik juristisch vehement gegen den Rufmord vor. So hat sie zur Vorlage bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als Escort-Dame falsch seien. Seit Wulffs Abschied aus dem Präsidentenamt im Februar geht die frühere erste Frau der Republik juristisch vehement gegen den Rufmord vor. So hat sie zur Vorlage bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als Eskortdame falsch seien.
Eine eidesstattliche Erklärung einer ehemaligen First Lady ist so einzigartig, wie auch die Denunziationen beispiellos waren. Durch diese „Verleumdungen“ sei aus Sicht von Bettina Wulff ihre „Reputation zerstört worden“. Die wolle sie „jetzt zurückgewinnen“, beschreibt ein Insider ihre zahlreichen juristischen Aktivitäten. Eine eidesstattliche Erklärung einer ehemaligen First Lady ist einzigartig. Durch diese „Verleumdungen“ sei aus Sicht von Bettina Wulff ihre „Reputation zerstört worden“, heißt es in der „SZ“. Die wolle sie ,“jetzt zurückgewinnen“, beschreibt ein Insider in der Zeitung ihre zahlreichen juristischen Aktivitäten.
Juristisch besonders spektakulär sind die Klagen gegen Jauch und Google. Im Mai hatte Wulffs Anwalt den Moderator Jauch erstmals aufgefordert, wegen des Zitierens eines Zeitungsbeitrags über das angebliche Gemunkel in Berlin eine sogenannte Unterlassungs­verpflichtungserklärung abzugeben. Jauchs Anwalt lehnte damals ab. Juristisch besonders spektakulär sind die Klagen gegen Jauch und Google. Im Mai hatte Wulffs Anwalt den Moderator Jauch erstmals aufgefordert, wegen des Zitierens eines Zeitungsbeitrags über das angebliche Gemunkel in Berlin eine sogenannte Unterlassungs­verpflichtungserklärung abzugeben. Jauchs Anwalt lehnte damals ab.
Durch die Klage gegen Google soll nun verhindert werden, dass bei Eingabe des Namens „Bettina Wulff“ in der Suchzeile durch die sogenannte Autocomplete-Funktion Begriffe wie „Rotlichtvergangenheit“ oder „Escort“ auftauchen. Durch die Klage gegen Google soll nun verhindert werden, dass bei Eingabe des Namens „Bettina Wulff“ in der Suchzeile durch die sogenannte Autocomplete-Funktion Begriffe wie „Rotlichtvergangenheit“ oder „Escort“ auftauchen.
Publizistisch will Bettina Wulff ebenfalls in die Offensive gehen. Noch im September soll ein Buch über ihr Leben erscheinen. Wulff sehe sich „gezwungen“, durch die Buchveröffentlichung der „Zerstörung ihres Ansehens in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken“, wird aus ihrem Umfeld berichtet. Publizistisch will Bettina Wulff ebenfalls in die Offensive gehen. Noch im September soll ein Buch über ihr Leben erscheinen. Mit dem Werk will sie die Deutungshoheit über ihr Leben zurückgewinnen. Noch im September soll das Buch nach derzeitigem Stand im Münchner Riva Verlag veröffentlicht werden. Erwartet wurde zuletzt eine Startauflage im sechsstelligen Bereich.

 
Selbst den Tippfehler in „eigne Stellungnahme“ hat „Spiegel Online“ originalgetreu von sueddeutsche.de übernommen.

[via Malte]

Im Kampf für die Verlage und gegen die Wahrheit

Roland Pimpl, der Hamburg-Korrespondent der Medien- und Marketing-Fachzeitung „Horizont“, hat in der vorigen Ausgabe ein flammendes Plädoyer geschrieben gegen die „Missachtung dessen, was Verlage eigentlich so machen“.

Er staunt, dass Autoren wie „Don Alphonso“, Thomas Knüwer und ich uns angeblich „stets mit Furor an der Verlagswirtschaft abarbeiten“, aber „dann, wenn’s ums Geldverdienen geht, nun doch gerne mal an eines dieser ewiggestrigen Häuser binden“. Er lobt, was die Verlage alles tun und wie sie die Aufmerksamkeit für unsere Texte und unsere Einnahmen erhöhen. Und damit hat er auch nicht grundsätzlich Unrecht, außer dass er so tut, als täten die Verlage das uneigennützig und nicht, weil es ihr Geschäft ist.

Pimpl folgert daraus, dass es richtig und gerecht und notwendig ist, dass die Verlage ein eigenes Leistungsschutzrecht bekommen. Und dass sie auch in Zukunft einen Teil des Geldes bekommen, das zum Beispiel die Hersteller von Kopierern und Betreiber von Copy-Shops dafür zahlen müssen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte auf ihren Geräten vervielfältigt werden.

Diese pauschalen Vergütungen sammelt die Verwertungsgesellschaft VG Wort ein und schüttet sie an die Urheber aus — gibt aber einen erheblichen Teil (bei der sogenannten „Reprographieabgabe“ 30 Prozent) vorher an die Verlage weiter. Diese Praxis hat das Landgericht München in einem (noch nichts rechtskräftigen) Urteil vor einigen Monaten in Frage gestellt.

Roland Pimpl schreibt nun in seinem Plädoyer für die Verlage, dass es aufgrund ihrer Leistungen, von denen auch der Autor profitiert, „nur recht und billig ist, dass ebenso die Verlage an VG-Wort-Ausschüttungen beteiligt werden“

Denn, nur noch mal zur Erinnerung: Kein Autor, kein Journalist, kein Schreiber muss einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen. Man kann auch auf eigene Faust nach Zweitnutzungen seiner Texte fahnden und Tantiemen eintreiben — dann würde der Verlag erstmal außen vor bleiben. Und, nochmals, man muss auch nicht für einen Verlag schreiben, sondern kann auch seine eigene Website betreiben — und dann alle Inhalte großherzig und netzweltig zum Kopieren freigeben. Viel Spaß mit diesem Geschäftsmodell, liebe Kollegen!

Der Schluss ist natürlich reine Polemik. Aber die Sätze davor zeugen von erschreckender Ahnungslosigkeit.

Man kann als Urheber eben nicht auf eigene Faust die Vergütungen für das Kopieren seiner Texte etwa in Copy-Shops eintreiben. Das ist auch nicht, wie Pimpl auf meine Nachfrage behauptet hat, bloß eine Frage der Praktikabilität, sondern des Gesetzes.

Im Urheberrechtsgesetz heißt es in Paragraph 54h:

Die Ansprüche nach den §§ 54 bis 54c, 54e Abs. 2, §§ 54f und 54g können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Zu den genannten Ansprüchen gehören die Vergütungen für Hersteller und Betreiber von „Speichermedien“ wie Kopierern.

Um es mit der VG Wort selbst zu sagen:

Der Vergütungsanspruch der Urheber für Vervielfältigungen ihrer Werke zum privaten und eigenen Gebrauch ist im UrhG (§§ 54 – 54 h) geregelt.

Der Vergütungsanspruch kann allerdings nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Hier beginnt die Zuständigkeit der VG WORT. Sie legt die Vergütungshöhe fest, stellt Tarife auf und schließt Gesamtverträge mit den Verbänden der Vergütungspflichtigen ab.

Ich kann die mir als Urheber (und nicht dem Verlag) zustehenden Vergütungen also nur bekommen, wenn ich einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließe. Dann muss ich aber in Kauf nehmen, dass die VG Wort einen Teil des mir als Urheber (und nicht dem Verlag) zustehenden Geldes an die Verlage weiterreicht.

Dem Hamburg-Korrespondenten der Medien- und Marketing-Fachzeitung „Horizont“ scheint das nicht bekannt zu sein. Auch auf meinen Einspruch hin wiederholte er in verschiedenen, aber gleichermaßen falschen Variationen:

Sie als Autor müssen keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen, sondern Sie können Ihre laut Gesetz Ihnen als Urheber zustehenden Vergütungen auch alleine eintreiben. Das heißt: Bei allen Copyshops kontrollieren, wer Ihre Texte kopiert und Ihre Ansprüche geltend machen. (…) Mir ist schon klar, dass das kaum praktikabel ist, weil die Transaktionskosten für jeden einzelnen Autor höher sind als die zu erwartende Vergütung. Für eine saubere Diskussion ist es aber wichtig festzuhalten: Es ist (de jure) möglich – aber eben ineffizient. (…)

Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob es „gerecht“ ist, dass die Verlage einen Teil der Einnahmen abbekommen, wenn Autoren freiwillig (!) die VG Wort mit der Wahrnehmung ihrer Rechte betrauen. (…)

Unabhängig davon, wie man zum Leistungsschutzrecht und zur Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort steht, ist Pimpls Argumentation sachlich falsch.

Nun hätte ich mich daran vermutlich nicht so abgearbeitet, wenn der Axel-Springer-Oberlobbyist Christoph Keese, der in seiner Freizeit für seinen Arbeitgeber bloggt, diesen Artikel nicht stolz zweitveröffentlicht hätte. Weil Pimpls „pointierter Text“ nach seiner Meinung „illustriert, was Verlage tun und welchen Beitrag in der Wertschöpfungskette sie erbringen“.

Keese hatte schon im März dieses Jahres zunächst falsch behauptet: „Geräte- und Kopierabgaben fließen nur den Autoren zu, nicht den Verlagen.“

Und nun veröffentlicht er diesen Text mit diesem zentralen sachlichen Fehler. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder hat Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel-Springer-AG, keine Ahnung, wie die VG Wort funktioniert. Oder er schreckt nicht davor zurück, die Unwahrheit zu verbreiten, wenn sie der Sache seines Verlages und der Verlage insgesamt dient.

Beim Leistungsschutzrecht hört die Meinungsvielfalt auf

Neulich schrieb ein Leser einen Brief an die „Wetterauer Zeitung“. Er hatte sich an einem Artikel über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage gestoßen, den er als teilweise sachlich falsch und einseitig empfand. Er argumente unter Verweis auf viele Quellen, warum ein solches Gesetz absurd sei und womöglich sogar die Meinungsfreiheit gefährde.

Die „Wetterauer Zeitung“ hat diesen Leserbrief nicht veröffentlicht, was für sich genommen nicht bemerkenswert ist. Bemerkenswert ist die Begründung, die das Blatt dem Leser nach seinen Angaben mitteilte:

in Absprache mit unserer Chefredaktion haben wir beschlossen, Ihren Leserbrief nicht zu veröffentlichen. Denn bei Ihrem Angriff gegen die Verlage sind etliche wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt. So ist beispielsweise die Veröffentlichung von Texten und Fotos für die Verlage mit enormen Kosten verbunden: Recherche, feste und freie Mitarbeiter (die nicht alle so schlecht bezahlt werden), allgemeine Verlagskosten, Druck, Vertrieb, Bereitstellung im Netz usw. Die Suchmaschinen (zum Beispiel) greifen die Texte ab, veröffentlichen sie kostenlos auf ihren Seiten, erzielen damit aber Gewinne, weil sie auf den entsprechenden Seiten Anzeigen platzieren. Deshalb halten wir es für legitim, dass die Verlage von diesem Kuchen etwas abbekommen wollen. Dass niemand Musik, die ihm nicht gehört, im Internet verbreiten darf, hat sich längst durchgesetzt. Deshalb ist aus unserer Sicht das Leistungsschutzgesetz notwendig.

Die „Wetterauer Zeitung“ möchte keinen Leserbrief veröffentlichen, der sich gegen ein Leistungsschutzrecht ausspricht, das sie befürwortet und von dem sie zu profitieren glaubt. Warum überrascht mich das nicht?

Lügen wie nicht gedruckt

In seinem „Tagebuch“ (das ist so etwas wie ein Blog auf Papier) im aktuellen „Focus“ schreibt Helmut Markwort:

Das über dubiose Internet-Quellen verbreitete Gerücht, an geheim gehaltenen Orten in Großbritannien werde schon die neue D-Mark gedruckt, ist blühender Unsinn. Verblüffenderweise gibt es eine Menge Menschen, die solchen Quatsch glauben und weitererzählen mit der Begründung, es habe ja im Internet gestanden.

Sie sagen das mit der gleichen Wichtigkeit wie den Satz: Es hat ja in der Zeitung gestanden. Fakten in Zeitungen werden im Allgemeinen verantwortungsbewusst und seriös geprüft. Im Internet hingegen gibt es nicht nur bekannte und zuverlässige Anbieter. Jeder Narr, Desinformant oder Denunziant kann dort jeden Blödsinn oder auch jede Gemeinheit in die Welt setzen.

Der letzte Satz ist zweifellos richtig. In Zeitungen kann nicht jeder jeden Blödsinn oder auch jede Gemeinheit in die Welt setzen, sondern nur die Narren, Desinformanten oder Denunzianten, die es in die Redaktion geschafft haben.

Aus Daffke habe ich mir mal die Mühe gemacht, nachzusehen, wer den „blühenden Unsinn“ verbreitet, dass in Großbritannien schon wieder die D-Mark gedruckt werde. (mehr …)

„Auch der Tod hat ein Recht auf Leben“

Die Kollegen fanden’s fast alle schrecklich. Hans Hoff meint, der Film sei „dem Tod geweiht. In jeder Hinsicht“. David Denk schreibt, er sei „irgendwie egal, irgendwie deutsch“. Daniela Zinser findet, das Drehbuch sei „brutal auf Romantikkitsch getrimmt“.


Fotos: Sat.1

„Und weg bist du“ ist eine Tragikomödie über die letzten Wochen im Leben von Schuhverkäuferin Jela Becker. Ihr Körper ist voller Metastasen. „Mit ein bisschen Pech übernimmt der Krebs mein Gehirn“, sagt sie, „mit ein bisschen Glück bin ich vorher tot.“ Der Tod erwartet sie schon an der Fahrstuhltür im Krankenhaus, aber sie schafft es, ihm zu imponieren – und zu entwischen. Bis zum achten Geburtstag ihrer Tochter in vier Wochen will sie unbedingt durchhalten.

Sie versucht, noch ein bisschen zu leben und sucht nach dem richtigen Weg, ihre Familie auf das Leben nach ihrem Tod vorzubereiten. Der Tod versucht derweil, an ihrer Stelle ihre alte, verbitterte Nachbarin (Ruth Maria Kubitschek) ins Jenseits zu befördern, die wirklich nicht am Leben zu hängen scheint.

Aus der Konstellation mit Christoph Maria Herbst als langhaarigem Tod, der sich in die Frau verliebt, die er sterben lassen soll, hätte eine schreckliche Klamotte werden können. Und der Film lässt die naheliegenden Pointen und Kalauer nicht aus. Mit Straßenschuhen in ihre gute Stube? „Nur über meine Leiche“, sagt die alte Frau zum Tod. Und der rechtfertigt seine Romanze mit den Worten: „Auch der Tod hat ein Recht auf Leben.“

Aber „Und weg bist du“ montiert die erwartbaren Versatzstücke solcher Filme zu einer dann doch immer wieder unberechenbaren, originellen, leichten Geschichte über das Sterben Leben.

Mir hat der Film sehr gefallen, er hat mich zum Lachen gebracht und bewegt, er hatte genau das richtige Maß Kitsch für mich und eine wunderbare Annette Frier in der Hauptrolle. Und weil man ja nicht so oft die Gelegenheit hat, für einen Sat.1-FilmFilm zu schwärmen, möchte ich diesen Sat.1-Filmfilm empfehlen.

Er ist übrigens so etwas wie der Abschiedsfilm von Sat.1-Geschäftsführer Joachim Kosack. Bei der Premiere am Kurfürstendamm sagte er vor dem versammelten Publikum aus Künstlern, Journalisten und Gästen: „Ich freue mich, dass mein Onkologe da ist“, und das war kein Witz. Sein Abschied ist dann aber zum Glück doch nur von Sat.1.