Redaktionsalltag bei RP-Online

Beim Online-Dienst der „Rheinischen Post“ schreibt man einen Artikel nicht nur (mitsamt Rechtschreibfehler und abwegiger Interpretationen) von der Konkurrenz ab. Die Redaktion wüsste auf Nachfrage auch nicht, was dagegen spricht.

Mehr beim Lukas.

Lasse zahln

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch ein gelungener Internetauftritt ist Ihre Visitenkarte.

Das klingt schwer nach der Sprache, die die Autoren von Spam-Mails für deutsch halten. Aber der Brief, der so beginnt und BILDblog vor drei Wochen erreicht hat, kommt nicht aus Nigeria oder Russland, sondern aus Berlin, von der hiesigen Bezirksdirektion der GEMA. Und er geht weiter:

Aus diesem Grunde haben Sie sich sicherlich dafür entschieden, Ihre Internetseite mit Trailern, die geschütztes Musikrepertoire enthalten (z.B. „Lasse redn“ K+T: Farin Urlaub), auszustatten.

Ja, sicherlich. Die niedliche und womöglich sogar nett gemeinte Formulierung ist wohl eine Art GEMA-Euphemismus für „Sie haben unsere Musik geklaut“. In den nächsten Absätzen wird das Schreiben dann aber angenehm konkret:

Bitte beachten Sie aber, dass diese Nutzung von Musik ein urheberrechtlich relevanter Vorgang ist, für den Sie die notwendigen Nutzungsrechte erwerben und eine Vergütung entrichten müssen. Die GEMA als Verwertungsgesellschaft der Urheberrechte der Musikurheber räumt Ihnen die Rechte ein und erhebt im Namen der Musikurheber die Vergütung.

Die einfachste und kostengünstigste Art die Rechte zu erlangen, ist der Abschluss eines Lizenzvertrages.

Bitte senden Sie uns beiligenden Fragebogen innerhalb der nächsten 14 Tage ausgefüllt zurück, damit wir Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten können.

Im beiligenden Fragebogen kann man dann tatsächlich auch gleich die verwendeten Titel eintragen („Potpourris bitte mit ‚P‘, Werkfragmente bitte mit ‚F‘ kennzeichnen“).

Womöglich hat die GEMA übersehen, dass es weniger dekorative als journalistische Gründe waren, die uns auf die Idee brachten, in diesen Eintrag über die Antenne-Bayern-Version des Songs „Lasse redn“ von den Ärzten folgenden 30-sekündigen Ausschnitt der Antenne-Bayern-Version des Songs „Lasse redn“ von den Ärzten einzubauen:

[Ausschnitt entfernt]

Wir teilen dies also der GEMA mit und fragen, ob ein solcher Gebrauch von Ausschnitten urheberrechtlich geschützter Werke nicht durch das Zitatrecht gedeckt und daher frei sei.

Und die GEMA sieht das in ihrem nächsten Schreiben sogar ein. Also, fast:

Unsere Juristen halten — in gebotener Kürze zusammengefasst — die Zugänglichmachung des Werks auf bildblog.de für durch den § 50 UrhG. privilegiert und daher lizenzfrei durchführbar.

Dies gelte jedoch nicht zeitlich unbegrenzt, sondern nur, solange die Aktualität des Tagesereignisses gegeben ist. Bei Hörfunk, Fernsehen und Tageszeitungen ende diese in der Regel eine Woche nach dem Ereignis. Ähnliches darf wohl für digitale Zeitungsportale und Webblogs [sic] angenommen werden.

Sobald die Aktualität nach Ablauf der oben genannten Zeitspanne entfällt, müsste der Beitrag daher entweder gelöscht oder die Rechte für die Werknutzung bei der GEMA lizensiert werden.

Auf Nachfrage macht uns die GEMA sogar ein konkretes Angebot: Für 7 Euro im Monat könnten wir den Antenne-Bayern-Remix von „Lasse redn“ weiterhin in gebotener Kürze, aber legal dokumentieren.

Wir haben trotzdem der Einfachheit halber den Ausschnitt gelöscht und geben die 7 Euro lieber für billiges Viagra aus.

Callactive ./. Niggemeier III

Es gibt Neuigkeiten von zwei Prozessen, die die Firma Callactive gegen mich angestrengt hat. In beiden Fällen geht es um die Frage, in welchen Fällen ein Betreiber eines Blogs für Kommentare haftet, die von anderen auf seiner Seite abgegeben wurden. In beiden Fällen hatte ich möglicherweise rechtswidrige Kommentare innerhalb weniger Stunden unaufgefordert gelöscht. Die Firma Callactive hatte mich dennoch jeweils hinterher abgemahnt: Ich hätte von vornherein verhindern müssen, dass die Kommentare überhaupt abgegeben wurden.

Das Hamburger Verfahren

In dem ersten Verfahren, über das viel berichtet wurde, hatte das Hamburger Landgericht gegen mich entschieden. Ich habe daraufhin Berufung eingelegt. (Mehr über die Hintergründe hier; Auszüge aus der Urteilsbegründung hier.)

Die Verhandlung vor der nächsten Instanz, dem Hamburger Oberlandesgericht, sollte in dieser Woche stattfinden. Doch dazu kommt es nicht. Die Firma Callactive hat ihren (in der ersten Instanz erfolgreichen) Antrag gegen mich zurückgenommen. Sie hatte mir das angeboten unter der Voraussetzung, dass beide Seiten ihre Anwaltskosten selbst tragen und die Gerichtskosten geteilt werden. Was das Unternehmen zu dieser Kehrtwende veranlasst hat, weiß ich nicht.

Ich habe diesen Vorschlag von Callactive angenommen. Dieser Ausgang des Verfahrens ist zwar insofern etwas unbefriedigend, weil die grundsätzliche Frage der Kommentarhaftung, die in Deutschland von verschiedenen Gerichten sehr unterschiedlich beantwortet wird, nicht von einer höheren Instanz geklärt wurde. (Und die grundsätzliche Haltung des Hamburger Landgerichtes hat sich natürlich nicht dadurch verändert, dass der konkrete Fall juristisch nicht mehr existiert.) Dieser Ausgang stellt auch keinen juristischen Sieg meinerseits dar. Andererseits war der Ausgang der Berufungsverhandlung ungewiss. Und dadurch, dass Callactive quasi die Abmahnung zurückgezogen hat, ist die Sache, die mich im schlimmsten Fall noch viel Zeit und Geld hätte kosten können, aus der Welt. Die gegen mich erlassene einstweilige Verfügung gilt nicht mehr.

Das Münchner Verfahren

Zuvor hatte Callactive einen Prozess gegen mich vor dem Amtsgericht München verloren. Der Richter urteilte Anfang Juni, dass das Unternehmen keinen Unterlassungsanspruch gegen mich wegen des Kommentars eines Unbekannten in meinem Blog hatte, weil ich meinen „Prüfungspflichten“ nachgekommen sei.

Am Montag, 3. Dezember 2007, hatte ein „Andreas“ um 17:44 Uhr unter diesem Eintrag einen Kommentar abgegeben, in dem er der Firma Callactive und ihrem damaligen Geschäftsführer Stephan Mayerbacher in mehrfacher Hinsicht Betrug vorwarf. Ich war an diesem Nachmittag und Abend nicht im Büro, kontrollierte aber gegen 19 Uhr die neu eingegangenen Kommentare auf meinem Handy. Ich habe dann den Kommentar löschen lassen – das war exakt um 19:06 Uhr. Dennoch ließen mich Herr Mayerbacher und die Firma Callactive am folgenden Tag abmahnen. Ich habe daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben – allerdings „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Konkret bedeutete das, dass ich mich weigerte, die mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten zu bezahlen.

Callactive klagte daraufhin vor dem Amtsgericht auf die Zahlung der 949,14 Euro (plus Zinsen). Juristisch ist das Verfahren dadurch ein ganz anderes als das in Hamburg: Es geht um Schadensersatz, nicht um eine einstweilige Verfügung. Verhandelt wurde deshalb auch nicht vor einer Pressekammer, sondern einem Amtsrichter. In der Sache geht es aber um die gleiche Frage: Hafte ich für den Kommentar? Hätte ich durch eine Vorabprüfung verhindern müssen, dass er überhaupt auf der Seite erscheint?

Das Münchner Amtsgericht antwortete anders als das Hamburger Landgericht mit einem klaren Nein. Ich sei zwar dazu verpflichtet, die Kommentare zu prüfen — insbesondere, weil mein Artikel „bewusst provokant, gefühlsbetont und polemisierend formuliert“ sei und es in ähnlichen Fällen bereits zu unzulässigen Kommentaren gekommen sei. Im ausdrücklichen Widerspruch zum Hamburger Urteil erklärt das Münchner Amtsgericht aber, diese Pflicht gehe nicht soweit, dass ich alle Kommentare vorab hätte filtern müssen. Wäre eine solche Vorabprüfung in Blogs und Foren notwendig, „würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch ‚abgewürgt'“. In der Regel genüge es, „die Prüfungspflicht auf eine regelmäßige, effektive Kontrolle der eingestellten Kommentare zu beschränken“, um einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Kommentaren eines Blogs und dem Persönlichkeitsrecht dort erwähnter Personen zu erreichen.

Callactive und Mayerbacher können gegen das Urteil Berufung einlegen.

Nachtrag, 1. August. Callactive und Mayerbacher haben keine Berufung gegen das Münchner Urteil eingelegt, es ist damit rechtskräftig.

Auszüge aus der bemerkenswerten, ausführlichen Urteilsbegründung habe ich hier veröffentlicht.

Brigitte Nielsen

Parodontose. Brigitte Nielsen hat Parodontose. Fiese Parodontose und Zahnverfärbungen, wie eine RTL-Sprecherin sagt, die hinzufügt, dass das ja auch kein Wunder sei, wenn man ihren Lebenswandel kenne.

Wenn sie das gewusst hätten, die CDU-Frauen, die gegen die Ausstrahlung der vierteiligen Reihe „Aus alt mach neu“ demonstriert haben, in der Ärzte und Spezialisten versuchen, mit aufwändigen Um- und Rückbauten den Zustand der, äh, Schauspielerin vom Ende der achtziger Jahre zu rekonstruieren, dann hätten sie stattdessen Fördermittel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung organisiert. Das, liebe Kinder, passiert, wenn ihr so ein Lotterleben führt wie diese Promis, die ihr für Vorbilder haltet: schlechte Zähne! Und das ist der wahre Grund, warum die Männer im Fernsehen der Nielsen immer so angestrengt auf ihre Brüste schauen: um nicht ihre Zahnfleischentzündung sehen zu müssen.

Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte im Vorfeld hyperventiliert, dass Nielsens Grundrenovierungs-Soap „eine neue Dimension des Reality-Fernsehens“ darstelle. Vermutlich haben die Kollegen sehr lange nicht mehr ferngesehen und zum Beispiel verpasst, wie RTL vor vier Jahren eine Brustvergrößerung live übertrug (kommentiert von Markus Lanz, der heute beim ZDF ist). Nein, auf Bekenntnisse zu Schönheits-OPs, Sex- und Drogen-Exzessen kann sich heute kein Prominenter mehr ausruhen. Zahnfleischbluten ist das letzte Tabu. Was wir brauchen, sind mehr prominente Menschen wie Brigitte Nielsen, die sich gemeinsam hinstellen und auf einem „Stern“-Cover (jeder mit einem angebissenen grünen Apfel in der Hand) mutig zugeben: Ja, wir haben Parodontose.

Niedlich auch, dass die CDU-Frauen zu glauben scheinen, dass die Reduzierung von Brigitte Nielsen auf ein „sanierungsbedürftiges Bauwerk“ Schönheitsoperationen für junge Mädchen attraktiv erscheinen lassen könnten. Das klingt nicht ganz so, wenn die RTL-Sprecherin beschreibt, dass die Eingriffe bei der vom Arzt als „vorzeitig gealterten“ beschriebenen 44-Jährigen teilweise nicht nur kosmetischer Natur, sondern auch medizinisch notwendig seien: Nach 18 Jahren hätten zum Beispiel bei den Brustimplantaten der Nielsen „nicht schöne Verwachsungen stattgefunden“.

OP-Aufnahmen will RTL nicht zeigen. Für Kinder oder zarte Gemüter ist die Reihe dennoch nichts: Der Sender schließt nicht aus, Großaufnahmen der Gesichter von Nielsens zweitem Ehemann Silvester Stallone und womöglich sogar seiner Mutter zu zeigen.

(c) Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung

Elsass- und Mosel-Content









Link: sevenload.com

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Markus Barth, der netterweise während meines Urlaubes dieses Blog warm gehalten hat, ist nun selbst im Urlaub (genauer gesagt: in der Flitterwoche!). Sein Newsblog wird sicher bald in der ein oder anderen Form an anderer Stelle wieder auftauchen.

Urlaubsvertretung macht Urlaub

Berlin/Köln. Jetzt kommt’s knüppeldick für den deutschen Online-Journalismus. Erst setzt Stefan Niggemeier, Deutschlands gefühlter Ober-Blogger, seiner anspruchsorientierten Premium-Leserschaft als Urlaubsvertretung einen halbseidenen Humor-Praktikanten vor die Nase, und nun macht der auch noch die Flatter! Ist Niggemeiers Blog denn gar nicht mehr zu retten?

Markus Barth jedenfalls hat angekündigt, heute, 2. Juli 2008 um 16:41 seinen Rechner auszuschal

MauseBienchen78 stellt ihr Diddl-Blog ein

Hamburg. Jetzt kommt’s hart für die Blogosphäre: MauseBienchen78, eine der Säulen des deutschen Online-Journalismus, hat in einem bewegenden Artikel auf ihrem Weblog angekündigt, ihr beliebtes Diddl-Blog „Die knuffigste Maus der Welt“ einzustellen.

Wir dokumentieren den hochemotionalen Artikel in Auszügen:

„hey leuds! (Zwinkersmiley)
kann mich ja täuschen, aber hab’ das gefühl, dass euch meine news von diddl und seinen freunden nimmer so doll interessieren. *traurig guck*
stimmt das? *fragend schau*
klickzahlen sind jedenfalls im keller. *voll fett heul*
na ja, dumm gelaufen, hör ich eben auf mit dem quatsch. wollte mich sowieso mehr um tokio hotel kümmern.
Greets, mausebienchen78“

Sofort melden sich weitere A-Blogger zu Wort und wollen MauseBienchen78 zum Umdenken bewegen. Träumerchen24, seit vielen Jahren Deutschlands führende Bloggerin zu den Themen „selbstgeschriebene Gedichte, Engel-Erscheinungen und Backen mit Silikonbackformen“, meint: „krasser entschluss, mausebienchen! Denk bitte bitte noch mal drüber nach! Hdgdl!“

Stefan Niggemeier hat unterdessen angekündigt, nach seinem Urlaub eine Würdigung über MauseBienchens Leistungen für den deutschen Online-Journalimus zu veröffentlichen.

Al Gore will mindestens fünf Gletscher schmelzen

Los Angeles. Millionen Menschen waren 2007 fasziniert von Al Gores Erderwärmungs-Doku „Eine unbequeme Wahrheit“. Mittlerweile arbeitet Gore an einer Fortsetzung. Der Titel: „Eine unbequeme Wahrheit 2 – Jetzt wird‘s richtig heiß!“

Der ehemalige amerikanische Vize-Präsident verspricht: „Wir werden mindestens fünf Gletscher schmelzen, den Golfstrom ordentlich abkühlen und dem Ozonloch mal so richtig den Arsch aufreißen!“ Die Fortsetzung soll selbst den eben erschienenen vierten Teil der „Indiana Jones“-Saga so harmlos erscheinen lassen „wie einen Dia-Abend im Seniorenheim“, so Gore.

Auch die Besetzung des Film wird verbessert: „Mein Produzent hat dafür plädiert, den charismafreien Erzähler aus dem ersten Teil durch Leonardo di Caprio zu ersetzen“, so Gore. Er selbst habe nichts dagegen: „Der Typ in Teil 1 war so farblos – ich weiß selbst schon nicht mehr, wie der hieß!“

Kritiker rechnen dem Film gute Chancen bei der nächsten Oscar-Verleihung aus – „falls sich Kalifornien bis dahin von unserer Vier-Monats-Super-Mega-Dürre erholt hat“, so Al Gore.

Bill Gates will in Zukunft lieber 'was Nützliches' machen

Redmond. Nach seinem Abschied von Microsoft am heutigen Freitag will Bill Gates sein Leben radikal ändern und „etwas Nützliches“ machen. So spielt der Multi-Millionär mit dem Gedanken, sich ganz seiner Entwicklungsarbeit in Afrika zu widmen. „Leider hab ich denen vor kurzem ein paar Windows-Laptops spendiert“ bedauert Gates nun. „Jetzt wollen sie erst wieder mit mir sprechen, wenn ich ihnen erklärt haben, was ein „unerwarteter Netzwerkfehler“ ist. Woher soll ich das denn wissen?“ so der verzweifelte Gates in einem Interview.

Bei dem Gespräch wirkt Gates zeitweise geknickt: „Ich will ein Mal in meinem Leben etwas erschaffen, wofür mich anschließend niemand hasst. Vielleicht baue ich mal ein Kastanienmännchen. Niemand hasst Kastanienmännchen, oder?“, so der unsichere Milliardär.

Zum Abschluss des Gesprächs zeigt sich Gates jedoch noch einmal entschlossen und möchte auch eine weitere Einflussnahme im Computergeschäft nicht ausschließen: „Vielleicht gründe ich einen neuen Computerkonzern, dessen Rechner genauso fehleranfällig sind wie PCs, aber stylish aussehen und das Doppelte kosten. Ach nee, das hat Steve Jobs ja schon getan.“

Knabbernüsschen schon wieder teurer

Köln. Die Sommerferien beginnen für viele Menschen in NRW mit einer bösen Überraschung: An den Tankstellen wurden die Preise für Knabber-Nüsschen um fast 5 Prozent erhöht. Bis zu 1 Euro 60 kostet der Beutel normale Nüsschen. Das absurde daran: Normal-Nüsschen sind jetzt genauso teuer wie Super-Nüsschen (mit Teighülle). Die Kunden sind entsetzt und fragen sich: Können bald nur noch Reiche Nüsschen knabbern?

Viele Urlauber bleiben nun spontan zu Hause. Berufspendler dagegen haben gar keine Wahl. Einer von ihnen ist Stefan W. (32): „Ich fahre jeden Tag 50 Kilometer zu meiner Arbeit und abends wieder zurück. Dabei konsumiere ich auf jeder Strecke bis zu 2 Beutel Knabber-Nüsschen. Aber lange kann ich mir das nicht mehr leisten. Ich habe schon darüber nachgedacht, auf Erdnussflips umzusteigen, aber die sind ja mittlerweile genauso teuer. Außerdem kleben sie am Gaumen!“

Ganz Deutschland fragt sich: Wohin treibt die Preisspirale? Claudia Kemfert, Nüsschen-Expertin vom Deutschen Institut für Knabber-Forschung, hält sogar einen Preisanstieg auf bis zu 2 Euro für denkbar: „Jetzt hängt alles von der Organisation Knabber-Nüsschen produzierender Länder ab. Wenn die Roh-Nuss-Preise weiter ansteigen – dann hat sich‘s ausgeknabbert“, so Kemferts pessimistische Einschätzung.

Doch sie hat auch einen Tipp für die Kunden: „Ich selbst fahre zwei Mal die Woche zu einer Luxemburgischen Tankstelle. Aufgrund der niedrigeren Steuern sind Knabber-Nüsschen dort bis zu 10 Cent billiger. Mein Nachbar behauptet sogar, man könne bis zu 50 Prozent sparen, wenn man die Nüsschen statt an der Tankstelle lieber bei Plus oder Lidl kauft. Aber das ist mir dann doch zu abenteuerlich.“