Wehret den Anfängen!

Pressesprecher bei Springer ist vermutlich auch kein Traumjob. Die meiste Zeit verbringt man damit, auf Presseanfragen zu antworten, dass man zu laufenden Verfahren / Personalspekulationen / Interna / diesem Thema grundsätzlich nicht Stellung nehme.

So gesehen war „Bild“-Sprecher Tobias Fröhlich sicher froh, dass er gestern endlich einmal etwas Originelles sagen durfte:

„‚Bildblog‘ handelt wie ein Abmahnverein und instrumentalisiert den Presserat für eigene kommerzielle Interessen“, sagte Verlagssprecher Tobias Fröhlich am 19. Februar dem epd. (…)

Fröhlich erklärte, es gehe dem Verlag nicht um die Anzahl der bisher von „Bildblog“ eingereichten Beschwerden, sondern „um das Prinzip“. Durch das Aufkommen von Blogs sei eine ganz neue mediale Situation entstanden. Man müsse hier auch den Anfängen wehren, bevor sich Nachahmer fänden, die den Presserat missbräuchlich in Anspruch nähmen.

Kleine Geschenke

Ich habe heute etwas geschenkt bekommen. Das hier: .

Es hört auf den Namen Favicon und müsste in Ihrem Browser oben in der Adresszeile angezeigt werden, wenn Sie dieses Blog aufrufen. Geschenkt hat es mir ein freundlicher Mensch namens Eric Schmitt. Danke!

Der Weihnachtsskandal von 9Live (2)

Erinnern Sie sich noch an das Geschenk, das 9Live seinen Zuschauern am zweiten Weihnachtstag gemacht hat, als der Sender über 13 Stunden lang keinen Anrufer ins Programm durchstellte, aber alle halbe Stunde so tat, als sei die Sendung nun zuende? (Hier anzusehen.)

Ich hatte ja damals nicht nur 9Live um eine Stellungnahme gebeten (die für solche Fälle eigens einen Presseanfragenbeantwortungsroboter aus dem Nachlass des sowjetischen Informationsministeriums erworben zu haben scheinen), sondern auch einige, zugegeben: schlecht gelaunte Fragen an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) geschickt.

Am vergangenen Freitag erreichten mich nach über fünf Wochen die Antworten:

1. Ist der BLM der Fall bekannt?

Ja, der BLM ist der Fall bekannt.

2. Ist die BLM in diesem Fall bereits tätig geworden?

Ja, die BLM ist bereits tätig geworden. Wir haben zu dem Fall eine schriftliche Anhörung von 9Live durchgeführt. Die Stellungnahme des Senders ist inzwischen eingegangen und wird von uns derzeit geprüft.

3. Ist dieses Vorgehen vereinbar mit den Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten?

Wir gehen davon aus, dass durch die Moderation selbst sowie durch die Moderation unterstützenden Crawls, insbesondere durch die mit unterschiedlicher Bedeutung belegten Begriffe „Sendungsende“, „Sendeende“, und „Spielende“, irreführende bzw. falsche Aussagen über die Spieldauer sowie über die Beendigung des Spiels getroffen wurden (Nr.5.2 Satz 1 GewinnSpielRegeln). Ferner gehen wir davon aus, dass nicht vorhandener Zeitdruck aufgebaut wurde (Nr. 5.2 Satz 5 GewinnSpielRegeln). Die GewinnSpielRegeln enthalten keine ausdrücklichen Bestimmungen darüber, innerhalb welchen Zeitraums Anrufer spätestens durchgestellt werden müssen. Ungeachtet dessen prüfen wir die Möglichkeit eines rechtlichen Vorgehens.

4. Angenommen, 9Live würde ab sofort überhaupt keinen Anrufer mehr ins Studio durchstellen: Wann schätzen Sie, würde die BLM das bemerken?

Die Programmbeobachtung der BLM mit einem erprobten System aus Stichproben, Anlass bezogenen und Routinekontrollen entspricht anerkannten Standards und führt erfahrungsgemäß zur Feststellung von Verstößen in angemessener Zeit. Die BLM verfügt aber nicht über das Personal, die Programme lückenlos zu beobachten. Dennoch würde uns das von Ihnen geschilderte Szenario schnell auffallen.

5. Und was würden Sie dann tun?

Wir würden, wie es die Verfahrenregeln vorsehen, den Sender anhören und im Anschluss ein rechtliches Vorgehen prüfen.

6. Täuscht mein Eindruck, dass die zweifelhaften Praktiken von 9Live für die BLM eine extrem niedrige Priorität haben?

Ihr Eindruck täuscht Sie in der Tat. Die BLM hat in der Vergangenheit zahlreiche Beanstandungen gegen 9Live und andere Sender, die Gewinnspiele veranstalten, ausgesprochen. Wie Sie wissen, handelt es sich bei den GewinnSpielRegeln um freiwillige Vereinbarungen zwischen den Landesmedienanstalten und den Sendern, deren Nicht-Einhaltung keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen zeitigt. Es waren die Landesmedienanstalten und im Besonderen die BLM, die bei den gesetzgebenden Ländern darauf gedrängt haben, Verstöße gegen die GewinnSpielRegeln als Ordnungswidrigkeitstatbestand in den Runkfunkstaatsvertrag aufzunehmen. Dies wurde im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt, der am 1. September 2009 in Kraft treten soll.

7. Warum ist das so?

Siehe Antwort zu Frage 6.

8. Würden Sie sagen, dass es eine Medienaufsicht in Deutschland gibt, die das Programm von 9Live kontrolliert?

Die BLM als zuständige Landesmedienanstalt kontrolliert das Programm von 9Live wie alle anderen Programme, die von ihr genehmigt wurden.

Zum Vergleich: Seit 23. Januar strahlt der Sender RTL (für den die niedersächsische Landesmedienanstalt NLM zuständig ist) die aktuelle Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ aus. Bereits am 31. Januar gab die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bekannt, erneut ein Prüfverfahren gegen die Sendung eingeleitet zu haben. Wolf-Dieter Ring, der Vorsitzende der KJM und Chef der BLM, nahm am selben Tag das Urteil schon vorweg: RTL habe aus der Beanstandung im Vorjahr keine Konsequenzen gezogen. Darüber sei er „schwer verärgert“. Äußerungen von Dieter Bohlen, der die Verantwortung für die Bloßstellung eines Jugendlichen durch Bohlen und RTL dessen Vater gab, nannte Ring „verlogen und scheinheilig“. Gegenüber der „Super-Illu“ sagte er zwei Wochen später: „Die Wortwahl, die Häme, das Lächerlichmachen, das Bloßstellen — ich habe den Eindruck, dass das jetzt sogar noch zugenommen hat.“ Heute entschied die KJM erwartungsgemäß, mehrere Ausstrahlungen zu beanstanden und ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Richtig ist: Mangels gesetzlicher Grundlage könnte die BLM 9Live momentan gar kein Bußgeld aufbrummen. Aber bin ich der einzige, der die drastischen Worte von Wolf-Dieter Ring über die an der Grenze zum Betrug angesiedelten Praktiken von 9Live in den letzten Jahren überhört hat? Liegt es daran, dass es bei 9Live, anders als bei RTL, um bayerische Arbeitsplätze geht? Oder sind Dieter Bohlens Sprüche einfach ein Thema, mit dem sich nicht nur RTL und die „Bild“-Zeitung, sondern auch vermeintliche Medienwächter wunderbar profilieren können?

Heise-Leser klicken mehr

Damit hätte ich auch nicht gerechnet, dass der BILDblog-Server mal an einem verkehrsarmen Samstag wegen Überlastung in die Knie gehen würde.


Andererseits ist die Überschrift der „Heise“-Meldung, die den plötzlichen Andrang mutmaßlich auslöste, zwar nicht treffend, aber zweifellos besonders aufmerksamkeitsstark:

(In Wahrheit versucht „Bild“, wie der „Spiegel“ heute vorab gemeldet hat, nur zu verhindern, dass der Presserat sich mit Beschwerden von BILDblog befasst. Mehr dazu natürlich auf BILDblog.de.)

Callactive ./. Niggemeier II, Urteilsbegründung

Im Rechtsstreit zwischen dem Call-TV-Produzenten Callactive und mir wegen eines unzulässigen Kommentars, der nachts hier unter diesem Eintrag abgegeben wurde und den ich am nächsten Morgen gelöscht habe, liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Das Landgericht Hamburg hatte, wie berichtet, die einstweilige Verfügung gegen mich bestätigt, weil ich die Kommentare im konkreten Fall vorab hätte prüfen müssen.

Die entscheidenden Passagen aus der Urteilsbegründung (zum besseren Verständnis: „Antragsgegner“ bin im Folgenden ich):

(…) Je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind, umso mehr Aufwand muss der Betreiber auf sich nehmen, um die auf seiner Seite eingestellten Kommentare einer persönlichkeitsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (…) Es besteht somit ein „gleitender Sorgfaltsmaßstab“ mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten: Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers demnach an dem einen Ende des Spektrums bis hin zu einer Dauer- und Vorabkontrollpflicht anwachsen. Die Kammer verkennt nicht, dass die sich daraus ggf. ergebenden Überwachungspflichten für die Betreiber von Internetseiten mit erheblichen Belastungen verbunden sein können. Das Erfordernis des soeben beschriebenen gleitenden Sorgfaltsmaßstabes folgt nach Auffassung der Kammer jedoch zwingend aus dem Umstand, dass in der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen Meinungs- und Medienfreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits keines dieser Rechtsgüter einen generellen Vorrang beanspruchen kann.

Nach diesen Grundsätzen hat der Antragsgegner die ihm obliegenden Prüfpflichten im vorliegenden Fall verletzt. Das gilt auch dann, wenn man den Vortrag des Antragsgegners als wahr unterstellt, wonach er den angegriffenen Beitrag ca. 7 ½ Stunden nach dessen Einstellung unaufgefordert löschte. Hierdurch hätte der Antragsgegner zwar durchaus zu erkennen gegeben, dass ihm zumindest an der Vermeidung schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Kommentare auf seiner Seite gelegen war. Die Kammer verkennt auch nicht, dass er damit mehr getan hätte, als viele andere Seitenbetreiber nach den derzeitigen Gepflogenheiten im Internet für nötig halten. Die Kammer ist aber gleichwohl der Auffassung, dass aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falles so gravierender Anlass zu der Befürchtung bestand, dass es durch Kommentare zum Artikel „Call-TV-Mimeusen“ zu schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen würde, dass selbst die vom Antragsgegner vorgetragene Überprüfung nicht ausreichte.

Anzuführen ist insoweit zunächst der Inhalt des vom Antragsgegner verfassten Artikels „Call-TV-Mimeusen“. Damit begab sich der Antragsgegner selbst zumindest in den Grenzbereich des persönlichkeitsrechtlich Zulässigen. Zwar sind sowohl die kritische Auseinandersetzung mit „Call-TV-Sendungen“ als auch die Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit der Bezeichnung von Moderatorinnen derartiger Sendungen als „Animösen“ Gegenstand eines gewichtigen öffentlichen Interesses. Eine Auseinandersetzung mit diesen Themen wäre aber durchaus auch unter Anonymisierung der betroffenen Moderatorinnen möglich gewesen. Stattdessen zog es der Antragsgegner vor, die persönlichen Schmähungen, die Gegenstand seiner Betrachtungen waren, dadurch aktiv weiterzuverbreiten, dass er unter voller Namensnennung der betroffenen Moderatorinnen darauf hinwies, dass diese als „Animösen“ bzw. „Rätselanimösen“ bezeichnet worden seien, und zwar ohne sich hiervon auch nur im Ansatz zu distanzieren. Im Gegenteil: Durch die Überschrift seines Artikels gab er zu verstehen, dass er es für „mimosenhaft“ halte, sich gegen die in Rede stehenden Bezeichnungen zur Wehr zu setzen. Ferner enthielt bereits der erste Absatz seines Artikels zumindest die Verdachtsäußerun, dass sich eine der genannten Moderatorinnen durch ihre Moderationstätigkeit des Betrugs im juristischen Sinne strafbar mache, was allerdings möglicherweise nicht beweisbar sei. Es bedarf vorliegend keiner abschließenden Prüfung, ob der Antragsteller [sic! Gemeint ist Anstragsgegner] damit schon selbst Persönlichkeitsrechtsverletzungen begangen hat. Entscheidend ist vorliegend allein, dass er durch seinen zumindest außerordentlich scharfen und polemisierenden Beitrag für die sich daran anschließende Diskussion einen Ton angeschlagen hat, der ersichtlich geeignet war, bei einzelnen Diskussionsteilnehmern persönlichkeitsrechtliche Grenzüberschreitungen zu provozieren, zumal die Diskussion ein ohnehin in erheblichem Maße emotional aufgeladenes Thema betraf.

Dies gilt umso mehr, als es den Nutzern der Seite des Antragsgegners offen stand, Kommentare auch unter Verwendung von Pseudonymen einzustellen, wovon dann auch zahlreiche Nutzer gebrauch machten (…). Es steht außer Frage, dass die Möglichkeit, sich unter einem Pseudonym zu äußern, für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung von Nutzen sein kann. Das gilt besonders dann, wenn der Äußernde ohne diese Möglichkeit aus Angst vor ungerechtfertigten Repressalien von einem an sich schützenswürdigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung abgehalten werden könnte. Es steht nach Einschätzung der Kammer aber ebenso außer Frage, dass die Möglichkeit der Verwendung von Pseudonymen die Gefahr maßgeblich erhöht, dass es in einer Diskussion zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommt. Wer sich bei seinen Äußerungen hinter einem Pseudonym verstecken kann, wird sich weit eher dazu verleiten lassen, Persönlichkeitsrecht Dritter zu verletzen, als jemand, der befürchten muss, für seine Äußerungen persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wer als Betreiber eines Forums oder Blogs die Verwendung von Pseudonymen zulässt, muss daher eine erhöhte Sorgfalt bei der Überprüfung der Inhalte seines Angebotes walten lassen.

Vor diesem Hintergrund konnte es nicht überraschen, dass die vom Antragsgegner angestoßene Diskussion dann auch tatsächlich von Beginn an eine Reihe von ebenfalls sehr scharfen, z.T. auch persönlichkeitsrechtlich zumindest bedenklichen Einträgen aufwies, wie z.B. die folgenden:

2. Persönlich bezeichne ich die Herren und Damen in diesen Sendungen als „Nervendes Pack die offensichtlich nichts anständiges gelernt haben“.

6. So weit scheint es mit [… (folgt der Nachname einer der betroffenen Moderatorinnen)] nicht her zu sein, wenn Sie diese geniale Bezeichnung Anim*** nicht aushält.

15. Das deutsche Justizsystem gemahnend, rate ich Marc schon mal ordentlich Geld beiseite zu sparen, […].
Einziger Ausweg: Beleidige sie richtig, dann hast Du wenigstens etwas für Dein Geld. (z.B.: Animatrice, Wortspielgespielin,Quotenkonkubine, Bildschirmtelefonadaptöse, Vernunftsedativum…) – obwohl ich Animeuse in der alten Schreibweise viel chiquer finde.

19. […]
Darüberhinaus würde ich eh Animörser bevorzugen… im Sinne von Animateurin mit mörserähnlich wirkender Dummlabergeschosswirkung. […]

25. Wenn es nicht so ernst wäre, wäre es ganz wunderbar.
Animöse klingt doch ganz nett, geht auch Animoese oder Animeurin?
Den Abgemahnten viel Glück und so.

32. Mir gefällt die Wortschöpfung.
Schließlich ist es ja kene normalie ANIMation was die Damen da treiben, sondern regelrechtes getÖSE. ;-)
So denn, vel Glück.

33. anni Möse, deutsche Meisterin im elongieren!

39. Interessant auch, dass die [… (folgt ein Wortspiel auf Grundlage des Namens einer der betroffenen Moderatorinnen)] in Ihrer Vita mit keinem Wort von der tollen Anstellung bei Callactive berichtet. […]
animösitäre Beschäftigungen scheinen sich in der CV nicht so gut zu machen

45. verlinkt doch alle mal [… (folgt der Name einer der betroffenen Moderatorinnen)] auf diese seite, ein bisschen spass muss sein.

Spätestens diesen in äußerungsrechtlicher Hinsicht zumindest grenzwertigen Verlauf der Diskussion musste der Antragsgegner zum Anlass nehmen, zu einer fortdauernden Überprüfung der eingehenden Kommentare überzugehen – sei es z.B. durch die Einschaltung eines geeigneten Moderators oder durch eine „schubweise“ Freigabe von Beiträgen nach erfolgter Vorabkontrolle –, denn in der Gesamtschau der obigen Erwägungen war konkret vorhersehbar, dass es jederzeit zu schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen konnte.

Dem kann der Antragsgegner nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass ihm derartige Prüfungspflichten aufgrund des großen Umfangs seines Weblogs (500 eigene Einträge mit 13.000 hierauf bezogenen Kommentaren allein im vergangenen Jahr) unzumutbar gewesen seien. Wer ein öffentliches Diskussionsforum eröffnet, kann sich seiner Pflicht zur angemessenen Überwachung dieses Forums nicht dadurch entziehen, dass er es auf ein für ihn nicht mehr angemessen kontrollierbares Maß anwachsen lässt. (…)

(Geschäftsnummer: 324 O 794/07.)

Ich werde, wie angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen.

Bei Witzen versteht der NDR keinen Spaß

In der „Süddeutschen Zeitung“ erschien gestern ein längeres Portrait über Lutz Marmor, den neuen Intendanten des NDR. Es analysierte sportliche Hobbys, Wandschmuck, Schreibtischmodell und Anzugwahl, um zum Ergebnis zu kommen: „Er ist freundlich, grundsätzlich gut gelaunt (…). Ein vergnügter, ehrgeiziger Rheinländer.“

Um die Frage zu klären, ob der neue Intendant des NDR Humor hat, hätte allerdings ein Blick auf einen Text genügt, der nur einen Bruchteil so lang war und am Tag zuvor in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ erschien. Er lautete:

Gegendarstellung

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hat am 20. Januar 2008 auf Seite 50 den Artikel „Bitte nicht weitersagen“ veröffentlicht. Darin heißt es: „Als am Freitag vor einer Woche der NDR-Intendant Jobst Plog mit einer Gala im ‚Studio Hamburg‘ verabschiedet wurde, war sie (Anmerkung: gemeint ist Anne Will) trotzdem nur eine Notlösung. Denn eigentlich hätte Günther Jauch die Verabschiedung des Senderchefs moderieren sollen — sagte aber ab . . .“ Hierzu stellen wir fest: Günther Jauch ist nie um die Moderation gebeten worden. Er hat deswegen auch nie abgesagt. Anne Will sollte die Moderation von Anfang an übernehmen.

Hamburg, den 23. Januar 2008
Lutz Marmor, Intendant des Norddeutschen Rundfunks
Dr. Werner Hahn, Justitiar des Norddeutschen Rundfunks

Ich hoffe, irgendwer hat den beiden inzwischen den Witz erklärt.

Grimme-Kandidaten gucken

Wer sehen will, was wir vergangene Woche in der Grimme-Jury in Marl gesehen haben: Das ZDF zeigt heute abend „Eine Stadt wird erpresst“, einen ungewöhnlichen Polizeithriller von Dominik Graf. Der Film war zwar nicht mein persönlicher Favorit auf einen Grimme-Preis (ob er einen bekommen wird, ist noch geheim), aber spanned, ungewöhnlich und vor allem mit dem gewagten Bruch in der Mitte, wenn Tempo und Genre wechseln, sehenswert. Und Uwe Kockisch ist wunderbar.

Eine Stadt wird erpresst, heute, 20.15 Uhr, ZDF.

Gehirnfasten mit Henryk M. Broder (2)

Henryk M. Broder weiß nicht, was ich mit diesem Eintrag sagen wollte, sieht keine Notwendigkeit, dass die Dinge, die er schreibt, auch stimmen, und antwortet unter dem Titel „Schweinchen Schlau ermittelt“:

(…) Niggemeiers Fanclub liegt (…) im Dunstkreis der „Böhsen Onkelz“ oder hinter der Spatenbräu-Festhalle („Ochsen aller Art“) auf der Wiesn. Jetzt hat er sich wieder einen abgequält. Um zu beweisen, dass eine „Islamisierung Westeuropas“ nicht stattfindet, hat er ein paar Sätze aus einem Text von mir in seine Einzelteile zerlegt und dabei herausgefunden, dass es sich um einen Text von mir handelt. Eine erstaunliche Erkenntnis, die er nicht nur mit Suggestionen, Unterstellungen und Erfindungen anreichert, sondern auch in entscheidenden Details korrigiert. (…)

Was also will der Schmock? Keine Ahnung. (…) vielleicht war es nur die Fingerübung eines bedeutenden Medienjournalisten, der für größere Aufgaben trainiert. Wie wir alle wissen, gibt es bis heute keinen Hinweis darauf, dass Hitler die Endlösung der Judenfrage persönlich befohlen hat. Zumindest gibt es kein Dokument darüber, das seine Unterschrift trägt.

Ebenso fehlt es an objektiven Quellen, die zweifelsfrei belegen, dass der Massenmord an den Armeniern wirklich stattgefunden hat und nicht von Franz Werfel imaginiert wurde.

Es könnte sein, dass es sich dabei nicht um Erfindungen handelt, aber das letzte Wort in solchen Mediengeschichten müssen wir Sesselpupsern und Korinthenkackern wie Niggemeier überlassen.

Je ferner, desto lauter

Einige deutsche Online-Medien behandeln es gerade als eine Sensation: Der Wahlkampf von Hillary Clinton wird ab sofort von einer anderen Frau geleitet. Bei Bild.de lief die Nachricht sogar in einem „Breaking News“-Laufband über die Seite. Sie scheinen sich einig zu sein: Clinton hat Patti Solis Doyle wegen Erfolglosigkeit entlassen. Bei den beiden führenden Lautsprechern unter den Online-Medien liest es sich natürlich besonders dramatisch:

Komisch nur, dass das auf amerikanischen Nachrichtenseiten anders klingt, unspektakulärer, nicht ganz so überraschend, sogar ohne den Konflikt, den das Wort „Rauswurf“ suggeriert. Bei vielen Medien ist es nicht einmal der Aufmacher, auch in den Fernsehnachrichten von CNN International gerade war es nur eine kurze Meldung.

Das Politik-Blog der „New York Times“ zitiert einen Clinton-Sprecher, dass Frau Solis Doyle weiterhin eine „Schlüsselrolle“ innerhalb des Teams einnehmen werde. Das Politik-Blog der „Washington Post“ berichtet, dass es schon seit Wochen Gerüchte gegeben habe, Maggie Williams werde Patti Solis Doyle ersetzen. „Politico“ schreibt, dass der verstärkte Einfluss von Maggie Williams, ohnehin wie Solis Doyle eine langjährige Beraterin Clintons, sich bereits seit Wochen bemerkbar gemacht habe und keine offensichtliche Verschiebung der Machtstrukturen innerhalb des Wahlkampfteams bedeute. Selbst Fox News, alles andere als ein Freund von Hillary Clinton, spricht nur von einem „Rücktritt“ und berichtet, dass Solis Doyle auch in Zukunft Clinton gelegentlich bei ihren Wahlkampfreisen begleiten werde.

Wie wird auf dem Weg von Amerika zu uns aus einer interessanten Meldung eine Sensation? Wie aus einem Rücktritt, der mit den jüngsten Wahlniederlagen oder mit Fehlern im Zusammenhang mit der Vorwahl in Iowa vor fünf Wochen zu tun haben, aber auch die private Entscheidung einer Mutter von zwei kleinen Kindern sein könnte, die wie fast alle dachte, dass zu diesem Zeitpunkt das Rennen längst entschieden sei, wie wird daraus ein eindeutiger „Rauswurf“ oder gar das „Feuern“ einer Frau, die doch anscheinend weiter eine führende Beraterin bleibt?

Sind die deutschen Online-Medien selbst in der Spätschicht am Sonntagabend besser informiert, weniger naiv als die amerikanischen? Oder ist es eher so, dass sie den Mangel an Hintergrundwissen durch Sensationalismus und Einseitigkeit ausgleichen?