{"id":1500,"date":"2008-08-30T00:46:36","date_gmt":"2008-08-29T22:46:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stefan-niggemeier.de\/blog\/?p=1500"},"modified":"2008-08-30T00:47:29","modified_gmt":"2008-08-29T22:47:29","slug":"report-muenchen-und-die-vorratsdaten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.stefan-niggemeier.de\/blog\/1500\/report-muenchen-und-die-vorratsdaten\/","title":{"rendered":"&#8222;Report M\u00fcnchen&#8220; und die Vorratsdaten"},"content":{"rendered":"<p>Am vergangenen Montag berichtete &#8222;Report M\u00fcnchen&#8220;, wie der Datenschutz in Deutschland angeblich  die Verfolgung von Straftaten behindert. Konkret ging es um die vermeintlichen Folgen der <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/deutschland\/artikel\/745\/164283\/\">Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes<\/a> im vergangenen M\u00e4rz, Teile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorl\u00e4ufig au\u00dfer Kraft zu setzen, weil sie den Pers\u00f6nlichkeitsschutz erheblich gef\u00e4hrdeten. <\/p>\n<p>Ein komplexes Thema, aber &#8222;seri\u00f6se Information&#8220; ist ja ein Markenzeichen von &#8222;Report M\u00fcnchen&#8220; (<a href=\"http:\/\/www.br-online.de\/daserste\/report\/redaktion\/\">sagt jedenfalls &#8222;Report M\u00fcnchen&#8220;<\/a>), und die Redaktion von &#8222;Report M\u00fcnchen&#8220; hat ja den Anspruch, &#8222;nach sorgf\u00e4ltiger Recherche auch bei schwierigen und unbequemen Themen deutlich Stellung zu beziehen, Hintergr\u00fcnde zu beleuchten und zu analysieren&#8220;.<\/p>\n<p>Das mit dem Deutlich-Stellung-Beziehen ist unbestritten, bei der Analyse, der sorgf\u00e4ltigen Recherche und der seri\u00f6sen Information hatte ich bei dem Bericht (<a href=\"http:\/\/www.br-online.de\/daserste\/report\/archiv\/2008\/00500\/\">Manuskript<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.br-online.de\/cgi-bin\/ravi?v=daserste\/report\/archiv\/v\/&#038;g2=1&#038;f=20080825report-datenschutz.rm\">Video<\/a>) angesichts des Widerspruchs <a href=\"http:\/\/netzpolitik.org\/2008\/report-muenchen-mit-falschinformationen-gegen-datenschutz\/\">z.B. von netzpolitik.org<\/a> so meine Zweifel. Ich habe deshalb der Pressestelle des BR und der Redaktion von &#8222;Report M\u00fcnchen&#8220; per Email folgende Fragen gestellt:<\/p>\n<blockquote><p>In dem &#8222;Report&#8220;-Beitrag hei\u00dft es: &#8222;Nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 11. M\u00e4rz 2008 h\u00e4tte die N\u00fcrnberger Kripo kaum eine Chance gehabt, den Vergewaltiger mithilfe gespeicherter Handydaten zu fassen.&#8220; Wie kommen Sie zu diesem Urteil? Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Eilentscheidung festgestellt, dass die Weitergabe der Daten zul\u00e4ssig ist, &#8222;wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des \u00a7 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begr\u00fcndet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos w\u00e4re&#8220;. Handelt es sich bei einer Vergewaltigung (\u00a7 177 StGB) nicht um eine solche schwere Straftat im Sinne des \u00a7 100a?<\/p>\n<p>In dem &#8222;Report&#8220;-Beitrag kommt, scheinbar als Beleg f\u00fcr Ihre These, Horst Hanschmann zu Wort. Er sagt: &#8222;Wenn das Handy nicht geraubt worden w\u00e4re, w\u00e4re nur in Anf\u00fchrungszeichen ein Verbrechen der Vergewaltigung vorgelegen und eine Ermittlung des T\u00e4ters w\u00e4re vermutlich nicht m\u00f6glich gewesen.&#8220; K\u00f6nnen Sie mir erkl\u00e4ren, was diese Aussage mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu tun hat? Der Polizist sagt, wenn das Handy nicht geraubt worden w\u00e4re, h\u00e4tte man den T\u00e4ter nicht mithilfe des Handys ermitteln k\u00f6nnen. Das ist unzweifelhaft wahr, so wie man einen T\u00e4ter auch nicht mithilfe seiner Fingerabdr\u00fccke ermitteln kann, wenn er Handschuhe tr\u00e4gt. Was hat das mit der Gesetzeslage zu tun?<\/p>\n<p>In dem &#8222;Report&#8220;-Beitrag hei\u00dft es: &#8222;Nur aufgrund der Klage einer B\u00fcrgerinitiative mussten die Karlsruher Richter entscheiden.&#8220; K\u00f6nnen Sie mir erkl\u00e4ren, was Sie mit dem Wort &#8222;nur&#8220; meinen?<\/p>\n<p>In dem &#8222;Report&#8220;-Beitrag hei\u00dft es: &#8222;Vergewaltigung z\u00e4hlt demnach nicht mehr als schwere Straftat.&#8220; K\u00f6nnen Sie mir die Quelle f\u00fcr diese Aussage nennen?<\/p>\n<p>In dem &#8222;Report&#8220;-Beitrag hei\u00dft es \u00fcber den &#8222;spektakul\u00e4re[n] Fall der M\u00fcnchner U-Bahn Schl\u00e4ger&#8220;, dass u.a. &#8222;die Auswertung der Handydaten zur Festnahme der T\u00e4ter innerhalb weniger Stunden&#8220; gef\u00fchrt habe, was &#8222;die ganze Absurdit\u00e4t der Diskussion&#8220; zeige. K\u00f6nnen Sie mir sagen, in welcher Weise es gelang, mithilfe des Gesetzes zur Datenvorratsspeicherung, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat, 2007 Kriminelle dingfest zu machen?<\/p>\n<p>In dem &#8222;Report&#8220;-Beitrag hei\u00dft es: &#8222;Vergewaltigung? Ein Verbrechen, das offensichtlich nicht schwer genug ist, um den Zugriff auf die Handydaten m\u00f6glich zu machen.&#8220; K\u00f6nnen Sie mir eine Quelle f\u00fcr diese Einsch\u00e4tzung nennen?<\/p><\/blockquote>\n<p>Am Freitag erhielt ich daraufhin folgende Email von Oliver Bendixen und Sabina Wolf, den Autoren des Beitrages:<\/p>\n<blockquote><p>Herzlichen Dank f\u00fcr Ihr Interesse an unserer Sendung Report M\u00fcnchen vom 25. August 2008 und Ihre Anmerkungen zum Thema Vorratsdaten.<\/p>\n<p>Eine nicht-anlassbezogene Speicherung von Telekommunikationsdaten \u00e4ngstigt viele B\u00fcrger. Oft wird dabei allerdings \u00fcbersehen, dass diese Daten f\u00fcr die Ermittlungsarbeit zahlreicherer Straftaten wichtig sind. Gerade in den Bereichen K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, Stalking, Amoklauf und Trickbetrug konnte die Polizei in der Vergangenheit T\u00e4ter fassen. Nach dem Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts wurde dieser Ermittlungsweg gestoppt.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden sind immer dann auf Telekommunikationsdaten angewiesen, wenn andere Spuren am Tatort, wie etwa T\u00e4ter-DNA nicht vorhanden oder auswertbar ist. Vielen B\u00fcrgern ist nicht bewu\u00dft, dass durch die Auswertung der Telekommunikationsdaten nicht nur bereits begangene Einzeltaten aufgekl\u00e4rt werden konnten, sondern mit der \u00dcberf\u00fchrung der T\u00e4ter gleichzeitig k\u00fcnftige Straftaten verhindert wurden. Dies kam bisher allen B\u00fcrgern zu Gute.<\/p>\n<p>Die Ermittlungsbeh\u00f6rden durften bisher zudem nicht ohne richterlichen Beschluss auf Telekommunikationsdaten zugreifen. Eine zus\u00e4tzliche Kontrolle polizeilichen Handelns war deshalb stets gegeben.<\/p>\n<p>B\u00fcrgerrechte sollten nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat, sondern auch gegen Kriminelle einschlie\u00dfen, so sehen das Opfervereinigungen, denen wir in unserem Beitrag durch das Aufzeigen einiger Einzelf\u00e4lle eine Stimme geben wollten.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Autoren schlie\u00dfen mit der &#8222;Hoffnung&#8220;, mir &#8222;mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben&#8220;. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es sich \u00fcberhaupt um eine Antwort handelt.<\/p>\n<p>&rarr; <em><a href=\"http:\/\/rivva.de\/about\/http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/Datenschuetzer-werfen-Report-Muenchen-Meinungsmache-fuer-Vorratsdatenspeicherung-vor--\/meldung\/114910\/\">andere Reaktionen auf den &#8222;Report M\u00fcnchen&#8220;-Beitrag<\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am vergangenen Montag berichtete &#8222;Report M\u00fcnchen&#8220;, wie der Datenschutz in Deutschland angeblich die Verfolgung von Straftaten behindert. Konkret ging es um die vermeintlichen Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im vergangenen M\u00e4rz, Teile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorl\u00e4ufig au\u00dfer Kraft zu setzen, weil sie den Pers\u00f6nlichkeitsschutz erheblich gef\u00e4hrdeten. 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